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Geschrieben von xxRICOxx - 26.04.2025 12:12 - 4 Kommentar(e)
Hallo Leute Ich habe mein Führerschein 2015 gemacht ich must aber ein Augen Gutachten erstellen 2016 habe ich dan die Aufforderung von der führerscheinstelle bekommen ein Kontrolluntersuchung nach Untersuchung (augenärztliches gutachten)in 5 Jahren zu erbringen das habe ich auch 2020 erfüllt Aufgrund der Corona Krise habe ich das schreiben per einschreiben der führerschein stelle zugeführt. Im Schreiben Stand erstmals 2020 und Danach die anschliessende Untersuchungszeiträume richten sich nach der jeweiligen Festlegung durch die untersuchende stelle das heist ja dann was das im gutachten steht Und Da steht keine nach Untersuchung in 5 Jahren. Ich habe damals noch den einreichen des gutachten auch keine Post mehr von der Führerschanstelle bekommen Muss ich jetzt trotzdem noch mal ein gutachten erstellen oder hat sich das erledigt das kostet ja auch Geld .
Geschrieben von oetz2000 - 24.04.2025 14:44 - 9 Kommentar(e)
Hallo zusammen ,
vielleicht denke ich einfach zu kompliziert, aber je länger ich darüber nachdenke, verzettel ich mich immer mehr.
Folgender Fall: Gegeben ist eine Fahrbahn mit 1 Fahrspur je Richtung und daneben ein Schutzstreifen. In einer Richtung endet der Schutzstreifen vor einem Parkstreifen. Als Radfahrer kann ich nun auf einen Radweg wechseln, der dort beginnt oder auf der (Kfz-)Fahrspur weiterfahren. Angenommen ich fahre als Radfahrer auf der Fahrbahn weiter, muss der Kfz-Verkehr mich dann vorlassen oder muss ich mich als Radfahrer unterordnen?
Mich umtreiben da mehrere Gedanken:
Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn. Aber sind sie wie ein eigener Fahrstreifen zu betrachten, schließlich heißen sie ja Schutzstreifen und sind durch das Zeichen 340, wie bei mehreren Fahrspuren gekennzeichnet? Wenn ja, dann wäre § 7 Abs. 4 und 5 der Maßstab?
Allerdings habe ich im www jetzt auch häufiger gelesen, dass ein Schutzstreifen kein Fahrstreifen ist. Das würde dann ja bedeuten, da mich ein Kfz nur mit entsprechendem Abstand überholen darf und da dieser an der Engstelle nicht gegeben ist, dass ich ganz mutig weiterfahren kann ohne auf den Verkehr hinter mir zu achten.
Geschrieben von Shordy87 - 24.04.2025 13:03 - 7 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich wollte mal eure Meinung einholen zu dem oben genannten Thema.
Hintergrund ist folgender: Ich musste aufgrund eines Cannabisdelikts im Straßenverkehr (2017) meinen Führerschein abgeben. Durch die Legalisierung habe ich meinen Führerschein ohne MPU zurück bekommen. Dies sogar innerhalb von 14 Tagen, nach dem ich den FS neu beantragt hatte, da die Mutter meiner Nachbarin beim Straßenverkehrsamt arbeitet und meinen Fall direkt bearbeitet hatte. Die Mutter meiner Nachbarin sagte mir, dass wenn die Legalisierung zurück genommen werden sollte, die Fürerscheinstelle sich alle "vorknöpfen" wird, die den Führerschein durch die Legalisierung ohne MPU zurück bekommen haben. Leider weiß sie selbst noch nicht, wie das Ganze dann aussehen wird und was genau passieren wird. Aktuell will sich die Regierung das Thema Legalisierung im Herbst nochmal anschauen (mein letzter Stand).
Aufgrund ihrer Aussage mache ich mir nun sorgen, ob ich meinen FS auch auf lange Sicht behalten werde. Ich möchte gerne ein Fahrzeug finanzieren, hab jedoch sorge dass mir der FS wieder entzogen wird wenn die Legalisierung rückgängig gemacht wird und ich dann die monatlichen Kosten für das Fahrzeug an der Backe habe und gar nicht damit fahren kann.
Wie seht ihr das? Können die im Herbst (oder auch später) ankommen und mir den FS wieder entziehen? Mit illegalen Substanzen habe ich seit Jahren nichts mehr zu tun. Dementsprechend würde auch ein Drogentest negativ ausfallen, falls ein solcher Test kommen sollte.