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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
oscar_the_grouch
Beitrag 20.05.2013, 18:26
Beitrag #1


bekennender Pfostenumfahrer
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Schilda oder nicht ?
Oscar parkt grade hier und würde gern wissen, ob: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.",
oder "Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. " zutrifft ?
Schlägt 283 das Zebra? Die 5Meter Regel wird wohl auch nicht zu den allgemeinen Regeln gehören, oder ?
Andererseits gibt es oft Seitenstreifen/Parkstreifen, die bis an das Zebra heranreichen. Dort wird gerne, auch mit Lieferwagen bis an den Rand geparkt
Bitte um Aufklärung.



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jfk
Beitrag 20.05.2013, 19:29
Beitrag #2


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Lieber Herr Oscar,

mal abgesehen davon, dass sie mit Ihrer Silber-Kutsche die Sicht anderer Kutschen-Führender auf das Verkehrszeichen verdecken, würde ich sagen:
Ansonsten sehe ich das Parken an der Stelle als erlaubt an.

Meine bescheidene Herleitung:
Der erste von Ihnen zitierte Satz gilt für den Verkehr auf Fahrbahnen - ein Seitenstreifen gehört nicht dazu (und dient dazu, dass anderen ein-Fahrzeug-Führenden nicht die Sicht auf den FGÜ (Zu-Fuß-Gehenden-Überweg unsure.gif ) versperrt wird.
Zum andern: Wenn der 5-m-Abstand gelten sollte, hätte die anordnende Behörde sicherlich das 283er direkt unter dem 350er angebracht - und nicht noch einen Extra-Aufsteller dafür geopfert.


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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dopero
Beitrag 20.05.2013, 19:36
Beitrag #3


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Man könnte natürlich auch den Standpunkt vertreten, dass gelbe Markierungen allem anderen vorgehen -> die zum FGÜ gehörenden 5 m davor wären einzuhalten.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.05.2013, 19:47
Beitrag #4





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Das Haltverbot an Fußgängerüberwegen beschränkt sich nicht auf Fahrbahnen. Auch auf anderen Straßenteilen wie Seitenstreifen oder Radwegen darf man auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5m davor nicht halten (auch nicht mit dem Fahrrad auf dem Radweg, wenn die Markierung über diesen fortgesetzt wird - auch nicht, um kurz mit Tante Frieda und Nachbar Norbert, die man gerade auf dem Gehweg daneben gesehen hat, zu plaudern).

Das Haltverbot gilt per ZZ auch auf dem Seitenstreifen.

Beide Zeichen gelten, sie widersprechen sich nicht und es ist möglich, beide Vorschriften gleichzeitig einzuhalten.


@dopere: Gelbe Markierungen heben weiße Markierungen auf, aber keine Verkehrsschilder.
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Schattenfell
Beitrag 20.05.2013, 19:47
Beitrag #5


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Die Frage stellt sich ohnehin nur noch zwei Tage, dann ist der gelbe Kram vom Kopfsteinpflaster abgegnubbelt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.05.2013, 20:40
Beitrag #6


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die gelbe Markierung ist da schon länger als du denkst. Da fährt ja auch keiner drüber.
@münsterland: Das ist aber ein 283Ende Zeichen, dessen Geltungsbereich ausdrücklich das Zebra mit einschliesst.
Ich habe seit Mittwoch nicht mehr nach meiner Kutsche gesehen, vielleicht wurde mir ja die Entscheidung schon abgenommen..... happy.gif
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Dlarah
Beitrag 20.05.2013, 20:52
Beitrag #7


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Zitat (jfk @ 20.05.2013, 20:29) *
mal abgesehen davon, dass sie mit Ihrer Silber-Kutsche die Sicht anderer Kutschen-Führender auf das Verkehrszeichen verdecken,

Da kann aber der Kutschen Führende nix für, wenn das Schild keine zwei Meter hoch hängt.


--------------------
Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Kuli
Beitrag 20.05.2013, 20:58
Beitrag #8


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Zitat (oscar_the_grouch @ 20.05.2013, 21:40) *
.
@münsterland: Das ist aber ein 283Ende Zeichen, dessen Geltungsbereich ausdrücklich das Zebra mit einschliesst.
Also meiner Meinung nach ist das ein "283Anfang"-Zeichen.

Dieses steht erst nach der silbernen Kutsche, schließt dessen Standort demnach nicht ein.
Das Halteverbot des Zebras gilt allerdings rückwirkend, 5m. Demnach parkt die silberne Kutsche falsch.
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janr
Beitrag 20.05.2013, 21:27
Beitrag #9


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Zitat (münsterland-radler @ 20.05.2013, 20:47) *
Das Haltverbot an Fußgängerüberwegen beschränkt sich nicht auf Fahrbahnen. Auch auf anderen Straßenteilen wie Seitenstreifen oder Radwegen darf man auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5m davor nicht halten ...
Hier schon wavey.gif

Und ja, es sind weniger als 5 Meter


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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wernecmn
Beitrag 20.05.2013, 21:29
Beitrag #10


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Ok, es war eine sachliche Frage. Aber es erinnert mich an eine Querungshilfe bei uns im Ort, in die man einen Parkplatz integriert hat, damit Auto Fahrende die Füße Gehenden und Rad Fahrenden bloß nicht sehen können. Also mein Wunsch: den Zebrastreifen nicht zuparken!
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.05.2013, 21:35
Beitrag #11


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hmm, gute Argumentation Kuli. Ich stimme dir fast zu, auch wenns mir nicht gefällt.
(abgesehen davon wird da immer geparkt, nicht nur von oscar)

(Ende/Anfang... was auch immer... je nachdem in welche Richtung man denkt) laugh2.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 20.05.2013, 21:58
Beitrag #12


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Zitat (Kuli @ 20.05.2013, 21:58) *
Dieses steht erst nach der silbernen Kutsche, schließt dessen Standort demnach nicht ein.
Das Halteverbot des Zebras gilt allerdings rückwirkend, 5m. Demnach parkt die silberne Kutsche falsch.

Eine derartige Überschneidung zu erkennen wäre - ungeachtet der Frage zum Seitenstreifen - einem Verkehrsteilnehmer aber nicht zuzumuten und verstößt demnach gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz. Das Z 283-10 (Anfang) suggeriert, dass es davor kein anderes Haltverbot gibt. Die ist m. E. die für die Gesamtsituation dadurch maßgebliche Argumentation.

Für ein 5m-Haltverbot im vorliegenden Fall (ungeachtet der obigen Z 283-10-Problematik) spricht hier, dass die Markierung den fraglichen Seitenstreifen einschließt. Hätte man eine Regelung gewollt, wie sie @janr verlinkt hat, hätte man den Bereich auf dem Seitenstreifen mit einer Sperrfläche (Z 298) freihalten können.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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mir
Beitrag 20.05.2013, 22:50
Beitrag #13


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Wo steht das mit den 5 m denn nochmal in der StVO? Ich find's grad nicht. crybaby.gif

Moment, hab's selber gefunden, das steht zu Z293 - ist also keine allgemeine Regel.

M.M.n. gelten hier beide Haltverbote nebeneinander. Daß ein VT damit geistig überfordert sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen. Schon Radfahrern werden ohne besondere Ausbildung sehr viel schwierigere Unterscheidungen bei der Auswahl der geltenden Ampel zugemutet - und das bei beinahe jeder Ampelkreuzung.

Das Haltverbot durch Z293 ist ja nur eine Nebenregelung, die den Vorrang der Fußgänger auf dem FGÜ sichern soll. Schon aus diesem Zweck ergibt sich, daß es nicht durch ein Z283 eingeschränkt werden soll, das ginge höchstens durch eine Grenzmarkierung, und auch nicht mit diesem in Konkurrenz steht, schließlich trifft ein Z283 keine Regelung für den Vorrang von querenden Fußgängern.

Trotzdem sollte das Z283 besser nach dem FGÜ aufgestellt werden.


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Herrn Schorch
Beitrag 20.05.2013, 23:06
Beitrag #14


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Zitat (mir @ 20.05.2013, 23:50) *
M.M.n. gelten hier beide Haltverbote nebeneinander. Daß ein VT damit geistig überfordert sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen.

Regelungen durch Verkehrszeichen müssen eindeutig sein. Das ist vorliegend wegen der völlig überflüssigen Überlagerung der Haltverbote nicht der Fall und kann daher nicht zulasten des Verkehrsteilnehmers gehen.

Anderes Beispiel:
Was soll hier gelten? Die Z 283 oder das Haltverbot vom Z 224?
http://goo.gl/maps/N9ljF
Richtig wäre auch hier eine Verkürzung des Haltverbotes durch das Z 224 mittels Z 299. So wie es jetzt aussieht, kann die Widersprüchlichkeit ebenfalls nicht das Problem des VT sein.


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.05.2013, 23:28
Beitrag #15


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Im letzten Beispiel wird es ausdruecklich so gewollt sein, weil ich glaube das dort ein BeEntladen ZZ das 283er noch verfeinert.
Man geht also davon aus, dass "kurzes" Halten dort, den Bus nicht stört.
(Das dieses in Berlin nicht funktioniert.... nun ja)
Das bringt mich zu

Zitat (mir @ 20.05.2013, 23:50) *
Trotzdem sollte das Z283 besser nach dem FGÜ aufgestellt werden.


Jetzt darfst du genau EINMAL raten, wo dann Pkw mit dem Beginn ihrer Stoßstange stehen würden.......
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haidi
Beitrag 21.05.2013, 01:43
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 20.05.2013, 22:27) *


Wie lange ist so ein Mercedes? Ich denke, so 4 m, da ist dann das Ende des Seitenstreifens durchaus 5 m vom Zebrastreifen entfernt.

Hannes
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.05.2013, 02:48
Beitrag #17





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Zitat
Das Halteverbot des Zebras gilt allerdings rückwirkend, 5m.

Das kommt drauf an, wie man "vor" und "hinter" definiert.

Zitat
Hier schon

no.gif Erstens musst du auch dort 5m Abstand zum FGÜ einhalten und zweitens blockierst du den Schutzstreifen, wenn du dort parkst.
Zitat
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 08:15
Beitrag #18


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Zitat (mir @ 20.05.2013, 23:50) *
M.M.n. gelten hier beide Haltverbote nebeneinander. Daß ein VT damit geistig überfordert sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen. Schon Radfahrern werden ohne besondere Ausbildung sehr viel schwierigere Unterscheidungen bei der Auswahl der geltenden Ampel zugemutet - und das bei beinahe jeder Ampelkreuzung.

Das Haltverbot durch Z293 ist ja nur eine Nebenregelung, die den Vorrang der Fußgänger auf dem FGÜ sichern soll. Schon aus diesem Zweck ergibt sich, daß es nicht durch ein Z283 eingeschränkt werden soll, das ginge höchstens durch eine Grenzmarkierung, und auch nicht mit diesem in Konkurrenz steht, schließlich trifft ein Z283 keine Regelung für den Vorrang von querenden Fußgängern.

Trotzdem sollte das Z283 besser nach dem FGÜ aufgestellt werden.
Pro! thumbup.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 21.05.2013, 09:13
Beitrag #19


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Auch wenn die Haltverbote beide gelten, so ist es von der Behörde/Aufsteller missverständlich angeordnet. Wozu zwei verschiedene Standorte für die Schilder? Hier wird Fehlverhalten provoziert.
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rapit
Beitrag 21.05.2013, 09:47
Beitrag #20


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@oscar parkt da eindeutig falsch.

Mr M###

Oder wir dröseln das mal etwas auf.

1) Vor FGÜs ist 5 m das Parken verboten.

2) Parkmarkierungen erlauben das Parken.

Streitigkeiten hierüber könnten wohl nicht zulasten des VW-Fahrers gehen.

3) Seitenstreifen innerorts sind regelmäßig Parkstreifen.

4) Seitenstreifen können auch baulich angelegt sein, wir müssen also nicht darüber diskutieren, ob hier der Ersatz von VZ 295 durch Pflasterlinien möglich ist.

Letztlich kann es aber egal sein, den Seitenstreifen müssen wir wohl als markiert betrachten.

5) Gelbe Markierungen heben aber andere auf.

Damit ist da wegen des gelben Zebras kein Seitenstreifen.

6) Bleibt der 5 m-Raum, in dem Parken verboten ist.

7) Ich würde den Wagen als Ordnungshüter sofort abschleppen, nach dem Motto: was ich ihm so mitgebe, nimmt ihm kein Richter mehr tongue.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2013, 10:05
Beitrag #21


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Ihr bringt mich noch dazu, heute mal nach meiner Kutsche zu schauen und die diversen OWI Tickets abzumachen.
Und dann soll ich mir den Zorn der dort arbeitenden gesamten Belegschaft zuziehen, wenn ich das Silberdings, zumindest hinter das blaue Zebrazeichen zurücksetze.....
Wie gesagt, im Zweifel steht dann ein Smart vor mir.
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 10:10
Beitrag #22


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Nimm Dir schon mal ein Butterbrot mit - wirst eventuell ein paar Querstraßen auf der Suche nach Deiner Silberkutsche ablaufen müssen. thread.gif
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mir
Beitrag 21.05.2013, 10:49
Beitrag #23


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Zitat (Herrn Schorch @ 21.05.2013, 00:06) *
Das ist vorliegend wegen der völlig überflüssigen Überlagerung der Haltverbote nicht der Fall und kann daher nicht zulasten des Verkehrsteilnehmers gehen.


Wenn die eine Regelung halten erlaubt und die andere verbietet, mag es Unklarheit geben. Aber was soll da unklar sein? Halten 5 m vor dem FGÜ ist verboten, und ab dem Z283 auch auf der Fahrbahn. Da widerspricht sich nichts und hebt sich nichts auf. Die kognitive Leistung dazu bringt jedes Grundschulkind auf, wenn man ihm die beiden Regeln erklärt. Sinngemäß wird es Dir sagen, daß der Bereich zwischen Z283 und FGÜ "doppelt verboten" ist.


Zitat
Anderes Beispiel:
Was soll hier gelten? Die Z 283 oder das Haltverbot vom Z 224?


Sicher lassen sich beliebig viele Fälle finden, in denen Murks angeordnet ist und sich zwei Zeichen so überlagern, daß das Ergebnis unklar ist, das ändert ja nichts daran, daß die Bedeutung in Oscars Fall eindeutig ist. Es ist halt ein [i]anderes[/b] Beispiel.


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rapit
Beitrag 21.05.2013, 12:27
Beitrag #24


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Zitat (Mitleser @ 21.05.2013, 11:10) *
Nimm Dir schon mal ein Butterbrot mit - wirst eventuell ein paar Querstraßen auf der Suche nach Deiner Silberkutsche ablaufen müssen. thread.gif

rofl1.gif meinste, das OA hat mitgelesen und fand meinen Ersatzvornahmevorschlag gut? whistling.gif

Aber @oscar kann doch sicherlich bei dem Händler, dessen Parkplatz man im Hintergrund sieht, (oder was ist das sonst) eine Probefahrt mit einem SUV arrangieren, und damit seinen Wagen suchen.


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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 13:22
Beitrag #25


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Mal doof gefragt: Wieso hebt ein gelber Zebrastreifen in vorauseilendem Gehorsam den gesamten Seitenstreifen auf? Ich dachte gelbe Markierungen heben nur da auf wo sie bestehenden widersprechen, demnach wäre der gelbe Bereich kein Seitenstreifen, der davor und danach wäre aber wieder einer. Zumindest so lange bist die Fahrspuren in gelb über den Seitenstreifen gelegt werden. (zumindest sieht es für mich aus als wäre das geplant)

Wobei das Parkverbot rein grundsätzlich keinen Sinn ergibt. Braucht doch niemand an der Stelle.


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Viele Grüße!

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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 13:34
Beitrag #26


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Zitat (Damastor @ 21.05.2013, 14:22) *
Wieso hebt ein gelber Zebrastreifen in vorauseilendem Gehorsam den gesamten Seitenstreifen auf?
Macht er mMn nicht. Aber ist egal, denn ein Seitenstreifen (bzw. der von Dir gemeinte daraus folgende Parkstreifen samt Parkerlaubnis) gehört zu den allgemeinen Verkehrsregeln, die Zebrastreifen zu den vorgehenden Regellungen durch Verkehrszeichen.
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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 13:42
Beitrag #27


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Wie kann dann sowas überhaupt gebaut/beschildert werden? Nur ein exemplarisches Beispiel, kenne ähnliche Fälle die besonders dann auffallen wenn ein Sprinter vor dem Zebra parkt. Dann sieht man nämlich was sich ein schlauer Mensch dabei gedacht hat da das Parken zu verbieten.


--------------------
Viele Grüße!

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rapit
Beitrag 21.05.2013, 13:43
Beitrag #28


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Die Wirkung gelber Markierungen ist umstritten. Vom Wortlaut her hebt eine gelbe Markierung irgendwo in Deutschland alle anderen auf.
Ich reduziere es gerne auf den Wirkbereich der gelben Markierung, also den Bereich, in dem sich durch die Markierung Widersprüche ergeben.

Und da der Zebrastreifen als VZ ein 5 m-Parkverbotsraum schafft, haben wir eine Konfliktfläche vor dem FGÜ, die ich zugunsten der Gelbmarkierung lösen möchte - solange ich nicht beruflich mit der Frage befasst bin... laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2013, 13:47
Beitrag #29


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Zitat (Damastor @ 21.05.2013, 14:22) *
Ich dachte gelbe Markierungen heben nur da auf wo sie bestehenden widersprechen,



Ha, träum weiter: "Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf."
Also hebt dieser gelbe Zebrastreifen, in deinem Dorf die weißen Markierungen auf!
Basta
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rapit
Beitrag 21.05.2013, 13:48
Beitrag #30


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.05.2013, 14:47) *
Also hebt dieser gelbe Zebrastreifen, in deinem Dorf die weißen Markierungen auf!

Deswegen haben wir nur graue, vergilbte, oder schwarzweiß gefleckte (bröckelige) tongue.gif


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Aqua-Cross
Beitrag 21.05.2013, 13:52
Beitrag #31


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Zitat (rapit @ 21.05.2013, 14:43) *
solange ich nicht beruflich mit der Frage befasst bin... laugh2.gif


Beruflich guckst Du erstmal, welche Seite Dich beauftragt hat, wa? biggrin.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2013, 14:06
Beitrag #32


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Anwälte halt, was hast du erwartet ?
Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch die Melodie.... oder so ähnlich cool.gif

So, ihr doofen Spielverderber, ich will ja niemand scharf ansehen.... (mitleser u rapit)
Ich habe also in meiner Freizeit die Kutsche umgeparkt. DA kann ich jetzt bis zum St.Nimmerleinstag auf dem Seitenstreifen stehen. Und das nur, weil ich das OA mal nicht ärgern wollte...
Anbei auch Bilder von der anderen Seite des Zebras und dem zweiten Zebra, ca 20 Meter dahinter. Es gibt nicht nur Bauarbeiterdekoltees, sondern offensichtlich auch Bauarbeiterzebras:





So, möchte mal sehen wer hier noch nörgelt!!!!!!!



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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 14:13
Beitrag #33


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Hast du das Beifahrerfenster auch wieder zugemacht? laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2013, 14:21
Beitrag #34


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OH SCHEISSE!
ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Dieses verdammte ALTER !!!!
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 14:27
Beitrag #35


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Gut so, @oscar. Und denk immer dran, dass Bewegung (zum zu schließenden Fenster) gesund ist.

Dein Pflichtverteidiger aus dem Städtchen nahe Mainz freut sich vermutlich schon auf die Parkscheibendiskussion und seine Gebühren. Wir erwarten gespannt Deinen Bericht.
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2013, 14:37
Beitrag #36


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Bewegung, HA! Erstens mit dem Auto und zweitens NÖ!!
Das ist mir zu weit. Mach ich morgen wenn ich eh in der Stadt unterwegs bin um langbeinige Damen abzuholen :-)
Hoffe es regnet nicht!!
Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Die Parkscheibendiskussion hat ich ja schon mal. Ihr wolltet, dass ich ausführlich meinen Einspruch begründe. Wurde dann aus Kulanz und wegen Geringfügigkeit! eingestellt.
Die nächste Antwort ist kurz: Es gibt an o.g. Stelle kein Zeichen 318!
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rapit
Beitrag 21.05.2013, 14:39
Beitrag #37


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Warum parkst Du eigentlich nicht dort
Zitat (oscar_the_grouch @ 21.05.2013, 15:06) *

zwischen dem rotblauen Kreuzschild und dem über-das-Tier-Läufer?


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 14:40
Beitrag #38


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Und ich überleg mir noch ob ich das ernsthaft schreiben soll laugh2.gif

Wobei ich weniger Angst um Regen hätte als darum ob mein Auto da morgen noch steht whistling.gif


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2013, 14:55
Beitrag #39


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Ich wette sogar, es ist zu, ich kann mich nur nicht mehr dran erinnern..... obwohl, so vergesslich wie ich bin...... 50/50 Chance.
GANZ TOLL

Zitat (rapit @ 21.05.2013, 15:39) *
Warum parkst Du eigentlich nicht dort


Wenn schon, dann gönn ich mir den Spass mit Black318. Ihr wollt doch alle wissen, welche alten VZ weiterhin gültig sind......
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Herrn Schorch
Beitrag 21.05.2013, 20:50
Beitrag #40


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Zitat (mir @ 21.05.2013, 11:49) *
Zitat (Herrn Schorch @ 21.05.2013, 00:06) *
Das ist vorliegend wegen der völlig überflüssigen Überlagerung der Haltverbote nicht der Fall und kann daher nicht zulasten des Verkehrsteilnehmers gehen.


Wenn die eine Regelung halten erlaubt und die andere verbietet, mag es Unklarheit geben. Aber was soll da unklar sein? Halten 5 m vor dem FGÜ ist verboten, und ab dem Z283 auch auf der Fahrbahn. Da widerspricht sich nichts und hebt sich nichts auf. Die kognitive Leistung dazu bringt jedes Grundschulkind auf, wenn man ihm die beiden Regeln erklärt. Sinngemäß wird es Dir sagen, daß der Bereich zwischen Z 283 und FGÜ "doppelt verboten" ist.

Theoretisch und jeweils bezogen auf die einzeln wirksamen Haltverbote ist diese Argumentation scheinbar schlüssig. In der Gesamtheit und bei unvoreingenommener Betrachtung ergibt sich unverändert ein anderes Bild.

Das ausdrücklich auch auf den Seitenstreifen ausgedehnte Haltverbot durch Z 283 erweckt unmissverständlich den Eindruck, dass im Bereich vor dem Zeichen kein anderes Haltverbot gilt. Damit "erlaubt" diese Zeichen auch indirekt das dortige Parken. Es wäre für die anordnende Behörde ein Leichtes, das Z 283 entweder hinter dem FGÜ oder genau 5m davor aufstellen zu lassen. Die Behörde muss sich aber am genauen Standort des Verkehrszeichens messen lassen, da auch dieser Bestandteil der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung und damit der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens sein muss.
Weiterhin muss es also für den Standort einen bestimmten Grund geben, da eine "Doppelbeschilderung" des FGÜ-Haltverbotes rechtswidrig wäre (eventuell aber zulässig zwecks Klarstellung zur Ausweitung des HV auf den Seitenstreifen).

Damit ist die Beschilderung also
a) eindeutig (Ausweitung auf den Seitenstreifen)
oder
b) rechtswidrig (Doppelbeschilderung nur einer Teilstrecke des FGÜ-Haltverbotes)

In beiden Fällen würde also das Parken genau vor dem Z 283-10 keine Ordnungswidrigkeit darstellen, weil
a) die ojektiven TB-Merkmale fehlen
b) die Vorwerfbarkeit nicht gegeben ist (irreführende Beschilderung)

@ oscar_the_grouch:
Zeit und Treibstoff für das eigene Umsetzen hättest Du Dir sparen können. wink.gif


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 21:27
Beitrag #41


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Zitat (Herrn Schorch @ 21.05.2013, 21:50) *
Das ausdrücklich auch auf den Seitenstreifen ausgedehnte Haltverbot durch Z 283 erweckt unmissverständlich den Eindruck, dass im Bereich vor dem Zeichen kein anderes Haltverbot gilt.
Diesen Eindruck kann man aber nicht über die StVO bestätigen. Und auch nicht über die alltägliche Beschilderung in Deutschland; schon gar nicht bei vorübergehenden/temporären/mobilen Beschilderungen.
Man mag einem Irrtum erlegen können, aber deswegen wird im Normalfall ja auch nur der Satz für die fahrlässige Begehensweise aufgerufen.
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Odenwälder
Beitrag 21.05.2013, 21:38
Beitrag #42


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.05.2013, 15:37) *
Bewegung, HA! Erstens mit dem Auto und zweitens NÖ!!
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Die Parkscheibendiskussion hat ich ja schon mal. Ihr wolltet, dass ich ausführlich meinen Einspruch begründe. Wurde dann aus Kulanz und wegen Geringfügigkeit! eingestellt.
Die nächste Antwort ist kurz: Es gibt an o.g. Stelle kein Zeichen 318!

Lohnt sich in Berlin eigentlich ein eigener PKW, wenn der nächste Parkplatz 12 Kilometer entfernt ist?

Und welche Rechtsschutz hast du eigentlich? Oder mach RA Pit das bei dir umsonst? So als Werbemaßnahme?


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Herrn Schorch
Beitrag 21.05.2013, 21:47
Beitrag #43


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Zitat (Mitleser @ 21.05.2013, 22:27) *
Diesen Eindruck kann man aber nicht über die StVO bestätigen. Und auch nicht über die alltägliche Beschilderung in Deutschland; schon gar nicht bei vorübergehenden/temporären/mobilen Beschilderungen.
Man mag einem Irrtum erlegen können, aber deswegen wird im Normalfall ja auch nur der Satz für die fahrlässige Begehensweise aufgerufen.

Als Verwaltungsakte müssen die Anordnungen unmissverständlich und hinreichend bestimmt sein. Man mag diese Anforderungen bei vorübergehenden Beschilderungen etwas herabsetzen, aber vorliegend widersprechen sich die vorübergehenden Maßnahmen ja gerade gegenseitig und da muss der StrVkBeh auch ein bestimmter Regelungswille unterstellt werden können.
Warum steht also das Z 283 nicht 5m vor dem FGÜ? Antwort: Weil es der Einfachheit halber am Lichtmast angebracht wurde und dabei entweder die Anordnung nicht richtig ausgeführt oder mit Bezug zum LM falsch zu Papier gebracht wurde.

Den besagten Irrtum sehe ich deshalb als (weitgehend) unvermeidbar an.


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rapit
Beitrag 21.05.2013, 22:08
Beitrag #44


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Zitat (Odenwälder @ 21.05.2013, 22:38) *
Oder mach RA Pit das bei dir umsonst?

blink.gif Ich glaub es hackt!
Nö! dry.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2013, 23:39
Beitrag #45


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Zitat (Herrn Schorch @ 21.05.2013, 21:50) *
@ oscar_the_grouch:
Zeit und Treibstoff für das eigene Umsetzen hättest Du Dir sparen können. wink.gif


Um einen berühmten Fussballer zu zitieren: Herr Schorch, ich liebe ihnen !!! Endlich mal ein normaler hier im Forum der einem den gmV auch logisch herleiten kann. cheers.gif
Herr Damastor: ICH HASSE SIE !!!! und meinen alten Verstand. Ich war grad an der Kutsche und die Fenster sind natürlich oben! Scheiß Alter.



Zitat (rapit @ 21.05.2013, 23:08) *
Zitat (Odenwälder @ 21.05.2013, 22:38) *
Oder mach RA Pit das bei dir umsonst?

blink.gif Ich glaub es hackt!
Nö! dry.gif


Ein Anwalt der einen Finger umsonst rührt..... Der Witz ist nicht mal mehr lustig.
Indirekt allerdings schon, nennt sich RV über den ACE und man wird von Manfred Krug verteidigt. Die includieren auch Park und Halteverstöße.
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Damastor
Beitrag 22.05.2013, 06:43
Beitrag #46


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laugh2.gif *duckunwech*


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.05.2013, 11:09
Beitrag #47


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KOMM DU MIR MAL NACH BERLIN !!!
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rapit
Beitrag 22.05.2013, 11:21
Beitrag #48


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.05.2013, 00:39) *
Ein Anwalt der einen Finger umsonst rührt.....

Du verwechselst hier eindeutig "umsonst" und "kostenlos".
Dass beim ein oder anderen RA dessen Tätigkeit sich am Ende mal als umsonst herausstellen könnte, heißt noch nicht, dass er kostenlos gearbeitet hätte whistling.gif thread.gif

Nestbeschmutzermodus Ende.


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rapit
Beitrag 24.05.2013, 13:25
Beitrag #49


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.05.2013, 15:55) *
Wenn schon, dann gönn ich mir den Spass mit Black318. Ihr wollt doch alle wissen, welche alten VZ weiterhin gültig sind......

Pass bloß auf, dass Dich keine Politöse als Parkplatzschwein bezeichnet....
Ich bin mir sicher, vom ein oder anderen Urteil bekommen sie dann doch was mit laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.06.2013, 10:58
Beitrag #50


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.05.2013, 15:55) *
Wenn schon, dann gönn ich mir den Spass mit Black318. Ihr wollt doch alle wissen, welche alten VZ weiterhin gültig sind......



Und ihr wart alle schon traurig, ich auch, dass ich gar kein Ticket am Fenster hatte. Aber verzweifelt nicht, heute kam trotzdem Post.

Ich bin ein Foto Link

Da ich beim letzten Mal ja selbst mit einer DIN A4 Seite mit ausführlichen Begründungen auf taube Ohren und leere Gehirne gestoßen bin, bin ich diesmal versucht nur zu schreiben " Es gibt a.g. Stelle kein Zeichen 318"
Das würde in der Gerichtsverhandlung dann gleich zwei Fliegen töten, die Gültigkeit alter VZ und das genaue Aussehen von Zeichen 318.

Was rät mir denn das geballte VP Wissen ? rolleyes.gif


Edit: Was sind die Buchstaben Abkürzungen hinter der Anzeigenden, nach ANGAOD ?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.10.2025 - 01:51