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Geschrieben von Chrisadelic - 19.05.2012 02:05 - 0 Kommentar(e)
Hallo an Alle,
ich wurde im August 2000 v. der Polizei bei einer Verkehrskonntrolle auf Drogenkonsum positiv getestet.
Habe nach der Verhandlung meine FE wieder erhalten das war im Mai 2001. Im August habe ich dann v. der FS die Aufforderung zur Durchführung einer MPU erhalten.
Da ich mir die Kosten für diese nicht aufbringen konnte habe ich im Februar 2002 auf meine FE verzichtet u. bei der FS eine Verzichtserklärung abgegeben.
Meine Frage ist nun ob ich nun nach 10 JHR verzicht auf meine FE bei Antragstellung auf Neuerteilung meiner FE immer noch eine MPU durchführen muß od, ich die FE ohne diese Auflage zurückbekome.
Geschrieben von Nebukad - 18.05.2012 22:47 - 0 Kommentar(e)
Moin,
was kostet eigentlich ein Vertoß gegen den §57a der StVZO, also wenn man z.B. bei einem Wohnmobil einfach teilweise oder permanent ohne Scheibe fährt (bzw. beim digitalen Kontrollgerät keine Ausdrucke macht)?
Im Bußgeldkatalog findet sich hierzu keine passende Strafe, obwohl es sich ja laut StVZO §69a um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Also zwar verboten, aber kostet nichts
Wenn man so in anderen Foren liest fahren scheinbar viele Wohnmobilfahrer mit ihren Schlachtschiffen ohne Benutzung eines Fahrtschreibers durch die Gegend und haben teilweise wohl gar keinen verbaut und TÜV und Polizei scheint sich dafür auch nicht zu interessieren.