... Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    
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  StVG: § 65 | § 66 | Anlage  ]

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Straßenverkehrsgesetz

VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen

§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen können abweichend von § 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen auch im elektronischen Bundesanzeiger verkündet werden. Auf Rechtsverordnungen, die im elektronischen Bundesanzeiger verkündet werden, ist unter Angabe der Stelle ihrer Veröffentlichung und des Tages ihres Inkrafttretens nachrichtlich im Bundesgesetzblatt hinzuweisen.


 
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§ 66 StVG: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 19.07.2011. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen vom 12. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 36 S. 1378, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2011).
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