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> Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Lotte 2
Beitrag 06.07.2013, 16:53
Beitrag #301


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Hallo HomerJ

darüber würde ich mir keine Gedanken machen, das bestimmt der Verlauf des Gespräches. Du wirst es sagen, anbieten wenn es passt, bzw der GA Dich darauf anspricht.

Liebe Grüße
Lotte


PS:In Desperate Biker´s Thread geht es gerade um das Alleinsein. Vielleicht für Dich interessant zu lesen und Dich auszutauschen?


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krautsalat
Beitrag 07.07.2013, 09:32
Beitrag #302


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Umgehe das Thema doch einfach, indem du angibst auf wenigen Geburtstagen, Hochzeiten, Silvester, Beerdigungen etc. wenigstens mit anstoßen zu wollen. Mein Trinktagebuch wollte der Gutachter nicht wirklich sehen. Aber es ist ja auch nicht so schwierig anhand der Jubiläen des letzten halben Jahres ein paar Trinkanlässe zu konstruieren und irgendwo einzutragen.

Sobald du von Abstinenz sprichst wird man von dir meiner Meinung nach Nachweise sehen wollen. Ich bin mir nicht sicher, ob "ab und zu Tiramisu" als kT zu werten ist...
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Lotte 2
Beitrag 07.07.2013, 10:53
Beitrag #303


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Krautsalat ich könnte heulen

Da waren wir doch schon längst. Warum sollte jemand sagen er trinkt noch Alkohol, obwohl er keinen mehr trinkt und hinter seiner AB steht und das glaubhaft rüberbringen kann. Mir hat die Idee als die aufkam fast das Herz zerrissen. Ich finde das schrecklich.

Nun HommerJ
Du kannst dieses Argument, bei Gelegenheit bzw wenn der Gesprächsverlauf es erfordert, aber für Dich verwenden. Dir wurde mehrfach geraten ein paar Trinkanlässe zu erfinden, da Du keine AB Nachweise hast und eine AB MPU angeblich nur mit den Nachweisen zu bestehen ist. Wobei in meinen Augen Du eine gute Begründung hast mit Deiner Radfahrer MPU.

Nun Du hast Dich gegen diese Ratschläge entschieden. Du möchtest nicht lügen, kannst nicht lügen. Die Wahrheit ist Dir wichtig. Du stehst hinter Dir selbst und Deiner AB

Entscheiden musst natürlich Du selbst, wie Du es gestaltest.

Liebe Grüße
Lotte



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krautsalat
Beitrag 07.07.2013, 13:50
Beitrag #304


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Warum sollte ausgerechnet bei HomerJ kein Nachweis über die angegebene Abstinenz eingefordert werden? Die Institute müssen sich doch an die Vorgaben halten. Er hat sich gegen Abstinenznachweise entschieden also sollte er auch dementsprechend mit kontrolliertem Trinken argumentieren. Wenn er seine Vorgeschichte wahrheitsgemäß schildert muss er vermutlich sowieso 12 Monate Abstinenz nachweisen.
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Uwe W
Beitrag 07.07.2013, 17:30
Beitrag #305


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Weder die Fahrerlaubnisverordnung noch die Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung verlangen einen Abstinenznachweis.
Zitat
3.11.1.c) Es lassen sich keine körperlichen Befunde erheben, die auf missbräuchlichen Alkoholkonsum hindeuten. Wenn Alkoholabstinenz zu fordern ist, dürfen keine körperlichen Befunde vorliegen, die zu einem völligen Alkoholverzicht im Widerspruch stehen.
Die sogenannte objekive Beweislast für die fehlende Kraftfahreignung liegt bei der Behörde, denn es geht nicht darum, dass eine verloren gegangene Kraftfahreignung wiederhergestellt wurde, sondern die Behörde muss den Verlust der Kraftfahreignung erst einmal beweisen. Das Gutachten muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen.
Alleine aus der Tatsache, dass keine Abstinenznachweise vorgelegt werden, lässt sich deshalb nicht schließen, dass mit zukünftigen Trunkenheitsfahrten gerechnet werden muss.

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof geht noch weiter: in Fällen, wo die Kraftfahreignung verloren gegangen ist (Konsum harter Drogen, Alkoholabhängigkeit), reicht eine behauptete einjährige Abstinenz aus, um die Behörde zu weiteren Untersuchungen zu veranlassen, bevor sie die Fahrerlaubnis entziehen darf.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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krautsalat
Beitrag 07.07.2013, 18:51
Beitrag #306


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Zitat (Uwe W @ 07.07.2013, 17:30) *
Der bayrische Verwaltungsgerichtshof geht noch weiter: in Fällen, wo die Kraftfahreignung verloren gegangen ist (Konsum harter Drogen, Alkoholabhängigkeit), reicht eine behauptete einjährige Abstinenz aus, um die Behörde zu weiteren Untersuchungen zu veranlassen, bevor sie die Fahrerlaubnis entziehen darf.

Was hat das mit diesem Fall zu tun? Die Behörde hat doch bereits weitere Untersuchungen veranlasst bevor sie entzieht, nämlich die MPU. In der MPU wird nun die Frage geklärt, ob die Kraftfahreignung gegeben ist oder nicht.

Darin, dass die Behörde eine MPU anordnen darf, sind wir uns doch einig, oder?

Der Gutachter klärt ab, ob bei HomerJ die Kraftfahreignung gegeben ist. Sollte er feststellen, dass HomerJ (abstinenzpflichtigen) Alkoholmissbrauch betrieben hat so ist keine Fahreignung gegeben. HomerJ muss nun nachweisen, dass er inzwischen die Fahreignung wiedererlangt hat. Das kann er tun, indem er eine 6 oder 12monatige Abstinenz nachweist oder, dass er glaubhaft kontrolliertes Trinken behauptet.

Verstehe ich am Konzept der MPU irgendetwas falsch und der Gutachter muss dem Probanden nachweisen, dass er nicht geeignet ist oder genügt es deiner Meinung nach eine Abstinenz glaubhaft zu behaupten um seine Fahreignung wiederherzustellen?
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Lotte 2
Beitrag 07.07.2013, 21:00
Beitrag #307


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Hallo Krautsalat,

HomerJ weiß, er darf seine Kontrollverluste nicht erwähnen. Mit dem Rest seiner Geschichte, käme er in meinen Augen mit KT durch.(Sagst Du ja auch) Damit besteht keine AB Pflicht. So kann er doch gelockert behaupten, ich mag keinen Alkohol mehr trinken, aber ich esse (kontrolliert) alkoholisches Essen.

Liebe Grüße
Lotte



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Uwe W
Beitrag 07.07.2013, 23:13
Beitrag #308


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Zitat (krautsalat @ 07.07.2013, 19:51) *
Der Gutachter klärt ab, ob bei HomerJ die Kraftfahreignung gegeben ist. Sollte er feststellen, dass HomerJ (abstinenzpflichtigen) Alkoholmissbrauch betrieben hat so ist keine Fahreignung gegeben. HomerJ muss nun nachweisen, dass er inzwischen die Fahreignung wiedererlangt hat. Das kann er tun, indem er eine 6 oder 12monatige Abstinenz nachweist oder, dass er glaubhaft kontrolliertes Trinken behauptet.

Verstehe ich am Konzept der MPU irgendetwas falsch und der Gutachter muss dem Probanden nachweisen, dass er nicht geeignet ist oder genügt es deiner Meinung nach eine Abstinenz glaubhaft zu behaupten um seine Fahreignung wiederherzustellen?
Dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad die Kraftfahreignung verloren geht, lässt sich aus der Fahrerlaubnisverordnung nicht ableiten. Deshalb muss die Behörde beweisen, dass die Eignung verloren gegangen ist. Lässt sich nicht aufklären, ob die behauptete Abstinenz tatsächlich stattgefunden hat, so muss das meiner Ansicht nach zu Lasten der Behörde entschieden werden.
Zitat
Was hat das mit diesem Fall zu tun? Die Behörde hat doch bereits weitere Untersuchungen veranlasst bevor sie entzieht, nämlich die MPU. In der MPU wird nun die Frage geklärt, ob die Kraftfahreignung gegeben ist oder nicht.
Nein, die Rechtsprechung des VGH sieht folgendermaßen aus: angenommen, jemand hat am 1.1.2012 nachweislich harte Drogen konsumiert. Nun soll 2013 die Kraftfahreignung überprüft werden. Wenn er jetzt behauptet, seit einem Jahr keine Drogen konsumiert zu haben, dann muss ihm im Rahmen der Untersuchung Gelegenheit gegeben werden, eine einjährige Abstinenz nachzuweisen, auch wenn er für 2012 keine Abstinenznachweise erbringen kann.

Warum sollte im Falle von Alkoholmissbrauch etwas anderes gelten, wenn sich für die Vergangenheit ein Verlust der Kraftfahreignung nicht feststellen lässt?



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HomerJ
Beitrag 08.07.2013, 11:24
Beitrag #309


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Hey zusammen,

also mir macht das mit den AB Nachweisen immer noch Angst.
Aber ich werde bei meiner Geschichte bleiben.

KT ist ja auch etwas, das einem der GA so glauben muss, warum darf ich dann nicht mit "kontrolliertem Essen" argumentieren, wenn ansonsten alles stimmt?
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Lotte 2
Beitrag 08.07.2013, 11:38
Beitrag #310


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Bleib dabei, stehe hinter Dir selbst!

Ein wunderschöner Satz, den Cornelius mir im Rahmen meiner Aufarbeitung schenkte, der mir immer noch verdammt viel hilft:

Du musst machen, und lasse Dich nicht verunsichern!

Liebe Grüße
Lotte


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corneliusrufus
Beitrag 08.07.2013, 14:07
Beitrag #311


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Sage dem Gutachter doch, Du betreibst kein Wirkungstrinken. Alkohol ist heute ein reines Genussmittel zu besonderen ausgewählten Anlässen. Beide Sätze sind zu Hunderprozent wahr. Dann kannst Du sagen, es waren nur wenige Anlässe im letzten Jahr, Du zählst sie auf, und noch nicht einmal an allen hat Du etwas getrunken. Das ist fast vollständig wahr.

Du wirst nach den Mengen gefragt werden., Dann kannst Du sagen, Genuss ist ja gerade der Geschmack, das Besondere darin. Nicht die Wirkung. Da Wirkungen schon früh für Dich erlebbar beginnen, die strafrechtliche relevanten 0,3‰ kommen ja nicht von ungefähr, würdest Du deutlich darunter bleiben. Das sind bei ... kg nun ... l Bier. Das reicht zum Anstoßen, als Geschmack. Bloß weil Eis lecker ist, bestellst Du ach kein zweites, so handhabst Du das auch mit Bier. Und damit lebst Du hochzufrieden seit ...

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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HomerJ
Beitrag 08.07.2013, 15:02
Beitrag #312


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Verstehe ich dich da richtig, ich sollte jetzt doch sagen dass ich trinke?

Oder soll ich sagen, ich betreibe kein Wirkungstrinken mehr und reduziere mich auf Speisen?
Ansonsten habe ich ein Problem wenn ich nach den Mengen gefragt werde. Ich wiege jetz schon mehr. Ca. 65 kg, d.h. ich könnte z.B. ein Glas Sekt 0,2l mit ca. 10% Vol. Alkohol trinken und wäre dann knapp bei 0,3 (wäre nett wenn das noch jemand nachrechnen könnte)

Wenn ich aber nun auf KT plädiere, fehlen mir ja auch mehrer Leberwerte.
Ich habe dann, mit denen vom Tag der MPU insgesamt 3

Noch dazu müsste ich dann nun ein Trinktagebuch ausfüllen mit den bisherigen Anlässen und den kommenden oder?

Eigenltich hat mir meine Geschichte bisher ganz gut gefallen, aber wenn meine Chancen anders besser stehen muss ich mir das wohl noch einmal überlegen.

MfG

HomerJ
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Uwe W
Beitrag 08.07.2013, 18:09
Beitrag #313


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Wenn Du vom Gutachter als abstinenzpflichtig eingestuft werden solltest, kannst Du mit kontrolliertem Trinken natürlich ganz schön auf die Schnauze fallen.

Insofern würde ich bei der bisherigen Geschichte bleiben. Wenn das Gutachten lediglich wegen fehlender Abstinenznachweise nicht positiv ausfallen sollte, dann kannst Du gegenüber der Behörde immer noch behaupten, dass Du abstinent gelebt hast und dass man Dir Zeit geben soll, die fehlenden Abstinenznachweise zu erbringen. Das wäre dann ein überschaubares Problem.


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HomerJ
Beitrag 08.07.2013, 18:28
Beitrag #314


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Aber mit wem genau muss ich da dann sprechen?

Mit der MPI oder der FsSt?

Ich würde das Ganze wirklich sehr gerne ohne rechtliche Streitigkeiten über die Bühne bringen.

Noch eine Frage:

Ich habe einen Rechtsschutz, der auch für Verkehrsrecht greift.
Sollte es wirklich zu irgendwelchen rechtlichen Verhandlungen kommen, denkt ihr dass die Versicherung dann dafür aufkommt?

Danke euch allen.

PS:

Ich könnte mir schon ohne Probleme Trinkanlässe aus den Fingern saugen, aber ob dann meine ganze Geschichte immer noch so glaubhaft ist weiß ich nicht.
Die letzten Beiträge haben mich wieder ziemlich verunsichert.
Ich finde es einfach traurig/unfair, dass ich besser davon kommen könnte wenn ich lüge und sage dass ich noch ab und zu aus Genussgründen trinke.

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Lotte 2
Beitrag 08.07.2013, 19:15
Beitrag #315


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Du musst machen und lasse Dich nicht verunsichern


Stehe hinter dem was Du Dir erarbeitet hast! Das klingt gut und glaubhaft. Du betreibst kontrolliertes Essen.
Wegen Fahrrad MPU die Ungewissheit blah blah blah............das war doch alles super!!!


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krautsalat
Beitrag 08.07.2013, 19:37
Beitrag #316


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So wie du deinen Umgang mit dem Trinken und der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr schilderst, sollte der Gutachter von dir gar nichts fordern dürfen. Theoretisch könntest du behaupten du trinkst wie bisher und rechnest dir den Restalkohol jetzt immer anhand der Widmarkformel aus. Die Kontrollverluste verschweigst du ja. Da sollte nichts anbrennen, ansonsten klagst du halt. Rechtsschutzversicherung hast du ja.
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HomerJ
Beitrag 09.07.2013, 10:29
Beitrag #317


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Na denn versuch ich es mit der Wahrheit und meiner Geschichte.
Falls mir noch was auf der Seele brennt melde ich mich nochmal hier.
Ansonsten sag ich euch wie es gelaufen ist.
Der Termin wird wohl im Lauf der nächsten Woche stattfinden.

Nicht mal vor dem vorgezogenen Staatsexamen letztes Jahr hatte ich so viel Bammel wie vor der MPU sad.gif


Vielen vielen Dank euch allen für eure tolle Unterstützung.
Ihr habt mir alle sehr geholfen.

Noch ein besonderer Dank an Lotte, Desperate Biker, Uwe, Kai und Cornelius

MfG

HomerJ
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Die_Bikerin
Beitrag 09.07.2013, 12:07
Beitrag #318


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Hallo HomerJ,

Zitat (HomerJ @ 09.07.2013, 11:29) *
Ansonsten sag ich euch wie es gelaufen ist.
Unbedingt.
Zitat (HomerJ @ 09.07.2013, 11:29) *
Der Termin wird wohl im Lauf der nächsten Woche stattfinden.

Eine ganze Woche Daumendrücken, ich hoffe, das gibt mein Terminkalender her, aber ich gebe mein bestes.
Zitat (HomerJ @ 09.07.2013, 11:29) *
Nicht mal vor dem vorgezogenen Staatsexamen letztes Jahr hatte ich so viel Bammel wie vor der MPU sad.gif

Kann ich verstehen, ich hatte bisher auch vor nichts auch nur annähernd so viel Angst (und das schon bevor ich überhaupt eine Aufforderung habe). Aber wenn man all den Usern hier glauben darf, ist das Ganze nicht annähernd so schlimm, wie man es sich vorstellt.
Du bist gut vorbereitet, also klappt das schon thumbup.gif
Zitat (HomerJ @ 09.07.2013, 11:29) *
Noch ein besonderer Dank an Lotte, Desperate Biker, Uwe, Kai und Cornelius

Gern geschehen - Du kannst Dich ja revanchieren, wenn Du schon MPU-Profi bist und ich dann an meiner Vorbereitung sitze cool.gif.

Schöne Grüße wavey.gif
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HomerJ
Beitrag 09.07.2013, 16:50
Beitrag #319


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Was mir noch eingefallen ist:

Ich bin beim weggehen, wenn ih dann gemerk habe, dass ich schon zu viel getrunken habe oftmals auf Wasser umgestiegen.
Sollte ich das evtl. noch bei der Frage mit der Kontrolle über die Trinkmenge erwähnen?

Dann nochmal zu der Frage ob Missbrauch oder nicht?
Wenn ich sage, ich habe Missbrauch betrieben, was für Konsequenzen hat das.

Und wegen der fehlenden AB Nachweise bin ich immer noch am hadern mit mir selbst.
Kann mir evtl mal jemand zeigen wie ein Trinktagebuch aussieht?
Ich habe schon gegoogeld aber nichts in Bezug auf die MPU gefunden.
Eigentlich möchte ich ja wirklich bei der Wahrheit bleiben, habe mir aber nochmals Gedanken darüber gemacht.
An meiner Geschichte würde sich ja nicht viel ändern, ausser dass ich nun nur noch zu ganz ganz speziellen Anlässen trinke.

Z.B Weihnachten eine Tasse Glühwein, Silvester wollte in ein Glas Sekt trinken, habe ich aber nicht gemacht weil ich dann doch selbst mit dem Auto unterwegs war und da nichts trinke.
Im neuen Jahr wollte in nach dem Examen ein Glas Sekt trinken, Tat ich aber auch nicht weil ich danach einfach nur etwas essen wollte.
Am Geburtstag meiner Freundin habe ich dann ein Glas Sekt mit der ganzen Familie getrunken, weil wir noch dazu mein gutes abschneiden im Examen gefeiert haben...


Anlässe könnte ich durchaus aufzählen.
Wenn ich mal einen Blick in ein Trinktagebuch werden könnte, würde mir das evtl. bei der Entscheidung helfen.


Bisher tendiere ich aber immer noch dazu meine Geschichte zu erzählen.

MfG

HomerJ
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krautsalat
Beitrag 09.07.2013, 22:08
Beitrag #320


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Zitat (HomerJ @ 26.06.2013, 12:00) *
13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
(bei wenig und bei viel Alkohol)

Bei wenig Alkohol [...] konnte ich [...] Nachts sehr schlecht einschlafen, weil sich alles gedreht hatte.

Das finde ich interessant, zeigt es doch, wie unterschiedlich Menschen auf Alkohol reagieren. Das Karussell hatte ich immer nur, wenn ich nahe der Kotzgrenze war. Also nur, wenn ich wirklich viel getrunken hatte.
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Die_Bikerin
Beitrag 10.07.2013, 10:23
Beitrag #321


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Hi HomerJ,

mich haben die ganzen Beiträge zu Deiner Vorgehensweise so konfus gemacht, dass ich mich da mit Ratschlägen lieber zurück halte, obwohl ich auch finde, Du solltest nur eine Geschichte erzählen, mit der Du Dich auch einigermaßen wohl fühlst.

Zitat (HomerJ @ 09.07.2013, 17:50) *
Dann nochmal zu der Frage ob Missbrauch oder nicht?
Wenn ich sage, ich habe Missbrauch betrieben, was für Konsequenzen hat das.

Hast Du den Thread mal gelesen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=104510.
Ich schließe daraus, dass quasi jeder Alkoholmissbrauch betreibt (spätestens dann, wenn er bei der Alkohol-MPU sitzt). Es sollte eben kein schwerer Missbrauch herauskommen, der Dich abstinenzpflichtig macht (aber frage mich bitte nicht, wo hier genau die Grenze gezogen wird. Vermutlich bei zu großen Mengen oder wenn die Kontrolle über den Konsum verloren gegangen ist. Expertenmeinung????).
Zitat (HomerJ @ 09.07.2013, 17:50) *
Wenn ich mal einen Blick in ein Trinktagebuch werden könnte, würde mir das evtl. bei der Entscheidung helfen.

Das hier ist ein Trinktagebuch: http://www.alkohol-leitlinie.de/material/Trinktagebuch.PDF . Wobei das meines Wissens gar keine Pflicht ist und mein Therapeut meinte, wenn man so selten trinkt wie ich würde es eher albern und konstruiert wirken, weil man sich 5 Anlässe im Jahr auch mal merken kann.

Was wichtiger ist: Du solltest eben (vermute ich) glaubhaft schildern können, was für Gedanken und Gefühle Dich vor und während des Konsums bewegt haben, falls Du gefragt wirst (nicht dass ich irgendetwas Bedeutsames von meinen 2 Trinkanlässen berichten könnte - außer, dass Bier nach 2 Stunden schal und warm schmeckt).

Schöne Grüße wavey.gif
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HomerJ
Beitrag 10.07.2013, 11:13
Beitrag #322


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Danke dir.

Nach der TF habe ich erst einmal 3 Monate gar keinen Alkohol zu mir genommen. Als es dann an einem Tag in der Mensa nix gutes zu essen gab außer Schweinebraten in Biersosse habe ich mir am Aend viele Gedanken gemacht.

Will ich wirklich so weiter machen und sogar auf Speisen achten, oder will ich lernen kontrolliert mit Alkohol umzugehen.
Ich habe mich für letzteres Entschieden und mir aber gleich von Amfamg an gesagt, dass ich nur noch zu ganz ganz besonderen Anlässen etwas trinke und dabei auch nie mehr als ein Glas. Bei Speisen achte ich heute nicht mehr darauf, was ich zu mir nehme, was aber nicht heißt dass ich absichtlich alkoholische Speisen zu mir nehme.

Ich trinke heute z.B. auch kein Bier mehr, weil ich weiß, dass ich mit 0,33l schon gefährlich Nahe an die 0.3 Grenze herankommen würde, es sei denn ich trinke das Bier innerhalb von 2h.... Dann schmeckt es aber auch nach gar nichts mehr und es hat für mich keine Bedeutung, da sich mein Konsum nun nur noch auf Genuss konzentriert.

Wenn ich also heute noch mit meinen Freunden in einen Club gehe trinke ich immer noch nichts.
Es muss ein Grund sein, der eine große Bedeutung für mich hat.

Weihnachten, vor dem Konsum des Glühweins, habe ich schon ein komisches Gefühl gehabt nach mehr als 3 Monaten wieder Alkohol zu trinken.
Ich wusste aber auch, dass ich nicht mein Leben lang gar nichts mehr trinken will, sondern verantwortungsbewusst damit umgehen will.
Wir haben seit ich 16 bin an Weihnachten abends immer zusammen eine Tasse Glühwein getrunken.
Es ist also quasi schon Tradition bei uns, dass wir nah dem auspacken der Geshenke zusammensaßen und dabei Glühwein getrunken haben.
Dabei war es abe immer schon so, dass wir nie mehr als eine Tasse getrunken haben.
Während des Konsums, machte ich mir dann nicht mehr so viele Gedanken. Ich wusste ja von den Jahren zuvor, dass ich keine Wirkung spüren würde, da in keine große Menge Alkohol zu mir nehmen würde
Ich habe mir beim trinken sehr viel Zeit gelassen und den Glühwein sogar nochmal in der Mikrowelle warm gemacht.
Es war aber ein schönes Gefühl, die Tradition zusammen mit meine Familie aufrecht zu erhalten.

An Silvester wollte ich dann eigentlich auch ein Glas Sekt trinken, da aber ein Freund kein Auto zur Verfügung hatte bin ich gefahren und hab somit auch nichts getrunken.
Das hat mir nichts ausgemacht, weil mir die Tatsache wichtiger war, dass mein Freund mitkommt.
Auch nach dem Examen ist es bei Studenten eine Art Tradition, zusammen ein Glas Sekt zu trinken. Das wollte ich aber nicht, weil ich wusste, dass ich nach dem Examen einfach nur fertig sein werde und etwas Essen will.

Wenn in der Familie meiner Freundin jemand Geburtstag hat, wird auch immer ein Sekt getrunken.

Meine Freundin hat jedoch eine sehr große Familie.

Ich habe daher bis auf einmal, das war der Geburtstag meiner Freundin, immer dankend abgelehnt, zumal ich auch mit dem Auto unterwegs war.
An ihrem Geburtstag waren wir nicht mit dem Auto unterwegs, weil ich wusste, dass ich mit ihrer Familie ein Glas Sekt trinken möchte.
Es war also das zweite mal, dass ich seit der TF Alkohol konsumiert habe.

Ich hatte zuvor eine sehr gute Note im Staatsexsmen erhalten und war sehr stolz auf mich.
In meiner Familie werde ich für solche Ergebnisse schon gelobt, aber zu meinem Erstaunen war dies in der Familie meiner Freundin viel intensiver.
Auch wenn sie eigentlich nicht genau wussten was das für eine Prüfung war, waren sie alle sehr stolz auf mich.

Es war also ein sehr sehr schönes Gefühl mit ihnen anstoßen zu können und zwei Dinge gleichzeitig zu feiern.
Normalerweise belohne ich mich ja mit anderen Dingen nach guten Prüfungen. Direkt nach dem Examen bin ich ja auch lieber essen gegangen und der eigentliche Anlass war der Geburtstag meiner Freundin.
Es war aber dennoch sehr sehr schön und ich habe festgestellt, dass die Entscheidung KT zu praktizieren genau das richtige für mich ist.

Ich will mich nicht mehr betrinken, aber an solch feierlichen Anlässen möchte ich wirklich gerne mitanstossen.

Mein nächster geplanter Trinkanlass ist die Goldene Hochzeit ihrer Großeltern.

Bevor es Kaffee und Kuchen gibt wird dort wieder ein Glas Sekt getrunken.

Ich freue mich scho sehr auf diesen Tag, nicht wegen dem Glas Sekt sondern wegen der ganzen Feierlichkeit.

Es kann aber auch gut sein, dass ich an diesem Tag die Familie mit dem Auto fahren werde, dann gilt natürlich wieder meine 0,00 Regel.
Das weiß auch jeder in ihrer und meiner Familie.

Wenn ich mit dem Auto fahre trinke ich keinen Schluck.



Wie hört sich das an?

MfG
HomerJ
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Lotte 2
Beitrag 10.07.2013, 12:03
Beitrag #323


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Hallo HomerJ

Zitat (HomerJ @ 10.07.2013, 12:13) *
Wie hört sich das an?

ich bin ehrlich (verzeih meiner Wortwahl, es geht jetzt nicht anders): Scheiße

besonders:
Zitat (HomerJ @ 10.07.2013, 12:13) *
dass ich mit 0,33l schon gefährlich Nahe an die 0.3 Grenze herankommen würde,

so was von doof mit diesem gefährllich

Zitat (HomerJ @ 10.07.2013, 12:13) *
Ich wusste ja von den Jahren zuvor, dass ich keine Wirkung spüren würde, da in keine große Menge Alkohol zu mir nehmen würde

Auch doof - ein Becher Glühwein, das sollte sehr wohl, trotz Alkoholgenwöhnung, aber sehr seltenen Trinkanlässen, eine Wirkung zu spüren sein.

Mir gefällt Deine Geschichte mit Deiner AB besser, denn das bist Du und das kannst Du dadurch ohne Probleme glaubhaft vermitteln.
Die fehlende AB Nachweise kannst Du genügend begründen: Radfahrergeschichte MPU Zeitpunkt ungewiss, armer Stundet, alkoholisches Essen, und sogar den RAtschlag, andere sagen Lüge mache auf KT, sonst schaffst Du es nicht, zum Vorteil nutzen.

Aber wie gesagt: Du musst machen. Nur mit der Story - nö. Ich helfe Dir dabei nicht weiter. Da stehen mir die Haare zu Berge.

Liebe Grüße
Lotte


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Lotte 2
Beitrag 10.07.2013, 12:47
Beitrag #324


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Nachtrag zu meinem letzten Beitrag:
Vielleicht fehlt Dir diese ganz klar ausgedrückte Satz

Du lässt Deine Kontrollverluste weg, das ist klar!
Mit dem Rest Deiner Geschichte bist Du nicht ABpflichtig. So könntest Du Deine MPU mit KT gestalten. Das sehen auch (soweit ich lese) auch alle anderen Deiner Helfer so. Da Du nicht ABpflichtig bist ist es meines Erachtens nicht zwangsläufig notwendig Deine AB durch Nachweise zu belegen.


Schade, ich weiß gerade einen Spruch, den ich vor längerer Zeit in einem anderen Thread gelesen hatte, für mich in meinen geklaut hatte, nicht auswendig. Der wäre gut für Dich. Ich stöbere vielleicht heute Abend mal danach, vielleicht lässt er sich ausbuddeln, dann schicke ich ihn Dir.




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Die_Bikerin
Beitrag 10.07.2013, 15:08
Beitrag #325


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Zitat (Lotte 2 @ 10.07.2013, 13:03) *
Auch doof - ein Becher Glühwein, das sollte sehr wohl, trotz Alkoholgenwöhnung, aber sehr seltenen Trinkanlässen, eine Wirkung zu spüren sein.

Mir hat der Satz von Homer beim Durchlesen zwar auch nicht gefallen, trotzdem hatte ich das Prinzip KT eigentlich anders verstanden. Ich glaube ich habe hier irgendwo so was gelesen, wie "KT hört da auf, wo Wirkungstrinken anfängt". Mein Therapeut hat es mir auch so erklärt, dass man so langsam und in so kleinen Schlucken trinkt, dass der erste Schluck schon wieder abgebaut ist bevor man den zweiten trinkt und so eben gerade keine Wirkung erzielt wird (und auch nicht werden soll).

Zitat (Lotte 2 @ 10.07.2013, 13:47) *
Mit dem Rest Deiner Geschichte bist Du nicht ABpflichtig. So könntest Du Deine MPU mit KT gestalten. Das sehen auch (soweit ich lese) auch alle anderen Deiner Helfer so. Da Du nicht ABpflichtig bist ist es meines Erachtens nicht zwangsläufig notwendig Deine AB durch Nachweise zu belegen.

Nochmal, zu meinem Verständnis: ist nicht auch eine freiwillige Abstinenz normalerweise (in einem Wiedererteilungsverfahren) zwingend nachzuweisen? Nur eben in einem Entzugsverfahren nicht, weil die Beweislast hier auf Seite der Behörde liegt (so habe ich zumindest Uwe verstanden)?

Was Deinen Text angeht: wenn ich ihn in einem fremden Fragebogen gelesen hätte, hätte ich vermutlich gedacht, dass er mich überzeugt. Da er aber von Dir kommt und ich weiß, dass es eine Story ist fällt es mir schwer, ihn unvoreingenommen zu betrachten.
Was mir noch aufgefallen ist: die Mengenangabe "nie mehr als ein Glas" würde ich weglassen (eine Maß Wodka ist ja auch nur ein Glas), sondern stattdessen klare Mengen- und Promilleangaben machen.

P.S. Ich beantworte Deine Fragen, weil Du sie stellst und nicht, weil ich Dir irgendwie zu der KT-Geschichte raten möchte.
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Kai R.
Beitrag 10.07.2013, 15:11
Beitrag #326


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Zitat (HomerJ @ 10.07.2013, 12:13) *
Wie hört sich das an?

ich finde es hört sich plausibel an, wenn auch vielleicht ein ganz kleines bißchen vorformuliert und auswendig gelernt. Ich würde auf Nachfrage eines der von Dir genannte Beispiele bringen und es ansonsten dabei belassen, die Trinkanlässe aufzuzählen.


--------------------
Grüße

Kai

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HomerJ
Beitrag 10.07.2013, 15:19
Beitrag #327


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Das war auch mein Plan.

Das ich nur die Trinkanlässe aufzähle und wenn dazu Fragen kommen etwas in die ähnliche Richtung geht.

Mit dem einen Glas hast du Recht Biker, dass ist blöd...

Lotte, ich verstehe dich ganz gut und ich bin auch immer noch am hadern mit mir.
Ich kann die Ereignisse aber genau so schildern, weils sie so stattgefunden haben.

Ob ich nun dabei ein Glas Sekt getrunken habe oder nicht spielt eigentlich keinen Unterschied.
Bis auf den Alkohol hat sich ja alles so zugetragen.

Ich dachte, wie Biker auch, dass man wenn man AB behauptet, diese auch zwingend nachweisen muss.

Den "Glühwein" habe ich sehr langsam getrunken, weil ich mir zuvor schon ausgerechnet habe, dass ich bei 0,2L wenn ich ihn schnell trinke bereits über 0,3 Promille bin.

Ich verstehe, dass dir nicht sehr wohl ist bei dem Gedanken Lotte.

Bier trinke ich nicht mehr, weil es für mich heute keine Getränk für einen besonderen Anlass ist.
Das war bei Sekt/Glühwein immer schon etwas anderes.

MfG

HomerJ
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krautsalat
Beitrag 10.07.2013, 16:38
Beitrag #328


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Ich finde das klingt nach kT! Du hast deutlich gemacht, dass du dir vorbehältst zu besonderen Anlässen geringe Alkoholmengen zu konsumieren und hast sogar immerhin 2 Trinkanlässe schildern können. Ich würde die kT-Geschichte sogar eher für die wahre halten als das AB-Konstrukt.
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Die_Bikerin
Beitrag 11.07.2013, 14:41
Beitrag #329


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Zitat (corneliusrufus @ 11.07.2013, 00:09) *
HomerJ hätte es viel einfacher haben können, hätte er sich früher sauber für KT entschieden. Er hat das selbst für sich verkompliziert. Und litt dann darunter unnötig.

Na ja, man kann aber Homer doch nicht vorwerfen, dass er glücklicher abstinent ist. Er hat kein Geld für jahrelange Nachweise und ißt gerne mal mit Alkohol (finde ich nachvollziehbar, das waren auch meine Hauptbeweggründe für KT) - dass er dann trinken sollte, nur um es bei der MPU leichter zu haben, finde ich auch leicht absurd (mein Therapeut sagt mir ja auch ständig, dass ich mal wieder Alkohol trinken soll, das kann doch wirklich nicht die Lösung sein).
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HomerJ
Beitrag 11.07.2013, 18:48
Beitrag #330


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Hey zusammen,

ich habe mir heute nochmal genau die Akte der Polizei durchgelsen, die ja auch die Fsst und somit die MPI bekommen haben.

Als mich die Beamten aufgehalten haben, habe ich zuerst gesat, dass ich das Rad geschoben habe, habe aber dann doch eingelenkt und zugegeben gefarhen zu sein. In der Akte steht auch das mit den 4 Bieren.

Wie gesagt, ich wusste, dass man nicht sturzbetrunken Radfahren darf, hätte aber niemals gedacht dass es eine Straftat ist.
Zusätzlich hatte ich damals keine Ahnung, dass ich so hohe Promillewerte erreichen könnte.

Sollte ich nun bei der Aussage bleiben, dass ich keine Ahnung davon hatte nicht fahren zu dürfen?

Ich kann ja immer noch behaupten, dass ich in dem Moment einfach so perplex war, weil ich bisher noch nie irgendwie in Kontakt mit der Polzei kam.
Deshalb habe ich gedacht, dass sie mich einfach wieder gehen lassen, wenn ich mich herausrede.

MfG

HomerJ
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Kai R.
Beitrag 11.07.2013, 18:55
Beitrag #331


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Zitat (HomerJ @ 11.07.2013, 19:48) *
Sollte ich nun bei der Aussage bleiben, dass ich keine Ahnung davon hatte nicht fahren zu dürfen?

warum nicht? Du wusstest nicht, dass es eine Straftat ist und dass Du schon soviel hattest.


--------------------
Grüße

Kai

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HomerJ
Beitrag 12.07.2013, 21:27
Beitrag #332


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Also entgegen vieler Meinungen habe ich mich dazu entschieden die Wahrheit zu sagen.

Ich werde sagen, dass ich keinen Alkohol mehr trinke, aber dennoch nicht zu 100% AB lebe.
Wenn mir der Gutachter meine Geschichte nicht glauben will, biete ich eine Haaranalyse an.

Nun meine Frage:

Soll ich die Haaranalyse gleich bei der ärztlichen Untersuchung anbieten oder erst im Gespräch mit dem GA?

MfG

HomerJ
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mpumacher
Beitrag 12.07.2013, 21:40
Beitrag #333


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Zitat
Ich werde sagen, dass ich keinen Alkohol mehr trinke, aber dennoch nicht zu 100% AB lebe.


Wie soll das funktionieren ?

Entweder man lebt abstinent (trinkt keinen Alkohol und nimmt keine Drogen)
oder man trinkt kontrolliert (Alkohol)
oder man trinkt unkontrolliert und/oder konsumiert

für mich hört sich das so an: Ich trinke keinen Alkohol, aber mache etwas anderes, gar Drogen nehmen ? - Wie soll das gehen ?

bleibt nur zu sagen: ich trinke wenig Alkohol oder kontrolliert Alkohol...keinen Alkohol trinken und NICHT 100 % Abstinenz sein schließt sich in der Formulierung zumindest aus.

"Ich trinke nur selten Alkohol zu besonderen Anlässen" wäre eine Form zum KT.

LG


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Lotte 2
Beitrag 12.07.2013, 21:56
Beitrag #334


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Hallo HomerJ

Du weißt wie sehr mich Deine Entscheidung freut.

Sorry, auf diese Frage war ich nicht eingegangen.
Du weißt nicht in welcher Reihenfolge Deine MPU ablaufen wird. Nicht automatisch ist die ärztliche Untersuchung vor dem psychologischen Gespräch.
Wenn dann würde ich es eher im psychologischen Gespräch anbieten. Aber mache Dir da nicht zu viel Gedanken, die blockieren nur.

Gehe mit innerer Ruhe dort hin und gehe geschmeidig und fließend den Ablauf, sowie den Gesprächsverlauf mit. Dann wirst Du es zum richtigen Zeitpunkt sagen.

Und noch was, du weißt was kommt: Du hast Deine Entscheidung gefällt. Du musst machen und lasse Dich nicht verunsichern!!

Ich drück die Daumen.

Liebe Grüße
Lotte



@mpumacher
scheinbar hast Du den Thread nicht gelesen, so erübrigen sich Deine Fragen und Anmerkungen


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HomerJ
Beitrag 06.08.2013, 11:31
Beitrag #335


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Hey zusammen.
Ich warte z.Zt immer noch auf das Gutachten.
Genaueres zur MPU schreib ich dann noch wenn ich es erhalten habe.
Es kann sein, dass ich auch so einen 70er Kurs machen muss.
Sollte dies der Fall sein, wie muss ich dann weiter Vorgehen?
Soll ich bei der Fsst angeben, dass ich den Kurs noch machn muss oder den FS in der Zeit einfach Kommentarlos abgeben?

MfG

HomerJ
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Uwe W
Beitrag 06.08.2013, 16:32
Beitrag #336


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Bei einem negativen Gutachten mit § 70 Empfehlung ist streng genommen die Kraftfahreignung nicht gegeben. Viele Führerscheinstellen entziehen bei solch einem Gutachten aber nicht, sondern setzen eine Frist für den § 70 Kurs. In diesem Fall bleibt die Fahrberechtigung also erhalten.

Wenn Du mit Führerschein kommentarlos abgeben einen Verzicht auf die Fahrerlaubnis meinst: dann würdest Du Deine Punkte behalten, würdest eine Zeitlang nicht fahren dürfen und müsstest für die Neuerteilung dann noch Gebühren bezahlen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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HomerJ
Beitrag 06.08.2013, 21:57
Beitrag #337


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Ok.
Wenn ich den FS einziehen lassen würde, wie viel wurde dass dann kosten?
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Uwe W
Beitrag 06.08.2013, 22:11
Beitrag #338


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Warte doch erst einmal das Gutachten ab!

Ob das Gutachten tatsächlich die Grundlage für einen Entzug der Fahrerlaubnis bilden kann, ist ja noch nicht klar.


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HomerJ
Beitrag 07.08.2013, 09:57
Beitrag #339


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Also ich muss den Kurs machen und meine Fsst gibt mir keine Frist dafür.
Ich habe aber noch bis Ende August Zeit ihnen das GA vorzulegen bis der FS eingezogen wird.
Danach werde ich ihn aber wohl wegen den Punkten doch "einziehen" lassen.

Ich hätte zwar gute Lust gegen das GA zu Klagen aber naja...
Der Hauptrund warum das GA negativ ist, ist dass mir die Psyhologin mich geglaubt hat, dass ich "nur" 7 Bier getrunken hab.
Die Ärztin hat mir erklärt sie überschlagen mit 0,3 Promille pro Bier bei einem Mann.
Aufgrund meines Gewichts habe ich aber damals fast 0,5 pro Bier gehabt.

Sie hat mich auch nicht gefragt ob ich schon mal betrunken Auto gefahren bin und legte mir die Aussage, dass ich aus Bequemlichkeit mit dem Rad gefahren bin so aus, dass ich da auch ein Auto hatte nehmen können.

Naja egal, bei einer Klage wäre ja eine neue MPU notwendig oder?

Weiß zufällig jemand wie viel eine 70er Kurs beim TÜV Süd kostet?

MfG

HomerJ
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Uwe W
Beitrag 07.08.2013, 17:04
Beitrag #340


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Hast Du das Gutachten denn schon vorliegen?
Zitat
Der Hauptrund warum das GA negativ ist, ist dass mir die Psyhologin mich geglaubt hat, dass ich "nur" 7 Bier getrunken hab.
Die Ärztin hat mir erklärt sie überschlagen mit 0,3 Promille pro Bier bei einem Mann.
Aufgrund meines Gewichts habe ich aber damals fast 0,5 pro Bier gehabt.

Das wäre aber eine ziemliche Sauerei. Wenn das so im Gutachten steht, wäre das Gutachten nicht wissenschaftlich erstellt und damit mangelhaft.

Zitat
Sie hat mich auch nicht gefragt ob ich schon mal betrunken Auto gefahren bin und legte mir die Aussage, dass ich aus Bequemlichkeit mit dem Rad gefahren bin so aus, dass ich da auch ein Auto hatte nehmen können.
OK, dann hast Du Dich in dieser Beziehung wohl suboptimal ausgedrückt bzw. geantwortet. Dass man noch nie betrunken Auto gefahren ist, kann man natürlich auch versuchen anzubringen, wenn man nicht danach gefragt wurde.
Das Rad aus Bequemlichkeit zu nehmen (weil einem der Fußweg zu lang ist), ist dann in der Tat eine Aussage, in die man auch hineininterpretieren kann, dass man betruken.

Zitat
Naja egal, bei einer Klage wäre ja eine neue MPU notwendig oder?
Das hängt davon ab, welche Aussagen des Gutachtens verwertbar sind.
Wenn die Führerscheinstelle selber merkt, dass das Gutachten nicht schlüssig ist, dann müsste sie übrigens auf Nachbesserung drängen und dürfte nicht gleich entziehen. Wenn Du in dieser Zeit den Kurs machst, dann könnte es sein, dass Du Deine Fahrerlaubnis behalten kannst.


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HomerJ
Beitrag 07.08.2013, 17:56
Beitrag #341


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Ja ich habe das Gutachten vorliegen.
Es steht nicht drinn dass es nur wegen dem Alloholwert ist, aber die GA hat mir nach dem Grspräch ja gesagt, dass sie wegen der Alkoholmenge überlegt, dass ich den Kurs noch machen muss
Ich werde aber wohl in den saueren Apfel beißen und den Kurs machen.
Ich habe keine Lust nochmal zur MPU gehen zu müssen.

MfG
HomerJ
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Uwe W
Beitrag 07.08.2013, 20:30
Beitrag #342


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Wie wird denn die negative Prognose im Einzelnen begründet?


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Lotte 2
Beitrag 08.08.2013, 07:23
Beitrag #343


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Hallo HomerJ

magst Du uns das GA mal zum Lesen zur Verfügung stellen.

Zitat (HomerJ @ 07.08.2013, 10:57) *
Der Hauptrund warum das GA negativ ist, ist dass mir die Psyhologin mich geglaubt hat, dass ich "nur" 7 Bier getrunken hab.

Ich will ja nicht motzen, aber mir schienen im Vorfeld die 7 Bier auch zu wenig. Aber das allein macht das negativ ja nicht aus.
Und ganz negativ ist es ja nicht - mit Kursauflage heißt doch, danach ist alles gut. Augen zu und durch, würde ich, wenn es mich beträfe, denken.

Liebe Grüße
Lotte


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HomerJ
Beitrag 08.08.2013, 07:39
Beitrag #344


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Ich habe das Gutachten nicht hier.
Evtl schaffe ich es am Wochenende noch abzutippen.

Lotte, ich weiß dass du auh dachtest dass es zu wenig ist aber ich habe es so oft gerechnet und bin mit der Wismarkformel immer auf das Ergebniss gekommen.
Die Promillerechner im Internet haben oftmals bei der Menge und meiner Größe noch höhere Werte ergeben.
Naja ich denk es bleibt wohl echt bei Augen zu, zahlen und durch
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mpumacher
Beitrag 08.08.2013, 07:49
Beitrag #345


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ich gratuliere trotz Komplikationen die größte Hürde gemeistert zu haben !!!

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Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.08.2013, 09:04
Bearbeitungsgrund: doppelten Text gelöscht


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Lotte 2
Beitrag 08.08.2013, 07:52
Beitrag #346


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Naja aber ich habe Dir auch erzählt, dass ich mit der Widmarkformel bei mir auf 3,5 gekommen bin.
Es wurde auch mit mir in meinem Thread gerechnet.
Die Auskenner auf dem Gebiet haben mich (durch meine damaligen Trinkgewohnheiten blushing.gif) gut nach unten auf die 1,82 korrigiert, ohne die Trinkmenge zu schmälern, so quasi nö nö, das passt schon alles und ich kam dann auf meine 1,82.

Aber egal, um gelegte Eier brauchen wir uns nicht mehr unterhalten.
Es ist so wie es ist. Augen zu und durch.

Ich drück Dich

Liebe Grüße
Lotte


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Beitrag 08.08.2013, 16:20
Beitrag #347


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Also ich bin auch schon auf die Begründung im Gutachten gespannt. Eine Gutachterin, die pauschal mit 0,3 Promille pro Bier rechnet erscheint mir schon fragwürdig (wenn ich das tun würde, würde ich wahrscheinlich durchfallen).
Und auch wenn es im Nachhinein nicht mehr viel bringt darüber zu diskutieren (zumindest wenn HomerJ das Gutachten nicht anfechten will), ich komme bei den 7 Bier auch auf so hohe Promillezahlen, selbst wenn ich mit einer höheren Abbaurate für geübte Trinker rechne (und das sollte ein Ga auch wissen).

Wenn das tatsächlich die einzige Begründung für eine Kursauflage ist, finde ich es schon seltsam.

Aber ansonsten HomerJ: Auch wenn es nicht der optimale Ausgang ist, immerhin musst Du nicht noch mal zur MPU und der FS ist auch nicht lange weg, also trotzdem herzlichen Glückwunsch flowers.gif .
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