... Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) für den Güterkraft- oder Personenverkehr

    
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  BKrFQG: § 02 | § 03 | § 04  ]

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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

§ 3 Besitzstand

§ 2 Abs. 1 und 2 findet vorbehaltlich des § 5 keine Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

  1. eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist;

  2. eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.


 
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§ 03 BKrFQG: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.10.2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 39 S. 1958, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2006).
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