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> Parkplatzschild 314 mit Zusatzschild Besucher Polizei frei, Knöllchen für Parken außerhalb der Öffnungszeiten
Knöllchen
Beitrag 29.09.2012, 13:07
Beitrag #1


Neuling
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Auf einem öffentlichen Parkplatz sind 3 Parkplätze mit Schild 314 und dem Zusatzschild "Besucher Polizei frei" (weiter nichts) beschildert.
Die Öffnungszeiten des Polizeiamtes dort sind werktags von 10-12 Uhr.
Ich bekam dort ein Knöllchen für das Parken von 7:30-7:40 Uhr.
Als logisch denkender Bürger ging ich davon aus, dass mir das Schild 314 außerhalb der Öffnungszeiten der Polizei das Parken erlaubt.
Hätte nicht sonst ein Parkverbotsschild mit besagtem Zusatzschild dahin gehört?

Wenn also der Parkplatz rund um die Uhr für Besucher der Polizei reserviert ist, woher wissen die Knöllchenschreiber, ob ich mit der Absicht die Polizei zu besuchen dort geparkt habe oder nicht?

(Schon allein das unsinnige Knöllchen zu beanstanden, wäre Grund genug für einen Besuch gewesen. Aber bis 10 Uhr konnte ich leider nicht warten.)

Ich würde mich über eine Expertenmeinung freuen.
Herzliche Grüße
Petra
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ulm
Beitrag 29.09.2012, 13:14
Beitrag #2


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Am liebsten würde ich ja jetzt erst mal um ein Foto für den Schilda-Thread bitten...
...das Zeichen 314 erlaubt das Parken. Durch das Zusatzzeichen werden Besucher der Polizei von der Erlaubnis dort zu parken befreit. wallbash.gif

Was für eine sechsstellige TB-Nr findet sich denn auf dem Knöllchen?
...oder hast Du schon einen Anhörungsbogen in der Post?
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Knöllchen
Beitrag 29.09.2012, 13:25
Beitrag #3


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Ich habe den Anhörungsbogen schon bekommen und bemühe mich gerade das Foto hochzuladen.
P.
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ulm
Beitrag 29.09.2012, 13:27
Beitrag #4


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Anhörungsbogen an die Halterin oder als Beschuldigte?
Spielt das Ganze in berlin oder in einer normalen Stadt?

FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern
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Knöllchen
Beitrag 29.09.2012, 13:37
Beitrag #5


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Tb-Nr. 112032: Sie parkten auf einem Parkplatz (Zeichen 314). obwohl dies durch Zusatzzeichen Besucher der Polizei für Sie verboten war.

Ich bin Halterin und es spielt in Bremen.

(Wie kann ich das Foto hochladen?)

Sorry, hab den Link zum Bilder hochladen eben übersehen.



Gut genug zu sehen?
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ulm
Beitrag 29.09.2012, 13:39
Beitrag #6


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Ah, die schwarzen Pfeile sind (nach der laut Justizministerium gültigen Straßenverkehrsordnung) ein Hinweis auf rechts und links vom Schild befindliche Parkplätze, haben also Wegweiserfunktion.
Ansonsten ist der Text des Zusatzzeichens absoluter Blödsinn, denn es befreit die Besucher der Polizei vom erlaubten Parken.

Du kannst jetzt natürlich die zehn Euro zahlen nach dem Motto "Zahlen schafft Frieden" oder Du legst Dich mit der Dummheit der Verkehrsüberwachung und der Straßenverkehrsbehörde an...

Wenn Du die Sache durchziehen willst, dann musst Du Dich als erstes als verantwortliche Fahrerin zu erkennen geben, um der Stadt die Möglichkeit des Kostenbescheides (18,50 Euro) zu nehmen.
Dann würde ich tatsächlich in der Begründung schreiben, dass schwarze Pfeile analog Zeichen 1000-10 bzw. 1000-20 eine Richtung angeben, die zu einem derartigen Sonderparkplatz weisen.
Risiko: Deine Begründung wird nicht akzeptiert und Du zahlst 10 Euro + 23,50 Euro "Porto und Verpackung".
Willst Du das dann nicht schlucken, kannst Du vor Gericht gehen, das kostet dann, wenn der Richter auf "man sieht doch, was gemeint ist" entscheidet, 10 Euro + 47 Euro Gerichtsgebühr + evtl. Zeugengelder für den ausstellenden Politeur oder die Politesse.
Ist der Richter der Meinung, dass eine Straßenverkehrsbehörde sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten hat und keinen Dummfug an Schildermasten schrauben darf und ein Politeur das eigentlich Kraft seiner ausbildung und Fachkenntnisse bemerken müsste, dann zahlst Du außer ein bisschen Zeitaufwand nix.
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jordon
Beitrag 29.09.2012, 13:46
Beitrag #7


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Wieder so ein Fall, wo man obwohl man nichts falsch gaetan besser zahlen sollte, dann gibt du dich als Fahrer zu erkennen und stellt die Bußgeldstelle das Verfahren ein, wird es um 23,50 EUR teuer, gibt du dich nicht zu erkennen, wird das Verfahren eingestellt, die werden aber als Halter die Kosten des Verfahren in Höhe von 18,50 EUR auderlegt.
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Knöllchen
Beitrag 29.09.2012, 13:49
Beitrag #8


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Mal angenommen es wäre anstelle des blauen Parkplatzschildes ein Parkverbotsschild gewesen mit dem Zusatzschild Besucher der Polizei frei, (so ist es ja sicherlich gemeint) in welcher Weise müsste ich dann meinen Besuch bei der Polizei nachweisen? Und kann ich nicht abends schon dort parken, wenn ich morgens um 10 Uhr die Polizei besuchen will?

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ulm
Beitrag 29.09.2012, 13:52
Beitrag #9


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Tja, Du kannst in so einem Fall versuchen, Deine Angaben glaubhaft zu machen oder dir von der Polizei ein "Attest" ausstellen zu lassen.

Davon ab ist es eigentlich regelmäßige Rechtsprechung, dass die Bevorzugung einzelner Personengruppe beim Parken oder bei Ausnahmen vom Halt-/Parkverbot nur in ganz wenigen Fällen zulässig ist.
Besucherparkplätze der Polizei würde ich nicht dazuzählen.
Öffentlicher Verkehrsraum ist für die Öffentlichkeit.
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Freisinn
Beitrag 29.09.2012, 13:53
Beitrag #10


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Ist die Frage ob es einem den ganzen Ärger wert ist, ich würde hier vor Gericht ziehen.
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Knöllchen
Beitrag 29.09.2012, 13:59
Beitrag #11


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Übrigens handelt es sich um eine Bucht mit 4 Parkpläzen. Der ganz links ist für Behinderte beschildert und dieses Schild steht vor dem mittleren der 3 übrigen Plätze. (Somit deuten die Pfeile ziemlich deutlich an, dass es um diese 3 Plätze geht.)

Die Bucht ist am Rande eines großen öffentlichen Parkplatzes.
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ulm
Beitrag 29.09.2012, 14:02
Beitrag #12


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Zitat (Knöllchen @ 29.09.2012, 14:56) *
(Somit deuten die Pfeile ziemlich deutlich an, dass es um diese 3 Plätze geht.)

Nein, eben nicht!
Die Bedeutung eines schwarzen Pfeiles ist "Richtungsangabe linksweisend" bzw. "Richtungsangabe rechtsweisend".
Ein weißer Pfeil kennzeichnet Beginn oder Ende, ein Doppelpfeil die Mitte. Das Schild wäre, abgesehen vom sinnlosen Text und bei sinnvollem Text rechtswidrigen Regelungsgehalt des Zusatzzeichens, das Richtige:
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Knöllchen
Beitrag 29.09.2012, 14:11
Beitrag #13


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Bei dem letzten Fall eines unberechtigten Knöllchens, den ich hier vor 5 Jahren eingestellt habe,
wurden meine Gründe den Verkehrsverstoß nicht zuzugeben, einfach ignoriert und mir eine weitere Woche Bezahlfrist eingeräumt. Mein daraufhin folgender Widerspruch wurde nie wieder beantwortet (auch nicht mit einer Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens). Als ich beim Stadtamt anrief und fragte, wer mir meine Portokosten und meinen Zeitaufwand ersetzen würde, bekam ich die Antwort: So etwas wäre nicht vorgesehen.

Ich bin dafür, dass derjenige das Bußgeld bezahlen muss, der im Unrecht ist. Also der Anzeigenerstatter, wenn sich die Anzeige als unbegründet erweist.

Wo kann man soetwas beantragen :-)

Anzeigenerstatter ist übrigens ein Polizeibamter eben dieses Polizeireviers.
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ulm
Beitrag 29.09.2012, 14:13
Beitrag #14


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Zitat (Knöllchen @ 29.09.2012, 15:06) *
Ich bin dafür, dass derjenige das Bußgeld bezahlen muss, der im Unrecht ist. Also der Anzeigenerstatter, wenn sich die Anzeige als unbegründet erweist.
Wo kann man soetwas beantragen :-)

...gibt´s da nicht was von ratiopharm?

Falls Du rechtschutzversichert bist und die nächsten 73 Jahre nicht mit dem Auto nach Bremen einreisen willst, probiere es doch mal damit:
§344 StGB
Zitat
§ 344 Verfolgung Unschuldiger
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
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Knöllchen
Beitrag 29.09.2012, 14:25
Beitrag #15


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Seit dem Knöllchen habe ich nicht mehr dort geparkt, würde es aber gern wieder tun, zumal durch eine Baustelle seit Monaten kaum Parkplätze frei sind. Wäre es sehr nachteilig - obwohl man im Recht - ist als Wiederholungstäter dazustehen?
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ulm
Beitrag 29.09.2012, 14:29
Beitrag #16


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Zitat (Knöllchen @ 29.09.2012, 15:25) *
Wäre es sehr nachteilig - obwohl man im Recht - ist als Wiederholungstäter dazustehen?

Nö, theoretisch nicht...

...aber Du hast ja einen Leidensgenossen.
Falls Du auch so schlechtes Wetter hast wie ich hier, kannst Du ja mal lesen, wie dämlich Außendienst, Straßenverkehrsbehörde und Amtsgericht sein können in der Stadt, die nicht mal einen Flughafen bauen kann. laugh2.gif
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Cabronito
Beitrag 29.09.2012, 15:06
Beitrag #17


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Wenn du eine gewisse Leidensfähigkeit besitzt, was das Anfechten von wallbash.gif thumbdown.gif shutup.gif wacko.gif ranting.gif Knöllchen angeht, dann stell dich weiter dahin.
Ich würd's machen.
Falls du dort in der Nähe wohnst, musst du allerdings damit rechnen evtl. von den netten cop.gif / police.gif rausgeklingelt zu werden.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2012, 20:00
Beitrag #18


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Zitat (Cabronito @ 29.09.2012, 16:06) *
Falls du dort in der Nähe wohnst, musst du allerdings damit rechnen evtl. von den netten cop.gif / police.gif rausgeklingelt zu werden.

... die dann wohl hoffentlich einen in verkehrsrechtlichen Fragen kompetenteren Disziplinarvorgesetzten haben.

Nur weil eine Regelung durch Verkehrszeichen generell akzeptiert wird heisst das noch lange nicht das sie richtig ist.

In einem anderen Thread wurde auch der gute Carb... ääääh. ein unschuldiger Verkehrsteilnehmer öfters von netten - aber dafür unwissenden - Polizeibeamten aus dem Bett geklingelt weil er außerhalb von weißen Parkmakierungen geparkt hat. Das Parken war aber erlaubt - auch wenn er als Einziger am rechten Fahrbahnrand geparkt hat - so wie es irgendeine gültige StVO übrigens vorschreibt.

Erstaunlich finde ich ja dass so eine schwachsinnige Beschilderung den Polizeibeamten noch nicht aufgefallen ist think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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ukr
Beitrag 29.09.2012, 20:06
Beitrag #19


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.09.2012, 21:00) *
Erstaunlich finde ich ja dass so eine schwachsinnige Beschilderung den Polizeibeamten noch nicht aufgefallen ist think.gif

Vermutlich weil sie mit Zustimmung oder auf Anregung der Polizei angeordnet wurde. Im Übrigen würde ich im hier geschilderten Fall nicht zahlen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2012, 20:18
Beitrag #20


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Ist der Besitz einer gültigen Fhrerlaubnis bei Polizeibeamten nicht irgendwie vorgeschrieben bzw. eine Grundvoraussetzung???

Jeder Fahrzeugführer muß doch den Unterschied zwischen weißen und schwarzen Pfeilen kennen sowie weiterhin die Bedeutung des Wortes "Frei" auf Zusatzzeichen crybaby.gif


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ulm
Beitrag 29.09.2012, 20:58
Beitrag #21


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@Heinz W.:
Sag mal, was rauchst Du eigentlich? think.gif
Soll ich Dir schon mal im MPU-Bereich einen Thread aufmachen: "Ich bilde mir ein, dass jede Politesse und jeder Politeur den Unterschied zwischen weißen und schwarzen Pfeilen kennt" whistling.gif

Ernsthaft:
Ja, für uns hier im verkehrsportal gehört das zum kleinen Einmaleins und es erschreckt immer wieder, eas trotzdem "draußen" passiert.
Aber wenn ein Müllermeister von marginalen Unterschieden spricht, dann braucht man sich über sowas auch nicht mehr wundern. crybaby.gif

Und die TE weiss nun, dass sie vollkommen im Recht ist und genau deswegen entweder zehn Doppelmark zahlt oder sich mit viel Zeitaufwand mit den Behörden anlegt und ein ungewisses Ergebnis erzielt. ranting.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.09.2012, 19:50
Beitrag #22


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Zitat (ulm @ 29.09.2012, 21:58) *
Soll ich Dir schon mal im MPU-Bereich einen Thread aufmachen: "Ich bilde mir ein, dass jede Politesse und jeder Politeur den Unterschied zwischen weißen und schwarzen Pfeilen kennt" whistling.gif

Von denen muß ja nicht jeder schon mal erfolgreich eine Führerscheinprüfung absolviert haben. Deswegen kann ich mir gut vorstellen dass es da OA-Mitarbeiter gibt die fachlich nicht kompetent sind und einfach ihre persönliche Meinung bzw. die ihres jeweiligen Dezernenten als gültiges Recht erachten dry.gif


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ukr
Beitrag 30.09.2012, 20:00
Beitrag #23


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1. Man beachte das Zitat in meiner Signatur.

2. Wir hatten hier mal einen Führerscheinlosen als Leiter der Straßenverkehrsbehörde. War in der Verwaltung "übrig". Aber das nur nebenbei.

3. Die Bedeutung schwarzer Pfeile auf weißem Grund scheint in vielen Städten unklar zu sein. Ein Paradebeispiel hierfür ist Erfurt. Dort gibt es zahllose Beschilderungen mit Zeichen 314, 315, 283 und Zeichen 286, alle mit schwarzem Pfeil auf Zusatzzeichen, überwiegend sogar mit ISO-Pfeilspitze. Manchmal ist auch der Anfang so beschildert, der Verlauf und das Ende dann nach StVO, mit weißen Pfeilen im Schild. Auch viele Baustellen werden so beschildert. Für mich hat das den Vorteil vieler kostenloser Parkplätze und Nichthaltverbote. Aufpassen muß man allerdings, daß man sich nicht in einer Haltverbotszone befindet.

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Pogge
Beitrag 30.09.2012, 20:32
Beitrag #24


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Zitat (ukr @ 30.09.2012, 21:00) *
2. Wir hatten hier mal einen Führerscheinlosen als Leiter der Straßenverkehrsbehörde. War in der Verwaltung "übrig". Aber das nur nebenbei.


Jetzt bin ich neugierig: Hatte das negative Auswirkungen auf das Arbeitsergebnis der Behörde?


edit: Was habe ich denn jetzt verbockt, habe ich doch tatsächlich die Begriffe Behörde und Arbeit in einem Satz verwendet?
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janr
Beitrag 30.09.2012, 20:51
Beitrag #25


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Braucht man denn einen Führerschein um sich in dem Thema auszukennen?

Die meisten Menschen mit Führerschein kennen den Unterschied in der Pfeilfarbe nicht und handeln nach gMv (ok manchmal auch nicht whistling.gif )


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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ulm
Beitrag 30.09.2012, 21:07
Beitrag #26


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Der "Führerschein" ist eine Fahrerlaubnis, kein Fahrbefähigungsnachweis...
whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.10.2012, 10:27
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Zitat (ukr)
Für mich hat das den Vorteil vieler kostenloser Parkplätze und Nichthaltverbote. Aufpassen muß man allerdings, daß man sich nicht in einer Haltverbotszone befindet.

musstest du dir dieses Recht auch schon gerichtlich erkaempfen, oder knickt die Bussgeldstelle jedesmal ein?
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ukr
Beitrag 01.10.2012, 10:36
Beitrag #28


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Zitat (Pogge @ 30.09.2012, 21:32) *
Jetzt bin ich neugierig: Hatte das negative Auswirkungen auf das Arbeitsergebnis der Behörde?

Nö. Das hatte vorher schon die gleiche Qualität.
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.10.2012, 15:34
Beitrag #29


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Zitat (janr @ 30.09.2012, 21:51) *
Braucht man denn einen Führerschein um sich in dem Thema auszukennen?

Die meisten Menschen mit Führerschein kennen den Unterschied in der Pfeilfarbe nicht und handeln nach gMv (ok manchmal auch nicht whistling.gif )

Dann könnte man diese "komplizierte Regelung" mit schwarzen und weißen Pfeilen doch einfach abschaffen wenn keiner richtig bescheid weiß think.gif


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Cabronito
Beitrag 01.10.2012, 21:29
Beitrag #30


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Och, warum denn abschaffen? Demnächst wird's doch erst richtig lustig, wenn wir wieder irgendeine gültige StVO haben und die ganzen alten Schilda angeblich auch wieder dazukommen.

thread.gif


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