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> Schilderwald: Schattenfell will ein Haltverbot korrigieren
MisterOJ
Beitrag 09.05.2011, 17:03
Beitrag #51


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Zitat (Schattenfell @ 07.05.2011, 01:20) *
So: nachdem mir heute Vormittag noch ein paar Mal der Kragen geplatzt ist, habe ich jetzt einfach mal bei der Verkehrsüberwachung angerufen.

Ohhh - was komtm jetzt...?? unsure.gif

Zitat (Schattenfell @ 07.05.2011, 01:20) *
Und ich bin immer noch ein bisschen sehr erstaunt, nicht nur, dass ich dort sofort eine Gesprächspartnerin fand, verlief das Gespräch äußerst konstruktiv und freundlich
....

Vielleicht liest die Dame ja auch (heimlich) im VP mit.... whistling.gif

Zitat (Schattenfell @ 07.05.2011, 01:20) *
sie hat mir sogar angeboten, mit mir über meine ganzen anderen Sorgen zu sprechen, die ich in Wedel ausfindig gemacht habe blink.gif

blink.gif blink.gif Hast du denn neben den beschilderungstechnischen Dingen auch noch andere Sorgen
(Das ist ja quasi ein Blakno-Scheck zum


Zitat (Schattenfell @ 07.05.2011, 01:20) *
Auch wenn wir nicht zum gewünschten Ergebnis kamen, fand ich das Telefonat wirklich sehr konstruktiv — das hatte ich wirklich nicht erwartet. Ich hoffe, ich habe das jetzt zu so später Stunde einigermaßen korrekt wiedergegeben.

Ich hab alles gut verstanden wavey.gif
(Danke für deinen umfassenden Bericht)

OJ


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Schattenfell
Beitrag 18.05.2011, 23:08
Beitrag #52


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Zitat (MisterOJ @ 09.05.2011, 18:03) *
Ohhh - was komtm jetzt...?? unsure.gif


Mir geht ja seit des Telefonates diese Grenzmarkierung nicht mehr aus dem Kopf:



Ich bin mir nicht sicher, wie der genaue Wortlaut des Gespräches war, aber ich glaube, es ging darum, mit dieser Grenzmarkierung das Parken in dem Bereich zu unterbinden (na gut, dass das die Intention war ist nicht schwer zu erraten, sonst hätte man sich die Mühe ja nicht gemacht) think.gif Nun verlängert eine Grenzmarkierung ja eigentlich an bestimmten Stellen ein Halt- oder Parkverbot, etwa an Einmündungen, Kreuzungen und Bushaltestellen, ohne aber selber ein Verbot erwirken zu können. Ich glaube aber, dass das an einem beschilderten Haltverbot gar nicht funktioniert, denn wenn ich ein Schild aufstelle, dass ein Haltverbot an dieser Stelle enden oder beginnen soll, wäre es ja reichlich verquer, diesen Bereich noch mal mit einer Grenzmarkierung umzudefinieren.

Hier hat man offenbar versucht, innerhalb der Kurve das Halten zu verbieten. Das klappt meines Erachtens nicht, weil die Markierung selber kein Haltverbot erwirken kann und ansonsten sowieso mit der Beschilderung im Konflikt stünde; selbst wenn man das außer Acht ließe gäbe es ja allenfalls ein Haltverbot am Freitagvormittag. Kann man die Sache eventuell noch mit der Feuerwehrzufahrt gegenüber retten, wenn man das ganze als schmale Fahrbahn ansieht und die Grenzmarkierung das verdeutlichen soll?



Dass die Feuerwehr hier keine leichte Anfahrt hat, ist ja kein Geheimnis, ein oder zwei Mal steckte ich ja schon mit meinem Polo in der Kurve fest und musste rangieren, weil jemand meinte, an der urkomischsten Stelle parken zu müssen.

Was meint ihr dazu? think.gif
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Ichtyos
Beitrag 18.05.2011, 23:23
Beitrag #53


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Ich bin derzeit mit einem deutlich größeren PKW als einem Polo unterwegs rolleyes.gif . Bei dem zweiten Bild müsste ich problemlos durchkommen. wavey.gif


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Schattenfell
Beitrag 18.05.2011, 23:32
Beitrag #54


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Zitat (Ichtyos @ 19.05.2011, 00:23) *
Bei dem zweiten Bild müsste ich problemlos durchkommen. wavey.gif


Aber nicht, wenn sich von hier aus gesehen noch jemand auf die Grenzmarkierung stellt und ein dritter Wagen noch neben den beiden linken Wagen parkt — dann wird es langsam eng. Nachts herrschen hier mitunter wirklich arge Parkplatzprobleme, was aus den tagsüber geschossenen Bildern gar nicht hervorgeht.

Problematisch ist aber eher die Stelle hinter der Kurve, wenn links jemand parkt und die Leute rechts auf dem komischen Parkstreifen nicht bis an die Hecke fahren, weil die Beifahrer ja auch noch aussteigen wollen.
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Ichtyos
Beitrag 19.05.2011, 00:39
Beitrag #55


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Okay. Mit meinem alten Astra F hätte ich sicher noch kein Problem gehabt. Aber auch mit meinem aktuellen Wagen (der ist deutlich größer) sollte ich dann noch durchkommen - enges Rangieren habe ich beim Ankoppeln von Wohnwagen reichlich geübt - ging im cm-Bereich.

Allein aufgrund der Bilder würde hier ich sicher nicht zurückschrecken. Wenn es zu eng würde, ist die 110-Hotline meiner Erfahrung nach hilfreich (hatte ich bislang einmal mit Wohnwagen am Haken - die anrückende Streife war freundlich und kompetent). Wenn ich mich sonst definitiv nicht mehr durchtrauen würde, könnte ich schon mal den Q-Tipp geben. whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 19.05.2011, 00:43
Beitrag #56


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Zitat (Ichtyos @ 19.05.2011, 01:39) *
Wenn es zu eng würde, ist die 110-Hotline meiner Erfahrung nach hilfreich (hatte ich bislang einmal mit Wohnwagen am Haken - die anrückende Streife war freundlich und kompetent). Wenn ich mich sonst definitiv nicht mehr durchtrauen würde, könnte ich schon mal den Q-Tipp geben. whistling.gif


Vor ein paar Wochen fuhr recht unmotiviert ein größerer Wagen der Freiwilligen Feuerwehr hier hindurch, zwei Personen liefen vorweg und guckten immer ganz angestrengt, ob der Wagen noch durchpasst think.gif Hat da jemand einen Kasten Bier vor die Wache gestellt, auf dass mal jemand eine Probefahrt zum Abschätzen der Zufahrtswege unternimmt? think.gif
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Ichtyos
Beitrag 19.05.2011, 02:37
Beitrag #57


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Das kann ich jetzt aus der Ferne nicht einordnen. Wäre für einen für normalen 40-Tonnen-LKW dort prinzipiell legal ein Hinkommen möglich? think.gif

Feuerwehr ist IMHO im RL weniger anspruchsvoll, was die Durchfahrtsbreiten angeht. rolleyes.gif


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wombat
Beitrag 19.05.2011, 08:21
Beitrag #58


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@Schattenfell
Zumindest bei einem Falschparker landete bei jener Tour ein bunter Zettel am Scheibenwischer. Ich habe nicht genauer hingeschaut, aber es war kein Knöllchen sondern eher etwas in der Art "Du hast die Feuerwehr blockiert. Das war böse und wir erheben hiermit den Zeigefinger. Sollte das nochmal passieren wirds schlimmer, dann erheben wir zwei Zeigefinger."
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Tortenjan
Beitrag 19.05.2011, 09:20
Beitrag #59


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Zitat (Schattenfell @ 06.05.2011, 08:54) *
Zitat (MrGracy @ 06.05.2011, 08:30) *
Na dann versuch möglichst schnell den Abgeschleppten ausfindig zu machen


Wie Stelle ich das am klügsten an? Halterabfrage mit dem Kennzeichen? „Der wurde unrechtmäßig abgeschleppt“ dürfte als Begründung ja kaum herhalten think.gif


Häng doch mal einen Zettel an den Schildermast: "Hier ist Abschleppen widerrechtlich. Nähere Information unter www.verkehrsportal.de MfG Schattenfell"


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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CvR
Beitrag 19.05.2011, 10:48
Beitrag #60


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Zitat (Schattenfell @ 19.05.2011, 00:08) *
Mir geht ja seit des Telefonates diese Grenzmarkierung nicht mehr aus dem Kopf:

Ist das überhaupt eine "echte" Grenzmarkierung? Oder eher eine verkorkste "das-sollte-eigentlich-eine-Sperrfläche-werden-Fläche"? Irgendwie finde ich diese bogenförmige Linie außen um die Spitzen herum ein wenig gewöhnungsbedürftig. Ich kenne eigentlich nur solche Grenzmarkierungen, bei denen die "Spitzen" tatsächlich in die Fahrbahn hineinragen think.gif Darf das so sein? Oder richtet sich die Markierung in dieser Ausgestaltung eher an den Blumenbeetseitigen Verkehr? think.gif

Aber nehmen wir ruhig mal an, das sei eine Grenzmarkierung, umrundet von einer Fahrbahnmarkierung. Dann wäre es offensichtlich, dem gMv folgend, eine Grenzmarkierung, die das Halten/Parken (auch?) auf dem befestigten Seitenstreifen unterbinden soll. Gibt es dort irgendwas, das das Halten/Parken in diesem Bereich auf dem Seitenstreifen untersagt? Beginnen wir bei dem Halteverbotsschild: Hat kein Zusatzzeichen, gilt damit nicht auf dem Seitenstreifen. Kann also nicht auf den Seitenstreifen verlängert werden.
Zitat (§12 StVO)
(3) Das Parken ist unzulässig [...] wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

Hier wohl eher nicht der Fall, kann daher imho nicht verlängert werden.
Zitat (§12 StVO)
(3) Das Parken ist unzulässig [...] vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Trifft hier m.E. nicht zu. Der Seitenstreifen ist ja nicht auf der Fahrbahn, sondern daneben. Damit m.E. auch auf dem Seitenstreifen nicht verlängerbar.
Zitat (§12 StVO)
(1) Das Halten ist unzulässig [...] vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Ist der gegenüberliegende Seitenstreifen "vor" einer Feuerwehrzufahrt? Und ist dieselbe überhaupt amtlich gekennzeichnet?

Angesichts dessen, dass beim Parken vor "normalen" Einfahrten explizit das "vor" und das "gegenüber auf der Fahrbahn" aufgeführt wird, bei Feuerwehrzufahrten jedoch "nur" das "vor" könnte man schon dem Glauben unterliegen, der gegenüberliegende Seitenstreifen würde vom Halteverbot der Feuerwehrzufahrt nicht tangiert think.gif Also auch da ggf. keine Verlängerungsoption?

Spannend wirds dann, wenn man die Grenzmarkierung als gültig und sich auf den Seitenstreifen beziehend interpretiert, ob man dann nicht auf der Fahrbahn, die ja von einer Grenzmarkierung nicht betroffen ist, halten und parken dürfte think.gif

Denkbar wäre dann nur noch
Zitat (§12 StVO)
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,

Das könnte eventuell vielleicht zutreffen - und Seitenstreifen sowie Fahrbahn umfassen. Gerade wegen der Schleppkurven größerer Fahrzeuge (falls sich doch mal ein (evtl. zulässiger) 40tonner dahin verirrt, vielleicht durchaus sinnvoll think.gif


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MisterOJ
Beitrag 27.05.2011, 00:03
Beitrag #61


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Zitat (Schattenfell @ 18.05.2011, 23:08) *
Mir geht ja seit des Telefonates diese Grenzmarkierung nicht mehr aus dem Kopf:



Kann ich mir von deiner Grenzmarkierung was wegfinden (is ja genu da..) rolleyes.gif ....

... brauch so ca. 3m für meine/unsere ständig fremd-zugeparkte TG-Zufahrt ranting.gif


OJ wavey.gif


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Schattenfell
Beitrag 25.06.2011, 11:07
Beitrag #62


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Mag noch mal jemand eine Einschätzung abgeben, ob es sich nun um einen Seitenstreifen, Markierungen zum Parken oder gar um einen Teil der Fahrbahn handelt? think.gif

Heute ist nämlich wieder Stadtfest und die Beschilderung ist beinahe exakt wie letztes Jahr. Nur auf die Beschilderung dieser Sperrfläche-Grenzmarkierung-Sache hat man dieses Mal verzichtet, wenngleich ich ja der Meinung bin, man hätte dort parken dürfen:



Gleich gegenüber hat man eine Lücke zwischen zwei Haltveboten gelassen. Das linke gilt ab Freitag, das rechte ab Sonnabend:



Natürlich soll da keine Lücke sein, das ist wieder so eine Man-sieht-ja-was-gemeint-ist-Sache. Als normaler Verkehrsteilnehmer, beispielsweise als Smart-Fahrer, soll man nun nicht nur raten, ob die Lücke wohl tatsächlich nicht von einem der beiden Haltverbote betroffen sein soll, man muss auch noch raten, ob das linke oder das rechte Haltverbot gilt. Wer denkt sich einen solchen Schwachsinn denn aus? Mal ganz abgesehen von der Seitenstreifen-Geschichte: wenn man so lieblose Haltverbote aufstellt, von dem Beispiel im Eingangsbeitrag mal ganz abgesehen und dann noch mit dem Abschleppdienst anrückt, um die Autos dort abzupflücken, dann finde ich das wirklich ziemlich frech.
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MisterOJ
Beitrag 27.06.2011, 22:50
Beitrag #63


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Zitat (Schattenfell @ 25.06.2011, 11:07) *
Mag noch mal jemand eine Einschätzung abgeben, ob es sich nun um einen Seitenstreifen, Markierungen zum Parken oder gar um einen Teil der Fahrbahn handelt? think.gif

Also ich seh auf deinem ersten Bild im Kurvenereich einen (mit Asphalt befestigten schmalen) Seitenstreifen. Dort hat man mittels Grenzmarkierung ein davor/danach bestehendes Seitenstreifen-Haltverbot auf den Kurvenbereich ausgedehnt (obwohl man dort nach StVO ³12, Abs.1 sicherlich sowieso nicht halten darf...)

Zitat (Schattenfell @ 25.06.2011, 11:07) *
Nur auf die Beschilderung dieser Sperrfläche-Grenzmarkierung-Sache hat man dieses Mal verzichtet, wenngleich ich ja der Meinung bin, man hätte dort parken dürfen:

Wieso das denn?? think.gif


Zitat (Schattenfell @ 25.06.2011, 11:07) *
Gleich gegenüber hat man eine Lücke zwischen zwei Haltveboten gelassen. Das linke gilt ab Freitag, das rechte ab Sonnabend:


Wie nett -man hat mal an die Kleinwagenfahrer gedacht... whistling.gif

Im Ernst: ich kann nicht erkennen, warum / dass man dort nicht parken dürfte... no.gif
(ess sein denn, das ganze liegt in einer "PArkverbotszone")


OJ wavey.gif


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Schattenfell
Beitrag 16.07.2012, 21:01
Beitrag #64


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Zitat (Schattenfell @ 19.05.2011, 00:08) *


Auf dem Ding parken ja ständig Verkehrsteilnehmer drauf und einer davon hat gerade ein Knöllchen am Scheibenwischer — wegen Parkens auf der Sperrfläche, Zeichen 298. Gut zu wissen, woher der Wind weht whistling.gif Habe mal einen kleinen Brief getippt und dazugeklemmt, vielleicht ergibt sich ja eine neue Brieffreundschaft whistling.gif

Wie argumentiert man denn eigentlich in so einem Fall? Einfach ganz stumpf die Zeichnung von Zeichen 298 und 299 anführen und sagen, nee, das war keine Sperrfläche, auf der das Fahrzeug steht?
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.07.2012, 21:45
Beitrag #65


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da brauchst du aber einen wohlgesonnenen Amtsrichter, der das nicht als Sperrfläche nach msdwgi sieht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.07.2012, 22:11
Beitrag #66


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Zitat (Schattenfell @ 16.07.2012, 22:01) *
Wie argumentiert man denn eigentlich in so einem Fall?

Ich würde nur darauf hinweisen das dort KEIN Zeichen 298 markiert ist, sonst nichts whistling.gif


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mir
Beitrag 16.07.2012, 22:27
Beitrag #67


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Da Richter und Bußgeldbehörden meist nicht selber nachschauen und den Angaben der Kontrolleure scheinbar blind glauben, würde ich das Foto mitschicken, dazu Auszüge der verschiedenen Markierungsarten aus der StVO. Darunter dann noch ein Hinweis, was was ist ...


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oscar_the_grouch
Beitrag 16.07.2012, 23:56
Beitrag #68


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Antwort Bussgeldstelle: " also ICH würde dort NIE auf die Idee kommen zu parken"
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Ichtyos
Beitrag 16.07.2012, 23:58
Beitrag #69


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crybaby.gif


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Cabronito
Beitrag 17.07.2012, 00:45
Beitrag #70


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ICH auch nicht whistling.gif

Tante Edit hat mir noch geflüstert: Das 283 ist doch auch Käse, ausser es soll wirklich nur für die Fahrbahn gelten. laugh2.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Speck ftw
Beitrag 17.07.2012, 01:15
Beitrag #71


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Legal kommt man doch eh nicht auf die Fläche, weil man die Fahrbahnbegrenzung überfahren müsste. thread.gif


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Achim
Beitrag 17.07.2012, 06:59
Beitrag #72


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Aber Fahrbahnbegrenzungen darf ich doch überfahren think.gif


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Speck ftw
Beitrag 17.07.2012, 07:15
Beitrag #73


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Zitat
a) Fahrzeugführer dürfen die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
(StVO)


Die StVO nennt nur Ausnahmen, in denen das Überfahren erlaubt ist, etwa dann, wenn man zu seinem Grundstück möchte und anders nicht kann.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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schilderwald
Beitrag 17.07.2012, 07:30
Beitrag #74


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Wie gut, das es noch Parkflächenmarkierungen gibt:

Zitat
Anlage 2 StVO
Nummer 74
....
Erläuterung
....
Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert sind, dürfen diese überfahren werden.
wavey.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Achim
Beitrag 17.07.2012, 08:40
Beitrag #75


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Zitat (Speck ftw @ 17.07.2012, 08:15) *
Zitat
a) Fahrzeugführer dürfen die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
(StVO)


Vielleicht solltest Du mal alles lesen.
Zitat
Ge- oder Verbot
1.
a) Fahrzeugführer dürfen die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
b) Trennt die durchgehende Linie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr ab, ist rechts von ihr zu fahren.
c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.
d) Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn nicht parken (§ 12 Absatz 2), wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt.
2.
a) Links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie dürfen Fahrzeugführer nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.
b) Fahrzeugführer dürfen die Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren.

Erläuterung
1.
Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab.
Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen.
2.
a) Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen.
b) Wird durch Zeichen 223.1 das Befahren eines Seitenstreifens angeordnet, darf die Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie zur Markierung von Fahrstreifen einer durchgehenden Fahrbahn (Zeichen 340) überfahren werden.
c) Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
d) Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und die Benutzer von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert werden.
e) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.


Und hier ist die Linie Fahrbahnbegrenzung. Damit darf ich sie also überfahren.


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Mitleser
Beitrag 17.07.2012, 08:42
Beitrag #76


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Zitat (Achim @ 17.07.2012, 09:40) *
Damit darf ich sie also überfahren.

Worauf bezieht sich Dein damit? Ich sehe in Deinem Vollzitat keine passende Stelle. think.gif
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columbo
Beitrag 17.07.2012, 08:50
Beitrag #77


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Zitat (Speck ftw @ 17.07.2012, 02:15) *
Legal kommt man doch eh nicht auf die Fläche, weil man die Fahrbahnbegrenzung überfahren müsste. thread.gif


Wenn ich mich recht entsinne, wurde Wattestäbchen einmal fast für unzurechnungsfähig erklärt, weil er eine solche Begrenzung nicht überfahren wollte.
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Achim
Beitrag 17.07.2012, 08:52
Beitrag #78


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Zitat (Achim @ 17.07.2012, 09:40) *
Zitat
Ge- oder Verbot
1.
c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.

a) Links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie dürfen Fahrzeugführer nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

Erläuterung
2.
a) Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen.
d) Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und die Benutzer von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert werden.
e) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.


In Verbindung mit § 12 StVO muss ich bei vorhandenem Seitenstreifen diesen zum Parken benutzen. Also darf/muss ich dazu die durchgehende Linie als Fahrbahnbegrenzungslinie überfahren. Selbst wenn diese einen Sonderweg abgrenzt, darf ich nach V 46 diese Linie überfahren. Das war bis V 45 unzulässig.


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Beitrag 17.07.2012, 12:02
Beitrag #79


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Zitat (Achim @ 17.07.2012, 09:52) *
In Verbindung mit § 12 StVO muss ich bei vorhandenem Seitenstreifen diesen zum Parken benutzen. Also darf/muss ich dazu die durchgehende Linie als Fahrbahnbegrenzungslinie überfahren.
Müssen ja, dürfen nach Wortlaut nein.

Zitat (Achim @ 17.07.2012, 09:52) *
Selbst wenn diese einen Sonderweg abgrenzt, darf ich nach V 46 diese Linie überfahren.
Bei Parkständen gilt nach V46 nicht "selbst wenn" sie einen Sonderweg abgrenzt, sondern "nur wenn". Ohne Sonderweg darf sie nur für Grundstückszufahrten überfahren werden.

-> handwerklicher Fehler, den man mit gMv unstreitig korrigieren kann und dies würde auch ein Gericht unproblematisch so sehen. Aber eigentlich ...
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