Jakub @ 02.09.2010 18:27
gelesen: 169 Kommentare: 5
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Geschrieben von BS7 - 02.09.2010 22:45 - 1 Kommentar(e)
Hallo,
ich habe ein Problem mit OWI-Punkten in Flensburg und muss mich kurzfristig entscheiden, ob ich ein freiwilliges Seminar zum Punkteabbau besuche oder nicht. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen, meine Rechtsanwältin konnte es nicht.
In Flensburg habe ich 6 OWI-Punkte aus 3 Einträgen, alle wegen Geschwindigkeit: 1. Tat Juli 2005; Rechtskraft Januar 2006; Tilgung Januar 2008; 4 Punkte 2. Tat September 2007; Rechtskraft November 2007; Tilgung November 2009; 1 Punkt 3. Tat August 2008; Rechtskraft Dezember 2008; Tilgung Dezember 2010; 1 Punkt
Vorigen Monat wurde ich mal wieder geblitzt. Ich habe noch keine Post, rechne aber mit 3 weiteren Punkten. Aus den Beiträgen hier im Forum und weiteren Informationen habe ich folgende Schlussfolgerungen gezogen. Bitte korrigiert mich, wenn es die falschen Schlüsse sind:
1. Nach Dezember 2010 wäre mein Punktestand ohne neuen Vorfall 0 gewesen. 2. Eine Verzögerung des Rechtskraftsdatums auf nach Dezember 2010 bringt wegen des Tattagsprinzips nichts. 3. Ein kurzfristig absolviertes Aufbauseminar (Abschluss vor dem Brief mit den neuen Punkten) würde den Punktestand ersteinmal auf 2 senken. 4. Die 4 Punkte aus 2005 werden nach Januar 2011 wegen der 5-Jahresfrist auf alle Fälle getilgt.
Wenn diese Annahmen richtig sind, sehe ich 2 Möglichkeiten:
Ich gebe 350,-€ für ein Aufbauseminar aus und habe dann ab Rechtskraft der neuen Punkte (ca. Oktober / November) einen Punktestand von 5 Punkten. Oder ich spare mir das Geld und lebe ab Rechtskraft der neuen Punkte bis Januar 2011 mit 9 Punkten und nach Januar 2011 auch mit 5 Punkten.
Geschrieben von Freezy89 - 02.09.2010 22:00 - 1 Kommentar(e)
Hallo liebe User,
folgende Situation: Ein Freund von mir hat vor ca. 7 Jahren seine Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer verloren (damals Klasse 3). Seit knapp über ein Jahr hat er nach erfolgreichen bestehen der MPU seinen FS wiederbekommen mit den alten Klassen. Selbstverständlich verfügt er über keinen FS der Klassen A bzw. A1.
Er hat sich dann einen Motorroller gekauft der laut Betriebserlaubnis eine Geschwindigkeit von max. 45 km/h aufweist. Jedoch ist es tatsächlich so das die Fahrzeuge im Original Zustand locker 50 km/h erreichen. Er hat jetzt seinen Distanzring ausgebaut und der Roller fährt nach Abzug der Toleranz locker 55 km/h.
Jetzt habe ich ihn ins Gewissen geredet, das durch den Ausbau des Distanzringes die BE erloschern ist. Auch wenn die km/h Anzahl nicht enorm gesteigert worden ist, behaupte ich das er sich des Fahrens ohne Führerschein strafbar macht, da allein durch den Ausbau man von einer technischen Manipulation ausgehen kann um die Geschwindigkeit zu steigern auch wenn nicht im großem Maße ist trotzdem der Tatbestand erfüllt.
Er sagte im Falle einer Kontrolle wird er vllt. Ärger bekommen jedoch nicht seinen aktuellen Führerschein verlieren.
Als ich sagte das im Falle eines Unfalls den er verschuldet die Versicherung in Regress tretten wird, meinte er das die egal wie hoch der Schaden ist die nur max. 3000€ zurückfordern können. Nur wär das ja der totale Unsinn weil er hat ja rechtswierdrig gehandelt, und warum sollte dann die Versicherung nicht den kompletten Schaden einfordern?
Ich würde gern eure Meinug wissen und zwar 1. Zum Führerscheinentzug 2. mögliche Strafe und 3. die Versicherung
Ich habe mir auf jedenfall vorgenommen auch wenn ich den FS jetzt habe nicht mit diesen Roller zu fahren da ich in der Vergangenheit ja schon genug Anzeigen bekommen habe u.a. wegen fahren ohne FS weil meine Mofa 15 km/h zu schnell war.