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> Frage zu Verkehrszeichen in zwei Situationen
Geschrieben von rat - 02.12.2023 03:14 - 3 Kommentar(e)
Hallo,

mir sind zwei Stellen aufgefallen, zu denen ich wegen der Beschilderung nun Fragen habe:
https://www.google.com/maps/@50.025078,8.23...0&entry=ttu
Wem gegenüber hat der Kamerawagen Vorfahrt? Wem muss der rote PKW Vorfahrt gewähren? Das irritiert mich, weil die beiden doch nicht auf eine gemeinsamen Spur treffen, sondern weiterhin durch die unterbrochene Linie getrennt bleiben. Wenn man den historischen Luftaufnahmen auf Google Earth Glauben schenken darf, sieht die Fahrbahnmarkierung schon immer so aus. Etwas weiter zuvor gibt es die identische Situation nochmals.

https://www.google.com/maps/@50.0001475,8.2...0&entry=ttu
Vor und hinter der Ampel dürfen mehrspurige Fahrzeuge keine einspurigen Fahrzeuge überholen. Nehmen wir mal klassisch PKW und Fahrrad. Aber wann darf der PKW das Fahrrad nicht überholen? Schon wenn das Fahrrad auf dem Radweg (dicke weiße Trennlinie) fährt oder nur dann nicht, wenn das Fahrrad auf der Spur mit den Autos fährt? Selbst dann sehe ich den Sinn am Schild nicht, denn man kann das Fahrrad mit dem PKW doch unmöglich mit dem Mindestabstand überholen, ohne die Spur zu wechseln. In Mainz steht dieses Schild an zahlreichen Stellen, an denen ich mich frage, warum man es dort aufgehängt hat, obwohl man doch ohnehin nicht am Fahrrad vorbeifahren kann. Selbst in einspurigen Straßen, an denen schon alleine wegen Bordstein und Parkstreifen niemand am Fahrrad vorbeifahren kann, steht sowas. Hat das einen sinnvollen Grund oder hätte man sich das Geld für die Schilder und Masten sparen können?
244 mal gelesen - letzter Kommentar von rat   

> MPU und Schweigepflichtsentbindung
Geschrieben von quetzel - 29.11.2023 16:37 - 6 Kommentar(e)
Hallo, ich hatte heute meine MPU, die an sich gut lief. Ich denke aber, ich habe einen Fehler gemacht. Am Anfang erhielt ich Unterlagen und da stand, dass das Gutachten an meine Adresse übermittelt wird. In den weiteren Unterlagen gab es eine Schweigepflichtsentbindung gg über Ärzten und Institutionen. Ich hatte die so aufgefasst, dass sich das MPU Institut noch Informationen über mich einholen darf und habe unterschrieben. Nun denke ich aber, dass dies genau der Passus ist, dass mein Gutachten direkt an die Führerscheinstelle gesendet werden kann. Ist dem so? Und wenn ja, kann ich der Schweigepflichtsentbindung nachträglich noch widersprechen? Danke für eure Hilfe.
463 mal gelesen - letzter Kommentar von Q-Treiberin   

> Bußgeldbescheid wegen Parken im Halteverbot
Geschrieben von mariama004 - 29.11.2023 12:44 - 17 Kommentar(e)
Hallo,
Mir wird folgendes Vergehen vorgeworfen „Parken im Halteverbot“
Ich parkte am 05.10.2023 um 18:47 auf dem anliegende Grünstreifen bzw Parkplatz der Gaststätte .
Und nicht auf der Straße oder dem Gehweg siehe angefügte Bilder „silbernes KFZ“ Bilder sind exemplarisch den genauso stand mein Fahrzeug. ,
Ich habe mich zuvor vergewissert und beim Gastwirt Besitzer nachgefragt ob ich dort parken darf.
Des Weitern befindet sich das Parkverbot Schild auf der gegenüberliegenden Straße gilt also für die Gegenüberliegenden Straße.
Der Parkplatz ist nicht als Anlieger Parkplatz gegenzeichnet oder als Haltverbot mit Schild markiert.
ich wüsste nicht warum ich hier nicht parken darf .
Durch den Gastwirt habe ich erfahren das eine Anliegerin willkürlich parkenden Autos aufschreibt und bei der Ortspolizei anzeigt.
Ich habe nun einen Mahnung erhalten mit 50 Euro Bußgeld obwohl ich Fristgerecht ein Einspruch per Email gesendet habe.
Nun habe ich ein Begründung per Mail mit Bild erhalten :

wegen der Ordnungswidrigkeit mit dem Aktenzeichen 505.31.102686.5 wurde Ihnen eine Verwarnungsangebot zugesandt.
In dem Schreiben wird ausführlich der Verfahrensablauf erklärt.
Dabei handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren.
In dem darauffolgenden Bußgeldbescheid, ist eine weitere Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt.
Hier wird auch erklärt, wie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei Einhaltung der Fristen, erfolgen kann.

Unabhängig davon, zum geschilderten Sachverhalt, steht ihr Fahrzeug, auf den von ihnen beigefügten Bildern, auf öffentlicher Fläche in der Bergstraße (dahinter folgt ein Feldweg)
Die „Gastwirtschaft“ hat in diesem Bereich keine Parkplätze.
Die Bergstraße ist im Bereich zwischen Friedenstraße und Burgstraße beidseitig mit Haltverboten ausgeschildert.
Hier die beweis Fotos und Bußgeldbescheid





1027 mal gelesen - letzter Kommentar von auchdasnoch   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 02.12.2023 - 15:31