... Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    
... Anzeige im separaten Fenster!

> Rubrik: Gesetze
  StVG: § 38a | § 38b | § 39  ]

Seite drucken
Tipp:
 >> Hilfe im §§-Dschungel ...
Komplette Übersicht
über alle Foren oder
Beiträge (24 Std.)

   (ohne Foren!)
 nur exakte Wortphrase  |  Foren durchsuchen
 

Straßenverkehrsgesetz

V. Fahrzeugregister

§ 38b Übermittlung und Nutzung für planerische Zwecke

 (1) Die nach § 33 Abs. 1 in den örtlichen Fahrzeugregistern gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen für im öffentlichen Interesse liegende Verkehrsplanungen an öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn die Durchführung des Vorhabens allein mit anonymisierten Daten (§ 45) nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und der Betroffene eingewilligt hat oder schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden.

 (2) Der Empfänger der Daten hat sicherzustellen, dass

  1. die Kontrolle zur Sicherstellung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen jederzeit gewährleistet wird,

  2. die Daten nur für das betreffende Vorhaben genutzt werden,

  3. zu den Daten nur die Personen Zugang haben, die mit dem betreffenden Vorhaben befasst sind,

  4. diese Personen verpflichtet werden, die Daten gegenüber Unbefugten nicht zu offenbaren, und

  5. die Daten anonymisiert oder gelöscht werden, sobald der Zweck des Vorhabens dies gestattet.


 
Werbung:
 

§ 38b StVG: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 19.07.2011. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen vom 12. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 36 S. 1378, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2011).
Weitere Infos ...
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Straßenverkehrsgesetz (StVG)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren...
Hinweise ...
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!
Diese Seite ausdrucken? ...
Seite drucken Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite.
 




 >>  Anwaltssuche im Strafzettel-Netzwerk