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Geschrieben von GrafH - 19.05.2012 13:22 - 0 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum, hab allerdings in den letzten ca. 18 Monaten immer wieder mal aktuelle Fälle durchgelesen.
Zu meiner Vorgeschichte: im Juli 2010 hab ich aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit 2,75 Promille und infolge dessen einen leichten Auffahrunfall meinen Führerschein abgegeben. Lt. Strafbefehl bekam ich eine Führerscheinsperre bis Dez. 2011. Von November 2010 an hab ich einen 6-wöchigen, anerkannten Vorbereitungskurs beim Idras-Institut für alkoholauffällige KFZ-Lenker absolviert, in dem natürich auch die Vorgeschichte aufgearbeitet wurde. Ich hab ab August 2010 regelmäßig alle 4 Wochen Leberwerte und den damals noch anerkannten CDT-Wert testen lassen, die Ergebnisse waren allesamt immer in Ordnung.
Als ich im September 2011 im Landratsamt eine FS-Neuerteilung beantragt habe, wurde mir mitgeteilt, daß ich zusätzlich zu den ganzen Blut- und CDT-Werten mindestens noch ein halbes Jahr Abstinenz mittels Haaranalyse oder Urin-Screening nachweisen muß. Also habe ich bis einschl. Ende März zwei Haaranalysen machen lassen, natürlich beide positiv (also die Alkohol-Abstinenz konnte nachgewießen werden..) ausgefallen.
Ich bin männlich, anfang 40 und lebe seit dem Tag des Unfallereignisses komplett alkoholabstinent, ohne jegliche Probleme.
Anfang Mai nun hatte ich meinen MPU-Termin und bin bestimmt nicht unvorbereitet dorthin gegangen. Der Reaktionstest sowie die ärztliche Untersuchung verliefen absolut problemlos und unauffällig, alle Werte waren normal bis überdurchschnittlich gut. Beim psychologischen Gespräch reichte der Psychologin allerdings zuerst mal mein 1/2 jährlicher Abst.-Nachweis mittels Haarnana. nicht aus, sie sagte jedoch, wenn der Arzt aufgrund der vorgelegten 14 Stück Blutungersuchungen/Werte zu dem Schluß kommt, daß die Abstinenz dadurch nachgewießen ist, wird die MPU dementsprechend (in meiner Vermutung "positiv") ausfallen.
Nun habe ich gestern das Gutachten erhalten. Die P. hat die behördliche Fragestellung folgendermaßen beantwortet:
"Zwar liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigen vor (was meiner Meinung nach falsch ist und richtig lauten muß "...keine Beeinträchtigungen..."), die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der vorgenannten Fahrerlaubnisklasse(n) in Frage stellen. Aber: Es ist zu erwarten, daß Herr ... auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird."
Wir empfehelen eine erneute Begutachtung in einer amtlich anerkannten med.-psych. Untersuchungsstelle unter der Voraussetzung, dass Herr ... eine selbstkritische und problemorientierte Aufarbeitung seiner Alkoholproblematik (z.B. bei einem Diplom-Psychologen für Verkehrspsychologie) vornimmt und dies belegen kann...
Dazu ist vorweg zu sagen: im Gutachten wird mir bestätigt, daß ich mit allen vorliegenden Werten (CDT + Haaranalyse) eine Abstinenz über einen Zeitraum von über einem Jahr nachweisen kann, also am Abstinenznachweis ist es nicht gescheitert.
Begründet wurde das ganze auf der Vorseite damit:
"...So bleibt z.B. unklar, wie Herr ... es in Zukunft schaffen will, ähnliche belastende Situationen wie in der Vergangenheit (war erst Jobverlust und dann war die Lebensgefährtin weg...) zu bewältigen, ohne in die führere Verhaltensmuster zurückzufallen. Im vorliegenden Fall halten wir eine Kursteilnahme zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für alkoholauffälle Kraftfahrer nicht für erfolgversprechend..."
Auf die Frage der P. hin, was ich von einer Selbsthilfe-Gruppe, wie anonyme Alkoholiker oder dergleichen halte, hatte ich angeblich geantwortet, daß ich mir darüber Gedanken gemacht hätte, aber ich nicht in das Raster passe - auf die Frage "warum" hätte ich gesagt, daß ich denke, daß da Menschen mit größerern Alkoholproblemen sitzen. Die Fragen habe ich in dieser Form nie so beantwortet. Vielmehr brachte ich zum Ausdruck, daß ich unmittelbar nach dem FS-Entzug bei meinem Hausarzt war, mit ihm das Ganze besprochen habe, und vielmehr der dann gesagt hat, daß dort Menschen mit dementsprechenden Problemen sitzen, und ich nicht in dieses Raster falle.
Außerdem habe ich im Verlauf des Gespräches auf alle darauf ansprechenden Fragen geantwortet, daß ich "aus absoluter Überzeugung" abstinent lebe, der Satz erscheint in der Form nirgendwo im Gutachten, obwohl ich den immer wiederholt habe.
Sie führt weiter aus, ... bei der Angabe abstinenten Verhaltens wird immer Skepsis geboten... erfahrungsgemäß gelingt es Personen mit problematischen Trinkverhalten bisweilen eine Mäßigung, was jedoch nicht lange durchgehalten wird... -> sind 22 Monate nicht lange?
Auf die Rückfallwahrscheinlichkeit erkärte ich: "die schätze ich gegen null, weil ich keinen Alkohol mehr trinke"... auch hier hat sie den Wortlaut "aus absoluter Überzeugung..." weggelassen
Auf die Frage, was ich bei einem Rückfall machen werde, antwortete ich "den schließe ich komplett aus"... und auch hier wurde o.g. Wortlaut weggelassen.
Ich habe den Eindruck, daß einiges, was ich im Wortlaut gesagt habe, bewusst weggelassen wurde, da sich das Gutachten in sich sonst widersprechen würde. Dazu kommt der Formfehler bei der Begründung der behördlichen Fragestellung. Auch finde ich keine Worte dafür, dass mir die Möglichkeit einer Kursteilnahme verwährt bleibt, obwohl es im Ermessen der Gutachterin gelegen wäre.
So, nun meine Fragen: Bei der FS-Behörde hätte ich Zeit bis 29.06.2012 ein positives Gutachten vorzulegen. Das hier geschilderte Gutachten habe natürlich nur ich, auch hat die FS-Stelle keinen Hinweiß darauf erhalten, daß ein Gutachten erstellt wurde, nur die Unterlagen wurden zurückgeschickt.
-soll ich es ein weiteres mal bei einer anderen MPI probieren? Wenn ja, wie komme ich an meine ganzen original Unterlagen über Blut-/CDT-Werte und Haaranalysen sowie ein ärztliches Gutachten, die ich alle im Original bei der MPI abgeben musste?
-ist es möglich, innerhalb des Zeitraumes bis 29.06. bei derselben MPI eine erneute MPU abzulegen, wenn ja, müssen die Unterlagen von der FS-Stelle wieder angefordert und dorthin gesendet werden? -> natürlich unter der Voraussetzung, daß ich zwischenzeitlich einen Verkehrspsychologen aufgesucht habe, mit dem ich meine Problematik aufarbeite - oder muß dazwischen ein gewisser Zeitraum liegen?
-soll ich den FS-Antrag zurückziehen? Wenn ja, wie lange dauert es, bis ich einen neuen FS-Antrag stellen kann? Und: wenn ich die erneute MPU bei der selben MPI mache, muß dann das komplette Prozedere komplett neu gemacht werden?
-soll ich wegen des oben geschilderten Formfehlers gegen das Gutachten vorgehen? Bringen tuts ja ohnehin nix, weil es negativ ausgefallen ist...
Oje, hab ziemlich viel geschrieben, hoffe trotzdem, daß sich ein paar die Zeit nehmen und das Ganze mal durchlesen und mir den ein oder anderen Tip geben können. Gerne werde auch ich weitere Fragen zu der geschilderten Problematik beantworten...
Geschrieben von DaNieSu - 19.05.2012 12:59 - 4 Kommentar(e)
Ich habe bei meiner Recherche unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema gefunden und würde gerne hier die Frage sauber beantwortet haben, daher ein neuer Thread.
Laut § 12 StVO ist das Parken erlaubt, wenn es nicht in Ausnahmefällen verboten ist. Auch Verkehrszeichen können ein Parken an bestimmten Stellen verbieten.
Angenommen man hat mehrere Parkplätze vor dem eigenen Haus, die sich auf dem privaten Grundstück befinden, aber weder umzäunt, noch anders als Privatparkplätze gekennzeichnet sind.
Hier habe ich unterschiedliches gelesen: Ansicht 1: Das Parken ist verboten. Man darf nur parken wo es erlaubt ist. Da das Parken auf diesen Parkflächen nicht erlaubt ist, ist es verboten dort zu parken. Der Eigentümer darf die Fahrzeuge abschleppen lassen. Ansicht 2: Das Parken ist nicht verboten, weil nicht ersichtlich ist, dass es sich um Privatparkplätze handelt und daher ist das Abschleppen problematisch. Besonders ärgerlich, wenn das Privatparkplatzschild entwendet wird.
Es wäre nett, wenn man mir die richtige Ansicht erklären und die Gesetzesangaben nennen würde.
Geschrieben von Sepp66 - 19.05.2012 12:35 - 3 Kommentar(e)
Liebe Alle!
Ich bin neu hier, weil ich so ein Problem noch nie hatte, und bitte Euch um Eure Hilfe!
Ich habe mein Auto Ende März einem Freund aus den USA geliehen, der zu Besuch hier war. Er hat es auf dem Contipark-Parkplatz am Hbf Hanau abgestellt und für knapp elf Euro einen Parkschein für die Höchstparkdauer von einer Woche gelöst. Als er nach NEUN Tagen zurückkam, hing KEIN Strafzettel am Scheibenwischer.
Jetzt bekomme ich heute einen Brief von Contipark, in dem sie 2,70 Euro "Tagesentgelt", 23 Euro "Vertragsstrafe", 10,20 Euro "Halterermittlungskosten" und 7,50 Euro "Mahngebühren" von mir haben wollen.
Wenn ich nicht binnen 14 Tagen bezahle, wollen sie mir ein Inkassobüro auf den Hals hetzen.
Ich habe noch nie auf eienem Contipark-Parkplatz geparkt, kenne also die die Beschilderung nicht. Aber ich bin gewillt, die 2,70 Euro "Tagesentgelt" und die 23 Euro "Vertragsstrafe" zu bezahlen, weil ich mich nicht auf das Spiel "ich bin nur der Halter und weiß nicht, wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt benutzt hat" einlassen möchte. Nachdem Contipark in den USA nicht vollstrecken kann, würden sie sich sowieso an mir schadlos halten, vermute ich.
Was ich aber nicht einsehe, sind die 10,20 Euro "Halterermittlungskosten" und die 7,50 Euro "Mahngebühren". Was kann ich bzw. mein Freund dafür, dass kein Strafzettel am Scheibenwischer hing, weil ihn der Wind weggeweht oder (wahrscheinlicher) irgendjemand weggenommen hat?
Wie soll ich eine Strafe bezahlen, von der ich überhaupt nichts weiß? Und dann noch Mahngebühr und Halterermittlungskosten?!?!?!
Wenn ich auf öffentlichen Straßen einen Strafzettel von der Polizei oder städtischen Parksheriffs bekomme und nicht bezahle, dann kommt ein paar Wochen später per Brief eine Zahlungsaufforderung in der Höhe des ursprünglichen Strafzettels - ohne Mahngebühr.
Gibt es dazu irgendeine Rechtsprechung?
Ich bin nicht im ADAC - weiß vielleicht jemand, was deren Rechtsberatung zu solchen Fällen sagt?
Ich möchte die 17,70 Euro eigentlich nicht bezahlen. Aber wenn ich nur die 25,70 Euro zahle, dann lassen sie das Inkassobüro von der Leine, weil ich "die Forderung nicht vollständig" bezahle.
Und wegen der vergleichsweise geringen Summe einen Anwalt nehmen? Mir ist schon klar, dass Contipark genau darauf setzt, dass die Leute lieber blechen, als am Ende noch Kosten fürs Inkassobüro, den Anwalt und das Gerichts an der Backe zu haben.