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Führerschein: [ ... | Theoretischer Unterricht | ... ] | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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EU-Führerschein: Theoretischer UnterrichtIn den beiden nachfolgenden Tabellen sind die Pflichtstunden im theoretischen Unterricht der einzelnen Klassen dargestellt. Im theoretischen Unterricht werden der Grundstoff sowie der klassenspezifische Zusatzstoff vermittelt. Beim Neuerwerb eines Führerscheins sind grundsätzlich 12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff erforderlich. Bei einer Erweiterung (z.B. von Klasse B auf C) reduziert sich dies auf lediglich 6 Pflichtstunden. Die Pflichtstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs variieren jedoch in den einzelnen Klassen. Diese sind den Tabellen zu entnehmen. Hier ein paar Beispiele... Beispiel 1: Um den Führerschein der Klasse B (PKW) erwerben zu können, muss der Fahranfänger 12 Stunden Grund- und 2 Stunden klassenspezifischen Zusatzstoff, d.h. insgesamt 14 Stunden theoretischen Unterricht ableisten (siehe Tabelle 1). Beispiel 2: Sie sind bereits im Besitz der Klasse B und möchten später auf die Klasse CE (LKW mit Anhänger) erweitern. Hierzu werden dann 6 Stunden Grundstoff (wegen der Erweiterung), 10 Stunden Zusatzstoff durch die Erweiterung von Klasse B auf C sowie 4 weitere Stunden Zusatzstoff durch die Erweiterung von Klasse C auf CE notwendig. Zusammen addiert sich dies auf insgesamt 20 Pflichtstunden theoretischen Unterrichts (siehe Tabelle 2). Beispiel 3: Sie möchten die Klasse CE (LKW mit Anhänger) direkt erwerben, d.h. ohne Vorbesitz eines Führerscheins. Hierzu werden dann 12 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Zusatzstoff der Klasse B sowie insgesamt 14 weitere Stunden Zusatzstoff durch die Erweiterung von Klasse B auf CE notwendig. Zusammen addiert sich dies auf insgesamt 28 Pflichtstunden theoretischen Unterrichts (siehe Tabelle 1 und 2). Tabelle 1
Tabelle 2
Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de |
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