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> E-Scooter
Geschrieben von Grübel2013 - 14.12.2025 20:34 - 13 Kommentar(e)
Hallo, liebes Forum!

Eine Frage an euch, die mir auch Polizisten (die ich regelmäßig im Geschäft treffe) unterschiedlich beantworten think.gif

Darf ich mit dem E-Scooter gegen die Einbahnstrasse fahren, wenn steht „Fahrrad frei“?

Grüße Grübel
318 mal gelesen - letzter Kommentar von Tinu   

> Abstinenz zerschossen positiv auf Morphin wegen Mohnbrötchen
Geschrieben von Mohndilemma - 13.12.2025 21:53 - 17 Kommentar(e)
Hallo, ich wende mich an euch, weil ich einen unglaublich dummen Fehler gemacht habe und nun ratlos bin. Durch den Verzehr von einem einzigen Mohnbrötchen habe ich mir wahrscheinlich meine ganze Abstinenz versaut.

Was ist passiert:

Ich lebe in Berlin und wurde an Silvester 2024 mit THC im Blut auffällig.

Meine Werte:
13 ng THC
130 COOH

Ich war regelmäßiger Cannabis Konsument bis genau zu diesem Tag, was sich auch in meinen Werten widerspiegelt.

Ich habe nie andere Drogen konsumiert, trinke keinen Alkohol und nehme auch keine Opiate.

In weiser Voraussicht auf eine drohende MPU, aber auch durch Einsicht und den Willen, nicht mehr konsumieren zu wollen, habe ich den Konsum eingestellt und mich ab dem 14.04.2025 zu einem erstmals 6-monatigen Urin Abstinenzprogramm angemeldet und abgeschlossen, alle Tests waren negativ.

Da sich bis dahin die FSS nicht gemeldet hat, habe ich nahtlos einen weiteren 6 monatigen Vertrag abgeschlossen. Bis jetzt hat sich die FSS immer noch nicht gemeldet ich mache das alles aus Eigeninitiative und vorsorglich.

Mein Problem ist nicht, abstinent zu sein, und auch nicht, dass ich meine Fahreignung und Wesensveränderung wohlmöglich in einer MPU darlegen muss, sondern der Abstinenznachweis an sich.

Ich habe ein einziges Mohnbrötchen gegessen morgens auf der Arbeit und wurde 1 Stunde später einberufen zu der 2. Kontrolle von 4 (im 2. 6-Monats-Programm).

Ich war einfach unvorsichtig und habe mir in dem Moment nichts dabei gedacht, obwohl ich natürlich schon davon gelesen habe, dass Mohn Auswirkungen auf die Kontrolle haben kann und auch in dem Vertrag, den ich unterschrieben habe, stand das drin. In meiner Wahrnehmung dachte ich aber in Bezug auf Alkohol, was aber im Nachhinein gar keinen Sinn macht. Obwohl ich auch hätte am nächten Tag antreten können bin ich direkt am selben Tag nachmittags hingegangen. Ich hätte aber auch niemals erwartet, dass ein einziges Mohnbrötchen so dramatische Auswirkungen hat. Jetzt zerbreche ich mir den Kopf, wie ich da irgendwie wieder rauskomme und meine bis dahin unauffälligen Nachweise retten kann.

Zur Übersicht:

Abstinenznachweis:
1x 6 Monate unauffällig abgeschlossen von 14.04.2025 – 13.10.2025

Nahtlos verlängert vom 14.10.2025 – 13.04.2026

1. Abgabe 28.10.2025 negativ

2. Abgabe 02.12.2025 (positiv auf Opiate, Morphin 116,69 ng) wegen dem Brötchen

Nun, leider finde ich nicht viel im Internet, inwieweit sich das Mohnbrötchen in den Haaren absetzt, dazu gibt es widersprüchliche Angaben.

Die einzige Hoffnung, die ich nun habe, wäre:

Durch eine Haaranalyse den Konsum von Opiaten auszuschließen. Ich habe genau 2 cm Haarlänge. Wäre das möglich, oder ist das ausgeschlossen?

Mit einer rückwirkenden 2 monatigen Haaranalyse könnte ich, je nach Termin, mit einer Lücke von wenigen Tagen an meinen abgeschlossenen Urin-Abstinenznachweis, der bis zum 13.10.2025 reicht, anknüpfen.

Könnte eine Haaranalyse negativ ausgehen?

Wäre der erste Negativbefund vom 2. Screening noch nutzbar? Der war am 28.10.2025 (Einzelnachweise).

Wenn ja, wäre eine Lücke von Haaranalyse zum abgeschlossenen Urinscreening von wenigen Tagen vertretbar?

Ich weiß, dass ich den Befund durch eine Haaranalyse nicht entkräften kann, aber vielleicht ersetzen.

Entschuldigt bitte den langen Text ich möchte nur versuchen, mein Problem nachvollziehbar für euch zu beschreiben.

Vielen Dank für eure Hilfe und Geduld beim Lesen.
629 mal gelesen - letzter Kommentar von Mohndilemma   

> Zebrastreifen (FGÜ) und Parkplätze
Geschrieben von BayerMUC - 12.12.2025 20:07 - 12 Kommentar(e)
Hallo,

in meinem Wohnort gibt es eine Straße (zHG 50 km/h) und dort befindet sich auch ein Zebrastreifen. Nun wurde eine neue, kleine Wohnanlage gebaut und dafür auch Parkplätze geschaffen. Längsparker, eingerückt von der Fahrbahn.
Laut Zeichen 350-10 darf man 5m vor einem FGÜ nicht parken - aber gilt das nur auf der Fahrbahn, oder auch, wenn es weniger als 5m sind und man parkt in der ausgewiesenen Parktasche (so wie das blaue Auto auf dem Bild)?



Viele Grüße
Christian
411 mal gelesen - letzter Kommentar von Tinu   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.12.2025 - 07:57