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05.01.2012, 11:47
Beitrag
#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 186 Beigetreten: 21.02.2011 Mitglieds-Nr.: 57961 |
Hallo Radfahrer,
es ist in jedem Falle ratsam ein Trinktagebuch zu führen, falls du dich für KT entscheidest. Aber die Gutachterin bei meiner MPU hat es nicht interessiert, sie hat nicht mal einen Blick hinein geworfen. Aber dass ist nunmal überall und bei jedem anders. |
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05.01.2012, 12:08
Beitrag
#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Danke Euch beiden erstmal. Eine Tendenz ist also nicht abzusehen
Wie so oft im Leben ein Münzwurf... Schöne Grüße |
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11.01.2012, 16:58
Beitrag
#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
OK, da bin ich wieder... Neues von den Behörden gibt es nicht. Ich habe mir weitere Termine für MPU-Info-Abende rausgesucht, ich habe einige "Bücher" von der BzGA gelesen, habe deren Trinktagebuch bestellt, habe geschaut, wo ich mich bei Jellinek einordnen würde, und ob ich weitere Urteile/Erfahrungsberichte zu TF mit Rad in NDS finde, damit ich weiß, ob ich mir die BluRay bei amazon noch bestellen kann oder ob ich mal alte DVDs verkaufen sollte, habe aber nichts konkretes gefunden. Ich war bei einer Grünkohlwanderung dabei und blieb als einziger ohne Alkohol, mußte dabei die Geschichte meiner TF und was nun folgt 3 mal erzählen, renne fast jeden Tag ins Fitnessstudio, so dass sich die Mitarbeiter schon wundern (bin aber auch erst seit dem 28.12.11 angemeldet)... hm... ja, das war es erstmal...
Dann versuche ich mal, die Fragen zu beantworten. Was hast du aus dieser "Erfahrung" mitgenommen? Welche Schlussfolgerungen ziehst du daraus, außer dass du deswegen nun aller Wahrscheinlichkeit nach zur MPU musst? Wie ist so ein Wert einzuschätzen? Hätte das jedem passieren können? Du willst ja offenbar etwas verändern. Nur weil du zur MPU musst? Warum also nach der MPU von Abstinenz auf kontrolliertes Trinken umschwenken? Wäre es nicht viel einfacher bzw. bequemer, dann so zu trinken wie vor der Trunkenheitsfahrt? Bis zur TF war doch auch alles in Ordnung und so lange du dann nur zu Fuß unterwegs bist ist doch alles paletti. In gut 10 Jahren darfst du dich dann sogar mit maximal 1,59 ‰ mit einem Fahrzeug erwischen lassen ohne wieder zur MPU zu müssen. Ich hab daraus mitgenommen, dass ich eine ziemlich hohe Alkoholgewöhnung habe, die ich mir wohl schon vor über 10 Jahren angeeignet und bis heute gehalten und wahrscheinlich auch noch weiter trainiert habe. Ich folgere daraus, dass ich meinen Alkoholkonsum erheblich einschränken oder auch ganz einstellen muß, damit Schäden an meinem Körper ausbleiben. Wie weit das jedem hätte passieren können, kann ich nicht beurteilen. In meinem Umfeld, Freunde und Bekannte, sowie Firma, hätte es vielen passieren können. Das Betriebsfest wird immer gut "genutzt". Viele meiner Kollegen finde ich im Sommer auch auf dem Schützenfest und dem Seefest wieder. Da Niedersachsen ein ziemlich plattes Land ist, wird viel Fahrrad gefahren. Klingt verlockend... Ich empfand es als in Ordnung, weil es/ich in der Gesellschaft nicht auffiel. Wir haben alle getrunken, wir haben bei vielen Gelegenheiten alle viel getrunken, wir haben danach jeden Samstag oder Sonntag Mittag alle am Telefon/Skype oder im Facebook-Chat gesagt: "Nie wieder Alkohol!" und haben bei nächster Gelegenheit wieder zugelangt. Niemand von uns hielt seinen/ihren Konsum für zu viel. Keiner von uns hatte bisher Erfahrungswerte, da noch nie jemand in eine Kontrolle geraten war. Bis zum 27.11.11... Seitdem steht eine Zahl im Raum und die meisten von uns denken sich nun, dass es doch zu viel ist und die ersten Worte von jedem waren:"Das hätte jedem aus unserer Gruppe passieren können." Es geht also nicht nur um die MPU, egal ob ich nun stark reduziere oder ganz aufhöre zu trinken. Es geht um meine Gesundheit. Ich bin auch schon zu alt, um jung zu sterben Siehst du vielleicht Chancen darin, durch deine Trunkenheitsfahrt auf eine möglicherweise negative Entwicklung aufmerksam geworden zu sein? Welche Erkenntnisse kannst du für dich aus der zugegebenermaßen unangenehmen Sache ziehen und vielleicht positiv für dich nutzen? Nicht um bei der MPU gut dazustehen, sondern für dein zukünftiges Leben. Wenn man sieht, wie der Weg in die Alkoholabhängigkeit verläuft, kann ich durchaus sagen, dass ich auf eine negative Entwicklung aufmerksam gemacht worden bin. Ich würde mich nach Jellinek als Beta-Trinker einstufen. Ich fühle mich weder körperlich noch psychisch vom Alkohol abhängig, trank aber bei "sozialen Gelegenheiten" eine große Menge Alkohol. Dadurch bin auch ich gefährdet, in tiefere Stufen abzurutschen. Viel weniger oder gar kein Alkohol würden diesen Negativtrend natürlich aufhalten. Ich verstehe deine Situation sehr gut. Auch dass es dir schwer fällt nicht ständig daran zu denken was bei der MPU von dir erwartet wird. Es ging mir genauso. Vielleicht wirst du das bis zur MPU auch nicht mehr los. Ich möchte dir trotzdem vorschlagen dich dem Problem aus einer anderen Perspektive zu nähern. Es st selbstverständlich nützlich ja sogar notwendig zu wissen, was in der MPU von dir erwartet wird. Dieses Wissen kann ein Leitfaden für deine Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol in deinem Leben sein. Wenn es aber um die Entscheidung geht wie du den Rest deines Lebens mit dem Genuss alkoholischer Getränke umgehen möchtest solltest du eine Lösung finden mit der du auch zufrieden bist. Die MPU schaffst du ganz bestimmt, sofern du eine geeignete und nachhaltige Motivation findest deinen Alkoholkonsum zukünftig kritisch zu beobachten oder gar ganz auf alkoholische Getränke zu verzichten. Die MPU bestehen zu wollen, ist ganz bestimmt keine nachhaltige Motivation. Habe ich beides noch nicht gefunden. Im Moment stehe ich mMn noch unter dem Schock und habe, wie gesagt, noch gar keine Lust auf Alkohol. Wenn Du einen Theaterplatz bezahlt hast (wahlweise Konzertkarten ahst), Du während der Vorstellung Fieber bekommst, bleibst Du dann auch da, weil Du es bezahlt hast, die Karten so teuer waren? Darf Genuss nicht etwas wert sein? Denke darüber nach! Und darüber: Freiheit ist, wahren Genuss zu erleben statt ihn mit Masse zu verwechseln. Freiheit ist, Konsum dort abzubrechen, wo Genuss endet. Frage, was war bei der Menge am Tattag denn Genuss? An Tagen mit Stadionbesuchen / am Tattag war es wohl mehr Ritual als Genuss. Das Ritual ist am Ende eskaliert. Ich würde sitzen bleiben. So lange wie möglich, mit dem Versuch, mir nichts anmerken zu lassen. Ich würde mir die Freiheit nicht nehmen, weil ich meinem Umfeld (meiner Freundin, den anderen Besuchern in meiner Reihe, die alle aufstehen müßten) nicht den Besuch verderben möchte. Ich würde erst gehen,, wenn ich merke, es geht gar nicht mehr. Insofern schränke ich manchmal meine Freiheit ein. |
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11.01.2012, 17:10
Beitrag
#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26846 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ich habe mir weitere Termine für MPU-Info-Abende rausgesucht, ich habe einige "Bücher" von der BzGA gelesen, habe deren Trinktagebuch bestellt, habe geschaut, wo ich mich bei Jellinek einordnen würde, und ob ich weitere Urteile/Erfahrungsberichte zu TF mit Rad in NDS finde, damit ich weiß, ob ich mir die BluRay bei amazon noch bestellen kann oder ob ich mal alte DVDs verkaufen sollte, habe aber nichts konkretes gefunden. Ich war bei einer Grünkohlwanderung dabei und blieb als einziger ohne Alkohol, mußte dabei die Geschichte meiner TF und was nun folgt 3 mal erzählen, renne fast jeden Tag ins Fitnessstudio, so dass sich die Mitarbeiter schon wundern (bin aber auch erst seit dem 28.12.11 angemeldet)... hm... ja, das war es erstmal... das ist für´s Erste ja auch schon eine ganze Menge. Habe ich beides noch nicht gefunden. Im Moment stehe ich mMn noch unter dem Schock und habe, wie gesagt, noch gar keine Lust auf Alkohol. auch gut. Lass Dir Zeit und denke weiter so viel nach wie bisher. Wer so anfängt bekommt mit der MPU meist keine Probleme Vermutlich kannst Du noch Zeit schinden, indem Du gegen den Strafbefehl Einspruch einlegst. Das kann man formlos und ohne Begründung machen. Ebenso formlos kann man den Einspruch dann, wenn eine Gerichtsverhandlung angesetzt wird, auch wieder zurückziehen. Mit etwas Glück wird nämlich die FSSt erst nach der Rechtskraft des Strafbefehls tätig. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.01.2012, 18:28
Beitrag
#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Danke Kai.
Ich bin mit den Antworten nicht recht zufrieden. Aber im Moment fehlt mir noch die Einsicht/Kraft/Erleuchtung/Ruhe, um tiefer darauf antworten zu können. Vermutlich kannst Du noch Zeit schinden, indem Du gegen den Strafbefehl Einspruch einlegst. Das kann man formlos und ohne Begründung machen. Ebenso formlos kann man den Einspruch dann, wenn eine Gerichtsverhandlung angesetzt wird, auch wieder zurückziehen. Mit etwas Glück wird nämlich die FSSt erst nach der Rechtskraft des Strafbefehls tätig. Uaaah! Meinst Du, das ist eine gute Idee? Wie es im Leben so ist, hab ich die Antworten oben gerade noch von der Firma aus geschrieben und abgeschickt. Als ich zu Hause ankam, hatte mir meine Freundin einen gelben Umschlag auf meinem Schreibtisch deponiert. Ich hab also mein Urteil vom Amtsgericht erhalten: 25 TS für eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt nach § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB + 275,82€ für diverse "Auslagen" Ich bin mit dem Betrag ziemlich einverstanden, da ich mit bis zu 35 TS und einem höheren TS gerechnet hatte. Auch wenn der Arzt ganz schön teuer war Ich würde ungern mit dem "Feuer" spielen und weitere unnötige Kosten generieren, falls da irgendwas schief läuft. Andererseits, was kostet es in niedersachsens Landeshauptstadt, wenn ich es nicht in der Frist schaffe und die FE neu beantragen muß? Hab es selbst gefunden: 209€ ! Das Trinktagebuch von der BZgA kam auch heute... Wie es der Zufall so will Wenigstens in puncto Geldstrafe kann ich mich jetzt etwas entspannen... Schöne Grüße |
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11.01.2012, 18:41
Beitrag
#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26846 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
wenn Du den Einspruch zurückziehst wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig. Passieren kann nicht viel. Andererseits passiert Dir der Entzug des FS, wenn Du nicht rechtzeitig eine positive MPU schaffst.
Wenn Dir das zu heikel ist kannst Du es auch über einen Anwalt laufen lassen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.01.2012, 18:44
Beitrag
#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ich würde ungern mit dem "Feuer" spielen und weitere unnötige Kosten generieren, falls da irgendwas schief läuft. Was soll denn da schieflaufen? Bei einem Einspruch (den man zweckmäßigerweise erst gegen Ende der Frist einlegt) kommen keine weiteren Kosten hinzu, wenn man diesen vor der mündlichen Verhandlung, zu der man ja geladen wird, zurücknimmt. Und selbst wenn der Brief mit der Rücknahme verloren gehen sollte, wird die Verwerfung des Einspruchs im Falle eines Nichterscheinens nur 60€ plus Zustellgebühr kosten. Zitat Andererseits, was kostet es in niedersachsens Landeshauptstadt, wenn ich es nicht in der Frist schaffe und die FE neu beantragen muß? Hab es selbst gefunden: 209€ ! Hinzu kommen dann aber noch Gebühren für den vorherigen Entzug der Fahrerlaubnis, sofern sich die Behörde nicht auf einen formfreien Entzug ohne Gebühren einlässt. Bei einem Verzicht bleiben Dir ja die 7 Punkte erhalten. Wenn Du aber damit leben kannst, einige Tage/Wochen ohne Fahrerlaubnis zu sein, kannst Du dieses Risiko natürlich eingehen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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11.01.2012, 19:12
Beitrag
#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Andererseits passiert Dir der Entzug des FS, wenn Du nicht rechtzeitig eine positive MPU schaffst. Wenn Du aber damit leben kannst, einige Tage/Wochen ohne Fahrerlaubnis zu sein, kannst Du dieses Risiko natürlich eingehen. Ich brauche meine FE weder für noch um zur Arbeit zu kommen. |
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12.01.2012, 10:46
Beitrag
#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
So, ich habe mir gerade mal einen Arzttermin für Montag geholt. Ist gar nicht so einfach, wenn man keinen Hausarzt hat, weil ich in dieser Stadt noch nie ernsthaft krank war. Die einzigen Ärzte, die ich regelmäßig sehe, sind die beim Blutspendedienst...
Hab mir jetzt eine Praxis rausgesucht, die in der Nähe ist und Blut- und Urindiagnostik als Leistungen angibt. Eine weitere Möglichkeit wäre die MHH, die kennen mich ja vom Blutspenden. Aber ob die sich mit solchen Lapalien befassen? |
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13.01.2012, 18:11
Beitrag
#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Das ist jetzt harter Tobak. Vorgestern erst den Strafbefehl erhalten, heute schon die Aufforderung der FEB. Die Frist für die Abgabe eines Gutachtens verstreicht am 12.4.12.
Fragestellung: Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen B+M+S+L in Frage stellen? Ich brauche die FE ja nicht wirklich, trotzdem möchte ich weiterhin den günstigsten Weg beibehalten. Wie gehe ich also weiter vor? Die oben genannten Vorschläge mit Einspruch einlegen sind ja nun hinfällig. Ich frage es hier noch mal prophylaktisch, aber nach so kurzer Zeit (max 4,5 Monate) brauche ich mich doch nicht für die MPU anmelden, oder? Lohnt es sich am Montag zur FEB zu gehen und freundlich nachzufragen, ob und wie die Frist verlängert werden kann? Weitere Vorschläge oder Anregungen? Schöne Grüße! |
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13.01.2012, 18:23
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#61
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wurde Dir denn eine Frist für die Einverständniserklärung zur MPU gesetzt?
Wirst Du über Dein Recht aufgeklärt, dass Du die Unterlagen, die an das MPI geschickt werden, vorher einsehen darfst? Welche Konsequenzen werden Dir angedroht, wenn Du kein Gutachten abgibst? Soll Dir auch die Berechtigung entzogen werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Fahrräder) zu führen? Ich würde jetzt noch nicht zu früh mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man Dir schon am Montag eine Fristverlängerung bewilligt oder wenigstens verspricht, dürfte äußerst gering sein. Später kann es aber schon anders aussehen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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13.01.2012, 18:36
Beitrag
#62
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Die Frist für die Einverständniserklärung läuft bis zum 26.1.12.
Nein, ich werde über dieses Recht nicht aufgeklärt. Mir wird nur mitgeteilt, dass die FEB den Fahrerlaubisvorgang an die von mir gewählte Begutachtungsstelle sendet, sobald die Einverständniserklärung bei der FEB eintrifft. Nein, es wird mir nur angedroht, dass meine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge eingezogen wird, wenn ich eine der Fristen verstreichen lasse oder mich gar nicht untersuchen lasse. §46 Abs. 1 FeV |
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13.01.2012, 18:38
Beitrag
#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26846 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo,
wenn Du Dich ranhältst, ganz viel machst und kurz vor Ende der Frist noch einen Monat Verlängerung raushandeltst´müsstest Du auf knapp 6 Monate kommen. @Krautsalat hat es gerade so hinbekommen, viele Andere auch. Du hast ja immer den Ausweg, dass Du die Fahrradfahrt als Vermeidungsstrategie für eine automobile Trunkenheitsfahrt eingesetzt hast, das macht die MPU etwas leichter. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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13.01.2012, 18:55
Beitrag
#64
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Hallo Kai,
ich nehme an, Du meinst die zweite Frist. + einen Monat wären es ~ 5. Denn das GA braucht ja auch noch ca. eine Woche, bis es bei mir ist. Der Arzttermin hat sich auf Mittwoch verschoben. Wäre meine erste Blutprobe überhaupt. Wenn ich Pech habe, rechnet der GA die erste Zeit aufgrund des "Schocks" doch gar nicht für KT an. Ich denke, ich werde doch KT machen. Das Glas Wein beim Essen Abends mit meiner Freundin möchte ich mir doch nicht nehmen lassen. Zur Vermeidungsstrategie: Bevor ich das Fahrrad nahm, hab ich ja schon 3 x 0,33l Bier getrunken. Mir hätte ein Auto zur Verfügung gestanden. Es hätte sogar Sinn ergeben es zu nehmen, da meine Kollegin und ihre Nichte zu Fuß bei mir waren. Da hätte ich uns 3 natürlich leicht fahren können. So sind wir halt gelaufen, ich mit geschobenem Fahrrad. Sollte man dann im Gespräch irgendwie darauf eingehen / es erwähnen, dass man halt ein Auto hat stehen lassen? Oder wirkt sich dabei schon irgendwas anderes negativ aus? Ich bin mir auch gar nicht mehr sicher, ob ich wußte, dass man ab einem Wert von 1,6‰ seinen Führerschein auf dem Rad verlieren kann. Mir war zwar bekannt, dass man die FE auch als betrunkener Radfahrer, ja sogar als Fußgänger verlieren kann, aber ich dachte, dafür muß man in einen Unfall verwickelt sein. Hm... jeden Tag neue Fragen... |
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13.01.2012, 19:40
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#65
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die Frist für die Einverständniserklärung läuft bis zum 26.1.12. Nein, ich werde über dieses Recht nicht aufgeklärt. Mir wird nur mitgeteilt, dass die FEB den Fahrerlaubisvorgang an die von mir gewählte Begutachtungsstelle sendet, sobald die Einverständniserklärung bei der FEB eintrifft. Nein, es wird mir nur angedroht, dass meine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge eingezogen wird, wenn ich eine der Fristen verstreichen lasse oder mich gar nicht untersuchen lasse. §46 Abs. 1 FeV Diese Drohung ist aus drei Gründen rechtswidrig: - die Missachtung der Frist für die Einverständniserklärung hat schon nach dem Wortlaut der FeV nicht zur Folge, dass man Dir die Fahrerlaubnis entziehen darf. Wenn die Frist für das Gutachten bis zum 12.4. läuft, dann sehe ich überdies keine Notwendigkeit, die Einverständniserklärung schon bis zum 26.1. zu fordern. - Die Aufklärung über das Akteneinsichtsrecht gehört nach § 11 FeV zum notwendigen Inhalt der MPU-Anordnung. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in einer ähnlichen Konstellation entschieden, dass eine Anordnung, die ohne diese Aufklärung ergangen ist, keine Rechtsgrundlage für einen Entzug der Fahrerlaubnis sein kann; - aus dem weiter oben verlinkten Beschluss des für ganz Niedersachsen zuständigen OVG Lüneburg ergibt sich weiterhin, dass für einen Entzug der Fahrerlaubnis weiterhin nötig ist, dass untersucht wird, ob zukünftig auch Kraftfahrzeuge unter Alkoholeinfluss geführt werden. Deine Fragestellung bezieht sich aber auf beliebige Fahrzeuge. Wenn der Gutachter also zu dem Schluss kommen sollte, dass Du auch in Zukunft noch einmal alkoholisiert Rad fahren wirst, dann ist damit die Frage noch nicht geklärt, ob Du in Zukunft auch KfZ unter Alkoholeinfluss lenken wirst. Wenn die Behörde kurz vor Ablauf der Frist merkt, dass die bisherige MPU-Anordnung rechtswidrig ist, dann ist sie verpflichtet, eine neue Anordnung mit einer neuen Frist zu erlassen. Dadurch sollte die MPU dann bis Ende Mai hinausgeschoben werden können. Die Frage ist jetzt, wie man mit der Fristsetzung bis zum 26.1. umgeht? Ignorieren und es auf einen rechtswidrigen Entzug ankommen lassen, gegen den man dann vor Gericht geht? Oder das Einverständnis erklären, innerhalb der zweiten Frist nicht zur MPU gehen und dann zum 12.4. die Verfahrensfehler als Grund dafür angeben, dass man die MPU (noch) nicht gemacht hat? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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13.01.2012, 20:05
Beitrag
#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30804 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Vorgestern erst den Strafbefehl erhalten, heute schon die Aufforderung der FEB. … Die oben genannten Vorschläge mit Einspruch einlegen sind ja nun hinfällig. Ist dem wirklich so? Wäre es nicht möglich, durch einen Einspruch dafür zu sorgen, daß die FSST die Anordnung zunächst zurücknehmen muß? -------------------- |
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13.01.2012, 20:52
Beitrag
#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14059 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Warum sollte die FEB ihre Anordnung denn jetzt zurücknehmen? Wird der Strafbefehl angenommen oder in einem Strafurteil die TF bestätigt, dann ist doch alles in Butter. Und wenn nicht, kann sie später immer noch erklären, sie ziehe die Aufforderung zurück.
Wenn man jetzt nur da Einverständnis erklärt, die Begutachtung später mit der Begründung der Rechtswidrigkeit der Begutachtungsanordnung begründen will, steht zu erwarten, dass die FEB darüber nachdenkt. Für mich kann sie zu zwei Ergebnisse kommen. Nämlich einerseits, dass dem Betroffenen die Rechtswidrigkeit ob des formalen Verfahrensmangels fehlende Belehrung zum Akteneinsichtsrecht bekannt war, er das nun nur zur Verzögerung einsetzt. Sie behauptet, dieses Bewusstsein wäre von Anfang an so vorhanden gewesen. Wenn jedoch jemand ein Recht schon bekannt ist, könne eine entsprechende Belehrung ausbleiben. Ob mit oder ohne sie ändere nichts an den bewussten Möglichkeiten des Betroffenen. Sie kann weiterhin argumentieren, für sie wäre das VG Osnabrück nicht bindend. Die untaugliche Fragestellung kann sie kurzfristig heilen. Auch da könnte sie analog arguementieren. Der Betroffene wusste dieses. Statt aufgrund seines anwaltlichen Wissens (denn ohne wäre er nicht darauf gekommen) die FEB dahingehend zu kontakten, so dass diese ihre Fragestellung hätte umformulieren können, wäre bewusst zugewartet worden. Die Umformulierung ändere prinzipiell ncihts an einer Begutachtung, lediglich der Focus wäre im Detail etwas verschoben. Wenn nun jeder kleine Formulierungsschwächen zur Ablehnung eienr Begutachtung missbrauche, könne eine FEB dem Sicherheitsgedanken nicht mehr gerecht werden. Oder sie meint, ihre Anordnung wäre keineswegs rechtswidrig gewesen und lässt genau dieses vollständlig gerichtlich ausdiskutieren. In der Zwischenzeit ordnet sie den Sofortvollzug eienr Entziehung an, wohlwissend, dass ein VG in einer summarischen Prüfung oftmals nicht dem betroffenen zugeneigt ist. Als Einschub, die Fristsetzung zur Einverständniserklärung zur Begutachtung sieht sie als notwendige Mitwirkung des Betroffenen an. Ohne diese dürfe sie gleich entziehen. Die Frist ergäbe sich indirekt aus einem geordnetem Verfahrensgang und dem immer wieder vorkommenden Fällen, dass eine Mitwirkung rundherum abgelehnt wird. Dafür könne sie ihre knappen Ressourcen nicht offenhalten. Ich beurteile obige Argumentationen als ein Stück haarsträubend, jedoch möglich. Besonders da, weil Nds. eine andere Rechtsauffassung der Mitwirkung hat, als 14 andere Bundesländer. (Das andere Land ist NRW.) Würde man jetzt sein Einverständnis zur Begutachtung erklären, käme ihre andere Überlegung. Damit habe der Betroffene sich mit den vorgegebenen Modalitäten indirekt zufrieden geben. Denn sonst hätte er ja sein Einverständnis nicht abgegeben. Das wäre auch wieder so eine merkwürdige Logik, die gerne benutzt wird, um anderen bei eigenen Fehlern Mitfehler zuzuweisen. @Uwe, könntest Du bitte über folgendes nachdenken? Der Betroffene erklärt jetzt und selbst zeitnah mit eigemem Briefkopf - damit scheinbar nicht anwaltlich vertreten, auch wenn er sich denn einen nnoch nähme -, er stimme der Begutachtung zu. Er ergänzt seinen Satz, hiermit stimme ich der Begutachtung zu, mit anschließenden Komme und "soweit die Anordnung rechtmäßig ist." Wird er später gefragt, kann er immer sagen, diesen Satz habe ihm ein Anwalt mal in einem anderen Zusammenhang geraten, seitdem verwende er ihn bei Behörden und bei Zahlungen. Später kann der Betroffene sagen, habe er zufällig seine Einladung zur MPU in einem Forum zur Kenntnis gebracht und dieses habe ihm zu einem Anwalt geraten. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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13.01.2012, 20:57
Beitrag
#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30804 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Warum sollte die FEB ihre Anordnung denn jetzt zurücknehmen? Ich denke, daß die FSST sich bei ihren Maßnahmen an der rechtskräftigen Entscheidung eines Gereichts orientieren muß. Und die liegt hier nicht vor, insofern sehe ich die Anordnung als "verfrühten Schnellschuß". Und bis nach einem Einspruch tatsächlich eine rechtskräftige Entscheidung herbeigeführt ist, kann theoretisch länger dauern als die gesetzte Begutachtungsfrist. -------------------- |
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13.01.2012, 21:49
Beitrag
#69
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Für die Anordnung einer Alkohol-MPU ist es nicht Voraussetzung, dass die Sache bereits rechtskräftig entschieden ist.
Selbst wenn das Strafverfahren mit einer Einstellung nach § 153a StPO (also ohne förmlichen Schuldspruch) endet, kann die Behörde eine MPU anordnen. Allerdings trägt die Behörde dann die Beweislast dafür, dass tatsächlich eine Alkoholfahrt mit mindestens 1,6 Promille stattgefunden hat. Zitat (corneliusrufus) Nämlich einerseits, dass dem Betroffenen die Rechtswidrigkeit ob des formalen Verfahrensmangels fehlende Belehrung zum Akteneinsichtsrecht bekannt war, er das nun nur zur Verzögerung einsetzt. Sie behauptet, dieses Bewusstsein wäre von Anfang an so vorhanden gewesen. Dass das Bewusstsein von Anfang an vorhanden war, wird die Behörde nicht beweisen können. Die Frage ist, ob das erklärte Einverständnis den Mangel in der MPU-Anordnung heilt. Wenn man sich anschließend der MPU tatsächlich unterzieht, wird wohl eine Heilung angenommen werden können. Wenn man allerdings nach der Übersendung der Akte einen Rückzieher macht, weil man vor der MPU wissen will, was in der Akte steht, sieht es schon wieder anders aus. Zitat (corneliusrufus) Als Einschub, die Fristsetzung zur Einverständniserklärung zur Begutachtung sieht sie als notwendige Mitwirkung des Betroffenen an. Ohne diese dürfe sie gleich entziehen. Die Frist ergäbe sich indirekt aus einem geordnetem Verfahrensgang und dem immer wieder vorkommenden Fällen, dass eine Mitwirkung rundherum abgelehnt wird. Dafür könne sie ihre knappen Ressourcen nicht offenhalten. Einer solchen Argumentation (die in der Tat haarsträubend ist), kann man natürlich vorbeugen, indem man rechtzeitig um Fristverlängerung für die Einverständniserklärung bittet, weil man noch nicht dazu gekommen ist, das Institut auszuwählen, welches die Begutachtung durchführen soll. Solange die Sache nicht drängt, kann man ja Erkundigungen einziehen, zu welchem Institut man geht.
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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13.01.2012, 21:59
Beitrag
#70
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14059 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Danke Uwe.
LG Conny -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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13.01.2012, 23:32
Beitrag
#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Öhm....Hä?!?
Also ich kann die Aufforderung gerne und ohne Probleme scannen und hier einstellen, wenn Euch das hilft, ich denke aber, dass ich alle wichtigen Punkte wie Fristen, Forderungen und die Fragestellung 1:1 hier eingestellt habe. Ich selbst komme allerdings gerade nicht so ganz mit. Ich hab Eure Posts drei mal gelesen und sehe nur "Heilung"... Brauche ich doch einen Anwalt für Verkehrsrecht? Ich hab immernoch keine RSV. Mal was zur Aufheiterung: Ich hab heute das "im Suff versprochene" Monstkottchen zur Wache gebracht. Der PK, der mich angehalten hat, war zwar nicht da, aber es wird ihm hinterlegt. Seine Kollegin mußte jedenfalls schon schmunzeln. Was sie wohl gedacht hat...
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14.01.2012, 00:14
Beitrag
#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14059 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Fehlerhaftes Verwaltungshandeln kann oftmals korrigiert werden, wenn die Behörde später die richtige Handlung nachholt. Das nennt man im Fachterminus Heilung.
Nimm das, was hier am Fall auch mal theoretisch diskutiert wird gelassen hin. Das, was Dir praktisch mitgeteilt wird, dafür sei aufmerksam. Momentan wurde hier diskutiert, welche Vorteile welche Reaktion deinerseits auf eine Anordnung zur Begutachtung hätte, also Konjunktiv (= was wäre wenn). Derzeitiger Stand der Diskussion: Die Anordnung und Begründung zur Begutachtung wird für rechtswidrig geahalten. Gegenwärtig benötigst Du keinen Anwalt. (Später könnte er hilfreich sein, ggf. könntest Du jedoch dank der Diskussion (nach Einarbeitung in die Materie durch viel lesen) auch selbst zumindest die ersten rechtlichen Schritte unternehmen.) Mache Dir jetzt keinen Kopf. Sondern verfolge Dein Ziel, eine Begutachtung möglichst weit nach hinten zu schieben, damit Du diese bestehen kannst. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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14.01.2012, 00:42
Beitrag
#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Hallo @~Radfahrer~:
ich bin selbst nur Laie auf dem Gebiet. Aber der Schrieb der FEB scheint bei den Profis hier irgendwie nicht ganz ausgegoren zu sein. Warte mal bitte über das Wochenende ab, was sich noch an Erkenntnissen ergibt. Einen Anwalt brauchst Du vor Montag sicher nicht. Dass Du die Aufforderung komplett wiedergegeben hast, glaube ich Dir - aber mitunter steckt der Teufel im Detail. Wenn Du noch einen komplett anonymisierten Scan einstellen kannst, ist es schlimmstenfalls überflüssige Arbeit. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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14.01.2012, 11:43
Beitrag
#74
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Kontrolliertes Trinken bedeutet eigentlich maximal 12 Trinkanlässe im Jahr und nie über 0,3 Promille.
Hier ist es optimal, wenn man ein Trinktagebuch führt. |
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14.01.2012, 12:12
Beitrag
#75
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Nimm das, was hier am Fall auch mal theoretisch diskutiert wird gelassen hin. Das, was Dir praktisch mitgeteilt wird, dafür sei aufmerksam. Ich bin total gelassen und lese alles aufmerksam Wenn Du noch einen komplett anonymisierten Scan einstellen kannst, ist es schlimmstenfalls überflüssige Arbeit. ![]() ![]() ![]() ist das anonymisiert genug? Da es eh "nur" Bilder sind, kann man Inhalte davon ja nicht über Google finden. Alles andere, was Telefonnummern und Adressen der Behörde angeht, kann man auch so leicht erfahren. Kontrolliertes Trinken bedeutet eigentlich maximal 12 Trinkanlässe im Jahr und nie über 0,3 Promille. Hier ist es optimal, wenn man ein Trinktagebuch führt. Ja, das ist mir inzwischen bewußt. Die Trinkanlässe waren bisher so bei 15 im Jahr. Im Winter weniger, im Sommer mehr. Aber natürlich bin ich da meistens weit über 0,3 gekommen. Sonst wäre ich nicht hier Mir geht es um das Glas Wein Abends beim Essen mit meiner Freundin. Das vermisst sie schon, hat sie gestern Abend gesagt. Aber das ist max. zweimal pro Woche. Wenn das nicht wäre, könnte ich mich auch mit der Abstinenz anfreunden. Ansonsten werde ich mich an die "Vorgaben" der BzGA halten und die sind ja, meiner Ansicht nach, recht locker. Wenn ich den bisherigen starken Konsum der Trinkgelegenheiten stark einschränke, bzw. so wie ich es mir vorgenommen habe, ganz weg lasse, trinke ich in der Woche viel weniger als die einem "erlauben"... |
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| Gast_loriot35_* |
14.01.2012, 12:36
Beitrag
#76
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Aber natürlich bin ich da meistens weit über 0,3 gekommen. Sonst wäre ich nicht hier Mir geht es um das Glas Wein Abends beim Essen mit meiner Freundin. Das vermisst sie schon, hat sie gestern Abend gesagt. Aber das ist max. zweimal pro Woche. Wenn das nicht wäre, könnte ich mich auch mit der Abstinenz anfreunden. Hochgerechnet also irgendwo zwischen 52 und XX mal pro Jahr. Wäre wohl für KT auch etwas zuviel. Aber warum ich schreibe, ist eher, daß mir auffiel, es ist die Freundin, die es vermisst. Was vermisst Sie denn daran? Sie könnte ja Ihr Glas trinken, wenn Sie Lust drauf hat, oder? Wäre das ein Problem für euch, wenn Du abstinent lebst und deine Freundin ab und an Lust auf ein Glas Wein hat und eben eins trinkt zum Essen? |
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14.01.2012, 13:30
Beitrag
#77
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Kann es sein, dass ich KT immernoch falsch verstehe? Ich hatte in diesem Post schon mal nachgefragt, ob ich das so richtig sehe, habe aber keine Antwort/verbesserung bekommen.
Trinktage/gelegenheiten sind nach meinem Verständnis Tage (Geburtstag, Geburtstag der Freundin, Silvester, ein Abend beim Seefest), an denen man max. 40g Alkohol zu sich nimmt, über 4+ Stunden verteilt. Ein Trinktag ist für mich nicht, wenn ich einmal pro Woche am Abend ein 0,125l-0,2l Glas Wein trinke. Protokolliert wird das natürlich im Tagebuch genauso wie die getrunkene Menge an einem Trinktag. Ich bin auf Eure Antworten gespannt... Sie trinkt es nicht, weil sie (wahrscheinlich) ein schlechtes Gewissen hat, weil ich nichts trinken darf/will/möchte... Es wäre kein Problem für uns. Sie trinkt halt auch, wie ich, nur in Gesellschaft, wobei sie wesentlich weniger Trinkgelegenheiten (nach meiner Definition) pro Jahr "nutzt". Vielleicht 2-3. |
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| Gast_loriot35_* |
14.01.2012, 13:50
Beitrag
#78
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Ich möchte mich jetzt nicht auf eine genaue Definiton festlegen, da gibt es fachkundigere als mich.
aber generell heisst KT halt auch, sehr, sehr wenig und sehr, sehr selten Alkohol zu trinken. Und vor allem nicht spontan, sondern im Voraus genau geplant. Ein Trinktag ist für mich nicht, wenn ich einmal pro Woche am Abend ein 0,125l-0,2l Glas Wein trinke. Protokolliert wird das natürlich im Tagebuch genauso wie die getrunkene Menge an einem Trinktag. Warum eigentlich nicht? Du trinkst ja Alkohol an diesem Tag. Und zu den Mengen klang es hier noch anders:Gesellschaft ist allerdings auch, wenn meine Freundin und ich schön gekocht haben und uns dann beim Essen eine Flasche Rotwein geöffnet und geleert haben. Sieste, da fängt es doch schon an. Sie darf ein 0,2l Glas trinken, ich rein rechnerisch zwei davon. Bleibt ein Rest von mindestens 0,35l in der Flasche. Wer läßt den schon bis zum nächsten Essen stehen, wenn die Flasche >=10€ kostet? Wobei es hier natürlich auf die Grösse der Flasche ankommt. Und auch die Häufigkeit war ja im Post davor noch bei max. zwei Gelegenheiten pro Woche. Sie trinkt es nicht, weil sie (wahrscheinlich) ein schlechtes Gewissen hat, weil ich nichts trinken darf/will/möchte... Na, deine Gesellschaft ist ja nach wie vor vorhanden, auch wenn Du was anderes trinkst als Sie Es wäre kein Problem für uns. Sie trinkt halt auch, wie ich, nur in Gesellschaft, wobei sie wesentlich weniger Trinkgelegenheiten (nach meiner Definition) pro Jahr "nutzt". Vielleicht 2-3. edit: Würde der fehlende Wein wirklich die Romantik schmälern? Wäre recht tragisch, oder? Ich muß also rausfinden, ob ich Abends gemeinsam mit meiner Freundin nur die eine Flasche Rotwein leere und nicht noch die zweite öffne, weil es gerade so romantisch ist.
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14.01.2012, 14:42
Beitrag
#79
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Ich möchte mich jetzt nicht auf eine genaue Definiton festlegen, da gibt es fachkundigere als mich. aber generell heisst KT halt auch, sehr, sehr wenig und sehr, sehr selten Alkohol zu trinken. Und vor allem nicht spontan, sondern im Voraus genau geplant. OK, ohne dass es jetzt nach Erbsenzählerei aussieht, ich will es nur richtig verstehen: Ab wann ist spontan bzw. im Voraus geplant? Wenn wir Montags die Schichten vergleichen und feststellen, dass wir Dienstags beide so zu Hause sind, dass wir am Abend schön kochen können und dabei ein Glas Wein einplanen. Ist das spontan oder geplant? Wenn es spontan ist, ab wann ist es so geplant, dass es auch als geplant zählt? Mittwoch, Donnerstag, Freitag? Warum eigentlich nicht? Du trinkst ja Alkohol an diesem Tag. Und zu den Mengen klang es hier noch anders: Gesellschaft ist allerdings auch, wenn meine Freundin und ich schön gekocht haben und uns dann beim Essen eine Flasche Rotwein geöffnet und geleert haben. Sieste, da fängt es doch schon an. Sie darf ein 0,2l Glas trinken, ich rein rechnerisch zwei davon. Bleibt ein Rest von mindestens 0,35l in der Flasche. Wer läßt den schon bis zum nächsten Essen stehen, wenn die Flasche >=10€ kostet? Wobei es hier natürlich auf die Grösse der Flasche ankommt. Und auch die Häufigkeit war ja im Post davor noch bei max. zwei Gelegenheiten pro Woche. Die Flasche Wein zum Essen ist das, wie es gewesen ist, bzw. was ich mir für die Zukunft vorgestellt hatte. Inzwischen hab ich allerdings gelernt, wie viel Alkohol in Gramm in einem Glas Wein steckt und wieviel Gramm Männer und Frauen maximal pro Tag zu sich nehmen sollten. Danke Cornelius. Eine Standardflasche mit 0,75l. Wenn ich max. 2 pro Woche schreibe, bin ich auf der "sicheren" Seite, was meine Angaben angeht. Lieber schreibe ich zu viel Alkohol auf als zu wenig. Wenn Ihr meint, ich müßte weiter reduzieren, ist es einfacher den Moment zu halten, als wenn ich hier schreiben würde, wir trinken 2 mal pro Woche aber in Wirklichkeit sind es 3 mal. Es kann sein, dass wir so gegenläufige Dienstpläne haben, dass wir gar nicht zum Kochen kommen, so wie z.B. die vorletzte Woche, oder so wie gestern, also letzte Woche, nur ein mal. Wir haben/hätten also gar nicht die Möglichkeit, "regelmäßig" zu trinken. Dass wir überhaupt 2 mal pro Woche zum Kochen kommen ist sehr selten. Das klingt und wird jetzt irgendwie kompliziert. Ich versuche es jetzt mal zu vereinfachen: Im Schnitt würden wir 1 mal pro Woche Abends ein Glas Wein à 0,125l zum selbstzubereiteten Essen trinken. Dann gibt es keine "Sicherheitszone" für mich und Ihr habt vielleicht ein klareres Bild, auch wenn da noch das Wort "Schnitt" vorkommt. edit: Würde der fehlende Wein wirklich die Romantik schmälern? Wäre recht tragisch, oder? Ist halt so ein schönes Klischee |
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14.01.2012, 14:53
Beitrag
#80
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26846 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo,
Es gibt beim kT eine recht enge Definition, das sind die genannten 12 Trinkanlässe im Jahr. Dieser Ansatz ist auf jeden Fall MPU-tauglich. Es ist aber so dass es auch noch eine erheblich weitere Definition gibt. Viele Kandidaten ohne echte Suchtgefährdung wechseln nach der MPU dazu über. Vor der MpU solltest Du aber eher strenger mit Dir selbst sein. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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14.01.2012, 15:09
Beitrag
#81
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Kontrolliertes MPU Reifes Trinken bedeutet 12x im Jahr, nicht mehr, das Glas Wein mit deiner Freundin muß dann eben zurücknehmen, bzw Sie kann es ja alleine Trinken.
Bist du Wirklich sicher, das Kontrolliertes Trinken das beste für dich ist? Für mich klingt das so, als ob du nach bestandener MPU in dein altes Muster zurück fällst und gerade das soll ja verhindert werden. |
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14.01.2012, 20:28
Beitrag
#82
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Wenn sich das für Dich/Euch schon so anhört, wird es der Gutachter ja ziemlich leicht haben, sich zu entscheiden.
Aber so langsam klärt sich für mich die Definition von KT... Ich frage mich allerdings, was ich in ein Trinktagebuch eintragen soll, wenn ich höchstens ein mal pro Monat etwas Alkoholisches trinke. Also das drumherum? Nicht das Trinken selbst. Das wird ein ziemlich dünnes Heft... Ich habe das von der BzGA gerade vor mir. Für 8 Wochen reicht das. Unter den Kästchen, die man für jeweils ein Standardglas ankreuzen soll, steht dann: "Wieviele Gläser Alkohol haben sie diese Woche insgesamt getrunken." OK, diese Woche 0, letzte Woche 0, davor die 4 Wochen bis zum 1.12.11 auch 0. Ich werde das Buch sicherlich nicht rückwirkend führen, aber für die Zukunft sehe ich da auch nicht so viele Einträge. Der nächste wäre dann der 2. Mai und bis dahin sollte ich das GA schon längst abgegeben haben... Dann noch Platz für "Besondere Ereignisse, Probleme etc." Was soll ich da schreiben? Wenn ich in Zukunft eine Trinkgelegenheit ausgelassen habe, die ich "früher" genutzt hätte? Wenn ich alle Anlässe in Zukunft weglasse, dann hab ich vielleicht noch 4-5 Trinkanlässe pro Jahr. An meinen Geburtstag mit der Familie anstoßen, an dem meiner Freundin, Silvester... bleiben sogar noch 1-2 offen... die ich aber nicht mal für das Glas Wein "opfern" darf, weil das dann zu spontan ist. Ich frag mich gerade, wie jemand auf 12 Anlässe kommt... Ich habe kein Problem damit, viel viel viel weniger bis gar nichts zu trinken. Mich hat noch nie jemand aus meinem Freundeskreis gezwungen zu trinken. Es war immer meine Entscheidung ob oder ob nicht. Und nach der TF hat auch keiner gesagt, ich soll mich nicht so anstellen. Und wenn das Glas Wein wegfallen muß, wird die Beziehung auch nicht daran kaputt gehen. Ich hab ein Problem damit, wie ich die jeweilige Entscheidung dann einem Psychologen, der vor mir sitzt, während ich das Gefühl eines Vorstellungsgesprächs habe und ein komplettes Jacket durchschwitze, glaubhaft machen soll. Ich schwanke noch zwischen Abstinenz und KT @jordon Selbst freiwillige Abstinenz muß ich mit Screenings nachweisen. Ich habe aber inzwischen keine Lust mehr, der ganzen Maschinerie mehr Geld in den Rachen zu werfen als nötig. Die Krankenkasse wird zwar auch nicht die Blutabnahme durch den Hausarzt bezahlen, vermute ich mal, aber ich meine gelesen zu haben, dass das wesentlich billiger ist. Mehr dazu weiß ich nächsten Donnerstag... Mittwoch bin ich beim Arzt, Donnerstag gehe ich zu einer MPU-Info, bei dem Institut, wo ich mich vermutlich anmelden werde und frage nach, ob ein Abstinenznachweis "erwünscht" ist. Wenn da ein "Ja" kommt, hat sich alles andere eh erledigt. |
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16.01.2012, 00:42
Beitrag
#83
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14059 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Möglicherweise ist es eh besser, wenn Du bei Deiner erreichten Promillisierung ganz abstinent bleibst. Du solltest dazu einen Fachmann aufsuchen, Dir selbst ein Bild machen. Die grobe Selbst-Einordnung nach Jellinek ist dazu kaum geeignet.
Das Trinktagebuch (TTB) ist nicht nur ein vorher festgelegter Trinkkalender mit Datum und Trinkmengen , damit ist also spontanes Trinken tabu, sondern beinhaltet zugleich eine Tinkselbstbeobachtung. Einträge sind da bsp. "auf das Trinken verzichtet, da eine Erkältung im Anflug ist". Oder "das Glas Bier abräumen lassen, weil ein Streit ausbrach und ich früher dann immer trank." Oder: "Die geplante Trinkmenge nicht ausgeschöpft." Aber auch die Schwierigkeiten, bsp. "mein Bedürfnis nach Ruhe steigerte sich während des Trinkens, obgleichd er Alkohol bereits wirken sollte." Die allermeisten machen all das nicht so. Leider! Sie wollen ja KT, damit man ihnen nicht anmerkt, dass sie "nicht trinken können". Dann "gehört doch ein TTB nciht auf den Tisch, weil dann alle sehen, wer ich bin. Erst wird alles im Kopf notiert, später vergessen, noch später gleich weggelassen und noch später sind bald die Trinkmengen wie die Vorausplanung als lästuig entfallen. Am Ende ist jemand der sagt, ich verstehe nicht, warum KT nicht funktioniert hat, warum ich wieder blau gefahren bin. Es gibt weniger anspruchsvolle Möglichkeiten des KT, dann schreibe ich das k klein, also kT. Sie können gut gehen, müssen nicht. Da wäre Dein Wunsch einzuordnen, feste Trinkplanung für vorausgeplante Ereihgnisse plus quasi festgelegte Trinkanlässe aus spezifischer Situation heruas, bsp. Essengehen. Je weniger Elemente des KT Du in Dein kT einbaust, desto eher, und ich denke exponentiell eher, geht es schief. Aber ich habe ja auch eine andere Trink- und später Abstinenzerfahrung gesammelt. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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16.01.2012, 01:03
Beitrag
#84
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Vielen lieben Dank, dass Ihr Euch, trotz meines ganzen Gedankenwirrwars, noch ernsthaft mit meinem Fall auseinandersetzt!
Wer kann dieser Fachmann sein? Ich bin nicht sicher, ob der Firmenbeauftragte dazu wirklich fähig ist. Außerdem ist er nur alle 4-6 Wochen mal bei uns. Ich könnte ihn zwar anrufen oder E-Mails schicken, aber Gespräche unter 4 Augen wären mir da doch lieber. Also an wen soll ich mich wenden? |
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16.01.2012, 01:18
Beitrag
#85
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14059 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Deinen Hausarzt, eine einschlägige SHG, eine Alkoholberatungsstelle. Das Bild ergibt sich nach und nach, weil Du immer mehr entdecken und erfahren wirst. Die Kriterien befinden sich bsp. im ICD-10/11 und im DSM-V. Weiterhin haben viele Erfahrung in der Einschätzung, die gerade zu Beginn oftmals realistischer ist als die Selbsteinschätzung. Für Dich gut einschätzbar ist vor allem, wo Du nicht mehr stehst. Das erfährst Du in SHG.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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16.01.2012, 02:23
Beitrag
#86
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Vielen lieben Dank, dass Ihr Euch, trotz meines ganzen Gedankenwirrwars, noch ernsthaft mit meinem Fall auseinandersetzt! Nur zu dem Punkt: So ein Gedankenwirrwar ist völlig normal. Du hast wirklich die Fähigkeit, Deine Gedanken gut lesbar und verständlich zu beschreiben - und Deinen Humor hast Du in dem einen oder anderen Beitrag auch schon bewiesen. Da hatten wir schon ganz andere Kandidaten. Ich denke, dass Du hier gut weiterkommen wirst. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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18.01.2012, 21:02
Beitrag
#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Liebes Tagebuch,
gerade passieren Sachen, die lenken mich ganz schön von dieser Sache hier ab. Und das sogar noch positiv Ansonsten war ich heute ja bei meiner ausgesuchten Ärztin. Ich hab ihr die Lage geschildert und sie machte den Eindruck, als wüßte sie, worüber ich rede. Sie kannte sich mit den Werten aus, konnte mir auch aus dem Stehgreif sagen, dass die Ermittlung des GOT(?)-Werts 90 Euro kostet und ich es selbst zahlen müßte. Ansonsten hab ich halt das "Glück", dass ich schon 35 Jahre alt bin und somit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen kann. Ich nehme mir mal die Freiheit und nutze ich die Krankenkasse, nachdem ich in den letzten 11 Jahren nur ein mal beim Arzt war (Zahnarzt ausgenommen). Es springt sogar eine Reihe von Impfungen dabei raus. Was man alles auffrischen muß, außer Tetanus. Erstaunlich... Das Gespräch war noch nicht sehr intensiv, kann ja auch nicht wirklich. Freitag wird mir jedenfalls mal Blut abgenommen. Danach reden wir weiter. Lange Rede, kurzer Sinn: Sollte mir die Untersuchung nichts nützen, hab ich wenigstens eine anscheinend kompetente Ärztin gefunden und kein Geld verloren. Oh, warte... 10 Euro Praxisgebühr Leider mußte ich meinen Dienst für morgen tauschen und kann deshalb nicht zum MPU Info Abend. Mal sehen, vielleicht gehe ich Mittags vorm Dienst da noch vorbei und frage mal so nach. Sind ja angeblich auch nur Menschen... Den Strafbefehl hab ich "meinem" Anwalt geschildert und wir sind beide der Meinung, dass wir dagegen nicht vorgehen werden. Auch nicht zur "Zeitverzögerung". Sieht für mich irgendwie sinnlos aus. Das war es erstmal wieder. Schöne Grüße |
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18.01.2012, 23:02
Beitrag
#88
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26846 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Nachdem sich die FSST schon gemeldet hat ist weitere Verzögern tatsächlich sinnlos.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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20.01.2012, 11:41
Beitrag
#89
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 21.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43278 |
"Nie wieder Alkohol!" spielte bei dir und in deinem Freundeskreis offenbar auch früher schon eine Rolle. Warum habt ihr euch das damals geschworen? Wieso wolltet ihr nie wieder Alkohol trinken? Was verändert eine Zahl an der Beständigkeit dieses Vorsatzes?
Mir persönlich sagt eine Zahl weniger als meine körperlichen Symptome. Ich konnte meinen Wert von 1,81‰ nicht einschätzen. Ist das nun viel oder wenig? Ich habe sonst auch nicht weniger getrunken und ich habe doch nicht mehr getrunken als gesellschaftlich toleriert wurde. Die körperlichen Symptome waren dank meiner Gewöhnung auch vernachlässigbar. Das war bei dir ja anders, wenn du dir immer wieder geschworen hast "Nie wieder Alkohol!". Wieso hatte dein Vorsatz immer nur bis zur nächsten Gelegenheit Bestand? Was kannst du tun damit dein Vorsatz diesmal länger Bestand hat als bis zur nächsten Gelegenheit? Was sind die Vorzüge des Alkohols die dich immer wieder deine Vorsätze haben vergessen lassen? Wenn ich unterstelle, dass die Sorge um deine Gesundheit auch bei den früheren Vorsätzen bereits eine Rolle spielte. Warum sollte sie diesmal eine höhere Priorität gegenüber den positiven Wirkungen des Alkohols genießen? Btw. ich finde es nicht so schlimm, wenn du dir ab und zu mit deiner Freundin eine Flasche Wein teilst. Wichtig ist eben, dass ihr halbwegs gleichmäßig teilt und es nicht zur Gewohnheit wird. Besser wäre es natürlich, wenn jeder nur ein Glas trinkt. |
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20.01.2012, 18:15
Beitrag
#90
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Ich sehe schon, das mit dem "Schwur" und "nie wieder Alkohol" kam falsch rüber.
1. haben wir das nie ernsthaft gesagt 2. gibt es ein Lied von Illegal2001, das genauso heißt. -> YouTube 3. deshalb haben wir es immer scherzhaft gesagt Klar hatte ich am Morgen danach einen Kater, so wie wahrscheinlich 90% der Menschen, die an einem Abend viel trinken. Aber der vergeht nun mal nach ein paar weiteren Stunden. Das ist kein Symptom, das ist "normal". Für den Kater muß ich auch nicht 6,5 Liter Bier trinken, der kommt auch bei wesentlich geringeren Mengen. Ich schätze es sehr, dass Du meinen Thread liest und Dir Gedanken darüber machst, was ich hier schreibe. Daher versuche ich auch immer nach bestem Wissen und Gewissen auf Deine Fragen zu antworten. Aber diesmal hast Du aus meiner Sicht das Thema verfehlt |
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20.01.2012, 18:25
Beitrag
#91
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14059 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Krautsalat hat schon einige Ahnung. Seine Gedanken erkenne cih als nciht falsch.
@~Radfahrer~: Beor Du Truinkmengen mit Trinkwüsnchen koppelst, schaue doch, was medizinsch verträglcih sit. Das sind zum einen bsp. die Mengend er und Häufigkeiten der WHO. Zum anderen sind es jedoch die Beschränkungen, die aus der persönlchen Geschichte mit ihrer doch schon hohen Promillisierung resultiert. Kläre doch bitte mit dfen fachleuten, welche Alkoholkonsumstufe Du erreicht hast. Denn daraus resultieren die weiteren Konsummöglichkeiten. Dann kann geguckt werden, ob diese Möglichkeiten mit Deinen Konsumabsichten deckungsgleich sind oder ob Du bei Deinen Trinkwünschen zurückstecken solltest. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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20.01.2012, 19:24
Beitrag
#92
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1120 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Sie kannte sich mit den Werten aus, konnte mir auch aus dem Stehgreif sagen, dass die Ermittlung des GOT(?)-Werts 90 Euro kostet und ich es selbst zahlen müßte. Da meinte die Ärztin wohl den CDT-Wert. Der fällt tatsächlich kostenmäßig etwas aus dem Rahmen, ist aber wichtig wenn du mit kT/KT zu MPU willst. Ich hab vor 2 Jahren alleine für diesen Wert, den das Labor mir separat in Rechnung gestellt hat, 43,61 €uronen bezahlt. Die anderen Werte (MCV, GGT, GOT und GPT) hat mein Hausarzt in Rechnung gestellt. Die Kosten hierfür liegen aber (pro Wert) allesamt im einstelligen Eurobereich. Gruß |
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20.01.2012, 21:27
Beitrag
#93
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 21.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43278 |
Kann aber natürlich auch sein, dass ich das alles falsch sehe und verharmlose und Du doch Recht hast Darum wer Recht hat geht es ja nicht. Das ist kein Symptom, das ist "normal". Gut, nennen wir es nicht Symptom, sondern Nebenwirkung. Für dich ist es ganz "normal" für den "Genuss" alkoholischer Getränke einen Preis zu zahlen. Es geht auch nicht nur um den Kater. Andere, vielleicht nicht erwünschte, Nebenwirkungen des Alkoholgenusses sind Brechreiz und Gedächtnislücken. Vielleicht kann man in der Retrospektive, sofern man sich überhaupt erinnert, peinliches Verhalten ergänzen. Vielleicht fallen dir noch mehr unerwünschte Nebenwirkungen ein? Du hast also den Preis bezahlt und das nicht nur einmal, ansonsten hättest du wohl kaum eine so hohe Gewöhnung an den Alkohol. Was waren die positiven Effekte des Alkoholkonsums die es dir Wert waren die negativen Nebenwirkungen in kauf zu nehmen? Dass der Vorsatz "Nie wieder Alkohol!" nicht todernst gemeint war dachte ich mir schon. Aber schwingt in diesem Running Gag nicht trotzdem ein gewisses Bewusstsein dafür mit, dass man sich die Nacht davor nicht unbedingt etwas Gutes getan hat? So eine Art schlechtes Gewissen, das man durch Humor etwas entkräftet um es ein wenig von sich zu schieben? |
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21.01.2012, 09:45
Beitrag
#94
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1288 Beigetreten: 05.07.2010 Wohnort: Cool Blue Mitglieds-Nr.: 54729 |
Liebes Tagebuch, Hallo lieber Tagebuchschreiber gerade passieren Sachen, die lenken mich ganz schön von dieser Sache hier ab. Und das sogar noch positiv Das ist doch klasse! Ansonsten war ich heute ja bei meiner ausgesuchten Ärztin. Ich hab ihr die Lage geschildert und sie machte den Eindruck, als wüßte sie, worüber ich rede. Sie kannte sich mit den Werten aus, konnte mir auch aus dem Stehgreif sagen, dass die Ermittlung des GOT(?)-Werts 90 Euro kostet und ich es selbst zahlen müßte. Das hat ja @ Laut Gebührenordnung kostet der CDT 35,xy€ dazu kommen noch ein paar Auslagen... Ansonsten hab ich halt das "Glück", dass ich schon 35 Jahre alt bin und somit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen kann. Das gilt aber nicht für alle Untersuchungen, die "Vorsorge" wird nicht alle 4-6 Wochen übernommen... In Summe solltest Du aber nicht mehr als ca. 60€ bezahlen müssen. -------------------- Zitat (Netiquette) Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre. |
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21.01.2012, 10:00
Beitrag
#95
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25040 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Für mich ist es nicht normal, einen Kater nach Alkoholgenuß zu haben. Ich trinke aber auch geringere Mengen. Allerdings ohne daß ich mich da besonders einschränke, das ist für mich ganz normal.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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23.01.2012, 16:03
Beitrag
#96
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
So, liebe Leute, nur mal kurz, ich habe gerade andere "Sorgen" und kann mich gar nicht großartig um dieses Problem kümmern. Etwas ganz anderes hat es völlig in den Hintergrund gedrängt...
Trotzdem war ich gerade bei der FEB, habe dort meine Einverständniserklärung persönlich abgegeben um einen Blick in meine Akte werfen zu können. Ging alles ganz problemlos. Es stand aber auch nichts drin, was mich nach vorne gebracht oder zurück geschmissen hätte. Als Randnotiz vielleicht: Immernoch abstinent und kein Problem damit. @ @ mir: Wir reden hier nicht über Genuß, wenn ich am Wochenende unterwegs war. Dann war es Konsum oder auch Mißbrauch... Jedenfalls im Nachhinein betrachtet. Wenn ich Abends mit meiner Freundin die Flasche Wein getrunken habe, das würde ich als Genuß einstufen. Danach hatte ich auch keinen Kater. @ krautsalat: Du willst mich wohl schon auf das Gespräch vorbereiten Nein, mehr Nebenwirkungen fallen mir dazu auch nicht ein. War alles schon dabei. Das ärgerliche ist halt, dass der nächste Tag komplett im Eimer ist. Peinliches Verhalten habe ich nicht an den Tag gelegt. Jedenfalls wenn man davon absieht, dass ich dann doch auf die Tanzfläche ging und den "Frosch im Mixer" machte... Aber welcher Mann kann sich schon gut auf der Tanzfläche bewegen... Das hatten wir aber schon geklärt, dass ich kein Kind von Traurigkeit bin und dass ich bestimmt bei einigen Gelegenheiten auch schon mehr als 2,03‰ im Blut hatte. Wenn ich Abends trank und am nächsten Tag lag nichts an, dann machte ich mir keine Gedanken über den Konsum. Ich trank, weil alle tranken, die Abende verliefen "normal", es war gesellig, es war heiter, es war lustig. Keiner in der Gruppe machte Ärger. Und wir gerieten auch nicht groß in Ärger. Wenn doch mal ein Fremder provozierte, stellte ich mich mit dem Rücken zu demjenigen dazwischen und deeskalierte so die Situation. Willst Du einen ganz banalen "Vorteil" wissen, den man mit Alkohol im Blut hat? Jedenfalls ist es bei mir so: Man hat ja irgendwann, wenn es im Raum voller ist, immer das Gefühl, dass sich alle Leute grundsätzlich da verbeidrängen, wo man gerade steht. Ein paar fragen noch relativ höflich, der Großteil drängt sich aber einfach mit Ellbogen und auf die Füße treten durch. Wenn ich nüchtern bin, bekomme ich dadurch schlechte Laune, weil ich das extrem Unhöflich, ja sogar unsozial finde. Vor allem, wenn nach dem auf den Fuß treten weder ein "Schulligung" noch sonst eine Regung kommt. Ich sage zwar nichts, bin aber extrem genervt. Mit Alkohol war mir das relativ egal. Ja, Alkohol macht gleichgültig. Manchmal ist das aber auch nicht schlecht. Dass Alkohol ein Gift ist und dem Körper schadet, ist mir und uns schon klar. Insofern stimmt Deine Annahme. Mit Humor wird vielem der Ernst genommen. @ Cornelius: Mein "Trinkwunsch" wäre einmal pro Woche das Glas Wein zum Abendessen gewesen. Aber auch darauf kann ich verzichten. Nicht nur für die MPU, sondern auch für die Zukunft. Wenn ich lese was die WHO empfiehlt, finde ich das schon relativ viel. Mein "Problem" ist, dass Alkohol trinken nicht funktioniert wie das Punktezählen von Weight Watchers. Was ich heute an Punkten nicht verbrauche, kann ich morgen essen... Ansonsten wäre ich wohl am Ende eines Monats bei den Mengen, die von der WHO angegeben werden. Schöne Grüße |
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23.01.2012, 20:12
Beitrag
#97
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
So, liebe Leute, nur mal kurz, ich habe gerade andere "Sorgen" und kann mich gar nicht großartig um dieses Problem kümmern. Etwas ganz anderes hat es völlig in den Hintergrund gedrängt... Kein Problem. Hier will Dich niemand antreiben. Wenn Du den Kopf wieder frei hast, geht es weiter. Das ist allein Deine Entscheidung. Der Rest hört sich soweit auch ganz gut an. Wenn Du ein paar Minuten Zeit hast, kannst Du Dich ja alle paar Tage oder so mal melden. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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23.01.2012, 20:54
Beitrag
#98
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 311 Beigetreten: 30.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62768 |
Danke @ Ichtyos. Ich weiß die entspannte Art und Eure Geduld hier sehr zu schätzen.
Was ich aber vorhin vergessen habe: In der Akte steht nichts von Aussagen, die ich gegenüber den Beamten gemacht habe(n könnte). Ganz zu Anfang dieses Threads hieß es ja mal, dass ich mir evtl. einen Vorteil genommen haben könnte, wenn ich zugegeben hätte, dass ich wußte, dass auch Fahrrad und Alkohol zu Problemen führen könnten. Was bedeutet das nun, dass davon nichts in der Akte steht? Schöne Grüße |
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23.01.2012, 21:06
Beitrag
#99
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26846 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Das bedeutet nichts. Heb Dir das Argument für die MPU auf.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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23.01.2012, 22:47
Beitrag
#100
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ich verstehe allerdings nicht, warum dieses Bewußtsein bei der MPU positiv gewertet werden sollte?
Es geht bei der MPU ja um zukünftiges Verhalten. Wenn jemand sagt, er habe eine bestimmte Art von Verstößen aus Unwissenheit begangen, kenne sich jetzt aber besser aus, dann sollte das doch kein Nachteil sein gegenüber jemanden, der die Vorschriften kannte aber nicht genügend darauf geachtet hat, sie einzuhalten. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.01.2026 - 07:47 |