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> Fernlicht, Benutzung von Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften.
Ratfrager
Beitrag 01.11.2012, 05:05
Beitrag #1


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Hallo liebe Leute!

Ich möchte einmal die korrekte Benutzung des Fernlichtes innerhalb geschlossener Ortschaften rekapitulieren (wurde gestern Nacht als Fußgänger massiv geblendet):

Grundsätzlich habe ich das nämlich so verstanden:

1. Fernlicht darf innerhalb geschlossener Ortschaften prinzipiell benutzt werden, wenn es keine ausreichende Straßenbeleuchtung gibt und es sehr dunkel ist und AUSGESCHLOSSEN werden kann, dass jemand geblendet wird. Sei es Gegenverkehr, Radfahrer oder Fußgänger.

2. Darüber hinaus habe ich es so verstanden, dass normales, richtig eingestelltes Abblendlicht vollkommen ausreicht um einen sicheren Bremsweg auszuleuchten, wenn man 50 km/h nicht überschreitet (was man ja im Ort in der Regel nicht darf). Empfinde ich beim Autofahren auch so.

3. Im Zweifelsfall, wenn ich nicht ausschließen kann, dass jemand geblendet werden könnte, weil da auch Autos / Hindernisse stehen, hinter denen Fußgänger gehen, habe ich meine Fahrweise (Geschwindigkeit) so anzupassen, dass ich mit meinem Abblendlicht auskomme. Denn Fernlicht kann ja Andere / Fußgänger schon auf einige Meter blenden, ohne, dass ich diese Bereits in meiner Wahrnehmung habe.

Liege ich damit richtig?


In meinem KONKRETEN Fall handelte es sich um eine 30er Zone: Wer dann doch vorgibt in einer 30er Zone Fernlicht benutzen zu müssen, um sicher fahren zu können, der gesteht dann doch im Grunde ein, viel zu schnell zu fahren, oder nicht mehr richtig sehen zu können. Im Zweifelsfall ist doch immer die Geschwindigkeit anzupassen.

Vielen Dank und liebe Grüße

Ratfrager
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superdiesel
Beitrag 01.11.2012, 05:36
Beitrag #2


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Ja, Ratfrager, du hast Recht.
Und deshalb wird das verbotene Verwenden von Fernlicht ja auch richtig teuer geahndet:

117130 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender aus-
reichender Beleuchtung versehen war.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKa
( B - 1 ) 10,00 Euro


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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dopero
Beitrag 01.11.2012, 10:28
Beitrag #3


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Und weil es immer mehr in Mode kommt die Ortsschilder möglichst weit vor den Bebauungsbeginn zu versetzen oder gar Ortsumgehungen, welche keine Grundstücke erschließen, als Innerorts zu deklarieren, läuft der Tatbestand oft genug ins leere, da es häufig an der durchgehenden Beleuchtung mangelt.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.11.2012, 11:31
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ksc
Beitrag 01.11.2012, 11:18
Beitrag #4


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Als ich letztens tief in der Nacht von Alfeld über Land wieder Richtung Hannover zurück fuhr, da gab es auf dem Weg mehrere kleine Ortschaften, die allesamt ihre Straßenbeleuchtung abgeschaltet hatten. Das war stockeduster. Trotz Xenon habe ich dennoch zusätzlich das Fernlicht angemacht. Ob ich dabei einen Fußgänger um 1 Uhr in der Nacht hätte blenden können ... na ja ... das wäre mir im Fall der Fälle nicht so wichtig gewesen.
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Dirk-
Beitrag 01.11.2012, 11:26
Beitrag #5


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Also ehrlich gesagt hab ich mir bei Fernlicht noch nie Gedanken über Fußgänger gemacht, da ich bei einer evtl. Blendung keine Gefährdung sehe, weil der fussler ja sicherlich nicht gegen den nächsten Baum prallt wenn er nix sieht, sonden problemlos stehenbleiben kann ohne sich oder andere zu grfährden.
Bin ich jetzt ein schlechter Mensch? crybaby.gif


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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steveluke
Beitrag 01.11.2012, 11:27
Beitrag #6


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Zitat (Dirk- @ 01.11.2012, 11:26) *
Bin ich jetzt ein schlechter Mensch? crybaby.gif

Jedenfalls ein zu sorgloser, finde ich.
Bei entgegenkommenden Fußgängern (so weit ich sie überhaupt rechtzeitig erkennen kann) blende ich nach Möglichkeit ab, da Blendungen immer belästigend sind und ich diese Situationen auch als Fußgänger oft so erlebt habe.
Vielleicht bin auch nur ein zu guter Mensch?! unsure.gif


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Ostfriese69
Beitrag 01.11.2012, 11:37
Beitrag #7


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Zitat (steveluke @ 01.11.2012, 12:27) *
Bei entgegenkommenden Fußgängern (so weit ich sie überhaupt rechtzeitig erkennen kann) blende ich nach Möglichkeit ab, da Blendungen immer belästigend sind und ich diese Situationen auch als Fußgänger oft so erlebt habe.


Mache ich genauso und ich empfinde es immer als extrem belästigend, wenn mich jemand eine geraume Zeit mit Fernlicht anleuchtet.

Noch nerviger und auch gefährdent finde ich die hier weit verbreitete Unart, dass viele Autofahrer wenn ich ihnen als Radfahrer entgegen komme kurz abblenden, dann feststellen "ist ja nur ein Radler" und dann wieder aufblenden.
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janr
Beitrag 01.11.2012, 11:39
Beitrag #8


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Zitat (Ratfrager @ 01.11.2012, 05:05) *
... und AUSGESCHLOSSEN werden kann, dass jemand geblendet wird. ...
Im §17 StVO wird es etwas anders formuliert:
Zitat (§17 StVO Abs 2 Satz 2)
Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.
Von geblendeten Fußgängern lese ich da nix unsure.gif Ist es gefährdent, wenn der Fußgänger auf dem Gehweg kurz geblendet wird?


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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mir
Beitrag 01.11.2012, 11:50
Beitrag #9


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Ein Fußgänger, der wegen Blendung nichts sieht, kann durchaus stolpern oder in ein Hindernis laufen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Ostfriese69
Beitrag 01.11.2012, 11:58
Beitrag #10


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Zitat (janr @ 01.11.2012, 12:39) *
Von geblendeten Fußgängern lese ich da nix unsure.gif Ist es gefährdent, wenn der Fußgänger auf dem Gehweg kurz geblendet wird?


Ich würde mal sagen, es kommt darauf an...ein Jogger oder ein Fußgänger auf einem schlechten Weg kann durchaus auch gefährdet werden. Der Fußgänger hat nur eben meist die Möglichkeit sofort anzuhalten und dadurch die Gefährdung abzuwenden.
Oft ist die Blendung aber nicht kurz (außer der Fußgänger wendet sich ab) sondern im Bereich von >30 Sekunden und diese hält ja auch durchaus nach dem blendenden Ereignis an, da die Pupillen jetzt stark verengt sind und ein heller Fleck weiterhin sichtbar scheint.
Die Frage die sich stellt, warum muss man bei maximal höchst zulässigen 50 Km/h mit Fernlicht fahren?
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steveluke
Beitrag 01.11.2012, 12:08
Beitrag #11


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Zitat (Ostfriese69 @ 01.11.2012, 11:58) *
Die Frage die sich stellt, warum muss man bei maximal höchst zulässigen 50 Km/h mit Fernlicht fahren?

Lapidar geantwortet: Weil man mehr sieht.
Ansonsten: Es gibt einem ein größeres Gefühl der Sicherheit, eine rein subjektive/psychologische Komponente...


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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.11.2012, 12:11
Beitrag #12


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Zitat (Ostfriese69 @ 01.11.2012, 11:58) *
Die Frage die sich stellt, warum muss man bei maximal höchst zulässigen 50 Km/h mit Fernlicht fahren?


Man muss keineswegs - aber man darf wavey.gif
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Eichbaum
Beitrag 01.11.2012, 12:16
Beitrag #13


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Nein, du bist kein zu guter Mensch, @steveluke, sondern ein freundlich mitdenkender Mensch. wavey.gif

Es ist in der Tat nicht vorgeschrieben, bei einzelnen oder auch kleinen Gruppen von Fußgängern abzublenden - aber mit Sicherheit auch außerorts eine freundliche Geste. Schließlich weiß ja der erfahrene Kfzler dann, wo in etwa sich der Füßler befindet - sofern es sich bei dem nicht gerade um Speedy Gonzales handelt. laugh.gif

Dann noch die Geschwindigkeit reduzieren und ggf. vorher nochmals kurz Aufblenden - nicht dass sich der Füßler plötzlich mitten auf der Straße aalt. whistling.gif

Innerorts schaltet ich Fernlicht allenfalls bei völliger Dunkelheit, wie bei Stromausfall oder fehlender Beleuchtung ein, aber auch nur kurz um zu gucken ob und wenn, was da so kreucht und fleucht. cool.gif


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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haidi
Beitrag 01.11.2012, 12:30
Beitrag #14


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Zitat (Dirk- @ 01.11.2012, 12:26) *
Also ehrlich gesagt hab ich mir bei Fernlicht noch nie Gedanken über Fußgänger gemacht, da ich bei einer evtl. Blendung keine Gefährdung sehe, weil der fussler ja sicherlich nicht gegen den nächsten Baum prallt wenn er nix sieht, sonden problemlos stehenbleiben kann ohne sich oder andere zu grfährden.
Bin ich jetzt ein schlechter Mensch? crybaby.gif

Schlecht nicht, aber rücksichtslos. (Und das meine ich in diesem Fall ernst)


Zitat (Eichbaum @ 01.11.2012, 13:16) *
Es ist in der Tat nicht vorgeschrieben, bei einzelnen oder auch kleinen Gruppen von Fußgängern abzublenden


Fußgänger sind Teil des Verkehrs, daher erfordert es die Sicherheit des Verkehrs. Mit dem Argument "Der andere kann ja stehen bleiben" kann ich auch auf der Landstraße mit Fernlicht fahren, der andere kann ja stehen bleiben, dann ist er kein entgegenkommendes Auto mehr.

Hannes
Edit: Quoting repariert
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dopero
Beitrag 01.11.2012, 12:32
Beitrag #15


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Zitat (Ostfriese69 @ 01.11.2012, 11:58) *
Die Frage die sich stellt, warum muss man bei maximal höchst zulässigen 50 Km/h mit Fernlicht fahren?

Weil bei meiner Kiste mit den tollen neuen Scheinwerfern und der extrem scharfen hell/dunkel Grenze nach gefühlten 20 m absolute Dunkelheit herrscht? (Spart euch den Ratschlag ich war schon beim Einstellen)
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haidi
Beitrag 01.11.2012, 12:45
Beitrag #16


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Zitat (dopero @ 01.11.2012, 13:32) *
Weil bei meiner Kiste mit den tollen neuen Scheinwerfern und der extrem scharfen hell/dunkel Grenze nach gefühlten 20 m absolute Dunkelheit herrscht? (Spart euch den Ratschlag ich war schon beim Einstellen)


Das ist der Nachteil der Xenon (und jetzt auch LED)-Abblendlichter. Das ist weniger die extrem scharfe hell/dunkel-Grenze, sondern die extreme Helligkeit des Lichtes, die den Bereich danach schwarz erscheinen lassen.
Diese Schweinwerfer sind auch für den Gegenverkehr unangenehm, weil sie noch dazu breit strahlen und damit diesen Hell-Dunkel-Kontrast auf auf den Gegenverkehr ausweiten, auch wenn sie nicht blenden. Besonders arg ist es bei Nebel, weil einem da eine weiße Wand entgegen kommt.

Noch eines: früher stellte man sich die Abblendlichter auf 40 m ein, heute werden sie auf einen bestimmten Winkel eingestellt, d.h. je tiefer der Scheinwerfer liegt, desto kürzer leuchtet das Abblendlicht.

Hannes
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Ostfriese69
Beitrag 01.11.2012, 12:46
Beitrag #17


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Zitat (haidi @ 01.11.2012, 13:30) *
Mit dem Argument "Der andere kann ja stehen bleiben" kann ich auch auf der Landstraße mit Fernlicht fahren, der andere kann ja stehen bleiben, dann ist er kein entgegenkommendes Auto mehr.



Diese Argument wurde mir gegenüber vorgebracht, als ich ein Auto erkannte und den Fahrer bei der nächsten Gelegenheit darauf ansprach, dass ich nicts sehen könne wenn ich auf dem Fahrrad sitze und er mir mit Fernlicht entgegenkomme.
Es sagte er habe mich gesehen, allerdings können Radfahrer ja schließlich auch mal anhalten. Er könne ansonsten nicht genug sehen.
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Uwe Mettmann
Beitrag 01.11.2012, 13:22
Beitrag #18


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Zitat (dopero @ 01.11.2012, 12:32) *
Weil bei meiner Kiste mit den tollen neuen Scheinwerfern und der extrem scharfen hell/dunkel Grenze nach gefühlten 20 m absolute Dunkelheit herrscht? (Spart euch den Ratschlag ich war schon beim Einstellen)

Das ist kein akzeptables Argument für dein Fußgängerblenden, denn außerhalb geschlossener Ortschaft und Gegenverkehr fährst du ja auch mit dieser geringen Sicht und vermutlich wesentlich schneller als 50 km/h.

Dir sollte klar sein, dass du bei 20 m Sicht nur maximal 54 km/h fahren darfst, denn unter idealsten Bedingungen beträgt der Anhalteweg bei dieser Geschwindigkeit 20 m. Fährst du schneller, verstößt du somit gegen das Sichtfahrgebot.

Mein Fahrzeug ist Baujahr 2010, also relativ aktuell und mit Xenon-Scheinwerfen, hat das Abblendlich eine Reichweite von wesentlich mehr als 20 m.


Gruß

Uwe
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dopero
Beitrag 01.11.2012, 15:14
Beitrag #19


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.11.2012, 13:22) *
Zitat (dopero @ 01.11.2012, 12:32) *
Weil bei meiner Kiste mit den tollen neuen Scheinwerfern und der extrem scharfen hell/dunkel Grenze nach gefühlten 20 m absolute Dunkelheit herrscht? (Spart euch den Ratschlag ich war schon beim Einstellen)

Das ist kein akzeptables Argument für dein Fußgängerblenden, denn außerhalb geschlossener Ortschaft und Gegenverkehr fährst du ja auch mit dieser geringen Sicht und vermutlich wesentlich schneller als 50 km/h.
...

Du solltest etwas genauer lesen.
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Ratfrager
Beitrag 01.11.2012, 15:19
Beitrag #20


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Vielen Dank für alle Zuschriften. Ich möchte noch mal meinen konkreten Fall erläutern:


Es handelt sie wie erwähnt um eine 30er-Zone. Der Teil den ich meine ist auf ca. 600 m komplett gerade angelegt.

Das bedeutet, wenn ein KFZ in die 30er-Zone einbiegt und dann Fernlicht einschaltet passiert folgendes:

1. Der Fahrer blendet ggf. Fußgänger auf mehrere hundert Meter. Und das für einen langen Zeitraum. Bei mir waren das gut 40 Sekunden Dauerblenden, wo ich nichts sehen konnte und mir die Augen abdecken musste. Das nimmt mir dann komplett die Chance Gefahren sehen und darauf reagieren zu können.

2. Er kann diese aber im Grunde noch gar nicht wahrnehmen, weil er ja mit seinen Sinnen bei bei dem Verkehrsgeschehen direkt vor ihm ist.


3. Somit nimmt so ein Fahrer meiner Meinung nach billigend in Kauf Fußgänger oder Radfahrer (der Zeitungsfrau passiert das regelmäßig) gefährdend zu blenden.


Aber darüber hinaus kann mir doch keiner erzählen, wenn ich dann auch wirklich 30 Fahre, dass ich dann Fernlicht benötigte, um "sicher" fahren zu können.
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Uwe Mettmann
Beitrag 01.11.2012, 15:23
Beitrag #21


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Zitat (dopero @ 01.11.2012, 15:14) *
Du solltest etwas genauer lesen.

Wie viel Meter sind des denn real.

Dennoch gelten meiner Argumente weiter. In einer Ortschaft ohne ausreichender Straßenbeleuchtung, in der du maximal 50 km/h fahren darfst, blendest du auf, egal ob nun Fußgänger geblendet werden oder nicht. Wenn du nun im Ort mit Ablendlicht keine genügende Sicht hast, so gilt dies auch außerhalb geschlossener Ortschaft bei Gegenverkehr, zumal du dort wahrscheinlich auch noch schneller als 50 km/h fährst.



Gruß

Uwe
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Acki
Beitrag 01.11.2012, 15:41
Beitrag #22


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Bei der Fahrt außerorts konzentriert man sich beim Fahren weiter voraus und in erster Linie auf den Fahrbahnbelag.
Bei Fahrten in stockdunklen Wohngegenden interessiert das "drumrum" viel mehr - das wird aber, speziell von Scheinwerfern mit extremer Hell-Dunkelgrenze, total ausgeblendet.
Deshalb mag ich diese Scheinwerfer nicht so gern. Gestreutes, aber trotzdem helles Licht ist mir lieber.

Das Aufblenden in Wohngebieten ist ja nicht nur für Radfahrer oder Fußgänger lästig, sondern strahlt auch voll in die Fenster.

gruß Acki
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dopero
Beitrag 01.11.2012, 15:47
Beitrag #23


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.11.2012, 15:23) *
...

Ich habe auf die Frage:
Zitat (Ostfriese69 @ 01.11.2012, 11:58) *
Die Frage die sich stellt, warum muss man bei maximal höchst zulässigen 50 Km/h mit Fernlicht fahren?

lediglich geantwortet:
Zitat (dopero @ 01.11.2012, 12:32) *
Weil bei meiner Kiste mit den tollen neuen Scheinwerfern und der extrem scharfen hell/dunkel Grenze nach gefühlten 20 m absolute Dunkelheit herrscht? (Spart euch den Ratschlag ich war schon beim Einstellen)

Ich habe nicht geschrieben das ich dies auch tatsächlich so handhabe. Das hast du dir selber zusammengereimt.
Würdest du bitte deine Empörung wieder runter schrauben und deine Unterstellungen bleiben lassen?
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GerhardNL
Beitrag 01.11.2012, 16:16
Beitrag #24


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Zitat (Ratfrager @ 01.11.2012, 15:19) *
3. Somit nimmt so ein Fahrer meiner Meinung nach billigend in Kauf Fußgänger oder Radfahrer (der Zeitungsfrau passiert das regelmäßig) gefährdend zu blenden.

Zumindest ein regelmäßig betroffener Fußgänger sollte dann vielleicht auch mal kurz "aufblenden". Es muss ja nicht gleich so was sein, ein deutlich kleineres Exemplar tut es auch. whistling.gif wink.gif

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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Uwe Mettmann
Beitrag 01.11.2012, 18:16
Beitrag #25


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Zitat (dopero @ 01.11.2012, 15:47) *
Ich habe nicht geschrieben das ich dies auch tatsächlich so handhabe. Das hast du dir selber zusammengereimt.

Der Eindruck konnte aber durchaus entstehen:
Zitat (dopero @ 01.11.2012, 12:32) *
Zitat (Ostfriese69 @ 01.11.2012, 11:58) *
Die Frage die sich stellt, warum muss man bei maximal höchst zulässigen 50 Km/h mit Fernlicht fahren?

Weil bei meiner Kiste mit den tollen neuen Scheinwerfern und der extrem scharfen hell/dunkel Grenze nach gefühlten 20 m absolute Dunkelheit herrscht? (Spart euch den Ratschlag ich war schon beim Einstellen)

Sorry, wenn ich dich da missverstanden habe. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass deine Begründung unlogisch ist. Wenn das Abblendlicht außerorts ausreicht, so auch innerorts und somit ist Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaft nicht notwendig. Da du ja nicht betroffen bist, kann ich es etwas provokativer formulieren. wink.gif

Wer innerorts bei zhG von 50 km/h mit Fernlicht fährt und bewusst Fußgänger blendet ist somit rücksichtslos und egoistisch. Hat jemand innerorts aber tatsächlich solche Probleme mit der Sicht bei Abblendlicht, so dass er Fernlicht einschalten muss, dann sollte er sein Auto in Ordnung bringen oder seine Augen untersuchen lassen. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns alle hier einig.

Dennoch interessiert mich immer noch, wie weit dein Abblendlicht reicht.


Gruß

Uwe
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janr
Beitrag 01.11.2012, 18:52
Beitrag #26


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.11.2012, 18:16) *
... Hat jemand innerorts aber tatsächlich solche Probleme mit der Sicht bei Abblendlicht, so dass er Fernlicht einschalten muss, dann sollte er sein Auto in Ordnung bringen oder seine Augen untersuchen lassen. ...
Keine Straßenbeleuchtung, 30er-Bereich, igO.

Nachts bei Neumond aber dermaßen was von stockfinster wavey.gif

Ach ja, auch mir Rad- und Fußgängerverkehr


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Ratfrager
Beitrag 01.11.2012, 19:14
Beitrag #27


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Also kann man u.a. das Fazit ziehen:

Bei Dunkelheit reicht für gewöhnlich innerorts (50 km/h) Abblendlicht und innerorts in einer 30er-Zone reicht Abblendlicht GARANTIERT.

UND WER GEGENTEILIGES BEHAUPTET:

1. Hat entweder defektes / nicht richtig eingestelltes Licht.

2. Oder kann nicht mehr so gut sehen, dass er nachts / grundsätzlich noch zum führen von KFZ geeignet ist.
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Shania
Beitrag 01.11.2012, 19:16
Beitrag #28


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Zitat (mir @ 01.11.2012, 11:50) *
Ein Fußgänger, der wegen Blendung nichts sieht, kann durchaus stolpern oder in ein Hindernis laufen.


Stimmt! Ist mir auch schon mehrmals passiert!
Wenn ich mit dem Hund unterwegs bin, blendet keiner ab. Und man sieht dann teilweise gar nichts mehr. ranting.gif Was bin ich schon im Schlamm herumgelaufen, habe in Pfützen getreten, oder bin über Äste gestolpert, die am Kombi-Rad-Fußweg lagen, und die ich nicht sehen konnte, weil nicht abgeblendet wurde. ranting.gif ranting.gif Sogar schwindelig wird einem, wenn man permanent angeblendet wird, denn man weiß dann gar nicht mehr, wo man noch hintreten soll, muß stehen bleiben und kann kein normales Tempo mehr gehen.

Aber abgeblendet hat niemand. Wozu auch? die Autonummer kann der Geblendete ja dann sowieso nicht erkennen. Und bis der die Nummer hinten am Auto sehen kann, ist man ja schon weit genug weg.

Ich habe schon überlegt, mal mit meiner Kopflampe zu gehen. Dann könnten Sie denken, ich bin ein Radfahrer oder ein Mofafahrer, und dann vielleicht doch abblenden. Das werde ich dann bald mal ausprobieren.

Bei uns fahren massenweise Fernlichtfreaks, die sogar aufblenden, wenn sie hinter anderen herfahren, und der Vorfahrer schon um die nächtste Kurve ist, den man dann in wenigen Sekunden wieder trifft. Ich kann das nicht nachvollziehen. Aber das beobachte ich ganz oft, beim Gegenverkehr, wenn ich mit dem Auto im dunklen unterwegs bin.
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janr
Beitrag 01.11.2012, 19:21
Beitrag #29


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Wenn die Sonne so tief steht, daß man nichts sieht, dann halt ich mir die Hand so, daß nix passiert.

Wenn mir ein Auto entgegen kommt, und mich blendet, mach ich das genau so.

Passiert mir auch öfters, aber hab mir bis zu diesem Thread noch keine Gedanken darüber gemacht, daß ich mich über den anderen Aufregen könnte.

Bei meinem Google-Maps-Beispiel mach ich das Fernlciht auch für Füßlinge aus (ansonsten brauch ich das igO nicht) aber trotzdem ist es bei dieser Straße mit Fernlicht angenehmer.
Auch wenn meine Augen und meine Schweinwerfer i.O sind wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Ernschtl
Beitrag 01.11.2012, 19:23
Beitrag #30


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Zitat (Shania @ 01.11.2012, 19:16) *
Wenn ich mit dem Hund unterwegs bin, blendet keiner ab. Und man sieht dann teilweise gar nichts mehr.
Dann solltest du dich vom Hund führen lassen. Der erschnüffelt sich den Weg.


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Ratfrager
Beitrag 01.11.2012, 19:30
Beitrag #31


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Zitat (Ernschtl @ 01.11.2012, 19:23) *
Zitat (Shania @ 01.11.2012, 19:16) *
Wenn ich mit dem Hund unterwegs bin, blendet keiner ab. Und man sieht dann teilweise gar nichts mehr.
Dann solltest du dich vom Hund führen lassen. Der erschnüffelt sich den Weg.



So witzig ist das nicht. Der Hund wird auch geblendet und ist für ihn sehr unangenehm.

Das wieder mal grundsätzlich Schlimme ist (was sich ja leider auch an manchen Beiträgen zeigt) ist, dass viele eben leider auf dem Standpunkt stehen:

Wenn ich Auto fahre, dann bin ich der wichtigste / maßgeblichste Verkehrsteilnehmer und Hauptsache ich kann dann so Auto fahren wie ich will und muss mich nicht einschränken (indem ich dann eben mal langsamer fahren muss, weil ich das Fernlicht eben mal nicht benutze, damit Andere nicht geblendet werden).

Schade.
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Uwe Mettmann
Beitrag 01.11.2012, 19:36
Beitrag #32


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Zitat (Ratfrager @ 01.11.2012, 19:14) *
Also kann man u.a. das Fazit ziehen:

Bei Dunkelheit reicht für gewöhnlich innerorts (50 km/h) Abblendlicht und innerorts in einer 30er-Zone reicht Abblendlicht GARANTIERT.

UND WER GEGENTEILIGES BEHAUPTET:

1. Hat entweder defektes / nicht richtig eingestelltes Licht.

2. Oder kann nicht mehr so gut sehen, dass er nachts / grundsätzlich noch zum führen von KFZ geeignet ist.

Du hast das gut zusammengefasst.

Natürlich spricht nichts dagegen, wenn niemand geblendet wird, kein Autofahrer, kein Motorradfahrer, kein Radfahrer und auch kein Fußgänger (und auch die Leute in ihrem Wohnzimmer nicht vergessen), dass man dann Fernlicht einschaltet, denn das erleichtert ein vorrausschauende Fahrweise, wenn man mehrere hundert Meter sehen kann. Gerade wenn man eine vorrausschauende Fahrweise gewohnt ist, ist eine Fahrt mit sehr weiter Sicht entspannter. Sobald ein Fahrzeug oder ein Fußgänger entgegenkommt (kann man aufgrund des Fernlichtes ja rechtzeitig schon viele hundert Meter weit erkennen), blendet man halt ab.

Es gibt aber auch das Gegenteil, Autofahrer, die nie das Fernlicht benutzen. Wenn diese dann außerorts nur sehr langsam unterwegs sind, hat man kaum eine Möglichkeit, diese zu überholen. Wenn ich mich richtig erinnere, darf man dann als Überholwilliger kurz das Fernlicht anmachen. Ist das richtig und wo steht das?


Gruß

Uwe
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Acki
Beitrag 01.11.2012, 19:41
Beitrag #33


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Zitat (Ratfrager @ 01.11.2012, 19:30) *
Das wieder mal grundsätzlich Schlimme ist ... , dass viele eben leider auf dem Standpunkt stehen:

Wenn ich Auto fahre, dann bin ich der wichtigste / maßgeblichste Verkehrsteilnehmer

Ich denke eher das manche Autofahrer tatsächlich im Ohr haben was sie in der Fahrschule gelernt haben:
Vorschrift "Fernlicht aus wenn ein Fahrzeug entgegenkommt"
und nicht so weit denken das sie es für Fußgänger ebenfalls tun könnten obwohl es laut §17 StVO Abs 2 Satz 2 nicht vorgeschrieben ist.
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Ratfrager
Beitrag 01.11.2012, 19:48
Beitrag #34


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.11.2012, 19:36) *
Sobald ein Fahrzeug oder ein Fußgänger entgegenkommt (kann man aufgrund des Fernlichtes ja rechtzeitig schon viele hundert Meter weit erkennen), blendet man halt ab.
Uwe


Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Aber in meinem speziellen Fall handelt es sich um eine 30er Zone, wo man dann eben rechts und links bebaute Grundstücke, Fahrzeuge, begrünte Bereiche etc. hat.

Das führt dann dazu, dass ich in diesem Gesamtbild eben nicht Fußgänger auf mehrere hundert Meter erkennen kann, diese aber natürlich trotzdem blende.

Daher bin ich der Meinung: Wenn ich es eben aufgrund der lokalen Gegebenheiten nicht ausschließen kann, durch die Benutzung von Fernlicht andere Verkehrsteilnehmer zu blenden, dann darf ich es auch nicht benutzen und muss mit Abblendlicht angepasst fahren.

Und wie oben bereits erwähnt bin ich der Meinung dass bei 30 km/h Abblendlicht völlig ausreicht...
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Shania
Beitrag 01.11.2012, 19:50
Beitrag #35


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Zitat (Ernschtl @ 01.11.2012, 19:23) *
Zitat (Shania @ 01.11.2012, 19:16) *
Wenn ich mit dem Hund unterwegs bin, blendet keiner ab. Und man sieht dann teilweise gar nichts mehr.
Dann solltest du dich vom Hund führen lassen. Der erschnüffelt sich den Weg.


Nee nee! Schön wärs!! Der zieht ja genau extra dahin, wo ich NICHT hin will: auf den nassen Grünstreifen neben dem Fußweg, oder in den Schlamm. Er geht ja am Wegesrand, weil er schnuppern möchte. Ob er selber sich auch geblendet fühlt, weiß ich nicht. Dazu müßte ich ihn beobachten können, was aber kaum möglich ist, wenn ich selber so geblendet werde.

Hand vor die Augen halten geht auch nicht ewig bei den vielen die hier so fahren. Das habe ich manchmal extra gemacht, damit sie auch sehen sollten DASS der Fußgänger sich geblendet fühlt. Hat aber leider so gut wie nie etwas genützt. Ich glaube, wie gesagt, die fühlen sich sicher, weil sie wissen, das man dann Ihre Autonummer nicht erkennen kann.
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Uwe Mettmann
Beitrag 01.11.2012, 19:57
Beitrag #36


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Zitat (Ratfrager @ 01.11.2012, 19:48) *
Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Aber in meinem speziellen Fall handelt es sich um eine 30er Zone, wo man dann eben rechts und links bebaute Grundstücke, Fahrzeuge, begrünte Bereiche etc. hat.

Bei Bebauung und geringen Geschwindigkeiten verbietet sich für mich das Fernlicht sowieso, siehe mein letzter Beitrag der Text in den Klammern.


Gruß

Uwe
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dopero
Beitrag 01.11.2012, 20:26
Beitrag #37


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.11.2012, 18:16) *
Dennoch interessiert mich immer noch, wie weit dein Abblendlicht reicht.

Ich habe das noch nicht nachgemessen. Auf der Landstraße würde ich sagen reicht die hell/dunkel Grenze am Boden bei weitem nicht bis zum nächsten Straßenpfosten.
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Nerari
Beitrag 01.11.2012, 20:40
Beitrag #38


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Zitat (Acki @ 01.11.2012, 19:41) *
.... nicht so weit denken das sie es für Fußgänger ebenfalls tun könnten obwohl es laut §17 StVO Abs 2 Satz 2 nicht vorgeschrieben ist.


Wieso sollte es generell nicht vorgeschrieben sein think.gif

Da steht:
Zitat
....oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.

Da würde ich jetzt nicht daraus schließen, dass das Abblenden wegen eines Fußgängers generell unnötig sein sollte. Der muss schließlich auch sehen, wo er lang läuft
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AMenge
Beitrag 01.11.2012, 20:47
Beitrag #39


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.11.2012, 18:16) *
Hat jemand innerorts aber tatsächlich solche Probleme mit der Sicht bei Abblendlicht, so dass er Fernlicht einschalten muss, dann sollte er sein Auto in Ordnung bringen oder seine Augen untersuchen lassen.

Wer spricht denn davon, dass man das Fernlicht innerorts einschalten muss? Ich persönlich nutze Fernlicht, wann immer das möglich ist ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden - auch innerorts. Ich tue das aber nicht, weil ich das Abblendlicht zwingend benötige sondern weil es meine Sichtweite und somit meine Sicherheit erhöht. Ich sehe beim Autofahren gern weit voraus - auch nachts.
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Uwe Mettmann
Beitrag 01.11.2012, 20:59
Beitrag #40


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Zitat (AMenge @ 01.11.2012, 20:47) *
Ich persönlich nutze Fernlicht, wann immer das möglich ist ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden - auch innerorts. Ich tue das aber nicht, weil ich das Abblendlicht zwingend benötige sondern weil es meine Sichtweite und somit meine Sicherheit erhöht. Ich sehe beim Autofahren gern weit voraus - auch nachts.

Da spricht ja auch nichts dagegen, siehe auch Beitrag #32.


Gruß

Uwe
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Uwe Mettmann
Beitrag 01.11.2012, 23:14
Beitrag #41


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Zitat (dopero @ 01.11.2012, 20:26) *
Ich habe das noch nicht nachgemessen. Auf der Landstraße würde ich sagen reicht die hell/dunkel Grenze am Boden bei weitem nicht bis zum nächsten Straßenpfosten.

Bei meinem Auto reicht das Xenon-Abblendlicht deutlich weiter. Ich schätze mal, es reicht auf meiner Fahrbahn mindestens bis zum übernächsten Pfosten, wobei das nur rechte Fahrbahnhälfte betrifft. Meine linke Fahrbahnhälfte und die Gegenfahrbahn werden ca. bis zum nächsten Pfosten ausgeleuchtet.

Stelle ich auf Lichtautomatik, so ist meine komplette Fahrbahn mindestens bis zum übernächsten Pfosten ausgeleuchtet und die Gegenfahrbahn mindestens bis zum nächsten Pfosten.

Das Restlicht des Abblendlicht kommt in beiden Fällen wesentlich weiter, was man im Vergleich sieht, wenn man das Licht ganz ausschaltet.


Gruß

Uwe
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haidi
Beitrag 02.11.2012, 01:03
Beitrag #42


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Zitat (AMenge @ 01.11.2012, 21:47) *
Wer spricht denn davon, dass man das Fernlicht innerorts einschalten muss? Ich persönlich nutze Fernlicht, wann immer das möglich ist ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden - auch innerorts. Ich tue das aber nicht, weil ich das Abblendlicht zwingend benötige sondern weil es meine Sichtweite und somit meine Sicherheit erhöht. Ich sehe beim Autofahren gern weit voraus - auch nachts.


Dabei ist innerorts das sehen in die Ferne nicht so wichtig wie das Sehen in die Breite, da ist das Abblendlicht die bessere Wahl.

Ich bin ja von dieser Problematik kaum betroffen - bei uns ist Fernlicht im Ortsgebiet nur erlaubt, wenn man schneller als 50 fahren darf und auch schneller als 50 fährt und die Fahrbahnbeleuchtung nicht ausreicht. Und außerorts bin ich kaum zu Fuß unterwegs, wäre ich öfters von Fernlichtfahrern geblendet, hätte ich schon längst eine 5 W CREE-LD-Taschenlampe mit Fokussierung - einerseits um mit Breitstrahl den Weg auszuleuchten, andererseits um mit engem Fernstrahl den Fahrzeugführer "bitten", abzublenden - diese Dinger sind dann in de Helligkeit einem Autoscheinwerfer durchaus ebenbürtig (wenn halt nur auf einer kleinen Fläche).

Hannes
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Nerari
Beitrag 02.11.2012, 10:17
Beitrag #43


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.11.2012, 20:59) *
Da spricht ja auch nichts dagegen,


Klar spricht da was dagegen:

Zitat ( §17 (2) StVO)
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.


Straßen ohne diese Eigenschaft sind m.E. innerorts äußerst selten.
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Uwe Mettmann
Beitrag 02.11.2012, 10:34
Beitrag #44


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@Nerari
Es versteht sich doch von selbst, dass man ausreichender Beleuchtung das Fernlicht nicht benutzt, nicht nur weil der Gesetzgeber dies verbiedet, sondern auch, weil es nichts bringt.

Zitat (Nerari @ 02.11.2012, 10:17) *
Straßen ohne diese Eigenschaft sind m.E. innerorts äußerst selten.

In Städten das hast du sicherlich recht aber in ländlichen Gegenden kann das anders aussehen.


Gruß

Uwe
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Dirk-
Beitrag 02.11.2012, 10:44
Beitrag #45


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Zitat (Shania @ 01.11.2012, 19:16) *
Ich habe schon überlegt, mal mit meiner Kopflampe zu gehen. Dann könnten Sie denken, ich bin ein Radfahrer oder ein Mofafahrer,


Bist Du nur 80 cm groß ? oder gibt es bei euch so große Räder / Mofas?


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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AMenge
Beitrag 02.11.2012, 10:52
Beitrag #46


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Die Frage ist, was denn eine ausreichende Straßenbeleuchtung ist. Die übliche Straßenbeleuchtung mit zahlreichen dunklen Bereichen zwischen den einzelnen Lampen gehört für mich nicht dazu.
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helmet lampshade
Beitrag 02.11.2012, 11:09
Beitrag #47


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Zitat (Shania @ 01.11.2012, 19:16) *
Wenn ich mit dem Hund unterwegs bin, blendet keiner ab.

Mit dem Hund habe ich immer so eine Taschenlampe dabei, da ich auch mal auf unbeleuchtetemn Wegen unterwegs bin. Damit kann man Autofahrer auch schon ans Abblenden erinnern. Ähnliches gibt's gelegentlich auch ein paar € günstiger beim Discounter
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Nerari
Beitrag 02.11.2012, 11:18
Beitrag #48


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Zitat (AMenge @ 02.11.2012, 10:52) *
Die übliche Straßenbeleuchtung mit zahlreichen dunklen Bereichen zwischen den einzelnen Lampen gehört für mich nicht dazu.


Aha. Die Städte sorgen also generell nicht für eine ausreichende Straßenbeleuchtung, um sicher Autofahren zu können. Hmm.

Zitat (AMenge @ 01.11.2012, 20:47) *
Ich tue das aber nicht, weil ich das Abblendlicht zwingend benötige sondern weil es meine Sichtweite und somit meine Sicherheit erhöht. Ich sehe beim Autofahren gern weit voraus - auch nachts.
Entweder siehst du ohne Abblendlicht genug, um sicher 50 fahren zu können, dann brauchst du das Fernlicht (das meintest du doch mit "Abblendlicht", oder) nicht. Oder du kannst nicht sicher 50 fahren, dann musst du langsamer fahren.
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Acki
Beitrag 02.11.2012, 11:29
Beitrag #49


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Zitat (Nerari @ 02.11.2012, 11:18) *
Aha. Die Städte sorgen also generell nicht für eine ausreichende Straßenbeleuchtung, um sicher Autofahren zu können. Hmm.

Städte vielleicht gerade noch - jedenfalls dort wo sie es für notwendig halten.
In Außenbezirken und im ländlichen Bereich wird gern mal (wegen Stromsparen/Umweltschutz) ab einer gewissen Uhrzeit die Straßenbeleuchtung komplett ausgeschaltet oder es gibt eh keine.

gruß Acki
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Nerari
Beitrag 02.11.2012, 11:43
Beitrag #50


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Zitat (Acki @ 02.11.2012, 11:29) *
Städte vielleicht gerade noch - jedenfalls dort wo sie es für notwendig halten.
In Außenbezirken und im ländlichen Bereich wird gern mal ....


Das hatte doch @Uwe Mettmann schon richtigerweise angemerkt. Meine Aussage bezog sich aber auf Bereiche, in denen die Gemeinde für Straßenbeleuchtung gesorgt hat- nur findet sie @AMenge nicht ausreichend.

M.E. sollte man die Aussagen schon im Hinblick darauf kommentieren, in welchem Kontext sie gemacht wurden dry.gif
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