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Geschrieben von oensen - 14.01.2026 19:22 - 0 Kommentar(e)
Hallo Zusammen, ich habe meinen Führerscheinverlust nun knapp 14 Jahre ausgesessen ohne eine MPU zu machen . Im Mai 2012 habe ich aufgrund einer Trunkenheitsfahrt (1,68 Promille) meinen FS verloren (Ja ich weiß, es war unverantwortlich und dumm!). Ich habe den FS in dieser Zeit nicht neu beantragt und habe mir auch nichts zu Schulden kommen lassen. Nun zu meinen Fragen an euch:
1.) Am 21.05.27 verjährt meine TF, kann ich dann tatsächlich am 22.05.27 mit allen Dokumenten den FS neu beantragen?
2.) Ich hatte den FS knapp 4 Jahre bevor ich ihn verloren habe. Ich gehe davon aus, dass ich die praktische Prüfung nochmals ablegen muss, richtig?
3.) Falls 2.) mit ja beantwortet wird, kann ich die Prüfung im Vorfeld machen, sodass ich am besagten Tag mit einer bestandenen Prüfung beim Amt stehe?
4.) Wenn ich die Prüfung noch ablegen muss: Welches Datum der Prüfung wird dann auf dem FS stehen, da der erste FS-Erwerb im Jahre 2008 war?
Ich würde mich über eure Erfahrung und Einschätzung sehr freuen. Falls Ihr Tipps habt, immer her damit!
Bitte keine Moralaposteln, ich bin mir absolut bewusst, das ich scheiße gebaut habe und das es mit Sicherheit nicht wieder vorkommt! Alkohol ist aus meinem Tag gestrichen.
Geschrieben von Isabell123 - 13.01.2026 23:43 - 3 Kommentar(e)
Hallo und schönen Abend,
ich mache es kurz.
Am Sonntag habe ich eine Story gepostet, wo ich gemeint habe und mit einen Messer angedeutet habe, wie könnte ich mir die Pulsader aufschneiden, das hat eine Kollegin gesehen und die Polizei alermiert. Darauf hin kamen diese und hatten mich zwangseingeweist in die Psychatrie, da ich auch unter alkohlkonsum lag.
In der Psychatrie hat kam ein Alkholtest raus mit 2,73 Promille, was klar nicht zu verhamlosen ist. Ich habe auch davor länger im hin und wieder was getrunken. Im Abstand von ca. 1 Woche. Nur diesesmal hatte ich schon Freitag, Samstag getrunken. Am Sonntag leider die Körnung.
Ich bin am nächsten Tag wieder raus aus ohne eintrag das ich suizid gefärdert wäre. Aber im Arzt bericht steht Alkoholabhänikeit.
Ich habe lange nicht getrunken und das war ein Anlass wegen Trennung zu trinken.
Würde nie ins Auto steigen unter Alkoholkonsum. Aber das wird einen wohl nicht gelaubt.
Bekomme ich jetzt den Führerschein weg. Da die Polizei ja verpflichtet ist die Führescheinstelle anzuschreiben
Geschrieben von Roman K. - 13.01.2026 16:10 - 2 Kommentar(e)
Hallo!
Ich würde mich zu folgendem Sachverhalt über Eure Einschätzung/Hilfe sehr freuen:
Gegeben ist: - ein Parkplatz für E-Fahrzeuge - Markiert als 2,00 x 6,00 m große Box mit Z 295 am Fahrbahnrand (Längsstellplatz) - Parkplatz ist beschildert mit Z 315 + ZZ 1010-66 "Elektrofahrzeuge" + ZZ "während des Ladevorgangs" - Restfahrgassenbreite neben dem Parkplatz: 5 Meter
Meine Fragen: 1. Muss ich mein Fahrzeug innerhalb dieser Flächen aufstellen oder ist es unproblematisch, wenn die Tankklappe oder der Außenspiegel über das Z 295 hinaus in die Fahrbahn rein ragt? 2. Darf das Fahrzeug vorn oder hinten über das Z 295 vohinausragen (bspw. Stoßstange raußerhalb der Markierung)? 3. Wer haftet bei einem Unfall, wenn ein Radfahrer am Ladekabel hängen bleibt, welches über die weiße Fahrbahnmarkierung hinaus ganz leicht in die Fahrbahn ragt (nur 10 cm). Ladeöffnung am Fahrzeug hinten links. 4. Wer haftet, wenn ein Radfahrer am Außenspiegel hängen bleibt, der 20 am in die Fahrbabn ragt?