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> Vorladung wegen Nötigung bei der Polizei
Claudia_D
Beitrag 07.01.2013, 11:15
Beitrag #51


Neuling
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Zuerst mal eine frohes neues Jahr an alle ….

… und ein kleines Update zu der Vorladung wegen Nötigung im Straßenverkehr.

Nach über vier Monaten erhielt ich Ende Dezember von meinem Anwalt die Nachricht, dass er nun endlich Akteneinsicht erhalten hat. Letzte Woche hatte ich den Termin bei meinem Anwalt und folgendes wird mir vorgeworfen:

( der Sachverhalt habe ich bewusst anonymisiert )

… ich fuhr auf dem Beschleunigungsstreifen und sah im Rückspiegel, dass kein Fahrzeug sich von hinter näherte und zog direkt auf die Überholspur. Dann bemerkte ich im Rückspiegel die Limousine, die sich mir mit Lichthupe näherte. Es wurde mehrmals die Lichthupe betätigt.

Dann zog der Fahrer der Limousine auf die rechte Seite, ich dachte er wollte mich rechts überholen. Er blieb aber versetzt hinter mir.

Ich sah keinen Grund die linke Fahrspur zu verlassen, da in ca. 300 Meter vor mir ein Fahrzeug fuhr das ich überholen wollte.

Ich näherte mich dem Fahrzeug, bremste dann und in diesem Augenblick war die schwarze Limousine rechts auf meiner Höhe. Dabei sah ich, dass es sich um eine Frau handelte. Sie blieb für ein paar Sekunden neben mir und fuhr dann am Autobahnkreuz auf eine andere Autobahn. Dabei hat sie mich rechts überholt.

Das wir mir also vorgeworfen. Super sage ich nur. Laut meinem Anwalt ist die Sache höchstwahrscheinlich erledigt. Die Fahrereigenschafft wurde nicht erwiesen und der geschilderte Sachverhalt ist alles, nur keine Nötigung. In seiner Einlassung beantragt er, dass das Verfahren eingestellt wird.

Persönlich finde ich so etwas echt schlimm. Man betätigt die Lichthupe als Warnung, weil ein Autofahrer ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten, einfach auf die Überholspur zieht ( ca. 80 Meter vor mir ) und mich somit zu einer Gefahrenbremsung zwingt …. und dann werde ich wegen Nötigung angezeigt.

Vielen Dank für eure Hilfe und Unterstützung

Lg Claudia
wavey.gif
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Wollf_0708
Beitrag 07.01.2013, 11:30
Beitrag #52


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Du bleibst jetzt auf den Anwaltskosten sitzen ?
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Claudia_D
Beitrag 07.01.2013, 11:41
Beitrag #53


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Natürlich .... die übernimmt keiner. crybaby.gif

lg Claudia
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kabo55
Beitrag 07.01.2013, 12:14
Beitrag #54


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Keine Rechtsschutzversicherung vorhanden?
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Claudia_D
Beitrag 07.01.2013, 12:24
Beitrag #55


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Nein, keine Rechtschutzversicherung. Bisher brauchte ich die nicht ...... habe ich gedacht crybaby.gif Aber nächste Woche ... da kommt der "Herr Kaiser" ... dann werde ich eine abschließen.

Vielleicht kommt ja wieder eine/einer auf die Idee, wegen "nichts und wieder nichts" eine Anzeige zu erstatten.

lg Claudia
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Pia2012
Beitrag 07.01.2013, 12:33
Beitrag #56


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Moinmoin, Claudia, da pass beim Herrn "Kaiser" aber auf, dass die RSV auch wirklich Verkehrsrecht beinhaltet. (Das schließen manche gern aus..) und dann bist Du gerüstet und gewappnet und der Nächste, der das versucht, bekommt gleich eine vor den Bug;-)

Hätte aber auch anders kommen können und ein nerviger Rechtsstreit entbrennen. Sei froh, dass es vom Tisch ist und haks ab.
Alles Liebe und Gute von Herzen für Dich. wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Kai R.
Beitrag 07.01.2013, 12:39
Beitrag #57


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Zitat (Claudia_D @ 07.01.2013, 11:41) *
Natürlich .... die übernimmt keiner. crybaby.gif

die Anwaltskosten nicht sparen zu wollen war ja Deine bewußte Entscheidung. Also jetzt am guten Ausgang freuen und nicht dem Geld hinterherweinen.

Viele Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Claudia_D
Beitrag 07.01.2013, 12:48
Beitrag #58


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Danke für die lieben Worte Pia2012. nö nö ... bei dem "Herr Kaiser" passe ich schon auf. Das sollte funktionieren.

Ich bin heilfroh, dass die Angelegenheit so ausging. Wie ich bereits im Eingangspost sagte fahre ich zwar schnell, aber nur da wo es auch geht und Nötigung ... nein nein. So etwas mache ich nicht. Ich fahre nicht "Lichthupend" dicht hinter anderen her ... nee nee. Das ist nicht mein Fahrstil.

Aber noch ist die Angelegenheit nicht ganz vom Tisch. Ich warte jetzt erst noch das Urteil der Staatsanwaltschaft ab. Erst dann werde ich vollends beruhigt sein.

lg Claudia

Zitat (Kai R. @ 07.01.2013, 13:39) *
Zitat (Claudia_D @ 07.01.2013, 11:41) *
Natürlich .... die übernimmt keiner. crybaby.gif

die Anwaltskosten nicht sparen zu wollen war ja Deine bewußte Entscheidung. Also jetzt am guten Ausgang freuen und nicht dem Geld hinterherweinen.

Viele Grüße

Kai


Nein Nein Kai .... ich wusste ja ganz genau was da auf mich zukommt. Die Kosten waren von Anfang an klar und die habe ich auch so akzeptiert. Das passt schon.

Viel schlimmer wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis ... das könnte ich mir gar nicht vorstellen.

lg Claudia
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columbo
Beitrag 07.01.2013, 18:06
Beitrag #59


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Moment, Euer Ehren, ich versteh's net.

Claudia_D hat zweimal Lichthupe gegeben und dann nicht rechts überholt. Und dafür gibt's ne Vorladung?
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Cabronito
Beitrag 07.01.2013, 19:44
Beitrag #60


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Na das klingt doch schonmal optimistisch. :-)

Musste das allerdings zweimal lesen (Ich ist doch der/die Anzeigenerstatter/in, oder bin ich wacko.gif ?)
So wie das geschildert wurde taugt das doch eher zur Selbstanzeige:
Zitat (Claudia_D @ 07.01.2013, 11:15) *
… ich fuhr auf dem Beschleunigungsstreifen und sah im Rückspiegel, dass kein Fahrzeug sich von hinter näherte und zog direkt auf die Überholspur. Dann bemerkte ich im Rückspiegel die Limousine, die sich mir mit Lichthupe näherte. Es wurde mehrmals die Lichthupe betätigt.
Dann zog der Fahrer der Limousine auf die rechte Seite, ich dachte er wollte mich rechts überholen. Er blieb aber versetzt hinter mir.
Ich sah keinen Grund die linke Fahrspur zu verlassen, da in ca. 300 Meter vor mir ein Fahrzeug fuhr das ich überholen wollte.
Ich näherte mich dem Fahrzeug, bremste dann und in diesem Augenblick war die schwarze Limousine rechts auf meiner Höhe.

Erst blind vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Spur ziehen, weil irgendwo am Horizont etwas zu sehen ist, was man vielleicht überholen will. Sich auch noch wundern, warum man von hinten angeblinzelt wird und dann sogar noch grundlos bremsen. mad.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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nachteule
Beitrag 07.01.2013, 21:04
Beitrag #61


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Hallo, Claudia_D,

mir ging es beim ersten Lesen ähnlich wie Cabronito und ich war zu dem Zeitpunkt lange nicht so optimistisch, wie Dein Anwalt, im Gegenteil.

Erst beim zweiten Lesen war ersichtlich, dass es sich um die Schilderung der angeblichen Geschädigten handelt.

Mich wundert, dass der aufnehmende Beamte die Gutste nicht gleich bei der Anzeigenaufnahme gefragt hat, ob sie sich selber noch weiter belasten will, denn ihre Schilderung, wie sie auf die Autobahn aufgefahren und gleich auf die linke Spur gewechselt ist, klingt wesentlich eher nach einer Vorfahrtsverletzung beim Einfahren auf die BAB als nach einer Nötigung Deinerseits.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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VW Fahrer
Beitrag 08.01.2013, 07:54
Beitrag #62


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Zitat (Cabronito @ 07.01.2013, 19:44) *
Erst blind vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Spur ziehen, weil irgendwo am Horizont etwas zu sehen ist, was man vielleicht überholen will. Sich auch noch wundern, warum man von hinten angeblinzelt wird und dann sogar noch grundlos bremsen. mad.gif

wavey.gif


Ich glaube in so einer Situation hätte ich den Spieß umgedreht aber meistens schreibt es sich doch leichter, wenn man nicht betroffen ist.

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Pia2012
Beitrag 08.01.2013, 08:15
Beitrag #63


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Moinmoin Claudia. Kurz wegen des Themas: Kinder und ländliche Gegend und Dorftratsch....
Ich würd Dir raten, (Ich weiß jetzt nicht genau, wie alt das schulpflichtige Kind war?), das Schulkind kurz zu briefen, FALLS es "dumm angequatscht" wird: soll er einfach abblocken und sagen: Das geht Dich nix an- und den "Anquatscher" stehenlassen. Oder vorher erklären und stärken. wavey.gif Fiel mir heut Nacht so ein..


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ulmi
Beitrag 08.01.2013, 08:42
Beitrag #64


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???

zu viele Fenster offen?
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Pia2012
Beitrag 08.01.2013, 08:47
Beitrag #65


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Sorry, danke für den Hinweis, Ulmi, hab mich wirklich vertan- mit EINEM offenen Fenster. crybaby.gif
Claudia, bitte ignoriere mein posting.


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Cookiedeluxe
Beitrag 08.01.2013, 08:57
Beitrag #66


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Zitat (Claudia_D @ 07.01.2013, 11:15) *
Man betätigt die Lichthupe als Warnung, weil ein Autofahrer [...] mich somit zu einer Gefahrenbremsung zwingt

<advocatus diaboli>Bei einer echten Gefahrenbremsung hättest du aber keine Zeit mehr zum betätigen der Lichthupe gehabt...</advocatus diaboli>


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Claudia_D
Beitrag 08.01.2013, 09:43
Beitrag #67


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Hallo Nachteule,

genau das hat mein Anwalt auch in der Einlassung geschrieben. Verletzung der Vorfahrt, Rechtsfahrgebot nicht eingehalten.

Ich finde es dennoch erschreckend, wie schnell man in so eine Mühle hinein manövriert wird und was ich bis heute noch nicht verstanden habe, dass man mich direkt als Beschuldigter angeschrieben hat.

Naja … ich hoffe, dass die Angelegenheit erledigt ist. Das Ganze hat mich doch sehr stark belastet.

Lg Claudia
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Uwe Mettmann
Beitrag 08.01.2013, 11:02
Beitrag #68


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Zitat (Cookiedeluxe @ 08.01.2013, 08:57) *
<advocatus diaboli>Bei einer echten Gefahrenbremsung hättest du aber keine Zeit mehr zum betätigen der Lichthupe gehabt...</advocatus diaboli>

Die Lichthupe wird mit der Hand betätigt und gebremst mit dem Fuß. Die meisten Menschen sind in der Lage zwei Dinge gleichzeitig zu tunen, also ist es auch kein Problem gleichzeitig die Lichthupe zu betätigen und eine Gefahrenbremsung durchzuführen. Ein Autofahrer sollte dies auch beherrschen, denn oft ist das notwendig, die Lichthupe oder Hupe während einer Gefahrenbremsung zu betätigen. Dadurch kann der gewarnte Verkehrsteilnehmer eventuell auch dazu beitragen die Situation zu entschärfen (z.B. Abbruch eines Spurwechsels).

Gruß

Uwe
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.01.2013, 13:31
Beitrag #69


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bei einer echten Gefahrenbremsung brauche ich zumindest beide Hände, incl aller Finger am Lenkrad. Schon weil dann auch die abzubauende GEschwindigkeit relativ groß wäre.
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Lars
Beitrag 08.01.2013, 13:38
Beitrag #70


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.01.2013, 13:31) *
bei einer echten Gefahrenbremsung brauche ich zumindest beide Hände, incl aller Finger am Lenkrad.
und brichst dir dann, wenn es nicht mehr reicht, die Handgelenke beim Aufprall.


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ksc
Beitrag 08.01.2013, 14:51
Beitrag #71


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Zitat (Lars @ 08.01.2013, 13:38) *
und brichst dir dann, wenn es nicht mehr reicht, die Handgelenke beim Aufprall.


Du bremst in solchen Situationen also immer freihändig?
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Pia2012
Beitrag 08.01.2013, 15:02
Beitrag #72


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@Lars: Die Hände am Lenkrad zu haben, ist doch sicher ne Reflex- und Schutzraktion in so einem Moment.
Sind die Hände weg.. kann man sich auf einen straffen Gurt IMMER verlassen? Oder besteht doch die Gefahr, dass man direkt gegen die Frontscheibe knallt mit dem Kopf? think.gif


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Lars
Beitrag 08.01.2013, 15:11
Beitrag #73


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Zitat (Pia2012 @ 08.01.2013, 15:02) *
@Lars: Die Hände am Lenkrad zu haben, ist doch sicher ne Reflex- und Schutzraktion in so einem Moment.
Ja aber eine schlechte. Vor dem Aufprall unbedingt loslassen, sonst gibts aua. crybaby.gif

Zitat
Sind die Hände weg.. kann man sich auf einen straffen Gurt IMMER verlassen? Oder besteht doch die Gefahr, dass man direkt gegen die Frontscheibe knallt mit dem Kopf? think.gif
Du musst dich auf den Gurt verlassen, weil du einen starken Aufprall sowieso nicht mit den Armen abfangen kannst.


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nachteule
Beitrag 08.01.2013, 22:24
Beitrag #74


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Hallo, Claudia_D,

Zitat (Claudia_D @ 08.01.2013, 09:43) *
Ich finde es dennoch erschreckend, wie schnell man in so eine Mühle hinein manövriert wird und was ich bis heute noch nicht verstanden habe, dass man mich direkt als Beschuldigter angeschrieben hat.

solltest Du die Fahrzeughalterin und vielleicht unter der Wohnanschrift die einzige weibliche Person im führerscheinfähigen Alter sein, ist es nicht ganz ungewöhnlich, dass man Dich gleich als die zur Tatzeit verantwortliche Fahrzeuglenkerin eingestuft hat.

Zu der Mühle:

Es ist manchmal wirklich erschreckend, aber kaum vermeidbar.

Wenn Du irgendeinem anderen Fahrer unangenehm aufgefallen bist und dieser erstattet mit einer halbwegs plausiblen Story eine Anzeige bei der Polizei, am besten noch mit einer genauen Beschreibung, die haargenau auf Dich zutrifft, bleibt dem aufnehmenden Beamten nichts anderes übrig, als diese aufzunehmen und die Ermittlungen gegen Dich in die Wege zu leiten.

Da Du in diesem fiktiven Fall kaum widerlegen kannst, dass ihr euch in irgendeiner Form getroffen habt, kommt es jetzt auf Deine Angaben und ggf. auf die Hilfe Deines Anwaltes an, wie die Geschichte ausgeht.

Macht man den Fehler und macht man keinerlei Angaben zur Sache, kann sich der Staatsanwalt nur auf die Aussage des Anzeigenerstatters verlassen, denn der aufnehmende Beamte kann in solchen Fällen höchstens ein paar Kommentare zum Streckenverlauf, zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen usw. beisteuern, die die Glaubwürdigkeit der Angaben be - oder widerlegen können, aber mehr nicht.

Läuft es nun ganz dumm, hast Du schnell einen Strafbefehl in der Hand, obwohl Du tatsächlich vielleicht gar nichts falsch gemacht hast und ob Du es dann schaffst, in einer Gerichtsverhandlung die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters zu erschüttern, steht in den Sternen.

Wie oft es tatsächlich zu solchen Anzeigen kommt, lässt sich nicht sagen, denn die Anzeigenerstatter berichten später, wenn der Fall beendet ist, egal, ob mit Strafbefehl, Urteil, Einstellung oder Freispruch wohl kaum, dass sie hier eine gefakte Anzeige aufgegeben haben, um einfach jemandem zu schaden oder sich an ihm zu rächen (warum auch immer).

Viele Grüße,

Nachteule


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Kai R.
Beitrag 08.01.2013, 22:38
Beitrag #75


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Zitat (nachteule @ 08.01.2013, 22:24) *
Macht man den Fehler und macht man keinerlei Angaben zur Sache, kann sich der Staatsanwalt nur auf die Aussage des Anzeigenerstatters verlassen, denn der aufnehmende Beamte kann in solchen Fällen höchstens ein paar Kommentare zum Streckenverlauf, zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen usw. beisteuern, die die Glaubwürdigkeit der Angaben be - oder widerlegen können, aber mehr nicht.

In der Regel ist es keinesfalls ein Fehler, keine Angaben zu machen. Und wenn der Staatsanwalt außer einer dünnen Aussage des Anzeigenden. nichts in der Hand hat, wird er die Sache wohl einstellen müssen. Wer Angaben macht hat mindestens die Fahrereigenschaft zugegeben - häufig bereits der entscheidende Fehler.

Grüße

Kai


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Kai

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nachteule
Beitrag 08.01.2013, 22:56
Beitrag #76


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Hallo, Kai R.,

in meinem fiktiven Beispiel bin ich davon ausgegangen, dass die Fahrereigenschaft zum Tatzeitpunkt eindeutig feststeht. wavey.gif

Steht der Fahrer nicht fest, sieht es logischerweise schon wieder ganz anders aus.

Viele Grüße,

Nachteule


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Uwe Mettmann
Beitrag 08.01.2013, 23:41
Beitrag #77


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.01.2013, 13:31) *
bei einer echten Gefahrenbremsung brauche ich zumindest beide Hände, incl aller Finger am Lenkrad. Schon weil dann auch die abzubauende GEschwindigkeit relativ groß wäre.

Eine Gefahrenbremsung ist nicht nur eine panisch kontrollierte Vollbremsung. Ich kann auch kontrolliert stark abbremsen, bei trockner Straße sogar so dosieren, so dass das ABS gerade nicht anspricht. Auch dies ist für mich eine Gefahrenbremsung, zudem nach dem Bremsvorgang die Gefahr ja nicht gebannt sein muss. Bei so kontrollierter Gefahrenbremsung ist es doch nun wirklich kein Problem gleichzeitig kurz die Lichthupe zu betätigen.

Zitat (Lars @ 08.01.2013, 13:38) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 08.01.2013, 13:31) *
bei einer echten Gefahrenbremsung brauche ich zumindest beide Hände, incl aller Finger am Lenkrad.
und brichst dir dann, wenn es nicht mehr reicht, die Handgelenke beim Aufprall.

Um dem entgegenwirken sollte der Sitz bzw. die Lehne soweit vorgestellt sein, dass beim Lenken in jeder Situation die Arme angewinkelt sind, weil diese dann im Falle eines Unfalls einknicken. Ideal ist es natürlich, wie von dir vorgeschlagen, kurz vor dem Aufprall das Lenkrad loszulassen.

Am schlimmsten ist es mit ausgestreckten Armen zu lenken.

Was ich überhaupt nicht verstehe, dass bei der Beschreibung des Anzeigeerstatters der Vorgang von den Behörden überhaupt weiterverfolgt wird. Ich kann keinen Fehler der blonden Fahrerin erkennen, eher im Gegenteil, denn laut Beschreibung ist auch folgender Ablauf denkbar:

Der Anzeigerstatter hat von der Beschleunigungsspur direkt auf linke Spur gewechselt und dabei das Fahrzeug der Fahrerin übersehen. Diese musste sehr stark bremsen und hat zur Warnung kurz die Lichthupe betätigt, in der Hoffnung, dass der Anzeigeerstatter seinen Spurwechsel abbricht. Dies hat er nicht getan, so dass die Fahrerin weiter bremsen musste. Die Fahrerin hat geistesgegenwärtig auf die rechte Spur gewechselt, weil ansonsten der Sicherheitsabstand (zumindest kurzfristig) deutlichst unterschritten wäre oder sie die Befürchtung hatte, nicht mehr rechtzeitig abbremsen zu können. Es gibt auch noch Spinner, die nachdem Sie durch einen Spurwechsel zur Vollbremsung zwingen, wodurch man kurzzeitig bis auf wenige Meter dicht auffahren muss, genau in diesem Moment auch noch auf die Bremse treten (leider habe ich so was schon erlebt). Insofern kann das Wechseln auf die rechte Spur sinnvoll sein.

Eigentlich hätten die Behörden sich den Anzeigeerstatter vorknöpfen müssen, denn dieser hat in mehrfacher Hinsicht gegen die STVO verstoßen.

Zitat (nachteule @ 08.01.2013, 22:56) *
Hallo, Kai R.,

in meinem fiktiven Beispiel bin ich davon ausgegangen, dass die Fahrereigenschaft zum Tatzeitpunkt eindeutig feststeht. wavey.gif

Hier besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass der Anzeigerstatter sich die Fahrerin genau angeschaut hat, denn schließlich hat er auf der linken Spur abgebremst. Das hat er vielleicht gemacht, damit das Fahrzeug auf der rechten Spur vorbeifährt, um die Fahrerin genau erkennen zu können.


Gruß

Uwe
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haidi
Beitrag 10.01.2013, 10:53
Beitrag #78


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Zitat (Claudia_D @ 07.01.2013, 12:24) *
Nein, keine Rechtschutzversicherung. Bisher brauchte ich die nicht ...... habe ich gedacht crybaby.gif Aber nächste Woche ... da kommt der "Herr Kaiser" ... dann werde ich eine abschließen.

Vielleicht kommt ja wieder eine/einer auf die Idee, wegen "nichts und wieder nichts" eine Anzeige zu erstatten.

lg Claudia


Andererseits kannst nach Abschluss des Verfahrens eine Aufstellung machen:

Kosten des Anwaltes
- Kosten der Rechtsschutzversicherung seit Beginn der Führerschein- bzw. Autofahrkarriere.

Da könnte eine negative Zahl herauskommen, die für dich positiv ist.


Nebenbei: Mein früherer Herr Kaiser, ein Arbeitskollege, hat mich, als ich von ihm eine RSV wollte, zu http://www.DAS.de (in meinem Fall .at) geschickt. Er hat gemeint, dass die unabhängig von KFZ-Haftpflichtversicherungen ist und Versicherungen bei Fällen, wo man Rechtsschutz gegen diese Versicherung will, gerne Manderln machen bzw. versuchen, die Deckung zu verweigern.

Hannes
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Pia2012
Beitrag 10.01.2013, 11:17
Beitrag #79


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Ihr könnt mich jetzt ruhig auslachen und sagen, dass ich dumm bin.. aber mir hat das, was Ihr zum Thema straffer Gurt und Pfötchen brechen im Akutbremsfall geschrieben habt, keine Ruhe gelassen.. und so hab ich gestern den Gurt ausprobiert... er folgt und gibt ja nach bei "normalen" Bewegungen des Oberkörpers. Deshalb hatte ich auch Bedenken, dass man sich auf einen straffen Gurt wirklich verlassen könnte. Dann hab ich es gecheckt und ruckartig am Gurt gezerrt. Und sieh da, er hakte irgendwo und irgendwie ein und gab keinen mm nach. Und ich bin sicher, dass mir das Verkehrsportal in solch einer Situation in den Sinn kommt und ich die Hände nun wirklich -entgegen allen instinktiven Reaktionen vom Lenkrad nehmen könnte...
Man lernt hier wirklich ne Menge..danke dafür. wavey.gif

@Haidi. was sind Manderln?

Ich habe auch in früherer Zeit schon von Rechtsschutzpolicen gehört, die ausgerechnet Verkehrsrecht ausklammern, weil dies der häufigste Rechtsstreit ist. Man muss also wirklich genau hinsehen... wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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helmet lampshade
Beitrag 10.01.2013, 11:42
Beitrag #80


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Wenn ich es recht bedenke braucht man RSV als Risikoversicherung eigentlich nur, wenn Anwaltskosten >2000€ drohen. Ist das im Straßenverkehr gelegentlich der Fall?
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gabiBK
Beitrag 10.01.2013, 12:47
Beitrag #81


alias Seeperle
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Zitat (nachteule @ 08.01.2013, 22:24) *
Wie oft es tatsächlich zu solchen Anzeigen kommt, lässt sich nicht sagen, denn die Anzeigenerstatter berichten später, wenn der Fall beendet ist, egal, ob mit Strafbefehl, Urteil, Einstellung oder Freispruch wohl kaum, dass sie hier eine gefakte Anzeige aufgegeben haben, um einfach jemandem zu schaden oder sich an ihm zu rächen (warum auch immer).

Viele Grüße,

Nachteule


Das bedeutet, wer zuerst eine Anzeige erstattet, dem glaubt man eher, wenn der/die Beschuldigte sich einen Anwalt nimmt, hat er/sie etwas zu verbergen und der Vorwurf ist nicht aus der Luft gegriffen ?


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Gabis nette Grüsse
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Wollf_0708
Beitrag 10.01.2013, 12:56
Beitrag #82


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Zitat (Pia2012 @ 10.01.2013, 11:17) *
@Haidi. was sind Manderln?

In dem/seinem Sinne gemeint: Männchen machen, sich auf die Hinterbeine stellen, gegenmotzen, nicht einverstanden sein, widersprechen, seine "Macht" hervorkehren.........

Zitat
Er hat gemeint, dass die unabhängig von KFZ-Haftpflichtversicherungen ist und Versicherungen bei Fällen, wo man Rechtsschutz gegen diese Versicherung will, gerne Manderln Männchen machen bzw. versuchen, die Deckung zu verweigern.


Habe quasie in dem Zitat einen deutschen Untertitel eingefügt. wavey.gif

Weitergooglen nach "Manderln und Weiberln" kannsde selber, Pia wink.gif
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nachteule
Beitrag 10.01.2013, 13:13
Beitrag #83


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Hallo, gabiBK,

so war es nicht gemeint.

Es wird dem Beschuldigten nicht negativ ausgelegt, wenn er keine Angaben zur Sache macht, aber es kann sich negativ auswirken, wenn er nichts sagt, obwohl er sich durch eine eindeutige Aussage durchaus entlasten könnte.

Konstruieren wir einfach mal einen Fall:

PKW - Fahrer A schert auf der Autobahn äußerst knapp vor PKW - Fahrer B vom rechten auf den linken Fahrstreifen aus, so dass der Fahrer B auf den A auffährt, der dadurch verletzt wird.

Zeugen für den Vorfall gibt es nicht und die Beschädigungen und Spuren zeigen lediglich, dass es einen Auffahrunfall gab.

Der A gibt gegenüber der Polizei an, dass der B ihm einfach so ungebremst aufgefahren ist, obwohl er sich schon längere Zeit auf dem linken Fahrstreifen befand.

Macht der B nun als Beschuldigter (fahrlässige Körperverletzung infolge eines Unfalls) keinerlei Angaben zur Sache, auch nicht über einen Anwalt, wird die Polizei wohl kaum auf den Gedanken kommen, dass der B gar nichts für den Unfall kann und hat somit auch keine Veranlassung, ggf. einen Gutachter zu beauftragen, der prüft, ob der Unfall für den B vermeidbar war oder nicht.

D. h.: Der B nimmt zwar sein Recht zur Aussageverweigerung wahr, aber er schadet sich dadurch selber, denn wenn er geschildert hätte, dass der A ihm gar keine Möglichkeit zum Bremsen gelassen hat, hätte man die Unfallbeschädigungen sicher wesentlich genauer betrachtet und ggf. einen Gutachter beauftragt und man hätte dem A bei der Vernehmung (natürlich nach erfolgter Belehrung) genauer auf den Zahn gefühlt.

Lässt der B es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen, bei der er zum ersten Mal Angaben zur Sache machen will, dürfte es kaum noch Beweise geben, die gegen seine Schuld sprechen, denn die Fahrzeuge sind bis dahin höchstwahrscheinlich repariert oder verschrottet.

Ähnlich ist es bei anderen unberechtigten Anzeigen, wie Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung usw.

Je mehr Zeit verstreicht, bis man als Beschuldigter etwas zur Sache sagt, umso schwieriger wird es, den Staatsanwalt oder Richter zu überzeugen, dass man nichts falsch gemacht hat und umso schwieriger ist es, Zeugen zu finden, die einen entlasten können.

Dies vor allem dann, wenn der Anzeigeerstatter seine Aussage hieb - und stichfest formuliert hat und sich später nicht in Widersprüche verwickelt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Aqua-Cross
Beitrag 10.01.2013, 15:03
Beitrag #84


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Zitat (nachteule @ 10.01.2013, 13:13) *
Dies vor allem dann, wenn der Anzeigeerstatter seine Aussage hieb - und stichfest formuliert hat und sich später nicht in Widersprüche verwickelt.


Im vorliegenden Fall dürfte die Aussage des Anzeigeerstatters sicherlich für eine Gegenanzeige reichen. Das Geständnis liegt ja bereits vor. thread.gif
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nachteule
Beitrag 10.01.2013, 16:07
Beitrag #85


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Hallo, Aqua-Cross,

prinzipiell richtig.

Ob es der TE´in etwas bringt, ist eine andere Frage.

Viele Grüße,

Nachteule


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kabo55
Beitrag 10.01.2013, 16:07
Beitrag #86


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Zitat (Pia2012 @ 10.01.2013, 12:17) *
Ich habe auch in früherer Zeit schon von Rechtsschutzpolicen gehört, die ausgerechnet Verkehrsrecht ausklammern, weil dies der häufigste Rechtsstreit ist. Man muss also wirklich genau hinsehen... wavey.gif


Hier habe ich dir schon einmal geschrieben, dass das es keine "Ausklammerung" gibt und das eine solche Ansicht Unsinn ist.

Wer als RSV-Versicherungsnehmer angenommen wird, kann bei jeder RSV in Deutschland auch Verkehrs-RS mit einschließen, wenn er dies wünscht.
Die Antragsteller sind frei in der Wahl, ob sie Verkehrs-RS mitversichern wollen, oder nicht. Es soll ja Leute geben, die kein Kfz und kein Rad fahren und diesen Schutz deshalb nicht benötigen.
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NMY
Beitrag 10.01.2013, 16:31
Beitrag #87


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Ja, aber du bestätigst doch genau das, was Pia geschrieben hat: Es gibt RSV-Policen, bei denen kein Verkehrs-Rechtschutz eingeschlossen ist. Wenn man den haben will, dann muss man ihn dazu buchen.

Ich sehe keinen Widerspruch zu Pias Aussage.
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ksc
Beitrag 10.01.2013, 16:35
Beitrag #88


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Zitat (NMY @ 10.01.2013, 16:31) *
Ich sehe keinen Widerspruch zu Pias Aussage.


Es ist ein Unterschied, ob etwas ausgeschlossen wird oder nicht eingeschlossen ist. Im ersten Fall hieße es, der Versicherer leistet für alles, aber eben nicht für den verkehrsrechtlichten Part, weil der VERSICHERER es nicht will.
Im zweiten Fall heißt es, dass der Versicherungsnehmer bewußt auf die Verkehrsrechtsschutz verzichtet, weil der VERSICHERUNGSNEHMER es nicht will.
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Pia2012
Beitrag 16.01.2013, 09:58
Beitrag #89


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Zitat (NMY @ 10.01.2013, 16:31) *
Ja, aber du bestätigst doch genau das, was Pia geschrieben hat: Es gibt RSV-Policen, bei denen kein Verkehrs-Rechtschutz eingeschlossen ist. Wenn man den haben will, dann muss man ihn dazu buchen.

Ich sehe keinen Widerspruch zu Pias Aussage.



@Kabo: Das hatte ich nicht mehr gelesen, weil nicht mehr verfolgt.

Du kannst gern sagen, dass Du anderer Meinung bist, aber es ist leider KEIN Unsinn, sondern gängige Praxis.
Egal, welche Art von Versicherung Du abschließen willst, man wird ein "Basis-Paket" an Leistungen anbieten. Und da ist es duchaus möglich, dass die einzelnen zubuchbaren Optionen extra Geld kosten und den Beitrag somit erhöhen.

Oder es ist im Basispaket drin, dann steckt die Option bereits im Gesamtpreis. Bezahlen wirst Du sie so oder so, egal, an welcher Stelle.

Und es ist aus Sicht der Gesellschaften sicher nicht "nett", aber plausibel, wenn man dann gerade Arbeitsrecht und/oder Verkehrsrecht als "Zusatzoption" anbietet, weil es lukrativ ist.
Aber ich möcht nicht streiten, probiers doch aus, schreib verschiedene Gesellschaften an und lass Dir ein Angebot machen,- OHNE, dass Du sagst, Du möchtest Verkehrsrecht mit haben.. .. mal sehen, WAS dann kommt..


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kabo55
Beitrag 16.01.2013, 11:38
Beitrag #90


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Zitat (Pia2012 @ 16.01.2013, 10:58) *
Du kannst gern sagen, dass Du anderer Meinung bist, aber es ist leider KEIN Unsinn, sondern gängige Praxis.



Kommst du aus der Versicherungs-Praxis? think.gif
Für mich kann ich das bejahen.

Es tut mir leid, aber deinen Ausführungen, speziell in Bezug auf "Ausklammerung" des Verkehrs-RS, kann ich nicht zustimmen.
Sie stimmen meiner Kenntnis und Berufserfahrung nach nicht mit der Realität überein.


Zitat
Egal, welche Art von Versicherung Du abschließen willst, man wird ein "Basis-Paket" an Leistungen anbieten.


Das stimmt sooo auch nicht.
Am Anfang steht die Bedarfsermittlung.
Der Vermittler kann nicht jedem Kunden einfach nur ein "Basispaket" anbieten. Er muss wissen, was der Kunde benötigt. Wenn der Interessent es nicht von sich aus sagt, bzw. sagen kann, ist der Vermittler dazu verpflichtet, ihn ein seinen Verhältnissen entsprechendes Angebot zu machen und im Vorfeld gehört es somit dazu, auch nach Fahrzeugen zu fragen. Diese Beratung muss den gesetzlichen Vorschriften folgend, bei einem Abschluss sogar schriftlich dokumentiert werden!


Den neuesten Zahlen nach (Jahr 2010 und 2011) liegt die Schadensquote (verdiente Bruttobeiträge minus Bruttoaufwendungen für Schadensfälle) in der RSV im Schnitt bei 71%. Wenn die Betriebskosten mit gerechnet werden, liegt die Quote bei ca. 95%.
Die Rechtsschutzversicherungen müssen also nicht irgendwelche RSV-Arten, zB den Verkehrs-RS oder den Arbeits-RS, vor den Kunden verbergen, weil die Aufwendungen dafür zu groß wären. Das stimmt einfach nicht.

Zitat
schreib verschiedene Gesellschaften an und lass Dir ein Angebot machen,- OHNE, dass Du sagst, Du möchtest Verkehrsrecht mit haben.. .. mal sehen, WAS dann kommt..
Ich kenne es aus der RS-Sparte, u.a., nur so, dass der Kunde auch bei von ihm ausgehenden Anfragen umfassend darüber aufgeklärt wird, was die Gesellschaft anbietet und dazu gehört eben auch der Verkehrs-RS. Wie bereits oben geschildert, ist die Situation des Kunden vor/bei der Vermittlung zu erfassen.


Ach, noch was: rolleyes.gif aus dem Geschäftsbericht 2011 einer der größten deutschen Rechtsschutzversicherungen...

Zitat
Versicherungstechnisches Ergebnis
Im gesamten Geschäft konnte der hohe versicherungstechnische
Bruttogewinn des Vorjahres
übertroffen werden und lag mit 24,6 (20,3) Mio. €
weiterhin auf hohem Niveau.
Das Ergebnis des übernommenen Geschäfts fiel
im Berichtsjahr mit 5,7 (1,7) Mio. € deutlich positiver
als im Vorjahr aus.
Der Gewinn für eigene Rechnung lag mit
24,4 (18,5) Mio. € deutlich über dem Vorjahresergebnis,
wodurch erneut – wie prognostiziert –
ein guter Gewinn erzielt wurde.


Wenn schon eine Versicherungsgesellschaft bescheiden schreibt, dass ein guter Gewinn erzielt wurde... wink.gif
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nachteule
Beitrag 16.01.2013, 11:47
Beitrag #91


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Hallo, Pia2012,

es liegt ja an Dir als Kunden, dem Versicherungsvertreter mitzuteilen, was Du möchtest.

Wenn Du Ärger mit dem Nachbarn, aber kein Kraftfahrzeug hast, wäre es Unsinn, wenn er Dir eine Versicherung verkauft, die neben Nachbarschaftsstreitigkeiten auch noch Streitigkeiten im Straßenverkehr abdeckt.

Nur, weil gewisse Policen nicht alles beinhalten, heißt das nicht, dass die fehlenden Risiken ausgeschlossen sind.

Bei der Kfz - Haftpflicht ist z. B. keine Hausratversicherung enthalten, aber niemand würde wohl auf die Idee kommen, zu behaupten, die Haftung bei Einbrüchen wäre bei der KFZ - Versicherung ausgeschlossen.

Viele Grüße,

Nachteule


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.11.2025 - 18:27