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Geschrieben von Quasimodo - 15.07.2025 16:03 - 0 Kommentar(e)
Hallo Kollegen,
ich bin nicht mehr ganz up to date in einer Verkehrssache.
Wenn sich eine amtlich ausgewiesene Feuerwehrzufahrt auf einem als "privat" gekennzeichneten Privatgrundstück befindet, kann dann ein Parkverstoß ("Parken in einer Feuerwehrzufahrt") öffentlich-rechtlich beknollt werden?
Das Parken vor der Feuerwehrzufahrt wäre im öffentlichen Verkehrsraum. Da ist mir die Rechtslage klar.
Geschrieben von fahrzeugführer - 15.07.2025 13:34 - 2 Kommentar(e)
Moin! In diesem Social Media-Post wird eine Verwarnung gezeigt, bei der die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug bei 5 km/h liegt. Ist das mit der bisherigen Ahndungstoleranz noch aktuell oder müssen entsprechende Verwarn-/Bußgelder nun tatsächlich bezahlt werden?
Geschrieben von m01 - 14.07.2025 21:52 - 8 Kommentar(e)
Ein neues Feature in der Fahrradwelt hat mich auf einen Gedanken gebracht, den ich gerne hier diskutieren möchte - im Sinne von: was sind die Konsequenzen von sowas?
Es gibt ja zahlreiche Urteile zum Thema "Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren" (Beispiel), die den Rahmen solcher Messungen abstecken. Was ich kenne: üblicherweise 20% Toleranzabzug, konstanter Abstand der Fahrzeuge, gute Sicht etc. Damit ist ohnehin naheliegend, dass solche Messungen nur von Polizeibeamten durchgeführt werden dürfen - wer als Zivilperson einem Raser nachfährt, rast ja selbst. Geschwindigkeitsverstöße dokumentieren bleibt also nach meinem laienhaften Verständnis hoheitliche Aufgabe.
Nun gibt es inzwischen im Fahrradbereich nicht nur "Dashcams", üblicherweise nach hinten gerichtet, sondern auch noch solche mit eingebautem Radar, etwa von Garmin. Deren App bzw. Auswertungsgeräte erlauben die Ermittlung und seit neuestem auch Anzeige der Geschwindigkeit eines nachfolgenden/überholenden Fahrzeugs, im Rahmen ihrer Messgenauigkeit (Beispiel). Also entweder mit der eigenen GPS-gemessenen Geschwindigkeit verrechnet, oder auch einfach im Stand. Das wird ganz elegant im Video eingeblendet. Sieht dann so aus.
Mir ist bisher kein anderes Gerät bekannt, das man zivil kaufen kann und das so einfach diese Funktion bietet.
Nehmen wir also an, jemand fährt oder steht mit seinem Rennrad auf der Fahrbahn und lässt diese Dashcam anlassbezogen (weil Gefahr) aufnehmen, sobald sich ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit nähert. Geschwindigkeitsverstoß gemessen und Videodokumentation mit dazu. Nachdem die o.g. Urteile der Geschwindigkeitsermittlung z.B. auch einem zivilem GPS-Gerät/Navi eine Toleranz von (nur!) 3% zugestehen, dürfte die gesamte Messkette hier nicht über den 20% vom Nachfahren liegen, alle denkbaren Winkelfehler eingerechnet.
Ich weiß nicht, wie ich das finden soll. Besteht die Gefahr, dass sich Autofahrer künftig auf selbsternannte Geschwindigkeits-Anzeigenhauptmeister einstellen müssen?