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> alte Klasse 3 von 1985 nach 40 zurück bekommen?
Geschrieben von Jako - 14.01.2025 09:41 - 5 Kommentar(e)
Moin,

ich hoffe, ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkel bringen, da auch die Führerscheinstelle augenscheinlich überfragt ist.
Ich habe 1985 meinen Führerschein für die Klasse 1 und 3 gemacht. 1987 wurde er mir auf Grund Alkohol abgenommen. Ich habe dann gewartet um den Idiotentest zu umgehen und habe 2005 die Klassen 1 und 3 neu gemacht. Motorrad offen und jetzt kommt es, PKW nur den Kinderführerschein. Ich darf nur 3,5to mit Anhänger bewegen.

Nun zu meiner Frage. Kann ich meinen alten 7,5to Führerschein "ohne" Prüfung zurück bekommen? Seinerzeit, also 2005, musste ich eine Wiedererteilung einreichen und eine Prüfung Theorie wie auch Praxis für Auto und Motorrad machen.

Aktuell soll es wohl nach EU Recht so sein, dass dir der Führerschein nicht mehr für immer weggenommen werden kann und man keine Prüfung mehr absolvieren muss. Zumindest wurde mir das so erzählt. Den Wahrheitsgehalt kann ich nicht einschätzen.

Was muss ich tun, um meinen alten 7,5to Führerschein wieder zu bekommen? Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.


Danke
Beste Grüße
233 mal gelesen - letzter Kommentar von Spritsparer   

> FE Erweiterung, warum so spät im ZFER eingetragen?
Geschrieben von cera02 - 13.01.2025 20:30 - 2 Kommentar(e)
Hallo,

ich habe letztes Jahr (2024) im Dez. meine FE auf die Klasse BE erweitert.

Am 20.12.2024 wurde mir der VNF (Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis), mit der erweiterten Klasse BE, von der FE-Behörde ausgehändigt.

Der endgültige Karten FS wird mir noch per Direktversand von der Bundesdruckerei zugeschickt.

Nun habe ich am 22.12.2024 eine Auskunft aus dem ZFER beantragt. Die Auskunft ist vom 06.01.2025.

Die Klasse BE ist schon im ZFER eingetragen. Als Erteilungsdatum ist der 20.12.2024 eingetragen. Soweit also korrekt.

Allerdings steht in der Auskunft unter "Mitteilungsdatum" der 02.01.2025.
Ich verstehe das so, dass die FE-Behörde dem KBA erst am 02.01.2025 die Erteilung der Klasse BE mitgeteilt hat.

Warum diese zeitliche Verzögerung? Kann der Mitarbeiter der FE-Behörde nicht direkt auf das ZFER zugreifen und dort die Klasse BE in "Echtzeit" eintragen?
Sollte doch im Zeitalter der Online Schnittstellen zwischen FE-Behörden und KBA kein Problem darstellen.

Oder ist es so, dass nur das KBA selbst die eigentliche Eintragung im ZFER vornehmen kann und die FE-Behörden dem KBA lediglich "allgemein" die Erteilung einer FE mitteilen?

Ansonsten kann ich es mir nur so erklären, dass der Mitarbeiter der FE-Behörde mir zwar am 20.12.2024 den VNF ausgehändigt hat, aber die damit zusammenhängende Erteilung der Klasse BE nicht sofort danach dem KBA gemeldet hat bzw. selbst direkt im ZFER eingetragen hat, sondern dieses erst am 02.01.2025 erledigt hat. Was ich widerrum nicht verstehe, da es doch sinnhafter ist dieses direkt nach dem Aushändigen des VNF bzw. Führerschein zu tun. Dann wäre das doch alles (Aushändigung VNF und Mitteilung ans ZFER) ein "Aufwasch".

Somit bin ich quasi vom 20.12.2024 bis zum 02.01.2025 mit einer Klasse BE unterwegs gewesen, die (noch) nicht im ZFER registriert ist.

Was wäre eigentlich bei einer Polizeikontrolle passiert?
Ich bin bspw. am 27.12.2024 mit einer Zugkombination der Klasse BE unterwegs und komme in eine Verkehrskontrolle. Der Beamte kontrolliert die VNF und startet eine Abfrage über ZEVIS. Dort käme ja dann zwangsläufig die Mitteilung "Klasse BE nicht eingetragen"...So, und nun??

Es kann m.E. nicht sein, dass sich die FE-Behörden bzw. das KBA beim ZFER Eintrag so viel Zeit lassen. Das muss eigentlich unverzüglich nach der Erteilung der FE passieren.
204 mal gelesen - letzter Kommentar von auchdasnoch   

> Unfall Ausland - Versicherung ist schleppt Bezahlung
Geschrieben von flyitalo - 13.01.2025 18:48 - 1 Kommentar(e)
Hallo. Hab mal eine Frage. Mir ist vor über 3 Monaten ein Schaden von um die 1000€ im Ausland entstanden. Schuldfrage ist unstrittig. Gutachter von der deutschen Versicherung war auch schon vor Ewigkeiten da. Auch da gibt's für mich keine Streitpunkte. Kurz vor Ablauf der 3 Monaten hab ich mal angemahnt, dass es doch langsam mal Zeit wird den Schaden zu zahlen. Man berief sich darauf, was mir bekannt ist, dass man nach europäischen Recht 3 Monate Zeit hat zur Bearbeitung . Die sind jetzt um.
Wie mache ich denen denn mal Beine? Anwalt müsste ich selbst zahlen. Aber letztendlich haben die die Frist überzogen und ich wollte mal hören, ob ich denen auch mal so Druck machen könnte und welche Möglichkeiten sich mir da bieten. Danke!
180 mal gelesen - letzter Kommentar von rentenberater   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.01.2025 - 02:27