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Geschrieben von christihan - 12.01.2025 11:22 - 3 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich habe 55EUR bezahlt obwohl ich geschätzt (Streetview) 7 Fahrzeuglängen hinter dem Schild geparkt habe. Ich höre von Freunden, dass die Parkzone bei fehlender Markierung und ohne 2. Schild 'Ende' bis zur nächsten Kreuzung bzw. Abzweigung gilt. Das wären an meinem 'Tatort' um die 60m...!!
StVO sagt, dass der Fahrer beim Verlassen des geparkten Fahrzeuges wg. Sorgfaltspflicht die Umgebung des Parkplatzes nach Schildern absuchen soll. Wie weit soll dieser Kontrollgang gehen..?
Alles irgentwie unrealistisch, wie ist es wirklich..?
Geschrieben von Strubbel - 12.01.2025 07:07 - 12 Kommentar(e)
Hallo zusammen, Ich habe eine Frage. In seltensten Fällen bringe ich meine Kinder mit dem Auto zur Grundschule. Bisher war es immer so, dass die Eltern Taxis an der Straße halb Gehweg, halb Straße gehalten haben um die Kinder rauslassen. Nun hat sich die Schule dafür eingesetzt, dass das verhindert wird und seit neuesten steht da das Ordnungsamt und sanktioniert das Parken auf dem Gehweg. Da nun aber auch nur noch einseitig auf der Straße gehalten werden kann, da sonst die notwendige Straßenbreite nicht einzuhalten ist bricht natürlich morgens das Chaos aus und führt zu vielen gefährlichen Situationen. Um mich dem nicht anzuschließen nutze ich den vorhandenen Lehrerparkplatz, der als Privatparkplatz zwischen 7 und 15 Uhr gekennzeichnet ist und nur das Parken verbietet, um meine Kinder NUR ein- und aussteigen zu lassen. Danach verlasse ich diesen direkt wieder. Der Parkplatz hat grundsätzlich mehr Stellflächen als Lehrer an der Schule vorhanden sind. Daher war es für mich bisher eine vernünftige und sichere Lösung. Nun ist es dazu gekommen, dass ich morgens eine Diskussion mit einem Lehrer hatte, der mich aufgefordert hat, den Parkplatz zu verlassen, weil ich da nicht Parken dürfte. Ich habe darauf geantwortet, dass ich denke, dass ich es doch darf, da der Parkplatz nur das Parken verbietet, öffentlich zugänglich ist und ich das Fahrzeug nicht verlassen und somit nur gehalten habe. Auf dem Schild steht wortwörtlich: "Privatparkplatz von 7-15 Uhr nur für Lehrerfahrzeuge. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige." Jetzt stellt sich mir aber die Frage: Habe ich unerlaubte Eigenmacht betrieben und im Unrecht bin oder ob der Lehrer im Unrecht ist. Da ich zu dieser Situation leider nichts Eindeutiges im Netz und hier im Forum finde hoffe ich auf das Schwarmwissen der Gruppe. Vielen Dank!
Geschrieben von Bunnes - 11.01.2025 23:23 - 3 Kommentar(e)
Hallo zusammen
Vor ungefähr 6 Jahren wurde ich mal angehalten und musste infolgedessen eine Blutprobe angeben. Ich war damals recht selbstbewusst weil der letzte Konsum schon eine Woche her war, aber laut Laborbericht hatte ich (wenn ich mich recht erinnere) 1.7ng aktives THC und 32ng passives THC. Ich weiß nicht mehr genau wie das damals lief, aber ich plädierte auf einen einmaligen Probierkonsum und musste auch "nur" ein ärztliches Gutachten machen mit 2 unangekündigten Urinscreenings innerhalb von 3 Monaten. Ich habe das Gutachten dann auch bestanden.
Seit der Teillegalisierung darf man ja nun 3.5ng aktives THC haben, aber gilt das auch für mich? Würde mir etwas passieren wenn ich nun mit 3ng im Blut angehalten werde (weil ich ja damals auf einmaligen Probierkonsum plädierte und Abstinenz nachweisen musste) oder habe ich dann - vorausgesetzt es gibt keine "Ausfallerscheinungen" - nichts zu befürchten?
Auch habe ich noch zwei weitere Fragen:
1.) Kann ich meine Eintragungen bei der Führerscheinstelle jetzt löschen lassen, da ich damals nach aktuellem Kenntnissstand gar nicht bekifft war bzw. wird sowas automatisch irgendwann gelöscht?
2.) Erfolgt mittlerweile überhaupt noch eine Meldung an die Führerscheinstelle wenn man mit unter 3.5ng angehalten wird und keine Ausfallerscheinungen zeigt? Eigentlich nicht oder?