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Geschrieben von Carmen - 19.05.2012 19:54 - 3 Kommentar(e)
hallo ihr lieben ich schreib heut mal nicht in meinem thema,wollte euch aber sagen das es mir sehr gut geht(kein Alkohol) folgendes ist heute passiert:ich war mit einer freundin unterwegs,die ampel schaltete auf rot.sie bremste und wir befanden uns auf der "kontaktschleife"hoff das ich das richtig formuliert hab,auf jeden fall blitzte es 2 mal was kann auf sie zukommen bzw.wird da überhapt was kommen?über die ampel sind wir nicht gefahren! für eine schnelle antwort wäre ich euch sehr dankbar g.l.g. eure Carmen
Geschrieben von Speck ftw - 19.05.2012 16:44 - 4 Kommentar(e)
Hallo, liebe Forengemeinde, ich bin mir nicht sicher, wohin mit dem Thema, aber ich denke, hier passt es am besten hin.
Eine Sache, die mich länger beschäftigt, ist die Frage, ob ich eine Fahrlehrerausbildung antreten darf.
Die Hintergründe:
Vor drei Jahren im April hatte ich einen epileptischen Anfall, der mir einen Krankenhausaufenthalt beschwerte. Dies war zugleich mein zweiter Anfall, der (auch noch von denselben Notärzten) behandelt wurde innerhalb kurzer Zeit. Diese Anfälle waren sogenannte provozierte Anfälle, also bedingt durch starke Übermüdung und eben, was man sonst so nicht tun sollte, um sich vor solchen Anfällen zu schützen. Natürlich verträgt sich Epilepsie nicht damit, ein Berufskraftfahrer zu werden, das hat mir auch mein behandelnder Neurologe gesagt, der mir vor einer Woche sagte, dass ich nie mehr einen solchen Beruf ausüben dürfe, bei dem es um Personenbeförderung oder Schwerlasttransport ginge. Ich habe mich im Internet schlau gemacht und dabei dann festgestellt, dass für die Führerscheine C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gar keine Erlaubnis mehr erteilt werden darf, wenn ich mehr als einen Anfall hatte, solange ich mit Medikamenten abgefüllt werde. Diese Richtlinie ist, soweit ich verstanden habe, auch noch neu; früher gab es keine Erlaubnis mehr ab mehr als zwei Anfällen. (Quelle: http://www.medizin.uni-tuebingen.de/uktmed...hrerschein.pdf)
Jetzt hatte mein behandelnder Neurologe einen Fall, dass er bei einem Patienten die Diagonose der Epilepsie zurücknahm (so oder so ähnlich hat er mir das erklärt, ich konnte nicht ganz folgen) und dieser nach 15 Jahren dann wieder zusammenbrach, sodass er sich seit dem Vorfall schwer tut, bei einem Patienten die Epilepsie als "geheilt" zu bestätigen. Des Weiteren heißt es, dass solange ich als "Epileptiker" behandelt werde, ich keinen Beruf ausüben darf, der mit einem dieser Führerscheine verbunden ist oder zur Fahrgastbeförderung dient.
Wie sieht es denn mit dem Beruf des Fahrlehrers aus? Gehört dieser Beruf auch zur Fahrgastbeförderung oder gibt es da andere Gesetze, die zu beachten sind? Eigentlich wollte ich Fahrlehrer für sämtliche Klassen werden. Dass das jetzt nicht möglich ist, ist mir klar, und ich habe mich damit abgefunden. Aber für A und B würde ich es dann dennoch gerne machen, wenn es denn ginge.
Insgesamt sind mir die Reglungen im Allgemeinen auch widersinnig, dass ich nach einem Jahr wieder ein Auto fahren darf, aber beispielsweise kein Taxifahrer werden darf. Ich verstehe die Reglung in der Hinsicht, dass ich keine LKW oder Kraftomnibusse führen darf, aber theoretisch gesehen könnte ich auch mit meinem Auto ohne Personenbeförderungsschein einfach unentgeltlich Leute durch die Welt kutschieren. Und wenn ich es unentgeltlich mache, ist 95% der Menschen bestimmt egal, ob ich mal einen epileptischen Anfall hatte oder nicht... Aber das soll ja nicht zur Diskussion stehen.
Im Großen und Ganzen fühle ich mich einfach nur hilflos im Moment, da die Kraftfahrerberufe insgesamt die einzigen waren, für die ich mich nach 22 Lebensjahren begeistern konnte (neben der Ausbildung zum Polizisten, die auch sofort abgeschmettert wurde, nach der Angabe der Epilepsie). Nun sind sie anscheinend fast alle weg und ich klammere mich an den Fahrlehrerstrohhalm, den ich noch habe.
Daher hoffe ich mal, dass es da eine Möglichkeit nach Gesetz gibt, mit der ich zumindest den Beruf ausüben darf.
Geschrieben von GrafH - 19.05.2012 13:22 - 14 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum, hab allerdings in den letzten ca. 18 Monaten immer wieder mal aktuelle Fälle durchgelesen.
Zu meiner Vorgeschichte: im Juli 2010 hab ich aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit 2,75 Promille und infolge dessen einen leichten Auffahrunfall meinen Führerschein abgegeben. Lt. Strafbefehl bekam ich eine Führerscheinsperre bis Dez. 2011. Von November 2010 an hab ich einen 6-wöchigen, anerkannten Vorbereitungskurs beim Idras-Institut für alkoholauffällige KFZ-Lenker absolviert, in dem natürich auch die Vorgeschichte aufgearbeitet wurde. Ich hab ab August 2010 regelmäßig alle 4 Wochen Leberwerte und den damals noch anerkannten CDT-Wert testen lassen, die Ergebnisse waren allesamt immer in Ordnung.
Als ich im September 2011 im Landratsamt eine FS-Neuerteilung beantragt habe, wurde mir mitgeteilt, daß ich zusätzlich zu den ganzen Blut- und CDT-Werten mindestens noch ein halbes Jahr Abstinenz mittels Haaranalyse oder Urin-Screening nachweisen muß. Also habe ich bis einschl. Ende März zwei Haaranalysen machen lassen, natürlich beide positiv (also die Alkohol-Abstinenz konnte nachgewießen werden..) ausgefallen.
Ich bin männlich, anfang 40 und lebe seit dem Tag des Unfallereignisses komplett alkoholabstinent, ohne jegliche Probleme.
Anfang Mai nun hatte ich meinen MPU-Termin und bin bestimmt nicht unvorbereitet dorthin gegangen. Der Reaktionstest sowie die ärztliche Untersuchung verliefen absolut problemlos und unauffällig, alle Werte waren normal bis überdurchschnittlich gut. Beim psychologischen Gespräch reichte der Psychologin allerdings zuerst mal mein 1/2 jährlicher Abst.-Nachweis mittels Haarnana. nicht aus, sie sagte jedoch, wenn der Arzt aufgrund der vorgelegten 14 Stück Blutungersuchungen/Werte zu dem Schluß kommt, daß die Abstinenz dadurch nachgewießen ist, wird die MPU dementsprechend (in meiner Vermutung "positiv") ausfallen.
Nun habe ich gestern das Gutachten erhalten. Die P. hat die behördliche Fragestellung folgendermaßen beantwortet:
"Zwar liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigen vor (was meiner Meinung nach falsch ist und richtig lauten muß "...keine Beeinträchtigungen..."), die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der vorgenannten Fahrerlaubnisklasse(n) in Frage stellen. Aber: Es ist zu erwarten, daß Herr ... auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird."
Wir empfehelen eine erneute Begutachtung in einer amtlich anerkannten med.-psych. Untersuchungsstelle unter der Voraussetzung, dass Herr ... eine selbstkritische und problemorientierte Aufarbeitung seiner Alkoholproblematik (z.B. bei einem Diplom-Psychologen für Verkehrspsychologie) vornimmt und dies belegen kann...
Dazu ist vorweg zu sagen: im Gutachten wird mir bestätigt, daß ich mit allen vorliegenden Werten (CDT + Haaranalyse) eine Abstinenz über einen Zeitraum von über einem Jahr nachweisen kann, also am Abstinenznachweis ist es nicht gescheitert.
Begründet wurde das ganze auf der Vorseite damit:
"...So bleibt z.B. unklar, wie Herr ... es in Zukunft schaffen will, ähnliche belastende Situationen wie in der Vergangenheit (war erst Jobverlust und dann war die Lebensgefährtin weg...) zu bewältigen, ohne in die führere Verhaltensmuster zurückzufallen. Im vorliegenden Fall halten wir eine Kursteilnahme zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für alkoholauffälle Kraftfahrer nicht für erfolgversprechend..."
Auf die Frage der P. hin, was ich von einer Selbsthilfe-Gruppe, wie anonyme Alkoholiker oder dergleichen halte, hatte ich angeblich geantwortet, daß ich mir darüber Gedanken gemacht hätte, aber ich nicht in das Raster passe - auf die Frage "warum" hätte ich gesagt, daß ich denke, daß da Menschen mit größerern Alkoholproblemen sitzen. Die Fragen habe ich in dieser Form nie so beantwortet. Vielmehr brachte ich zum Ausdruck, daß ich unmittelbar nach dem FS-Entzug bei meinem Hausarzt war, mit ihm das Ganze besprochen habe, und vielmehr der dann gesagt hat, daß dort Menschen mit dementsprechenden Problemen sitzen, und ich nicht in dieses Raster falle.
Außerdem habe ich im Verlauf des Gespräches auf alle darauf ansprechenden Fragen geantwortet, daß ich "aus absoluter Überzeugung" abstinent lebe, der Satz erscheint in der Form nirgendwo im Gutachten, obwohl ich den immer wiederholt habe.
Sie führt weiter aus, ... bei der Angabe abstinenten Verhaltens wird immer Skepsis geboten... erfahrungsgemäß gelingt es Personen mit problematischen Trinkverhalten bisweilen eine Mäßigung, was jedoch nicht lange durchgehalten wird... -> sind 22 Monate nicht lange?
Auf die Rückfallwahrscheinlichkeit erkärte ich: "die schätze ich gegen null, weil ich keinen Alkohol mehr trinke"... auch hier hat sie den Wortlaut "aus absoluter Überzeugung..." weggelassen
Auf die Frage, was ich bei einem Rückfall machen werde, antwortete ich "den schließe ich komplett aus"... und auch hier wurde o.g. Wortlaut weggelassen.
Ich habe den Eindruck, daß einiges, was ich im Wortlaut gesagt habe, bewusst weggelassen wurde, da sich das Gutachten in sich sonst widersprechen würde. Dazu kommt der Formfehler bei der Begründung der behördlichen Fragestellung. Auch finde ich keine Worte dafür, dass mir die Möglichkeit einer Kursteilnahme verwährt bleibt, obwohl es im Ermessen der Gutachterin gelegen wäre.
So, nun meine Fragen: Bei der FS-Behörde hätte ich Zeit bis 29.06.2012 ein positives Gutachten vorzulegen. Das hier geschilderte Gutachten habe natürlich nur ich, auch hat die FS-Stelle keinen Hinweiß darauf erhalten, daß ein Gutachten erstellt wurde, nur die Unterlagen wurden zurückgeschickt.
-soll ich es ein weiteres mal bei einer anderen MPI probieren? Wenn ja, wie komme ich an meine ganzen original Unterlagen über Blut-/CDT-Werte und Haaranalysen sowie ein ärztliches Gutachten, die ich alle im Original bei der MPI abgeben musste?
-ist es möglich, innerhalb des Zeitraumes bis 29.06. bei derselben MPI eine erneute MPU abzulegen, wenn ja, müssen die Unterlagen von der FS-Stelle wieder angefordert und dorthin gesendet werden? -> natürlich unter der Voraussetzung, daß ich zwischenzeitlich einen Verkehrspsychologen aufgesucht habe, mit dem ich meine Problematik aufarbeite - oder muß dazwischen ein gewisser Zeitraum liegen?
-soll ich den FS-Antrag zurückziehen? Wenn ja, wie lange dauert es, bis ich einen neuen FS-Antrag stellen kann? Und: wenn ich die erneute MPU bei der selben MPI mache, muß dann das komplette Prozedere komplett neu gemacht werden?
-soll ich wegen des oben geschilderten Formfehlers gegen das Gutachten vorgehen? Bringen tuts ja ohnehin nix, weil es negativ ausgefallen ist...
Oje, hab ziemlich viel geschrieben, hoffe trotzdem, daß sich ein paar die Zeit nehmen und das Ganze mal durchlesen und mir den ein oder anderen Tip geben können. Gerne werde auch ich weitere Fragen zu der geschilderten Problematik beantworten...