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> ZZ Parkscheibe: schwarz oder blau?, Praktische Rechtserkundung in der Praxis im Land Berlin
ukr
Beitrag 27.10.2012, 17:30
Beitrag #101


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Ruf doch mal an...
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.10.2012, 17:31
Beitrag #102


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.10.2012, 11:27) *
Ich bin ja nun richtg gespannt, welche Bildnr. auf dem Verwarngeldangebotsschreiben stehen wird.


Zumindest ist das nun auch geklärt.

Nachtrag: Warum soll ich mir das Anrufen antun? "ICH WÜRDE DA NIE PARKEN" und: " na gut, diesmal stell ich das noch ein, das heisst aber nicht das sie beim nächsten Mal nicht wieder einen Bescheid bekommen".....
Anrufen würde ich nur, wenn ich mir das Gespräch aufzeichne und euch dann die Abschrift zur Belustigung hier einstelle.
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Cabronito
Beitrag 27.10.2012, 21:19
Beitrag #103


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dribble.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 16.11.2012, 14:30
Beitrag #104


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So, um den Vorgang abzuschliessen, möchte ich euch nicht das heutige Schreiben aus der "Stadt die generell keine Fehler macht", vorenthalten.
Ich frage mich natürlich warum ich zweimal eine A4 Seite mit ordentlicher Begründung vollschreibe, wenn es doch eh egal ist.



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ulm
Beitrag 16.11.2012, 14:42
Beitrag #105


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Bei geringer Schuld bleibt die Schuld bestehen und Sixt bekommt 18,50 Euro.
Bist Du unschuldig, hat Sixt doch gar keine Berechtigung, die 18,50 von Dir haben zu wollen.
Der Polizeipräsident unterstützt damit Sixt... whistling.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 16.11.2012, 14:30) *
warum ich zweimal eine A4 Seite mit ordentlicher Begründung vollschreibe

Sag blos, Du nutzt keine Textbausteine?
Deine "Parkvergehen" begehst Du doch eh im Massenverfahren... thread.gif
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Mitleser
Beitrag 16.11.2012, 14:48
Beitrag #106


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Sixt hat gemäß seinen AGB nur einen Ausgleichsanspruch "für ... begangener Ordnungswidrigkeiten". Ob eine solche vorliegt, muss Sixt grundsätzlich in seinem Verfahren gegen den Mieter nachweisen - entweder einfach über einen rechtskräftigen BGB oder kompliziert über eigene Sachverhaltsaufklärung. Eine Einstellung des Verfahrens aus Billigkeitsgründen hilft Sixt nicht, es schadet vielmehr.


P.S.: Glückwunsch und Danke @Oscar flowers.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.11.2012, 15:02
Beitrag #107


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Ihr mischt da gerade unzulässig. wink.gif Es war gar kein Sixt Auto, sondern Caro Autovermietung und ausserdem habe ich mich wohlweislich schon mit dem Ticket hinterm Scheibenwischer und dem darauf befindlichen AKZ als Fahrer geoutet.
Naja Glückwunsch ? Das Spiel kann man ja eine Weile mit der Bußgeldstelle spielen, aber das sie ihren Fehler nicht mal einsehen, find ich irgendwie traurig.
Btw. ich parke da seit Tagen und auch seit 10.10. immer mal wieder da und so wie in den Monaten vorher, gab es auch seit damals keine weiteren OwiZettel.
War wohl Tag des Lehrlings beim OA und man ist dort nur einmal durchgegangen.


PS: Es gibt auch NEws zur Strafanzeige in TXL. Dazu später mehr.
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ulm
Beitrag 16.11.2012, 15:05
Beitrag #108


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Zitat (oscar_the_grouch @ 16.11.2012, 15:02) *
PS: Es gibt auch NEws zur Strafanzeige in TXL. Dazu später mehr.
dribble.gif
Fahr die Karre rechts ran und schreib endlich!!!
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.11.2012, 15:08
Beitrag #109


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Ich muss es fotografieren und Einstellen, sind zwei Seiten.
Aber du kannst Anhand meiner bisherigen Erfahrungen in diesem Nest hier, dir das Ergebnis auch gut ausrechnen.
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Cabronito
Beitrag 16.11.2012, 17:03
Beitrag #110


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Glückwunsch zur Einstellung clapping.gif

blink.gif Strafanzeige in TXL?!? Hab ich da etwa was überlesen? blushing.gif

wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 16.11.2012, 21:37
Beitrag #111


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ja hast du, siehe dort
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tomcraft
Beitrag 16.11.2012, 21:44
Beitrag #112


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Zitat (Cabronito @ 16.11.2012, 17:03) *
Glückwunsch zur Einstellung clapping.gif


Eigentlich ist nicht´s wirklich zu gratulieren, weil nicht´s entschieden wurde. Immerhin steht bei der gerne genommenen Einstellung nach § 47 OWiG ja weiter im Raum, dass überhaupt eine OWi vorlag (und so steht es auch in der Einstellungsmitteilung), was @oscar ja bestreitet. Zum Feiern wäre ein echter Freispruch gewesen, aber man freut sich ja auch über kleine Siege wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.11.2012, 21:54
Beitrag #113


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kann man Widerspruch gegen eine Einstellung einlegen ? rolleyes.gif
Aber mir solls egal sein. Ich will da schliesslich weiterhin in Ruhe parken.

Mal eine Frage an tomcraft: Wie hättest du entschieden wenn du solche Situationen gehabt hättest ?
Mein Laienverstand sagt, man hört das OA an, überprüft vielleicht sogar vor Ort, (mit google SV?) die Beschilderung und wirft noch einen Blick in die genannte StVO und wenn dann der Bürger nicht totalen Unsinn schreibt, gibt man ihm eventuell auchmal Recht.
Oder bin ich wirklich zu naiv ?
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Cabronito
Beitrag 17.11.2012, 02:27
Beitrag #114


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Zitat (oscar_the_grouch @ 16.11.2012, 21:37) *
ja hast du, siehe dort

Asche auf mein Haupt! sadwalk.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.11.2012, 15:41
Beitrag #115


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Ich schließe mich mal thematisch an:
Soviel Möglichkeiten, so wenig Zeit.....
Und alles in einer Straße. (google SV Sammlung)

Wenn ich das ich das Zeichen nach msdwgi beachte, bzw dort ein echtes 314er stehen würde, dürfte ich auch direkt vor den Fußgängern an der Ampel parken ?

Hmm.... wenn ich mal gaaaaaaaaanz mutig bin biggrin.gif

Man beachte die wunderbare Kombination. Eines begnadeten Künstlers würdig.

Und das geht auch gleich nochmal, weils so hübsch war. (in Fahrtrichtung am LKW vorbei "fahren")

Ist übrigens derselbe Bezirk der auch für TXL zuständig ist....

Und ich wette, die Damen bei der Bgs denken wirklich, ich bin der dumme Nörgler.
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Aqua-Cross
Beitrag 26.11.2012, 16:09
Beitrag #116


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Also ich sehe da nur, daß irgendwo jwd irgend welche Parkplätze sind, bei dennen man in den 80er Jahren mal eine Parkscheibe gebraucht hätte. Eine Erlaubnis direkt vor der Ampel zu parken kann ich hingegen nicht erkennen. Eine Pflicht hinter der Ampel eine Parkscheibe zu benutzen sehe ich allerdings auch nicht. Ich empfehle übrigens folgendes Fahrzeug: KLICK
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.11.2012, 22:25
Beitrag #117


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In irgendeiner gültigen StVO wird doch extra zwischen weißen und schwarzen Pfeilen unterschieden.
Im Zusammenhang von schwarzen Pfeilen und irgendeinem gültigen Zeichen 314 gibt / gab es doch extra eine Übergangsregelung mit einem angegebenen Datum wann diese Regelung endet.
Wer seine Fahrerlaubnis schon länger hat kennt diese ganzen Übergangsregelungen noch aus älteren Änderungsverordnungen der Strassenverkehrsordnung.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.11.2012, 02:07
Beitrag #118


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in Berlin gab es das alles nicht. Das haben wir schon immer so gemacht!
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ulm
Beitrag 27.11.2012, 13:51
Beitrag #119


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.11.2012, 22:25) *
In irgendeiner gültigen StVO wird doch extra zwischen weißen und schwarzen Pfeilen unterschieden.

Möglicherweise war dieser marginale Unterschied nicht in Berlin festzustellen whistling.gif
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rapit
Beitrag 27.11.2012, 15:50
Beitrag #120


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wieso kommt mir @ulms Link im Zusammenhang mit einer Hotelvorfahrt so bekannt vor? whistling.gif think.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ulm
Beitrag 27.11.2012, 16:17
Beitrag #121


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...weil ich da vor vier Wochen vorbeigelaufen bin: auf dem Weg von Jack Wolfskin zu Ritter Sport whistling.gif
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dopero
Beitrag 27.11.2012, 17:59
Beitrag #122


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.11.2012, 15:41) *
Man beachte die wunderbare Kombination. Eines begnadeten Künstlers würdig.

Dort wo die Software zur Unkenntlichmachung der Kennzeichen programmiert wurde gibt es wohl keine Versicherungskennzeichen?
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