... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V  < 1 2  
Reply to this topicStart new topic
> Umfrage: Verhalten bei nichtigen Verkehrszeichen, "Man sieht doch, was gemeint ist"
Regelbefolgung, wenn das gar nicht so geregelt ist
Man fahre innerorts auf ein rundes Schild mit rotem Rand und der Beschriftung "30 km" (statt nur "30"), wissend, daß dieses Schild so nichtig ist. Wer hält sich dran?
Auf jeden Fall [ 26 ] ** [29.21%]
Nur wenn ich einen Sinn drin erkennen kann [ 18 ] ** [20.22%]
Nur wenn mit einer Radarkontrolle zu rechnen ist [ 3 ] ** [3.37%]
Nur wenn ich einen Sinn drin erkennen kann oder mit einer Radarkontrolle zu rechnen ist [ 11 ] ** [12.36%]
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Hängt von meiner Laune ab [ 11 ] ** [12.36%]
andere Einschränkung [ 5 ] ** [5.62%]
[ 15 ] ** [16.85%]
Abstimmungen insgesamt: 89
Gäste können nicht abstimmen 
oscar_the_grouch
Beitrag 15.10.2012, 15:32
Beitrag #51


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Womit wir wieder bei meiner Lieblingsfrage wären: Wie können Schilder die aktuell definitiv ungültig sind, weiter/wieder gültig bleiben ?
Die Mehrwertsteuer von 16% bleibt nicht auch nächstes Jahr per Gesetz weiter gültig, selbst wenn man dann gerne eine Steuer von 16% hätte. Das würde man anders formulieren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 15.10.2012, 16:07
Beitrag #52


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Man wird die Entstehungsgeschichte zur Auslegung heranziehen müssen: Es sollen wohl nur diejenigen VZ gültig sein, die ohne die V46 noch gültig wären.

Ein dreifach Hoch auf den Verordnungsgeber, der solche Vorschriften schafft, die ihre Bedeutung aus dem Wortlaut heraus nicht mehr preisgeben. (Tusch. Abgang.)



P.S.: M.E. ist das ein Verstoß gegen das Gebot der Normenklarheit, und der entsprechene § wird sich als nichtig herausstellen. Oder vielleicht auch, nach Rechtsmeinung des BMVBS, die ganze Änderungsverordnung whistling.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.10.2012, 16:30
Beitrag #53


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Immerhin bleiben ja wohl meine Abbiegerampeln ungültig...


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speck ftw
Beitrag 15.10.2012, 16:44
Beitrag #54


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2477
Beigetreten: 19.10.2009
Wohnort: Bergisches Land
Mitglieds-Nr.: 51040



Ich halte mich an sämtliche Regeln, die man mit dem Schild auch direkt erkennen kann:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=...=20091111112821

Bei dem Ding würde ich zum Beispiel nicht parken, obwohl es damals wohl auf einen Parkplatz hingewiesen hat. whistling.gif


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 16.10.2012, 02:30
Beitrag #55


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10992
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (mir @ 13.10.2012, 14:37) *
Wer hält sich dran?

Gegenfrage: Was meinst du damit?
meinst du:
30-5 km/h?
30,000000 km/h?
30+3 km/h?
30+5+3 km/h?
30+20 km/h?

Ich würde mal sagen: wie so oft: situationsbedingt.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 16.10.2012, 04:12
Beitrag #56


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Zitat (mir @ 15.10.2012, 17:07) *
Man wird die Entstehungsgeschichte zur Auslegung heranziehen müssen: Es sollen wohl nur diejenigen VZ gültig sein, die ohne die V46 noch gültig wären.


In diesem unseren Universum gibt es aber kein "ohne V46 gültig wäre"
Es gibt eine aktuelle StVO und das ist V46.
Oder kennt jemand höchstrichterliche Urteile zur Nichtigkeit der aktuellen Verordnung?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 16.10.2012, 05:21
Beitrag #57


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24792
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (GM_ @ 16.10.2012, 03:30) *
Zitat (mir @ 13.10.2012, 14:37) *
Wer hält sich dran?

Gegenfrage: Was meinst du damit?


[Ironie]
Es dürften auch 29 oder 28 km/h sein. rolleyes.gif
[/Ironie]

Im Grunde weiß jeder selber, was er unter "sich dran halten" versteht. Und das meine ich.



--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V  < 1 2
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.07.2025 - 14:38