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> Verzichtet auf FE nach Aufforderung zur MPU
Geschrieben von Chrisadelic - 19.05.2012 02:05 - 1 Kommentar(e)
Hallo an Alle,

ich wurde im August 2000 v. der Polizei bei einer Verkehrskonntrolle auf Drogenkonsum positiv getestet.

Habe nach der Verhandlung meine FE wieder erhalten das war im Mai 2001. Im August habe ich dann v.
der FS die Aufforderung zur Durchführung einer MPU erhalten.

Da ich mir die Kosten für diese nicht aufbringen konnte habe ich im Februar 2002 auf meine FE verzichtet
u. bei der FS eine Verzichtserklärung abgegeben.

Meine Frage ist nun ob ich nun nach 10 JHR verzicht auf meine FE bei Antragstellung auf Neuerteilung meiner
FE immer noch eine MPU durchführen muß od, ich die FE ohne diese Auflage zurückbekome.

...für Ratschläge danke ich im vorraus



50 mal gelesen - letzter Kommentar von ExVWbusfahrer   

> Was kostet Verstoß gegen §57a StVZO
Geschrieben von Nebukad - 18.05.2012 22:47 - 0 Kommentar(e)
Moin,

was kostet eigentlich ein Vertoß gegen den §57a der StVZO, also wenn man z.B. bei einem Wohnmobil einfach teilweise oder permanent ohne Scheibe fährt (bzw. beim digitalen Kontrollgerät keine Ausdrucke macht)?

Im Bußgeldkatalog findet sich hierzu keine passende Strafe, obwohl es sich ja laut StVZO §69a um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Also zwar verboten, aber kostet nichts think.gif

Wenn man so in anderen Foren liest fahren scheinbar viele Wohnmobilfahrer mit ihren Schlachtschiffen ohne Benutzung eines Fahrtschreibers durch die Gegend und haben teilweise wohl gar keinen verbaut und TÜV und Polizei scheint sich dafür auch nicht zu interessieren.
40 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> drei IKEA-Fälle
Geschrieben von suzie q. - 18.05.2012 21:08 - 4 Kommentar(e)
hallo foren-mitglieder,

ich bitte euch in einem disput zwischen meinem ehemann und mir (meiner person) zu helfen.

wie diskutieren über einen fiktiven IKEA-kundenparkplatz, der parkscheinpflichtig ist. die parkgebühr beträgt 10 € die stunde

IKEA-parkplätze sind ja meines wissens öffentliche parkplätze auf privatgrund.

1) ein unberechtigter pkw steht auf einem ordnungsgemäß ausgewiesenem behindertenparkplatz, der teil des IKEA-parkplatzes ist

2) ein nichtkunde parkt auf dem ikea-parkplatz, legt aber ordentlich einen parkschein im pkw aus

3) ein kunde parkt ohne einen parkschein auszulegen

und jetzt meine frage:
welche dieser "delikte" 1), 2), 3) kann mit dem owig geahndet werden ?

eventuell sind auch die fragen "falsch" gestellt, insb. hinsichtlich des "kundenparkplatzes"

gruß suzie
165 mal gelesen - letzter Kommentar von jfk   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.05.2012 - 08:07