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> Hilflosigkeit-riesige Scham- Rückfall, es fällt mir sehr, sehr schwer....
Thomaygo
Beitrag 20.04.2011, 09:36
Beitrag #701


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Zitat (Burkhard @ 20.04.2011, 10:21) *
Und was soll das bringen? Das Problem ist doch ersteinmal nicht der Führerschein, sondern der Zuspruch zum Alkohol und der Rückfall. Alles sollte auf die Bewältigung dieses Problems gerichtet werden, dann bestehen auch realistische Chancen den FS wieder zu bekommen.

Natürlich ist der Alk das eigentliche Problem und an dem arbeitet Uli ja auch intensiv;
der Führerschein ist nur ein Nebenkriegsschauplatz und daher nur bedingt geeignet die eigentliche Problematik zu unterstützen.

Rechtlich vorgeworfen wird Uli nur das Fahren unter Medikamenteneinfluss.
Soweit ich weiß, ist der Rückfall nirgendwo bekannt.

Edith wollte, dass ich nochmal nachfrage:

@burkhard
Du kannst es wahrscheinlich besser abschätzen:
Hälst Du die Idee zumindest für einen Versuch wert??


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Burkhard
Beitrag 20.04.2011, 10:29
Beitrag #702


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Zitat (Thomaygo @ 20.04.2011, 09:36) *
@burkhard
Du kannst es wahrscheinlich besser abschätzen:
Hälst Du die Idee zumindest für einen Versuch wert??

Ich kenne mich in diesem Rechtsgebiet nicht aus, insofern wären alle Antworten nur Spekulationen und Bauchgefühle. Ich halte mich lieber an rechtlich fundierte Antworten. Daher kann ich auch keine Abschätzung abgeben. dry.gif


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Thomaygo
Beitrag 20.04.2011, 11:39
Beitrag #703


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Sorry,
hatte Dich irrtümlicherweise in die Juristen-Ecke gestellt blushing.gif


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Mr.T
Beitrag 20.04.2011, 12:06
Beitrag #704


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Zitat (Thomaygo @ 20.04.2011, 10:10) *
Ein guter Anwalt könnte vielleicht versuchen anzufragen, ob es die Möglichkeit auf einen Deal gibt:

Du verzichtest auf sämtliche Einspruchsmöglichkeiten (z.B. Einflussgrenzen,Strafbarkeit,etc.)
und akzeptierst dafür ein 3-monatiges Fahrverbot mit Feststellung deiner Fahreignung.
Wie soll denn ein Richter die Eignung feststellen? Doch wohl nur, wenn durch Maßnahmen nach der Tat die Eignung wiederhergestellt wurde. Kann Uli die Teilnahme an einer solchen Maßnahme nachweisen?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Q-Treiberin
Beitrag 20.04.2011, 12:28
Beitrag #705


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Zitat (Thomaygo @ 20.04.2011, 12:39) *
Sorry,
hatte Dich irrtümlicherweise in die Juristen-Ecke gestellt blushing.gif
@Burkhard sichert nur das Einkommen einiger Juristen.... whistling.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Thomaygo
Beitrag 20.04.2011, 12:42
Beitrag #706


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@Mr.T
Danke für den Hinweis wavey.gif
Dachte,es reicht, wenn der Richter nen "netten" Satz reinschreibt nach dem Motto:
"durch die Tat ist @Tnixm nicht als ungeeignet zum Führen von KFZ anzusehen".
Wäre wohl etwas zu einfach...

Eine Absprache " wenn er den Kurs xy macht,dann bleibt die Fahreignung erhalten" wäre aber denkbar??

Denkst Du ein Versuch in die Richtung könnte Sinn machen??


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Zitat (Netiquette)
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Mr.T
Beitrag 20.04.2011, 13:24
Beitrag #707


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Zitat (Thomaygo @ 20.04.2011, 13:42) *
Eine Absprache " wenn er den Kurs xy macht,dann bleibt die Fahreignung erhalten" wäre aber denkbar??
Nö. Näheres siehe hier.


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Gruß Mr.T

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Uwe W
Beitrag 20.04.2011, 16:08
Beitrag #708


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Zitat (Mr.T @ 20.04.2011, 12:06) *
Wie soll denn ein Richter die Eignung feststellen? Doch wohl nur, wenn durch Maßnahmen nach der Tat die Eignung wiederhergestellt wurde. Kann Uli die Teilnahme an einer solchen Maßnahme nachweisen?
Wie der Richter zu der Feststellung kommt, dass die Kraftfahreignung wiederhergestellt wurde, ist im Gesetz (Strafgesetzbuch) nicht geregelt. Insofern könnte im Prinzip auch die verstrichene führerscheinlose Zeit zusammen mit der in einer Gerichtsverhandlung gezeigten Einsicht des Angeklagten ausreichend sein, um zu dieser positiven Festtellung zu kommen. Nicht ausreichend für die positive Feststellung ist es aber in der Tat, wenn sich die wiedergewonnene Kraftfahreignung erst durch einen später zu belegenden Kurs ergeben soll.

Wenn es nach Einspruch gegen den Strafbefehl in einigen Monaten zur mündlichen Verhandlung kommt, dann stellt sich ohnehin die Frage, ob die Fahrerlaubnis noch zu entziehen ist oder ob es bei einem Fahrverbot bleibt, welches durch die führerscheinlose Zeit abgegolten ist. Denn der Strafrichter darf die Fahrerlaubnis nur entziehen, wenn er zum Zeitpunkt des Urteils von der Ungeeignetheit überzeugt ist. Insofern ist es möglich, dass die Fahrerlaubnis dann gar nicht entzogen wird. Wenn es zu keiner positiven Feststellung der Kraftfahreignung kommt, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde aber immer noch die Kraftfahreignung überprüfen. Meines Erachtens kann dann aber nur ein ärztliches Gutachten gefordert werden nach § 14 oder aber eine verkehrsrechtliche MPU nach § 11 FeV angeordnet werden. Eine Alk-MPU wäre nur denkbar, wenn die Behörde von dem Rückfall erfährt. Eine Betäubungsmittel-MPU kann nur angeordnet werden, wenn das äG eine missbräuchliche Einnahme des Arzneimitels feststellt.

Wenn der Führerschein in der mündlichen Verhandlung zurückgegeben werden sollte es aber zu keiner positiven Feststellung der Kraftfahreignung kommt, dann besteht übrigens die Möglichkeit, die Einleitung des Verfahrens der Führerscheinbehörde noch dadurch hinauszuschieben, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.

Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann übrigens noch bis zur Urteilsverkündung zurückgenommen werden. Nach Beginn der Verhandlung zur Sache zwar nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Diese wird die Zustimmung aber erfahrungsgemäß nicht verweigern, wenn sich keine neuen belastenden Fakten ergeben haben. Insofern ist das rechtliche Risiko im Falle eines Einspruchs kalkulierbar.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Tnixm
Beitrag 20.04.2011, 17:23
Beitrag #709


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danke @Uwe W

...mensch, das gibt mir aber jetzt Stoff zu denken.... aus dem Bauch heraus tendiere ich ja dazu den Strafbefehl zu akzeptieren und dennoch darauf zu hoffen, dass ein Äg von der FE - Behörde gefordert wird, statt einer MPU.

die sechs Monate jetzt sind auch sehr schnell vergangen, ob ich jetzt noch vier oder sieben mehr, also elf warte... sei´s drum .. in elf bin ich noch stabiler und mir meiner selbst sicherer, als ich es jetzt schon bin und ich denke dann schaffe ich die MPU !!!!!!!!

Zitat (Mr.T @ 20.04.2011, 13:06) *
Wie soll denn ein Richter die Eignung feststellen? Doch wohl nur, wenn durch Maßnahmen nach der Tat die Eignung wiederhergestellt wurde. Kann Uli die Teilnahme an einer solchen Maßnahme nachweisen?

allenfalls kann ich den regelmäßigen Besuch von SHG nachweisen.. in meinen und den Augen vieler Betroffener die allerbeste Maßnahme, allerdings nicht BaSt akkreditiert und durch keinerlei DIN Nummern zertifiziert... also in D ein NOGO laugh2.gif whistling.gif


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Kai R.
Beitrag 20.04.2011, 18:15
Beitrag #710


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Zitat (Tnixm @ 20.04.2011, 18:23) *
allenfalls kann ich den regelmäßigen Besuch von SHG nachweisen..

Medikamenten SHG? Weil über das andere Thema wollen wir doch besser nicht reden.

Aber Du hast doch auch eine Psychologin, die Dir hilft, oder? Diese Beratung kannst Du auf jeden Fall anführen.

Grüße

Kai


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Kai

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Mr.T
Beitrag 20.04.2011, 20:55
Beitrag #711


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Zitat (Uwe W @ 20.04.2011, 17:08) *
Zitat (Mr.T @ 20.04.2011, 12:06) *
Wie soll denn ein Richter die Eignung feststellen? Doch wohl nur, wenn durch Maßnahmen nach der Tat die Eignung wiederhergestellt wurde. Kann Uli die Teilnahme an einer solchen Maßnahme nachweisen?
Wie der Richter zu der Feststellung kommt, dass die Kraftfahreignung wiederhergestellt wurde, ist im Gesetz (Strafgesetzbuch) nicht geregelt. Insofern könnte im Prinzip auch die verstrichene führerscheinlose Zeit zusammen mit der in einer Gerichtsverhandlung gezeigten Einsicht des Angeklagten ausreichend sein, um zu dieser positiven Festtellung zu kommen.
Das ist für mich nicht vorstellbar. Nach einer langen führerscheilnosen Zeit wird der Richter feststellen, dass nicht mehr mit der notwendigen Überzeugung der Gerichtes von der Ungeeignetheit ausgegangen werden kann und deshalb auf die Entziehung verzichten. Eine wiederhergestellte Eignung wird wohl dann nicht festgestellt werden.


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Gruß Mr.T

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Gast_Tanna_*
Beitrag 20.04.2011, 22:00
Beitrag #712





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Ich lerne ja echt gern dazu.

Nur damit ich dies jetzt auch richtig verstanden habe:
Mr.T, meinst du, dass das Gericht (wegen einer langen führerscheinlosen Zeit) nicht mehr von einer Ungeeignetheit ausgeht, was aber nicht mit einer mit einer erneut hergestellten Geeignetheit gleichzusetzen ist?

Oder anders ausgedrückt: Wenn ich nicht mehr ungeeignet bin, braucht meine Eignung ja nicht erneut wieder hergestellt und somit auch nicht konstatiert werden? think.gif
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Mr.T
Beitrag 20.04.2011, 22:19
Beitrag #713


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Zitat (Tanna @ 20.04.2011, 23:00) *
Mr.T, meinst du, dass das Gericht (wegen einer langen führerscheinlosen Zeit) nicht mehr von einer Ungeeignetheit ausgeht, was aber nicht mit einer mit einer erneut hergestellten Geeignetheit gleichzusetzen ist?
Das hast du richtig verstanden.

Zitat (Tanna @ 20.04.2011, 23:00) *
Oder anders ausgedrückt: Wenn ich nicht mehr ungeeignet bin, braucht meine Eignung ja nicht erneut wieder hergestellt und somit auch nicht konstatiert werden? think.gif
Nicht richtig: Hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, dass die Eignung wiederhergestellt ist, dann ist die FSST an diese Feststellung gebunden, darf also anschließend wegen der Tat keine Eignungszweifel anmelden und eine MPU anordnen, so steht es in § 3 Abs. 4 StVG:
Zitat
Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht. Der Strafbefehl und die gerichtliche Entscheidung, durch welche die Eröffnung des Hauptverfahrens oder der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt wird, stehen einem Urteil gleich; dies gilt auch für Bußgeldentscheidungen, soweit sie sich auf die Feststellung des Sachverhalts und die Beurteilung der Schuldfrage beziehen.
Hat das Gericht lediglich festgestellt, dass nicht mehr von einer Nichteignung ausgegangen wird, besteht keine Bindung und die FSST könnte aufgrund der Straftat Eignungszweifel anmelden und könnte eine MPU (oder eine andere Überprüfungsmaßnahme) anordnen.
Du siehst, es ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.


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Gruß Mr.T

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Gast_Tanna_*
Beitrag 20.04.2011, 23:02
Beitrag #714





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Bin ja kein Jurist, und kann das Juristendeutsch auch nicht, tut mir leid! blushing.gif

Was mir mehr liegt, ist das Übersetzen in alltäglicheres Deutsch, in meinem Alltag unter "Erklären" bekannt.
Sagt das Gericht: "Du bist nicht mehr ungeeignet", dann kann die Fsst noch Zweifel an der Eignung haben und zur Beseitigung dieser Zweifel äGs, MPUs oder so anordnen.
Sagt es aber: "Du bist erneut geeignet", dann können keine Zweifel seitens der Fsst mehr angemeldet werden, die dann per MPU etc. auszuräumen wären.
Das ist das, was von deinem Posting bei mir angekommen ist. Hoffentlich stimmt es mit dem überein, was du meintest.

Wenn ich mir den Text, den du in Beitrag 707 verlinkt hattest, durchlese, dann frage ich mich, welche Möglichkeiten Uli bleiben, seine erneute Eignung unter Beweis zu stellen? Wohl nur der Diplom-Psycholgen-Besuch, oder?
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Uwe W
Beitrag 20.04.2011, 23:32
Beitrag #715


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Zitat (Tnixm @ 20.04.2011, 17:23) *
...mensch, das gibt mir aber jetzt Stoff zu denken.... aus dem Bauch heraus tendiere ich ja dazu den Strafbefehl zu akzeptieren und dennoch darauf zu hoffen, dass ein Äg von der FE - Behörde gefordert wird, statt einer MPU.

Im Falle einer Neuerteilung nach Entzug scheint mir eine MPU äußerst wahrscheinlich. Das Problem ist dann, dass Du kein Standardfall bist und deshalb der Ausgang auch bei guter Vorbereitung nicht sicher ist. Dass die verhängte Strafe erträglich ist und dass Du diese als angemessen empfindest, steht auf einem anderen Blatt. Wichtig ist aber trotzdem, dass Du bereits im Strafverfahren alle Möglichkeiten ausschöpfst, dass die Sache für Dich führerscheinrechtlich gut ausgeht.

Und da macht es schon einen Unterschied, ob Du mit anwaltlicher Unterstützung vor einem Strafrichter sitzt oder ob Du in einer MPU "die Hosen runterlassen" musst.

Die Strafjustiz schein in Rheinland-Pfalz doch eher überlastet zu sein, wenn man bereits 6 Monate auf einen Strafbefehl warten muss. Das führt dazu, dass die Richter unter Druck stehen, möglichst viele Fälle mit möglichst geringem zeitlichen Aufwand abzuschließen. Dann kommt dem Spruch "Vor Gericht und auf hoher See..." eine besondere Bedeutung zu. In Standardfällen werden die Richter eher nicht mit sich reden lassen, um sich für die Zukunft keine Blöße zu gegen. In einem Nicht-standard-Fall wie Deinem kann ich mir aber schon vorstellen, dass es zu einer Art Deal kommt: der Verteidiger gibt zu verstehen, dass er bei einem akzeptablem Ergebnis auf eine aufwändige Beweisaufnahme und auf Rechtsmittel verzichtet, und Gericht und Staatsanwaltschaft lassen sich dann auf einige günstige Formulierungen im Urteil ein, wenn sich am Strafmaß nichts wesentliches ändert.

Dass Du für den Strafrichter ein Ersttäter bist, hatte ich ja weiter oben schon geschrieben: die alten Sachen sind im Bundeszentralregister gelöscht, und aus Flensburg bekommt der Richter die letzte Versagung von 1997 nicht zu sehen (wohl aber die Führerscheinbehörde).

Insofern erscheint es mir nicht aussichtslos, dass Du nach einem Einspruch ein für Dich günstigeres Urteil bekommst.

Dem Wikipedia-Artikel über Distraneurin entnehme ich, dass dieses Medikament nur stationär verabreicht werden soll. Insofern wird es wohl nur sehr selten vorkommen, dass KfZ-Fahrten unter Einfluss dieses Mittels von einem Strafrichter verhandelt werden müssen.
Da wird es dann für den Richter nicht einfach sein, die Fragen zu klären, ob
- die Ausfallerscheinungen tatsächlich auf das Medikament zurückzuführen sind
- ob der Beschuldigte diese Ausfallerscheinungen so merkt, dass er seine eigene Fahruntüchtigkeit erkennt (das ist für eine Verurteilung wegen Vorsatz ja nötig), oder ob das Medikament auch so wirken kann, dass man unkritisch gegenüber dem eigenen Fahrstil wirkt.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, aufgrund welcher Diagnose das Medikament hätte verabreicht werden können, wenn man nicht zugeben will, dass man ein Delirium vermeiden wollte.


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Tnixm
Beitrag 21.04.2011, 09:04
Beitrag #716


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Zitat (Uwe W @ 21.04.2011, 00:32) *
Es stellt sich natürlich auch die Frage, aufgrund welcher Diagnose das Medikament hätte verabreicht werden können, wenn man nicht zugeben will, dass man ein Delirium vermeiden wollte.

genau hier sehe ich den Knackpunkt...... hm, dass in meinem Fall die MPU besonders schwer werden kann, weil kein Standart , das habe ich auch noch nicht bedacht... weia, jetzt wird das ja schwerer, anstatt leichter think.gif blink.gif

Edit : seit Januar bin ich beim Chefarzt einer psychiatrischen Einrichtung privat in Behandlung und zusätzlich bei einer niedergelassenen Psychiaterin hier in KO..dort erst seit 4 Wochen. Die Kollegin wurde mir konsiliarisch vom ersten Therapeuten empfohlen.
Deren Bestätigungen könnte ich sicher erhalten.


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Kai R.
Beitrag 21.04.2011, 10:02
Beitrag #717


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Hallo,

warum sollte die MPU schwerer werden? Die Grundmuster sind doch die gleichen. Innere Motive aufklären und Vermeidungsstrategien erarbeiten.

In mir spukt die ganze Zeit die Vorstellung einer seelischen Notlage (wg. Trennung), in deren Verlauf man mit Unruhe, Schlafstörungen etc. zu kämpfen hat. Um fit und leistungsfähig für den Vertretungsjob zu sein, verschreibt man sich fälschlicherweise das Medikament (vielleicht kennt man als Zahnarzt ja nur das, aus alten Zeiten)?

Inzwischen hat man erkannt, dass das kein Weg war und mit psychologischer Betreuung intensiv an der Aufarbeitung der Trennung und der dahinterliegenden psychologischen Muster (Verlassensängste, etc.) gearbeitet. 10 Monate gelebter Verhaltensänderung und 6 Monate nachgewiesene Medikamentenfreiheit belegen das.

So oder so ähnlich könnte man das aufbauen, dann klappt das auch mit der MPU.

Grüße

Kai


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Tnixm
Beitrag 21.04.2011, 10:13
Beitrag #718


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ach Mist, der ganze Kram zieht mich jetzt ganz schön runter.....
bin momentan so sehr mit einfach "leben" und dies möglichst gut, gelassen und schmerzfrei...beschäftigt, dass mich das sehr belastet...


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Kai R.
Beitrag 21.04.2011, 10:38
Beitrag #719


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Zitat (Tnixm @ 21.04.2011, 11:13) *
bin momentan so sehr mit einfach "leben" und dies möglichst gut, gelassen und schmerzfrei...beschäftigt, dass mich das sehr belastet...

das ist doch auch keine schlechte Situation. Bedenke, dass Du das mit der MPU für Dich machst. Noch hast Du keinen Neuantrag gestellt und keine MPU-Aufforderung. Vielleicht kommt auch gar keine. Belasten musst Du Dich damit nicht. Ob Du den FS im Herbst oder erst im nächsten Frühjahr wieder bekommst ist nicht kriegsentscheidend. Entscheidend ist, dass es Dir gut geht und Du den jetzt erneut eingeschlagenen Weg weiter gehst.

Du kannst auch ganz gelassen den Strafbefehl akzeptieren und in 2,5 Monaten einen Neuantrag stellen. Dann siehst Du ja, was passiert und kannst dann entscheiden, ob Du Dich dann einer eventuellen MPU-Aufforderung stellen willst oder lieber noch ein bißchen Zeit verstreichen lässt.

Grüße

Kai


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Tnixm
Beitrag 21.04.2011, 10:54
Beitrag #720


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Zitat (Kai R. @ 21.04.2011, 11:38) *
Du kannst auch ganz gelassen den Strafbefehl akzeptieren und in 2,5 Monaten einen Neuantrag stellen. Dann siehst Du ja, was passiert und kannst dann entscheiden, ob Du Dich dann einer eventuellen MPU-Aufforderung stellen willst oder lieber noch ein bißchen Zeit verstreichen lässt.

Grüße

Kai

um ehrlich zu sein... : dazu tendiere ich.... habe ja noch ein paar tage Zeit über einen Widerspuch nachzudenken, ihn eizureichen, eventuell dann doch wieder zurückzuziehen.. und jetzt..:
Jetzt radle ich erst mal in die geniale Sonne !!!! wavey.gif


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Gast_Tanna_*
Beitrag 21.04.2011, 11:02
Beitrag #721





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Hallo Uli,

du bist schon so toll aus deinem Gefühlskeller hochgekommen - bitte geh nicht wieder zurück.

Du hast es geschafft, den Alk-Rückfall zu stoppen, hast dich umgedreht und bist sehr konsequent dahin gegangen, wo dir Hilfe zuteil wird (z.B. SHG). Das war doch viel schwieriger als das, was noch kommt.
Du kannst auch eine MPU schaffen, denn du bereitest dich vor und außerdem gibt es ja hier genug Leute, die sinnvolle Wege mit überlegen und welche die unsinnigen von den guten Wegen trennen. Da sind also jede Menge Experten an deiner Seite, die sich mit den Rechtsfragen auskennen und dir mit ihrer Erfahrung helfen.

Das wird schon! wavey.gif
Tanna



P.S.
Und außerdem ist in ungefähr 4 Wochen VP-Treffen in HH, da würde ich mich an deiner Stelle mal von einigen Usern drücken lassen.
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Q-Treiberin
Beitrag 21.04.2011, 11:11
Beitrag #722


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Zitat
Und außerdem ist in ungefähr 4 Wochen VP-Treffen in HH, da würde ich mich an deiner Stelle mal von einigen Usern drücken lassen.
Na aber sicher doch... wavey.gif

Und von Buxtehude gibbet eine direkte Verbindung zum Hauptbahnhof wo dann @Mister OJ mit einem riiiiesigen Schild wartet.... rolleyes.gif


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Tnixm
Beitrag 21.04.2011, 15:11
Beitrag #723


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ja, wenn´s mit Horneburg klappt... dann komme ich gerne !!!


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Uwe W
Beitrag 21.04.2011, 15:44
Beitrag #724


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Zitat (Kai R. @ 21.04.2011, 10:02) *
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Inzwischen hat man erkannt, dass das kein Weg war und mit psychologischer Betreuung intensiv an der Aufarbeitung der Trennung und der dahinterliegenden psychologischen Muster (Verlassensängste, etc.) gearbeitet. 10 Monate gelebter Verhaltensänderung und 6 Monate nachgewiesene Medikamentenfreiheit belegen das.

So oder so ähnlich könnte man das aufbauen, dann klappt das auch mit der MPU.

Das halte ich für eine grundlegend falsche Strategie: die MPU-Gutachter (Arzt und Psychologe) kennen ja die Vorgeschichte aus der Führerscheinakte. Dass ein ehemals alkoholabhängiger Zahnarzt sich selber Distraneurin wegen Schlafstörungen verschreibt, wird dann als vollkommen unglaubwürdig rüberkommen. Eine negative MPU ist dann meines Erachtens vorprogrammiert, selbst wenn es sich nur um eine verkehrsrechtliche Fragestellung handeln sollte. Im Gutachten könnte dann etwas von einem unbewältigten Alkoholrückfall stehen. Insofern erscheint mir der ehrliche Weg bei der MPU dann doch erfolgversprechender.


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Tnixm
Beitrag 21.04.2011, 16:01
Beitrag #725


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Zitat (Uwe W @ 21.04.2011, 16:44) *
Dass ein ehemals alkoholabhängiger Zahnarzt sich selber Distraneurin wegen Schlafstörungen verschreibt, wird dann als vollkommen unglaubwürdig rüberkommen.

Immer noch abhängig ! Das bleibt lebenslang !! Nur eben nicht trinkend ...
Zitat
Eine negative MPU ist dann meines Erachtens vorprogrammiert, selbst wenn es sich nur um eine verkehrsrechtliche Fragestellung handeln sollte. Im Gutachten könnte dann etwas von einem unbewältigten Alkoholrückfall stehen. Insofern erscheint mir der ehrliche Weg bei der MPU dann doch erfolgversprechender.

Nun, Distra wirkt auch gegen eventuellen Saufdruck, also die Argumentationslinie , es sei mir besser vorgekommen, als wieder in einen Rückfall zu trudeln mit anschließender Erkenntnis, dass dies (Medikamente) aber auch kein Weg sein kann ... scheint mir aber schon denkbar....


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Kai R.
Beitrag 21.04.2011, 16:04
Beitrag #726


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Zitat (Uwe W @ 21.04.2011, 16:44) *
Insofern erscheint mir der ehrliche Weg bei der MPU dann doch erfolgversprechender.

ganz ehrlich wird nur über eine mindestens 12monatigen Alk-Abstinenznachweis funktionieren. Von weiteren Anforderungen (Therapie etc.) nicht zu sprechen.

Zitat (Tnixm @ 21.04.2011, 17:01) *
Nun, Distra wirkt auch gegen eventuellen Saufdruck, also die Argumentationslinie , es sei mir besser vorgekommen, als wieder in einen Rückfall zu trudeln mit anschließender Erkenntnis, dass dies (Medikamente) aber auch kein Weg sein kann ... scheint mir aber schon denkbar....

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Tnixm
Beitrag 21.04.2011, 16:11
Beitrag #727


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ich schätze auch in einem (kostenpflichtigen) Vorgespräch, in dem ja eine MPU quasi simuliert wird (ohne Nachweise und Medizinischem Teil) wird sich schon einiges offenbaren, so ich dieses direkt nach Aufforderung eine MPU zu erbringen mache... also in ~4 Monaten, entweder heißt es da es besteht eine Chance MIT entsprchend langen Abstinenznachweisen, oder ich bekomme zumindest Empfehlungen WAS noch zu tun ist um eine erfolgreiche MPU zu absolvieren... so habe ich eigentlich vor das anzugehen bis dato....


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Uwe W
Beitrag 21.04.2011, 16:20
Beitrag #728


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Letzendlich entscheidet aber die Führerscheinstelle über die MPU-Fragestellung (verkehrsrechtlich, Alkohol oder BtM/Medikamente bzw. mehrfache Fragestellung). D.h. da könnte der Berater im Vorgespräch schon danebenliegen. Ob das was die Führerscheinstelle entscheidet, einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhält, ist natürlich eine andere Frage. Auf einen Verwaltungsprozess sollte man es in einem Neuerteilungsverfahren aber besser nicht ankommen lassen, da die Zeit gegen Dich läuft.

Insofern erscheint mir eine Strategie, den strafrichterlichen Fahrerlaubnisentzug zu vermeiden, nicht verkehrt.

Zitat
Nun, Distra wirkt auch gegen eventuellen Saufdruck, also die Argumentationslinie , es sei mir besser vorgekommen, als wieder in einen Rückfall zu trudeln mit anschließender Erkenntnis, dass dies (Medikamente) aber auch kein Weg sein kann ... scheint mir aber schon denkbar....

Wenn Du das nächste mal dann wegen dieser Erkenntnis kein Distra nimmst, könnte sich natürlich die Frage stellen, wie und ob Du in einer entsprechenden Situation dann dem "Saufdruck" standhältst.
Insofern könnte (muss natürlich nicht) sich diese Strategie als ebenso schwierig erweisen wie eine ehrliche Strategie.


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Tnixm
Beitrag 21.04.2011, 17:23
Beitrag #729


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Zitat (Uwe W @ 21.04.2011, 17:20) *
Letzendlich entscheidet aber die Führerscheinstelle über die MPU-Fragestellung (verkehrsrechtlich, Alkohol oder BtM/Medikamente bzw. mehrfache Fragestellung). D.h. da könnte der Berater im Vorgespräch schon danebenliegen.


Das Gespräch würde ich ja führen wollen, nachdem ich die Wiedererteilung 3-4 Wochen vor Ablauf der Sperre beantragt habe... dann müssen die mir ja bei einer MPU-Auflage doch wohl auch die Fragestellung mitteilen ??!!

Zitat
Insofern erscheint mir eine Strategie, den strafrichterlichen Fahrerlaubnisentzug zu vermeiden, nicht verkehrt.

das verstehe ich jetzt nicht ? also Widerspruch ?

Zitat
Wenn Du das nächste mal dann wegen dieser Erkenntnis kein Distra nimmst, könnte sich natürlich die Frage stellen, wie und ob Du in einer entsprechenden Situation dann dem "Saufdruck" standhältst.
Insofern könnte (muss natürlich nicht) sich diese Strategie als ebenso schwierig erweisen wie eine ehrliche Strategie.





Es ist ja dennoch eine ehrliche Strategie, denn gewisse Dinge "ohne" (egal was jetzt) auszuhalten, in dem Bewusstsein, dass auch Schmerz und unangenehmes mal ok ist und auch wieder vergeht... DAS ist es ja, woran ich arbeite und was mir letztlich meine Abstinenz sichern soll, das gilt für beides !!!!


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Kai R.
Beitrag 21.04.2011, 22:01
Beitrag #730


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Zitat (Tnixm @ 21.04.2011, 18:23) *
Das Gespräch würde ich ja führen wollen, nachdem ich die Wiedererteilung 3-4 Wochen vor Ablauf der Sperre beantragt habe... dann müssen die mir ja bei einer MPU-Auflage doch wohl auch die Fragestellung mitteilen ??!!

ja

Zitat (Tnixm @ 21.04.2011, 18:23) *
Zitat
Insofern erscheint mir eine Strategie, den strafrichterlichen Fahrerlaubnisentzug zu vermeiden, nicht verkehrt.

das verstehe ich jetzt nicht ? also Widerspruch ?

Du musst entscheiden, was für Dich gut ist. Du kannst jetzt diesen Kampf kämpfen. Du kannst aber auch erst einmal konsolidieren und die Dinge abwarten. Es sind so viele verschiedene Wege möglich

Zitat (Tnixm @ 21.04.2011, 18:23) *
Es ist ja dennoch eine ehrliche Strategie, denn gewisse Dinge "ohne" (egal was jetzt) auszuhalten, in dem Bewusstsein, dass auch Schmerz und unangenehmes mal ok ist und auch wieder vergeht... DAS ist es ja, woran ich arbeite und was mir letztlich meine Abstinenz sichern soll, das gilt für beides !!!!

Du musst vor allem für Dich entscheiden, an wie vielen Dingen Du parallel arbeiten kannst und willst. Unabhängig von allen taktischen Überlegunden: wenn es jetzt für Dich besser ist, andere Dinge in den Vordergrund zu schieben, dann ist das für Dich besser.

Grüße

Kai


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Thomaygo
Beitrag 22.04.2011, 07:33
Beitrag #731


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Zitat (Kai R. @ 21.04.2011, 23:01) *
Du musst vor allem für Dich entscheiden, an wie vielen Dingen Du parallel arbeiten kannst und willst. Unabhängig von allen taktischen Überlegunden: wenn es jetzt für Dich besser ist, andere Dinge in den Vordergrund zu schieben, dann ist das für Dich besser.


Da kann ich Kai nur vollkommen zustimmen.

DU bist frei und kannst selbst nach deinen Gefühlen entscheiden, was Du für Dich für den besten Weg findest.

Das absolut wichtigste ist, dass Du Dich in deiner Haut möglichst wohl fühlst wavey.gif

Der Rest kommt dann auch...


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Tnixm
Beitrag 23.04.2011, 06:45
Beitrag #732


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Zitat (Thomaygo @ 22.04.2011, 08:33) *
Zitat (Kai R. @ 21.04.2011, 23:01) *
Du musst vor allem für Dich entscheiden, an wie vielen Dingen Du parallel arbeiten kannst und willst. Unabhängig von allen taktischen Überlegunden: wenn es jetzt für Dich besser ist, andere Dinge in den Vordergrund zu schieben, dann ist das für Dich besser.


Da kann ich Kai nur vollkommen zustimmen.

DU bist frei und kannst selbst nach deinen Gefühlen entscheiden, was Du für Dich für den besten Weg findest.

Das absolut wichtigste ist, dass Du Dich in deiner Haut möglichst wohl fühlst wavey.gif

Der Rest kommt dann auch...


Klar bin ich frei in meiner Entscheidung ! Und mir wäre es am liebsten, einfach jetzt den Strafbefehl zu akzeptieren und nach gegebener Zeit die MPU zu machen...
Wovor ich jetzt Angst bekam : Dass diese MPU dann so ein "Sonderfall" wird, dass ich sie nicht bestehe, bestehen kann... das wäre auch echt übel, denn im Nächsten Jahr wieder Motorrad fahren zu dürfen, das wäre schon ein Riesen-Wunsch von mir.....


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Thomaygo
Beitrag 23.04.2011, 09:05
Beitrag #733


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Ist dein zuständiges Gericht auch normalerweise der Hauptgerichtsort deines Anwalts?

Dann könnte er auf informellem Weg ja mal anhorchen, ob ein Einspruch Sinn machen würde whistling.gif

Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen, vielleicht tut Dir auch noch eine längere Frist bis zur Wiedererteilung
zur Stabilisierung deiner Abstinenz ganz gut...

Ich persönlich denke nicht, dass die MPU schwerer wird als bei einem anderen Wiederholungstäter;
aber ich würde damit rechnen, dass dein Rückfall bekannt wird.


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Tnixm
Beitrag 23.04.2011, 11:18
Beitrag #734


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@thomaygo

nun, mit Medimißbrauch bin ich definitiv Ersttäter.... !!

Mit der Stabilisierung magst du schon recht haben... indes, ich bin jetzt schon wieder über ein halbes Jahr trocken und das bei der ganzen "Scheiße" die in diesen letzten sechs Monaten geschehen ist.... Zuhause weg, große Liebe weg, FS weg, Depris, Schmerz ohne Ende..

He, da bin ich stolz drauf ! Und das darf ich auch sein....


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Schmetterling49
Beitrag 23.04.2011, 12:27
Beitrag #735


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Zitat (Tnixm @ 23.04.2011, 12:18) *
He, da bin ich stolz drauf ! Und das darf ich auch sein....


Aber auf jeden Fall yahoo.gif

Ich wünsche Dir ein Frohes Osterfest.

LG
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Tnixm
Beitrag 28.04.2011, 17:54
Beitrag #736


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...also ich habe jetzt KEINEN Widerspruch eingelegt, mein RA meint den Vorsatz wegzubekommen sei extrem schwer und bei einer Verhandlung sei es gut möglich, dass die Sanktionierung, die in Dauer der Sperre und Höhe der Tagessätze am unteren Limit liege, erhöht würde... nun, ich habe halt auf ihn gehört..

ab wie vielen Tagessätzen gilt man nochmal als vorbestraft ?

edit : waren 90 oder ?


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Q-Treiberin
Beitrag 28.04.2011, 17:58
Beitrag #737


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Uwe W
Beitrag 28.04.2011, 18:02
Beitrag #738


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Sofern man nur eine einzige Eintragung im Bundeszentralregister (Bonn) mit maximal 90 Tagessätzen hat, wird diese im Führungszeugnis nicht erwähnt.

Die alte Sache müsste bei Dir in Bonn schon gelöscht sein. Insofern ist das jetzt keine Vorstrafe.


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GSX-R
Beitrag 29.04.2011, 21:47
Beitrag #739


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Zitat (Uwe W @ 28.04.2011, 17:02) *
Sofern man nur eine einzige Eintragung im Bundeszentralregister (Bonn) mit maximal 90 Tagessätzen hat, wird diese im Führungszeugnis nicht erwähnt.

Im normalen Führungszeugnis. Im erweiterten FZ taucht es schon auf. Wollte ich nur mal angemerkt haben.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Jens
Beitrag 29.04.2011, 22:02
Beitrag #740


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Zitat (GSX-R @ 29.04.2011, 22:47) *
Im erweiterten FZ taucht es schon auf.

Aber nur bei bestimmten Straftaten
Zitat (§32 BZRG)
Inhalt des Führungszeugnisses

(2) Nicht aufgenommen werden

5. Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,

erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,


(5) Soweit in Absatz 2 Nummer 3 bis 9 Ausnahmen für die Aufnahme von Eintragungen zugelassen werden, gelten diese nicht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs, wenn ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a oder § 31 Absatz 2 erteilt wird.

die hier wohl nicht im Raum stehen.


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Tnixm
Beitrag 07.05.2011, 13:39
Beitrag #741


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ich grüße euch alle mal aus dem Norden, bei Buxtehude..... wavey.gif


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Wollf_0708
Beitrag 07.05.2011, 16:36
Beitrag #742


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Kai R.
Beitrag 07.05.2011, 16:51
Beitrag #743


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dann sehen wir uns ja bald. Grüße Kai


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Tnixm
Beitrag 07.05.2011, 17:25
Beitrag #744


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jep, tun wir..... wink.gif


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Ichtyos
Beitrag 07.05.2011, 21:49
Beitrag #745


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Ich freu mich auch schon auf das Treffen! rolleyes.gif

@Wollf_0708: Lass mal. In Buxtehude bellen ja bekanntermaßen die Hunde mit dem Schwanz. Hast Du jetzt den Gegenbeweis - also dass alle Hunde ohne Schwanz außerhalb mit ohne Schwanz bellen - oder so. whistling.gif


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Tnixm
Beitrag 26.05.2011, 10:15
Beitrag #746


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Melde mich hier mal wieder.... ist es eigentlich noch so, dass man die FE schon bis drei Monate vor Ablauf der Sperre wieder beantragen kann ?


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Gast_gola_*
Beitrag 26.05.2011, 10:42
Beitrag #747





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Hallo lieber Tnixm!

Ich behaupte einfach 'mal: Ja!
Zumindest bei mir war es noch so und das ist ja noch nicht allzulange her.

Wie geht es Dir, Tnixm?

Ganz liebe Grüße,
Gola
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Tnixm
Beitrag 26.05.2011, 11:12
Beitrag #748


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Mir gehts immer wieder gut.... zum Beispiel wenn ich bei einem VP-treffen dabei bin.... kann dann lachen und vieles lockerer sehen, aber es gibt natürlich immer wieder traurige und nachdenliche Momente- aber das ist auch gut so.

und bei Dir ? Habe ja jetzt endlich mal deinen Thread gelesen- hat mich sehr bewegt


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Kai R.
Beitrag 26.05.2011, 11:25
Beitrag #749


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Zitat (Tnixm @ 26.05.2011, 11:15) *
Melde mich hier mal wieder.... ist es eigentlich noch so, dass man die FE schon bis drei Monate vor Ablauf der Sperre wieder beantragen kann ?

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Kai


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Tnixm
Beitrag 26.05.2011, 11:27
Beitrag #750


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dann sollte ich das vielleicht mal tun..... dann weiß ich mehr und kann nachdem ich die Fragestellung kenne auch mit einer gezielteren Vorbereitung beginnen.....


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