Geschrieben von Rolf Tjardes, Betreiber Verkehrsportal.de
Verkehrsrecht - Auf über hundert Seiten juristische Fachbeiträge von RA Goetz Grunert (Fachanwalt für Verkehrsrecht) u.a. zu Themen wie "Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr", "Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten", "Abschleppen von Kfz erlaubt...??", u.v.m. ...
Gesetze - Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des deutschen Verkehrsrechts auf einen Blick; StVG, StVO, StVZO, FZV, FeV, Bußgeldkatalog u.v.m. jeweils mit bequemer Suchfunktion ...
Bußgeldrechner - zu schnell gefahren und geblitzt worden? Online berechnen was "ES" kostet, schnell und aktuell. Mögliche Sanktionen: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Texte zu Probezeitmaßnahmen, Meßtoleranz ...
Führerschein - Alles zum neuen EU-Führerschein: Was ist neu?, Führerscheinklassen, Fahrerlaubnis auf Probe, Aufbauseminar, MPU, Ausländischer Führerschein, Umschreibung u.v.m. ...
Forum - Aktuelles Diskutieren in unseren Foren: Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Themenbereich Straßenverkehr? Sie suchen sach- und fachkundige Gesprächspartner? Dann sind Sie hier goldrichtig! Inzwischen mehr als 1 Million Beiträge ...
FAQ - Antworten zu häufig gestellten Fragen in den Bereichen "Führerschein", "MPU und Rauschmittel", "Verwarnungs- und Bußgeld", "Verhalten im Straßenverkehr", "Personen- und Güterkraftverkehr, Gefahrgut" sowie "Technik / StVZO / Fzg.-Änderungen" ...
Geschrieben von fastlanexx - 04.05.2024 23:04 - 0 Kommentar(e)
Guten Abend,
ich wurde mit 2 ng/ml THC angehalten. Ich möchte mich auf den Gerichtstermin (habe noch keinen Termin) vorbereiten und habe ein paar Fragen.
- macht es Sinn einen Anwalt zu nehmen? Es wurde ja bereits jemand in Dortmund mit 3,0 ng/ml freigesprochen. - Wie lange dauert so ein Gerichtstermin? - Wenn ich keinen Anwalt beauftrage: Was sollte ich vermeiden? Welche Äußerungen sind sinnvoll und welche sollte ich vermeiden?
Geschrieben von blinky27 - 04.05.2024 13:09 - 18 Kommentar(e)
Halo allerseits,
ich arbeite im Rathaus der Nachbarkommune und da der Parkplatz abgesperrt war, parkte ich neben zwei anderen Fahrzeugen, die ebenfalls ein Sonderparkausweis haben.
Anscheinend war wohl mein Fahrzeug zu nah am Fußweg. Keine bauliche Trennung.
Als ich die Karte am Auto hatte, suchte ich sofort den Leiter des Ordnungsamtes auf und schilderte ihn den Fall. Er wollte es prüfen.
Heute hab ich eine Anhörung im Briefkasten, wo nach ich eine Woche Zeit habe mich zu äussern, ansonsten wird davon ausgegangen dass ich die Aussage verweigern möchte.
Wenn ich das richtig gesehen habe droht mir ein Punkt in Flensburg und 70 Euro.
Ich bin natürlich nicht scharf auf den Punkt.
Ich muss mich doch nicht selber überführen. Muss die Behörde beweisen dass ich gefahren bin?
Es wurde auch eine Vorladung in den Schreiben angedroht, für den Fall dass ich nicht mitwirke.