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> Abstinenz nachweisen mittels Urin oder Peth?
Geschrieben von Aneljo - 10.06.2024 13:34 - 3 Kommentar(e)
Hallo,
ich beende mein 12 monatiges Abstinenzprogramm mittels Urin nächste Woche. Nun möchte ich direkt im Anschluss ein 4 monatiges Anschlussprogramm anhängen, so das ich bis zur MPU keine Lücken habe.
Hat jemand Erfahrung mit der Peth Kontrolle. Im Institut sagte man mir es sei sensibler und Alkohol bis zu 10 Tage nachweisbar, Einbestellung 2 Tage im voraus. Ich überlege nun auf Peth umzusteigen, da mir die 2 Tage Vorlauf zu Gute kommen, da ich öfters Berufsbedingt im nahen Ausland zu tun habe. Jetzt habe ich aber bedenken dass durch Nahrungsmittel, wie Obst ... ( ich achte auf Alkoholfreie Ernährung) einen positiven Nachweis erhalte, der bei einer Urinprobe nicht bekommen hätte.
Hat jemand mit Peth Erfahrung? Oder ist mit sensibler nur gemeint das man Alkohol bis zu 10 Tagen nachweisen kann.
Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten, ich bin mir wirklich sehr unsicher und kann wenig über Erfahrungen mit Peth Konrollen finden.
109 mal gelesen - letzter Kommentar von corneliusrufus   

> Zeichen 306 hinter Kreisverkehren fehlen
Geschrieben von die-scharfs - 10.06.2024 09:18 - 5 Kommentar(e)
Moin zusammen,

eine vermutlich akademische Fragestellung, da in der Praxis wenig Probleme auftreten:

In NDS hat die B188 agO drei STVO-Kreisverkehre zwischen Burgdorf und Gifhorn, das sind ca 35 km.

Die B188 ist eindeutig Vorfahrtstraße (soll zumindest eine sein), die drei kreuzenden Straßen überwiegend auch - ein Kreisel liegt so nah an einer Ortschaft, dass es nicht ganz eindeutig ist, aber eher auch.

Die Zufahrten sind alle mit Zeichen 205 in 200-250m Entfernung und am Kreisel beschildert.

Hinter den 12 Ausfahrten hat aber keine ein neues Z306 "Vorfahrtstrasse".

Gibt es eine Vereinbarung, dass die fehlen dürfen?

Ansonsten sind die theoretischen Auswirkungen zum Fehlen dieser bekannt.

122 mal gelesen - letzter Kommentar von durban   

> Verkehrszeichengröße
Geschrieben von m01 - 09.06.2024 20:24 - 14 Kommentar(e)
Es gibt, soweit ich den VzKat und VwV-StVO verstehe, 3 verschiedene Verkehrszeichengrößen, kreativ genannt 1, 2 und 3. smile.gif
Gemäß VwV-StVO, zu §§39-43, Ziffer 15 richtet sich die Größe nach der am Aufstellort geltenden Höchstgeschwindigkeit, so für alles außer Ronden Größe 1 bis 49 km/h, Größe 2 von 50 bis 100 km/h und Größe 3 ab 101 km/h.

Hätte ich so verstanden: für die Größe des Verkehrszeichens ist die zHG vor Passieren des Schildes relevant (denn da muss es ja gelesen werden), folglich sollte ein Z30-Schild bei zuvor zHG 50 die Größe 2/100% haben, oder? Wie ist das denn mit Radweglollis an Straßen mit zHG 50 - zählt da tatsächlich die Geschwindigkeit des Pkw-Verkehrs?

Warum frage ich: die SVBs hier lieben kleine Verkehrszeichen, z.B. hier oder hier. Ich finds manchmal eigenartig klein, hab ich in der Menge auch woanders noch nicht gesehen.
280 mal gelesen - letzter Kommentar von MisterOJ   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 10.06.2024 - 18:11