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> Vorwurf: Nötigung und gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr
semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 09:16
Beitrag #1


Neuling
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Guten Tag zusammen,

wie die meisten TE hier bin ich ein "Neu-User", der den Rat einiger erfahrener braucht. Gleich vorab: ich will mir keine weisse Weste anziehen...

Folgendes ist mir am Samstag Abend passiert: ich kam gerade vom Flughafen Frankfurt auf die A3. Wenige Kilometer weiter, das Auto hatte gerade Geschwindigkeit aufgenommen (ca 180-190), als auf der linken Spur wenige Meter vor mir eine A-Klasse einschert. Ich muss voll bremsen und weiche schon reflexartig Richtung asphaltiertem Mittelstreifen aus, hat gerade noch so geklappt und hing durch dieses Manöver natürlich nur knapp hinter der A-Klasse. Weil sein Überholmanöver fast abgeschlossen war habe ich (das war wohl blöd von mir) den Abstand nicht verringert. Er zog nach rechts rüber, ist zur Hälfte drüben, ich gehe wieder aufs Gas und da kommt die A-Klasse wieder nach links. Also wieder gebremst und dann ging die A-Klasse letztlich rüber. Zu der Zeit, wo die A-Klasse auf der linken Spur hing, war dort die INnenraumbeleuchtung an und der Fahrer immer wieder nach rechts Richtung Fußraum gebeugt - Aufmerksam geht wohl anders.

Zu der Zeit habe ich keine Lichthupe oder irgendetwas anderes gegeben, ich war einfach durch die plötzliche Situation zu dicht drauf. Die A-Klasse zog dann ganz rüber, ich zog vorbei und bin mit einem Abstand von "etwa" 100m rechts eingeschert, weil mir nach der Schrecksekunde ohnehin nicht mehr nach schnellfahren war. Der Abstand beim einscheren ist der, wie ich ihn tatsächlich eingeschätzt habe. Die A-Klasse hat dann, nachdem ich rechts rüberging Fernlicht angemacht, wahrscheinlich, weil ich ihm davor so dicht raufkam, und hat beschleunigt.

Jetzt folgt der zweite Teil der Geschichte: ich wollte Bremslicher zeigen "ja, ist ja gut, hab's verstanden, dankeschön". Mit dem linken Fuß allerdings, weil ich mein Tempo dadurch nicht verringert wollte. Das linksbremsen war aber dann eine ganz dumme Idee, hab zu stark gebremst aber auch gleich wieder die Bremse gelöst, wenn auch nach Schrecksekunde, und habe dann aber wieder beschleunigt. Die A-Klasse kam jetzt von hinten an und ist sehr knapp links an mir vorbei. Da waren bei mir die Nerven endgültig blank, bin auf 100 runter und auf die ganz rechte Spur.

Kaum dort angekommen geht links irgendwo Blaulicht und eine Zivilstreife holt mich raus. Der Vorwurf:
1. Nötigung, weil ich der A-Klasse zu dicht auffuhr. Ich meinte dann, dass ich ja einen Unfall vermeiden wollte, worauf der Polizist mir gleich ins Wort fiel "der hat sie halt nicht gesehen, passiert".
2. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wegen der Vollbremsung, nachdem ich angeblich knapp vor der A-Klasse eingeschert sei.

Tja, was nun? Zu Nummer zwei: logisch, das was eigentlich nur ein Aufflackern werden sollte war mal richtig dämlich von mir. Der Abstand war aber wirklich groß! Ich hab noch in den Rückspiegel geschaut und ich kann beileibe nicht nachvollziehen, dass das zu knapp gewesen sein sollte. Hab das den Polizisten so gesagt und ich wurde nur unterbrochen mit dem Satz "jaja, das sind jetzt die Ausflüchte, die man sich so zurecht legt" - bin absolut gar nicht zu Wort gekommen.

Aussage habe ich erstmal verweigert, aber ich habe nun echt ein wenig Angst, dass ich den Vorwürfen gar nichts entgegenhalten kann, weil da eben zwei Polizisten im Auto saßen und ich alleine dagegenhalte.

Wie schätzt ihr das ein? Die Nötigung muss ich mir wohl gefallen lassen, das war tatsächlich dumm von mir, nicht sofort einen Sicherheitsabstand nach der Vollbremsung aufzubauen. Ich rechnete eben damit, dass der gleich wieder auf der rechten Spur verschwunden ist.

Nur der zweite Vorwurf bereitet mir echte Bauchschmerzen, das kann ja mit Führerscheinentzug bis zu 2 Jahren enden, so wie ich das gelesen habe? Aber ich habe doch keine Absicht irgendwen zu verletzen oder sowas. Bisher komplett punktefrei, nie eine einzige Anzeige oder irgendwas überhaupt gehabt und noch dazu auch nicht mit meinem Auto unterwegs, warum in aller Welt, sollte ich das schrotten wollen!?

Dazu auch gleich die letzte Frage: die Polizei hat ja direkt meine Personalien aufgenommen. Wird der Halter des Autos darüber auch noch informiert? Danke schon mal für eure Antworten und eure Zeit!
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VW Fahrer
Beitrag 26.11.2012, 09:32
Beitrag #2


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Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 09:16) *
1. Nötigung, weil ich der A-Klasse zu dicht auffuhr. Ich meinte dann, dass ich ja einen Unfall vermeiden wollte, worauf der Polizist mir gleich ins Wort fiel "der hat sie halt nicht gesehen, passiert".


Für gute Antworten gibts hier die Spezies aber die Aussage finde ich Hohn pur. Sowas passiert pausenlos auf unseren Straßen und da sollte man auch mal härter durchgreifen. Versuche doch den A-Klassenfahrer anzuzeigen.
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Pia2012
Beitrag 26.11.2012, 09:40
Beitrag #3


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Moin Semmelknödel,

gut und klug war sicher, dass Du die Aussage verweigert hast. Bei dem Versuch, etwas "richtigzustellen" kann man sich leicht um Kopf und Kragen sabbeln..

Die Profis werden sicher gleich konkret antworten. Ich würd mal abwarten, was kommt. Und überleg Dir halt, dann eventuell damit zu einem Anwalt zu gehen, der Deine Interessen und Darstellung vertritt und möglichweise eine Gegendarstellung, Einspruch/Widerspruch erarbeitet... wavey.gif

Moralkeule wird hier nicht geschwungen. Darf ich dennoch mal bemerken: MUSS man auf der Autobahn fliegen? Du hast ja selbst gesehen, dass es teilweise "knapp" wurde mit dem Reaktionsvermögen. "Reisegeschwindigkeit" von 130 tuts doch auch... wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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ilam
Beitrag 26.11.2012, 10:09
Beitrag #4


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Bei dermaßen heftigen Vorwürfen gibt es eigentlich nur eine richtige Antwort:

Vor jedem weiteren Kontakt mit der police.gif Ab zum Anwalt. Der kann sich per Akteneinsicht einen Überblick verschaffen, ohne die Du keinerlei Aussage treffen solltest.

Wird Dir wirklich eine Vollbremsung vorgeworfen? Wie stark hast Du denn gebremst?

Hier sehe ich evtl. (je nach Deinem Auto) einen Ansatzpunkt. Die meisten modernen Fahrzeuge "melden" Vollbremsungen auch an die anderen Verkehrsteilnehmer durch blinkende Bremslichter und/oder anspringenden Warnblinker. Wenn Dein Fahrzeug sich ebenfalls so verhält, dieses aber nicht wahrgenommen wurde, war es keine Vollbremsung und es ist bewiesen, dass die Vorwürfe nicht voll zutreffen.




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Kai R.
Beitrag 26.11.2012, 10:12
Beitrag #5


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Hallo,

ich würde mich bei der fälligen Gegendarstellung beraten lassen. Das dichte Auffahren bekommst Du vielleicht weg, bei dem Bremsmanöver wird das schwieriger - was hattest Du in der Situation überhaupt zu bremsen? Ansonsten ist da nicht mehr so viel zu machen, Fahrer und Fakten stehen ja fest und offensichtlich haben die cop.gif die Sache live mitverfolgt. Also ab zum Anwalt.

Hat Dein Auto eigentlich einen Bremsassistent? Eine Argumentation könnte sein: ich war so erschrocken, dass ich abbremsen / rausfahren wollte. Auf Grund des Schocks bin ich abgerutscht und habe das Bremspedal stärker als gewünscht durchgetreten wodurch der Bremsassistent ansprach. Vielleicht auch: ich habe gebremst damit mich die A-Klasse wieder überholt. Ich wollte mir den Fahrer anschauen und wegen des Ausscherens Anzeige erstatten. Dabei bin ich abgerutscht ....... Hilfreich wäre auch, wenn Du vielleicht begründen kannst, dass Du Dein Auto noch nicht so gut kennst und deswegen stärker als erwünscht gebremst hast.

Grüße

Kai


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semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 10:59
Beitrag #6


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Hi zusammen,

vielen Dank bereits für die ersten Antworten!

Also klar.. so schnell muss es nicht immer sein. Mir hat ja bereits der Schreck in dem Moment gereicht und bin danach bis München mit Tempomat 130 gefahren.

Das Problem bei der Bremsung: die Polizei will Warnblinker gesehen haben und ich weiß es ehrlich nicht, ob die an waren oder nicht. Demnach sei ich also in den Bremsassistenten gerannt. Ich hab mich beim Druck mit dem linken Fuß aufs Bremspedal einfach heftig verschätzt, das war schon ein ordentlicher Ruck. Deswegen war ich auch erst einmal so erschrocken. Ich blieb ja währenddessen mit dem rechten Fuß am Gaspedal, weil ich die Geschwindigkeit gar nicht verringern wollte. Das schlimme ist, dass ich selbst anzweifle, wie ich die Situation überhaupt wahrgenommen habe, weil der Polizist so sehr gepocht hat, ich hätte die A-Klasse ganz bewusst massiv ausgebremst und die hätte so gerade eben noch ausweichen können. Ich komme mir nur einfach unglaublich hilflos vor, vor allem wenn mir an Ort und Stelle schon so eingebrannt wird, das seien alles Ausflüchte und und und. Wie soll sowas dann erst vor Gericht aussehen, wenn die Aussagen ja von Polizisten kommt?!

Den A-Klasse Fahrer anzeigen dachte ich auch schon, ich habe allerdings kein Kennzeichen, ging ja alles recht fix. Und irgendwie habe ich auch Angst, dass mir das dann ausgelegt wird getreu dem Motto "getroffene Hunde bellen"..

Dass ich das Auto nicht gut kenne, kann ich definitiv nachweisen. Da auch noch mal meine Frage: wird der Halter darüber benachrichtigt, obwohl meine Personalien ja feststehen?

Anwalt werde ich natürlich einschalten - das versteht sich. Bin bisher noch nie in irgendeiner Form mit sowas konfrontiert gewesen... :/
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TAK
Beitrag 26.11.2012, 11:07
Beitrag #7


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in der Akte sollte zumindest das Kennzeichen bzw. die Personalien des anderen Fahrers sein, so dass eine (Gegen-)Anzeige sicher möglich wäre.

Wo war denn die Polizei während des ganzen Vorgangs?


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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ilam
Beitrag 26.11.2012, 11:09
Beitrag #8


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Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 10:59) *
Das Problem bei der Bremsung: die Polizei will Warnblinker gesehen haben und ich weiß es ehrlich nicht, ob die an waren oder nicht.


Klär mal ab, was Dein Fahrzeug exakt macht, wenn der Bremsassistent anspringt. Oft kommen die Warnblinker gar nicht, erst später oder müssen manuell wieder ausgeschaltet werden. Zudem sind die Flackernden Bremslichter (so sie bei Dir ausgelöst werden) eigentlich viel auffälliger als die Warnblinker so dass es komisch wäre, wenn diese von den Polizisten im Gegensatz zu den Warnblinkern nicht bemkerkt wurden.

Für Dich ein "Traum" wäre es, wenn die police.gif behaupten, die Warnblinker gesehen zu haben, diese aber zu diesem Zeitpunkt gar nicht ausgelöst werden...

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Kai R.
Beitrag 26.11.2012, 11:12
Beitrag #9


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ich bin da eigentlich guten Mutes dass Du mit einer sauberen Einlassung aus der Geschichte rauskommst.

Ich habe mal jemanden angezeigt, der wirklich mutwillig vor mir voll gebremst hat. Dafür hatte ich sogar einen Zeugen. Der hat sich mit einer über einen Anwalt übermittelten Aussage "ich fahre das Auto nicht regelmässig, wollte leicht bremsen, habe die Bremswirkung unterschätzt uns aus Versehen voll gebremst" aus der Sache rausgelogen. Der Gegenbeweis dass die Bremsung bewusst war konnte nicht erbracht werden, obwohl er in der Situation schon vorher aggressiv fahrend aufgefallen war. Die Sache wurde eingestellt.

Grüße

Kai


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Kai

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semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 11:22
Beitrag #10


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Zitat (TAK @ 26.11.2012, 11:07) *
Wo war denn die Polizei während des ganzen Vorgangs?

Die waren irgendwo hintendran, zumindest als alles begann und ich hinter der A-Klasse bremsen musste. Wo genau weiß ich aber auch nicht. Wenn ich mich richtig erinnere sind die aber danach dann an mir vorbeigezogen und genau in dem Moment kam die A-Klasse von hinten und ist an mir vorbei und ist knapp an mir vorbei und knapp hinter der Polizei eingeschert. Aber ich kann mich auch täuschen - ich meine aber, das wäre die Zivilstreife gewesen. Ich war nach der Vollbremsung ganz schön durch den Wind, daher ist das alles eher Bruchstückhaft nur noch im Kopf :/

Wie gesagt, der Abstand zw. A-Klasse und mir war eigentlich groß, als ich wieder nach rechts bin, das spricht halt für mich dafür, dass der Kerl in der A-Klasse ziemlich geschlafen hat. Aber gut.

Zitat (Kai R. @ 26.11.2012, 11:12) *
ich bin da eigentlich guten Mutes dass Du mit einer sauberen Einlassung aus der Geschichte rauskommst.

Ich habe mal jemanden angezeigt, der wirklich mutwillig vor mir voll gebremst hat. Dafür hatte ich sogar einen Zeugen. Der hat sich mit einer über einen Anwalt übermittelten Aussage "ich fahre das Auto nicht regelmässig, wollte leicht bremsen, habe die Bremswirkung unterschätzt uns aus Versehen voll gebremst" aus der Sache rausgelogen.


Das macht mir etwas Mut, wenn es für dich auch Mist ist offensichtlich. Ich mache mir nur sorgen, dass die Aussage der Polizei halt eine starke Gewichtung erhält. 2 Beamte und wenn die den A-Klasse Fahrer verhören, wird der sicher auch nichts anderes behaupten, als dass meine Bremsung mutwillig war.

@ilam: ja, muss mal schauen. Ich glaube bei dem Auto gehen die Warnblinker aber sofort wieder aus. Insofern können sie natürlich einfach sagen, die waren an und mir damit "nachweisen" dass ich eben voll gebremst hätte. Ich streite ja auch gar nicht ab, dass das Bremsmanöver unbeabsichtigt heftig war. Aber es war halt ein großer Abstand dazwischen und meinerseits war es mehr Fahrfehler, als sonst was. Das aber nachzuweisen dürfte schwierig werden.

In Hinsicht auf den "gefährlichen Eingriff": muss man mir dafür nicht nachweisen, dass ich wirklich die Absicht hatte, einen Schaden zu provozieren? Dann hätte ich doch auch noch zur A-Klasse wieder rüberziehen müssen oder sonst was, wenn ich wirklich die Absicht gehabt hätte, ihn zu schädigen.
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ilam
Beitrag 26.11.2012, 11:28
Beitrag #11


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Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 11:22) *
die waren an und mir damit "nachweisen" dass ich eben voll gebremst hätte.


Oder genau umgekehrt. Der Bremsassistent macht ja aus halbherzig ausgeführen Bremsungen echte "Notbremsungen", wenn er meint, dass der Fahrer unabsichtlich nur halbherzig bremst und anhand der schnellen Pedalbewegung der Meinung ist, dass der Fahrer eigentlich eine Vollbremsung möchte.

Daher ist jede genaue Info über diesen konkreten Bremsassistenten Gold wert. Vielleicht findest Du ja auch Berichte, dass das System genau bei diesem Modell ungewöhnlich früh eingreift.

Dann kann sogar die Aussage mit dem Warnblinker Deine "Rettung" sein und Deine Sicht der Dinge glaubwürdiger machen.
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nachteule
Beitrag 26.11.2012, 12:58
Beitrag #12


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Hallo, semmelknoedel,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Warte erst einmal ab, wie das Ganze weiter geht.

Die Polizeibeamten haben Dich zu Recht angehalten und Deine Personalien notiert, denn wenn es zu einer Anzeige Seitens des anderen Fahrers kommt, wäre es unnötige Arbeit gewesen, über das Kennzeichen Deines PKW den zur Tatzeit verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.

Jetzt kommt es erst einmal darauf an, ob sie das Kennzeichen des anderen PKW abgelesen haben und über dieses den Fahrer ermitteln können.

Ohne eine konkrete Anzeige eines Geschädigten (hier: Fahrer der A-Klasse) dürfte die Strafanzeige im Sande verlaufen, so dass allenfalls noch eine Owi - Anzeige möglich wäre.

Selbst, wenn sie den Fahrer der A-Klasse ermitteln, ist es noch nicht sicher, dass dieser irgendetwas zur Sache sagt, denn sein Verhalten war nach Deiner Schilderung auch nicht ganz in Ordnung.

Macht er wahrheitsgemäße Angaben zur Sache, könnte er sich ggf. selber belasten, so dass auch ihm zumindest ein Bußgeld drohen würde.

Somit ist es gut möglich, dass er Dir zwar die Krätze an den Hals wünscht rolleyes.gif , aber keine Aussage als Zeuge macht, um sich nicht selber zu belasten.

In dem Fall wären wir wieder an dem Punkt, an dem die Strafanzeige kippt und voraussichtlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Sollte es allerdings tatsächlich dazu kommen, dass der andere Fahrer eine Aussage macht und dabei angibt, dass er sich durch Deine Fahrweise gefährdet und/oder genötigt gesehen hat, solltest Du auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, bevor Du irgendwelche Angaben zur Sache machst, denn ohne anwaltliche Beratung bzw. Hilfestellung bei der Formulierung der Aussage könntest Du Dich um Kopf und Kragen reden.

Zu dieser Aussage des Polizeibeamten:

Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 09:16) *
1. Nötigung, weil ich der A-Klasse zu dicht auffuhr. Ich meinte dann, dass ich ja einen Unfall vermeiden wollte, worauf der Polizist mir gleich ins Wort fiel "der hat sie halt nicht gesehen, passiert".

Ganz so unrecht hat er nicht, aber trotzdem sind die beiden Beamten Zeugen einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch den Fahrer der A-Klasse.

Zitat
105672
Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten +) dadurch den nach- A - 2 80,00
folgenden Verkehr.
§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 22 BKat

Zu einer ordnungsgemäßen Belehrung dieses Fahrers als Zeugen würde m. E. auch der Hinweis gehören, dass er selber einen Fehler gemacht hat.

Für eine Anzeige wegen einer Nötigung durch den Fahrer der A-Klasse würde sein Fahrverhalten zwar nicht reichen, aber wenn er weiß, dass ihm zumindest ein Bußgeld im Owi - Bereich mit Punkten droht, bei dem sogar zwei Beamte als Zeugen dabei waren, könnte das seine Aussagewilligkeit sehr einschränken.

Es war m. E. auch ganz in Ordnung, dass der Kollege Dir ins Wort gefallen ist, denn dadurch hat er vermieden, dass Du Dich möglicherweise schon bei diesem Gespräch selber belastest.

So, wie es aussieht, ging es den Beamten hier erst einmal nur darum, Deine Personalien festzustellen, aber sie haben Dir die Chance gegeben, Dich irgendwann später in aller Ruhe zur Sache zu äußern, wenn Du es noch möchtest, und nicht an Ort und Stelle, zu einem Zeitpunkt, in dem man durch das Erlebte noch etwas aufgewühlt ist und ohne Anwalt möglicherweise das Falsche sagt.

Für die Zukunft solltest Du Dir merken, dass Du in Deinem Auto auf den anderen Fahrer schimpfen und fluchen darfst, so viel Du willst, aber solche Aktionen wie das weitere dichte Auffahren und Antippen der Bremsleuchte oder ähnlichen Unsinn sollte man immer vermeiden.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Pistenteufel
Beitrag 26.11.2012, 13:07
Beitrag #13


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Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 10:16) *
Kaum dort angekommen geht links irgendwo Blaulicht und eine Zivilstreife holt mich raus. Der Vorwurf:
1. Nötigung, weil ich der A-Klasse zu dicht auffuhr. Ich meinte dann, dass ich ja einen Unfall vermeiden wollte, worauf der Polizist mir gleich ins Wort fiel "der hat sie halt nicht gesehen, passiert".
2. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wegen der Vollbremsung, nachdem ich angeblich knapp vor der A-Klasse eingeschert sei.

Wie schätzt ihr das ein? Die Nötigung muss ich mir wohl gefallen lassen, das war tatsächlich dumm von mir, nicht sofort einen Sicherheitsabstand nach der Vollbremsung aufzubauen. Ich rechnete eben damit, dass der gleich wieder auf der rechten Spur verschwunden ist.


Bin Laie auf dem Gebiet, aber da die police.gif police.gif alles gesehen haben und die Personalien aufgenommen haben würde ich auch auf jeden Fall zu einem Anwalt raten.

Vielleicht schafft der Anwalt es ja tatsächlich den Vorwurf der Gefährdung zu entkräften, so dass Du den Führerschein behalten kannst und mit einer Geldstrafe davon kommst.

Edit: Wenn das Verfahren eingestellt werden sollte wie @Nachteule schrieb, weil der A-Klasse-Fahrer Dich nicht anzeigt, wäre das natürlich noch besser für Dich.
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semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 13:25
Beitrag #14


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Danke, nachteule. Das klingt ja schon mal etwas positiver! Der Polizist hatte mich aber gedanklich wohl schon vorverurteilt. Er fragte mich, ob ich beruflich viel mit dem Auto unterwegs sei, den Führerschein werde ich nämlich erst mal eine ganze Zeit lang nicht mehr wiedersehen. So seine Worte. Vielleicht mache ich mir genau deshalb auch so viel Sorgen. Mein Verhalten war sicher nicht ohne Makel, aber ich hab halt das Gefühl, dass er mich "anfliegen sah", die knappe Bremsung hinlegen musste und für ihn dann eh gleich in der Schublade notorischer Drängler und Raser landete.

Ich mag noch mal die Frage bzgl. Fahrzeughalter ausführen wink.gif Wird der Halter des Autos trotzdem darüber in Kenntnis gesetzt, auch wenn ich eindeutig an Ort und Stelle als Fahrer festgestellt wurde? Denn unabhängig davon, was nun passieren wird, die Strafanzeige wäre mir dem eigentlichen Halter gegenüber durchaus eher unangenehm, wie ihr euch ja sicher denken könnt..

Zitat
Für die Zukunft solltest Du Dir merken, dass Du in Deinem Auto auf den anderen Fahrer schimpfen und fluchen darfst, so viel Du willst, aber solche Aktionen wie das weitere dichte Auffahren und Antippen der Bremsleuchte oder ähnlichen Unsinn sollte man immer vermeiden.


Ja, das ist mir damit auch ganz heftig bewusst geworden. Der ganze Ärger über die Aktion sitzt so tief, dass ich gestern sogar für einen kurzen Moment nicht kräftig bremsen wollte, weil ich unterbewusst kurz Angst hatte "nicht dass es dann wieder heißt, dass..."
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steveluke
Beitrag 26.11.2012, 13:30
Beitrag #15


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Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 13:25) *
Ich mag noch mal die Frage bzgl. Fahrzeughalter ausführen wink.gif Wird der Halter des Autos trotzdem darüber in Kenntnis gesetzt, auch wenn ich eindeutig an Ort und Stelle als Fahrer festgestellt wurde? Denn unabhängig davon, was nun passieren wird, die Strafanzeige wäre mir dem eigentlichen Halter gegenüber durchaus eher unangenehm, wie ihr euch ja sicher denken könnt..

Nein, im Normalfall erhält der Fahrzeughalter keine Kenntnis über den Sachverhalt.
Rein theoretische Fallkonstellationen, bei denen es möglich wäre, gäbe es zwar, aber die sehe ich in deinem Fall bisher nicht.


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GM_
Beitrag 26.11.2012, 14:20
Beitrag #16


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Zitat (Kai R. @ 26.11.2012, 12:12) *
ich bin da eigentlich guten Mutes dass Du mit einer sauberen Einlassung aus der Geschichte rauskommst.

Ich habe mal jemanden angezeigt, der wirklich mutwillig vor mir voll gebremst hat. Dafür hatte ich sogar einen Zeugen.
Du bist auch kein Autobahnpolizist, da besteht in der Glaubwürdigkeit ein großer Unterschied. Das bezieht sich jetzt nicht nur auf die Neutralität der Aussagen sondern auch auf die zugetraute Qualifikation die Vorgänge richtig einzuschätzen.

Ob ein guter Awalt mit der "linker Fuß"-Geschichte das innere Tatmerkmal eines 315c weg bekommt scheint mir relativ spannend, oder wie seht ihr das?


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Kai R.
Beitrag 26.11.2012, 14:29
Beitrag #17


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Zitat (GM_ @ 26.11.2012, 14:20) *
Ob ein guter Awalt mit der "linker Fuß"-Geschichte das innere Tatmerkmal eines 315c weg bekommt scheint mir relativ spannend, oder wie seht ihr das?

welches innere Tatmerkmal meinst Du? Wir reden hier von einem gefährlichen Eingriff nach §315b StGB.

Grüße

Kai


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jordon
Beitrag 26.11.2012, 14:51
Beitrag #18


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Hier einen Hinweis zu geben, wie die Sähe ausgeht ist schwierig, es kann eine OWIG sein, ebenso kann ein Straftatbestand Angezeigt werden, je nach dem was die Zeugen aussagen.
Somit ist vom Entzug der Fahrerlaubnis nis zur Einstellung nach §153 StPO ohne Konsequenzen, bis hin zum Bußgeld alles dabei sein.
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semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 15:14
Beitrag #19


Neuling
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Hmn, gerade auf einen Link gestoßen:
http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/0...ffahrunfaellen/

Das lese ich so, dass 315b ja nur dann "haltbar" ist, wenn sich umfangreich belegen lässt, dass durch mein Bremsmanöver eine klare Gefahr ausging. Und da es keine protokollierten Geschwindigkeiten usw gibt, dürte das ja eher schwierig werden?
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GM_
Beitrag 26.11.2012, 15:20
Beitrag #20


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Zitat (Kai R. @ 26.11.2012, 15:29) *
welches innere Tatmerkmal meinst Du? Wir reden hier von einem gefährlichen Eingriff nach §315b StGB.

Ich halte das nicht für einen 315b, der bezieht sich mMn auf Eingriffe in den Straßenverkehr von außen, also z.B. durch Einbringen eines straßenverkehrsfremden Hindernisses, ein Stein beispielsweise. Ein bremsendes Fahrzeug fällt da mMn nicht darunter.

Es könnte 315c sein, dazu müßte man das Bremsmanöver noch im Zusammenhang mit dem Einscheren nach dem Überholvorgang sehen. Kann man sicherlich auch, da vermutlich nicht mit einem halber-Tacho-Abstand eingeschert wurde. Dann wären wir bei 315c (2) b.

Das ist aber nur dann eine Straftat, wenn es nicht nur grob verkehrswidrig sondern gleichzeitig auch rücksichtslos ist, und die Rücksichtslosigkeit ist das innere Tatmerkmal.

Der Anschein spricht erstmal dafür: Lt. 2 pol. Zeugen wurde die A-Klasse gefährlich ausgebremst. Dass das aus Versehen gewesen sein soll kann der Richter glauben, muss er aber nicht.


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Kai R.
Beitrag 26.11.2012, 15:20
Beitrag #21


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für eine konkrete Gefährdung würde es ausreichen, wenn der A-Klasse Fahrer ausweichen oder Bremsen musste, weil er nur so einen Unfall vermeiden konnte.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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jordon
Beitrag 26.11.2012, 15:22
Beitrag #22


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Es muß eine konkrete Gefährdung vorgelegen habe, das ist richtig, z.B es ist nur dem Zufall zu verdanken, das es keinen Unfall.
Das Messen von Geschwindigkeiten ist nicht an den Vorwurf gekoppelt.
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GM_
Beitrag 26.11.2012, 15:26
Beitrag #23


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Richtig, aber ohne die Rücksichtslosigkeit bleibt es auch bei konkreter Gefährdung nur eine Owi.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 15:32
Beitrag #24


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Hmn.. verwirrend das ganze. Manche Urteile lese ich, da ist einer absichtlich in den Gegenverkehr gefahren, so dass die andere Person ausweichen musste. Als konkrete Gefahrensituation im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" wurde das aber nicht angesehen, weil der "Gegner" genug Raum zum ausweichen hatte und es nicht an besonderem Fahrkönnen oder Zufall lag, dass dieser Unfall vermieden werden konnte.

So war das ja bei letztlich auch. Aber gut, die Polizei will ja auch gesehen haben, dass ich zu kurz vorneran eingeschert wäre. Aber darauf würde ich sogar meine Seele verkaufen: ich bin zuerst ganz normal weitergefahren nach dem Überholen, dann einige Sekunden später eingeschert, das waren auf alle Fälle grob zwei Leitpfosten Abstand. Als ich eingeschert bin, machte der hinten Fernlicht an und ich wollte mit dem Bremse-tippen signalisieren "ja komm is gut jetzt". Dann kam natürlich der Punkt, dass die Bremsung zu heftig ausfiel, aber auch da waren es nochmals mindestens einige Sekunden, bevor die A-Klasse dann nach links rüberging und ich war auch schon wieder bzw immer noch auf dem Gas und hab die Bremse gelöst nach dem ersten Schreck.
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nachteule
Beitrag 26.11.2012, 17:36
Beitrag #25


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Hallo, semmelknoedel,

eine Nötigung im Straßenverkehr würde vielleicht durchgehen, wenn der andere Fahrer ermittelt wird und wenn er aussagt, dass er sich durch Deine Fahrweise genötigt gefühlt hat.

Bei der Straßenverkehrsgefährdung bin ich nach Deiner Schilderung stark im Zweifel und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr Deinerseits sehe ich hier nicht, denn dazu fehlt es allein schon an der Pervertierung.

Du hast Dich zweifellos falsch verhalten, keine Frage, aber im Moment bringt es nichts, wenn Du Dich verrückt machst.

Ohne eine konkrete Anzeige des anderen Fahrers dürfte der Polizeibeamte kaum etwas in der Hand haben, um seine eigene Strafanzeige durchzuziehen.

Der Vorfall wird zwar auf jeden Fall an die Staatsanwaltschaft gehen, da Du ja offensichtlich schon als Beschuldigter belehrt wurdest, aber es ist sehr gut möglich, dass das Ganze im Sande verläuft.

Dabei stellt sich mir die Frage:

Wurdest Du eigentlich tatsächlich als Beschuldigter angehört und über Dein Aussageverweigerungsrecht belehrt oder hat der Beamte nur erst einmal Deine Personalien aufgenommen und Dir mitgeteilt, dass er sich noch mal bei Dir melden wird?

Viele Grüße,

Nachteule


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ksc
Beitrag 26.11.2012, 17:47
Beitrag #26


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Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 15:32) *
Als ich eingeschert bin, machte der hinten Fernlicht an und ich wollte mit dem Bremse-tippen signalisieren "ja komm is gut jetzt". Dann kam natürlich der Punkt, dass die Bremsung zu heftig ausfiel, aber auch da waren es nochmals mindestens einige Sekunden, bevor die A-Klasse dann nach links rüberging und ich war auch schon wieder bzw immer noch auf dem Gas und hab die Bremse gelöst nach dem ersten Schreck.


Also dass es sich mit dem linken Fuß anders bremst als mit dem rechten Fuß kann ich durch eigenes Ausprobieren gut nachvollziehen. Man denkt, man bremst ganz leicht und in Wirklichkeit lascht der Kupplungsfuß so gefühlvoll auf das Bremspedal, dass alle Insassen es mit einem Kopfnicken quittieren.

Was ich aber noch nicht wusste: bremsen bedeutet also, dass es "jetzt gut ist"? Als Entschuldigung oder Danke habe ich bisher bei Fahrzeugen mit Komfortblinker immer das einmalige Benutzen des Warnblinkers gesehen.
Und etwas irritiert mich. Du schreibst Du warst schon wieder bzw. immer noch auf dem Gas. Was denn nun? Schon wieder? Oder immer noch?
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Pistenteufel
Beitrag 26.11.2012, 18:04
Beitrag #27


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Zitat (ksc @ 26.11.2012, 18:47) *
Was ich aber noch nicht wusste: bremsen bedeutet also, dass es "jetzt gut ist"? Als Entschuldigung oder Danke habe ich bisher bei Fahrzeugen mit Komfortblinker immer das einmalige Benutzen des Warnblinkers gesehen.


Das Benutzen des (Warn-)Blinkers hätte hier glaube ich einigen Ärger erspart. whistling.gif
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semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 18:30
Beitrag #28


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Zitat (nachteule @ 26.11.2012, 17:36) *
Du hast Dich zweifellos falsch verhalten, keine Frage, aber im Moment bringt es nichts, wenn Du Dich verrückt machst.

Sagt sich so einfach.. ich mache mir halt wirklich viele Gedanken seitdem, weil ich weiß, dass es eine Verkettung von Dummheiten gab, ich den Vorwurf der Polizei aber ganz und gar nicht nachvollziehen kann - genau das besorgt mich, weil es eben doch ein heftiger Vorwurf ist und ich fürchte, nicht gerade glaubwürdig im Verhältnis zur Aussage zweier Polizisten rüberkommen zu können.. Ich auch ein sehr selbstkritischer Mensch - gehört zu meinem Job dazu. Von daher versuche ich mir das Vorgefallene selbst immer wieder so objektiv wie möglich zu rekonstruieren.

Zitat (nachteule @ 26.11.2012, 17:36) *
Wurdest Du eigentlich tatsächlich als Beschuldigter angehört und über Dein Aussageverweigerungsrecht belehrt oder hat der Beamte nur erst einmal Deine

Soweit ich mich erinnern konnte (wie gesagt, ob der ganzen Situation ziemlich durch den Wind), wurde ich tatsächlich als Beschuldigter angehört. Auf jeden Fall hat er mich auf mein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen und dessen belehrt.


Zitat (ksc @ 26.11.2012, 17:47) *
Also dass es sich mit dem linken Fuß anders bremst als mit dem rechten Fuß kann ich durch eigenes Ausprobieren gut nachvollziehen. Man denkt, man bremst ganz leicht und in Wirklichkeit lascht der Kupplungsfuß so gefühlvoll auf das Bremspedal, dass alle Insassen es mit einem Kopfnicken quittieren.

Richtig.. ich hab heute noch mal probiert, ob ich mich einfach zu blöd angestellt habe (ohne dass wer hinter mir war). Trotzdem ich ganz bewusst und vorsichtig auf die Bremse ging auch wieder heftig gebremst und irgendwie Mühe gehabt, den Fuß wegzubekommen.

Zitat (ksc @ 26.11.2012, 17:47) *
Was ich aber noch nicht wusste: bremsen bedeutet also, dass es "jetzt gut ist"? Als Entschuldigung oder Danke habe ich bisher bei Fahrzeugen mit Komfortblinker immer das einmalige Benutzen des Warnblinkers gesehen.
Und etwas irritiert mich. Du schreibst Du warst schon wieder bzw. immer noch auf dem Gas. Was denn nun? Schon wieder? Oder immer noch?

Naja, das war als "ist ja gut jetzt, alles gut gegangen" gedacht, weil er sicher aufgebracht war wegen meins "ranfliegens" und ich natürlich, weil er so unachtsam rüberkam. Und ja, ich stand währenddessen auf dem Gas. Halt ein paar Prozent Gaspedalstellung, die man so bei 130 (etwa) hat. Ich bin allerdings nach der Bremsung stärker aufs Gas gegangen, um schnell wieder Geschwindigkeit aufzunehmen.

Zitat (Pistenteufel @ 26.11.2012, 18:04) *
Das Benutzen des (Warn-)Blinkers hätte hier glaube ich einigen Ärger erspart. whistling.gif


Oh ja... die Lektion habe ich mir faustdick hinter die Ohren geschrieben. Überhaupt aus der Nummer einiges gelernt und nochmal darüber reflektiert, viel defensiver zu fahren. Man sieht ja wie schnell da dann irgendwas passiert und dann steht man ganz blöd da.
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Stromdriver
Beitrag 26.11.2012, 18:38
Beitrag #29


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Zitat (ilam @ 26.11.2012, 11:09) *
Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 10:59) *
Das Problem bei der Bremsung: die Polizei will Warnblinker gesehen haben und ich weiß es ehrlich nicht, ob die an waren oder nicht.


Klär mal ab, was Dein Fahrzeug exakt macht, wenn der Bremsassistent anspringt. Oft kommen die Warnblinker gar nicht, erst später oder müssen manuell wieder ausgeschaltet werden. Zudem sind die Flackernden Bremslichter (so sie bei Dir ausgelöst werden) eigentlich viel auffälliger als die Warnblinker so dass es komisch wäre, wenn diese von den Polizisten im Gegensatz zu den Warnblinkern nicht bemkerkt wurden.

Das würde ich auch machen: Aus einer Geschwindigkeit von mehr als 60km/h mal eine Vollbremsung machen und einen Beobachter schauen lassen, was denn dann leuchtet. Bei modernen Fahrzeugen blinken die Bremslichter und erst wenn das Fahrzeug steht geht die Warnblinkanlage an.

Wenn das bei Deinem Auto auch so sein sollte... wäre das gutes Futter für Deinen Rechtsanwalt

Gruß,
Chris
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ilam
Beitrag 26.11.2012, 18:47
Beitrag #30


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1. Wo soll man sowas mit mehr als 60 gefahrlos ausprobieren?
2. Springt das alles auch bei deutlich weniger an
3. Ist eine Auskunft vom Hersteller viel wertvoller als ein "wir haben da mal was ausprobiert"
4. Ist der TE nicht Halter des Fahrzeugs
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semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 19:11
Beitrag #31


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Guter Hinweis übrigens mit den flackernden Bremslichtern. Nach allem, was ich bisher herausfinden konnte, hatte das gefahrene Fahrzeug das Feature aber leider nicht sad.gif
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ilam
Beitrag 26.11.2012, 19:18
Beitrag #32


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Und den automatischen Warnblinker?

Gleichzeitig Vollbremsung und auf den Warnblinker hauen ist nicht wirlich realistisch.
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semmelknoedel
Beitrag 26.11.2012, 19:51
Beitrag #33


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Ja, den automatischen Warnblinker hat das Auto "leider"..
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Pistenteufel
Beitrag 26.11.2012, 20:14
Beitrag #34


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Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 19:30) *
Richtig.. ich hab heute noch mal probiert, ob ich mich einfach zu blöd angestellt habe (ohne dass wer hinter mir war). Trotzdem ich ganz bewusst und vorsichtig auf die Bremse ging auch wieder heftig gebremst und irgendwie Mühe gehabt, den Fuß wegzubekommen.

Ich hab auch mal probiert mit links zu bremsen, allerdings aus anderem Grund.
Der Reifenwechsel stand an, allerdings ließen sich die Vorderräder nicht lösen aufgrund von Rost an der Innenseite der Felge.
Jetzt hatte ich glaube ich irgendwo gelesen, dass man in dem Fall mit losen Radmuttern im 1. Gang anfahren kann und ca. 50 m gleichzeitig Gas und Bremse betätigt. (Kann aber auch sein, dass ich da grad was verwechsel)
Ich hatte das dann aber auf abgesperrtem Grundstück probiert und ebenfalls festgestellt, dass man mit dem untrainierten linken Fuß viel heftiger bremst. Resultat der Koordinationsprobleme war dann, dass ich das Auto abwürgte und würde das aufgrund dieser Erfahrungen niemals auf der Autobahn probieren.
Mit den Reifen bin ich dann zur Werkstatt gefahren, die dann aber selbst mit dem Riesen-Gummi-Vorschlaghammer einige Schläge brauchten, bis man die Räder runternehmen konnte.
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Stromdriver
Beitrag 26.11.2012, 20:44
Beitrag #35


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Zitat (ilam @ 26.11.2012, 18:47) *
1. Wo soll man sowas mit mehr als 60 gefahrlos ausprobieren?
2. Springt das alles auch bei deutlich weniger an
3. Ist eine Auskunft vom Hersteller viel wertvoller als ein "wir haben da mal was ausprobiert"
4. Ist der TE nicht Halter des Fahrzeugs

zu 1. Sorry, es genügen mehr als 50 km/h. Bei uns gibt es da genügend Möglichkeiten zu allen Tageszeiten thread.gif
zu 2. Unter 50km/h darf sich kein Notbremssignal einschalten.
zu 3. Das mag besser sein, schneller geht es wenn man selber prüft

Gruß,
Chris
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Nike 52
Beitrag 27.11.2012, 01:39
Beitrag #36


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Hallo Semmelknoedel,
hallo Nachteule,

Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 09:16) *
(...) logisch, das was eigentlich nur ein Aufflackern werden sollte war mal richtig dämlich von mir. Der Abstand war aber wirklich groß! Ich hab noch in den Rückspiegel geschaut und ich kann beileibe nicht nachvollziehen, dass das zu knapp gewesen sein sollte. Hab das den Polizisten so gesagt (...)

Aussage habe ich erstmal verweigert, (...)

Aussage verweigern geht aber anders crybaby.gif
Über das was du gesagt hast, kann die Polizei einen Vermerk anfertigen, der kommt zur Akte und im Bedarfsfall wird der Polizist als Zeuge hierzu vernommen. Schon ist das (spontan oder nach Belehrung) gesagte verwertbar.

Zitat (semmelknoedel @ 26.11.2012, 09:16) *
Der Vorwurf:
1. Nötigung, weil ich der A-Klasse zu dicht auffuhr. Ich meinte dann, dass ich ja einen Unfall vermeiden wollte, worauf der Polizist mir gleich ins Wort fiel "der hat sie halt nicht gesehen, passiert".
2. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wegen der Vollbremsung, nachdem ich angeblich knapp vor der A-Klasse eingeschert sei.

Zitat (nachteule @ 26.11.2012, 12:58) *
Ohne eine konkrete Anzeige eines Geschädigten (hier: Fahrer der A-Klasse) dürfte die Strafanzeige im Sande verlaufen, so dass allenfalls noch eine Owi - Anzeige möglich wäre.

Warum soll es hier noch einer (zusätzlichen) Anzeige durch den Geschädigten bedürfen think.gif
Wir haben:
- Anzeigeerstatter: Polizei
- Tatzeugen: Polizeibeamte
- zwei Offizialdelikte
- weitere Beweismittel: vermutlich eine verwertbare Aussage des Beschuldigten (wenn nicht, wäre auch egal)

Wenn sich das Verhalten des TE als Tatbestandsmäßig erweisen wird, dürfte allein die Aussage der / des Beamten zur Verurteilung führen k ö n n e n.
Insbesondere bei dem Gefährdungsdelikt wird ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen.

Ich würde erst mal abwarten bis ich Post von der Polizei erhalte und schauen, was mir konkret vorgeworfen wird. Vielleicht kommen die Anzeigeerstatter nach einem Blick in die Kommentierung zum StGB ja zu einer anderen Bewertung, als bei ihrem ersten Schuss. Dann bleibt immer noch ausreichend Zeit, ggf. einen Anwalt zu beauftragen. Nur (weitere) Aussagen zur Sache solltest du eisern unterlassen.

Schönen Gruß, Nike


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nachteule
Beitrag 27.11.2012, 15:12
Beitrag #37


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Hallo, Nike 52,

Zitat (Nike 52 @ 27.11.2012, 01:39) *
Warum soll es hier noch einer (zusätzlichen) Anzeige durch den Geschädigten bedürfen think.gif

zumindest bei "unseren" Staatsanwaltschaften ist einheitlicher Tenor, dass bei einer Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung jemand da sein muss, der angibt, dass er sich konkret gefährdet oder genötigt gefühlt hat.

Die Aussagen der Polizeibeamten reicht hier nicht aus, selbst, wenn es sich um absolut eindeutige Sachverhalte handelt, wenn der Geschädigte nicht bekannt ist oder wenn dieser sagt, dass es sich für ihn nicht so schlimm dargestellt hat.

Wenn die Beamten den Vorfall nur von Weitem beobachtet, aber nicht das Kennzeichen des anderen Fahrers abgelesen haben, dürfte die Strafanzeige erfahrungsgemäß im Sande verlaufen, da es keinen konkreten Geschädigten gibt.

Aus dem Grund habe ich ja auch gefragt, ob der TE schon im Vorfeld belehrt worden ist.

Sinnvoller wäre es m. E. gewesen, zunächst nur mal seine Personalien festzustellen, ihm mitzuteilen, dass man sich mit dem anderen Fahrer in Verbindung setzen und sich dann wieder bei ihm melden wird, um ihm mitzuteilen, wie der Fall weitergeht (Strafanzeige, Ordnungswidrigkeit oder ggf. sogar nur ein belehrendes Gespräch).

Was bringt es, wenn man an die Staatsanwaltschaft schreiben muss, dass sie doch bitte die beiliegende Strafanzeige einstellen soll, weil man keinen Geschädigten hat?

Viele Grüße,

Nachteule


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Nike 52
Beitrag 27.11.2012, 16:47
Beitrag #38


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Hallo Nachteule,

na ja, mit Geschädigtem ist natürlich “schöner” und das Verfahren kann eher mit einer Verurteilung abgeschlossen werden. Auch wird er meist den Grad der Gefährdung, der ja erheblichen Einfluss auf die Tatbestandsmäßigkeit hat, besser beschreiben können, als weit entfernte Zeugen.
Von daher erscheint das Verhalten „deiner“ StA’en aus prozessökonomischer Sicht nachvollziehbar.

Auf der anderen Seite erscheint es mir nicht so glücklich, das Verfahren zu stark von dem subjektiven Empfinden des Geschädigten abhängig zu machen, zumal dann, wenn „gute“ Zeugen (Polizeibeamte dürften dies aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrung sein) in der unmittelbaren Nähe waren. Denn ob der Sachverhalt subjektiv „schlimm“ war, wird Niki Lauder anders bewerten als Oma Krause.

Aber wenn das bei euch so gehandhabt wird, macht es freilich keinen Sinn die Sache der StA zur Einstellung vorzulegen (wobei, der Personalschlüssel richtet sich nach der Anzahl der Verfahren und nicht nach der Art der Erledigung. Also wenn ihr die personelle Ausstattung der Justiz verbessern möchtet … laugh2.gif )

Schönen Gruß, Nike


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semmelknoedel
Beitrag 12.01.2013, 21:59
Beitrag #39


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Frohes Neues Jahr.. dachte sich wohl auch die Polizei. War die vergangene Woche im Urlaub und habe in der Zeit Post bekommen. Heute zurückgekommen und dort den Brief zur schriftlichen Anhörung im Briefkasten gehabt.

Also, folgendes wird mir nun konkret zur Last gelegt:
Zitat
Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB , Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315 c (1) Nr. 2b StGB, gef. Eingriff i. d. Straßenverkehr gem. § 315 b StGB

Nötigen durch erhebliche Unterschreitung des Mindestabstandes unter Vw. der Lichthupe, Schneiden nach Überholvorgang, nicht verkehrsbedingtes Abbremsen auf der BAB von 150 km/h auf 80 km/h. Der Vorgang wurde von einer Polizeistreife beobachtet.


Das ist also, was dort steht. Zum Thema Lichthupe: die gab ich, als ich merkte, der Kerl zieht rüber, als ich die Vollbremsung machen musste. Danach habe ich die Lichthupe aber gar nicht mehr berührt. Das hört sich dort so an, als wäre ich hinter ihm gehangen und hätte da fleißig aufgeblinkt. Klasse...

Und schneiden nach dem Überholvorgang, sagte ich bereits, dass die das gesehen haben wollen. Ich ziehe immer erst rüber, wenn ich BEIDE Scheinwerfer des überholten im Rückspiegel sehen kann, so auch in der Situation - insofern frag ich mich, was die da gesehen haben wollen. Die beiden genannten Punkte machen mich schier verrückt - das war definitiv nicht so, aber was soll ich da schon gegenhalten können?

Und zur Geschwindigkeit: keine Ahnung, wieviel Tempo ich verloren habe, das habe ich ja oben schon geschrieben. Aber interessant, wie die das wissen wollen, weil die zu dem Zeitpunkt auf der Linken Spur einige Meter vor mir waren.

Nun denn, es hilft wohl nur, Anwalt einzuschalten und Akteneinsicht zu beantragen. Muss wohl nur jetzt sehr schnell gehen, das schreiben ist schon ein paar Tage alt und die 7 Tage Frist ist fast rum, war ja im Urlaub.

Eine Frage noch: hätten die den A-Klasse Fahrer als Zeugen ermittelt, wäre das dort auch noch erwähnt worden?
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TAK
Beitrag 14.01.2013, 08:01
Beitrag #40


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der hätte zumindest bei den Zeugen mitaufgeführt werden KÖNNEN

Ansonsten ab zum Anwalt für Verkehrsrecht... - da sind sicher einige Sachen dabei, die ihm Vergnügen bereiten.. gerade Stichwort Geschwindigkeit...


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semmelknoedel
Beitrag 14.01.2013, 08:24
Beitrag #41


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Ok, kann also, muss aber nicht, mit dem Zeugen? Da steht jedenfalls sonst nichts. Naja, werd heute oder morgen einen Anwalt dazuziehen und dann mal schauen. Gerade Thema Geschwindigkeit sehe ich auch als wage Aussage, das könnte hoffentlich ein Ansatzpunkt sein.

Was die Nötigung angeht.. nun ja, ich bin nicht hinter ihm gehangen mit Lichthupe. Aber ja, ich hab meinen Abstand nach der Vollbremsung, als ich "angeflogen" kam, nicht weiter verringert. Rechnete damit, dass er jeden Moment rüberzieht aber so oder so.. da hätte ich auf Abstand gehen müssen. Naja, schauen wir mal weiter.
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nachteule
Beitrag 14.01.2013, 13:58
Beitrag #42


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Hallo, Semmelknoedel,

achte darauf, dass der Anwalt sich tatsächlich mit Verkehrsrecht auskennt.

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jordon
Beitrag 14.01.2013, 14:16
Beitrag #43


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An der Geschwindigkeitsangabe soll man sich nicht so daran festhalten, da ein Anwalt da viel ausrichten kann, es genügt ja wenn die Geschwindigkeit ohne Grund auf einmal drastisch reduziert wurde und das kann man nicht bloßen Auge erkennen.
Daran soll man sich nicht aufgeilen, nur weil in den Bogen eine Stundenkilometerzahl angegeben ist, die gar nicht messbar war, aber jeder Mensch hat ja zum, Glück 2 Augen.
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semmelknoedel
Beitrag 14.01.2013, 15:19
Beitrag #44


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Danke für eure Antworten. Ich werde natürlich darauf achten, dass ich einen Anwalt finde, der sich mit Verkehrsrecht und ergänzend Strafrecht gut auskennt. Bis jetzt noch nie mit Anwalt, Polizei oder irgendwas je zu tun gehabt, mal sehen, was da nun auf mich zukommt :/
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semmelknoedel
Beitrag 16.01.2013, 15:51
Beitrag #45


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Auch brauch noch schnelle Hilfe! sad.gif

Ich habe ja den Anhörungsbogen bekommen, Anwalt ruft morgen zurück, die 7-Tage Frist läuft aber (war ja im Urlaub) "vermutlich" heute ab (genaues Zustellungsdatum des Briefes kenne ich nicht, Umschlag ist am 8.1. frankiert).

Bis dahin, was soll ich ankreuzen. Es gibt ja diese 4 Punkte:

[ ] Ich habe die mir auf Seite 1 zur Last gelegte Tat begangen
[ ] Ich habe die mir auf Seite 1 zur Last gelegte Tat nicht begangen
[ ] Ich äußere mich nicht zur Sache
[ ] Ich äußere mich über meine Verteidigerin/meinen Verteidiger

Soll ich jetzt, obwohl ich den Anwalt einschalte sagen "ich äußere mich nicht"? Hat das Konsequenzen? Oder soll ich gleich den letzten Punkt ankreuzen?

// Edit:
Gerade noch im Netz das hier gelesen:
Zitat
Sie sind nicht verpflichtet, auf dieses Anhörungsschreiben zu reagieren. Also antworten Sie nicht.
Teilen Sie noch nicht einmal mit, daß Sie sich (zunächst) durch Schweigen verteidigen möchten. Diese Mitteilung ist lediglich eine Bestätigung dafür, daß Sie Post von der Polizei erhalten haben. Auch dazu sind Sie nicht verpflichtet.

Ausnahme:
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, auch gegenüber der Polizei Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wenn die Polizei Ihren Namen und Ihre Anschrift aber schon korrekt erfaßt hat, müssen Sie ihr nicht noch einmal Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen.
(Quelle http://www.kanzlei-hoenig.de/home/sofortma...iche-anhoerung/ )

Ist das korrekt? Da meine Daten ja bereits erfasst wurden, kann ich das Schreiben einfach liegen lassen und warten? Sollte der Anwalt dann vorher schon Akteneinsicht beantragen oder warten, bevor überhaupt etwas weiteres kommt?
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Kai R.
Beitrag 16.01.2013, 16:00
Beitrag #46


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lass liegen. Der Anwalt wird sowieso erst einmal Akteneinsicht beantragen. Es brennt nichts an.

Grüße

Kai


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semmelknoedel
Beitrag 17.01.2013, 08:53
Beitrag #47


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