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#451
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
@ oscar_the_grouch:
Ich habe Dir einen korrekten VBB in Berlin besorgt ![]() ![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
War das der wo man in den gekennzeichneten Parkflächen direkt an den Hauseingängen parken soll ?
Hier schenk ich dem Gewinner ein schwarz, weißes Blechschild was ich dann mal abschraube. Sollte " unstrafbar " sein, sind ja keine amtlichen Zeichen und der Anbringer kümmert sich ja seit 1989 nich mehr drum.... |
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#453
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
War das der wo man in den gekennzeichneten Parkflächen direkt an den Hauseingängen parken soll ? Nein. Du meinst den fast perfekten VBB und es gab noch einen besseren. Den zeige ich aber nicht mehr. ![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#454
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Da war doch auch irgendwas zum mäkeln dran.... Oder ? :/
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#455
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
-------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
Mit den Parkmöglichkeiten bist du aber soweit einverstanden?
Ich kapier nur nicht, warum man auch vor den weiß umrandeten Flächen parken können soll - dann kommen ja die anderen nicht mehr raus ![]() |
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#457
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
weiße Markierung UND Pflasterwechsel, das nennst du perfekt ?
Da ist übrigens kein Bordstein, also eineindeutig eine Parkmarkierung. Ich müsste nur wählen ob es die graue, oder beige sein soll. Je nachdem, wer zuerst kommt. So, wo bleibt also das Bild mit dem VwV korrekten VBB ? |
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#458
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
1985
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Danke aqua! Aber leider nein. Zur Erinnerung, wir befinden uns in Berlin.
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#460
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1989 oder 1945
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#461
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Kaaaaaaalt..........
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#462
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ich hätte ja auf 2010 getippt, aber da das Auto aus Mountain View schon im Juni 2008 da war, sage ich 2006.
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#463
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich löse heut Abend auf, aber ihr seit beide falsch.
Was mich zur Fragewiederholung zwingt, welche Auswirkungen oder Rückschlüsse kann man vom Jahr des RAL Aufklebers in Bezug auf den Aufstellungszeitpunkt ziehen ? Werden diese kurz vorm Anschrauben aufgebracht, oder im Presswerk und dann die Schilder ins Regal gelegt? In meinem Fall übrigens beides "positiv" für mich .... ![]() Nur halb OT, obwohl, Gerichte in Hamm sind ja des öfteren nicht ganz auf Linie ![]() Es geht auch um die Farbe vor Gericht. |
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#464
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das RAL-Gütezeichen kennzeichnet das Jahr und Quartal der Herstellung und wird im Schilderwerk aufgebracht. Damit kann natürlich auch ein Verkehrszeichen von 1981 "taufrisch" aus dem Lager entnommen und im Jahr 2013 montiert werden.
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#465
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Da wäre aber bei einem im April 89 ungültig gewordenen VZ nicht so erwähnenswert, sonder eher normal in allen anderen Gemeinden. Wir sind aber in Berlin.
Danke ukr, das hilft mir ![]() |
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#466
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
![]() ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#467
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#468
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@QTV und @oscar:
Eine derartige Diskussion über angeblich markierte Parkflächen ist einer sachlichen Argumentation nicht mehr zugänglich. Oder andersrum: Wo gibt es im Geltungsbereich der StVO ansonsten einen perfekten VBB? -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#469
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
@QTV und @oscar: Eine derartige Diskussion über angeblich markierte Parkflächen ist einer sachlichen Argumentation nicht mehr zugänglich. Oder andersrum: Wo gibt es im Geltungsbereich der StVO ansonsten einen perfekten VBB? Du empfindest Pflasterwechsel also nicht als markierte Parkfläche im VBB ? Zur zweiten Frage: Das war deine Vorgabe, du hast ganz forsch behauptet, sowas zu kennen. Ich kenne es nicht. So jetzt aber zum BTT: Ich darf nochmal in Erinnerung rufen: “§53 Abs. 4 StVO …..Bild 291 behält die Bedeutung, die es nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatte, bis längstens zum 30. April 1989“. Wann wurden also meine Blechtafeln produziert und ziemlich wahrscheinlich im Jahr 2000 aufgehängt ? ![]() Noch Fragen zur Hauptstadt der Republik ? er1 ? Irgendwer ? |
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#470
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Du empfindest Pflasterwechsel also nicht als markierte Parkfläche im VBB ? Selbstverständlich nicht. Und dies steht noch nicht mal im Widerspruch zur ohnehin nur intern wirksamen VwV-StVO. Nur weil eine Parkfläche durch Pflasterwechsel markiert werden kann, ist im Umkehrschluss nicht jedweder Pflasterwechsel eine Parkmarkierung. Ich darf nochmal in Erinnerung rufen: “§53 Abs. 4 StVO …..Bild 291 behält die Bedeutung, die es nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatte, bis längstens zum 30. April 1989“. Aber Bild 291 ist doch kein Verkehrszeichen? ![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#471
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ach ja, Nachtrag: wo kämen wir denn dahin, wenn der querulante Nörgel-Untertan auch noch Recht hätte.
Ich hab aber eine Idee fürs nächste Mal, ich bastel mir mal was und sehe dann mal ob das akzeptiert wird..... Selbstverständlich nicht. Und dies steht noch nicht mal im Widerspruch zur ohnehin nur intern wirksamen VwV-StVO. Nur weil eine Parkfläche durch Pflasterwechsel markiert werden kann, ist im Umkehrschluss nicht jedweder Pflasterwechsel eine Parkmarkierung. Nicht jede weiße Markierung ist eine Parkflächenmarkierung und nicht jedes bedruckte, schwarz gerahmte Blech ein VZ. Aber was willst du mir damit sagen? Hebt eigentlich jede irgendwie geartete gelbe Markierung, weiße Markierungen auf ? (Deutschlandweit ?) Ist doch alles kein Problem, im Zweifel FÜR den Angeklagten ![]() |
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Das ist doch eine andere Baustelle. Aber man (Du) kann doch nicht jedem farbigen oder sonstwie anders beschaffenen Stein in einem VBB eine Funktion als Parkmarkierung anhängen.
Dein Dauerparken ohne Parkscheibe dürfte (bei feststehender behördlicher Meinung) ja allmählich als Vorsatz einzustufen sein. So richtig sind die Überwachungskräfte wohl noch nicht im Film. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Nicht jeder Stein, aber alles was für ein Kfz reicht.
Wozu gibt es die Vorgabe des Umbaus vor Einrichtung eines VBB wohl ? Damit solche "Missverständnisse" eben nicht vorkommen. Oder man kontrolliert halt nicht so streng. Wie hoch kann der Parkdruck schon sein in einem halbwegs korrekt eingerichteten VBB ohne Durchgangsverkehr und mit Aufenthaltsfunktion ? Zu meinen Parkzetteln, die kriegen es ja nicht mal gebacken statt jeweils 10 Euro Tagestickets immer wieder neu ranzuhängen (ich hatte mal einen gesehen, mit 10 x 5 E Tickets), die OWI Strafe angemessen zu erhöhen, wegen Dauerdeliktes. Aber dazu siehe er1's Erklärungen...... |
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#474
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Diesbezüglich haben @er1sbg und seine Charlottenburger Kollegen dann aber nicht gut bei den entsprechenden Schulungen aufgepasst, zumal es eine Funktion "zum Verlängern" im MDE-Gerät gibt.
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Doch haben sie. Für sie beginnt am neuen Tag IMMER ein neuer Tatbestand.......
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#476
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@ oscar_the_grouch:
Diese Meinung dürfte mittlerweile hinfällig sein. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#477
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Bei wem ?
Glaubst du auch an Storch und Wolpertinger ? Selbst wenn die Meinung eines einzelnen OAM sich ändert, ändert das weder was an der Praxis noch am Vorgehen in der Stadt die vom Kopf her schon muffig riecht... (Rate mal wer neuer AR Vorsitzender am BER ist ![]() OT zum anhören und zur Erbauung. Warum Rolltreppen zu kurz und der Steuerzahler wohl bald 6 Milliarden ärmer sein wird |
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#478
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Validating Beiträge: 804 Beigetreten: 25.03.2008 Wohnort: Trebbichau a.d.Fuhne Mitglieds-Nr.: 40970 ![]() |
BER das neue Griechenland
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#479
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Wenns nicht Geld kosten würde, würd ich belustigt von Außen zusehen, weil es ein wunderbares Beispiel ist, wie Politik und Verwaltung in Berlin funktioniert.
So kann man nur noch kniend weinen. (Und da wo man als kleiner Untertan die Chance hat, den Querulantenstachel ausfahren ![]() |
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Gast_er1sbg_* |
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#480
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Diesbezüglich haben @er1sbg und seine...Kollegen dann aber nicht gut bei den entsprechenden Schulungen aufgepasst, zumal es eine Funktion "zum Verlängern" im MDE-Gerät gibt. ![]() Glaubst du wirklich ich hatte das noch nicht bemerkt? Die Verlängerung richtet sich nach dem Katalog. Nach 3 Stunden sind es 30 Euro. Damit ist dann auch Schluss. Am nächsten Tag beginnt das Spiel von vorn. Dass @oscar gerne von Behördenwillkür ausgeht, weil er das so möchte, ist mir nicht verborgen geblieben. Zitat Halt.-und Parkverstöße sind Dauerordnungswidrigkeiten, solange keine Unterbrechung eintritt. Infolgedessen darf ein solcher Verstoß nicht mehrfach geahndet werden(OLG Jena DAR 2006,162;OLG Düsseldorf NZV 1996,251) Eine Unterbrechung ergibt sich, wenn das Fahrzeug z.B. auch am nächsten Tag oder nach Ablauf eines zeitlich befristeten Haltverbots weiterhin falsch geparkt bleibt. In solchen Fällen besteht Tatmehrheit, so dass der betroffene erneut ein Verwarnungsgeld erhält. Quelle:Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung/SchurigIch sehe schon die ersten Wortmeldungen:"Warum glaubst du auch Schurig?; Wie kommt der darauf? Lies mal lieber andere Bücher! Zumindest hab ich das auch so, wie hier zitiert, an der Verwaltungsakademie gelernt. So wurde es mir von der Dienststelle erklärt. So wurde mir auch die Rechtsprechung zur Parkraumbewirtschaftung erörtert. Zusammen mit Schurig sehe ich da wenig Spielraum, an der Rechtmäßigkeit zu zweifeln. Mit Parkscheiben habe ich wenig zu tun. Ich persönlich hänge auch nicht gleich am nächsten Tag wieder einen Zettel ran, wegen fehlendem Parkschein. Wo die Owi. nicht unterbrochen wurde (bsw. bei Sperrrflächen, Richtungspfeilen, zeitlich unbeschränkte Haltverbote) wird generell frühestens nach 72 Stunden wieder verwarnt. |
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#481
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Dass @oscar gerne von Behördenwillkür ausgeht, weil er das so möchte, ist mir nicht verborgen geblieben. Dir ist aber leider verborgen geblieben, dass oscar nicht von Behördenwillkür, sondern allgemeinem Desinteresse bzw Behörden Es gibt bis nur eine einzige OAM (bei der ich aber auch nicht von einem erhöhten IQ ausgehe) welche OWIs nach Willkür verteilt. Wo die Owi. nicht unterbrochen wurde (bsw. bei Sperrrflächen, Richtungspfeilen, zeitlich unbeschränkte Haltverbote) wird generell frühestens nach 72 Stunden wieder verwarnt. Du solltest vorsichtig sein, wenn du als Angestellter einer Behörde solche pauschalisierenden Äußerungen schreibst. Du weißt doch wir nehmen es immer sehr genau im Forum. Generell ist es aus meiner Erfahrung in der Stadt Berlin in der ich OWIs bekomme so, dass man (man = ich) gerne am Mo/Di/Mi/Do/Fr/ einen (damals) 5 Euro Zettel bekommt. Es gibt also generell keine 72h Pause. (siehe auch meine Parkscheibenverwarnung) Generell ist es bisher auch immer so gewesen, das nach 1x5 E Zahlung der Rest (nach einem freundlichen Hinweis auf Dauerdelikt) in der Stadt Berlin eingestellt wurde. Generell scheint die BgS also von einem Dauerdelikt bei Parken in Parkzonen auszugehen, die lt. ZZ von 9-22 Uhr tgl gelten. |
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#482
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Generell scheint die BgS also von einem Dauerdelikt bei Parken in Parkzonen auszugehen, die lt. ZZ von 9-22 Uhr tgl gelten. So ist es. Und dies gilt für alle Halt- und Parkverstöße und unabhängig vom Zeitablauf. Die 72 Std. wären eh Willkür. Es kommt nur darauf an, ob es eine neue Tathandlung, also ein erneutes Abstellen, gibt. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Gast_er1sbg_* |
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Beitrag
#483
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Du solltest vorsichtig sein, wenn du als Angestellter einer Behörde solche pauschalisierenden Äußerungen schreibst. Generell ist es aus meiner Erfahrung in der Stadt Berlin in der ich OWIs bekomme so, dass man (man = ich) gerne am Mo/Di/Mi/Do/Fr/ einen (damals) 5 Euro Zettel bekommt. Es gibt also generell keine 72h Pause. (siehe auch meine Parkscheibenverwarnung) Dann solltest du genauer lesen! Ich hatte die 72 Stunden ausdrücklich auf ununterbrochene Owis bezogen. Die Parkscheibenpflicht, wie auch die Parkscheinpflicht werden durch zeitliche Beschränkungen unterbrochen. Ebenso ist es bei zeitlich beschränkten Haltverboten. Eine Sperrfläche bsw. hat keine zeitlichen Beschränkungen in ihrer Gültigkeit. Somit wird die Ordnungswidrigkeit auch nicht unterbrochen. Nach 72 Sunden muss jedoch auch hier mit einer erneuten Verwarnung gerechnet werden. |
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Gast_er1sbg_* |
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Beitrag
#484
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Guests ![]() |
Und dies gilt für alle Halt- und Parkverstöße und unabhängig vom Zeitablauf. Die 72 Std. wären eh Willkür. Das ist deine Meinung. ![]() Nun, nach mir bekannter Rechtsprechung muss der Fahrzeughalter alle 72 Stunden nach seinem Auto schaun, wenn er es im öffentl. Verkehrsraum geparkt hat. Er hat somit die Möglichkeit den Parkverstoß zu erkennen und die ordnungswidrige Situation zu beseitigen. BayObLG München, Beschl. v. 09.07.1971: Zur Ahndung eines Dauerverstoßes im Ordnungswidrigkeitenrecht Zitat Bleibt der im Rahmen einer Dauerstraftat geschaffene rechtswidrige Zustand mit Willen des Täters aufrechterhalten, so beginnt mit dem Schluß der letzten Tatsachenverhandlung eine neue Straftat. Die Rechtskraft des Urteils steht also der Verfolgung der weiteren Verstöße nicht entgegen. Entsprechendes gilt für einen rechtskräftig gewordenen Strafbefehl (BGH NJW 1963, 549).
2. Diese Grundsätze müssen in Ermangelung einer eigenständigen Regelung im Recht der Ordnungswidrigkeiten sinngemäß auch für dieses Rechtsgebiet gelten. Die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets, das die früher nur vereinzelt vorgesehene gebührenpflichtige Verwarnung zu einem festen Bestandteil seiner Verfahrensordnung gemacht hat, bedingen sogar einen erweiterten Anwendungsbereich. Im Recht der Ordnungswidrigkeiten greifen die genannten Grundsätze nicht nur dann Platz, wenn eine rechtskräftige Sachentscheidung ergangen ist; sie müssen vielmehr auch dann Anwendung finden, wenn eine rechtswirksame Verwarnung erteilt wurde und der zu beanstandende Zustand weiter fortgesetzt wird. |
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#485
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Edit: Erledigt. In Bearbeitung ...
-------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Gast_er1sbg_* |
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#486
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wird hier zitiert und erörtert:Verkehrsportal
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#487
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich finds ja faszinierend und sehr aufschlussreich zu sehen wie der berühmte Satz (Ihre Einwände wurden geprüft.....) entsteht. Egal was der Bürger schreibt, es ist alles immer ganz anders gemeint.
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Gast_er1sbg_* |
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#488
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Ich denke, hier nichs missverständlich geäußert zu haben.
Ich habe Schurig zitiert, der die Auffassung vertritt, dass bei einer zeitlichen Unterbrechung der Ordnungswidrigkeit, bei Wiedereinsetzen der Owi, eine erneute Verwarnung rechtmäßig ist. Das ist auch so gängige Praxis. Wenn ich mir so Beiträge im Internet anschaue, scheint das woanders auch so gehandhabt zu werden. Die 72 Stunden-Regel bei nicht unterbrochenen Owis habe ich ebenfalls sachlich begründet. Natürlich kann man dennoch andere Auffassungen vertreten. Dieses Thema ist insgesamt seit je her umstritten und wird es wohl auch bleiben. Zitat Ihre Einwände wurden geprüft hab ich so noch nie gelesen und erst recht nicht geschrieben. ![]() Zitat Egal was der Bürger schreibt, es ist alles immer ganz anders gemeint. Auch hier lässt sich wieder erkennen, dass den Kollegen unterstellt wird, sie würden grundsätzlich von sich überzeugt sein, wobei sie den Betroffenen von vorn herein für schuldig befinden. Dem ist nicht so. Ich kenne viele Kollegen, die selbst ihre Privatzeit dafür opfern, sich den"Tatort"nochmals anzuschaun oder sich anderweitig ausführlich nachzuinformieren. Manch eine negative Gegenäußerung im Sinne des Betroffenen kommkt sicherlich auch dadurch zustande, dass die "Einwände" nicht nachempfunden werden können. Manch Einer ist wohlmöglich auch übefordert und gibt es nicht gerne zu. Dazu kommt, dass mit Abstand der größte Teil an Einsprüchen totaler Nonsens ist. Die meisten Leute verstehen nicht mal, was ihnen überhaupt vorgeworfen wird. Da gilt es natürlich zu differenzieren, Grundsätzlich haben alle Kollegen die ich kenne, keine Veranlassung dazu eine Einstellungsempfehlung zu verzögern, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihrer Anzeige haben. Es erfolgt auch keine Auswertung oder jegliche Kritik an erhöhten Zahlen von Widersprüchen. |
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Beitrag
#489
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
@ er1sbg:
Das von Dir zitierte Urteil beschäftigt sich mit einem speziellen Fall. Dabei hat der Betroffene ja offenbar während des Parkens noch durch Bedienung der Parkuhr auf den Verlauf Einfluss genommen. Die vom Gericht aufgestellten Grundsätze dürften in der Tat zudem mindestens diskussionswürdig sein. Aber selbst wenn wir mal alles auch für den Falschparker in der Parkraumbewirtschaftungszone für anwendbar erklären, wie kann dann das am Scheibenwischer angebrachte und vom Fahrer bis dahin nicht zur Kenntnis genommene Verwarnungsgeldangebot eine wirksame Verwarnung sein? Und die 72-Stunden-Regel gilt nur für den (Zustands-)Verantwortlichen im Sinne des Gefahrenabwehrrechts. ![]() Mit der Begehung einer OWi hat das nichts zu tun. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#490
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Kennt jemand eine andere Quelle für diese ***-Ansicht als Schurig?
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Gast_er1sbg_* |
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#491
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Die 72 Stunden gelten für jeden, der sein Fahrzeug für längere Zeit im öffentl. Raum parken will. Dabei soll er
Zitat alle drei Tage nach den Verkehrsverhältnissen an dem von ihm genutzten Parkplatz schauen. (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996)Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gedachte Zweck des Aufsuchens in einer wohlmöglich zwischenzeitlich veränderten Verkehrssituation liegt. Das Fahrzeug ist pflichtgemäß aufzusuchen, das verbotswidrig geparkte Auto zu entfernen. Wird die Gelegenheit nicht genutzt, so muss er alle 72 Stunden mit einer erneuten Verwarnung rechnen(in bestimmten Fällen auch mit einer Umsetzung). ![]() Kennt jemand eine andere Quelle für diese ***-Ansicht als Schurig? Da sollte man vielleicht Schurig selbst fragen ![]() Er wird sich das jedoch kaum ausgedacht haben. Sollte ich Zeit haben, werde ich morgen noch etwas recherchieren. ![]() |
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#492
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das BVerwG (Urteil vom 11.12.1996 - 11 C 15.95) hat die von Dir zitierte Aussage nicht getätigt.
Auch sonst folgt aus dem Inhalt keine Pflicht(!) alle drei Tage (oä) nach dem Fz zu schauen. Und vor allem keine Unterbrechung der Dauer-Owi und Beginn einer weiteren Owi oder gar die erstmalige wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach Ablauf der Frist. -> *kopfschüttel* Ich bitte drum. Gute N8 |
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#493
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@ Mitleser:
Du kannst ja dann @er1sbg den Unterschied zwischen OWi- sowie Polizei- und Ordnungsrecht erklären. Ich habe dieses "Ehrenamt" soeben niedergelegt. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#494
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Dazu kommt, dass mit Abstand der größte Teil an Einsprüchen totaler Nonsens ist. Die meisten Leute verstehen nicht mal, was ihnen überhaupt vorgeworfen wird. Ich glaube hier sind wir uns zum ersten Mal 120% einig ![]() Ich glaube das würde der beliebteste Thread hier werden. Wenn du jemals sowas (anonymisiert) hier einstellen würdest, wäre dir der Orden wider den Tierischen Ernst des VP, sicher ! |
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Gast_er1sbg_* |
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#495
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Das BVerwG (Urteil vom 11.12.1996 - 11 C 15.95) hat die von Dir zitierte Aussage nicht getätigt. wortwörtlich hat das BVerwG im zuvor genannten Urteil so entschieden : Zitat Er kann deshalb nicht darauf vertrauen, daß ein zunächst erlaubtes Parken an einer bestimmten Stelle des öffentlichen Straßenraumes auch noch vier Tage später erlaubt ist und Zitat . Der damit verbundene Kontrollaufwand ist dem Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen auch zumutbar, zumal ihm bei der nach vollen Tagen bemessenen Frist nicht abverlangt wird, über seine Kontrollen exakt alle 72 Stunden Protokoll zu führen (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.4.2008; VGH BW, Urt. v. 13.2.2007), sondern lediglich alle drei Tage nach den Verkehrsverhältnissen an dem von ihm genutzten Parkplatz zu schauen. Zitat Nach Ablauf von 3 Tagen kann der Halter nicht mehr darauf vertrauen, dass das zunächst ordnungsgemäße Parken immer noch erlaubt ist. Dem Kraftfahrzeughalter ist es etwa bei urlaubsbedingter Abwesenheit zuzumuten, Vorsorge für den Fall der Änderung der Verkehrslage zu treffen. Damit wurde der Kfz-Halter dazu verurteilt, die angefallenen Abschleppkosten zu bezahlen. Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 9 A 467/98Urteil und Zitat Grundsätzlich ist einem Dauerparker zuzumuten, den Parkplatz und die Verkehrsentwicklung in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren so angeblich in Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsrechtDer Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 19.08.2013, 22:18
Bearbeitungsgrund: doppelten Text gelöscht
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#496
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
1.
"nicht mehr darauf vertrauen" (BVerwG) ist nicht "Pflicht" oder "[muss] nach den Verkehrsverhältnissen an dem von ihm genutzten Parkplatz schauen" oä. 2. Aus der Nachbardiskussion: Und vor allem:
LERN ENDLICH ZITIEREN! Nicht iSd Forenbedienung, sondern im klassischen Sinne. Deine Zitate ("[als Beleg] wörtlich zitierte Textstelle") stammen zumeist nicht von den angegebenen Quellen, sondern von einem Dritten der die Quellen nach eigenem Gustoi zusammengefasst hat. |
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Gast_er1sbg_* |
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#497
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@ Mitleser: Du kannst ja dann @er1sbg den Unterschied zwischen OWi- sowie Polizei- und Ordnungsrecht erklären. Ich habe dieses "Ehrenamt" soeben niedergelegt. Wie kommst du eigentlich regelmäßig darauf, mir müsse alles erklärt werden? Unterschiedliche Auffassungen können der Anlass nicht sein. Auch bemühe ich mich bei meiner Argumentation eher um Quellen und argumentiere nicht voreilig mit "herrschender Meinung" Mir ist selbstverständlich bewusst, dass die 72 Stunden-Regelung im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit von Umsetzmaßnahmen getroffen wurde. Dennoch bleibt unterm Strich, dass der Verkehrsteilnehmer alle 72 Stunden sein Fahrzeug aufzusuchen hat. Es muss demnach davon ausgegangen werden, dass der Fahrzeugführer spätestens nach Ablauf dieser Frist wieder an seinem Fahrzeug war. Dieses hat er nicht nur zu entfernen, wenn plötzlich Haltverbote aufgestellt wurden, sondern selbstverständlich auch dann, wenn das Fahrzeug von vornherein falsch abgestellt wurde. |
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#498
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Das Bundesverwaltungsgericht wird schon aus seiner Zuständigkeit heraus nicht über das Vorhandensein einer Ordnungswidrigkeit entscheiden bzw. stand diese Frage auch gar nicht im Raum. Schließlich ging es um die Abschleppkosten und die sind nun mal - auch wenn @er1sbg es nicht wahrhaben möchte - allein dem Bereich der Gefahrenabwehr zuzuschreiben. Daher bewegen wir uns hier auch ausschließlich im Verwaltungsrecht. Mit dem OWi-Recht hat das nichts zu tun.
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Mir ist selbstverständlich bewusst, dass die 72 Stunden-Regelung im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit von Umsetzmaßnahmen getroffen wurde. Sehr gut. Ehrlich.Dennoch bleibt unterm Strich, dass der Verkehrsteilnehmer alle 72 Stunden sein Fahrzeug aufzusuchen hat. Liest Du eigentlich, was man Dir schreibt:1. ?"nicht mehr darauf vertrauen" (BVerwG) ist nicht "Pflicht" oder "[muss] nach den Verkehrsverhältnissen an dem von ihm genutzten Parkplatz schauen" oä. Es muss demnach davon ausgegangen werden, dass der Fahrzeugführer spätestens nach Ablauf dieser Frist wieder an seinem Fahrzeug war. Selbst wenn es diese Pflicht gäbe, was nicht der Fall ist, so bedeutet eine Pflicht noch lange nicht, dass Einjeder ihr nachkommt bzw. man dies nachteilig unterstellen darf.![]() ![]() |
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Wie kommst du eigentlich regelmäßig darauf, mir müsse alles erklärt werden? Vielleicht weil Du durch Deine Verweise quer über die Rechtsgebiete den Eindruck einer etwas undifferenzierten Betrachtung erweckst? Oder weil Du selbst genaue Definitionen in Deinem Sinne verbiegst? @ er1sbg: Bei Fahrzeugumsetzungen, bei denen das Kfz schon vor der Aufstellung der Schilder dort stand, wird da in der Praxis auch noch eine OWi-Anzeige gefertigt? -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.10.2025 - 02:55 |