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> Überholverbot (Z 276) auf Autobahn, Wie soll man sich da verhalten
Kuli
Beitrag 09.04.2009, 17:13
Beitrag #51


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Zitat (ukr @ 09.04.2009, 17:36) *
Nach mir vorliegenden Informationen war dieses Mitglied erst kürzlich wieder im Dienst des §41(4) StVO unterwegs, mit entsprechenden Reaktionen der Rennleitung thread.gif

Wieso habe ich diese brandheißen Informationen nicht vorliegen? ohmy.gif


Ach übrigens: Bei Überholverbot auf einer Landstraße z.B. darf man auch die Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben, nicht rechts überholen whistling.gif
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Anderssen
Beitrag 09.04.2009, 17:30
Beitrag #52


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Zitat (Kuli @ 09.04.2009, 18:13) *
Ach übrigens: Bei Überholverbot auf einer Landstraße z.B. darf man auch die Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben, nicht rechts überholen whistling.gif

In diesem Thread haben wir aber schonmal festgestellt, dass der Geradeausverkehr auch bei Überholverbot (276) Linksabbieger rechts überholen darf. Das Verbot erfasst in diesem Fall nur zusätzliche Linksabbieger, die den eingeordneten Linksabbieger überholen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.04.2009, 17:36
Beitrag #53





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Zitat (Nerari @ 09.04.2009, 07:47) *
In einer Diskussion muss nicht der die Thesen beweisen, der ihnen widerspricht, sondern der, der sie aufstellt. In diesem Fall also du.

Du hattest behauptet, dass man das Überholverbot nur "dem Sinn nach" beachten müsse. Jetzt müsstest du erst mal nachweisen, ob das tatsächlich so stimmt und was das konkret bedeutet.

Zitat (Nerari @ 09.04.2009, 16:00) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.04.2009, 15:22) *
Aber es hat hier vor einigen Monaten jemand geschrieben, dass er wegen verbotenen Überholens in GENAU DIESER Baustelle verknackt worden ist.

Während rechts die LKW-Schlange stand think.gif?

Na ja, warum denn nicht? Fahrzeuge, die verkehrsbedingt stehenbleiben, warten. An wartenden Fahrzeugen wird nicht vorbeigefahren, sondern sie werden überholt. Und das ist im Überholverbot bekanntlich verboten.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.04.2009, 15:22) *
Wenn man seinen "gesunden Menschenverstand" walten lässt und links nicht "dichtmacht", sondern mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeizieht:
Bei welcher Geschwindigkeit ist man noch langsam genug, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit straffrei auszugehen?

Der letzte Rettungsanker beim Vorwurf des Überholens im Überholverbot ist die Rechtsprechung, wonach ein Überholen nur dann vorliegt, wenn es mit Überholgeschwindigkeit und in Überholabsicht geschieht (OLG Karlsruhe 1972, BayObLG 1993). Bei einer sehr geringen Geschwindigkeitsdifferenz, z.B. 5 km/h, könnte es also sein, dass wegen der fehlenden Überholgeschwindigkeit kein verbotenes Überholen vorliegt.

Das eigentliche Problem ist damit aber nicht gelöst. Wenn der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen stillsteht, dann dürfte man nur mit 5 - 10 km/h vorbeifahren, auch wenn der eigene (linke) Fahrstreifen nach vorne völlig frei ist. Außerdem dürfte diese Rechtsprechung so gut wie keinem Autofahrer und auch kaum einem Polizisten bekannt sein. Und schließlich gibt es auch Rechtsprechung, die - anders als o.g. Urteile - besagen, dass eine Überholabsicht keine Voraussetzung für ein (verbotenes) Überholen ist.
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Nerari
Beitrag 09.04.2009, 18:10
Beitrag #54


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Zitat (Georg_g @ 09.04.2009, 18:36) *
Du hattest behauptet, dass man das Überholverbot nur "dem Sinn nach" beachten müsse.


Der Sinn des ÜV ist hier m.E. eindeutig. Der besteht m.E. nicht darin, an auf dem rechten Fahrstreifen stehenden Fahrzeugen nicht (mit der entsprechenden Vorsicht) vorbeifahren, d.h. da sie Warten, sie nicht überholen zu dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man belangt wird, wenn man hier nicht dicht macht, sondern vorsichtig überholt. Dichtmachen hätte hier Wattestab-Qualität. Und solange mir keiner nachweist, dass schon mal einer deswegen belangt wurde, weil er hier eine stehende Fzg-Kolonne überholt hat, glaube ich daran, dass die Polizei mit Augenmaß handelt und unter Beachtung des Opportunitätsprinzips nicht ahndet. Dass es Fälle gegeben hat, in denen es geahndet wurde, wie von Dir behauptet, müsstest du beweisen.

Zitat
Jetzt müsstest du erst mal nachweisen, ob das tatsächlich so stimmt und was das konkret bedeutet.


Wie oben bereits beschrieben ist es logischerweise nicht möglich, die Nichtexistenz von irgendetwas , z.B. hier einer gewissen Verhaltensweise zu beweisen. Das sollte dir als logisch denkendem Menschen eigentlich klar sein wink.gif

Zitat
Na ja, warum denn nicht? Fahrzeuge, die verkehrsbedingt stehenbleiben, warten. An wartenden Fahrzeugen wird nicht vorbeigefahren, sondern sie werden überholt. Und das ist im Überholverbot bekanntlich verboten.


Weil es einfach keinen Sinn macht rolleyes.gif . Der Sinn des ÜV, und das ist auch den Polizisten klar, ist einfach und offensichtlich und ein anderer . Rein formal könnte man es wohl bestrafen, aber in der Realität wird es m.E. nicht gemacht. Siehe oben.
Beweise mir das Gegenteil (und sage nicht, ich solle mir irgendwelche Beweise selbst suchen), und wir können weiterreden dry.gif .

Gruß
Nerari
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.04.2009, 18:27
Beitrag #55





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Zitat (Nerari @ 09.04.2009, 19:10) *
Beweise mir das Gegenteil (und sage nicht, ich solle mir irgendwelche Beweise selbst suchen), und wir können weiterreden

Nöö, ich gehe jetzt raus in den Garten, es wird gegrillt. cheers.gif dribble.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.04.2009, 19:38
Beitrag #56


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Zitat (Nerari @ 09.04.2009, 16:00) *
... Während rechts die LKW-Schlange stand think.gif?...

Jawoll!!! yes.gif

Nachzulesen ist es >> HIER <<::
Rechts stand alles, links fuhr ein Polizeiwagen mit Blaulicht, der TE hat sich an den drangehängt, wurde nach der Baustelle rausgezogen - und wegen Überholens im Überholverbot verknackt.

Da hieß es nicht etwa: "Sie hätten nur mit Schritttempo überholen dürfen" oder "Sie hätten nur im Radfahrer-Tempo überholen dürfen", sonder es hieß schlicht und einfach: "Sie hätten NICHT überholen dürfen".

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Peter1961
Beitrag 11.04.2009, 15:39
Beitrag #57


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hmm, wenn man hier so liest, ist doch wieder jeder nur auf sein fortkommen bedacht. Schon mal darüber gedacht, warum Überholverbote ausgesprochen werden? Erstmal ist gerade diese Baustelle sehr gefährlich, und zweitens soll vielleicht gar nicht überhohlt werden, damit sich nicht vorne alle von links nach rechts drängeln, denn meiner Meinung nach steht nur deshalb die rechte Spur. Und warum geht sowas alles in anderen Ländern, nur in Deutschland nicht??? Aber soll irgendwo wieder ein neues LKW-Überholverbot kommen, dann schreien alle ja, das ist richtig nur zu, die sind ja so gefährlich...

Gruß Peter

Und eine Frohe Ostern
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ukr
Beitrag 11.04.2009, 20:03
Beitrag #58


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Zitat (Peter1961 @ 11.04.2009, 16:39) *
hmm, wenn man hier so liest, ist doch wieder jeder nur auf sein fortkommen bedacht. Schon mal darüber gedacht, warum Überholverbote ausgesprochen werden?


Generell ist man aber auch auf Behördenseite am Fortkommen interessiert, denn gerade deshalb werden solche Verkehrsführungen ja eingerichtet.
Ansonsten könnte man Autobahnbaustellen pro Fahrtrichtung auch generell nur einstreifig befahren. Allerdings würde das dann die ohnehin schon hohe Zahl der Auffahrunfälle erhöhen, mal abgesehen vom Staupotential und dem Unfallgeschehen im Zulaufbereich (Fahrstreifensubtraktion)

Fahrfehler und unangepasste Geschwindigkeit werden immer zu Unfällen führen, selbst wenn man in BAB-Baustellen versetzt nebeneinander fährt.
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Peter1961
Beitrag 11.04.2009, 21:00
Beitrag #59


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Genau das ist doch der Punkt, aber es sollen ja nicht nur die VT auf der linken Spur vorwärts kommen, sonder neben alle. Und das geht eben nur, wenn eben auch die rechte Spur am rollen bleibt. Und dann kommt die Sicherheit noch dazu, setze Dich mal in einen LKW und sehe mal zu mit was für seitliche Abstände da vorbei geeiert wird. Die VT denken aber nicht daran, das nur eine kurze Berührung durch so einen 40 tonner ausreicht, um sie durch die Leitplanke zu jagen. ranting.gif
Aber wie es nun mal so ist, jeder ist sich selbst am nächsten und nach ihm die Sinnflut.

Gruß Peter
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ukr
Beitrag 11.04.2009, 21:07
Beitrag #60


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Zitat (Peter1961 @ 11.04.2009, 22:00) *
Und dann kommt die Sicherheit noch dazu, setze Dich mal in einen LKW und sehe mal zu mit was für seitliche Abstände da vorbei geeiert wird.


Ich kenne die Sitiuation aus drei Perspektiven, sowohl LKW alsauch PKW und zusätzlich von diversen Videoaufnahmen. Geeinert wird nämlich auf allen Fahrstreifen, aber links ist es natürlich am deutlichsten. wavey.gif
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Nerari
Beitrag 11.04.2009, 21:22
Beitrag #61


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Um übrigens mal auf den von @DaB verlinkten thread mit der Ahndung zurück zu kommen.

Dieser Fall unterscheidet sich m.E. ganz erheblich von dem von mir als "wird wohl nicht geahndetem" Überholen, wenn rechts einfach eine Schlange steht und links "alles frei" ist (was übrigens eh sehr theoretsich ist, denn in der Realität werden sich wohl auf beiden Fahrstreifen Schlangen bilden, von denen dann mal die eine und mal die andere steht...).

z.B. wird im verlinkten Fall wird der Fahrstreifen dem dortigen TE gewissermaßen durch die Polizei "frei geräumt".

Gruß
Nerari

BTW:
Zitat (Peter1961 @ 11.04.2009, 22:00) *
..... nach ihm die Sinnflut.

Ist die Sinnflut, die nach uns kommt, das Zeichen, dass gerade noch "Sinn-Ebbe herrscht think.gif. Hier im Thread unsure.gif scnr blushing.gif
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thetdk
Beitrag 15.04.2009, 18:13
Beitrag #62


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Was Du beim Augenmaß der Polizisten und dem Opportunitätsprinzip vergisst, ist die Möglichkeit der Drittanzeige, die ja nun auch möglich ist.
Und ob hier der Staatsanwalt oder Richter gleichermaßen geneigt ist das einzustellen, da wäre ich mir nicht so sicher.

Rechtssicherheit ist in dem Fall schon das richtige Ziel.

Ich bin am Wochenende durch eine gleichermaßen beschilderte Baustelle auf der A61 gefahren.
Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer unterschied sich nicht von dem in anderen Baustellen, obwohl durch Blitzleuchten speziell auf das Überholverbot hingewiesen wurde, und ein nicht besetztes Polizeifahrzeug abgestellt war (und sogar eine schlechte Papp-Attrappe eines Blitzers...)

es grüßt

thetdk


--------------------
----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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TH64
Beitrag 17.04.2009, 10:50
Beitrag #63


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... so ein kleiner "Update"

Ein Sprecher der Polizei Rotenburg/Wümme:
Zitat
Die Polizei wird diese Verkehrsüberwachungstechnik übrigens zukünftig verstärkt bei der Kontrolle der Überholverbote in den Baustellen des A1-Ausbaus der Hansalinie einsetzen, warnte am Donnerstag ein Sprecher der zuständigen Polizeiinspektion in Rotenburg.

Anm.: Verkehrsüberwachungstechnik = Videowagen

Man muß sich also darauf einrichten das hier das Überholverbot - wie auch immer - überwacht wird. Das heisst für mich: sollte ich mich dann auf der linken Spur befinden und rechts wird es langsamer mache ich halt "dicht".

Nur noch eine Hintergrundinformation: Der Hauptgrund für dieses Überholverbot ist das es zu gehäuften Unfällen gekommen ist weil:

- LKW's auf ein Stauende aufgefahren sind
- Breite Fahrzeuge, auch LKW's (!) links überholt haben und dabei Massen von Aussenspiegeln dran glauben mussten.

Meiner Ansicht wird dieses Überholverbot nicht viel helfen aber zumindestens können die Verantwortlichen sagen sie hätten (irgend)was getan think.gif


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Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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ukr
Beitrag 17.04.2009, 10:53
Beitrag #64


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Zitat (TH64 @ 17.04.2009, 11:50) *
- LKW's auf ein Stauende aufgefahren sind
- Breite Fahrzeuge, auch LKW's (!) links überholt haben und dabei Massen von Aussenspiegeln dran glauben mussten.

Das bestätigt genau das, was ich von BAB-Baustellen kenne. Hier ist doch aber sicherlich schon Zeichen 277 aufgestellt oder?
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TH64
Beitrag 17.04.2009, 11:14
Beitrag #65


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Zitat (ukr @ 17.04.2009, 12:53) *
Hier ist doch aber sicherlich schon Zeichen 277 aufgestellt oder?


Das war zuerst da yes.gif
Jetzt ist ZHG 60km/h plus Z 276 in beide Richtungen auf 6km Strecke


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… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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ukr
Beitrag 17.04.2009, 11:19
Beitrag #66


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Und man erhofft sich jetzt, daß die, die sich nicht an das VZ 277 gehalten haben, sich jetzt an das VZ 276 halten think.gif
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Tortenjan
Beitrag 17.04.2009, 11:36
Beitrag #67


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Zitat (ukr @ 09.04.2009, 17:36) *
Nach mir vorliegenden Informationen war dieses Mitglied erst kürzlich wieder im Dienst des §41(4) StVO unterwegs, mit entsprechenden Reaktionen der Rennleitung thread.gif

Nö, der verdient gerade sein Geld als Werbebanner im VP:
Angehängte Datei  Wattestaebchen.JPG ( 9.9KB ) Anzahl der Downloads: 2


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Kuli
Beitrag 17.04.2009, 19:45
Beitrag #68


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Bin die Strecke eben wieder gefahren und fuhr schön alleine auf der linken Spur im gleichen Tempo wie die 3000 anderen auf der rechten Spur smartass.gif

Allerdings ist mir aufgefallen, dass das Zeichen 276 nur rechts steht, das sehen die Überholer auf der linken Spur ja gar nicht...
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ukr
Beitrag 17.04.2009, 19:56
Beitrag #69


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Zitat (Kuli @ 17.04.2009, 20:45) *
Allerdings ist mir aufgefallen, dass das Zeichen 276 nur rechts steht, das sehen die Überholer auf der linken Spur ja gar nicht...

Lässt sich aber sicherlich auch kein zweites aufstellen.
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TH64
Beitrag 18.04.2009, 20:50
Beitrag #70


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Zitat (Kuli @ 17.04.2009, 21:45) *
Allerdings ist mir aufgefallen, dass das Zeichen 276 nur rechts steht, das sehen die Überholer auf der linken Spur ja gar nicht...


Das stimmt für die 6km lange Baustelle. Doch am Anfang der Baustelle stehen die 276er rechts und links. Sogar noch eine Vorankündigung (rechts und links) zusätzlich: 276 "in 200m".


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Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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schilderwald
Beitrag 18.04.2009, 20:57
Beitrag #71


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Wo sollen denn auch bei einer 4+0 Verkehrsführung links die VZ gestellt werden? Etwa auf der transportablen Schutzeinrichtung, die die beiden Verkehrsströme trennt? whistling.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 19.04.2009, 14:15
Beitrag #72





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Also wenn rechts alles steht oder im stop und go vorwärts kriecht, würde ich im guten Glauben daran, dass es dann vorbeifahren an verkehrsbedingt Wartenden ist, links mit angemessener Geschindigkeit vorbeifahren. Ansonsten würde ich die 6 km links versetzt fahren, weil ich ungern ohne Sicht nach vorn fahre, zwischen zwei LKW die womöglich mit 50 Meter Abstand und weniger fahren schon gar nicht.

Voraussetzung ist natürlich, dass mir der Inhalt dieses Threads zu diesem Zeitpunkt nicht gegenwärtig ist, sonst müsste ich ja gegen meinen guten Glauben handeln... laugh2.gif

Und wenn unbedingt einer vorbei will, dann mach ich ihm eben kurz Platz..

Interessant dürfte das doch wirklich nur werden, wenn ich mit erheblicher Differenzgeschwindigkeit vorbei bretter oder gar wenn es zu einem Unfall kommt..

Ich würde es auf jeden Fall begrüßen, wenn sich Betroffene hier outen, damit man das Risiko außerplanmäßiger Gebühren besser abschätzen kann.. whistling.gif
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Kuli
Beitrag 19.04.2009, 14:17
Beitrag #73


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Zitat (Familienvater @ 19.04.2009, 15:15) *
zwischen zwei LKW die womöglich mit 50 Meter Abstand und weniger fahren

Dort ist ein höherer Abstand - soweit ich weiß 60m - vorgeschrieben

Edit: Ich habe gerade in der StVO gelesen, dass dieser Abstand nur von LKW zu LKW eingehalten werden muss, nicht von LKW zu PKW ohmy.gif (unsinnige Regelung...)
Dann nehme ich alles zurück
Edit2: Mist, Familienvater tippt schon laugh2.gif
Edit3: Ok doch nicht mehr, das waren wohl die Nachwirkungen tongue.gif Ich bin jez hier erstmal raus tongue.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 19.04.2009, 15:39
Beitrag #74





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Zitat (Peter1961)
Erstmal ist gerade diese Baustelle sehr gefährlich, und zweitens soll vielleicht gar nicht überhohlt werden, damit sich nicht vorne alle von links nach rechts drängeln, denn meiner Meinung nach steht nur deshalb die rechte Spur.


Dann könnte man doch gleich von Anfang an auf eine Spur reduzieren, das scheint aber nicht gewollt und das ist auch gut so.
Wird es vorn einspurig, gehts nach Reißverschluss und gut.. deshalb steht die rechte Spur ganz sicher nicht, höchstens weil einige mit dem Reißverschluss nicht klar kommen.

Edit
@Kuli
Du siehst wenn ich tippe.. blink.gif aus dem Chat kenn ich das ja, aber in nem Forum.. unsure.gif
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Haberlon
Beitrag 19.04.2009, 15:55
Beitrag #75


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2 Mitglieder: Haberlon, Familienvater

Da Du kursiv bist, schreibst Du gerade.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 19.04.2009, 18:41
Beitrag #76





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lightbulb.gif danke für die Erleuchtung..
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Kuli
Beitrag 19.04.2009, 21:21
Beitrag #77


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Zitat (Kuli @ 19.04.2009, 15:17) *
Dort ist ein höherer Abstand - soweit ich weiß 60m - vorgeschrieben

Nur zur Ergänzung: Es sind 70m

Übrigens: Die Baustelle wär was für Wattestäbchen smile.gif
Dort sind nämlich hin und wieder auf beiden Fahrspuren gelbe Geradeauspfeile markiert... Allerdings mit Leitlinien, sodass man sozusagen zwischendurch fahren kann. Anders auf der A7, Anschlussstelle Tarp: Dort ist eine Fahrstreifenbegrenzung zwischen den Pfeilen, sodass man eigentlich stehenbleiben muss smartass.gif
Bin einfach drübergefahren, hoffentlich hats keiner gesehen thread.gif
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Ichtyos
Beitrag 26.04.2009, 22:43
Beitrag #78


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Nicht nur die Baustelleauf der BAB. thread.gif An dieser Stelle gibt es momentan eine Behelfsbrücke. Nordwärts auf der B71 fahrend wäre eine Wiederholung dieses Threads problemlos möglich. wavey.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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ukr
Beitrag 26.04.2009, 22:50
Beitrag #79


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Das wird sich in Zukunft eh umkehren, nämlich dann wenn lt. StVO gelbe Markierungen die vorhandenen weißen Markierungen grundsätzlich aufheben.
Wenn dann ein weißer Rechtsabbiegpfeil vorhanden ist und in der Nähe sind gelbe Linien, dann fährt unser Q-Tip geradeaus.

An solchen Stellen darf dann z.B. auch auf der Fahrbahn gehalten bzw. geparkt werden (je nach Örtlichkeit) denn die weißen Pfeile sind ja nicht mehr da.
Ich freu' mich da schon drauf, mal sehen ob er doch mal irgendwann im MPU-Forum einen Thread erstellt laugh2.gif
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Coyota
Beitrag 03.05.2009, 09:02
Beitrag #80


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Trotz aller Vorkehrungen im Baustellenbereich gab es heute nacht wieder einen schrecklichen Unfall mit einer Toten und mehreren Schwerverletzten in dem Baustellenbereich -> KLICK

Laut Polizeibericht hat ein überholender VW-Bus den Unfall ausgelöst. Er war breiter, als die 2 m Linksspur und hat einen LKW überholt.

Meines Erachtens sollte man bei einer so geringen Spurbreite der Überholspur überlegen, ob man diese Spur überhaupt benutzen lässt, oder ob es nicht sinnvoller ist, sie als Standstreifen für Notfälle auszuweisen und den Verkehr einspurig zu führen. LKW sind in diesen Baustellen eigentlich nicht behindernd, denn da ist normalerweise max. 80 erlaubt und das schaffen die ja auch. An Überholverbote hält sich eh keiner.

Gruß von COYOTA thread.gif thread.gif


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ukr
Beitrag 03.05.2009, 10:22
Beitrag #81


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Zitat (Coyota @ 03.05.2009, 10:02) *
Laut Polizeibericht hat ein überholender VW-Bus den Unfall ausgelöst. Er war breiter, als die 2 m Linksspur und hat einen LKW überholt.

Ich denke nicht das die Spur wirklich nur 2m breit ist.
Sollte das dennoch so sein, wäre hier ein erheblicher Mangel in der Verkehrsführung gegeben.
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Coyota
Beitrag 03.05.2009, 10:30
Beitrag #82


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Wie breit die linke Spur real ist, weiß ich natürlich nicht, ich hab diese Angabe aus dem

Polizeibericht

entnommen.


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Nerari
Beitrag 03.05.2009, 16:05
Beitrag #83


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Zitat (ukr @ 03.05.2009, 11:22) *
Ich denke nicht das die Spur wirklich nur 2m breit ist.


Ich denke, du weißt selber, dass der linke Fahrstreifen in Baustellen i.d.R: breiter ist asl 2 Meter.

Trotzdem ist in AB-Baustellen i.d.R. das Befahren der linken Spur mit Fzg, die breiter als 2m sind, verboten. Das verunfallte Fzg. war breiter als 2m dry.gif .

Jedenfalls war der Streifen zu schmal für den Fahrer, denn sonst hätten er und der LKW sich ja nicht berührt.

Ich perönlich kann nicht verstehen, wieso man für ein paar Sekunden Zeitgewinn das eigenen Leben/ die eigene Gesundheit und vor allem das Leben /die Gesundheit anderer durch so knappe Überholmanöver gefährden muss.

Jedenfalls hat der Fahrer damit damit zig anderen viele Minuten oder gar Stunden Zeitverlust beschert, auch wenn das natürlich angesichts der menschlichen Opfer ziemlich nachrangig und bedeutungslos ist.

Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 03.05.2009, 17:03
Beitrag #84


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Zitat (Nerari @ 03.05.2009, 17:05) *
Ich denke, du weißt selber, dass der linke Fahrstreifen in Baustellen i.d.R: breiter ist asl 2 Meter.

Die Frage die sich mir stellt ist: Wie breit ist der linke Fahrstreifen dort wirklich?

Wenn es tatsächlich schmaler als 2,50m sein sollte frage ich mit weiterhin, warum man dort diese Bauform der Schutzeinrichtung gewählt hat, denn es gibt auch andere Systeme die nicht soviel Platz beanspruchen. Sicherlich wird durch diese Betrachtung die junge Frau nicht mehr lebendig, aber eine kritische Bewertung aus Sicht der Verkehrstechnik ist durchaus angebracht.

Die Unfallursache in Baustellenbereichen liegt jedenfalls nicht immer allein im Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer.
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die-scharfs
Beitrag 03.05.2009, 18:53
Beitrag #85


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In dem Bericht ist die Rede davon, dass der VW-Bus einschließlich der Aussenspiegel breiter als 2m sei. Ausschließlich dieser wohl nicht.
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ukr
Beitrag 03.05.2009, 19:01
Beitrag #86


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Ein T4 ist mit Spiegeln etwa 2,20m breit.
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schilderwald
Beitrag 03.05.2009, 19:02
Beitrag #87


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Und dann hat der Bulli auf so einer Spur nichts zu suchen. Zumindest wenn die Spur durch dieses VZ auf 2 m beschränkt ist.


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Haberlon
Beitrag 03.05.2009, 19:22
Beitrag #88


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Mein Astra ist mit Spiegeln auch breiter als 2m. Trotzdem darf ich auf die linke Baustellenspur.
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Nerari
Beitrag 03.05.2009, 19:28
Beitrag #89


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Zitat (Haberlon @ 03.05.2009, 20:22) *
Mein Astra ist mit Spiegeln auch breiter als 2m. Trotzdem darf fahre ich auf die der linken Baustellenspur.


tongue.gif

Laut Schild darfst du nicht....

Gruß
Nerari
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schilderwald
Beitrag 03.05.2009, 19:29
Beitrag #90


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Ausschlaggebend ist aber die tatsächliche Breite des Fahrzeuges und nicht die Breite im Fahrzeugschein.


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TH64
Beitrag 03.05.2009, 19:35
Beitrag #91


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Ich wohne ziemlich nahe an der Unfallstelle vom Samstag. Wenn ich mir die Baustellen so anschaue kann ich nicht unbedingt erkennen das es hier "besonders" eng währe.

Aber es kracht hier schon recht häufig. Als Ursache sehe ich vor allem das auf einem knapp 70km langen Abschnitt immer 6km frei und 6km Baustelle verlaufen. Es handelt sich hier ja um einen privaten Bauherrn, heisst der Ausbau wird privat betrieben und soll sich später aus dem Mauteinnahmen wieder finanzieren. Ich bin ja kein Experte im "Baustellenbereich" aber mein persöhnlicher Eindruck ist, dass versucht wird möglichst wenig die Verkehrsführung den tatsächlichen Baubereichen (dort wo etwas getan wird) anzupassen um Umbauten so weit wie möglich zu vermeiden. Also erstmal überall auf den 6km Abschnitten auf 4+0 umzuleiten und dann vereinzelt zu bauen.

Oder es ist einfach nur die A1 whistling.gif Die von Norden kommen standen schon genervt 2 Stunden im Stau vor dem Elbtunnel, die von Süden kommen hatten auch schon ihre Staus bei Bremen oder im Ruhrgebiet ...

Es fehlt hier wirklich der Überwachungsdruck. Da wird kaum Geschwindigkeit überwacht. Das Überholverbot sowieso nicht (es hält sich auch "keiner" dran).

Ich erinnere mich noch an den Autobahnausbau Zürich - Bern vor ca. 10 Jahren. Da gab es am Anfang eine riesige Tafel mit dem Hinweis "Ausbau der Autobahn, Bisher XXX Gewschwindigkeitsübertretungen erfasst, YYY eingezogene Führerscheine". Hier könnte man auch noch die Verkehrstoten erwähnen. Mich beeindrucken normalerweise diese Hinweisschilder am Seitenrand wenig. Aber wenn jedesmal wenn man vorbeifährt der Wert "YYY eingezogene Führerscheine" signifikant höher ist, erhöht das die Verkehrsdisziplin um einiges ....


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Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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Haberlon
Beitrag 03.05.2009, 19:50
Beitrag #92


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Zitat (Nerari @ 03.05.2009, 20:28) *
Zitat (Haberlon @ 03.05.2009, 20:22) *
Mein Astra ist mit Spiegeln auch breiter als 2m. Trotzdem darf fahre ich auf die der linken Baustellenspur.


tongue.gif

Laut Schild darfst du nicht....

Gruß
Nerari



Irgendwer hat mir hier im Forum mal gesagt, daß ich das trotzdem darf.

Link gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056586943

Dazu aus der StVZO:

Zitat (§32(1))
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
[...]
Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht


Edit @ TH64:

Bei uns gibt es eine Bundesstraße mit dem Hinweis "24* Überholunfälle auf diesem Streckenabschnitt." Ich war trotzdem auf der Gegenfahrspur thread.gif

*) Die Stelle wurde bereits mit einem neuen Schild überschraubt, vorher stand dort eine geringere Zahl.
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schilderwald
Beitrag 03.05.2009, 20:14
Beitrag #93


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Zitat (Haberlon @ 03.05.2009, 20:50) *
Irgendwer hat mir hier im Forum mal gesagt, daß ich das trotzdem darf.
.....
Dazu aus der StVZO:

Zitat (§32(1))
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
[...]
Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht
Das sehen aber Gerichte mit einem Verweis auf einen Herrn König etwas anders:

Urteil OLG Brandenburg
Hier mal der entsprechende Auszug aus der Begründung (Seite 4 des Urteils):
Zitat
Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. A… im Gutachten vom 28.12.2006, gegen das auch der Kläger Einwendungen nicht erhebt, betrug die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Klägers einschließlich der Außenspiegel 2,204 m, auch wenn die im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1.904 mm angegeben ist. Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass maßgeblich nicht die im Fahrzeugschein vermerkte Breite, sondern die tatsächliche Breite des Fahrzeuges ist (König, a. a. O., § 41 StVO, Rn. 248, Z 264 und 265), was sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift ergibt, nach der bei der Bestimmung der Breite auch die Ladung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.05.2009, 20:28
Beitrag #94





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Da muss man allerdings anmerken, dass die Begründung des Gerichts nicht sonderlich überzeugend ist:
Zitat (schilderwald @ 03.05.2009, 21:14) *
... was sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift ergibt, nach der bei der Bestimmung der Breite auch die Ladung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist.

Die werkseitig montierten Spiegel kann man nicht als Ladung ansehen.
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schilderwald
Beitrag 03.05.2009, 20:36
Beitrag #95


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Du weißt aber wie die "nutzbare Breite", also die Zahl im VZ ermittelt wird?


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Nerari
Beitrag 03.05.2009, 20:37
Beitrag #96


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Zitat (Georg_g @ 03.05.2009, 21:28) *
Die werkseitig montierten Spiegel kann man nicht als Ladung ansehen.


Naja, wenn schon die Ladung zu berücksichtigen ist, dann doch erst recht fest montierte Spiegel unsure.gif

Gruß
Nerari
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.05.2009, 20:43
Beitrag #97





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Zitat (schilderwald @ 03.05.2009, 21:36) *
Du weißt aber wie die "nutzbare Breite", also die Zahl im VZ ermittelt wird?

Richtet sich die Frage jetzt an mich? Nein, ich weiß nicht, wie die nutzbare Breite ermittelt wird. Vermutlich die tatsächliche Breite plus soundsoviel Zuschlag nach beiden Seiten.

Jedenfalls wird die Fz.-Breite nach der StVZO ohne Spiegel ermittelt, und Spiegel sind keine Ladung. Insofern kann ich die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehen.

Zitat (Nerari @ 03.05.2009, 21:37) *
Naja, wenn schon die Ladung zu berücksichtigen ist, dann doch erst recht fest montierte Spiegel unsure.gif

Dann ist der Begriff "Breite" nach der StVZO ein anderer als nach der StVO, was aus dem Wortlaut zum Z 264 nicht hervorgeht.
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Nerari
Beitrag 03.05.2009, 20:46
Beitrag #98


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Zitat (Georg_g @ 03.05.2009, 21:41) *
Insofern kann ich die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehen.


Wenn für die tatsächliche Breite (auf die das Verkehrsschild offensichtlich abstellt) Ladung zu berücksichtigen ist, wieso sollten dann Spiegel nicht berücksichtigt werden think.gif Sie verändern (erhöhen) die tatsächliche Breite wie eventuelle Ladung sie erhöhen kann.

Gruß
Nerari
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Polo79
Beitrag 03.05.2009, 20:53
Beitrag #99


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Zitat (Nerari @ 03.05.2009, 21:46) *
Wenn für die tatsächliche Breite (auf die das Verkehrsschild offensichtlich abstellt) Ladung zu berücksichtigen ist, wieso sollten dann Spiegel nicht berücksichtigt werden think.gif Sie verändern (erhöhen) die tatsächliche Breite wie eventuelle Ladung sie erhöhen kann.
Wenn das so wäre, bräuchte jeder LKW eine Ausnahmegenehmigung, weil er mit Spiegeln ca. 3 m breit ist. shutup.gif
Ich vermute, Spiegel werden nicht berücksichtigt, weil man sie zur Not einklappen kann, was mit Ladung i.d.R. nicht geht.

Edit:
Ausserdem geht von Spiegeln keine wirkliche Gefahr aus, wenn man sie "abfährt" passiert normalerweise nichts weiter. huh.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.05.2009, 20:53
Beitrag #100





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@ Nerari: Diese "erst-recht"-Argumentation überzeugt mich aber nicht, weil der Wortlaut der StVO das nicht hergibt. Anderenfalls argumentiere ich, dass überstehende Außenspiegel nicht das Gefahrenpotential bergen wie überstehende Ladung, weil die Spiegel nur klein und anklappbar sind - zugegebenermaßen ist das auch kein triftiges Argument.

Im Übrigen will ich gar nicht behaupten, dass meine Sichtweise richtig sein muss. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Text der StVO keinesfalls eindeutig ist, die Zusammenschau mit der StVZO zu einem abweichenden Ergebnis führen müsste, und schließlich die Begründung des Gerichts nicht plausibel ist.

Kommt man am Ende tatsächlich zum Ergebnis, dass die Spiegel zu berücksichtigen sind, dann sollte man aber auch festhalten, dass die in Baustellen übliche Begrenzung auf 2 m nicht mehr ganz zeitgemäß sein kann, wenn schon viele Kompaktwagen dieses Maß überschreiten.
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