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#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
Es versteht sich doch von selbst, dass man ausreichender Beleuchtung das Fernlicht nicht benutzt, nicht nur weil der Gesetzgeber dies verbiedet, sondern auch, weil es nichts bringt. Schöne Definition: Sobald das Fernlicht heller macht als die Straßenbeleuchtung, muss die Benutzung des Fernlichts grundsätzlich erlaubt sein.
-------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3095 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Straßen ohne diese Eigenschaft sind m.E. innerorts äußerst selten. Beispiel in deiner Nähe Nach Beschilderung Innenorts. Sprich es gelten 50 km/h, obwohl keine Beleuchtung vorhanden ist (außer Kreisverkehre). Zudem steht zu der Wohnbebauung eine durchgehende Lärmschutzwand, wodurch es auch kein Streulicht von angrenzenden Straßen oder Bebauungen gibt. |
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2592 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Es versteht sich doch von selbst, dass man ausreichender Beleuchtung das Fernlicht nicht benutzt, nicht nur weil der Gesetzgeber dies verbiedet, sondern auch, weil es nichts bringt. Schöne Definition: Sobald das Fernlicht heller macht als die Straßenbeleuchtung, muss die Benutzung des Fernlichts grundsätzlich erlaubt sein.Nein. Wenn aufgrund der Straßenbeleuchtung alles gut erkennbar ist, liefert das Fernlicht keine zusätzlichen Informationen mehr, es ist nur alles etwas heller. Daher ist kein Fernlicht notwendig. Gruß Uwe |
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#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 05.04.2012 Mitglieds-Nr.: 63925 ![]() |
Schöne Definition: Sobald das Fernlicht heller macht als die Straßenbeleuchtung, muss die Benutzung des Fernlichts grundsätzlich erlaubt sein. Wenn man das ganze so regeln will, dann dürfte ich mit meinen beiden Autos eigentlich immer mit Fernlicht fahren, denn sowohl bei meinem 88iger Golf 2 als auch bei meinem 88iger Colt C50 sind je 4 Scheinwerfer fürs Fernlicht vorhanden(der Golf hat den Grill mit Zusatzscheinwerfern vom GT und der Colt hat in Serie Zweikammerscheinwerfer bei denen beide Kammern fürs Fernlicht genutzt werden(H4/H1 Kombi)) und ich hab bisher noch keine Straßenlaternen gesehen die von der Lichtleistung her an die, zusammen, knapp 240 Watt der 4 Fernscheinwerfer rankommt. |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Es gibt doch eine DIN, wie eine Straßenbeleuchtung auszusehen hat. Kann man sich nicht daran orientieren? Das viele Gemeinden aus Kostengründen auf eine Ausleuchtung nach DIN verzichten ist dann wieder etwas anderes.
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6240 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Die übliche Straßenbeleuchtung mit zahlreichen dunklen Bereichen zwischen den einzelnen Lampen gehört für mich nicht dazu. (Betonung von mir) Aha, dann wäre geklärt, wie Du eine Glühbirne/ESL einschraubst: Du hältst die Birne in der Hand und die Welt dreht sich um Dich. ![]() Im Ernst: So eine Straßenbeleuchtung hat im Zweifel irgendein Fachmann als ausreichend abgenommen |
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9388 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Das mag durchaus sein. Ich sehe allerdings nicht, wo das Problem liegt, wenn ich mir durch den Fernlicht-Einsatz ein mehr an Sichtweite und somit auch ein mehr an Sicherheit hole, wenn ich dabei niemanden störe. Ich habe ja nicht behauptet, dass es innerorts nicht ohne Fernlicht geht.
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Witziger weise - weil es grad zum Thema passt - war ich gestern hier unterwegs. Hab in der Nähe jemand besucht.
Am Standort beim Maps-Bild steht gleich links eine Laterne, eine weitere Laterne kommt erst nächste Einmündung von rechts. Der Rest des Weges ist finster wie Bärenars**. Ich erkenne ganz links ein leichtes Leuchten ca 20 bis 30 cm über Grund. Aliens? Nein. Als Hundebseitzer dacht ich mir gleich, daß da ein leuchtendes Hundehalsband spazieren geht, was man aber, wenn man direkt von Vorne drauf schaut schlecht erkennt. Daneben ein flüchtiger Schatten. Ein Zombie? Ein leichter schauer läuft den Rücken runter. Macht ja schließlich hässliche Flecken auf der Windschutzscheibe. Ich kurz gelichthupt und siehe da, nur fast ein Zombie: das Frauchen geht neben her. Natürlich im Wintermantel. Im modischen Schwarz. Wer bei solchen Situationen (Frau ging links ausserhalb des Ablendlichtkegels) meint, igO braucht man kein Fernlicht oder man sollte zum Augenarzt, der braucht noch etwas Verkehrserfahrung. Es gab übrigens keinen Ärger mit der Dame. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Ich kurz gelichthupt und siehe da, nur fast ein Zombie: das Frauchen geht neben her. Es gab übrigens keinen Ärger mit der Dame. Ich glaube es streitet keiner ab, dass das vollkommen OK ist. Nur mich nervt besonders das dauernde mit Fernlicht fahren. Bei Auftauchen einer Lichtquelle kurze Abblenden, dann Feststellen "oh nur ein Radler oder Fußgänger" und dann wieder aufblenden und es dabei belassen. Soll der andere doch sehen wie er klarkommt. Kann ja anhalten. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6505 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Das mag durchaus sein. Ich sehe allerdings nicht, wo das Problem liegt, .... Das "Problem" ist, so blöd es klingt, schlicht und ergreifend die StVO ![]() Letztlich legst du die StVO allerdings so aus, wie (auch) ich es für sinnvoll halte: So lange kein anderer behindert, belästigt oder gar gefährdet wird, kann man StVO-widrig alles machen, wonach einem ist ![]() ![]() ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9388 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Wenn ich mich über die STVO hinwegsetze, um damit die Sicherheit zu erhöhen, dann gehe ich damit ausgesprochen gelassen um.
Mir ging nur ein wenig die Schwarz-weiß-Malerei ein wenig auf den Keks, die ein wenig nach dem Motto verfuhr "wer innerorts mit Fernlicht fährt ist blind und gehört nicht ans Steuer" (bewusst überspitzt formuliert). |
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wobei sich einige ja schon alleine dadurch belästigt fühlen, dass man sich ![]() ![]() Das passt nach meiner bescheidenen Meinung eher zu meinen tagtäglichen Erfahrungen im Straßenverkehr da die selbstauferlegten Regeln halt ziemlich komplex und mitunter nicht intuitiv zu beherrschen sind ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6505 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Wenn ich mich über die STVO hinwegsetze, um damit die Sicherheit zu erhöhen, .... Daraus ergibt sich folgende Frage: Wieso steht dieses Verbot überhaupt in der StVO, wenn doch ein "Darüberhinwegsetzen" die Sicherheit erhöht ![]() Ich zitiere mal den §17 (2) StVO: Zitat (2) .... Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. ..... Völlig ausreichend, deinem Verhalten entsprechend und sicherheitserhöhend wäre doch: Zitat (2) .... Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. .... ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
durchgehender, ausreichender Beleuchtung ist der Knackpunkt.
![]() Wenn die Straße nicht durchgehend beleuchtet sind, kann man - je nach Situation - nicht von ausreichend sprechen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9388 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
@Nerari: Mir würde die gekürzte Fassung vollkommen reichen. Wenn ich andere Verkehrsteilnehmer blenden würde, dann schalte ich das Fernlicht eh aus - ob da eine durchgehende Straßenbeleuchtung vorhanden ist oder nicht und muss meine Fahrweise im Zweifelsfall den dann herrschenden Sichtbedingungen anpassen. Es ist wie mit so vielen Gesetzen: Eigentlich reicht ein bisschen Mitdenken schon aus - eigentlich...
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#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 256 Beigetreten: 12.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62567 ![]() |
Man sollte aber auch mal bedenken:
Ein kurzes Aufblenden des Fernlichtes ist für einen Fußgänger zwar auch unangenehm, das kann ich aber im Zweifelsfall noch nachvollziehen. Was in meinem Fall aber echt schlimm war, war dieses 40 Sekunden dauergeblendet zu werden. Das muss nicht sein. Und was ich mich auch frage: Wenn jetzt mal so ein Radfahrer nachts fährt und dann kommt ein Auto und der KFZ-Führer macht Fernlicht an, weil es ihm entweder egal ist, er den entgegenkommenden Radfahrer nicht sieht oder "er einfach mehr Sicherheit braucht ;-)", dann wird glaube ich gern vergessen: Der Radfahrer bewegt sich ja anders als ein Fußgänger und kann vielleicht nicht so schnell stehen bleiben. Und dann sieht er plötzlich nichts mehr und muss eine Notbremsung machen. Da kann er aber auch mal schön in ein Hindernis fahren und sich verletzen, weil er einfach nicht mehr sehen kann, was er macht. Da sollte man auch mal drüber nachdenken. Und außerdem: Wenn ich jemanden - wie in meinem Fall - 40 Sekunden dauerblende, habe ich ja schon bewiesen, dass ich das Fernlicht eben nicht im Sinne der Verkehrssicherheit benutzt habe, denn ich habe es ja 40 Sekunden (bist ich dran vorbei war) benutzt und habe 40 Sekunden jemanden geblendet, obwohl ich es ja hätte nur benutzen dürfen, wenn ich damit niemanden blende bzw. NIEMANDEN DAUERBLENDE. Ich bin dieselbe Strecke übrigens heute nacht bei gleicher Beleuchtungssituation (30er Zone keine Beleuchtung nachts) und Umwelteinflüssen mit meinem Auto gefahren: Man BRAUCHT absolut kein Fernlicht. Wenn man normal 30 fährt reicht das Abblendlicht völlig aus, um alles mehr als ausreichend wahrzunehmen. Und ein zwei Fußgänger und ein Radfahrer sind mir auch begegnet. Habe sie rechtzeitig gesehen und hätte jederzeit angepasst anhalten können. Hätte ich nun mein Fernlicht benutzt hätte mir das nichts gebracht, diese Menschen aber durchaus genötigt, behindert oder ggf. gefährdet. |
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#67
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1472 Beigetreten: 26.06.2007 Mitglieds-Nr.: 33428 ![]() |
@ Ratfrager - das sehe ich ganz genauso! Und wenn sie wirklich gleich abblenden, wenn sie jemanden sehen, ist ja auch alles ok.
Was mich nur immer wieder sehr stört ist die Einstellung - mag sein, daß sie auch genau bei uns im Bereich nur so extrem ist - dass Radfahrer und Fußgänger keine vollwertigen ernst zunehmenden Verkehrsteilnehmer sind. Das zeigt sich (ich berichtete mehrfach darüber) das fast alle Ortsansässigen die Radfahrer viel zu dicht überholen, und so auch hier mit der Nichtabblenderei. Und spätestens dann, wenn sich der Fußgänger eine Hand vors Gesicht hält, und unmissverständlich andeutet, daß er sich geblendet fühlt, sollte man spätestens abblenden, was bei uns leider nicht häufig getan wird. |
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#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit...ich fahre mit dem Rad an einer Straße an welcher kürzlich gebaut wurde. Es gilt Tempo 30, es hält sich nur keiner dran.
Mir entgegen kommt ein Roller auf der Fahrbahn (schon komisch hier, meist fahren die auf dem Rad- oder Gehweg). Von hinter dem Roller kommt ein Pkw angerauscht. Dieser fährt mit Fernlicht und blendet ganz kurz ab, nur um zu sehen, dass ihm wohl nur ein Radfahrer entgegenkommt. Dann wird sofort wieder aufgeblendet. Da er den Roller wegen einer schlecht einsehbaren Kurve nicht sofort überholen kann fährt er mit geringstmöglichem Abstand und voll aufgeblendet hinter ihm her und ich darf in der Zwischenzeit mal eben anhalten, denn inzwischen kann ich von meinem Radweg leider gar nichts mehr erkennen... |
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#69
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 ![]() |
Es ist in der Tat nicht vorgeschrieben, bei einzelnen oder auch kleinen Gruppen von Fußgängern abzublenden Fußgänger sind Teil des Verkehrs, daher erfordert es die Sicherheit des Verkehrs. Mit dem Argument "Der andere kann ja stehen bleiben" kann ich auch auf der Landstraße mit Fernlicht fahren, der andere kann ja stehen bleiben, dann ist er kein entgegenkommendes Auto mehr. Nun, mit dem Argument kannst du zwar kommen, nur hilft es dir nicht, denn das ist explizit in der StVO geregelt (§ 17 Absatz 2). Und ab wann es der Sicherheit dient, wegen Fußgängern abblenden zu müssen, kann man weit auslegen. ![]() Fakt aber ist auch: wenn man mit Fernlicht fährt, welches ja noch über 1.000 m blenden kann, sieht man die Fußgänger, die dazu ja oft noch in "Tarnfarben" unterwegs sind, meist noch gar nicht (bezieht sich aber nun auf außerorts). Abblenden bei Füßlingen ist nun mal nicht direkt vorgeschrieben - aber sowie ich sie erkenne mach ich es - und innerorts mit Fernlicht kommt bei mir eh nur äußerst selten vor (siehe mein Post #13) und leuchtet dann auch nur sehr kurz. ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 ![]() |
Fußgänger sind Teil des Verkehrs, daher erfordert es die Sicherheit des Verkehrs. Mit dem Argument "Der andere kann ja stehen bleiben" kann ich auch auf der Landstraße mit Fernlicht fahren, der andere kann ja stehen bleiben, dann ist er kein entgegenkommendes Auto mehr. Nun, mit dem Argument kannst du zwar kommen, nur hilft es dir nicht, denn das ist explizit in der StVO geregelt (§ 17 Absatz 2). Und ab wann es der Sicherheit dient, wegen Fußgängern abblenden zu müssen, kann man weit auslegen. Der Fußgänger muss den Weg auf einige Meter erkennen können, es ist ihm schlicht unzumutbar, nur einen halben Meter weit zu sehen und ständig direkt vor sich zu Boden blicken zu müssen. Fußgänger sind Verkehr, wenn ich ihn blende gefährde ich ihn, also ist Abzublenden. "Der Fußgänger soll halt stehenbleiben" rückt das absichtliche Blenden des Fußgängers mit Fernlicht meiner Meinung nach stark in die Nähe der Nötigung. Hannes Edit: unötiges Quoting entfernt |
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 256 Beigetreten: 12.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62567 ![]() |
Na ja ich habe es wie gesagt auch noch mal bewusst aus der Autofahrerperspektive betrachtet, indem ich die Strecke ja mit meinem Auto "bewusst" kritisch nach gefahren:
Man braucht da wirklich kein Fernlicht... . Also benutze ich es auch nicht, weil ich für mich eben schon gern ausschließen möchte niemanden zu belästigen. |
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Beitrag
#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 ![]() |
@haidi
Hier mal für dich zum Lesen, was denn überhaupt Nötigung ist. ![]() Allerdings schrieb ich auch schon mehrfach, dass, sowie ich Fußgänger erkenne, abblende - auch außerorts. Nur ist halt die Blendwirkung des Fernlichtes sehr weitreichend und man sieht weiter entfernte, ggf. noch dunkel gekleidete Fußgänger auch mit Fernlicht nicht sofort. ![]() Und Fernlicht innerorts verwende ich allenfalls nur kurzzeitig bei ausgefallener/nicht vorhandener Straßenbeleuchtung zum weiteren Überblicken der Lage. Und es gebietet einem ja sowieso im Mindesten die Höflichkeit bzw. der gMV auch bei Fußgängern abzublenden. ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.07.2025 - 18:08 |