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> Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 14:53
Beitrag #1


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Hallo Zusammen,

ich habe ziemlich großen Mist gebaut.
Ich wurde letzte Woche von der Polizei aufgehalten, weil ich sturzbetrunken mit dem Rad nach Hause gefahren bin. Obwohl ihr dass hier wohl öfter hört war es wirklich das erste Mal, dass ich betrunken mit einem Fahrzeug im Verkehr unterwegs war....
Ich weiß auch dass mir das nicht sonderlich viel weiterhilft aber ich wollte es nur mal angemerkt haben.
Ich habe bisher noch keinen Brief und keine Empfehlung für die MPU bekommen, kann aber wohl definitiv davon ausgehen, dass ich bei einem Promillestand von 2,7 auf jeden Fall eine machen muss.

Der Entzug des Führerscheins ist bei mir eig. momentan kein großes Problem, da ich noch studiere und viele Mitfahrgelegenheiten habe.
Mir geht es eigentlich wirklich um die Aufarbeitung meiner Alkoholprobleme.

Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir hierbei helfen könntet.

Zu meiner Situation:

Ich bin 25 und Student.
Ich habe mit 15 Jahren die ersten Erfahrungen mit Alkohol gemacht. Dabei habe ich mit Bier experimentiert. Im Alter von 16-19 war ich dann an den Wochenenden öfters mal feiern, was damals relativ regelmäßig war. In der Zeit experimentierte ich auch mit härteren Getränken und ab 18 trank ich hauptsächlich Vodka Redbull. Da ich in dieser Zeit relativ häufig Filmrisse hatte und auch viele peinliche Dinge im Rausch machte, nahm ich mir vor eine Zeit lang nichts mehr zu trinken. Dies waren damals etwa 3 Monate. Danach ging ich dann noch sporadisch weg und trank Bier.
Dann kam die Zeit, in der ich mich für das Abitur vorbereitete, in welcher ich wieder gar keinen Alkohol trank. Nach dem bestanden Abitur kam dann wieder eine kürzere Feierphase, in der ich auch wieder härteren Alkohol trank und es kam wieder zu Filmrissen.
Mit 20-21 machte ich meinen Zivildienst. In dieser Zeit ging ich sehr wenig weg und trank dabei hauptsächlich wieder nur Bier.
Mit 21 fing ich dann zu studieren an und lernte meine Freundin kennen, mit der ich bis zum letzten Herbst zusammen war. In diesen 3 Jahren Studienzeit bin ich auch so gut wie nie weggegangen. Da gab es maximal 5-6 Anlässe im Jahr. Auch hier trank ich dann meist wieder nur Bier, weil es bei einigen Außnahmen, als ich Schnaps trank wieder zu Filmrissen kam. Aufgrund der Trennung (ich wurde von meiner Freundin betrogen) begann ich dann meinen Kummer mit Alkohol zu ertränken. Zuvor waren meine Beweggründe Alkohol zu trinken wohl eher die Toleranz und die Normalität im Umgang mit Alkohol in meinem Freundeskreis. Wenn man nicht zusammen sportelte, dann trank man zusammen. Keiner hatte damit Probleme wenn mal jemand betrunken Mist baute. Zurück zu der Situation mit meiner Ex: In dieser Zeit trank ich einfach um nicht mehr nachdenken zu müssen. Ich lernte Tagsüber um mich abzulenken und nachts ging ich weg. Hier trank ich wieder harte sachen und es kam häufig zu filmrissen.
Nach ca. 5-6 Monaten hatte ich die Sache dann einigermaßen überwunden, ging aber immer noch häufig weg, weil es sich dabei für mich um eine "angenehme" Abendgestaltung handelte und die nötige Abwechslung zum tristen Leben in der Bibliothek war. V.A. jetzt, nachdem die Prüfungszeit rumm war wollte ich einfach nur raus und mich abends amüsieren. Oftmals (wohl auch aufgrund meines studentischen Umfeldes) bedeutet dieses amüsieren leider nur trinken gehen.
An dem Abend als ich aufgehalten wurde, wollte ich einfach nur auf 2 Bier zu einem Freund fahren, der sich von uns verabschieden wollte. Im laufe des abends wurde dann ein trinkspiel gespielt. beim ersten mal habe ich mich noch enthalten und gesagt, dass ich ja am anderen tag wieder in die bibliothek müsse um zu arbeiten. nachdem ich aber dann scho 0,75l bier getrunken habe, habe ich mich mitreissen lassen. Dies soll keinesfalls bedeuten dass ich nicht selbst dafür verantwortlich. Ich weiß ganz genau dass ich die Verantwortung dafür zu tragen habe. ich kann mich noch daran erinnern 7 bier getrunken zu haben, habe aber dann einen filmriss, bis zu dem moment als ich im kh bei der blutentnahme saß. auch dort kann ich mir noch dunkel an die details erinnern.




Ich habe mir seit dem Tag vorgenommen nichts mehr zu trinken, weil ich es einfach nicht unter kontrolle habe. ich dachte immer, wenn ich nur bier trinke geht das. ich habe mich vorher nie damit auseinandergesetzt welchen promillestand ich wohl bei meinen saufgelagen haben könnte. das bittere und böse erwachen kam dann letzte woche. ich hätt mir nie gedacht, dass ich mich in solchen sphären bewege und v.a. hätt ich auch nie gedacht, dass ich so blöd bin mich dann noch auf ein rad zu setzen. ich kenne meine beweggründe auch nicht mehr, weil ich mich nicht daran erinnern kann....
ich weiß nicht ob der GA bei der MPU sowas hören will, aber so ist es nunmal.
ICh weiß definitiv, dass ich ein Problem im Umgang mit Alkohol habe und dass es sich bei mir um starken Alkoholmissbrauch handelt. Aus diesem Grund, seh ich für mich selbst nur noch die Möglichkeit der Abstinenz. Auch wenn jetzt viele sagen werden, dass es sich dabei nur um eine temporäre überreaktion handelt.
Ich habe meine Mutter bisher noch nie so enttäuscht von mir gesehen. Das macht mir Angst und hat mich wirklich aufgeweckt...
Ich habe später auch mal eine Vorbildfunktion als Lehrer. Wenn ich so weiterlebe kann ich mir wohl bald selber nicht mehr in die Augen schauen. Wie sollte ich dann noch als Vorbild fungieren. Ich habe meine besten Freunde und meine Familie bereits in meinen Abstinenzplan eingeweiht. Da es sich bei meinen besten Freunden um ein eher ruhigeres Umfeld handelt, habe ich sie auch gezielt um Hilfe gebeten. z.B werden wir wieder mehr gemeinsam unternehmen wie zusammen sport machen oder sich abends zu treffen ohne dabei Alkohol zu trinken. Das is mir sehr wichtig, weil ich ein Mensch bin der soziale Kontakte braucht und nicht gerne alleine ist.


Ich schäme mich selbst dafür und bin richtig wütend, mich und andere Menschen durch meine Tat in Gefahr gebracht zu haben.
Vielleicht sollte ich hier noch anführen, dass ich ein sehr schlechtes verhältnis zu meinem vater habe, weil er sogar betrunken mit dem auto fährt.
Ihm wurde bereits mehrfach der Führerschein entzogen und bisher dachte ich immer dass mein Umgang mit Alkohol wenigstens dementsprechnd OK ist weil ich niemal betrunken in ein Auto gestiegen bin.
Denke ich jetzt aber über die Promillewerte nach die ich erreicht habe, so bin ich bestimmt schon öfters mit einer größeren Menge restalkohol gefahren.
Wenn ich mich wirklich schlecht und noch berauscht gefühlt habe, so habe ich mich aber auch von freunden/ meiner mutter fahren lassen.

So, das war jetzt ziemlich viel Information auf einmal.
Ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit das alles zu lesen und mich auf meinem Weg zu unterstützen.
Ich wollte nur mal meine momentane Gefühlslage, meine Trinkgeschichte und meine Situation darstellen.
Ich weiß auch, dass das alles noch sehr früh ist aber ich will so wie bisher nicht mehr weitermachen.

MfG

HomerJ
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Kai R.
Beitrag 13.08.2012, 15:06
Beitrag #2


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Hallo,

dafür dass es gerade erst passiert ist bist Du mit Deinen Überlegungen doch schon recht weit gekommen. Wer so hier anfängt wie Du der kommt auch schnell weiter. Wenn Du AB leben willst, dann tu das einfach.

Dein größtes Problem was Du jetzt hast ist Zeit. Einige Zeit nach dem Strafbefehl (den Du in 1 - 4 Monaten bekommst) wird sich die FSSt bei Dir melden und eine MPU verlangen, für die sie Dir ca. 2 Monate Frist einräumt. Du brauchst 6 Monate Verhaltensänderung und min. 6 Monate nachgewiesene Abstinenz. Also solltest Du Dich sehr zügig um einen Screeningvertrag kümmern und mit den Nachweisen beginnen.

Außerdem solltest Du auf Zeit spielen. Meist wird die FSSt erst tätig, wenn das Verfahren abgeschlossen und der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist. Hier kann man Zeit schinden. Einfach gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen (geht formlos, muss auch nicht begründet werden). Irgendwann bekommt man dann eine Einladung zu einem Gerichtstermin. Ca. 2-3 Wochen vorher zieht man den Einspruch wieder zurück, dann wird der Strafbefehl rechtskräftig. Kosten oder sonstige negative Folgen zieht das nicht nach sich.

Wenn Du mit der Zeit nicht hinkommst um ein positives Gutachten beizubringen läuft es auf einen zwischenzeitlichen Entzug Deiner FE hinaus.

Grüße

Kai


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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 15:14
Beitrag #3


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D.h. also, sofern die MPU Frist in weniger als 6 Monaten abgelaufen ist, habe ich theoretisch gar keine Chance zu bestehen oder?
Der Abstinenznachweis muss schon zuvor erfolgen und kann nicht danach noch weitergeführt werden, liege ich da richtig?
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Kai R.
Beitrag 13.08.2012, 15:34
Beitrag #4


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mit dem Wert von 2,7 %o bist Du schon hart an der Abstinenzpflicht und dann müsstest Du sogar 12 Monate nachweisen. Die Zeit ist wirklich Dein Freund in diesem Fall. Unter 6 Monate Nachweis vor der MPU würde ich nicht hingehen. Nachträgliche Nachweise gibt es nicht.

Grüße

Kai


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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 15:37
Beitrag #5


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Ok... Ja ich muss ez noch die Strafe abwarten. Ich weiß nicht welcher Wert nun tatsächlich festgestellt wurde. Kann mehr/ aber auch weniger sein.
Wie gesagt ich kann mich an den Tatabend nicht mehr wirklich erinnern.
Was ist den eig. besser?
Urin oder Haarscreening?
Kann ich ein Haarscreening bei meinem Hausarzt durchführen lassen?

Wie viel Zeit kann ich denn durch einen Einspruch in etwa rausholen?
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~Radfahrer~
Beitrag 13.08.2012, 15:42
Beitrag #6


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Mir ist das gleiche passiert. 6 Wochen nach der TF kam der Strafbefehl, 2 Tage später das Schreiben der FSSt (trotz zwischenzeitlicher Weihnachtszeit). Dann brauchst Du auch nicht mehr mit einem Einspruch auf Zeit zu spielen. Der Sachbearbeiter hätte mir nach einem persönlichen Gespräch noch max. 4 Wochen Aufschub gewährt, aber damit wäre ich trotzdem "nur" auf max 5,5 Monate gekommen.

Ich habe dann freiwillig meine FE abgegeben...

Screenings mußt Du von einem Labor durchführen lassen, das bestimmte forensische Richtlinien erfüllt.
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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 15:44
Beitrag #7


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Welchen Promillewert hattest du und wie lange hast du den Schein freiwillig abgegeben? Wurden dadurch die Punkte auch gelöscht?
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Kai R.
Beitrag 13.08.2012, 15:49
Beitrag #8


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die Punkte werden nur gelöscht wenn die FSSt den FS entzieht. Bei freiwilliger Abgabe bleiben sie erhalten.

Grüße

Kai


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~Radfahrer~
Beitrag 13.08.2012, 15:59
Beitrag #9


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Ich hatte 2,03‰ BAK.

Wenn man den Schein freiwillig abgibt, ist das für immer smile.gif Ist lustig, wenn man das so sagt, denn man wird immer angeschaut, als wäre man geistesgestört. Die meisten kennen es halt nur, dass man eine Sperrfrist bekommt und das war es dann. In der Zeit können sich die Autofahrer auf die MPU vorbereiten und Nachweise sammeln.
Aber als Radfahrer bekommst Du die Sperrfrist halt nicht. Du kannst aber im selben Atemzug der Abgabe auch den Führerschein neu beantragen.

Ansonsten what Kai R. said.
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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 16:03
Beitrag #10


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Danach muss ich aber dann wieder einen Erste Hilfe Kurs und Sehtest nachweisen oder?
Das wäre jetzt ja nicht so schlimm, weil ich für das Staatsexamen sowieso einen EH Kurs brauch.
Woher erfahre ich denn ob ich Abstinenzpflicht bekomme oder nicht?
Sollte ich dazu vorher schon eine MPU Beratungsstelle aufsuchen?
Ich mein es spielt für mich ja keine Rolle, da ich sowieso AB leben will. Aber die Frage ist dann ob ich den Schein dann freiwillig für ein halbes Jahr oder doch nicht so lange abgeben muss.
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jordon
Beitrag 13.08.2012, 16:21
Beitrag #11


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Eine Abstinenz musst du eh nachweisen, mindestens 6 Monate, dazu schließt du bei einem Akkreditiertem Institut einen Screeningvertrag ab.
Die Nachweise sind die Eintrittskarte für eine erfolgreiche MPU.
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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 16:31
Beitrag #12


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Ich habe auch gelesen, dass man ein Haarscreening bei seinem Hausarzt durchführen kann, sofern er die Proben in ein berechtigtes und anerkanntes Labor schickt. Dies wäre mir um einiges lieber als ein Urinscreening bei einer MPU Stelle.... Hab auch gelesen dass diese Screenings mit Haaren billiger sind weil ich das nur 2x durchführen lassen muss für die 6 monate....

Übrigens schon mal vielen Dank euch allen.

ICh habe mich auch schon wegen Selbsthilfegruppen umgesehen, die Suchtberatung der Caritas kontaktiert und dem Unipsychologen eine EMail geschrieben.
Es wäre toll, wenn ich von ihm (da er kostenlos is) dann eine Bestätigung bekommen könnte, dass ich entsprechende Gespräche geführt habe.
Da sich heutzutag noch jeder Psychologe Verkehrspsychologe nennen darf, dürften seine bestätigungen dann wohl auch annerkannt werden oder?
Dementsprechend hätte ich ja dann auch fast eine offizielle MPU Vorbereitung. Ich hoffe nur mir wird bei diesem Problem auch geholfen, weil ich wirklich nicht die finanziellen Mittel für eine andere Vorbereitung zur Verfügung hätte
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jordon
Beitrag 13.08.2012, 16:33
Beitrag #13


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Nicht jede MPU Stelle akzeptiert Haaranalysen als Nachweis, von daher das vorher abklären.
Auch sind in der letzten Zeit viele positive Test aus Haaranalysen aufgefallen.
Am Tag der MPU musst du eh entweder eine Urin, oder eine Haarprobe abgeben.
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Kai R.
Beitrag 13.08.2012, 16:36
Beitrag #14


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das Problem mit der Haaranalyse ist dass Du sicher noch ca. eine gewisse Zeit Karenz einrechnen müsstest in denen weiter ETG in das Haar einwachsen kann. Und diese Zeit ist dann wieder verlorene Zeit.

Grüße

Kai


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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 16:42
Beitrag #15


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Ok, das klingt logisch. Vielen vielen Dank.
Sollte ich die MPU aufgrund eines Einspruches so weit hinauszögern können, dass ich wirklich 6 Monate Abstinenz nachweisen kann, denkt ihr dann, dass mir der GA aufgrunde meines doch noch jungen Alters ein Leben in AB glauben wird? Wie gesagt, ich sehe für mich selbst wohl keine andere Option als Abstinenz, damit ich nicht wieder in das alte Schema zurückfalle....
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Kai R.
Beitrag 13.08.2012, 16:53
Beitrag #16


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Zitat (HomerJ @ 13.08.2012, 17:42) *
ich sehe für mich selbst wohl keine andere Option als Abstinenz, damit ich nicht wieder in das alte Schema zurückfalle....

das wird Dir der Gutachter dann auch so glauben, wenn es Deine Überzeugung ist.

Grüße

Kai


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~Radfahrer~
Beitrag 13.08.2012, 16:57
Beitrag #17


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Zitat (HomerJ @ 13.08.2012, 17:03) *
Danach muss ich aber dann wieder einen Erste Hilfe Kurs und Sehtest nachweisen oder?

Erforderlich für die Antragstellung sind in jedem Fall:

Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Sehtest oder augenärztliche Bescheinigung / Gutachten
Passbild
Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder Nachweis über "Erste Hilfe"

Zusätzlich kann die Beibringung folgender Unterlagen erforderlich sein:

Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (FeV Anlage 5 Nr.1)
Fachärztliches Gutachten oder Medizinisch-Psychologisches Gutachten
Führungszeugnis der Belegart "O"

Frag aber auch bei der FSSt nach. Denn alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr smile.gif Die Frage ist auch, ob z.B. Dein letzter EHK nicht noch "aktuell" genug ist.
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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 17:02
Beitrag #18


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Noch eine Frage, wenn ich mich jetzt an solche MPU Beratungsstellen wende (z.B. Tüv Süd) soll ich das dann noch anonym machen oder ist das egal?
Wollte da evtl heute noch eine Email rausschicken bzw. morgen anrufen um die Kosten für das Screeningverfahren zu erfragen.
Problematisch ist bei mir eben dass ich noch nicht weiß ob 6 bzw. 12 Monate Abstinenzpflicht und ich deshalb dann evtl für zweimal eine halbes Jahr anstatt einem Jahr zahlen muss...

Deswegen noch einmal die Frage:
Woher weiß ich denn genau welche Abstinenzspanne von mir erwartet wird?

@ Radfahrer: Ich hab den Kurs mit 18 gemacht, der ist sicher nicht mehr ausreichend. Aber wie gesagt, für das Staatsexamen brauch ich eh den großen Kurs, dann werd ich zumindest in den hintern getreten den mal zu machen wink.gif
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Kai R.
Beitrag 13.08.2012, 17:07
Beitrag #19


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das weißt Du nicht sicher. Letzten Endes hängt es davon ab wie Du Deine Konsumhistorie in der MPU schilderst. Bei freiwilliger AB reichen 6 Monate - aber mit den 2,7 %o bist Du an der Grenze. Mach erst mal ein halbes Jahr und bring Deine Werte in Erfahrung. Und dann beginnst Du mit der Aufarbeitung, schaust mal wieviel Zeit Dir die FSSt lässt. Dann kannst Du je nach Lage es riskieren mit der MPU oder den Nachweis einfach fortführen.

Grüße

Kai


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durban
Beitrag 13.08.2012, 17:09
Beitrag #20


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Zitat (HomerJ @ 13.08.2012, 16:03) *
Danach muss ich aber dann wieder einen Erste Hilfe Kurs und Sehtest nachweisen oder?
Das wäre jetzt ja nicht so schlimm, weil ich für das Staatsexamen sowieso einen EH Kurs brauch.


Abgesehen von Punkten und Gebühren sind die Folgen von Verzicht und Entzug im Hinblick auf eine Wiedererteilung gleich.
Nur nochmal zur Klarstellung: Sowohl Entzug, als auch Verzicht sind unbefristet. Rein theoretisch könntest Du sofort danach eine neue FE beantragen. Du hast keine Sperrfrist. Der Antrag kann jedoch nicht bewilligt werden, solange Du keine positive MPU beibringst.

Auch bei "jungem Alter" ist Abstinenz glaubwürdig. Du wirst es nicht glauben, aber es soll durchaus auch junge Menschen geben, die keinen oder nur wenig Alkohol trinken. tongue.gif
Natürlich muss die Abstinenz glaubhaft gemacht werden. Da es sich bei Dir um eine bewusste Entscheidung handelt, solltest Du die Abstinenz auch eingehend begründen können. Übrigens sind 2,7 o/oo eine ganz schöne Hausnummer, insbesondere dann, wenn man damit noch Fahrrad fahren kann. Das spricht für eine Alkoholgewöhnung und einen Alkoholkonsum, der deutlich über dem der Normalbevölkerung liegt und auch nicht mit üblichen Studentenverhältnissen erklärt werden kann.
Bei den meisten anderen (und auch Studenten!) läge hier schon längst eine Alkoholvergiftung vor.


Mal aus reinem Interesse:
Für welches Staatsexamen benötigt man denn einen EH- Kurs?

MfG
Durban smile.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 17:21
Beitrag #21


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Für Lehramt Sport benötigt man eine EHK, den Rettungschwimmer und noch ein paar andere Dinge...

Das mit der Promillehausnummer ist mir durchaus bewusst.
Ich bin laut einem Zeitungsartikel wohl aufgefallen weil ich in Schlangenlinien gefahren und letzlich auch gestürzt bin. Das kommt mir vielleicht schon mal wieder etwas mehr zu Gute, vielleicht aber auch nicht.

Ich glaube aber, dass mein Alkoholkonsum der Relation meines "Weggehfreundeskreises" entspricht.
Denen werde ich schlicht und einfach klarmachen, dass ich mich an der Uni gerne noch mit ihnen unterhalte und etwas mit ihnen unternehme, ich aber jegliche Trinkanlässe mit ihnen tunlichst vermeiden werde.Wenn sie das nicht akzeptieren können, ist das ihr problem.
ich habe gott sei dank noch genügend freunde die auch ohne alkohol spaß haben und etwas unternehem können. leider habe ich mit denen aber in letzter zeit nicht mehr so viel unternommen.

Und wegen Entzug oder freiwilliger Abgabe:

Wäre es dann nicht besser mir den Schein entziehen zu lassen, damit wenigstens die Punkte gelöscht werden?
Da stellt sich dann wahrsch. die Frage wie lange mir der Schein entzogen wird oder?
Zu diesem Thema habe ich mich bisher noch nicht sonderlich schlau gemacht, weil ich meinen Schein ja noch habe....
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~Radfahrer~
Beitrag 13.08.2012, 17:48
Beitrag #22


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Durban und ich haben es geschrieben: Ein Entzug ist genauso unbefristet wie die freiwillige Abgabe! Egal was Du machst, Du gehst zur FSSt, gibst Deine FE ab, die wird vernichtet. Damit ist für die der Fall erstmal erledigt.
Du kannst aber sofort sagen, dass Du den Führerschein neu beantragen möchtest und bringst dadurch eine neue Prozedur in Gang. Der Antrag ist ein paar Monate gültig. Dann liegt es nur an Dir, wie schnell Du die erforderlichen Unterlagen beibringst. Sobald Du alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hast, wird Dir eine neue FE ausgestellt.

Freiwillige Abgabe:
Vorteil: keine Kosten durch eingeleitetes Entzugsverfahren
Nachteil: Punkte bleiben erhalten

Entzug:
Vorteil: keine Punkte bei Neuerteilung
Nachteil: Kosten von ca. 200 Euro (jedenfalls in Hannover)

Die Neuerteilung kostet übrigens auch Geld. Wieviel das ist, kannst Du evtl. schon auf den Internetseiten Deiner Stadt herausfinden.


Zitat (durban @ 13.08.2012, 18:09) *
Auch bei "jungem Alter" ist Abstinenz glaubwürdig. Du wirst es nicht glauben, aber es soll durchaus auch junge Menschen geben, die keinen oder nur wenig Alkohol trinken. tongue.gif

Das sind aber dann auch nicht die, die mit ordentlich Atü aufm Kessel Fahrrad fahren und in so eine Situation kommen wink.gif
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corneliusrufus
Beitrag 13.08.2012, 17:58
Beitrag #23


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Wenn Du auf die FE verzichtest oder Dir die FE entziehen lässt, dann wird jeweils der FS geshreddert; diese entzogene FE wirst Du nie wieder erhalten. Sondern wenn eine neue.

Deine Filmrisse sind für mich ein ganz starker Hinweis, dass eine Abstinenz notwendig ist. Und sie sind ein deutlicher Hinweis auf 12 Monate an Abstinneznachweis.

Nennst Du die Filmrisse, dann wird der Gutachter zwar noch mehr für sich prüfen wollen, aber eine Abstinenzaussage wird umso glaubwürdiger sein.

Eine möglicherweise teure Strategie könnte sein, auch bei einem Strafurteil dessen Rechtskraft nicht eintreten zu lassen. Wenn dann auch noch die FEB mitspielte, könntest Du sogar zur MPU 12 Monate an Abstinenznachweis zusammen haben. Rechne aber nicht damit.

Ich würde an Deiner Stelle die Urinscreens wählen.

Bei der Promillezahl und den Filmrissen wäre für die MPU jedes medizinisch begründetet Argument hilfreich, dass eine Abhängigkeit ausschließt.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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HomerJ
Beitrag 13.08.2012, 18:08
Beitrag #24


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Das mit den Filmrissen habe ich mir auch schon gedacht...
Jetzt weiß ich natürlich nicht was ich dem GA sagen soll.
Es ist halt in meinem Fall einfach die Wahrheit und es würd wenig bringen, das v.a. in der Tatnacht zu leugnen, da ich mich ja wirklich nicht mehr erinnern kann.
Ich bin so sauer auf mich wegen dieser Fahrt und auch deswegen, weil ich scheinbar wirklich erst mal auf die Fresse bekommen musste um anzufangen mich mit meinem Alkoholkonsum auseinanderzusetzen.

Das Risiko mit dem Strafverfahren möchte ich eig nicht eingehen, da ich ja wie gesagt nicht wirklich viel Geld habe.
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Jack Daniels
Beitrag 13.08.2012, 21:04
Beitrag #25


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Zitat (HomerJ @ 13.08.2012, 17:42) *
..., denkt ihr dann, dass mir der GA aufgrunde meines doch noch jungen Alters ein Leben in AB glauben wird? Wie gesagt, ich sehe für mich selbst wohl keine andere Option als Abstinenz, damit ich nicht wieder in das alte Schema zurückfalle....


Warum nicht? Ich habe in der letzten Zeit einige Unter 30 kennengelernt die entweder noch gar nie Alk getrunken haben oder schon vor Jahren komplett auf alkoholische Getränke verzichten. Bei Einigen weil sie merkten das sie latente Kontrollprobleme haben oder weil er ihnen einfach nicht schmeckt.
Sicher glauben Einige da erst mal das sie ein Einhorn endeckten wenn relativ junge Personen, vor allem Männliche, keinen Alk konsumieren. Wobei dann bei Denen die einwenden das sie den Alk nicht kontrollieren können in gewissen Kreisen eher akzeptiert werden als die die eigenlich nie Probleme mit ihrem Konsum hatten.

Die Frage ist nur ob man die AB glaubhaft rüberbringen kann und da kann man leider auch durch falsche Wortwahl auf die Schnauze fallen obwohl man es ernst meint.


wavey.gif Aber allen Respekt das du in der kurzen Zeit so schnell dein Problem erkannt und akzeptiert hast und deinen Weg beschlossen hast, bis dahin eiern Andere Monate rum.

whistling.gif Du kannst deine Abstinenz ja auch noch mit dem Sport begründen, bzw diese Tatsache mit einbauen. Alk und Sport sind ja in den meisten Disziplinen nicht wirklich kompatibel.
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durban
Beitrag 13.08.2012, 22:12
Beitrag #26


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Zitat (HomerJ @ 13.08.2012, 18:08) *
Das Risiko mit dem Strafverfahren möchte ich eig nicht eingehen, da ich ja wie gesagt nicht wirklich viel Geld habe.


Ein Strafverfahren wird ja bereits gegen Dich geführt.
Dies wird vermutlich zu einem Strafbefehl führen. Das ist eine Art "schriftliches Urteil"; diese Möglichkeit steht dem Strafrichter bei unkomplizierten Fällen zur Verfügung. Gegen diesen Strafbefehl hast Du die Möglichkeit des Einspruchs, was dann zur Anberaumung einer Hauptverhandlung führt. Dieser braucht nicht begründet zu werden, kann also auch aus taktischen Gründen eingelegt (und bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgezogen) werden.
Die Verfahrenskosten betragen beim Strafbefehl 60, für eine Hauptverhandlung nochmal 60 Euro.


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HomerJ
Beitrag 14.08.2012, 09:08
Beitrag #27


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D.h. sollte ich es bis zur Verhandlung kommen lassen und dort natürlich schuldig gesprochen werden zahle ich dafür nur 60€ mehr?
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Mr.T
Beitrag 14.08.2012, 09:09
Beitrag #28


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Ja. Ggfls. kommen aber noch Zeugengelder hinzu.


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HomerJ
Beitrag 14.08.2012, 09:14
Beitrag #29


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Das wären wohl nur die beiden Polizisten... Es sei denn die wollen von mir wissen wer am Tatabend mit dabei war und es müsste einer von meinen Freunden aussagen... Aber wie gesagt, so weit will ich es ez ja nicht unbedingt kommen lassen. Beim ersten Bescheid werde ich wohl schon noch Einspurch einlegen.
Aber woher weiß ich denn dann, dass sich auch die MPU rauszieht?
Geht das einher mit der Rechtsprechung?
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mir
Beitrag 14.08.2012, 09:43
Beitrag #30


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Kann man den Einspruch auf die Folgen der Tat beschränken?


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~Radfahrer~
Beitrag 14.08.2012, 09:48
Beitrag #31


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Das weißt Du nicht. Das weiß keiner.

Bei dem einen dauert es 1,5 Jahre, bis die FSSt reagiert, (tierfreundin war das, glaube ich) und in meinem Fall hat die FSSt nicht mal die Einspruchsfrist abgewartet.
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durban
Beitrag 14.08.2012, 09:53
Beitrag #32


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Zitat (mir @ 14.08.2012, 09:43) *
Kann man den Einspruch auf die Folgen der Tat beschränken?


Ja, das geht.
Ein kleiner Haken ist aber, dass es theoretisch kein Verböserungsverbot gibt. Dieses Risiko ist aber m.E. nicht allzu hoch.


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HomerJ
Beitrag 14.08.2012, 09:55
Beitrag #33


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Ok. Also kann ich nur hoffen dass es sich zieht und zieht bis ich eine Empfehlung bekomm.
Das sind ja dann 2 Briefer oder? Der 1. ist die Empfehlung und der 2. dann die befristete Bekanntmachung.
Muss man den Brief unterschreiben oder kann man theoretisch sagen, man hat ihn nicht bekommen und somit eine Art Mahnung abwarten oder wird einem der Schein dann dennoch gleich entzogen?
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Wagenpfeil
Beitrag 14.08.2012, 10:09
Beitrag #34


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Zitat (~Radfahrer~ @ 14.08.2012, 10:48) *
Das weißt Du nicht. Das weiß keiner.

Bei dem einen dauert es 1,5 Jahre, bis die FSSt reagiert, (tierfreundin war das, glaube ich) und in meinem Fall hat die FSSt nicht mal die Einspruchsfrist abgewartet.


Es gibt sogar (inzwischen) Fälle, da war die MPU-Anordnung vor dem Strafbefehl, also innerhalb wenigr Wochen, da. Das erscheint ja auch "richtig", denn der Gedanke ist ja, "gefährliche Elemente" (und dazu gehören Alkoholtäter) aus dem Straßenverkehr fernzuhalten.
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HomerJ
Beitrag 14.08.2012, 10:16
Beitrag #35


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Ja also zu dem ganzen rechtlichen mach ich mir ez mal nimmer so viel Gedanken, da ich Rechtsschutzversichert bin und sich dieser Rechtschutz auch auf Verkehrsrecht bezieht. Der würde nicht greifen wenn ich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt werden würde. Das wirs ja wohl hofftl. nicht der Fall sein....
Wie gesagt, ich weiß nicht mehr was die Polizisten gesagt haben und was ich gesagt habe, gehe aber davon aus, dass eine Aussage mit 2,7 Promille nicht sehr rechtskräftig ist oder?
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corneliusrufus
Beitrag 14.08.2012, 10:24
Beitrag #36


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Du musst vor der FE-Entziehung seitens der FEB - formal - angehört werden. Üblicherweise geschieht die Bekanntgabe des kommenden Entzuges und die Möglichkeit des Entzuges durch einen normalen Brief, also ohne Zustellnachweis. Du könntest nun darauf nicht reagieren. Alsbald wird die FEB per Postzustellurkunde Dir die FE entziehen. Hier hat sie einen Nachweis.

Nun könntest Du dagegen Widerspruch erheben (resp. in einigen Bundesländern direkt Klage erheben), weil Du die Anhörung nicht erhalten hast. Und zugleich die Wiedereinsetzung in dern vorherigen Stand beantragen. An sich müsste die FEB dann ihren Bescheid umgehend aufheben, Dir (diesmal mit Nachweis der Zustellung) die Anhörung vor dem Entzug ermöglichen. - Sie wird jedoch wohl anders handeln, denn Du müssest wegen der Fahrrad-TF ja schon eine MPU hinter Dir haben bzw. hattest Zeit, eine zu absolvieren. Sie wird es daher als zumutbar ansehen, ihren Bescheid nicht aufzuheben, sondern die Anhörung im Widerspruchsverfahren nachholen.


Du könntest anderes als Idee versuchen, welches jedoch Neuland sein dürfte und ich bitte die Juristen, diese Idee zu kommentieren auf ihre Brauchbarkeit. Manchem Kraftfahrer gelingt es, bis zur Hauptverhandlung in den Augen des Strafgerichts seine Fahrgeeignetheit wieder herzustellen. Schreibt das Gericht das ausdrücklich ins Urteil, kann die FEB nicht entziehen. (In den allermeisten Fällen entzieht dann das Strafgericht die FE, die FEB kann untätig bleiben.) Bei einer Fahrrad-TF kann das Gericht nicht die FE entziehen. Gleichwohl könnte es als Idee ausführen(?), Du wärst nun wieder geeignet. Dann hätte die FEB zumindest ein Problem, wie sie den Entzug weiter begründen will.

Du könntest das Strafgericht bitten, den Prozess um einige Monate zu verschieben, weil Du Dich wegen des Alkoholproblems in eine Therapie begeben hast, die Du nicht durch einen externen Vorgang belasten möchtest. Du möchtest Dich um Dein Hauptproblem kümmern, damit Du wieder in die Lage kommst, auf die Umwelt richtig zu reagieren. Die Therapie wäre ... zu ende. Du bittest um Verständnis und entsprechende Verschiebung der Hauptverhandlung.

Okay, dann würde sehr sehr nahe liegend sein, dass Du ein Alkoholabhängiger bist. Zugleich könntest Du ggf. ordentlich Zeit gewinnen. So eine Therapie kann ja auch mal ambulant weiter geführt werden und einige Monate dauern. Und Du müsstest hoffen, dass der FEB, weil und wenn sie sich die Strafakten nicht vollständig beschafft, ihr unbekannt bleibt, dass DU während der Therapie die Abstinenznachweise sammelst. Bei einer (stationären) Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung wäre das erst nach Therapieende möglich. D. h. Du müssest die Therapie gegen Alkohol mit etwas anderem fortgesetzt haben.

Das alles hat wirklich viele Haken und Ösen. Ziemlich wahrscheinlich wirst Du die FE nicht retten können.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Wagenpfeil
Beitrag 14.08.2012, 10:25
Beitrag #37


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Zitat (Kai R. @ 13.08.2012, 17:36) *
das Problem mit der Haaranalyse ist dass Du sicher noch ca. eine gewisse Zeit Karenz einrechnen müsstest in denen weiter ETG in das Haar einwachsen kann. Und diese Zeit ist dann wieder verlorene Zeit.


Dies führt dazu, dass man die erste Haaranalyse erst nach 4 Monaten vornehmen lassen sollte. (Man kann natürlich dies auch beliebig häufig vorher machen und dann nur die verwenden, die Abstinenz aufzeigen).
Falls es auf den Extra-Monat ankommt, so sollte man sich überlegen SOFORT mit einem Urin-Screening zu beginnen, denn da zählt die Abstinenz ab der Anmeldung.

Zudem würde ich empfehlen, auch DIREKT (= JETZT) die Leberwerte inkl. CDT beim Hausarzt überprüfen zu lassen. Diese kann später als Referenz immer gebrauchen: Wenn sie schlecht sind, so wird (hoffentlich) im Laufe der Abstinenz eine Verbesserung aufgezeigt. Wenn sie gut sind, so zeigen sie, dass eine Alkoholkrankheit noch nicht vorliegen muss. Bei der MPU werden die Leberwerte ohnehin ermittelt: Und kann ist eine frühe Orientierung hilfreich sein.

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Kai R.
Beitrag 14.08.2012, 10:31
Beitrag #38


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Zitat (corneliusrufus @ 14.08.2012, 11:24) *
Du könntest das Strafgericht bitten, den Prozess um einige Monate zu verschieben, weil Du Dich wegen des Alkoholproblems in eine Therapie begeben hast, die Du nicht durch einen externen Vorgang belasten möchtest.

das wird aber aktenkundig und dann kann man gleich 12 Monate AB-Nachweis beibringen. Am pragmatischsten dürfte sein, es nicht zu irgendeiner Verhandlung kommen zu lassen.

Grüße

Kai


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Wagenpfeil
Beitrag 14.08.2012, 10:50
Beitrag #39


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Hmm - ihr geht davon aus, dass die FEB von der Staatsanwaltschaft informiert wird. Dies muss ja nicht sein - ebenso gut könnte die Polizei auch direkt die FEB über den Tatvorfall in Kenntnis setzen.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 14.08.2012, 10:52
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorposts gelöscht.
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HomerJ
Beitrag 14.08.2012, 11:41
Beitrag #40


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Wenn etwas aktenkundig wird, ist es ziemlich schlecht für mich, weil ich ja gerne verbeamtet werden würde.
Insofern ist es wohl besser nur Einspruch einzulegen und diesen dann wieder zurückzuziehen.

Ich war jetzt gerade bei meinem Hausarzt. Am Donnerstag wird mir Blut abgenommen und die Leberwerte gecheckt.
Er meinte jetzt ich soll mir das mit den Screenings überlegen, weil es in meinem Fall, sofern die Leberwerte ok sind, immer noch als Ausrutscher gesehen werden kann. Weiß nicht so recht ob ich damit beim GA sehr weit komme. Ich mein das mit der AB ist für mich beschlossene Sache. Aber ohne Nachweise wird mir das nicht viel bringen oder?
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Mr.T
Beitrag 14.08.2012, 12:11
Beitrag #41


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Zitat (corneliusrufus @ 14.08.2012, 11:24) *
Du musst vor der FE-Entziehung seitens der FEB - formal - angehört werden. Üblicherweise geschieht die Bekanntgabe des kommenden Entzuges und die Möglichkeit des Entzuges durch einen normalen Brief, also ohne Zustellnachweis. Du könntest nun darauf nicht reagieren. Alsbald wird die FEB per Postzustellurkunde Dir die FE entziehen. Hier hat sie einen Nachweis.

Nun könntest Du dagegen Widerspruch erheben (resp. in einigen Bundesländern direkt Klage erheben), weil Du die Anhörung nicht erhalten hast. Und zugleich die Wiedereinsetzung in dern vorherigen Stand beantragen. An sich müsste die FEB dann ihren Bescheid umgehend aufheben, Dir (diesmal mit Nachweis der Zustellung) die Anhörung vor dem Entzug ermöglichen.
Das würde mich aber sehr wundern. unsure.gif

Zitat (corneliusrufus @ 14.08.2012, 11:24) *
Du könntest anderes als Idee versuchen, welches jedoch Neuland sein dürfte und ich bitte die Juristen, diese Idee zu kommentieren auf ihre Brauchbarkeit. Manchem Kraftfahrer gelingt es, bis zur Hauptverhandlung in den Augen des Strafgerichts seine Fahrgeeignetheit wieder herzustellen. Schreibt das Gericht das ausdrücklich ins Urteil, kann die FEB nicht entziehen. (In den allermeisten Fällen entzieht dann das Strafgericht die FE, die FEB kann untätig bleiben.) Bei einer Fahrrad-TF kann das Gericht nicht die FE entziehen. Gleichwohl könnte es als Idee ausführen(?), Du wärst nun wieder geeignet. Dann hätte die FEB zumindest ein Problem, wie sie den Entzug weiter begründen will.
Bei der Trunkenheitsfahrt eines Radfahrers stellt sich dem Gericht die Frage der Kraftfahreignung nicht. Deshalb wird das Gericht auch keine positive Feststellung der Eignung treffen. Ebenso wenig wird es sich mit der Frage eines Berufsverbots befassen, da diese Maßregel im vorl. Fall auch nicht in Betracht kommt.


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Kai R.
Beitrag 14.08.2012, 12:53
Beitrag #42


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Zitat (HomerJ @ 14.08.2012, 12:41) *
Aber ohne Nachweise wird mir das nicht viel bringen oder?

yes.gif

Bei den Werten kannst Du das mit dem Ausrutscher wohl vergessen. Wer solche Werte überhaupt erreicht (geschweige denn noch sein Fahrrad findet und damit fährt) ist gut im Training.

Grüße

Kai


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HomerJ
Beitrag 14.08.2012, 12:59
Beitrag #43


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Es reicht aber dann auch nicht aus wenn ich einfach von meinem Hausarzt regelmäßig die Leberwerte checken lasse oder?
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durban
Beitrag 14.08.2012, 12:59
Beitrag #44


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Zitat (HomerJ @ 14.08.2012, 11:41) *
Wenn etwas aktenkundig wird, ist es ziemlich schlecht für mich, weil ich ja gerne verbeamtet werden würde.


Die Frage ist, was "aktenkundig" bedeutet.
Kai R. meinte vermutlich die Akte bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Du meinst vermutlich das, was man allgemein als "vorbestraft" bezeichnet. Die Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Da es sich bei Dir um die erste strafrechtliche Verurteilung handelt, erscheint sie aber nicht im Führungszeugnis.

Vielleicht klingt es jetzt alles etwas kompliziert; ist es aber eigentlich gar nicht. Das Verfahren geht seinen Gang, ohne dass Du groß daran etwas verändern könntest (zum positiven oder negativen). Das heißt auch, dass Du nicht viel Angst haben musst, etwas falsch zu machen.
Strafrechtlich ist das ein ziemlich einfacher 0815- Fall. wink.gif


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HomerJ
Beitrag 14.08.2012, 13:01
Beitrag #45


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Alles klar, danke dir smile.gif
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Wagenpfeil
Beitrag 14.08.2012, 13:50
Beitrag #46


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Es gibt ja noch den § 153 a StPO ("kein öffentliches Interesse an der Weiterverfolgung") - Du könntest versuchen, daraufhin zu arbeiten, um Eintragungen in das Register zu vermeiden.

Allerdings:
- dafür musst Du einen Anwalt einschalten
- im Vorfeld die Erfolgsaussichten beurteilen (lassen)
- wurde das in den letzten Jahren kaum noch praktiziert
- ist das bei 2,x Promille eher schwierig

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durban
Beitrag 14.08.2012, 13:52
Beitrag #47


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Dahingehend halte auch ich die Erfolgsaussichten für gering. Eine Trunkenheitsfahrt wird eher nicht nach § 153a StPO eingestellt.


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corneliusrufus
Beitrag 14.08.2012, 13:58
Beitrag #48


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Wie kommst Du auf ein Berufsverbot, Mr.T? - Verboten wäre es einem Strafgericht imho nicht, eine Aussage (auch) zur Kraftfahreignung zu treffen. Das jedoch zu verdeutlichen, dafür wäre sicher ein Anwalt nötig.

Jedoch ein Fan von Hoffnungsläufen bin ich nicht. Ich würde hier versuchen, die Kosten niedrig zu halten. Und Kraft in das von der Promillezahl eher größere Alkoholproblem zu investieren.

@HomerJ, warst Du schon bei Deinem Hausarzt, hast ihm von der TF und der BAK berichtet? Meist kennt dieser die Hilfeangebote der region ziemlich gut.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Mr.T
Beitrag 14.08.2012, 14:02
Beitrag #49


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Zitat (corneliusrufus @ 14.08.2012, 14:58) *
Wie kommst Du auf ein Berufsverbot, Mr.T?
Das sollte nur ein Beispiel sein.


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Wagenpfeil
Beitrag 14.08.2012, 14:04
Beitrag #50


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Zitat (durban @ 14.08.2012, 14:52) *
Dahingehend halte auch ich die Erfolgsaussichten für gering. Eine Trunkenheitsfahrt wird eher nicht nach § 153a StPO eingestellt.


Ist aber in der letzten Zeit wohl wieder bei Trunkenheitsfahrten auf dem Rad vorgekommen (in Bayern und Baden-Württemberg) - und damit nicht ganz ausgeschlossen.
Ein vorsichtiges Nachfragen in dieser Richtung kostet ja nichts
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