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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Nach mir vorliegenden Informationen war dieses Mitglied erst kürzlich wieder im Dienst des §41(4) StVO unterwegs, mit entsprechenden Reaktionen der Rennleitung ![]() Wieso habe ich diese brandheißen Informationen nicht vorliegen? ![]() Ach übrigens: Bei Überholverbot auf einer Landstraße z.B. darf man auch die Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben, nicht rechts überholen ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 ![]() |
Ach übrigens: Bei Überholverbot auf einer Landstraße z.B. darf man auch die Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben, nicht rechts überholen ![]() In diesem Thread haben wir aber schonmal festgestellt, dass der Geradeausverkehr auch bei Überholverbot (276) Linksabbieger rechts überholen darf. Das Verbot erfasst in diesem Fall nur zusätzliche Linksabbieger, die den eingeordneten Linksabbieger überholen. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#53
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In einer Diskussion muss nicht der die Thesen beweisen, der ihnen widerspricht, sondern der, der sie aufstellt. In diesem Fall also du. Du hattest behauptet, dass man das Überholverbot nur "dem Sinn nach" beachten müsse. Jetzt müsstest du erst mal nachweisen, ob das tatsächlich so stimmt und was das konkret bedeutet. Aber es hat hier vor einigen Monaten jemand geschrieben, dass er wegen verbotenen Überholens in GENAU DIESER Baustelle verknackt worden ist. Während rechts die LKW-Schlange stand ![]() Na ja, warum denn nicht? Fahrzeuge, die verkehrsbedingt stehenbleiben, warten. An wartenden Fahrzeugen wird nicht vorbeigefahren, sondern sie werden überholt. Und das ist im Überholverbot bekanntlich verboten. Wenn man seinen "gesunden Menschenverstand" walten lässt und links nicht "dichtmacht", sondern mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeizieht: Bei welcher Geschwindigkeit ist man noch langsam genug, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit straffrei auszugehen? Der letzte Rettungsanker beim Vorwurf des Überholens im Überholverbot ist die Rechtsprechung, wonach ein Überholen nur dann vorliegt, wenn es mit Überholgeschwindigkeit und in Überholabsicht geschieht (OLG Karlsruhe 1972, BayObLG 1993). Bei einer sehr geringen Geschwindigkeitsdifferenz, z.B. 5 km/h, könnte es also sein, dass wegen der fehlenden Überholgeschwindigkeit kein verbotenes Überholen vorliegt. Das eigentliche Problem ist damit aber nicht gelöst. Wenn der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen stillsteht, dann dürfte man nur mit 5 - 10 km/h vorbeifahren, auch wenn der eigene (linke) Fahrstreifen nach vorne völlig frei ist. Außerdem dürfte diese Rechtsprechung so gut wie keinem Autofahrer und auch kaum einem Polizisten bekannt sein. Und schließlich gibt es auch Rechtsprechung, die - anders als o.g. Urteile - besagen, dass eine Überholabsicht keine Voraussetzung für ein (verbotenes) Überholen ist. |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6511 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Du hattest behauptet, dass man das Überholverbot nur "dem Sinn nach" beachten müsse. Der Sinn des ÜV ist hier m.E. eindeutig. Der besteht m.E. nicht darin, an auf dem rechten Fahrstreifen stehenden Fahrzeugen nicht (mit der entsprechenden Vorsicht) vorbeifahren, d.h. da sie Warten, sie nicht überholen zu dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man belangt wird, wenn man hier nicht dicht macht, sondern vorsichtig überholt. Dichtmachen hätte hier Wattestab-Qualität. Und solange mir keiner nachweist, dass schon mal einer deswegen belangt wurde, weil er hier eine stehende Fzg-Kolonne überholt hat, glaube ich daran, dass die Polizei mit Augenmaß handelt und unter Beachtung des Opportunitätsprinzips nicht ahndet. Dass es Fälle gegeben hat, in denen es geahndet wurde, wie von Dir behauptet, müsstest du beweisen. Zitat Jetzt müsstest du erst mal nachweisen, ob das tatsächlich so stimmt und was das konkret bedeutet. Wie oben bereits beschrieben ist es logischerweise nicht möglich, die Nichtexistenz von irgendetwas , z.B. hier einer gewissen Verhaltensweise zu beweisen. Das sollte dir als logisch denkendem Menschen eigentlich klar sein ![]() Zitat Na ja, warum denn nicht? Fahrzeuge, die verkehrsbedingt stehenbleiben, warten. An wartenden Fahrzeugen wird nicht vorbeigefahren, sondern sie werden überholt. Und das ist im Überholverbot bekanntlich verboten. Weil es einfach keinen Sinn macht ![]() Beweise mir das Gegenteil (und sage nicht, ich solle mir irgendwelche Beweise selbst suchen), und wir können weiterreden ![]() Gruß Nerari |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Während rechts die LKW-Schlange stand ![]() Jawoll!!! ![]() Nachzulesen ist es >> HIER <<:: Rechts stand alles, links fuhr ein Polizeiwagen mit Blaulicht, der TE hat sich an den drangehängt, wurde nach der Baustelle rausgezogen - und wegen Überholens im Überholverbot verknackt. Da hieß es nicht etwa: "Sie hätten nur mit Schritttempo überholen dürfen" oder "Sie hätten nur im Radfahrer-Tempo überholen dürfen", sonder es hieß schlicht und einfach: "Sie hätten NICHT überholen dürfen". Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#57
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Bad Iburg Mitglieds-Nr.: 39163 ![]() |
hmm, wenn man hier so liest, ist doch wieder jeder nur auf sein fortkommen bedacht. Schon mal darüber gedacht, warum Überholverbote ausgesprochen werden? Erstmal ist gerade diese Baustelle sehr gefährlich, und zweitens soll vielleicht gar nicht überhohlt werden, damit sich nicht vorne alle von links nach rechts drängeln, denn meiner Meinung nach steht nur deshalb die rechte Spur. Und warum geht sowas alles in anderen Ländern, nur in Deutschland nicht??? Aber soll irgendwo wieder ein neues LKW-Überholverbot kommen, dann schreien alle ja, das ist richtig nur zu, die sind ja so gefährlich...
Gruß Peter Und eine Frohe Ostern |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
hmm, wenn man hier so liest, ist doch wieder jeder nur auf sein fortkommen bedacht. Schon mal darüber gedacht, warum Überholverbote ausgesprochen werden? Generell ist man aber auch auf Behördenseite am Fortkommen interessiert, denn gerade deshalb werden solche Verkehrsführungen ja eingerichtet. Ansonsten könnte man Autobahnbaustellen pro Fahrtrichtung auch generell nur einstreifig befahren. Allerdings würde das dann die ohnehin schon hohe Zahl der Auffahrunfälle erhöhen, mal abgesehen vom Staupotential und dem Unfallgeschehen im Zulaufbereich (Fahrstreifensubtraktion) Fahrfehler und unangepasste Geschwindigkeit werden immer zu Unfällen führen, selbst wenn man in BAB-Baustellen versetzt nebeneinander fährt. |
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#59
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 26.12.2007 Wohnort: Bad Iburg Mitglieds-Nr.: 39163 ![]() |
Genau das ist doch der Punkt, aber es sollen ja nicht nur die VT auf der linken Spur vorwärts kommen, sonder neben alle. Und das geht eben nur, wenn eben auch die rechte Spur am rollen bleibt. Und dann kommt die Sicherheit noch dazu, setze Dich mal in einen LKW und sehe mal zu mit was für seitliche Abstände da vorbei geeiert wird. Die VT denken aber nicht daran, das nur eine kurze Berührung durch so einen 40 tonner ausreicht, um sie durch die Leitplanke zu jagen.
![]() Aber wie es nun mal so ist, jeder ist sich selbst am nächsten und nach ihm die Sinnflut. Gruß Peter |
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Und dann kommt die Sicherheit noch dazu, setze Dich mal in einen LKW und sehe mal zu mit was für seitliche Abstände da vorbei geeiert wird. Ich kenne die Sitiuation aus drei Perspektiven, sowohl LKW alsauch PKW und zusätzlich von diversen Videoaufnahmen. Geeinert wird nämlich auf allen Fahrstreifen, aber links ist es natürlich am deutlichsten. ![]() |
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6511 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Um übrigens mal auf den von @DaB verlinkten thread mit der Ahndung zurück zu kommen.
Dieser Fall unterscheidet sich m.E. ganz erheblich von dem von mir als "wird wohl nicht geahndetem" Überholen, wenn rechts einfach eine Schlange steht und links "alles frei" ist (was übrigens eh sehr theoretsich ist, denn in der Realität werden sich wohl auf beiden Fahrstreifen Schlangen bilden, von denen dann mal die eine und mal die andere steht...). z.B. wird im verlinkten Fall wird der Fahrstreifen dem dortigen TE gewissermaßen durch die Polizei "frei geräumt". Gruß Nerari BTW: ..... nach ihm die Sinnflut. Ist die Sinnflut, die nach uns kommt, das Zeichen, dass gerade noch "Sinn-Ebbe herrscht ![]() ![]() ![]() |
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2233 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Was Du beim Augenmaß der Polizisten und dem Opportunitätsprinzip vergisst, ist die Möglichkeit der Drittanzeige, die ja nun auch möglich ist.
Und ob hier der Staatsanwalt oder Richter gleichermaßen geneigt ist das einzustellen, da wäre ich mir nicht so sicher. Rechtssicherheit ist in dem Fall schon das richtige Ziel. Ich bin am Wochenende durch eine gleichermaßen beschilderte Baustelle auf der A61 gefahren. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer unterschied sich nicht von dem in anderen Baustellen, obwohl durch Blitzleuchten speziell auf das Überholverbot hingewiesen wurde, und ein nicht besetztes Polizeifahrzeug abgestellt war (und sogar eine schlechte Papp-Attrappe eines Blitzers...) es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 09.03.2008 Wohnort: Zwischen HH und HB an der A1 Mitglieds-Nr.: 40637 ![]() |
... so ein kleiner "Update"
Ein Sprecher der Polizei Rotenburg/Wümme: Zitat Die Polizei wird diese Verkehrsüberwachungstechnik übrigens zukünftig verstärkt bei der Kontrolle der Überholverbote in den Baustellen des A1-Ausbaus der Hansalinie einsetzen, warnte am Donnerstag ein Sprecher der zuständigen Polizeiinspektion in Rotenburg. Anm.: Verkehrsüberwachungstechnik = Videowagen Man muß sich also darauf einrichten das hier das Überholverbot - wie auch immer - überwacht wird. Das heisst für mich: sollte ich mich dann auf der linken Spur befinden und rechts wird es langsamer mache ich halt "dicht". Nur noch eine Hintergrundinformation: Der Hauptgrund für dieses Überholverbot ist das es zu gehäuften Unfällen gekommen ist weil: - LKW's auf ein Stauende aufgefahren sind - Breite Fahrzeuge, auch LKW's (!) links überholt haben und dabei Massen von Aussenspiegeln dran glauben mussten. Meiner Ansicht wird dieses Überholverbot nicht viel helfen aber zumindestens können die Verantwortlichen sagen sie hätten (irgend)was getan ![]() -------------------- Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…
… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams) |
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#64
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
- LKW's auf ein Stauende aufgefahren sind - Breite Fahrzeuge, auch LKW's (!) links überholt haben und dabei Massen von Aussenspiegeln dran glauben mussten. Das bestätigt genau das, was ich von BAB-Baustellen kenne. Hier ist doch aber sicherlich schon Zeichen 277 aufgestellt oder? |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 09.03.2008 Wohnort: Zwischen HH und HB an der A1 Mitglieds-Nr.: 40637 ![]() |
Hier ist doch aber sicherlich schon Zeichen 277 aufgestellt oder? Das war zuerst da ![]() Jetzt ist ZHG 60km/h plus Z 276 in beide Richtungen auf 6km Strecke -------------------- Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…
… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams) |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Und man erhofft sich jetzt, daß die, die sich nicht an das VZ 277 gehalten haben, sich jetzt an das VZ 276 halten
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#67
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Nach mir vorliegenden Informationen war dieses Mitglied erst kürzlich wieder im Dienst des §41(4) StVO unterwegs, mit entsprechenden Reaktionen der Rennleitung ![]() Nö, der verdient gerade sein Geld als Werbebanner im VP: ![]() -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Bin die Strecke eben wieder gefahren und fuhr schön alleine auf der linken Spur im gleichen Tempo wie die 3000 anderen auf der rechten Spur
![]() Allerdings ist mir aufgefallen, dass das Zeichen 276 nur rechts steht, das sehen die Überholer auf der linken Spur ja gar nicht... |
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#70
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 09.03.2008 Wohnort: Zwischen HH und HB an der A1 Mitglieds-Nr.: 40637 ![]() |
Allerdings ist mir aufgefallen, dass das Zeichen 276 nur rechts steht, das sehen die Überholer auf der linken Spur ja gar nicht... Das stimmt für die 6km lange Baustelle. Doch am Anfang der Baustelle stehen die 276er rechts und links. Sogar noch eine Vorankündigung (rechts und links) zusätzlich: 276 "in 200m". -------------------- Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…
… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams) |
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#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Wo sollen denn auch bei einer 4+0 Verkehrsführung links die VZ gestellt werden? Etwa auf der transportablen Schutzeinrichtung, die die beiden Verkehrsströme trennt?
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Gast_Familienvater_* |
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#72
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Also wenn rechts alles steht oder im stop und go vorwärts kriecht, würde ich im guten Glauben daran, dass es dann vorbeifahren an verkehrsbedingt Wartenden ist, links mit angemessener Geschindigkeit vorbeifahren. Ansonsten würde ich die 6 km links versetzt fahren, weil ich ungern ohne Sicht nach vorn fahre, zwischen zwei LKW die womöglich mit 50 Meter Abstand und weniger fahren schon gar nicht.
Voraussetzung ist natürlich, dass mir der Inhalt dieses Threads zu diesem Zeitpunkt nicht gegenwärtig ist, sonst müsste ich ja gegen meinen guten Glauben handeln... ![]() Und wenn unbedingt einer vorbei will, dann mach ich ihm eben kurz Platz.. Interessant dürfte das doch wirklich nur werden, wenn ich mit erheblicher Differenzgeschwindigkeit vorbei bretter oder gar wenn es zu einem Unfall kommt.. Ich würde es auf jeden Fall begrüßen, wenn sich Betroffene hier outen, damit man das Risiko außerplanmäßiger Gebühren besser abschätzen kann.. ![]() |
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
zwischen zwei LKW die womöglich mit 50 Meter Abstand und weniger fahren Dort ist ein höherer Abstand - soweit ich weiß 60m - vorgeschrieben Edit: Ich habe gerade in der StVO gelesen, dass dieser Abstand nur von LKW zu LKW eingehalten werden muss, nicht von LKW zu PKW ![]() Dann nehme ich alles zurück Edit2: Mist, Familienvater tippt schon ![]() Edit3: Ok doch nicht mehr, das waren wohl die Nachwirkungen ![]() ![]() |
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Gast_Familienvater_* |
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#74
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Zitat (Peter1961) Erstmal ist gerade diese Baustelle sehr gefährlich, und zweitens soll vielleicht gar nicht überhohlt werden, damit sich nicht vorne alle von links nach rechts drängeln, denn meiner Meinung nach steht nur deshalb die rechte Spur. Dann könnte man doch gleich von Anfang an auf eine Spur reduzieren, das scheint aber nicht gewollt und das ist auch gut so. Wird es vorn einspurig, gehts nach Reißverschluss und gut.. deshalb steht die rechte Spur ganz sicher nicht, höchstens weil einige mit dem Reißverschluss nicht klar kommen. Edit @Kuli Du siehst wenn ich tippe.. ![]() ![]() |
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#75
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 0 | Anonyme Besucher: 0)
2 Mitglieder: Haberlon, Familienvater Da Du kursiv bist, schreibst Du gerade. |
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Gast_Familienvater_* |
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#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Dort ist ein höherer Abstand - soweit ich weiß 60m - vorgeschrieben Nur zur Ergänzung: Es sind 70m Übrigens: Die Baustelle wär was für Wattestäbchen ![]() Dort sind nämlich hin und wieder auf beiden Fahrspuren gelbe Geradeauspfeile markiert... Allerdings mit Leitlinien, sodass man sozusagen zwischendurch fahren kann. Anders auf der A7, Anschlussstelle Tarp: Dort ist eine Fahrstreifenbegrenzung zwischen den Pfeilen, sodass man eigentlich stehenbleiben muss ![]() Bin einfach drübergefahren, hoffentlich hats keiner gesehen ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Nicht nur die Baustelleauf der BAB.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das wird sich in Zukunft eh umkehren, nämlich dann wenn lt. StVO gelbe Markierungen die vorhandenen weißen Markierungen grundsätzlich aufheben.
Wenn dann ein weißer Rechtsabbiegpfeil vorhanden ist und in der Nähe sind gelbe Linien, dann fährt unser Q-Tip geradeaus. An solchen Stellen darf dann z.B. auch auf der Fahrbahn gehalten bzw. geparkt werden (je nach Örtlichkeit) denn die weißen Pfeile sind ja nicht mehr da. Ich freu' mich da schon drauf, mal sehen ob er doch mal irgendwann im MPU-Forum einen Thread erstellt ![]() |
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#80
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Trotz aller Vorkehrungen im Baustellenbereich gab es heute nacht wieder einen schrecklichen Unfall mit einer Toten und mehreren Schwerverletzten in dem Baustellenbereich -> KLICK
Laut Polizeibericht hat ein überholender VW-Bus den Unfall ausgelöst. Er war breiter, als die 2 m Linksspur und hat einen LKW überholt. Meines Erachtens sollte man bei einer so geringen Spurbreite der Überholspur überlegen, ob man diese Spur überhaupt benutzen lässt, oder ob es nicht sinnvoller ist, sie als Standstreifen für Notfälle auszuweisen und den Verkehr einspurig zu führen. LKW sind in diesen Baustellen eigentlich nicht behindernd, denn da ist normalerweise max. 80 erlaubt und das schaffen die ja auch. An Überholverbote hält sich eh keiner. Gruß von COYOTA ![]() ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Laut Polizeibericht hat ein überholender VW-Bus den Unfall ausgelöst. Er war breiter, als die 2 m Linksspur und hat einen LKW überholt. Ich denke nicht das die Spur wirklich nur 2m breit ist. Sollte das dennoch so sein, wäre hier ein erheblicher Mangel in der Verkehrsführung gegeben. |
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#82
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Wie breit die linke Spur real ist, weiß ich natürlich nicht, ich hab diese Angabe aus dem
Polizeibericht entnommen. -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6511 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Ich denke nicht das die Spur wirklich nur 2m breit ist. Ich denke, du weißt selber, dass der linke Fahrstreifen in Baustellen i.d.R: breiter ist asl 2 Meter. Trotzdem ist in AB-Baustellen i.d.R. das Befahren der linken Spur mit Fzg, die breiter als 2m sind, verboten. Das verunfallte Fzg. war breiter als 2m ![]() Jedenfalls war der Streifen zu schmal für den Fahrer, denn sonst hätten er und der LKW sich ja nicht berührt. Ich perönlich kann nicht verstehen, wieso man für ein paar Sekunden Zeitgewinn das eigenen Leben/ die eigene Gesundheit und vor allem das Leben /die Gesundheit anderer durch so knappe Überholmanöver gefährden muss. Jedenfalls hat der Fahrer damit damit zig anderen viele Minuten oder gar Stunden Zeitverlust beschert, auch wenn das natürlich angesichts der menschlichen Opfer ziemlich nachrangig und bedeutungslos ist. Gruß Nerari |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich denke, du weißt selber, dass der linke Fahrstreifen in Baustellen i.d.R: breiter ist asl 2 Meter. Die Frage die sich mir stellt ist: Wie breit ist der linke Fahrstreifen dort wirklich? Wenn es tatsächlich schmaler als 2,50m sein sollte frage ich mit weiterhin, warum man dort diese Bauform der Schutzeinrichtung gewählt hat, denn es gibt auch andere Systeme die nicht soviel Platz beanspruchen. Sicherlich wird durch diese Betrachtung die junge Frau nicht mehr lebendig, aber eine kritische Bewertung aus Sicht der Verkehrstechnik ist durchaus angebracht. Die Unfallursache in Baustellenbereichen liegt jedenfalls nicht immer allein im Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer. |
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#85
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2413 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
In dem Bericht ist die Rede davon, dass der VW-Bus einschließlich der Aussenspiegel breiter als 2m sei. Ausschließlich dieser wohl nicht.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ein T4 ist mit Spiegeln etwa 2,20m breit.
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#87
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Und dann hat der Bulli auf so einer Spur nichts zu suchen. Zumindest wenn die Spur durch dieses VZ
![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Mein Astra ist mit Spiegeln auch breiter als 2m. Trotzdem darf ich auf die linke Baustellenspur.
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#89
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6511 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
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#90
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Ausschlaggebend ist aber die tatsächliche Breite des Fahrzeuges und nicht die Breite im Fahrzeugschein.
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#91
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 09.03.2008 Wohnort: Zwischen HH und HB an der A1 Mitglieds-Nr.: 40637 ![]() |
Ich wohne ziemlich nahe an der Unfallstelle vom Samstag. Wenn ich mir die Baustellen so anschaue kann ich nicht unbedingt erkennen das es hier "besonders" eng währe.
Aber es kracht hier schon recht häufig. Als Ursache sehe ich vor allem das auf einem knapp 70km langen Abschnitt immer 6km frei und 6km Baustelle verlaufen. Es handelt sich hier ja um einen privaten Bauherrn, heisst der Ausbau wird privat betrieben und soll sich später aus dem Mauteinnahmen wieder finanzieren. Ich bin ja kein Experte im "Baustellenbereich" aber mein persöhnlicher Eindruck ist, dass versucht wird möglichst wenig die Verkehrsführung den tatsächlichen Baubereichen (dort wo etwas getan wird) anzupassen um Umbauten so weit wie möglich zu vermeiden. Also erstmal überall auf den 6km Abschnitten auf 4+0 umzuleiten und dann vereinzelt zu bauen. Oder es ist einfach nur die A1 ![]() Es fehlt hier wirklich der Überwachungsdruck. Da wird kaum Geschwindigkeit überwacht. Das Überholverbot sowieso nicht (es hält sich auch "keiner" dran). Ich erinnere mich noch an den Autobahnausbau Zürich - Bern vor ca. 10 Jahren. Da gab es am Anfang eine riesige Tafel mit dem Hinweis "Ausbau der Autobahn, Bisher XXX Gewschwindigkeitsübertretungen erfasst, YYY eingezogene Führerscheine". Hier könnte man auch noch die Verkehrstoten erwähnen. Mich beeindrucken normalerweise diese Hinweisschilder am Seitenrand wenig. Aber wenn jedesmal wenn man vorbeifährt der Wert "YYY eingezogene Führerscheine" signifikant höher ist, erhöht das die Verkehrsdisziplin um einiges .... -------------------- Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…
… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams) |
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#92
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Mein Astra ist mit Spiegeln auch breiter als 2m. Trotzdem ![]() Laut Schild darfst du nicht.... Gruß Nerari Irgendwer hat mir hier im Forum mal gesagt, daß ich das trotzdem darf. Link gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056586943 Dazu aus der StVZO: Zitat (§32(1)) Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen: [...] Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht Edit @ TH64: Bei uns gibt es eine Bundesstraße mit dem Hinweis "24* Überholunfälle auf diesem Streckenabschnitt." Ich war trotzdem auf der Gegenfahrspur ![]() *) Die Stelle wurde bereits mit einem neuen Schild überschraubt, vorher stand dort eine geringere Zahl. |
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#93
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Irgendwer hat mir hier im Forum mal gesagt, daß ich das trotzdem darf. Das sehen aber Gerichte mit einem Verweis auf einen Herrn König etwas anders:..... Dazu aus der StVZO: Zitat (§32(1)) Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen: [...] Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht Urteil OLG Brandenburg Hier mal der entsprechende Auszug aus der Begründung (Seite 4 des Urteils): Zitat Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. A… im Gutachten vom 28.12.2006, gegen das auch der Kläger Einwendungen nicht erhebt, betrug die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Klägers einschließlich der Außenspiegel 2,204 m, auch wenn die im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1.904 mm angegeben ist. Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass maßgeblich nicht die im Fahrzeugschein vermerkte Breite, sondern die tatsächliche Breite des Fahrzeuges ist (König, a. a. O., § 41 StVO, Rn. 248, Z 264 und 265), was sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift ergibt, nach der bei der Bestimmung der Breite auch die Ladung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist.
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Gast_Georg_g_* |
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#94
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Da muss man allerdings anmerken, dass die Begründung des Gerichts nicht sonderlich überzeugend ist:
... was sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift ergibt, nach der bei der Bestimmung der Breite auch die Ladung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist. Die werkseitig montierten Spiegel kann man nicht als Ladung ansehen. |
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#95
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Du weißt aber wie die "nutzbare Breite", also die Zahl im VZ ermittelt wird?
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#96
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6511 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#97
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Du weißt aber wie die "nutzbare Breite", also die Zahl im VZ ermittelt wird? Richtet sich die Frage jetzt an mich? Nein, ich weiß nicht, wie die nutzbare Breite ermittelt wird. Vermutlich die tatsächliche Breite plus soundsoviel Zuschlag nach beiden Seiten. Jedenfalls wird die Fz.-Breite nach der StVZO ohne Spiegel ermittelt, und Spiegel sind keine Ladung. Insofern kann ich die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehen. Naja, wenn schon die Ladung zu berücksichtigen ist, dann doch erst recht fest montierte Spiegel ![]() Dann ist der Begriff "Breite" nach der StVZO ein anderer als nach der StVO, was aus dem Wortlaut zum Z 264 nicht hervorgeht. |
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#98
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6511 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Insofern kann ich die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehen. Wenn für die tatsächliche Breite (auf die das Verkehrsschild offensichtlich abstellt) Ladung zu berücksichtigen ist, wieso sollten dann Spiegel nicht berücksichtigt werden ![]() Gruß Nerari |
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#99
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Wenn für die tatsächliche Breite (auf die das Verkehrsschild offensichtlich abstellt) Ladung zu berücksichtigen ist, wieso sollten dann Spiegel nicht berücksichtigt werden Wenn das so wäre, bräuchte jeder LKW eine Ausnahmegenehmigung, weil er mit Spiegeln ca. 3 m breit ist. ![]() ![]() Ich vermute, Spiegel werden nicht berücksichtigt, weil man sie zur Not einklappen kann, was mit Ladung i.d.R. nicht geht. Edit: Ausserdem geht von Spiegeln keine wirkliche Gefahr aus, wenn man sie "abfährt" passiert normalerweise nichts weiter. ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#100
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@ Nerari: Diese "erst-recht"-Argumentation überzeugt mich aber nicht, weil der Wortlaut der StVO das nicht hergibt. Anderenfalls argumentiere ich, dass überstehende Außenspiegel nicht das Gefahrenpotential bergen wie überstehende Ladung, weil die Spiegel nur klein und anklappbar sind - zugegebenermaßen ist das auch kein triftiges Argument.
Im Übrigen will ich gar nicht behaupten, dass meine Sichtweise richtig sein muss. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Text der StVO keinesfalls eindeutig ist, die Zusammenschau mit der StVZO zu einem abweichenden Ergebnis führen müsste, und schließlich die Begründung des Gerichts nicht plausibel ist. Kommt man am Ende tatsächlich zum Ergebnis, dass die Spiegel zu berücksichtigen sind, dann sollte man aber auch festhalten, dass die in Baustellen übliche Begrenzung auf 2 m nicht mehr ganz zeitgemäß sein kann, wenn schon viele Kompaktwagen dieses Maß überschreiten. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.10.2025 - 12:59 |