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Geschrieben von die-scharfs - 10.06.2024 09:18 - 0 Kommentar(e)
Moin zusammen,
eine vermutlich akademische Fragestellung, da in der Praxis wenig Probleme auftreten:
In NDS hat die B188 agO drei STVO-Kreisverkehre zwischen Burgdorf und Gifhorn, das sind ca 35 km.
Die B188 ist eindeutig Vorfahrtstraße (soll zumindest eine sein), die drei kreuzenden Straßen überwiegend auch - ein Kreisel liegt so nah an einer Ortschaft, dass es nicht ganz eindeutig ist, aber eher auch.
Die Zufahrten sind alle mit Zeichen 205 in 200-250m Entfernung und am Kreisel beschildert.
Hinter den 12 Ausfahrten hat aber keine ein neues Z306 "Vorfahrtstrasse".
Gibt es eine Vereinbarung, dass die fehlen dürfen?
Ansonsten sind die theoretischen Auswirkungen zum Fehlen dieser bekannt.
Geschrieben von m01 - 09.06.2024 20:24 - 12 Kommentar(e)
Es gibt, soweit ich den VzKat und VwV-StVO verstehe, 3 verschiedene Verkehrszeichengrößen, kreativ genannt 1, 2 und 3. Gemäß VwV-StVO, zu §§39-43, Ziffer 15 richtet sich die Größe nach der am Aufstellort geltenden Höchstgeschwindigkeit, so für alles außer Ronden Größe 1 bis 49 km/h, Größe 2 von 50 bis 100 km/h und Größe 3 ab 101 km/h.
Hätte ich so verstanden: für die Größe des Verkehrszeichens ist die zHG vor Passieren des Schildes relevant (denn da muss es ja gelesen werden), folglich sollte ein Z30-Schild bei zuvor zHG 50 die Größe 2/100% haben, oder? Wie ist das denn mit Radweglollis an Straßen mit zHG 50 - zählt da tatsächlich die Geschwindigkeit des Pkw-Verkehrs?
Warum frage ich: die SVBs hier lieben kleine Verkehrszeichen, z.B. hier oder hier. Ich finds manchmal eigenartig klein, hab ich in der Menge auch woanders noch nicht gesehen.
Geschrieben von Joe_Affe - 09.06.2024 08:37 - 2 Kommentar(e)
Der Weg ist durch Zeichen 240 benutzungspflichtig. Aber er is nicht annähernd 2 Meter breit. Laut VwV entspricht er also nicht den Anforderungen. Was kann ich dagegen jetzt unternehmen? Zumal es auch noch ein zweirichtungsradweg ist.