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> Nötigung durch zu langsames Fahren?
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Beitrag 16.06.2010, 15:38
Beitrag #51


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Zitat (Achim @ 16.06.2010, 16:24) *
Beispiel:
Opa fährt agO mit 65 und ich will überholen. Mehrere Kurven und keine Sicht, lange Gerade und Gegenverkehr. Opa weiter mit 65. Jetzt kommt endlich die Chance und da beschleunigt Opa. Dann wieder Kurve und das Spiel beginnt von neuem.
Jetzt die Frage, ob dieses Verhalten (eine OWi sehe ich hier nicht) Nötigung ist.

Meine Antwort:
Der Zweck und die Umstände der Fahrweise sind entscheidend. [...] Macht er es aber, um mich bewusst und absichtlich zu behindern, dann kann es Nötigung sein.

Ich schon.
Es liegt einen Verstoß gegen § 3 Abs. 2 StVO ("Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.") vor. Die Verkehrserziehung ist kein triftiger Grund zum Langsamfahren und der Verkehrsfluss (also Du) wird ja behindert. Ordnungswidrig ist das ganze gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO.

Daher auch hier: Eine Nötigung iSd StGB liegt mutmaßlich vor, da das Verhalten des Opas nicht normkonform (= rechtswidrig) ist und auch die weiteren Tatbestandsmerkmale der Nötigung mutmaßlich erfüllt sind.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.06.2010, 15:38
Beitrag #52


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Zitat (Achim @ 16.06.2010, 16:24) *
Notwendig ist eine planmäßige, länger währende Behinderung ohne vernünftigen Grund.

Richtig! Aber wenn ich nur deshalb keine Geschwindigkeitsübertretung begehe, weil ich meinen Hintermann ärgern (= behindern) will, dann werde ich bestraft, weil ich ohne vernünftigen Grund regelkonform fahre? think.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Anderssen
Beitrag 16.06.2010, 15:39
Beitrag #53


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Zitat (Achim @ 16.06.2010, 15:24) *
Notwendig ist eine planmäßige, länger währende Behinderung ohne vernünftigen Grund.
Notwendig, aber nicht hinreichend. Mit vernünftigem Grund wäre die Behinderung übrigens auch keine Owi. Ich kann mir zumindest keine Behinderung vorstellen, die eine Nötigung sein soll, ohne zugleich mindestens ein eklatanter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 oder eine andere Vorschrift nach StVO zu sein.
Bei Nötigung ist außerdem zu beachten, dass Absicht erforderlich ist, also die stärkste Form des Vorsatzes. Ein lediglich billigendes Inkaufnehmen reicht nicht aus.
D.h. wenn der Opa lediglich denkt: "Ich fahre heute mal so langsam wie ich will, ganz gemütlich, und wenn irgendso ein Typ sich hinten ärgert, dann soll er doch." reicht das nicht aus.
Er müsste mindestens so denken: "Heute fahre ich mal extra langsam, damit sich der Typ hinter mir ärgert, Hähä!"
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columbo
Beitrag 16.06.2010, 16:39
Beitrag #54


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.06.2010, 16:38) *
Richtig! Aber wenn ich nur deshalb keine Geschwindigkeitsübertretung begehe, weil ich meinen Hintermann ärgern (= behindern) will, dann werde ich bestraft, weil ich ohne vernünftigen Grund regelkonform fahre?


Klar.

Das ist sogar besonders verwerflich erfüllt es doch den bekannten Tatbestand der vorsätzlichen Einhaltung von Verkehrsregeln zu Lasten Anderer.
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helmet lampshade
Beitrag 16.06.2010, 16:45
Beitrag #55


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.06.2010, 15:35) *
Zitat (Achim @ 16.06.2010, 16:24) *
... (eine OWi sehe ich hier nicht...)

Natürlich IST es eine OWI, zu beschleunigen, während ein anderer zum Überholen ansetzt.

Wenn er schon vorher beschleunigt, ist es aber zulässig. Ob man hinter einem beschleunigenden Fahrzeug zum Überholen ausscheren sollte oder darf, halte ich für fraglich, jedenfalls wäre es weltfremd anzunehmen, dass der Überholte dann sofort aufhört, zu beschleunigen.

Insofern ist das gar nicht so ungewöhnlich: Rentner zockelt mit 50 durch die Kurven und beschleunigt dann auf der Geraden auf 100, kann man sich auf der Schwarzwaldhochstraße täglich ansehen, und die Baden-Badener können sich schon ein paar PS leisten.
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columbo
Beitrag 16.06.2010, 16:46
Beitrag #56


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Zitat (helmet lampshade @ 16.06.2010, 13:55) *
Was ist eigentlich in folgendem Fall: Eine lange Kolonne links hinter einem LKW, wie man das so manchmal kennt. Nun überholen einige diese Kolonne auf der freien rechten Spur. Ein Fahrzeug schert nun aus der Kolonne nach rechts, blockiert diese Spur und bleibt ohne rechts zu überholen rechts neben der Kolonne und blockiert potenzielle Rechtsüberholer.

Hängt es jetzt vielleicht nicht doch von der Intention des plötzlichen Rechstfahrgebotsbeachter ab, ob er nötigt oder nicht? "Korrekt" ist sein Verhalten ja in jedem Fall


Nein, wieso?
Er fährt völlig korrekt rechts und müsste selbst eine Regel brechen, um den Rechtsüberholern das Rechtsüberholen zu ermöglichen.
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helmet lampshade
Beitrag 16.06.2010, 20:01
Beitrag #57


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Zitat (columbo @ 16.06.2010, 16:46) *
Zitat (helmet lampshade @ 16.06.2010, 13:55) *
...
Hängt es jetzt vielleicht nicht doch von der Intention des plötzlichen Rechstfahrgebotsbeachter ab, ob er nötigt oder nicht? ...

Nein, wieso?
Er fährt völlig korrekt rechts und müsste selbst eine Regel brechen, um den Rechtsüberholern das Rechtsüberholen zu ermöglichen.

Ich denke auch, dass man ihm höchstens moralisch Vorwürfe machen kann. Wenn einer aus "niedrigen" Beweggründen (über)korrekt handelt wird man ihm kaum einen Strick drehen können.

Außerdem, wie soll man das auch beurteilen: Da fahre ich (fiktives Beispiel) nun mal nicht mit 100 stur die Landstraße entlang ohne Rücksicht auf meinen leidenden Hintermann, sondern fahre zur Seite um ihn passieren zu lassen und prompt wird der 500m später geblitzt. whistling.gif Hier hätte "Fahren nach Vorschrift" allen mehr gebracht.

Zitat (blue0711 @ 14.06.2010, 09:37) *
Man kann mit korrektem Verhalten nicht nötigen, auch wenn man es noch so sehr will. wavey.gif

Warum fällt mit eigentlich jetzt erst Q-Tip ein? Dem gelingt das doch ständig...
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blue0711
Beitrag 16.06.2010, 20:06
Beitrag #58


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.06.2010, 16:38) *
Zitat (Achim @ 16.06.2010, 16:24) *
Notwendig ist eine planmäßige, länger währende Behinderung ohne vernünftigen Grund.

Richtig! Aber wenn ich nur deshalb keine Geschwindigkeitsübertretung begehe, weil ich meinen Hintermann ärgern (= behindern) will, dann werde ich bestraft, weil ich ohne vernünftigen Grund regelkonform fahre? think.gif

Nö, ich verstehe Achims Einwand schon. Der ist etwas diffiziler.

Allerdings kommt da regelmässig das Beweisbarkeitsproblem ins Spiel, weil es dabei auf Absichten ankommt.

Rechtswidrig kann ein Verhalten durchaus werden, wenn es aus der falschen Motivation heraus passiert.
Nehmen wir an, rechts fährt eine Schlange aus LKW mit 90. Ein PKW-Führer schwimmt da lange Zeit mit, weil eine zHg von 100 gilt und er es nicht eilig hat.
Nun ärgert er sich darüber, dass ständig Fahrzeuge mit 120 oder mehr überholen und setzt selbst zum Überholen an, was er dann mit der zHg Strich Tacho tut, also real knapp 95 fährt.

Er will also nicht überholen, sondern tut das nur, um zu verhindern, dass andere zu schnell fahren.

Dadurch würde aus dem äusserlich betrachteten korrekten Überholen mit zHg (min. Differenzgeschwindigkeit kann hier nicht gelten) eine rechtwidrige Tat, nämlich die Behinderung des nachfolgenden Verkehrs.
Hält dieses Verhalten lange Zeit an, wird es dadurch zur Nötigung.

Allerdings bleibt es dabei, dass eine rechtswidrige Tat vonnöten ist, die sich aber alleine durch die Motivation zu einer solchen entwickeln kann, auch aus einer an sich korrekten Handlung.

Meine These bezog sich eher auf Innerorts-Fahrten. Da ist es durch korrekte zHg nur noch über das unnötige Hin- und Herfahren möglich, eine Rechtswidrigkeit festzustellen, die dann zur Nötigung führen kann.


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janr
Beitrag 16.06.2010, 20:49
Beitrag #59


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Zitat (blue0711 @ 16.06.2010, 21:06) *
... Nehmen wir an, rechts fährt eine Schlange aus LKW mit 90. ... und setzt selbst zum Überholen an, was er dann mit der zHg Strich Tacho tut, also real knapp 95 fährt.
Das ist schon unkorrekt. Man darf nur überholen, wenn die eigene Geschwindigkeit erheblich höher als die des zu Überholenden ist. Ich meine was von 20 km/h differenz gehört zu haben.

Jedenfalls wäre das ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und ein zu langsames Überholen.


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Haberlon
Beitrag 16.06.2010, 20:56
Beitrag #60


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Zitat (janr @ 16.06.2010, 21:49) *
Ich meine was von 20 km/h differenz gehört zu haben.


Dort ging es um Straßen mit Gegenverkehr.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.06.2010, 20:57
Beitrag #61


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Zitat (janr @ 16.06.2010, 21:49) *
...Ich meine was von 20 km/h differenz gehört zu haben

Dann wären 100% aller Lkw-Überholvorgänge und 90% aller Pkw-Überholvorgänge illegal.

Die 20 km/h Differenz gelten meines Wissens auf Straßen mit Gegenverkehr. Für Autobahnen gibt es alle möglichen anderen Gerichtsurteile. Die gehen von diedrigen Gechwinsigkeitsdifferenzen aus, besagen aber dennoch: Man darf links nicht beliebig lange "dichtmachen".

Doc


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janr
Beitrag 16.06.2010, 21:08
Beitrag #62


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.06.2010, 21:57) *
Dann wären 100% aller Lkw-Überholvorgänge und 90% aller Pkw-Überholvorgänge illegal.
Also die sogenannten Elefantenrennen sind illegal und werden auch verfolgt. 80 Doppelmark mit einem Fleißpunkt. (Hier unter Punkt 18)
Laut Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 Ss Owi 629/08) soll ein einfacher Überholvorgang nach 45 Sec beendet worden sein.


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blue0711
Beitrag 16.06.2010, 21:11
Beitrag #63


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Zitat (blue0711 @ 16.06.2010, 21:06) *
(min. Differenzgeschwindigkeit kann hier nicht gelten)
Öhem. whistling.gif

Nahe der zHg kann die Regel mit der Differenzgeschwindigkeit nicht gelten, sofern man von mindestens zweispurigen Richtungsfahrbahnen ausgeht.
Es gibt keinen Grund, das schneller fahren zu lassen, nur weil man dadurch mit geringer Differenz überholt. Über zHg darf man aber nicht fahren.

Elefantenrennen sind das falsche Beispiel. Durch die begrenzte zHg die durch die Bauart des Fahrzeugs bestimmt ist, entsteht aus dem Überholvorgang eine Behinderung anderer Fahrzeuge ohne diese Beschränkung.
Die könnten nämlich korrekt schneller fahren.


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Mr.Eierhals
Beitrag 16.06.2010, 21:29
Beitrag #64


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Also ich hätte ein Beispiel....heute erlebt, ist keine 2 Stunden her.

Langsamfahrstrecke in der Innenstadt mit der Straßenbahn, Begrenzung auf 20km/h. Fahrradfahrer wie ein Irrer in einer Rechtskurve links an mir vorbeigezogen, unmittelbar , also rund 2m vor mir reingezogen, den hab ich da zum ersten Mal überhaupt erst wahrgenommen, da die Bahn links keinen Spiegel führt. Mich also zu einer Gefahrenbremsung gezwungen, den Gegenzug ebenfalls in die Breduille gebracht, der stand ebenfalls auf dem Anker mit allem was er hatte, der hat den ja durch die Kurve auch erst gesehen, als er keine 15m mehr vor ihm war.... um mir dann den Stinkefinger zu zeigen und mit 5-7 km/h das Fahrrad die nächsten 300m vor mir herzubewegen.

Das dürfte nicht nur Nötigung sein, denke ich mal....So ein Spinner. Da ist komischerweise nie Polizei da...


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mir
Beitrag 17.06.2010, 00:39
Beitrag #65


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Diesen Idioten würde ich gerne mal in die Finger kriegen. Solche Deppen machen die ganze Stimmung für Radfahrer kaputt.


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nachteule
Beitrag 17.06.2010, 10:13
Beitrag #66


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Hallo, Mr. Eierhals,

wieder ein Fahrradfahrer, dessen Fahrweise Grund ist, ein Kennzeichen für Fahrräder zu fordern und der mit seinem Verhalten den anderen Fahrradfahrern einen Bärendienst erwiesen hat.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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helmet lampshade
Beitrag 17.06.2010, 10:25
Beitrag #67


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Zitat (blue0711 @ 16.06.2010, 20:06) *
Allerdings bleibt es dabei, dass eine rechtswidrige Tat vonnöten ist, die sich aber alleine durch die Motivation zu einer solchen entwickeln kann, auch aus einer an sich korrekten Handlung.

Das scheint mir eher eine moralphilosophische Betrachtung, oder gibt es irgendwo ein Urteil, dass Deine Sicht bestätigt?

Und weitergesponen, wäre das rechtseinscheren 500m vor dem Starenkasten dann ja auch unzulässig, aufgrund der negativen Motivation für diese Handlung.
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Achim
Beitrag 17.06.2010, 12:00
Beitrag #68


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Zitat (blue0711 @ 16.06.2010, 21:06) *
Nö, ich verstehe Achims Einwand schon. Der ist etwas diffiziler.

Danke blue0711. Genau das, was Du geschrieben hast, wollte ich auch mit der ganzen Diskussion kundtun. Es gibt Situationen, wobei man durch stures, sogar provozierendes Einhalten der Vorschrift auch eine Nötigung begehen an. Es muss nur ausreichend nachgewiesen werden, dass mein Handeln keine Einhaltung der StVO, sondern nötigendes Verhalten war. Dazu ist das Beispiel von helmet lampshade (blockieren der rechten Spur zum "erziehen" der Linksüberholer) schon geeignet.
Für jene, welche dies auch mindestens als OWi ansehen: Welcher Beamten will denn das Bestrafen. Da hätte er nämlich genau so ein Beweisproblem.


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Kölnfahrer
Beitrag 17.06.2010, 12:12
Beitrag #69


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Zitat (columbo @ 16.06.2010, 17:39) *
Das ist sogar besonders verwerflich erfüllt es doch den bekannten Tatbestand der vorsätzlichen Einhaltung von Verkehrsregeln zu Lasten Anderer.
Im VP auch bekannt als "das Wattestäbchen machen". rolleyes.gif


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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helmet lampshade
Beitrag 17.06.2010, 12:20
Beitrag #70


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Zitat (Achim @ 17.06.2010, 12:00) *
"erziehen" der Linksüberholer) schon geeignet.

erziehen der Rechtsüberholer
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Anderssen
Beitrag 17.06.2010, 14:25
Beitrag #71


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Zitat (Achim @ 17.06.2010, 12:00) *
Für jene, welche dies auch mindestens als OWi ansehen: Welcher Beamten will denn das Bestrafen. Da hätte er nämlich genau so ein Beweisproblem.
Das Beweisproblem ist aber ein ganz anderes Problem. Eine Owi wird nicht erst dadurch zur Owi, dass man sie beweisen kann, ebensowenig wie eine Nötigung erst dadurch zur Nötigung wird, dass man sie beweisen kann.
Entweder ist die Behinderung (vorwerfbar) vermeidbar, dann ist sie (mindestens) ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2, oder sie ist nicht vermeidbar, dann ist sie auch keine Nötigung.
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blue0711
Beitrag 17.06.2010, 18:36
Beitrag #72


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Zitat (helmet lampshade @ 17.06.2010, 11:25) *
Das scheint mir eher eine moralphilosophische Betrachtung, oder gibt es irgendwo ein Urteil, dass Deine Sicht bestätigt?
Warum moralphilosophisch?
Motivation = Absicht = Vorsatz, alles Synonyme. Mit Moral hat das nichts zu tun.
Wenn ich überhole, ohne das eigentlich tun zu wollen, nur, weil es behindernd ist, dann handle ich rechtswidrig und schuldhaft. Erfülle ich dann noch den Tatbestand der Nötigung (mit Gewalt oder Drohung zu einem Handeln, Dulden, Unterlassen nötigen), haben wir alles beinander.

Es ist ein Beweisproblem, kein Rechtsproblem.


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helmet lampshade
Beitrag 18.06.2010, 10:48
Beitrag #73


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Dann handle ich aber, wenn ich nur deshalb nach rechts in eine relativ kurze Lücke einschere, weil ich weiß, dass 500m weiter ein Starenkasten steht, dem ich ein Foto meines drängelnden Hintermanns gönne, genauso rechtwidrig?

Das Motiv ist ja in beiden Fällen Verkehrserziehung
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janr
Beitrag 18.06.2010, 10:55
Beitrag #74


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Zitat (helmet lampshade @ 18.06.2010, 11:48) *
... dem ich ein Foto meines drängelnden Hintermanns gönne, ...
laugh2.gif

Das hoffe ich auch immer, ich fahr' seelenfuhig immer knapp an zHg (mit Navi wink.gif ) und trotzdem drängelt jemand recht penetrant während ich überhole.
Klar mach ich dem Platz, in der Hoffnung daß es macht. wavey.gif


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blue0711
Beitrag 18.06.2010, 11:03
Beitrag #75


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Eine Kausalität für fremdes bewusstes Fehlverhalten wird in den allerseltensten Fällen bejaht.

Zudem: Fürs Rechtsfahren brauch ich ja keine Absicht, das muss ich so oder so, sobald möglich. Insofern wäre da eine Rechtswidrigkeit kaum zu finden.

Ich weiss schon, dass sind letztlich juristische Spitzfindigkeiten, die in der Regel keine Relevanz haben. Läufts aber dumm und irgendeiner quatscht auch noch zuviel, kann man schon mal damit rechnen, dass sich so eine Kette aufbaut un die Quittung in Form einer Anzeige kommt.


@janr: Ich mach das sogar regelmäßig bei Navi +1-2 km/h. Trotzdem wird gedrängelt, was geht. Ich seh dann immer pro Spiegel nur noch einen Scheinwerfer und dazwischen nix. shutup.gif
Wenns dann frei wird, taucht allerdings plötzlich ein PKW hinter mir auf, der immer kleiner wird. Weiss auch nicht warum. whistling.gif


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janr
Beitrag 18.06.2010, 11:13
Beitrag #76


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Zitat (blue0711 @ 18.06.2010, 12:03) *
... regelmäßig bei Navi +1-2 km/h. ...
Ich hab ja noch nicht verraten von welcher Seite ich mich mit Navi knapp an die zHg orientiere twinkle.gif


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Steppenhund
Beitrag 22.06.2010, 07:15
Beitrag #77


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Ich hab nen neuen Begriff für Opas die 60 auf der Landstraße fahren: Opa provoziert Auffahrunfall!
Letztens kam mal wieder so eine Polizeistreifendoku, da jagte die Polizei einem Motorradfahrer hinterher der vorher rechts überholt hat, bei Tempo 120 auf einer kurvigen Landstrasse durch den Wald mit ca. 3cm Abstand, als das Motorrad vor einer Kurve bremste, schrie der Polizist ins Funkgerät :"Verdächtiger provoziert Auffahrunfall!" laugh2.gif Geil! Das muss ich mir merken rolleyes.gif
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columbo
Beitrag 22.06.2010, 08:45
Beitrag #78


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Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 08:15) *
"Verdächtiger provoziert Auffahrunfall!"


Da gewinnt der Spruch "Wer bremst, verliert" doch gleich eine ganz neue Bedeutung.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.10.2025 - 18:38