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Geschrieben von normalo - 08.11.2021 11:27 - 0 Kommentar(e)
Wenn jemanden der Ausweis, der Führerschein oder eine Zulassungsbescheinigung abhanden kommt / verliert /gestohlen wird man ja von der Behörde bei der Ersatzausstellung dieser Dokumente informiert das man falls die orginalen Dokumente wieder aufgefunden werden diese unaufgefordert bei der zuständigen Behörde abgeben muss.
Ich habe in meinen Bekanntenkreis einen Fall da hat sich dieser nach abhandenkommen seiner Mofa-papiere an den Hersteller gewand hat und von diesen dann eine Zweitschrift seiner Betriebserlaubnis für sein Mofa von diesen zugesand bekommen und welch Wunder nach mehreren Monaten wurde seine ursprünglichen Dokumente aufgefunden und bei Ihm abgegeben so dass dieser nun 2 Betriebserlaubnis für sein Mofa in Händen hat.
Meine Frage nun: Wie verhält sich dass grundsätzlich bei dem Verlust/Wiederauffinden der Betriebserlaubnis/CoC bei einen nichtzulassungspflichtigen Kraftfahrzeug diese werden ja nicht von der Zulassungsbehörde sondern vom Hersteller an den Kunden herausgegeben, muss man nun eigentlich die ursprüngliche (also die wiederaufgefundene) Betriebserlaubnis irgend wo abgeben oder nicht und wenn abgeben dann wo.
Geschrieben von Frechdachs75 - 08.11.2021 09:31 - 5 Kommentar(e)
Ist es vermessen zu sagen das nur die Änderung der Beschilderung von einer Tempo-30 in eine Tempo-20 Zone fast nichts bringen wird. Abgesehen davon kann man auch bei niedrigen Geschwindigkeiten posen.
Welche Verbesserungsvorschläge habt ihr? Ich würde ja bauliche Veränderungen vorschlagen. VBB wollen Stadt und Geschäftsleute nicht wegen drohender Umbaumaßnahmen VBB bzw. schlechte Erreichbarkeit bei VBB.
Würde eure Vorschläge dann -mit eurem Einverständnis- schriftlich einreichen bei der Stadt Bebra