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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 564 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an: Man hat einen aufgebauten und genutzten Wohnwagen. In diesen fährt vor über einem Jahr jemand mit seinem KFZ rein und beschädigt ihn. Es gibt keinen Personenschaden. Der Unfallgegner ist bekannt und fährt einen gelben Lieferwagen mit dem er Pakete ausliefert... Das der Unfallgegner den Schaden verursacht hat ist unstrittig. Dann passiert erstmal lange nichts. Dann tritt man Mitte diesen Jahres mit dem Unfallgegner in Kontakt und gibt ihm einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Der Unfallgegner will nur 10% des Kostenvoranschlags zahlen. Der Unfallgegner überweist dann diese 10% vor über einem Monat an den Wohnwageneigentümer. Dieser hat erst jetzt Kenntnis davon. Frage 1: Ist das auch in dieser Konstellation, KFZ gegen aufgebauten Anhänger, so dass man sich einen Anwalt nehmen kann den der Unfallgegner zahlen muss, auch wenn der Unfallgegner in diesem Fall wahrscheinlich selbstversichert ist? Frage 2: Lohnt sich noch ein Anwalt, oder ist das sowohl durch den Zeitpunkt des Unfalls vor über einem Jahr als auch durch die getätigte Zahlung des Unfallgegners vor über einem Monat verjährt? Und nein, es geht nicht um mich. |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Unabhängig von einer sowieso nicht erlaubten rechtlichen Beratung fallen mir so ein paar Fragen ein:
Hat der Zusammenstoß im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden? Wurden die Schäden (nachvollziehbar) zeitnah zum Schadenereignis dokumentiert, wann wurde der KVA erstellt? Mit welcher Begründung hat der Schädiger nur 10% bezahlt? Für den Fall, dass er nur diese Schadenhöhe akzeptiert hat: wurde dem widersprochen? Ist das Kennzeichen des Schädigerfahrzeugs bekannt? Ganz allgemein gesprochen verjähren zivilrechtliche Ansprüche üblicherweise nach drei Jahren, und diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Einen Anspruch zu haben nützt aber ggf. wenig, wenn man das nicht beweisen kann ![]() Und ebenfalls ganz generell gesprochen: Die Ansprüche bemessen sich nicht in allen Fällen nach den Reparaturkosten. Nur die beziffert aber ein KVA... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14287 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und ebenfalls hier wieder der grundsätzliche Hinweis:
Unverschuldet Schaden erlitten = Fachanwalt für Verkehrsrecht Im konkreten Fall kommt ja erschwerend hinzu, dass es sich um ein selbst aufgebautes Fahrzeug handelt und daher automatisch Diskussionen entstehen über den Wert und die Wiederbeschaffungskosten. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Interessant:
Du verstehst einen selbst (auf)gebauten Wohnwagen. Ich hatte verstanden, der Wohnwagen war zum Unfallzeitpunkt "aufgebaut" im Sinne von "wohnbereit" (also abgestützt, ggf. an Strom angeschlossen usw.). ![]() ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14287 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Auch eine mögliche Möglichkeit.
Lassen wir uns überraschen, was der Threadersteller erläutert... |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 564 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
Hat der Zusammenstoß im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden? Öffentliche Straße, zum Zeitpunkt des Unfalls für KFZ gesperrt. Der Anhänger stand dort legal. Wurden die Schäden (nachvollziehbar) zeitnah zum Schadenereignis dokumentiert, wann wurde der KVA erstellt? Zwei bis drei Wochen nach dem Unfall. Mit welcher Begründung hat der Schädiger nur 10% bezahlt? Keine Ahnung. Für den Fall, dass er nur diese Schadenhöhe akzeptiert hat: wurde dem widersprochen? Soweit ich weiß wurde widersprochen, ich weiß aber nicht in welcher Form. Ist das Kennzeichen des Schädigerfahrzeugs bekannt? Ja. Ganz allgemein gesprochen verjähren zivilrechtliche Ansprüche üblicherweise nach drei Jahren, und diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das ist schonmal gut. Ich hatte verstanden, der Wohnwagen war zum Unfallzeitpunkt "aufgebaut" im Sinne von "wohnbereit" (also abgestützt, ggf. an Strom angeschlossen usw.). So ist es korrekt. ...und ebenfalls hier wieder der grundsätzliche Hinweis: Unverschuldet Schaden erlitten = Fachanwalt für Verkehrsrecht Gilt das auch in dieser Konstellation, bei der das geschädigte Fahrzeug ein aufgebauter Anhänger ist, und der Unfallverursacher anscheinend ein "Selbstversicherer" ähnlich wie bei der Polizei iirc? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14287 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Natürlich gilt das!
Der Schaden hat sich beim Gebrauch eines Kfz im öffentlichen Verkehrsraum ereignet. Dadurch ist es ein Verkehrsunfall. Was für Fahrzeuge oder Gebäude sonst noch außer dem schädigenden Fahrzeug beteiligt sind, ist genauso irrelevant wie die Frage, ob und wie die Fahrzeuge versichert sind. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 564 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
Sorry wenn ich nochmal so deutlich nachfrage:
Der Unfallgegner muss den Anwalt des Geschädigten zahlen, auch wenn der Unfallgegner nicht versichert ist? Und es ist in dieser Konstellation (Schaden vor über einem Jahr) auch nicht verjährt? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Grundsätzlich spricht einem die Rechtsprechung den Anwalt dann und deswegen zu, wenn man mit einer leistungspflichtigen Versicherung zu tun hat.
Eben mit dem Argument der "Waffengleichheit", weil bei der Versicherung ja auch ausgebildete Leute sitzen (könnten). Da wäre ich mir pauschal nicht so sicher, ob auch im Fall eines privaten Anspruchsgegners in jedem Fall der Anwalt "nötig" und damit vom Schädiger zu bezahlen ist. Das wäre im Zweifelsfall mit einem Anwalt im Rahmen einer Erstberatung zu klären. Das größere Problem beim nicht versicherten Schädiger ist aber die Frage, ob der am Ende überhaupt Zahlungsfähig ist!? Für Anwalt und im Fall eines Prozesses auch für die Gerichtskosten sowie für die Kosten evtl. einzuholender Gutachten muss man als Anspruchsteller nämlich dann erstmal in Vorkasse gehen, und wenn der Gegner nicht zahlungsfähig ist nützt einem am Ende auch ein gewonnener Prozess nicht. Aber warum steht denn im Raum, dass ein zugelassenes Fahrzeug nicht versichert sein sollte? |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30764 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Der Unfallgegner ist bekannt und fährt einen gelben Lieferwagen mit dem er Pakete ausliefert... und der Unfallverursacher anscheinend ein "Selbstversicherer" ähnlich wie bei der Polizei iirc? Wie kommst du auf Selbstversicherer? Die DHL Group schreibt: Zitat Die Kraftfahrzeuge der Deutsche Post AG sind bei der HDI Global SE haftpflichtversichert. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.09.2025 - 03:41 |