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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Ob diese Ausnahmegenhmigung verschollen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Man findet bei diesem Suchbegriff im Netz lediglich Seiten, die auf diese Regelung verweisen, aber keine Originalquelle.
Aber selbst wenn diese nicht mehr auffindbar sein sollte, zumindest bei der S51 muss dazu ein Nachtrag zur Betrieberlaubnis existieren, denn das kam ja dann schon ab Werk so Mitte 1987 vom Band... -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 349 Beigetreten: 29.06.2009 Wohnort: Niedernhausen Mitglieds-Nr.: 49216 ![]() |
[..] Möglicherweise kann man die Regelung der TFL ähnlich sehen, auch daß der Gesetzgeber mit dem Abblendlich damals bei der Einführung bei "Licht am Tage fürs Motorrad" hierbei den Scheinwerfer nach Vorn meinte und nicht die komplette Beleuchtung. zudem ist mir nicht bekannt, daß irgendein vierrädriges KFZ mit TFL gleichzeitig nach hinten wirkende Beleuchtung am Tage einzuschalten hätte. Da nun wie @Fredis Garage schon angemerkt hat, in der STVZO bereits TFL im Paragraph 49 Abs.5 erwähnt werden, sollte man dies auch auf Zweiräder anwenden können. Ich habe irgendwo im Kopf, daß (war m.W. in Zusammenhang mit der Frage nach zweitem Scheinwerfer für Abblendlicht/Fernlicht am Krad) die Anbauvorschriften entweder nach StVZO oder nach ECE gelten. Da in der StVZO allerdings so gar nix zum Thema "Anbau von TFLs" (und schon gar nicht für Kräder) zu finden ist, gehe ich persönlich schon davon aus, daß die ECE-Regelung bindend ist (für den Anbau). Ob jetzt das Schlusslicht ausbleiben kann (da es nach StVZO nicht an sein muss) oder nicht, ist mir wumpe - ich bau die TFLs gem. ECE an und sehe zu, daß das Shclusslicht mit leuchtet: das erspart m.M.n. Diskussionen mit der Exekutive ![]() Als Anmerkung noch: die Pflicht (nach ECE) daß das Schlusslicht mit leuchten muß, ist erst mit dem Amendment 4 vom Juni 2011 in die Verordnung gekommen. Daraus schliesse ich, daß es irgendeinen Grund gegeben hat, dies mit aufzunehmen - und der kann eigentlich nur der sein, daß man das Kraftrad auch von hinten erkennen können soll (ob das sinnvoll ist, mag ich nicht diskutieren...). Bis denne Guido, der aktuell noch an einer sinnvollen Schaltung bastelt ![]() -------------------- ***********
Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Albert Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
Allein der Umstand, dass über die Rücklichtpflicht mit guten Argumenten für beide Versionen gestritten werden kann zeigt, dass die Legislative (wieder mal) geschlampt hat.
Meine weitergehende Frage, ob bei TFL am Motorrad auch die Rücklichter eines Motorradanhängers eingeschaltet sein müssen, trau ich mich gar nicht erst zu stellen ![]() -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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Beitrag
#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Heut erst eine nigelnagelneue BMW R 1200 GS mit Tagfahrlicht gesehen
Ja, das Rücklicht war auch an. Und man sieht das Mopped besser. Von vorne wie von hinten. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Naja, von hinten sollte man ein Motorrad sicher erkennen können, wenn man hintendran fährt am Tage. Egal ob das leuchtet, oder nicht.
Das Licht am Motorrad war ja eigentlich für die bessere Erkennbarkeit eines sich nähernden Fahrzeuges gedacht... @Guido Warum nimmst Du nicht einfach ein Relais, welches bei Strom zum Scheinwerfer abfällt und den Stromkreis für die TFL unterbricht? Dazu die Tfl auf die Standlichtschaltung geklemmt...müsste grob geschätzt reichen. Oder geht Dein Licht gleich an? -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Noch ein Naja: Die Silhouette eines Motorrades ist nicht grad groß, im Gegensatz zu anderen VT und da ist das Rücklicht schon hilfreich.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Meine weitergehende Frage, ob bei TFL am Motorrad auch die Rücklichter eines Motorradanhängers eingeschaltet sein müssen, trau ich mich gar nicht erst zu stellen Wieso? Die ist IMHO einfach: Der Anhänger folgt dem Zugfahrzeug.![]() So müssen Anhänger ja auch geschaltet sein. (Sofern ein Anhänger überhaupt noch zulässig ist ![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Wir reden jetzt nicht von irgendwelchen schlechten Sichtbedingungen...sondern schlicht und einfach von einem Fahrzeug, welches am Tage vor einem herfährt.
Dem man sich normalerweise mit einer Differenzgeschwindigkeit von wenigen Km/h nähert. Meist deutlich unter 30km/h. Ein Motorrad fährt in der Stadt genau die gleichen 50, auf der Landstraße die gleichen 100 wie der PKW dahinter. Da reicht die Silhouette normalerweise schon mehr als aus, außer der Fahrer des PKW hat , dem Maulwurf oder Blindmull ähnliche, Sehstärken. Im Gegenverkehr auf der Landstraße hat man dagegen Differenzgeschwindigkeiten von bis zu 200km/h... -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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Noch ein Naja: Die Silhouette eines Motorrades ist nicht grad groß, im Gegensatz zu anderen VT und da ist das Rücklicht schon hilfreich. Bei den Moppeds, bei denen die Silhouette nicht groß ist, ist auch das Rücklicht nicht groß und dann sieht man es am Tag an genau gar nicht besser als aus.Beim Rücklicht ist dazu der Blickwinkeleffekt noch krasser als beim Scheinwerfer. Leicht seitlich und Du siehst auch ein grelles LED-Licht nicht mehr. -------------------- Gruß Kai
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[..] @Guido Warum nimmst Du nicht einfach ein Relais, welches bei Strom zum Scheinwerfer abfällt und den Stromkreis für die TFL unterbricht? Dazu die Tfl auf die Standlichtschaltung geklemmt...müsste grob geschätzt reichen. Oder geht Dein Licht gleich an? Nein, das Licht an meinem Krad muß "von Hand" eingeschaltet werden (Bj. '92). Zur Schaltung: in etwa die Richtung gehen meine Überlegungen - wie ich es genau löse, hängt im Moment noch davon ab, welche TFLs es denn werden. Und das hängt wieder von der Anbringung ab - ich möchte halt die Halterung so anbringen, daß keine sichtbaren Löcher in die Verkleidung gebohrt werden müssen... Bis denne Guido -------------------- ***********
Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Albert Einstein |
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Ich habe eine S51.
Diese ist schon die 12V Version (S51/1) und hat die Tageslichtschaltung ab Werk. Hierbei wird bei Stellung 1 des Zündlichtschalters eine geringere Spannung an den Frontscheinwerfer (12,2V anstatt 14V). Dies soll die Halogenlampe länger leben lassen (dies scheint zu funktionieren, hab da immer noch ne Narva drin) und die restliche Elektrik vor Überspannungen schützen, wenn zB der Hauptscheinwerfer durchbrennt, außerdem bleibt so von den 42W des Generators mehr zur Ladung übrig. Das Rücklicht leuchtet dabei mit (auch in Stellung 1). Da ich aus erster Hand kaufte und diese vermutlich nie unter einen der Deckel geschaut hat (der war ganz überrascht, daß da ne Werkzeugtasche ist...), vermute ich die elektrische Anlage im Auslieferungszustand übernommen zu haben (war auch nocht die erste Batterie drin, die es leider aber hinter sich hatte). Grüße Marco |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 11.11.2007 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 38227 ![]() |
Zum Tagfahrlicht an Krafträdern gibt es nun im Amtsblatt der EU vom 18.06.2013 klare Ansagen in deutscher Sprache. Die englische Version der RiLi hatte zu Mißverständnissen geführt. Es war unklar, ob die rückwärtige Beleuchtungseinrichtung mitbrennen mußte oder nicht- nach StVZO mußte sie es nämlich nicht.
Hier die entscheidende Textstelle: 6.13.7.1. Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden. Beim Einschalten der Tagfahrleuchte(n) muss die Schlussleuchte ebenfalls eingeschaltet werden. Die Begrenzungsleuchte(n) und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen können einzeln oder gemeinsam einschaltbar sein, wenn die Tagfahrleuchte(n) eingeschaltet ist. fredis-garage |
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Dann muss man ja nur noch die StVZO anpassen:
Die StVO schweigt dazu. Die StVZO erlaubt in § 49a Abs. 5 S. 2 Nr. 5 TFL alleine, soweit die "ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge (BGBl. 1995 II S. 36)" eingehalten wird. Also weder die aktuelle R-87 noch die R-53. ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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Gast_Georg_g_* |
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#66
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In der Tat. Und zwar gleich fünf mal.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.07.2025 - 04:20 |