| Verkehrsrecht | Gesetze | Bußgeldrechner | Führerschein | Forum | FAQ | Archiv |
| Verkehrsportal.de | Sitemap | Impressum |
Suche im Forum
Mitglieder
Kalender
|
|
|
|
StraßenverkehrsgesetzI. Verkehrsvorschriften § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die zuständige Behörde zu unterrichten, wenn über den Inhaber einer Fahrerlaubnis Entscheidungen in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, die zu Anordnungen nach § 2a Abs. 2, 4 und 5 führen können. Hierzu übermittelt es die notwendigen Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister sowie den Inhalt der Eintragungen im Verkehrszentralregister über die innerhalb der Probezeit begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Hat bereits eine Unterrichtung nach Satz 1 stattgefunden, so hat das Kraftfahrt-Bundesamt bei weiteren Unterrichtungen auch hierauf hinzuweisen. |
Werbung:
|
|||
| Stand / Letzte Änderung ... | |
![]() |
Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 19.07.2011. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen vom 12. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 36 S. 1378, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2011). |
| Weitere Infos ... | |
![]() |
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Straßenverkehrsgesetz (StVG)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren... |
| Hinweise ... | |
![]() |
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! |
| Diese Seite ausdrucken? ... | |
|
Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite. |