Verkehrsrecht | Gesetze | Bußgeldrechner | Führerschein | Forum | FAQ |
Verkehrsportal.de | Sitemap | Impressum | Datenschutzerklärung |
![]() ![]() ![]() |
|
|
![]() |
![]() ![]() ![]() |
||||
---|---|---|---|---|---|
![]() |
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:Schlagwort: Verkehrszentralregister (VZR)Seit 1999 sind neue Regelungen über das Verkehrszentralregister in Kraft. Die entsprechenden Vorschriften sind jetzt nicht mehr in der StVZO, sondern im StVG (§§ 28-30c) enthalten und haben nunmehr Gesetzesrang. Dies entspricht rechtsstaatlichen Erfordernissen. Rechtskräftige Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten sowie bestandskräftige Bußgeldbescheide, durch die eine Geldbuße von mindestens 40,00 Euro und/oder ein Fahrverbot verhängt wurde, werden in das VZR in Flensburg eingetragen. Auch die Entscheidungen des Amtsrichters über Bußgeldsachen - nach Einspruch - sowie bestimmte Maßnahmen der Verwaltungsbehörde, wie z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis, werden in das VZR eingetragen. Die Verstöße werden je nach Schwere mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de |
Werbung:
|
|||
Weitere Infos ... | |
![]() |
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Verkehrsrecht, z.B. zum Bußgeldbescheid, zur Verjährung oder zum Abschleppen eines Kfz? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren... |
Diese Seite ausdrucken? ... | |
![]() |
Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite. |