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> MPU aufgrund Cannabis Psychosen und Psychatrie Aufnethalte
Geschrieben von Saibot121 - 20.07.2025 22:26 - 0 Kommentar(e)
Hallo zusammen, ich würde hier sehr gerne mal meinen Fall schildern, denn ich denke es ist positv sich auch mal andere Meinungen und Erfahrungen durchzulesen.

Zu meiner Person ich bin 32 Jahre alt, heiße Tobias und habe letztes Jahr im März meinen Führerschein aufgrund von einer Cannabis Fahrt verloren. Meine Blutwerte: Tetrahydrocannabinol: 2,6 ng/ml, HO-THC 1,1 ng/ml, THC-COOH: 38,5 ng/ml

Nachdem ich nun auf der Polizeiwache starke Stimmungsschwankungen hatte, bin ich freiwillig in die Psychatrie. So steht es auch in der Führerscheinakte. Allerdings hat die Psychatrie dann einen Antrag auf PsychKG gestellt, sodass ich laut Entlassbericht nicht mehr freiwillig dort war, sondern Zwangseingewiesen. Diagnose: Cannabisabhängigkeit, Cannabisinduzierte Psychose
Das Problem an der Geschichte ist, dass ich daraufhin zwei weitere Male in der Psychatrie gelandet bin aber diesmal mit Polizeieinsatz+Fixierung+PsychKG also insgesamt drei Aufenthalte, wobei die Führerscheinstelle nur von einem Aufenthalt weiß was auch in der Akte so wiedergegeben ist.

Ich habe dann im November 2024 bis April 2025 eine Langzeittherapie für Suchterkrankung gemacht und einen ziemlich positiven Entlassbericht erhalten.
Seit Mai bin ich vertraglich an Labor Krone gebunden und habe mich für 15 Monate Abstinenz Nachweise entschieden, sodass ich nächstes Jahr im August damit fertig wäre. Habe ab jetzt drei Wochen Urlaub und nebenbei habe ich am Freitag mein erstes Gespräch mit einer Verkehrspsychologin.

Ich würde gerne mal wissen, ob ich der Führerscheinstelle bei meinem Neuantrag alle Berichte der Psychatrie zukommen lassen sollte oder nur den, der auch von mir verlangt wurde, nämlich der erste als ich meinen Führerschein verloren habe. Sollte ich auch mein kompletten Entlassbericht der Eschenberg Wildpark Klinik (da hab ich die Reha gemacht) vorlegen? Da wäre das Problem das im Bericht steht, dass ich aufgrund mehrerer Polzeieinsätze mehrmals in der Psychatrie war. Oder sollte ich nur das vorlegen was ich selbst vorlegen möchte?

Da das ganze sowieso noch dauert bei mir, möchte ich mich trotzdem vorzeitig informieren. Ich bin zuvor nie auffällig im Straßenverkehr gewesen und in der Akte ist was von 2023, da bin ich mit dem E-Scooter ohne Kennzeichen gefahren doch das kann ich erklären, denn ich wollte den E-Scooter einfach ausprobieren und genau in dem Moment hielten sie mich an. Ich stehe dazu das es nicht richtig war doch ändern kann ich es nicht. Und dann 2024 mit dem Führerscheinverlust und den Psychosen.

Ich würde gerne mal eure Meinung dazu hören. Vor allem welche Unterlagen ich bei Neuerteilung vorlegen sollte, denn wie ich gehört habe sollte ich den Führerschein spätestens im Mai 2026 neu beantragen. Ich hatte meinen Führerschein seit 2011 und fahre seitdem Unfallfrei und hoffe das ich meinen Führerschein bald wieder zurück habe.


Freue mich von euch zu lesen und falls ihr noch was wissen wollt fragt einfach. smile.gif
27 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> FAER - 2 Entscheidungen
Geschrieben von Till-1970 - 20.07.2025 15:47 - 0 Kommentar(e)
In einem Auszug aus dem FAER steht:

Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis

Betroffene Fahrerlaubnisklassen: A und BE

Grund der Entscheidung: Gutachen nicht beigebracht

Mangelnde Eignung - Sonstiger Entscheidungsgrund

§2 StVG

Speicherdatum 6.8.2010 - Tilgungsdatum 3.8.2025 - Löschdatum 3.8.2025

--------

Aufgrund der Tatsache, damals noch zu glauben man könnte es noch klarstellen, wurde vor Verwaltungs und Verfassungsgericht gezogen.... Verwaltung hat die Entscheidung der FS bestätigt und Verfassungsgericht kurzerhand abgelehnt.
Daher gehe ich von dem zweiten Blatt aus - es gab keinerlei Vorkommnisse.

Was aber abweichende Daten aufweist

--------


Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis

Betroffene Fahrerlaubnisklassen: A und C1E

Grund der Entscheidung: schwere Vergehen gegen Strafgesetze

Mangelnde Eignung - Sonstiger Entscheidungsgrund

§20 FeV

Speicherdatum 6.4.2016 - Tilgungsdatum 17.3.2031 - Löschdatum 17.3.2031


--------

Es beziehen sich beide Eintragungen auf das Urteil: Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung - erhöhtes Agressionspotenzial -

Das Paradoxon für mich ist, welches ich nicht auflösen kann - da ich kein erhöhtes Agressionspotenzial habe - es gab vorher weder im Privaten noch im Straßenverkehr einen Vorfall auch die vielen Jahre nach dem Urteil nicht. Aber das ist eine eigene Geschichte. Und soll nur zur Einordnung erwähnt sein. Führungszeugnis war vor dem Urteil leer und nach dem Urteil plus Löschungsfrist, nun auch durchgehend leer...

Es wäre rein Lösungsorientiert hier die Frage:

Wie ist das mit den "Betroffenen Fahrerlaubnisklassen" zu verstehen?

Könnte ich alle niedrigeren beantragen?

Warum ist im zweiten Blatt jetzt die C1E und nicht mehr BE?



Ich traue keinem Anwalt (einen aufrichtigen Anwalt zu finden ist sehr schwer) und keinem Gericht und auch der Führerscheinstelle nicht mehr über den Weg.

Wäre über Hinweise und Information - euerer Meinung nach - dankbar.
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> Antrag Neuerteilung...Erste Hilfe?
Geschrieben von Jimkerk - 20.07.2025 14:32 - 1 Kommentar(e)
Schönen Sonntag.

So um es Kurz und bündig zu machen. Ich habe vor 2 Wochen meinen Antrag auf Neuerteilung eingereicht.(Entzug war nicht einhaltung einer frist für eine Nachschulung 1997)
Führungszeugnis sauber und keine eintragungen im Zentralregister in Flensburg.
Nun möchte die Führerscheinstelle einen Nachweiß über Erstehilfe.
Zuständig Landkreis Emsland

Wie ich weiß , muss ich das aber nicht , da ich ja schonmal einen abgelegt habe. Und gelesen habe ich das hier auch öfter.
Ein Telefongespräch brachte keine Abhilfe.
Klar ich werde den nochmal machen, wenn es sein muss. Aber sind auch mal eben wieder 45-60€.

So frage an die Experten muss ich oder muss ich nicht?

Gruß Marco
85 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.07.2025 - 00:27