... Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    
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  StVO: § 51 | § 52 | § 53  ]

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften

§52 Entgelt für die Benutzung tatsächlich-öffentlicher Verkehrsflächen

 Diese Verordnung steht der Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Verkehrsflächen, an denen kein Gemeingebrauch besteht, auf Grund anderer als straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen nicht entgegen.


 
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§ 52 StVO: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 03. Dezember 2010).
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