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> MPU nach TF mir Fahrrad bei Fahrerlaubnisantrag
Geschrieben von bert123 - 05.02.2012 19:15 - 0 Kommentar(e)
Hallo alle miteinander,

ich mache momentan meinen PKW Führerschein. Den Fahrerlaubnisantrag habe ich vor knapp einem Monat beim Landratsamt eingereicht.
Nun bekam ich Post mit der Bitte ein Führungszeugnis der Belegart 0 zu beantragen. Ich war zunächst etwas irritiert, doch nach einigen Recherchen
ist dies wohl auf eine TF mit dem Fahrrad zurückzuführen (1,6 promille, Strafbefehl, 15 Tagessätze a 15 Euro) welche ich mir vor knapp 4,5 Jahren geleistet habe. Soweit ich mich nun informiert habe, werde ich um eine MPU nicht herumkommen.
Nun frage ich mach wie eine MPU in einem solchen Fall aussehen wird. Ich vermute mal, dass die Fragestellung sich unterscheiden wird verglichen mit einer TF mit dem Auto bzw einer TF mit dem Rad eines Führerscheininhabers. Hat da irgendjemand ein paar Informationen bzw Erfahrungen? Es ist dazu auch zu sagen, dass ich von der Strafbarkeit nichts wusste und mir diese 1,6 Promille Grenze unbekannt war. Dies habe ich auch bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Hat der Gutachter welcher die MPU durchführt einsicht in das Polizeiprotokoll? Wenn ja könnte mir das doch durchaus bei der Argumentation hinsichtlich Trennung von Fahren und Alkoholkonsum hilfreich sein? Oder bekommen Gutachter sowas zu oft "vorgelogen"?
Auf meinen Alkoholkonsum an sich will ich eigentlich nicht weiter eingehen. Diesen habe ich im Zuge einer Psychotherapie während meines Studiums vor 2 Jahren deutlich reduziert. Mein momentaner Alkoholkonsum liegt sicher über den Richtlinien für KT. Ich trinke, je nach Dauer das Anlasses 1-3 Bier über den Abend verteilt ( ca. 1 Bier/3 Stunden, ungefähr 2-3 Trinkanlässe pro Monat). Meiner Meinung nach ist das ein gesundes Maß aber könnte das dem Gutachter zu wenig sein?

Viele Grüße

Bert123
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> Vollzug FeV
Geschrieben von Charly 1 - 05.02.2012 18:52 - 2 Kommentar(e)
Am 06.10.2011 wurde mir ein Bußgeldbescheid zugest. War mit meinem Kraftrollers am 16.08.2011 gegen 19:00 Uhr in eine Verkehrskontrolle geraten. Auf die Frage des Beamten ob ich Bier getrunken hätte, sagte ich nein/ja, ich habe ein Viez/Limo 0,4 l & 1 Bier 0,2 l getrunken vor ca. 30 Min., deshalb mußte ich pusten. Ergebnis sagte er mir wäre eine Atemalkoholk. von 0,25 mg/l. Ich mußte den FS mit Zündschl. abgeben & mit zur POI an ein Testgerät für eine Atemalkoholanalyse Evidential 56789, Dräger Alcotest 7110, das neuerdings b. Gericht zulässig ist, nach 2 x Test kam ein Ergebnis von 0,29 mg/l raus.
Bescheid lautet:
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie
1. eine Geldbuße 1000,00 €
2. ein Fahrverbot auf die Dauer von 3 Monaten, 4 Monatefrist wird gewährt
und 4 Punkte im VZR
Frage hierzu.
Ist der Bußgeldbescheid in dem Maße gerecht mit dieser Konzentration?

habe m. FS am 25.01.2012 abgegeben, bekam eine Bescheinigung dafür ausgestellt mit dem Hinweis ihn am 25.04.2012 wieder abzuholen.
5 Tg. später bekomme von der Kreisverwaltung eine für mich niederschmetternde Nachricht ich müßte bis zum 01.04.2012 ein MPU Gutachten erbringen,
da es sich um eine wiederholte Auffälligkeit von 2009 handeln würde.
Frage hierzu:
Was kann ich jetzt überhaupt tun?

Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen die etwas verständlich für mich ist, mit dem ganzen Gesetzes Wirrwar im Bußgeldkatalog komme ich nicht klar,
mfG Chary 1
106 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

> Rechtliche Absicherung bei Arbeiten am Auto
Geschrieben von arp2600 - 05.02.2012 18:49 - 0 Kommentar(e)
Liebes Forum,

in den nächsten Tagen plane ich, mein Auto in einem kleinen Car-Hifi-Betrieb "aufmotzen" zu lassen (nein, es ist nicht so schlimm wie es sich anhört ;-).

Jedenfalls würde mich mal interessieren, wie denn so allgemein die Rechtslage bei solchen Aufträgen ist:

- Wenn man sein Auto abends abgibt und am nächsten Abend abholen will, wie ist man dagegen geschützt, dass am anderen Tag das Auto weg ist und der Betrieb sowas sagt wie "hier ist nie ein solches Auto gewesen und wir kennen sie nicht". Ist natürlich ein unwahrscheinliches Szenario, aber mich würde mal interessieren, welche Mittel man im Zweifelsfall zur Hand hat?
- Was passiert, wenn der Betrieb das Auto bei seinen Arbeiten beschädigt und nachher bestreitet, dafür verantwortlich zu sein? Muss man von allen Ecken des Autos Fotos gemacht haben? Wenn z.B. die Hifi-Anlage nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert (bei einem 3 Wochen alten Auto), wäre doch offensichtlich der Betrieb verantwortlich.

Gibt es sonst irgendeinen "Leitfaden" oder wichtige Hinweise, wie man sich bei solchen Aufträgen zu verhalten hat?

Danke und liebe Grüße
arp2600
82 mal gelesen - Kommentar schreiben   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.02.2012 - 21:09