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> C1E mit 59 Jahren wieder erhalten
Geschrieben von Kai R. - 14.10.2024 14:09 - 0 Kommentar(e)
Hallo, ich habe die Möglichkeit, nebenberuflich Fahrzeuge zu überführen. Zum Einsatz käme ein Fahrzeugtransporter Renault Master mit Ladepritsche und Abknickfunktion. Ich vermute, dass der 4,2 to. ZGG hat. Also bräuchte ich die Fahrerlaubnis C1E, wenn ich auch noch einen Anhänger ziehen will. Jetzt bin ich schon 59 und habe die Fahrerlaubnis seit 1983. meine Berechtigung, bis 7,5 to zu fahren, ist seit 9 Jahren abgelaufen.

Wie kann ich diese reaktivieren? Reicht ein Antrag und ein Nachweis der ärztlichen Untersuchung? Oder müsste ich Prüfungen neu machen? Das ich auch noch die Weiterbildung nach dem BKrFQG brauche, ist mir klar.
21 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> MPU-Kosten der FST in Rechnung stellen?
Geschrieben von Enjoy2lg - 14.10.2024 10:06 - 8 Kommentar(e)
Moin zusammen,
kurze vorab Info, FS Oktober 2018 Verloren durch, und nur durch, Drogenfahrt mit Cannabis 11ng aktiv 77ng passiv. Anordnung zur MPU und FS Entzug war die Folge, soweit so gut.
September 2024 Antrag auf Neuerteilung gestellt, 3 Wochen später kam die vorläufige Fahrerlaubnis per Post und habe mittlerweile auch die Plastikkarte in den Händen.

So nun aber meine eigentliche Frage, ich habe ungefähr 2020/2021 rum eine MPU machen wollen.
Rechnung über alle abstinenznachweise sowie auch die Rechnung zur Vorbereitung für die MPU liegen hier, kann ich jetzt die Kosten auf die Führerscheinstelle abwälzen das diese mir nun erstattet werden.
Weil ich meine die haben gesagt ich muss dieses und jenes tun, dem bin ich nach gegangen jetzt haben sich die Auflagen geändert und der Bürger bleibt wieder auf den Kosten sitzen hmmm.

Würde mich hier über eine konstruktive Antwort freuen, eventuell gibt es Vergleichsfälle oder hat man einfach Pech gehabt und sollte das zur Strafe dazu zählen.

Grüße
205 mal gelesen - letzter Kommentar von Tinu   

> Trunkenheitsfahrt E-Scooter mit BAK 1,83
Geschrieben von wildspring79 - 14.10.2024 07:55 - 6 Kommentar(e)
Liebes Forum,

ich bin seitdem 01.09.2024 stiller Mitleser diverser Themen / Antworten und Hilfestellungen rund um das Thema Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter, und wäre über eure individuellen Antworten / Sichtweisen und Einschätzungen meines Falles sehr dankbar.

Kurz zu meiner Person:
42 Jahre männlich, Familienvater einer 11jährigen Tochter, verheiratet seit über 12 Jahren, in leitender Anstellung

Was ist passiert ?
Am 01.09.2024 besuchten meine Frau und ich, sowie unsere besten Freunde ( leben in einer Wohngemeinschaft zusammen der Kinder wegen ) ein Konzert, auf das wir uns schon lange freuten. Das Wetter war gut, und wir trafen uns gegen 16 Uhr um auf den gemeinsamen Abend anzustoßen. Im Laufe der nächsten Stunden bis vor Konzertbeginn gaben sich ein Glas Prosecco das Nächste. Bewussterweise verantwortlich sind wir mit einem Sharing-Angebot zum Konzert gefahren und haben lustig, munter und fröhlich weitergetrunken. Bei Konzerteinlass wurde uns mitgeteilt, dass der mitgebrachte Alkohol nicht auf die Fläche genommen werden durfte. Also entschlossen wir alle gemeinsam, den noch verbleibenden Alkohol zu trinken und danach das Konzert-Gelände zu betreten.
Anfang Mai diesen Jahres habe ich Kenntnis erlangt, dass meine Ehefrau und mein bester obenbeschriebener Freund mehr als eine Affäre miteinander haben. Ich habe in vielen Gesprächen seither probiert, mit meiner Ehefrau und besten Freund, die Situation, meine Gefühle, meinen Schmerz und meinen Kenntnisstand zu teilen, allerdings ohne Erfolg. Ich wurde weiterhin "belogen", da wäre nichts und es ist völliger Quatsch, was mich emotional unsagbar mitgenommen hat. Für mich hat sich bis Vorfall soviel Emotionalität angestaut, dass es an diesem Abend zu einem "Overload" kam, und die Emotionen überhand gewonnen hatten.
Noch vor Konzertbeginn wollte ich nach Hause, weil es mir definitiv emotional nicht gut ging, ich war emotional völlig drüber und natürlich alkoholisiert.

In der Rückschau betrachtet bin ich auf die absolute verantwortungslose Idee gekommen, mir einen E-Scooter eines ansässigen Verleihers zu mieten um nach Hause zu fahren. In der Mietdauer von 19min bin ich lediglich 258m weit gekommen, an die ich mich leider nicht mehr erinnern kann. Man könnte meinen, ich habe den Scooter geschoben und bin dabei gestürzt.
Angetroffen hat mich dann ein RTW, knappe 300m entfernt von meinem gemieteten Scooter, mit der eröffnenden Frage, ob ich der gestürzte Scooter-Fahrer sei, die ich verneint habe. Folglich hat der RTW die Polizei informiert, die mich einem Atemalkoholtest unterzog. Das Ergebnis war 2,08 Promille. Da die Polizei die Vermutung hatte, dass ich der besagte gestürzte Scooter-Fahrer sei, wurde ich mitgenommen und eine Blutentnahme angeordnet. Mittlerweile liegt mir das Ergebnis vor, es waren im Mittelwert 1,83 Promille. Auf der Polizeiwache habe ich bewusst nichts zu der Sache gesagt, als auch der Amtsarzt bei Blutentnahme fragte, ob ich noch etwas zu Protokoll geben möchte, habe ich dies verneint.

In dieser Woche erhielt ich zweimal Post, zum einen die Ankündigung der Polizei, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheitsfahrt gestartet wurde, sowie vom Amtsgericht den Beschluss zur vorläufigen Entziehung meiner Fahrerlaubnis.

Ich bin mir meinem Vergehen sehr klar gegenüber, es hätte nicht stattfinden dürfen. Es war unverantwortlich, egal welche Emotionen zu der Zeit herrschten.

Natürlich sucht man nun nach Möglichkeiten das Strafmaß so gering wie möglich zu gestalten bzw. eine Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen, dass ich der Fahrer bin, der wirklich gefahren und nicht nur geschoben hat und gestürzt ist.

Ich bin Ersttäter und habe mir in den letzten 25 Jahren Führerschein nichts zu schulden kommen lassen, als außer mal einen Punkt wegen zu schnellem Fahren und Handy am Steuer. Wobei ich glaube, dass letzteres bereits verjährt ist.

Ich freue mich über eure Einschätzungen, Rückmeldungen und Tipps und Tricks, zu meinem individuellen Fall.
220 mal gelesen - letzter Kommentar von corneliusrufus   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 14.10.2024 - 14:51