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Geschrieben von tomasso - 26.09.2023 16:46 - 5 Kommentar(e)
Hallo, ein Bürger stellt Leitkegel / Pylonen auf öffentlicher Straßenfläche vor seinem Haus auf (Zeichen 610), die er sich offenbar privat besorgt hat. Seine Motive will ich hier mal außen vor lassen.
Ich würde hier gerne zusammen tragen, unter welchen verschiedenen Aspekten dies rechtlich unzulässig ist.
Ich bin erstens der Meinung, dass er dafür einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde benötigt. Und zweitens dass er auch eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde braucht.
Beides wird er mit ziemlicher Sicherheit nicht haben.
Geschrieben von meisterLars - 26.09.2023 06:41 - 1 Kommentar(e)
Moin. Einer meiner Mitarbeiter will seinen Wohnwagen gegen ein Wohnmobil eintauschen. Das Wohnmobil, für das er sich interessiert, hat eine Höhe (laut Fahrzeugschein) von 3,20m.
Bis 3,20m Fahrzeughöhe ist das Abschleppen im Pannenfall in fast allen Schutzbriefen inkludiert. Jetzt hat das Womo aber eine nachgerüstete Klimaanlage und kommt so auf 3,34m. Andersrum hat das Womo aber auch eine Luftfederung.
Weiß jemand, worauf sich die 3,20m Höhe in den Schutzbriefen bezieht? Sind die Eintragungen im Fahrzeugschein relevant, oder wird vor Ort nachgemessen?