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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:



Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: 1..300 km/h
Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




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> Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschrieben von Sam. A. Riter - 29.05.2024 02:34 - 1 Kommentar(e)
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten.

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h. (Verkehrsschild mit dem Zusatz: Lärmschutz)
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 71 km/h

§ 41 Abs. 1 iVm mit Anlage 2, § 49 StVO; §24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG; 11.3.4 BKat

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Hierzu habe ich einige Fragen:

- Was würde bei dieser Konstellation die maximale Strafe sein? Hat jemand vielleicht Erfahrungen?
- Spielen alte Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Rolle? Mein letztes "Vergehen" ist ein Verwarngeld von 25 € aus 11.2019.
- Ggf. müsste Akteneinsicht beantragt werden. Wäre es sinnvol, erst den Bußgeldbescheid abzuwarten, oder sollte das schon während der Anhörungsfrist gemacht werden?
- Auf dem Foto sieht es aus, als wenn das Fahrzeug steht. Ist das normal?
- Könnte es von Bedeutung sein, dass im Anhörungbogen die genaue Bezeichnung des Lasermessgerätes fehlt?


Ich hoffe auf konstruktive Antworten. Ich danke euch! smile.gif

Viele Grüße
21 mal gelesen - letzter Kommentar von ulm   

> Trotz Ordnungsgemäßer Eintragung der Federn und Felgen Betriebserlaubnis entzoge
Geschrieben von VerLeihNix386 - 29.05.2024 01:40 - 2 Kommentar(e)
Hey Leute,

Bin neu hier und habe leider nix passendes zu meinen Thema gefunden.
Hoffe mir kann hier trotzdem einer helfen.

Zu meinen Anliegen
Bin am 27.5.24 angehalten worden und man hat gleich gemerkt das die auf biegen und brechen was finden wollen.
Erst waren es die angeblich nicht vorhandene Reflektoren bei den Rückleuchten mit den Hinweis auf die e Nummer und das doch Reflektoren vorhanden sind hat sich das Thema erstmal erledigt.
Danach hieß es die Felgen und die Federn sein nicht in Kombination eingetragen obwohl beides nach 19.3 in genau dieser Kombi vom tüv abgenommen wurde.
Ich habe bis jetzt nur Probleme diesbezüglich gehabt und fahre schon 6jahre so rum

Auf jedenfall hat er sehr kompetente Herr nicht mit sich reden lassen und mir die be bezogen nur noch Garten zum tüv oder Werkstatt sein erlaubt.

Beim tüv war ich schon da hieß es,
Es sein alles ordnungsgemäß eingetragen und es gebe keinerlei bedenken sie wussten selber auch nicht was sie da noch machen sollen.
Ein mängelschein habe ich auch nicht bekommen. Und der nette Beamte trotz mich schon würde er mich mit dem Fahrzeug nochmal sehen mir die Schlüssel abzunehmen und die Karte stillzulegen.

Was kann ich da jetzt machen hat da einer einen Rat für mich oder war vllt sogar in der selben Situation

Für jede Hilfe wäre ich dankbar
30 mal gelesen - letzter Kommentar von ulm   

> Anordnung zum Medizinisch Psychologischen Gutachten
Geschrieben von Proton_1983 - 28.05.2024 16:05 - 3 Kommentar(e)
Guten Tag ,
ich habe die Seite hier durch einen Guten Freund erhalten der meinte ich sollte hier meinen Fall mal schildern um zu sehen ob es jemand gibt der vielleicht in einer ähnlichen Lage steckt.
Ich schildere nun mal meinen Fall .

Letztes Jahr hatte ich eine Hausdurchsuchung wo man 200 g Amphetamin 20 g MDMA und 30 XTC Tabletten gefunden hat . Zudem Zeitpunkt der Durchsuchung befand ich mich noch auf der Arbeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 300 m entfernt von meiner Wohnung . Nach meiner Schicht bin ich den Beamten also direkt in die arme Gelaufen und sie haben mich mit zur Wache genommen. Auf der Wache wurde kein Drogentest gemacht jedoch habe ich den Täglichen Konsum von Amphetamin über Jahre hin zugegeben . Ich wurde nachdem Verhör entlassen und über meinen Führerschein wurde zudem Zeitpunkt nicht gesprochen. Das ganze war letztes Jahr im Februar . Im September wurde ich dann verurteilt und bin mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen . Bis zu dem Zeitpunkt weiß ich das bei einem Laufenden Verfahren sich die Führerscheinstelle wohl nicht einmischen darf. Von letztes Jahr September bis jetzt im Mai hab ich nix von denen gehört. Ich weiß das weil ich den Konsum über Jahre hin weg zugegeben habe man das Recht hätte mir die Fahrerlaubnis einfach so zu entziehen. In dem Brief steht dieses jedoch nicht drin sondern das man mich zu einem Medizinisch Psychologischen Gutachten zitiert da es bedenken meiner Fahreignung gibt. Ich hoffe ich habe das ausführlich genug beschrieben .


Nun Meine Fragen


Warum hat die Führerscheinstelle mir nicht direkt die Fahrerlaubnis entzogen sondern gibt mir Quasi noch die Gelegenheit mich zu Äußern ? (was ich im ersten Moment gut finde natürlich )

Hat irgendwer vielleicht mal von einem ähnlichen fall gehört?

Bitte achtet nicht zu sehr auf Satzzeichen oder Rechtschreibung .

Gruß M.
199 mal gelesen - letzter Kommentar von 2024   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.05.2024 - 05:49