... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Zufahrt zur Garage zugeparkt durch Falschparker, Besitzstörung, Abmahnung und Unterlassungserklärung
jackson
Beitrag 19.11.2012, 22:16
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



    
 
Hallo Zusammen,

vorneweg, ich habe diese Woche ein Termin mit dem Anwalt, wo ich die weitere Vorgehensweise klären werde. Nichtsdestotrotz möchte ich aber nicht unvorbereit zum Anwaltstermin und würde gerne hier im Fourm noch ein paar Fragen klären.
Ich habe mich durch das Forum gelesen, die Seite parkplatzdieb.** ist mir bekannt, den Blog zu den Folgekosten und die Entgegnung dazu ebenfalls.
Auch verkehrsportaleigene "3. Das Abschleppen auf Privatgrundstücken" ist mir bekannt.

Und um das geht es: Vor meiner Garagenzufahrt stellen Gäste des naheliegenden Hotels bzw. Tagesbesucher unseres schönen Kurortes ihren Wagen ab, Parken also dort, um es einfach zu sagen. Anschliessend gehts zum Einkaufen oder zur Tagung. Die Zufahrt zur Garage liegt auf dem Grundstück des Hotels, aber selbstverständlich ist im Grundbuch ein Wegerecht eingetragen. Die Zufahrt zur Garage ist auch deutlich als solche zu erkennen, an den Garagen hängen die bekannten gelben "Einfahrt freihalten" Schilder.

Das Parkverhalten habe ich teilweise eingrenzen können durch Posten, die das direkte Parken vor der Garage auf den ersten Blick verhindern. Leider hält das Hardcoreparker nicht davon ab, vor der Pfostenbegrenzung zu parken, um jetzt halb auf der Garagenzufahrt, und halb auf der Zufahrtstrasse des Hotels zu stehen. Und das die Pfosten entfernt wurden und dann auf der Zufahrt geparkt wurde ist auch schon geschehen.

Mein Ziel ist es jetzt, diese Hardcoreparker auf ihr Fehlverhalten und der Besitzstörung hinzuweisen und eine Wiederholung des Falschparkens für die Zukunft zu verhindern.

Empfohlen wird dazu die Abmahnung mit Unterlassungserklärung, aber wie ich dem Web entnehme, wird dort darauf verwiesen, das für eine Durchsetzung einer Unterlassungserklärung eine Wiederholungsgefahr notwenig ist, zum anderen liest man aber auch, das schon der einmalige Parkverstoß zur Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserkläung führt. Dieser Widerspruch ist mir nicht ganz so klar. Handelt es sich hier um eine Ermessungssache des Richters, der bei Klageerhebung dann zu urteilen hat, wann eine Unterlassungserklärung zulässig ist?
In einem Beitrag zu einer Lösung zur einer Examensarbeit steht es sinngemäß, das schon die Erstbegehung der Störung eine Wiederholungsgefahr indiziert.

Wie verhält es sich mit der Abmahnung? Besteht die Möglichkeit, durch den Anwalt den Falschparker eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Besitzstörung zukommen zu lassen und die Unterlassungserklärung erst beim zweiten Verstoß zu fordern?



--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 20.11.2012, 04:43
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14355
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Gibt es Fotos von der Situation, vor allem, damit man sich über die Eindeutigkeit der Hotelzufahrt und des übrigen Privatgrundes?

Spielt das Ganze in Baden-Württemberg?

Damit ich´s verstehe:
Deine Garagenzufahrt gehört dem Hotel und Du hast ein Wegerecht.
Wie stellt sich das Hotel zum Verhalten ihrer Gäste?

Ich habe im Moment Zweifel, dass Du vernünftig gegen die Parker vorgehen kannst, denn ich sehe das Hotel als Deinen Anspruchsgegner. Du hast ein Wegerecht, das Dir das Hotel gewähren muss. Wie das Hotel das gewährleistet, ist nicht Dein Problem.

Ist die Fläche zumindest teilweise Feuerwehrzufahrt oder Aufstellfläche der Feuerwehr?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 20.11.2012, 10:19
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11009
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (jackson @ 19.11.2012, 23:16) *
Und um das geht es: Vor meiner Garagenzufahrt stellen Gäste des naheliegenden Hotels bzw. Tagesbesucher unseres schönen Kurortes ihren Wagen ab, Parken also dort, um es einfach zu sagen. Anschliessend gehts zum Einkaufen oder zur Tagung.

Das klingt aber so, dass du das Problem mit einer Welle von Abmahnverfahren kaum beseitigen kannst.

Was du bräuchtest wäre eine wirksame Kennzeichnung, und da wäre eine positive Haltung des Hotels sicher hilfreich. Zum Beispiel könnte man die Zufahrt auf dem Asphalt irgendwie optisch markieren und durch ein aufgemaltes Halteverbotszeichen unterstreichen.

Zitat (ulm @ 20.11.2012, 05:43) *
,Ich habe im Moment Zweifel, dass Du vernünftig gegen die Parker vorgehen kannst, denn ich sehe das Hotel als Deinen Anspruchsgegner. Du hast ein Wegerecht, das Dir das Hotel gewähren muss. Wie das Hotel das gewährleistet, ist nicht Dein Problem.,

Maximal könnte das Hotel hier in der Pflicht sein soweit es sich um Gäste des Hotelbetriebs handelt. Was die sonstige Laufkundschaft angeht glaube ich jedenfalls nicht, dass das Wegerecht eine Garantenstellung für freie Zufahrt nach sich zieht.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 20.11.2012, 10:40
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Wie gewünscht einmal ein Bild.



Rot ist die Zufahrtfläche zur Garage
Braun-Grau Anfahrtweg Hotel
Grün ist Parkstreifen
Lila ist Parkfläche Hotel
Weiss ist Garage
Das Gelbe in der Garage sind die zur Zeit angebrachten "Zufahrt freihalten" Schilder

Gm hat es schon richtig erkannt, die sonstige Laufkundschaft lässt sich durch das Wegerecht nicht beeindrucken. Das Hotel tut übrigens das Seine, um die Parkproblematik so klein wie möglich zu halten.
Ulm hat mich aber auf eine gute Idee gebracht, doch feste, umlegbare Sperrpfosten zu setzen, um das Wegerecht durchsetzen zu können, das Thema werde ich mit dem Anwalt und dem Hotelbetreiber besprechen.

Die Beschilderung werde ich jetzt ausbauen, es kommt jetzt zusätzlich ein Schild ran mit dem Aufdruck "Ein und Ausfahrt Tag und Nacht freihalten - Geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt."

Um auf die Ursprungsproblematik zurück zu kommen.

Wird in der Rechtsprechung zur Zeit tatsächlich einmal die Unterlassung, die ja eine Wiederholungsgefahr erfordert, schon beim ersten Parkverstoß eine Wiederholungsgefahr zugebilligt?

Das zumindestens entnehme ich dem Blogbeitrag hier:

http://www.rechthaber.com/zur-kritik-des-l...arkplatzdiebde/

Dort interessant das Urteil des AG Augsburg.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lars
Beitrag 20.11.2012, 11:17
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5619
Beigetreten: 15.12.2003
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 977



Zitat (jackson @ 20.11.2012, 10:40) *
Wird in der Rechtsprechung zur Zeit tatsächlich einmal die Unterlassung, die ja eine Wiederholungsgefahr erfordert, schon beim ersten Parkverstoß eine Wiederholungsgefahr zugebilligt?

Ja:
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/vzr230_11.htm
12 Schon das einmalige unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgrundstück des Klägers durch den Beklagten begründet die tatsächliche Vermutung dafür, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10, ZUM 2011, 333, 336; Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1036).

aber nicht zu lange warten mit der Abmahnung:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=96317&st=0


--------------------
Wandel dich, nicht das Klima!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 20.11.2012, 11:34
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Mal ein Foto von einem Spezialisten, der es geschafft hat, sein Wagen zu einem Drittel auf die Zufahrt und zu 2 Drittel auf die Strasse zu stellen. Schuldbewustsein oder Einsichtsfähigkeit nach Gespräch mit dem Fahrer, der frisch beim Falschparken erwischt wurde = Null.



--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 20.11.2012, 11:52
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



ich würde abschleppen, die Autos gut verstecken, und die Herausgabe von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen (Zurückbehaltungsrecht).

Das spricht sich am schnellsten rum, und wird auch beim Hotel evtl. dazu führen, etwas mehr auf die Situation zu achten.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aqua-Cross
Beitrag 20.11.2012, 11:59
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2949
Beigetreten: 04.01.2012
Wohnort: Ostwestfalen
Mitglieds-Nr.: 62818



Dein Flatterband halte ich für kontraproduktiv. Das lenkt mehr von der "gesperrten" Zufahrt ab, als das es nutzt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ilam
Beitrag 20.11.2012, 12:02
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10341
Beigetreten: 26.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45539



Zitat (Aqua-Cross @ 20.11.2012, 11:59) *
Dein Flatterband halte ich für kontraproduktiv.


Sehe ich auch so. "Da ist eh gesperrt, da stört ein Auto neben ja nicht".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 20.11.2012, 12:06
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Gibt es eine Möglichkeit, eine Zickzackmarkierung (wie öder ähnlich VZ 299) aufzubringen?

Die erweist sich sogar an Stellen als extrem hilfreich gegen Parker, wo es gar kein Halteverbot gibt.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 20.11.2012, 12:52
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Das Flatterband hat eine interessante Evolution hinter sich.

Zuerst nur als Absperrung nahe der Garage, um die Rückwärts ausparkenden, die Garagentore beschädigenden Fahrer eine ersten Geräuschhinweis zu geben, das da gleich die Garage kommt, wurde das Flatterband trotzdem zugeparkt. Dabei gab man sich Mühe, so nahe am Flatterband zu parken, das die Reifen nicht auf der Strasse waren. Danach wanderte das Flatterband mehr zur Strasse hin, so das man jetzt Halb auf die Zufahrt und Halb auf der Strasse stand. Dann wurde der mittlere Pfosten 2 Steinreihen näher an die Strasse gerückt, so das der optische Eindruck entstand, das dort nicht genug Platz zum Parken ist. Das hat geholfen, aber nicht gegen die Hardcore Falschparker. Die Einfahrt wurde weiter ignoriert. Übrigens erkennen alle, das es sich um eine Einfahrt handelt. Man sieht wie die Leute aussteigen, sich umgucken, diskutieren, ob man hier wohl parken könnte, man sieht die Einfahrt freihalten Schilder, dann stellt Papa den Wagen ab und geht mit Mutter zum Dinner. Werden die nach dem Zurückkommen 2 Stunden später danach befragt heisst es "wir waren nur 5 Minuten weg" oder "wir haben in der Reception Bescheid gesagt". Also die Erkenntnis, dort falsch geparkt zu haben, ist schon vorhanden, aber man probiert halt, wie weit man gehen kann. Die Reception sagt denen dann übrigens, das die dort nicht parken dürfen, aber man ist ja unterwegs Richtung Restaurant, und geht das Riskio ein.

Wir haben es mit Bequemlichkeit, Ignoranz und teilweise Altersstarssinn zu tun.

Zitat (ilam @ 20.11.2012, 12:02) *
Zitat (Aqua-Cross @ 20.11.2012, 11:59) *
Dein Flatterband halte ich für kontraproduktiv.


Sehe ich auch so. "Da ist eh gesperrt, da stört ein Auto neben ja nicht".


Das könnte man denken, aber man stellt sich ja trotzdem in eine Einfahrt. Man könnte das Flatterband auch als Toreinfahrt betrachten, davor sollte man sich nicht auch stellen. Glaub mir, den meisten ist schon bewusst, das sie falsch Parken, aber wie es der Spezialist vom letzen Wochenende so deutlich sagte: "Sie können da ja rauskommen, also kann ich mich da auch hinstellen"

Wie rapit es in einem anderen Thread sinngemäß schon sagte, Die Schilder können noch so groß sein, es wird immer ignoriert.

Das Flatterband kommt da weg, wenn die neuen Schilder angebracht sind, und dann wird die Löasung mit den umlegbaren Pfosten umgesetzt.

Zitat (Lars @ 20.11.2012, 11:17) *


Lars, vielen Dank, den Ausdruck werde ich mitnehmen zum Anwalt.

Ich halte euch auf den laufenden wie es weitergeht.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 20.11.2012, 13:09
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (jackson @ 19.11.2012, 22:16) *
Besteht die Möglichkeit, durch den Anwalt den Falschparker eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Besitzstörung zukommen zu lassen und die Unterlassungserklärung erst beim zweiten Verstoß zu fordern?

was genau soll die "Abmahnung" denn sein? Du hast drei Ansprüche:

- Beseitigung
- künftige Unterlassung
- Schadenersatz

Ich an Deiner Stelle würde auch ein Exempel statuieren und Falschparker abschleppen lassen. Ich würde prüfen, ob man die Kosten nicht sogar dem Hotel auferlegen kann.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 20.11.2012, 13:32
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Die Beseitigung wurde von mir schon mündlich gefordert, die der Falschparker ignoriert hat. Jetzt bleibt die Abmahnung auf Unterlassung, die, wie wir jetzt wissen, ja schon beim ersten Verstoß möglich ist.

Einen Schadenersatz sehe ich nicht, bis auf den Aufwand, den der Anwalt geltend machen wird, und mein Aufwand, um den Anwalt einzuschalten, aber das wird geklärt.

Der Sinn der Abmahnung soll ja sein, den Besitzstörer bzw den Halter auf das Fehlverhalten hinzuweisen, eine Wiederholung auszuschliessen und sich das bestätigen zu lassen. Zudem kommen die Kosten des Anwalts, was den Parksünder bestimmt bei den nächsten Parkversuchen daran einnern lässt, wie man korrekt zu parken hat. Das ist das eine teure Nachschulung für den Falschparker, aber er hatte ja die Möglichkeit, den Wagen zu entfernen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 20.11.2012, 13:34
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24501
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, @alle,

es gibt, wenn ich es richtig mitbekommen habe, Firmen, die sich auf solche Falschparker spezialisiert haben.

Wäre es nicht das einfachste, so eine Firma mit ins Boot zu holen?

Der TE müsste diese dann immer nur verständigen, dass wieder jemand falsch parkt und alles andere würde die Firma übernehmen, oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 20.11.2012, 13:37
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Zitat (nachteule @ 20.11.2012, 13:34) *
Hallo, @alle,

es gibt, wenn ich es richtig mitbekommen habe, Firmen, die sich auf solche Falschparker spezialisiert haben.


Gibt es bei uns nicht. Ist nur ein kleiner Kurort. Ich werden den Schlepper, sofern man einen Zeitnah bekommt, schon selber beauftragen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haidi
Beitrag 20.11.2012, 17:32
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5124
Beigetreten: 25.08.2008
Wohnort: Wien/Österreich
Mitglieds-Nr.: 43905



Zitat (Kai R. @ 20.11.2012, 14:09) *
- Beseitigung
- künftige Unterlassung
- Schadenersatz


Genau das solltest du in verständlicher Form auf der Garageneinfahrt mit einer Skizze der freizuhaltenden Fläche anbringen:

Sie werden ausnahmslos abgeschleppt
Außerdem erhalten Sie eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung
Sie werden für alle Aufwendungen, die durch ihr Falschparken entstehen, schadensersatzpflichtig gemacht.

Hannes
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sohnemann18
Beitrag 20.11.2012, 17:38
Beitrag #17


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 98
Beigetreten: 28.08.2011
Mitglieds-Nr.: 61118



Und jedesmal, wenn abgeschleppt wird, fotografierst das am Haken hängende Auto, machst alle Kennzeichen etc unkenntlich.
Die Ausdrucke werden dann laminiert und unter der Überschrift "Hall of Fame" ans Tor gehängt laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wookie
Beitrag 20.11.2012, 18:16
Beitrag #18


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 501
Beigetreten: 01.09.2010
Wohnort: Oberbayern
Mitglieds-Nr.: 55497



Zitat (sohnemann18 @ 20.11.2012, 17:38) *
Und jedesmal, wenn abgeschleppt wird, fotografierst das am Haken hängende Auto, machst alle Kennzeichen etc unkenntlich.
Die Ausdrucke werden dann laminiert und unter der Überschrift "Hall of Fame" ans Tor gehängt laugh2.gif

Das klingt nach einem Plan laugh2.gif
Bei toten Fliegen soll es ja auch helfen whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
VW Fahrer
Beitrag 21.11.2012, 08:40
Beitrag #19


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 518
Beigetreten: 21.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66388



Ich würde auch abschleppen lassen und mir eine Firma suchen, an die man die Kosten abtreten kann und die selber ihr Geld eintreiben.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wollf_0708
Beitrag 21.11.2012, 08:58
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6381
Beigetreten: 31.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43454



Zitat (sohnemann18 @ 20.11.2012, 17:38) *
Die Ausdrucke werden dann laminiert und unter der Überschrift "Hall of Fame" ans Tor gehängt laugh2.gif
Wenn der "verbotene Parkplatz" übersehen wird, dann wird auch das Laminierte übersehen whistling.gif

Bringt mich aber auf die Idee, an der Garage einen Strahler mit träge eingestelltem Bewegungsmelder zu installieren.
Träge eingestellt (d.h. hohe Zeitverzögerung bis der Strahler aufleuchtet) damit nicht offiziell vorbeifahrende Fahrzeuge beleuchtet werden.
Den Strahler so einstellen, damit niemand geblendet wird, sondern nur sehr deutlich auf den "verbotenen Boden" zeigt.

Hoffe, das erzeugt nicht das Gegenteil: "HIER ist ein gut beleuchteter Parkplatz, extra für DICH, Du Simpel !" whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 21.11.2012, 11:54
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15922
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Wenn das Hotel mitspielt die ganze Fläche knallrot anmalen und noch ein riesiges Halteverbotszeichen obendrauf malen.


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 21.11.2012, 12:36
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Ich möchte die Pflastersteine eigentlich nicht bemalen. Die Farbe bekommt man nie mehr aus dem Stein raus, zudem hat man da Problem, das die bemalte Fläche ja befahren wird und die Bemalung dann schnell schäbig aussieht. Zudem befinden wir uns in einem Naturschutzgebiet. Die Wahrscheinlichkeit, das Stoffe und Farbpartikel aus der Farbe austreten und ins Oberflächenwasser gelangen ist nicht auszuschliessen. Eine Plasterung mit gefärbten roten Steinen lohnt den Aufwand nicht, und würde auch ignoriert werden.

Der erste Lösungsansatz ist ja, die Anfahrtfläche für den Falschparker mechanisch zu sperren. Das war mit dem immer weiter nach vorne gerückten Flatterband auch gut gelöst. Andere würden schnell versetzbare (Rollbare) Steintröge nehmen, oder wie ich es jetzt anstrebe, die umlegbaren Poller, die dann nicht mehr entfernt werden können.

Wer sich davon nicht abhalten lässt muß dann auf den Weg der Risikoabwegung daran gehindert werden in der Auffahrt zu parken. Also Schilder mit den Abschlepphinweis, Kostenübernahme und der Konsequenz durch Abmahnung und Unterlassung.

Die Abschleppschilder existieren und sind kaufbar. Ob ich ein Schild mit der Aufforderung der Beseitigung, Androhnung der Abmahnung und Unterlassung anfertigen und anbringen lasse, bespreche ich noch mit dem Anwalt.

Der Falschparker geht eine Risikobewertung ein, das ist mir immer wieder beim Beobachten und auch beim anschliessenden Gesprach mit den Falschparkern aufgefallen. Dieses Risiko muß für den Falschparker so hoch werden, das er das Falschparken dann unterlässt. Ich hab es schon mal geschrieben, der Flaschparker weiss, das er falsch parkt. Es handelt sich nicht um ein Versehen. Sätze wie "War nur 5 Minuten weg" oder "Hab in der Reception Bescheid gesagt" bedeuten immer, das der Falschparker mit Vorsatz gehandelt hat. Warum sollte man sich sonst entschuldigen oder Bescheid sagen. Das macht mann nur, wenn man weiss, das man falsch gehandelt hat.

Zitat (sohnemann18 @ 20.11.2012, 17:38) *
Die Ausdrucke werden dann laminiert und unter der Überschrift "Hall of Fame" ans Tor gehängt laugh2.gif


Das mit dem Pranger haben wir in D. aufgegeben. Nachdem der Falschparker seinen Fehler eingesehen und die Unterlassung unterzeichnet hat, sollte es auch gut sein. Man muß aus einer Mücke keinen Elefanten machen. Eine Hall of Fame ist eine nette Idee, aber völlig überzogen und auch rechtlich sehr wackelig.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haidi
Beitrag 21.11.2012, 23:40
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5124
Beigetreten: 25.08.2008
Wohnort: Wien/Österreich
Mitglieds-Nr.: 43905



Wenn das Fahrzeug durch Übermalen des Kennzeichens und eventueller Firmenaufschriften nicht mehr zuordenbar ist, dann ists ja eh ok und dient nicht dem Prangern, sondern der Abschreckung.

Hannes
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 22.11.2012, 00:06
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Es besteht kein Interesse zu viel Aufsehen zu erregen. Auch auf ein Schild mit Androhnung der Abmahnung und strafbewehrten Unterlassung werde ich verzichten, weil dann das Gericht bei einer eventuellen Klage davon ausgeht, das der Kläger (also ich) auch die Abmahnung und Unterlassung selbst hätte verfassen könnte . Mein Ziel ist es aber, alles den Anwalt machen zu lassen. Zudem ist eine konkrete Tatsachenfeststellung erforderlich, die auch der erfahrene Anwalt besser bewerkstelligen kann als der Laie. Der Druck der neuen Schilder mit Schlepperandrohung sind heute erteilt worden. Erstaunlicherweise preiswerter als die im Internet käuflich erwerbbaren.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 22.11.2012, 14:02
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Kurze Aktualisierung, und ich denke, auch interessant für das Forum. (Nach dem Gespräch mit dem Anwalt)

Die Besitzstörung muß tatsächlich vorhanden sein. Ein Fahrzeug, das so nahe vor das Gearge parkt, das man nicht mehr rauskommt, könnte man die Behandlung wie Abschleppen und / oder Abmahnung / Unterlassung zukommen lassen.

Hat man jetzt, wie bei mir, ein Motorrad in der Garage und kann durch hin und Herschieben an den Falschparker (Falschparken tut er immer noch, weil er in der Auffahrt steht) vorbeikommen, dann ist die Besitzstörung nicht mehr gegeben, bzw es wird sehr kniffelig, vor Gericht das auch als Besitzstörung anerkannt zu bekommen. Man könnte sich einen Wagen kaufen und den Wagen in die Garage stellen. Dann wäre auch mit 3 Meter Abstand vor der Garage geparkt eine Besitzstörung gegeben, mit Motorrad nicht. Das bedeutet für die Zukunft, das man jedes Falschparken auf der Zufahrt darauf bewerten muß, ob ich aus der Garage ausfahren kann oder nicht. Parkt jemand so, das das Garagentor nicht mehr zu öffnen ist, dann ist die Sache eindeutig. Parkt er so weit entfernt, das sich das Garagentor zwar öffnen lässt, aber das Motorrad nicht daran vorbei geschoben bekomme, wird es schon interessant. Ich würde dann Fotos machen, wie ich die Maschine zwischen Garage und Falschparker eingezwängt habe und nicht weiterkomme und damit dann zum Anwalt.

Leider hat der Gesetzgeber und auch die fortlaufende Rechtsprechung versäumt, hier ganz klare Richtwerte zu definieren.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.11.2025 - 02:56