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> Ladungssicherung auf dem Anhänger
Geschrieben von Abraham Lincoln - 29.07.2010 21:41 - 0 Kommentar(e)
Habe nen Anhänger, auf dem ein Transportgestell für Glas steht.
Damit das Gestell in Kurven nicht umfällt, hab ich es mit 4 Schrauben durch den Rahmen des Anhängers
verschraubt.
Bei einer Verkehrskontrolle wurde die Verschraubung beanstandet mit der Begründung, es handele sich um einen
ungenehmigten Aufbau des Anhängers.
Ich fragte nach, ob ich denn nicht verpflichtet sei, meine Ladung ausreichend zu sichern.
Ja, das sei wohl so, aber dafür dürfen keine Schrauben verwendet werden.
Ich solle das ändern und nach 8 Tagen bei einer Polizeidienststelle vorsprechen, um die Änderung zu zeigen.
Ich fuhr zum TÜV und fragte nach, wie ich meine Ladung denn sichern solle, wenn das Transportgestell ohne
Befestigung auf dem Anhänger rumrutschen kann.
Die Antwort war simpel:
Verwenden Sie doch statt normaler Muttern FLÜGELMUTTERN !
Die braucht man nicht mit dem Schraubenschlüssel anzuziehen und damit ist das gestell nicht fest mit dem Anhänger
verbunden, weil man es jederzeit ohne Werkzeug lösen und entfernen kann.
NUR:
Bei handangezogenen Muttern muss ich alle 50 km anhalten, um die Muttern nachzuziehen.
Was hab ich also gemacht ? Die Flügelmuttern mit der Zange angezogen, macht ja auch richtig Sinn, oder ??
12 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> Klasse 3 entzogen, nur B neuerteilt. Was kann man tun?
Geschrieben von barnygeroell - 29.07.2010 20:54 - 5 Kommentar(e)
hallo bin neu hier und habe da mal eine frage
ich habe meinen führerschein 1989 wegen alk abgebenmüssen und vor drei jahren neu beantrag und auch bekommen aber ich hatte vorher den alten 3 und habe vor drei jahren nur den neuen klasse b bekommen . was müste ich nun machen um den alten 3er wieder zu erlangen kann mir da einer was zu sagen
52 mal gelesen - letzter Kommentar von Mr.T   

> Rechtsabbieger und Ironman
Geschrieben von G. Lump - 29.07.2010 20:41 - 2 Kommentar(e)
Einen schönen guten Abend,


heute habe ich zwei Fragen:

1. Folgende Situation: Eine ganz normale Kreuzung. Vor der Kreuzung sind drei Fahrstreifen für geradeaus. Nach der Kreuzung gibt es zwei für geradeaus, der rechte Streifen ist jetzt ein Rechtsabbiegerstreifen in ein Einkaufszentrum. Jeder weiß das, dennoch gibt es ständig (v.a. morgens, wenn das EZ noch zu ist) Schlauere, die sich vor der Kreuzung rechts anstellen (dort ist es schön leer), dann bei grün an allen vorbeipreschen oder / und sich nach der Kreuzung auf die Geradeausspur drängeln (mehr oder weniger). Muß ich diesen das Einfädeln eigentlich ermöglichen? Ich würde es verstehen, wenn es Ortsunkundige wären (denn das würde mir genauso gehen), die meisten wissen aber ganz genau bescheid.

2. Demnächst ist eine Laufveranstaltung (Ironman) in der Stadt. So wie es z.Z. aussieht, wird die Zu-/Abfahrt für fast den kompletten Stadtteil gesperrt (es handelt sich um eine Flußinsel), denn die einzige Straße mit Verbindung zur Brücke wird wohl für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Ist das überhaupt rechtens? Was mache ich, wenn ich ins Krankenhaus muß (muß ich natürlich nicht, aber mal angenommen)? Sterben? Oder werde ich dann mit dem Hubschrauber ausgeflogen. Mal ganz davon abgesehen, daß jede Menge Parkplätze gesperrt werden, und die Parksituation ist sowieso schon angespannt.


Naja, erst mal genug geschrieben.

Lump
79 mal gelesen - letzter Kommentar von G. Lump   

Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.07.2010 - 22:04