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> ZZ Parkscheibe: schwarz oder blau?, Praktische Rechtserkundung in der Praxis im Land Berlin
oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2012, 15:28
Beitrag #1


bekennender Pfostenumfahrer
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Seit wann ist die Parkscheibe im entsprechenden ZZ eigentlich blau und nicht mehr schwarz?Ist das schwarze ZZ auch ein Opfer einer nicht nichtigen StVO, oder starb das alte Bild schon viel frueher einen einsamen Tod?Ich gehe jedenfalls davon aus, dass dies hier, auch in Anbetracht von regelmaessigen Verkehrsschauen und entsprechend professionell ausgebildeten Überwachungskraeften, nur ein privat (vom anliegenden Mercedes Autohaus) aufgestelltes VZähnliches Gebilde sein kann, oder ?
Hat jemand eine nette Formulierungshilfe fuer den Einspruch parat? Ein einfaches " ZZ nach StVO ist dort nicht vorhanden" wird wohl in Berlin ins Leere laufen...(Nur 5E ? Ob ich einen Anwalt finde der das übernimmt...?)

Angehängte Datei  hdhd.jpg ( 84.18KB ) Anzahl der Downloads: 16


Einspruch euer Ehren! Siehe folgende Kombination am Ort des Verbrechens:


Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 11.10.2012, 08:19
Bearbeitungsgrund: Kennzeichen anonymisiert
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Mitleser
Beitrag 10.10.2012, 15:42
Beitrag #2


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Ach, jeder Dienstleister hat seinen Preis whistling.gif


Aber nun mal als Schwarmintelligenz:
Das Zz ist nicht in StVO und/oder VzKat enthalten. Gut möglich, dass dieses Zz von der Obersten Berliner StVB angeordnet und verkündet wurde - ich glaube es aber nicht. -> Blech
Da Berlin die StVO V46 anwendet, gilt das dort geschriebene: "Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und der Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor." Das Bild 318 ist blau und feingliedrig, das Symbol auf dem Schild nicht. -> Blech

-> Parkplatz von 8-20h ohne wirksame Beschränkung
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2012, 16:08
Beitrag #3


bekennender Pfostenumfahrer
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Das zuverlässige juristendeutsch Gedächtnis des VP. Danke Herr Schwarm!
Die Frage nach dem Ungültigkeitszeitpunkt von schwarz, ist aber noch offen....

(Und Dank an den fixen unbekannten Mod, der meine Wurstfinger auf iPad korrigiert hat smile.gif )
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Mitleser
Beitrag 10.10.2012, 16:17
Beitrag #4


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Ach komm, so viele Quellen zum kurzen oberflächlichen Überprüfen gibt es doch nicht:
@ukr schreibt, dass die schwarze Scheibe (Bild 852) seit 1992 veraltet ist. Und in der 11. ÄndVO (also die mit den ganzen neuen Symbolen und dem Inkrafttreten 01.07.1992) ist tatsächlich die blaue Scheibe als Bild 291 enthalten.

Das hättest Du auch auf nem ipad selbst lesen können. thread.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2012, 16:50
Beitrag #5


bekennender Pfostenumfahrer
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Du vergisst, das ich ja im Zweifel bei iPad Nutzung im Auto sitze und mein Fahrgast jederzeit rein und rausspringen kann und es auch tut.
Da ist son Schwarm schon ganz nuetzlich.
Ausserdem lechzt ihr doch nach neuen Kriegschauplatzbildern aus der Stadt die Verrueckte macht.
Ich erwarte dann die erste Antwort der BGS nach Art des Hauses " MAN SIEHT DOCH DAS MAN DA NE SCHEIBE BRAUCHT!, ich wuerd da NIE parken!!"
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ulm
Beitrag 10.10.2012, 17:20
Beitrag #6


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.10.2012, 17:50) *
"ich wuerd da NIE parken!!"

"Geht ja auch nicht, denn ich stehe ja schon da" oder als Variante "Danke, dass sie da nie parken, dann habe ich schon einen freien Parkplatz" whistling.gif
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dopero
Beitrag 10.10.2012, 18:00
Beitrag #7


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Man könnte natürlich noch die Zusatzfrage ins Spiel bringen, ob denn bei einer angeblichen Parkscheibenpflicht ab 8 Uhr und erlaubten Parkdauer von 2 h schon vor 10 Uhr kontrolliert werden muss bzw. ein Verstoß geahndet werden kann.
Gab es dazu nicht mal eine Diskussion hier im Forum? think.gif
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ukr
Beitrag 10.10.2012, 18:30
Beitrag #8


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Herr Ramsauer spricht ja von marginalen Unterschieden, sagt aber auch in "seiner StVO":

§53 Abs. 4 StVO
Die Zeichen 274, 278, 307, 314, 380, 385 und die bisherigen Absperrschranken mit schrägen Schraffen behalten die Bedeutung, die sie nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatten, bis längstens zum 31. Dezember 1998. Bis längstens 31. Dezember 1998 können Fußgängerbereiche (Zeichen 242/ 243) auch weiterhin mit Zeichen 241 gekennzeichnet werden. Bild 291 behält die Bedeutung, die es nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatte, bis längstens zum 30. April 1989.


Das Bild 291 wurde bereits mit der 9. Verordnung zur Änderung der StVO geändert, mit Inkrafttreten zum 1. Oktober 1988. Sind also nur 24 Jahre - wo ist das Problem?


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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superdiesel
Beitrag 10.10.2012, 19:33
Beitrag #9


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btw: Das fotografierte Mercedes-Benz-Haus der Niederlassung am Salzufer wurde erst im Jahre 2000 eröffnet.
Ich bezweifele ernsthaft, dass die Straßenbeschilderung vor dem Gebäude älter als das Gebäude selbst ist.
Das war eine ziemliche Baustelle damals.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2012, 19:39
Beitrag #10


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Tja, so sind wir in Berlin, wir werfen nix weg.
DANKE ukr, ich seh mal wie ich das in meine Antwort einbaue. :-)
Ach das wird ein Spass.
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ukr
Beitrag 10.10.2012, 19:51
Beitrag #11


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Details finden sich übrigens HIER

1988 -> Nr. 12 wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2012, 20:04
Beitrag #12


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Danke, ich liebe den Schwarm mit herausragenden Koepfen smile.gif
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mir
Beitrag 10.10.2012, 20:15
Beitrag #13


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Leg doch mal 'ne schwarz/weiße Parkscheibe aus. Man sieht doch, was gemeint ist wink.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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ukr
Beitrag 10.10.2012, 20:31
Beitrag #14


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Das fände ich noch besser. Ohne Zeitangabe versteht sich. laugh2.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.10.2012, 21:28
Beitrag #15


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Die Idee ist gut, mein privater steht ja noch da.... Die ganze Woche...
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fritz440kombi
Beitrag 11.10.2012, 08:15
Beitrag #16


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laugh2.gif smartass.gif book.gif shutup.gif rolleyes.gif

Frei nach Kurt Tucholsky

.... Manchmal parkt er offenbar auch, um Recht zu behalten.

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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2012, 08:42
Beitrag #17


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Er parkt da, wo es erlaubt ist und zahlt brav die 5-15E wo es leider verboten ist.
Ich habe mich an VZ erstmal zu halten bzw. VZ sind grundsaetzlich zu beachten, wie man mir richterlich sagte smile.gif
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fahrtenbuchführer
Beitrag 11.10.2012, 09:12
Beitrag #18


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HIer zahlst du aber nicht oder?


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2012, 09:25
Beitrag #19


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Noe, da steht ja kein VZ was eine Parkscheibe vorschreibt.
Mit den Infos, das die anliegende Mercedes Welt ja 2000, nach grossem Umbau auch der Strasse eroeffnet wurde, muss ich davon ausgehen, das diese Schilda privat von MB angebracht wurden....
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fahrtenbuchführer
Beitrag 11.10.2012, 09:25
Beitrag #20


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guuut - ich dachte schon ;-)


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In dubio pro reo
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ulm
Beitrag 11.10.2012, 09:46
Beitrag #21


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.10.2012, 16:28) *
Angehängte Datei  hdhd.jpg ( 84.18KB ) Anzahl der Downloads: 16

Warum ist der Text des Tatvorwurfes eigentlich so komisch?
Die TB-Nr wäre ja nach den Phantasien des Außendienstes korrekt, aber der ausgedruckte Tatvorwurf ist ja absoluter Quatsch, da Zeichen 314 nicht die Benutzung der Parkscheibe vorschreibt, daher ist es doch auch egal, ob die Parkscheibe italienisch oder grün ist...
Wie soll da ein "normaler" Verkehrsteilnehmer ein Vergehen entdecken können? think.gif

Es lebe der Volltext!
Zitat
113300
Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO;
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Mitleser
Beitrag 11.10.2012, 09:51
Beitrag #22


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Doch, Vz 314 schreibt dies (indirekt) vor: "1. b) Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und der Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor."
Ein nur im VzKat abgebildetes Zusatzzeichen selbst kann nichts vorschreiben. (Und der Verweis auf Bild 291 kann ja schlecht angegeben werden, da Berlin anders als das KBA von der Gültigkeit der V46 ausgeht.)
Und hinreichend konkretisiert ist das ganze auch.
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Anderssen
Beitrag 11.10.2012, 10:17
Beitrag #23


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Naja, zumindest hätten sie schreiben können „durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe“, wenn sie schon zu prüde sind, die Nummer 291 oder 318 zu nennen. Abgesehen davon nützt ihnen das Weglassen der Nennung des Zusatzzeichens und dessen Nummer ja sowieso nichts, zumal die Rechtsgrundlage für die Ahndung des Verstoßes ja nicht der Text auf dem Protoköllchen ist. Wenn sie schon vermeiden wollen, die Nummer 291 ins Spiel zu bringen, dann hätten sie gar nicht erst die Tatbestandsnummer 113300 aufschreiben sollen.

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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2012, 10:27
Beitrag #24


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Ich bin ja nun richtg gespannt, welche Bildnr. auf dem Verwarngeldangebotsschreiben stehen wird.
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Mitleser
Beitrag 11.10.2012, 10:27
Beitrag #25


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Zitat (Anderssen @ 11.10.2012, 11:17) *
Wenn sie schon vermeiden wollen, die Nummer 291 ins Spiel zu bringen, dann hätten sie gar nicht erst die Tatbestandsnummer 113300 aufschreiben sollen.

Ach, gemäß dem auf der V46 aufbauenden Katalog ist die Nummer doch richtig. Nur weil das KBA auf seiner HP nunmehr wieder die Altfassung veröffentlicht und pflegt, muss man sich ja nicht an dieser orientieren.
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Holzwurm
Beitrag 11.10.2012, 19:16
Beitrag #26


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Also Ich habe heute in einer kleinen Stadt in NRW auch das schwarze Zusatzzeichen (Parkscheibe) gesehen, ist das echt nicht gültig?
Oder verstehe Ich gerade was falsch?


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Wer glaubt wir leben in einem Rechtsstaat der glaubt sicher auch das Zitronenfalter Zitronen falten!
Wer nicht kämpft hat schon verloren
Und wer nur in die Fußspuren anderer Tritt hinterlässt keine eigenen
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ukr
Beitrag 11.10.2012, 19:39
Beitrag #27


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Ist ungültig und zwar seit 1989. Ganz nebenbei: Informationen zur Parkscheibe



--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.10.2012, 23:01
Beitrag #28


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zwei Tage und zwei Nächte und kein weiterer Zettel ? ohmy.gif
Was war das ? Tag des Auszubildenden OAM ?

Auf in den Kampf:



Hiermit teile ich Ihnen mit, das ich (oscar der Nörgler) zum angegeben Zeitpunkt
(10.10.12 09:06Uhr) Fahrer des KfZ (Mietwagen) mit dem Kennzeichen ********** war.
Ich darf Sie bitten sämtlichen Schriftverkehr nur mit mir unter o.a. Adresse zu führen.

Zu Ihrer Information möchte ich Sie aber auch darauf hinweisen, das der mir vorgeworfene Verstoß Tbnr: 113300.A „Parken bei Zeichen 314 ohne lesbare Parkscheibe“ nicht zutrifft, da am genannten Ort kein entsprechendes Verkehrszeichen nach StVO vorhanden ist.

Im Interesse eines vereinfachten Ablaufes möchte ich Sie also bitten, das Ordnungswidrigkeitenverfahren einzustellen.

---------------------------

Anm. Mod.:
Hiermit teile ich Ihnen mit, das ich (steveluke, die spaßbremse) zum angegeben Zeitpunkt
(12.10.12 09:35Uhr) erneuter(!) Anonymisator des Kennzeichens war.
Ich darf Sie bitten sämtlichen Schriftverkehr nur unter Unkenntlichmachung des Kennzeichens zu führen.

rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 12.10.2012, 08:35
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superdiesel
Beitrag 12.10.2012, 06:30
Beitrag #29


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Wat denn? Kein Link zu diesem Thread in deinem Schreiben?
Naja, den Link würden sie wahrscheinlich sowieso nicht lesen. cool.gif

btw: Hast du eigentlich mit Europcar & Co. mittlerweile eine Einigung, dass sie dir die Kosten für die Fahrermitteilung im Halterfragebogen nicht mehr in Rechnung stellen? Oder haben sie einfach aufgegeben, um ihren besten Kunden nicht zu vergraulen?
Das rechtzeitige Anschreiben der Behörde vor Versand des Zeugenfragebogen wird ja nicht immer funktionieren, gelle?



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tomcraft
Beitrag 12.10.2012, 06:41
Beitrag #30


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.10.2012, 23:01) *
Im Interesse eines vereinfachten Ablaufes möchte ich Sie also bitten, das Ordnungswidrigkeitenverfahren einzustellen.


Bitten kann man ja laugh2.gif
Nun wird`s so laufen, dass aufgrund Deines Schreibens das OA um eine Stellungnahme gebeten werden wird. Dieses schreibt natürlich an die Bußgeldstelle, dass dort ein entsprechendes Vz vorhanden sei. Dann bekommst Du einen BB oder, wenn man gaaaaanz nett ist, ein nochmaliges Verwarnungsgeldangebot, ggf. mit mehr oder weniger erklärenden Erläuterungen.
Na, so wird Dich das Thema noch etwas beschäftigen wavey.gif
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Mitleser
Beitrag 12.10.2012, 07:19
Beitrag #31


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Ich würde in der Situation auch kurz(!) ausführen, was dort hängt und was nicht. Weil damit erhöht sich minimal die Chance, dass der SB weiß worauf Du hinaus willst und nicht mit "Guck gefälligst genau hin, da hängt es doch!" antwortet.
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ukr
Beitrag 12.10.2012, 07:36
Beitrag #32


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Würde ich auch so handhaben, vor allem was die Erläuterung der Fakten betrifft.


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Rhein-Main
Beitrag 12.10.2012, 10:27
Beitrag #33


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Oder man hat Lust, das ganze vor einem Richter zu Erläutern whistling.gif
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ukr
Beitrag 12.10.2012, 11:03
Beitrag #34


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Vorm AG dürfte man auf MSDWGI abstellen. Außerdem kann man doch nicht verlangen, daß die Behörden es nach 24 Jahren vollbracht haben, ihre Beschilderung an den Stand von 1988 anzupassen. Schließlich kostet so ein Schild 400 Euro. whistling.gif


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Rhein-Main
Beitrag 12.10.2012, 11:18
Beitrag #35


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In Berlin ist doch alles möglich, oder? Der SVB dort traue ich sogar soetwas zu... laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.10.2012, 11:32
Beitrag #36


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.10.2012, 11:27) *
Ich bin ja nun richtg gespannt, welche Bildnr. auf dem Verwarngeldangebotsschreiben stehen wird.

Gar keine? Einfach nur "Zusatzzeichen"?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2012, 11:46
Beitrag #37


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So, fangen wir um 9 Uhr an.

@steveluke:
Selbst wenn es mein Kennz. bzw das eines Mietwagens ist, welcher eh jeden Tag wieder in andere Hände wandert ?
Fremde Kennzeichen kann ich ja nachvollziehen, aber meine eigenen ?

@superdiesel: das funktioniert, wenn ich nur schnell genug mit Akz Nennung auf den Thermozettel reagiere.
@ den Rest: Ja ich habe es bewusst etwas allgemeiner gehalten, weil ich ja gerade wissen will, auf welche ZZ Bildnummer sie sich beziehen werden.
Und ausserdem bin ich ja auf die Stellungnahme der Profis vom Ordnungsamt gespannt. Die haben ja eine umfängliche Ausbildung genossen und wissen was VZ sind und was nicht mehr...
Ich darf auch noch mal an mein Parken auf dem "Gehweg" des VBB erinnern: Der VT dürfe dort hinter Z325 schon deswegen nicht stehen, weil ja in unmittelbarer Nähe ein Parkhaus und Parkraumbewirtschaftungszone wäre.
Ich möchte doch gerne wissen, wie mein "Gegner" so denkt.... cool.gif
Für 5 Euro Verwarngeld, dürfen alle Seiten sich schon ein wenig anstrengen. Vor allem, wo es genügend "Doofe" gegeben wird, die sowas bezahlen.
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Mitleser
Beitrag 12.10.2012, 12:33
Beitrag #38


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.10.2012, 12:46) *
Ich möchte doch gerne wissen, wie mein "Gegner" so denkt.... cool.gif

Ohne weiteren Hinweis Deinerseits: "So ein ***, hat keine Augen im Kopf und will sich drücken. Und ich muss jetzt auch noch schreiben, dass da wirklich so ein Schild hängt. Mann, so ein Theater, der Benzler hat seinen Führerschein wohl im Lotto gewonnen oder muss dringend zum Augenarzt. ranting.gif "

Du erfährst nicht, erhöhst nur ohne jeden(!) Mehrwert den Aufwand, nimmst Dir selbst eine inhaltliche Bearbeitungsebene, trägst nicht zur Weiterbildung des SB bei, ...
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2012, 12:36
Beitrag #39


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Du meinst, der SB und/oder OAM würde mehr lernen, wenn ich gleich sämtliche inhaltliche Argumente aufschreibe, warum dort kein VZ nach StVO steht ?
Der SB stellt es ein wegen erschlagender Argumente (vielleicht), eher wohl aus Lustlosigkeit nach §47 und der OAM macht weiter wie immer, weil er nie davon erfährt. Das ist doch die Realität.
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Mitleser
Beitrag 12.10.2012, 13:05
Beitrag #40


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Vielleicht sagt er nach dem einen kurzen Absatz aber auch "Oh, wusste ich noch nicht. Gut zu wissen, man lernt nie aus." Natürlich würde er bei 5 Seiten Begründung schnell ins ergebnislose Überfliegen des Textes wechseln.

Du gewinnst mit der schmallippigen Begründung nichts. Und die paar mehr Tintentropfen machen Dich nicht arm - vor allem wenn man den ggf. ersparten weiteren Aufwand hinzurechnet.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2012, 13:34
Beitrag #41


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Zitat (Mitleser @ 12.10.2012, 14:05) *
Vielleicht sagt er nach dem einen kurzen Absatz aber auch "Oh, wusste ich noch nicht. Gut zu wissen, man lernt nie aus."


Du bist wirklich ein hoffnungsloser Optimist.... wavey.gif
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ukr
Beitrag 12.10.2012, 13:42
Beitrag #42


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Ein bisschen Hilfestellung ist doch nur fair. Die Spezies Verkehrsüberwacher wird nämlich hin und wieder auch falsch geschult, wie ich erfahren durfte. whistling.gif Zudem werden Sie auch gerne zur Durchsetzung politisch motivierter Anordnungen verdonnert, auch wenn diese keine Rechtsgrundlage haben.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2012, 13:53
Beitrag #43


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und deswegen sind sie willenlose Maschinen die keine eigenen Gehirne haben ?
Ich gehe von professionellem Arbeiten aus, genauso wie das auch von mir erwartet wird. Auch mein Job ist nicht wirklich intellektuell herausfordernd, der Stundenlohn ein Witz und trotzdem bemühe ich mich mitzudenken und sage auch gerne NEIN, wenn mir "Anordnungen" übergeholfen werden sollen, von denen ich weiß dass diese so nicht funktioniert/gesetzwidrig sind.
Und meine Erfahrung mit OAM TXL war ja: ist mir vollkommen egal welchen merkwürdigen Schrieb vom AG Tiergarten sie dort haben, solange ich keine interne Dienstanweisung habe fahrn sie hier weg. Mehrmals!
(Ein anderer Richter kann ja anders entscheiden; ich kenne mich mit rechtlichen Dingen nicht so aus...)

Oder auch an anderer Stelle: "Lieferverkehr findet nur mit LKW statt! Sie haben nur einen Van und sind also kein Lieferverkehr" .....
Die Waldformel funktioniert auch immer in beide Richtungen.

Und wie gesagt, der Hauptgrund für den kurzen Text ist eigentlich nur, das ich sehen möchte auf welche ZZ Bildnummer sie sich beziehen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2012, 18:10
Beitrag #44





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Hast du eigentlich keine Bedenken, dass hier eine "Risikoabwägung" für dich sehr ungünstig aussehen könnte? Das BayObLG hätte hier wohl entschieden, dass Verkehrszeichen immer dann beachtet werden müssen, wenn ihr Regelungsgehalt klar erkennbar ist. Ob man es in Berlin anders sieht? Wegen 5 Euro ...?
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Cabronito
Beitrag 12.10.2012, 18:35
Beitrag #45


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Zitat (Georg_g @ 12.10.2012, 19:10) *
Wegen 5 Euro ...?

Ich vermute wegen des Prinzips.

wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2012, 18:46
Beitrag #46


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Verkehrszeichen natuerlich. Deswegen fang ich auch nicht mit rosa 274ern, oder halbwegs verstaendlichen BaustellenSchildArn an.
Da wuerde auch ein preussisches AG nach msdwgi entscheiden.
Aber meine Fälle bisher betrafen eigentlich immer Phantasiezeichen.
Und ja, auch prinzipiell. Wenn ich vollkommen zu Recht fuer "Reifen auf Sperrflaeche" oder 4,80M von Kreuzungen bezahle, weiss ich, das die Stadt sehr viel Wert auf das Prinzip legt.
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fritz440kombi
Beitrag 12.10.2012, 19:22
Beitrag #47


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Oskar, ganz im Vertrauen, was Du da abziehst erinnert mich sehr an ein "Häufchen kleinster getrockneter Weinbeeren". whistling.gif wink.gif biggrin.gif


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Holzwurm
Beitrag 12.10.2012, 19:27
Beitrag #48


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Ich finde es richtig wenn man sich von den Behörden nicht alles gefallen läßt nur weil es die behörden sind!
Wenn die erwarten das der Bürger sich an Gesetze hält sollen diese gefälligst mit guten Beispiel voran gehen.

Es wurden schon blaue Parkscheiben beanstandet wo das Blau nicht in der richtigen RAL Farbe war.

Ich denke die Behörden sind hier die wahren Unruhestifter!


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fritz440kombi
Beitrag 12.10.2012, 19:40
Beitrag #49


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Aug um Aug, Korinthe um Korinthe ... tongue.gif


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Holzwurm
Beitrag 12.10.2012, 19:48
Beitrag #50


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Genau, so wie es die Behörde vorlebt wavey.gif laugh2.gif whistling.gif


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