... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Radweg endet durch Baustelle
sigggi
Beitrag 21.11.2012, 16:53
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



    
 
Ein Radweg wird, ohne vorherige Ankündigung, durch eine Baustelle beendet. Eine Ausweichmöglickeit auf die Fahrbahn ist an der Stelle nicht gegeben. Der einzige Weg führt über den Fussweg.
Erst 50m weiter, an der nächsten Questrasse, ist es Radfahrern möglich auf die Fahrbahn auszuweichen.

Ist man verpflichtet an solchen Stellen zu schieben?
Oder ist eine Umfahrung über den Fussweg erlaubt?



--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 21.11.2012, 16:57
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Vergleich: Unangekündigte Fahrbahnsperrung ohne Vz. Darf der LKW nunmehr über den Fußweg die Sperrung umfahren?

-> no.gif Schieben oder Fahrbahnradeln
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 21.11.2012, 17:09
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (Mitleser @ 21.11.2012, 16:57) *
Vergleich: Unangekündigte Fahrbahnsperrung ohne Vz. Darf der LKW nunmehr über den Fußweg die Sperrung umfahren?

-> no.gif Schieben oder Fahrbahnradeln


Der Vergleich mit einem LKW Fahrer ist gut.
Wie müsste der sich verhalten wenn es keine andere Möglichkeit gäbe?


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 21.11.2012, 17:23
Beitrag #4


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Zurückfahren bis zur normal, legalen Umfahrung.
Schieben sollte regelmässig ausfallen bei einem LKW.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jor
Beitrag 21.11.2012, 17:51
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 563
Beigetreten: 16.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6737



Wie ist es denn im umgekehrten Fall, der mir letztens begegnet ist:

An einer Baustelle wird der Gehweg abgesperrt. Es verbleibt lediglich der Radweg im Baustellenbereich. think.gif

Muss ich mich als Fußi dann in Luft auflösen thread.gif oder beim nächsten Radfahrer mit aufspringen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Noch?ohne_Punkte
Beitrag 21.11.2012, 17:53
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1720
Beigetreten: 12.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45327



Zitat (jor @ 21.11.2012, 17:51) *
Wie ist es denn im umgekehrten Fall, der mir letztens begegnet ist:

An einer Baustelle wird der Gehweg abgesperrt. Es verbleibt lediglich der Radweg im Baustellenbereich. think.gif

Muss ich mich als Fußi dann in Luft auflösen thread.gif oder beim nächsten Radfahrer mit aufspringen?



Nö !!


Gruß
Jens


--------------------
Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 21.11.2012, 17:58
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6244
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Könnte es sein, dass es um diesen Fall geht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 21.11.2012, 17:59
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (oscar_the_grouch @ 21.11.2012, 17:23) *
Zurückfahren bis zur normal, legalen Umfahrung.
Schieben sollte regelmässig ausfallen bei einem LKW.


Zurückfahren scheidet aus. Geht bei einem Einrichtungsradweg ja auch nicht.

Zitat (helmet lampshade @ 21.11.2012, 17:58) *
Könnte es sein, dass es um diesen Fall geht?


Genau.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jor
Beitrag 21.11.2012, 18:01
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 563
Beigetreten: 16.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6737



@Noch?ohne_Punkte

Ui, das ist mir jetzt ja fast peinlich... das steht ja tatsächlich ausdrücklich in der StVO - das ist mir ja noch garnicht aufgefallen. blushing.gif

Einige sind ja der Meinung, dass der der Radweg auch als eine Fahrbahn betrachtet werden kann - dann müsste ich mir in diesem Fall aussuchen können, ob ich am Rand der "Kfz-Fahrbahn" oder am Rand des Radweges weitergehe?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 21.11.2012, 18:04
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



@siggi:
Egal wie kompliziert man sich anstellen möchte, ein Gehwegradelrecht oder gar nur eine wirksame Entschuldigung dafür bekommt man da nicht konstruiert.

Zitat (jor @ 21.11.2012, 18:01) *
Einige sind ja der Meinung, dass der der Radweg auch als eine Fahrbahn betrachtet werden kann - dann müsste ich mir in diesem Fall aussuchen können, ob ich am Rand der "Kfz-Fahrbahn" oder am Rand des Radweges weitergehe?
no.gif Kann ich mir nicht vorstellen. Zumindest nicht bei einem echten Radweg; bei einem Schutzstreifen sieht das natürlich anders aus.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 21.11.2012, 18:20
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (Mitleser @ 21.11.2012, 18:04) *
@siggi:
Egal wie kompliziert man sich anstellen möchte, ein Gehwegradelrecht oder gar nur eine wirksame Entschuldigung dafür bekommt man da nicht konstruiert.


Was wäre die Alternative wenn schieben nicht geht?


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 21.11.2012, 18:23
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Für den Radler: Auf der Fahrbahn fahren. Oder umkehren, egal ob auf der richtigen Fahrbahnseite fahrend oder einem beliebigen Gehweg schiebend.
Für den LKW: Wenden oder rückwärts fahren. Notfalls mit Unterstützung von cop.gif

Das war jetzt aber nicht schwer. Wieso suchst Du einen brüchigen Notnagel?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 21.11.2012, 18:29
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6244
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (Mitleser @ 21.11.2012, 16:57) *
Vergleich: Unangekündigte Fahrbahnsperrung ohne Vz.

..in einer Einbahnstraße
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 21.11.2012, 18:34
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



... nö, in einer Straße mit Mittelstreifen [für den Radler Fahrbahn] und Durchlass. Und um in dieser Bildersprache zu bleiben, sogar mit einer Nebenfahrbahn [beim Radler Fahrbahn].
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 21.11.2012, 18:37
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (Mitleser @ 21.11.2012, 18:34) *
... nö, in einer Straße mit Mittelstreifen [für den Radler Fahrbahn] und Durchlass. Und um in dieser Bildersprache zu bleiben, sogar mit einer Nebenfahrbahn [beim Radler Fahrbahn].

Darum geht es hier nicht.
Es geht daraum, dass genau, die von Dir beschriebenen Möglichkeiten, nicht vorhanden sind.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 21.11.2012, 18:38
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Welche Möglichkeit gibt es für wen nicht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 21.11.2012, 18:40
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24789
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Bisweilen ist das nur nicht so einfach, vom Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln; z.B., wenn dort dicht an dicht andere Fahrzeuge am Fahrbahnrand parken, und das wurde im Artikel auch angesprochen.

Um bei der Bildersprache zu bleiben: Mit einem durch PKWs zugeparkten Übergang zur Nebenfahrbahn, welche der vorgesehene Ausweichweg für LKWs ist.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 21.11.2012, 18:48
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6244
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (mir @ 21.11.2012, 18:40) *
Bisweilen ist das nur nicht so einfach, vom Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln; z.B., wenn dort dicht an dicht andere Fahrzeuge am Fahrbahnrand parken

Der Einfachheit halber kann man ja mal annehmen, dass man wegen der PkW nicht auf die Fahrbahn kann - was dann?
Interessant würde es auch mit einem Trike
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hugo790
Beitrag 21.11.2012, 21:53
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1000
Beigetreten: 24.08.2012
Wohnort: Köln
Mitglieds-Nr.: 65308



Zitat (helmet lampshade @ 21.11.2012, 18:48) *
Der Einfachheit halber kann man ja mal annehmen, dass man wegen der PkW nicht auf die Fahrbahn kann - was dann?


Hatte ich die Tage im Baustellenthread gepostet.

Radweg neben der Fahrbahn, dann eine Trennung mit Absperrgittern zwischen Radweg und Fahrbahn, dann ein Baustellenauto links neben dem Radweg und auf dem Radweg ist plötzlich ein tiefes Loch (und ein Bauarbeiter steht drin).
99% weichen über den Gehweg aus. 0,99% wechseln vorher auf die Fahrbahn und 0,01% fahren ins Loch.

Wieso darf ein Radfahrer eigentlich nicht rückwärts fahren? So wie ein LKW in einer plötzlich gesperrten Einbahnstrasse ohne Wendemöglichkeit?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 21.11.2012, 22:27
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (hugo790 @ 21.11.2012, 21:53) *
Wieso darf ein Radfahrer eigentlich nicht rückwärts fahren? So wie ein LKW in einer plötzlich gesperrten Einbahnstrasse ohne Wendemöglichkeit?

Weil es sich dann nicht mehr lohnt ein Polizeikommando auf dem Fussweg zu positionieren um Radfahrer abzukassieren.



--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
AnS
Beitrag 27.09.2019, 09:17
Beitrag #21


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 114
Beigetreten: 26.06.2019
Wohnort: West-Münsterland
Mitglieds-Nr.: 85440



Da ich nicht unbedingt ein neues Thema aufmachen will und das Thema passend genug finde, belebe ich mal das alte Thema wieder.

Was passiert eigentlich mit der Reglung des Verkehrsschildes 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Wenn der Rad- oder Gehweg-Teil mit einer Baustelle belegt ist, kann es ja keinen zwei getrennten Wege geben. Verliert das Schild seine Wirkung? Oder wird die Fahrbahn dann zum Radweg und der verbliebene Teil zum Gehweg? (Zumindest beim üblichen Schild mit Radweg links und Gehweg rechts davon)

Bekommt das Schild 241 nach der Baustelle wieder seine alte Wirkung oder bleibt die Baustelle zu ende ist?

In meinem konkreten Fall, ist der Gehweg durch eine Baustelle blockiert. Beim blockierten Gehweg, fallen mir noch weitere interpretationen ein.
Diesen Gehweg gibt es (trotz Schild) nicht und der Fußgänger muss die andere Straßenseite benutzen.
Diesen Gehweg gibt es (trotz Schild) nicht und der Fußgänger muss den Rechten Fahrbahnrecht benutzen. Die Rechte und Pflichten des Radfahrers bleiben durch die Baustelle die gleichen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tom62
Beitrag 27.09.2019, 21:58
Beitrag #22


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 170
Beigetreten: 13.02.2010
Wohnort: Osnabrooklyn
Mitglieds-Nr.: 52710



Zitat (sigggi @ 21.11.2012, 17:53) *
Eine Ausweichmöglickeit auf die Fahrbahn ist an der Stelle nicht gegeben. Der einzige Weg führt über den Fussweg.

Muss ich sehen, um was dazu sagen zu können. Ich habe so etwas noch nie erlebt, bisher war immer das Ausweichen auf die Fahrbahn möglich.


--------------------
Gruß
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 28.09.2019, 09:20
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10602
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Ich denke mal, das wird im Zuge der beantragten Verkehrsrechtlichen Anordnung zur ordnungsgemäßen Absicherung der Baustelle gewürdigt und entsprechend berücksichtigt.
Mach Dir da keinen Kopf.

SCNR laugh2.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 01.10.2019, 07:45
Beitrag #24


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 958
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Nun ja, aber die verkehrsrechtliche Anordnung entfaltet eben nur durch Aufstellen des korrekten(!) Schilds ihre Außenwirkung.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cybershadow
Beitrag 01.10.2019, 12:16
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1183
Beigetreten: 03.03.2009
Mitglieds-Nr.: 47183



In Hamburg stellt man in so einem Fall einfach ein 240er auf und führt die Radfahrer auf dem keine 2 m breiten Gehweg vor diversen Ladeneingängen entlang. thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 02.10.2019, 09:35
Beitrag #26


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 958
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Ich schreibe unserer Verkehrsbehörde bei mit VZ240 beschilderten Baustellen jetzt immer das folgende Zitat aus der VwV:
Zitat
Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.

Leider verstehen sie es nicht (dabei ist das ja genau die sie bindende Vorschrift).


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 22.07.2025 - 11:47