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> Gilt die StVO nicht für Rennradfahrer?, Abgesplittet aus "Kurioses im Straßenverkehr"
sigggi
Beitrag 25.05.2008, 17:20
Beitrag #51


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Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 18:31) *
Ich bin froh, dass die beiden angezeigt wurden.

Das Argument, dass Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer sind als auf dem Radweg, lasse ich durchaus innerorts gelten.
Auf einer Bundesstraße mit einem neuen Radweg daneben - da denke ich eher, dass die beiden ihr Tempo auf Kosten der Menschen hinter ihnen optimieren wollten.


Ich lade dich hiermit ein mich die nächsten drei Wochen auf meinen Runden zu begleiten. Es geht kreuz und quer durch das Bergische Land, durch Sauerland und auch etwas in den Harz.
Dann kann ich dir eindrucksvoll zeigen wie "sicher" Radwege z.B. an Gefällstrecken an Bundesstrassen sind. Eventuell wirst Du erkennen auf wessen Kosten es geht wenn man solche Radwege benutzen muss.
Allerdings wird es dir nichts nützen die StVO zu kennen oder die Fähigkeit zu besitzen Fahrrad zu fahren. Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen muss man auch in der Lage sein ein Fahrrad täglich über weite Strecken zu benutzen. Allerdings kann man sich, im Gegensatz zum Auto fahren, diese Fähigkeit auf dem Rad nicht erkaufen.

Der neueste Radweg befindet sich hier an der B55. Man kommt aus Richtung Osten die B55 herunter. mit dem Rennrad hat man dort etwas 60km/h drauf. Dann fängt rechts der neue benutzungspflichtige Radweg an, der ist aber nur 100m lang, dann muss man auf die linke Strassenseite wechseln weil dort der neue benutzungspflichtige beidseitige Rad-Fussweg anfängt. Wie gesagt, alles an einer Gefällstrecke. 500m weiter, in der Ortschaft, hört dann der Radweg auf und man muss wieder die Strassenseite wechseln.
Ich stelle mir da immer eine Familie mit Kindern vor die eine Radtour machen will. Sie wird gezwungen mitten in der Abfahrt zu bremsen um auf den Radweg zu gelangen und dann soll sie, auf einer Strecke von 1km, 2 mal eine Bundesstrasse überqueren.
Warum das Ganze??? Der Sicherheit wegen??? Erzähl mir nix.

Ich hab da keine Lust drauf. Ich fahre dort wo es für mich am sichersten ist. Wer denkt ich halte ihn auf der soll doch woanders fahren. Immerhin ist Deutschland von Autobahnen und Autostrassen durchzogen wie kein anderes Land auf der Welt. Da soll man mich auf den restlichen Strassen gefälligst in Ruhe fahren lassen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Kolbenfeder
Beitrag 25.05.2008, 17:36
Beitrag #52


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@ JTH

Zur Anfangsfrage unabhängig vom Stinkefinger...

Wäre denn auf dieser Straße die Überholung EINES korrekt fahrenden Radfahrers alleine auch bei Gegenverkehr sicher möglich?

Berechnung:

50cm vom rechten Straßenrand, 80cm Fahrradfahrer + Wellenlinienurs, 150cm Seitsnabstand für den PKW, PKW-Breite 1,6m, 30cm Abstand zur Gegenfahrbahn!

Summe = 4,7m Fahrbahnbreite, entspräche einer Ausbaubreite von 9,4m für diese Straße.

Nur wenn diese Straße so breit wäre hättten die Rennradfahrer durch ihr Nebeneienanderfahren übrige Verkehrasteilnehmer behindert.
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Vernünftiger
Beitrag 25.05.2008, 17:44
Beitrag #53


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Es wurde ja hier viel über Aufgaben, Kompetenzen und Bildung der Polizei gesprochen.

Ärgerlich finde ich in diesem Zusammenhang, dass Polizisten relativ penibel jede Überschreitung im Straßenverkehr überwachen (können). Bezüglich der Vorschriften im Radwege- und Straßenbau herrscht bei der Polizei jedoch mit Sicherheit keine große Kompetenz. Selbst wenn eine Straße mit Radweg nachweislich regelwidrig und so angelegt ist, dass höchste Lebensgefahr besteht und selbst dann, wenn es dort mehrere Unfälle gegeben hat, wird die Polizei nicht ermitteln.

Ein Verkehrsplaner vor Gericht? Undenkbar. Ganz anders war es z.B. beim Zugunglück von Eschede. Auch hier wurde von verantwortlichen Ingenieueren Regeln missachtet - diese standen dafür vor Gericht. Ob Seilbahnunglück, Flugzeugabsturz - immer wird es Ermittlungen geben, nicht jedoch im Straßenverkehr.

Wie von Autofahrern als "gut" empfundene Radwege an Bundesstraßen sich aus Radfahrersicht darstellen, hat sigggi ja eindrucksvoll beschrieben.
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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 17:51
Beitrag #54


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Zitat (Vernünftiger @ 25.05.2008, 19:44) *
Ein Verkehrsplaner vor Gericht? Undenkbar. Ganz anders war es z.B. beim Zugunglück von Eschede. Auch hier wurde von verantwortlichen Ingenieueren Regeln missachtet - diese standen dafür vor Gericht. Ob Seilbahnunglück, Flugzeugabsturz - immer wird es Ermittlungen geben, nicht jedoch im Straßenverkehr.


Selbst wenn sie, wie hier im Bild, den Kollisionskurs für den Radverkehr planen kommen sie ungeschoren davon. Hier knallt es öfter zwischen Radfahrern untereinander und Fussgängern. Das Ganze befindet sich auch noch an einer Gefällstrecke.
Auch an dieser Stelle fahre ich immer auf der Fahrbahn und werde oft angehupt.



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Charly70
Beitrag 25.05.2008, 18:09
Beitrag #55


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Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 19:20) *
Man kommt aus Richtung Osten die B55 herunter. mit dem Rennrad hat man dort etwas 60km/h drauf. Dann fängt rechts der neue benutzungspflichtige Radweg an, der ist aber nur 100m lang, dann muss man auf die linke Strassenseite wechseln weil dort der neue benutzungspflichtige beidseitige Rad-Fussweg anfängt. Wie gesagt, alles an einer Gefällstrecke. 500m weiter, in der Ortschaft, hört dann der Radweg auf und man muss wieder die Strassenseite wechseln.
Ich stelle mir da immer eine Familie mit Kindern vor die eine Radtour machen will. Sie wird gezwungen mitten in der Abfahrt zu bremsen um auf den Radweg zu gelangen und dann soll sie, auf einer Strecke von 1km, 2 mal eine Bundesstrasse überqueren.
Warum das Ganze??? Der Sicherheit wegen??? Erzähl mir nix.

Ich hab da keine Lust drauf. Ich fahre dort wo es für mich am sichersten ist. Wer denkt ich halte ihn auf der soll doch woanders fahren. Immerhin ist Deutschland von Autobahnen und Autostrassen durchzogen wie kein anderes Land auf der Welt. Da soll man mich auf den restlichen Strassen gefälligst in Ruhe fahren lassen.


So, wie ich bei JTH mitlese, bin ich sicher, er hätte es erwähnt, wenn der Radweg linksseitig gewesen wäre.
Ich bin bei meinem Posting von einem ganz normalen rechtsseitigen Radweg ausgegangen - so dass man nicht die Bundesstraße queren muss, um ihn zu erreichen.

Ich sag's auch: Geschwindigkeiten jenseits der 50 finde ich auf einem Fahrrad einfach nicht mehr beherrschbar (gut für mich eh nicht whistling.gif) und nicht mehr verantwortbar. Egal ob auf der Straße oder auf dem Radweg.
Ein Radweg, der auf Tempo 60 ausgebaut wird, hat den selben "Raser-Einladungscharakter" wie ein VB in einer Durchgangsstraße mit Bürgersteig.
Beides lädt zur Wahl eines nicht angemessenen Tempos ein.

Ich glaub dir gern, dass das auf dem Radweg gefährlich ist, ich denke aber dass es auf der Fahrbahn auch nicht sicherer ist.
Denn wenn dir da etwas vor das Rad läuft oder etwas mit dem Material ist und du stürzt - dann kannst du nur hoffen, dass der hinter dir eine schnelle Reaktion und genug Sicherheitsabstand hat.

Und... ich bin der Meinung es ist legitim einzelne schnelle Radfahrer auf ein mäßiges Tempo (ca 40 km/h) abzubremsen, wenn dadurch sehr viele Autofahrer schneller voran kommen.

Und... es werden ja Blauschilder aufgestellt... aber der Radweg wird ja oft trotzdem von den Radfahrern als nicht benutzungspflichtig interpretiert. Das wiederum nimmt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, die Verkehrsströme sinnvoll zu lenken und einzelne Egosimen im Sinne des Allgeminwohls zu kanalisieren.
Wenn das so Schule macht, dann heißt's bald wieder "Blauschild heißt benutzungspflichtig - Punkt" und dann schieben wir in Zukunft über die Glasscherben auf dem Radweg, weil einige wenige auch auf der Bundestraße radfahren müssen und das Blauschild ignorieren, da der Radweg mal kurzzeitig nicht straßenbegleitend ist.

Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 19:51) *
Selbst wenn sie, wie hier im Bild, den Kollisionskurs für den Radverkehr planen kommen sie ungeschoren davon. Hier knallt es öfter zwischen Radfahrern untereinander und Fussgängern. Das Ganze befindet sich auch noch an einer Gefällstrecke.
Auch an dieser Stelle fahre ich immer auf der Fahrbahn und werde oft angehupt.


Das mag daran liegen, das eines der wesentlichen Elemente der Gefahr - die Geschwindigkeit - nicht vom Verkehrsplaner gewählt wurde.
Im Gegensatz zur Bahn und zur Seilbahn kannst du an so einer Stelle einfach langsamer fahren - muss ich als Autofahrer ja auch, wenn's unübersichtlich wird.
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Arthur Dent
Beitrag 25.05.2008, 18:19
Beitrag #56


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Zitat (jensl669 @ 25.05.2008, 14:04) *
@Arthur Dent:
Aber grundsätzlich haben Fahrzeugführer (auch Rennradfahrer) die StVO zu beachten, soweit liege ich doch wohl richtig?

Hab ich jemals irgendwo was gegenteiliges behauptet? think.gif
Mir fällt es lediglich auf, daß die "Fahrradnovelle" der StVO von 1998 nicht nur vielen VT nicht bekannt ist, sondern offensichtlich auch einigen Polizisten nicht bekannt ist. Und damit sind nicht nur hier im Forum mitschreibenden police.gif gemeint.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.05.2008, 18:55
Beitrag #57


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Zitat (Vernünftiger @ 25.05.2008, 18:06) *
Wenn ein Radweg nicht benutzungspflichtig ist, besteht auch keine moralische Verpflichtung, ihn zu nutzen. Ebensowenig, wie Autofahrer moralisch auf Nebenstraßen verzichten "müssen", um Anwohner nicht zu belästigen.

Interessanter Aspekt, Vernünftiger:
Im Zweifelsfall nur tun, was ausdrücklich vorgeschrieben; oder auch: Nur bleiben lassen, was ebenso ausdrücklich verboten ist... think.gif
Im Umgang mit Radlern bestimmt ein interessanter Versuch... rolleyes.gif

lg
c.s.
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Trucker
Beitrag 25.05.2008, 19:19
Beitrag #58


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Zu der Bahnbrücke bei uns im Dorf . Am beginn steht zeichen 254 und 259 ohne Zusatz Rennrad frei also was machen die Radfahrer dort ? ranting.gif wallbash.gif Üben für die Tour de Dope oder was ?


--------------------
Gruß Werner



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Nerari
Beitrag 25.05.2008, 19:24
Beitrag #59


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Zitat (Trucker @ 25.05.2008, 20:19) *
was machen die Radfahrer dort ?


Wenn "die" Radfahrer das alle machen, sollte man, auch als Trucker, sich vielleicht mal überlegen, ob der Radweg für dieselben wirklich geeignet ist oder ob es nicht eher ein "Rad-weg-von-der-Fahrbahn" ist dry.gif

Gruß
Nerari
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Tracy
Beitrag 25.05.2008, 19:45
Beitrag #60


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Hallo, da wo die Radwege schlecht sind, kann ich es sogar nachempfinden wenn Radfahrer auf die Strassen ausweichen. Hier wären allenfalls mal die Verkehrsplaner gefragt- aber zum Bau vernünftiger Radstrecken ist ja kein Geld da. Was ich jedoch als noch schlimmer empfinde- habt ihr jemals einen Menschen im Rollstuhl geschoben? Die Bordsteine sind eine Zumutung, die Gehwege ebenfalls (oft noch zu eng und defekte Betondecken mit Löchern und Dellen, wo einem fast der Rollstuhl umkippt) und Rücksicht nimmt auch niemand auf solche Menschen. Vielleicht ist das Radfahren ja ein kleiner Denkanstoß wie es rollstuhlfahrenden Menschen erst gehen muß? crybaby.gif
Und dort wo nicht einmal Bürgersteige angebracht sind (bei meiner Mutter vor dem Altenpflegeheim) ist ein spazieren gehen völlig ausgeschlossen. An Tempo 70 (ja 70 km/h vor einem Pflegeheim- da Landstraße !!!) hält sich kein Autofahrer! crybaby.gif

LG
Tracy
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Charly70
Beitrag 25.05.2008, 19:45
Beitrag #61


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Zitat (Nerari @ 25.05.2008, 21:24) *
Zitat (Trucker @ 25.05.2008, 20:19) *
was machen die Radfahrer dort ?


Wenn "die" Radfahrer das alle machen, sollte man, auch als Trucker, sich vielleicht mal überlegen, ob der Radweg für dieselben wirklich geeignet ist oder ob es nicht eher ein "Rad-weg-von-der-Fahrbahn" ist dry.gif

Gruß
Nerari


Und wenn's so wäre? Dann müssten halt da mal der Radfahrer langsamer und vorsichtiger durch die Unterführung fahren.
Wenn einfach die Kapazität einer wichtigen, eh chronisch überlasteten, Brücke nicht dadurch gemindert werden soll, dass auf einer Ausfallstraße alle hinter dem Radfahrer herzockeln müssen? Und man sich also die Kosten für einen Brückenneubau dadurch sparen könnte?
Wär das nicht Grund genug für eine Unterführung?

Es wollen ja nicht nur die Radfahrer zügig voran, die Stadtplanung muss die Interessen aller Verkehrsteilnehmer und Anwohner im Blick haben und dann abwägen - und da kann einfach nicht immer die Radfahrer-Wunschlösung herauskommen.
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Nerari
Beitrag 25.05.2008, 19:53
Beitrag #62


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Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 20:45) *
...Wenn einfach die Kapazität einer wichtigen, ....
Es wollen ja nicht nur die Radfahrer zügig voran, ...


Bei der Anordnung einer Benutzungspflicht geht es aber nicht um zügig oder nicht thread.gif

Zitat (§45 StVO)
(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. .... dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht,....


Gruß
Nerari
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Trucker
Beitrag 25.05.2008, 19:55
Beitrag #63


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Zitat (Nerari @ 25.05.2008, 20:24) *
Zitat (Trucker @ 25.05.2008, 20:19) *
was machen die RennRadfahrer dort ?


Wenn "die" Radfahrer das alle machen, sollte man, auch als Trucker, sich vielleicht mal überlegen, ob der Radweg für dieselben wirklich geeignet ist oder ob es nicht eher ein "Rad-weg-von-der-Fahrbahn" ist dry.gif

Gruß
Nerari

Die Umfahrung geht Geradeaus ohne Steigung und Gefälle im gegensatz zu der Brücke die steil Bergauf und Bergab geht.
meinen Fehler im Vorpost habe ich korrigiert.Wenn eine Strasse für mich gesperrt ist benutze ich sie nicht auch wenn sie mir besser gefällt.Leider werden Radfahrer bei Bussgeldern immer noch verhätschelt.Meiner Meinung nach bei gleichem Tatbestand gleiche Strafe und vorallem mehr Kontrollen


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Waldfee
Beitrag 25.05.2008, 20:22
Beitrag #64


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hier sollten eindeutig ein paar Leute mal mehr schnell Rad fahren.


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danke_mama
Beitrag 25.05.2008, 20:43
Beitrag #65


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Zitat (Nerari @ 25.05.2008, 20:53) *
Bei der Anordnung einer Benutzungspflicht geht es aber nicht um zügig oder nicht :thread:
Zitat (§45 StVO)
(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. .... dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht,....

Aber ... aber ... das verstehe ich jetzt nicht. Gefahrenlage?
@JTH, du hast doch gesagt: Das ist so, weil das so teuer war!

Zitat (JTH @ 25.05.2008, 12:44) *
Grundsätzlich haben Radfahrer - jawohl auch Rennradfahrer - den vorhandenen Radweg zu benutzen, denn genau dafür wurden sie für teures Geld gebaut.


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Trucker
Beitrag 25.05.2008, 20:44
Beitrag #66


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Auch ich fahre in meiner knappen Freizeit Fahrrad aber StVO konform.(DAS Funktioniert wavey.gif )Genauso wie PKWund LKW.


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Charly70
Beitrag 25.05.2008, 20:47
Beitrag #67


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@Nerari
Komplett lautet das Ganze aber:

(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nr. 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.

und ganz am Anfang steht:

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie

1.

zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
2.

zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
3.

zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
4.

zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
5.

hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
6.

zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.


Ich kenn mich mit Paragraphen jetzt nicht so aus, aber ich lese daraus, dass man durchaus "zum Ordnen des Verkehrs" die Radfahrer umleiten darf.
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danke_mama
Beitrag 25.05.2008, 20:52
Beitrag #68


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@Charly70,
schön, dass du so interessiert bist.
Guck doch mal hier rein.


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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 21:09
Beitrag #69


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Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 20:09) *
Ich sag's auch: Geschwindigkeiten jenseits der 50 finde ich auf einem Fahrrad einfach nicht mehr beherrschbar (gut für mich eh nicht whistling.gif) und nicht mehr verantwortbar. Egal ob auf der Straße oder auf dem Radweg.
Ein Radweg, der auf Tempo 60 ausgebaut wird, hat den selben "Raser-Einladungscharakter" wie ein VB in einer Durchgangsstraße mit Bürgersteig.
Beides lädt zur Wahl eines nicht angemessenen Tempos ein.


Hast Du dafür irgendwelche Belege? Wenn ich die Kreuze an den Strassenrändern sehe glaube ich nicht, dass das alles Radfahrer waren die da ihr Leben gelassen haben. Wer sein Tempo nicht im Griff hat sind bestimmt nicht die Radfahrer.
Selbst mit 104km/h den Kühtai runter habe ich kein Problem auf dem Rad. Abfahrten mit 50km/h werden im Rennen oder Training oft dazu benutzt um endlich in Ruhe mal zu seiner Trinfklasche greifen zu können oder aus der Trikottasche etwas zum Essen rauszuholen.
Das ist eben das Problem. Jeder der mal auf dem Rad gesessen hat bildet sich ein sich ein Urteil erlauben zu können.
Sich in ein Auto setzen und mal schnell fahren kann jeder. Nur dem Rad haben die meisten leider ein Problem, da hilft nur üben. Dann kommen eben solche Pauschalunterstellungen.
Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 20:09) *
Geschwindigkeiten jenseits der 50 finde ich auf einem Fahrrad einfach nicht mehr beherrschbar (gut für mich eh nicht whistling.gif) und nicht mehr verantwortbar.


Warum soll ein Radweg nicht auf Tempo 60 ausgebaut werden? Radwege sind ja Sonderwege extra für Radfahrer. Sonderwege für Kraftfahrzeuge (Autobahnen und Autostrassen) werden ja auch für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt um ein besseres Vorankommen zu gewährleisten. Wenn man das bei Radwegen nicht hinbekommt, dann soll man eben keine bauen.

Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 20:09) *
Das mag daran liegen, das eines der wesentlichen Elemente der Gefahr - die Geschwindigkeit - nicht vom Verkehrsplaner gewählt wurde.
Im Gegensatz zur Bahn und zur Seilbahn kannst du an so einer Stelle einfach langsamer fahren - muss ich als Autofahrer ja auch, wenn's unübersichtlich wird.


Klar musst Du das mit dem Auto auch. Allerdings würdest Du es nicht machen wenn Du einen besseren Weg zur Auswahl hättest. Dann würdest Du nicht freiwillig eine unübersichtliche Strasse benutzen wo Du bei Gegenverkehr nicht weiterkommst. Im Falle dieses Radweges durch den Tunnel siehet die Fahrbahn nebenan so aus.
Wenig befahren, 5% Gefälle, breit, übersichtlich und Tempo 30.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.05.2008, 21:10
Beitrag #70


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Wie ist es eigentlich bei Aktionen wie...
Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 21:56) *
...mit 104km/h den Kühtai runter
... um Anhalteweg und Sichtweite bestellt?
Hier und da war doch im Forum zu lesen, Radler hätten einen längeren Bremsweg als Kfz... shutup.gif

think.gif
c.s.
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Nerari
Beitrag 25.05.2008, 21:15
Beitrag #71


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 25.05.2008, 22:10) *
... um Anhalteweg und Sichtweite bestellt?


Kennst Du dasden Kühtai? Oder alternativ z.B. Fedaia-Pass Südseite thread.gif usw usw.

Ich würde es mal so sagen: Mir scheint es nicht gefährlicher als 130 auf der AB. Ein Restrisiko bleibt immer wink.gif.

Gruß
Nerari
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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 21:19
Beitrag #72


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 25.05.2008, 23:10) *
Wie ist es eigentlich bei Aktionen wie...
Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 21:56) *
...mit 104km/h den Kühtai runter
... um Anhalteweg und Sichtweite bestellt?
Hier und da war doch im Forum zu lesen, Radler hätten einen längeren Bremsweg als Kfz... shutup.gif

think.gif
c.s.

Das war im Rennen, die Strecke war gesperrt. Die südliche Abfahrt vom Kühtai ist allerdings auch sehr sehr weitläufig. Da hast Du links und rechts nur Wiese.


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Charly70
Beitrag 25.05.2008, 21:22
Beitrag #73


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@Danke_mama

Danke!

Na, da wundert's mich nicht, dass ich das nicht sofort verstehe, wenn sich Rechtsanwälte und Richter nicht einig sind.
Und wenn für alle Verkehrsarten ständig dagegen verstoßen wird.

Und ich bin sicher, wenn alle derart fehlerhaft aufgestellten Verkehrszeichen entfernt würden, würde jeder umgehend die Notwendigkeit sehen, da eine Lösung zu finden.
Das ist halt das Problem ... wenn alle das Gesetz biegen wo's geht, bekommt man niemals ein gutes Gesetz.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.05.2008, 21:39
Beitrag #74


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Zitat (Nerari @ 25.05.2008, 22:15) *
Kennst Du dasden Kühtai? Oder alternativ z.B. Fedaia-Pass Südseite thread.gif usw

Beide (noch! rolleyes.gif ) nicht... no.gif

Aber die zahllosen Kamikazeradler wie jener, der mir kürzlich in einer dieser Serpentinen auf meiner Seite entgegenkam scarey.gif , lassen durchaus vermuten, daß in Gefällestrecken gar nicht selten ein gewisses Mißverhältnis zwischen Tempowahl, Sichtweite und Anhalteweg besteht... whistling.gif

lg
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Charly70
Beitrag 25.05.2008, 21:44
Beitrag #75


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Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 23:09) *
Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 20:09) *
Ich sag's auch: Geschwindigkeiten jenseits der 50 finde ich auf einem Fahrrad einfach nicht mehr beherrschbar (gut für mich eh nicht whistling.gif) und nicht mehr verantwortbar. Egal ob auf der Straße oder auf dem Radweg.
Ein Radweg, der auf Tempo 60 ausgebaut wird, hat den selben "Raser-Einladungscharakter" wie ein VB in einer Durchgangsstraße mit Bürgersteig.
Beides lädt zur Wahl eines nicht angemessenen Tempos ein.


Hast Du dafür irgendwelche Belege? Wenn ich die Kreuze an den Strassenrändern sehe glaube ich nicht, dass das alles Radfahrer waren die da ihr Leben gelassen haben. Wer sein Tempo nicht im Griff hat sind bestimmt nicht die Radfahrer.
Selbst mit 104km/h den Kühtai runter habe ich kein Problem auf dem Rad. Abfahrten mit 50km/h werden im Rennen oder Training oft dazu benutzt um endlich in Ruhe mal zu seiner Trinfklasche greifen zu können oder aus der Trikottasche etwas zum Essen rauszuholen.
Das ist eben das Problem. Jeder der mal auf dem Rad gesessen hat bildet sich ein sich ein Urteil erlauben zu können.
Sich in ein Auto setzen und mal schnell fahren kann jeder. Nur dem Rad haben die meisten leider ein Problem, da hilft nur üben. Dann kommen eben solche Pauschalunterstellungen.


Nein, ich hab dafür keine Belege - aber Rennen ist was anderes.
Erstens stürzen bei Rennen genug Radfahrer - was auf einer Bundesstraße durchaus gefährlich ist.
Zweitens muss keine Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer genommen werden.
Drittens ist das Risiko bei einem Rennen per se höher als es im Straßenverkehr akzeptabel wäre.

Ich gestehe euch gern zu, dass ihr besser fahren und bremsen könnt. Auch ist euer Material sicher besser.
Aber was machst du wenn ein größerer Stein auf der Straße liegt?
Wenn ein Hase, ein Hund oder eine Taube sich in suizidaler Absicht vor dein Rad wirft?

Wenn ich die Anzahl Radfahrer, die mit über 50 unterwegs sind, mit der Anzahl Autos vergleiche... dann wundert es mich nicht, wenn die meisten Kreuze von Autos stammen.

Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 23:09) *
Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 20:09) *
Das mag daran liegen, das eines der wesentlichen Elemente der Gefahr - die Geschwindigkeit - nicht vom Verkehrsplaner gewählt wurde.
Im Gegensatz zur Bahn und zur Seilbahn kannst du an so einer Stelle einfach langsamer fahren - muss ich als Autofahrer ja auch, wenn's unübersichtlich wird.


Klar musst Du das mit dem Auto auch. Allerdings würdest Du es nicht machen wenn Du einen besseren Weg zur Auswahl hättest. Dann würdest Du nicht freiwillig eine unübersichtliche Strasse benutzen wo Du bei Gegenverkehr nicht weiterkommst. Im Falle dieses Radweges durch den Tunnel siehet die Fahrbahn nebenan so aus.
Wenig befahren, 5% Gefälle, breit, übersichtlich und Tempo 30.


Wenn die Straße so aussieht, kann ich's dann wirklich nicht nachvollziehen.
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nachteule
Beitrag 25.05.2008, 21:49
Beitrag #76


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Hallo, Sigggi,

langsam glaube ich tatsächlich, dass meine Bildung nicht ausreichend ist, denn mir ist beim besten Willen bei Deinen Beispielen nicht aufgegangen, was diese mit Bildung zu tun haben sollen.

Solltest Du allerdings Bildung mit Fachwissen verwechselt haben, was sehr oft vorkommt, könntest Du in den von Dir genannten Fällen tatsächlich einige Defizite im Bereich "Fahrrad und StVO" bei den Beamten bemerkt haben.

Wie Du aber aus einigen wenigen Erlebnissen mit Polizeibeamten, ähnlich wie Helmi, feststellen kannst, dass viele Polizeibeamte zu wenig Fachwissen haben, oder schlecht gebildet sind (um Helmis Wortwahl zu benutzen) erschließt sich mir nach Deinem Beitrag absolut nicht (liegt vielleicht an meiner mangelnden Bildung think.gif , aber ich verspreche, ich lege mir heute nacht ein Lexikon unters Kopfkissen, und morgen kaufe ich mir den Nürnberger Trichter).

Hallo, Vernünftiger,

Zitat (Vernünftiger @ 25.05.2008, 18:06) *
Radfahrer, die sich primitiv verhalten (Stinkefinger) erschweren Normalradlern das Leben. Radfahrer, die Regeln einhalten, tun dies nicht.

Du machst Deinem Namen alle Ehre, denn das ist bislang der beste Satz in diesem ganzen Threat. clapping.gif clapping.gif clapping.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 21:55
Beitrag #77


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 25.05.2008, 23:39) *
Aber die zahllosen Kamikazeradler wie jener, der mir kürzlich in einer dieser Serpentinen auf meiner Seite entgegenkam scarey.gif , lassen durchaus vermuten, daß in Gefällestrecken gar nicht selten ein gewisses Mißverhältnis zwischen Tempowahl, Sichtweite und Anhalteweg besteht... whistling.gif

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Siehst Du! Wieder so eine völlig unbegründete Unterstellung. Wo bitte schön sind denn rasende Radfahrer ein Problem. Raserei und Tod ist ganz bestimmt kein typisches Radfahrerproblem. Aber kaum sieht man mal einen der etwas zu schnell war, heisst es gleich "zahllos". Wo sind denn die Massenunfälle verursacht durch rasende Radfahrer?


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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willi
Beitrag 25.05.2008, 22:02
Beitrag #78


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Zitat (Janus @ 25.05.2008, 11:28) *
Wer wegen eines Stinkefingers eine Anzeige wegen Beleidigung schreibt, ist m.E. extrem überempfindlich. dry.gif
yes.gif man sollte das
A)unter schlechte Manieren verbuchen und
b)den entsprechenden §§ im Strafgesetzbuch ersatzlos streichen. wavey.gif
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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 22:04
Beitrag #79


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Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 23:44) *
Ich gestehe euch gern zu, dass ihr besser fahren und bremsen könnt. Auch ist euer Material sicher besser.
Aber was machst du wenn ein größerer Stein auf der Straße liegt?
Wenn ein Hase, ein Hund oder eine Taube sich in suizidaler Absicht vor dein Rad wirft?


Dann stürze ich, oder wenn ich Glück habe weiche ich aus. Ich bilde mir aber ein, das von mir und meinem 8 Kilo Gefährt nicht so eine grosse Gefahr ausgeht wie z.B. von einem PKW der in einen Wildunfall verwickelt wird, Beispiele gibt es ja genug.

Gegenstände, die auf der Fahrbahn liegen, sind selten ein Problem.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.05.2008, 22:09
Beitrag #80


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Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 22:55) *
Wieder so eine völlig unbegründete Unterstellung.

Gar keine Unterstellung, sigggi -
aber für einen (hier: Hochgebirgs-Renn-) Radler, der offensichtlich darauf schei pfeift, sein Tempo den äußeren Gegebenheiten anzupassen (und das nur mit Glück überlebt!) finde ich den Ausdruck durchaus angemessen...
Was, wenn der statt meiner auf eine Gruppe wandernder Rentner (oder auf ein Rudel bergauf strampelnder Radler) gestoßen wäre? shutup.gif
Oder auch "nur" auf ein Kfz, das (oder dessen FahrerIn rolleyes.gif ) nicht ganz so schnell Platz machen kann... thread.gif

lg
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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 22:13
Beitrag #81


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Zitat (nachteule @ 25.05.2008, 23:49) *
Hallo, Sigggi,

langsam glaube ich tatsächlich, dass meine Bildung nicht ausreichend ist, denn mir ist beim besten Willen bei Deinen Beispielen nicht aufgegangen, was diese mit Bildung zu tun haben sollen.

Mir auch nicht, denn davon habe ich nichts geschrieben.


Zitat (nachteule @ 25.05.2008, 23:49) *
Wie Du aber aus einigen wenigen Erlebnissen mit Polizeibeamten, ähnlich wie Helmi, feststellen kannst, dass viele Polizeibeamte zu wenig Fachwissen haben, oder schlecht gebildet sind (um Helmis Wortwahl zu benutzen) erschließt sich mir nach Deinem Beitrag absolut nicht

Hier wurde nach Beispielen gefragt und ich habe Beispiele gebracht - mehr nicht.


Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.05.2008, 00:09) *
Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 22:55) *
Wieder so eine völlig unbegründete Unterstellung.

Gar keine Unterstellung, sigggi -
aber für einen (hier: Hochgebirgs-Renn-) Radler, der offensichtlich darauf schei pfeift, sein Tempo den äußeren Gegebenheiten anzupassen (und das nur mit Glück überlebt!) finde ich den Ausdruck durchaus angemessen...
Was, wenn der statt meiner auf eine Gruppe wandernder Rentner (oder auf ein Rudel bergauf strampelnder Radler) gestoßen wäre? shutup.gif
Oder auch "nur" auf ein Kfz, das (oder dessen FahrerIn rolleyes.gif ) nicht ganz so schnell Platz machen kann... thread.gif

lg
c.s.


Den rasenden Radler nehme ich dir ja ab. Nur, dass Du das ganze dann gleich mit dem Wort "zahllos" garnierst ist eine Unterstellung. Raserei ist kein typisches Radfahrerverhalten, das setzt nun mal die Leistungsfähigkeit des Menschen ein paar Grenzen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.05.2008, 22:23
Beitrag #82


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Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 23:13) *
Den rasenden Radler nehme ich dir ja ab. Nur, dass Du das ganze dann gleich mit dem Wort "zahllos" garnierst ist eine Unterstellung.

Einigen wir uns auf "zahlreich"? wink.gif
In den fünfeinhalb Jahren, die ich hauptberuflich unterwegs bin, sind's jede Woche mehrere solche "Glücksritter", die mir begegnen -
und bei weitem nicht nur "Raser" - auch Rotradler und andere Keksperten, die schlicht ihr Leben anderen anvertrauen...
Von der geschilderten Sorte immerhin noch alle paar Monate mal einen - langsam hab' ich Übung yes.gif

lg
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tessarakt
Beitrag 25.05.2008, 22:50
Beitrag #83


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Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 18:31) *
Das Argument, dass Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer sind als auf dem Radweg, lasse ich durchaus innerorts gelten.
Auf einer Bundesstraße mit einem neuen Radweg daneben - da denke ich eher, dass die beiden ihr Tempo auf Kosten der Menschen hinter ihnen optimieren wollten.

Egal ob der Radweg nun benutzungspflichtig war oder nicht - in dem Fall wäre es ein Gebot der Fairness gewesen, den Radweg zu benutzen.


Einzelne Straßenteile bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur bevorzugten Benutzung zuzuweisen, verstößt gegen die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche und ist mit der Privilegienfreiheit des Straßenverkehrsrechts nicht vereinbar.

Zitat (Lupfi @ 25.05.2008, 19:14) *
Naja, gibt ja auch genügend Autofahrer, die einem Radfahrer mit geballter Faust drohen und auf einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg verweisen. Soll ich die jetzt auch alle anzeigen? Wenn die Leute nicht wollen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, dann sollen sie gefälligst den Radweg daneben benutzungspflichtig machen.


Hu? Mit der Begründung wird das aber nicht klappen! Udiags!
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bitboy0
Beitrag 25.05.2008, 23:26
Beitrag #84


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Ich fahre jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit ... im Jahr macht das mehr als 5000km ... dazu fahre ich auch gerne mal "so rum" ... also ein bischen kenne ich den Alltag... Radwege sind oft nicht gut gemacht und blöd/falsch beschriftet... Mein Crossrad mit gefederter Gabel vorne und gefederter Sattelstütze verdaut auch die nicht so guten Wege noch so einigermaßen... Mit dem Rennrad würde das sicher weniger gut funktionieren... Ich habe kein Renntempo, aber einen Schnitt von >25 halte ich zu mindestens schon für recht zügig.

Aber mal ein paar grundsätzliche Fragen zu denen ich hier nach dem Lesen so komme:

1. Seit wann ist es die Aufgabe eines Verkehrsteilnehmers jede Regel zu hinterfragen und dann nach Gusto auszulegen?
2. Ist es wirklich zulässig seinen Sport auf der Straße auszuüben? (Gilt natürlich auch für Motorradfahrer und Sportwagenfahrer usw.)
3. Könnte es nicht ab und an schon sehr entspannend wirken wenn ein Rennradfahrer ein Anzeichen für Verständnis gegenüber dem Autofahrer zeigen würde? (z.B. nicht einfach den Verkehr hinter sich ignorieren?)
4. Gilt nicht die Regel das man die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen muss? Jedenfalls kenne ich keine Regel die es vorsieht einfach die Umstände anzupassen wenn man Lust hat schneller zu fahren als es sonst möglich wäre.

Klar macht es Laune wenn man mit >60 eine Straße runterrauschen kann ... auf dem Radweg mit gezogener Bremse und <30 zu fahren wäre weniger lustig ... aber wenn der benutzungspflichtige Radweg nur letzteres hergibt muss ich das wohl tun, oder? Und WENN ich dann schon die Regeln zu meinen Gunsten auslege sollte ich irgendwie auch ein bisschen Rücksicht nehmen auf die, die sich an die Regeln halten wollen. Was spricht gegen einen gesunden MIX aus beiden Wegtypen? Da wo ich mit >60 im Odenwald den Berg runter fahre kann auch ein Auto nicht schneller fahren ... da kann ich auch mal die Straße benutzen ohne jemanden zu ärgern ... und wenn ich dann wieder irgendwo langsamer den Berg hoch fahre kann ich doch auch mal einen Radweg benutzen ohne mich dabei zu blamieren, oder? Wenn ICH den Berg hoch strample hab ich auch keine Luft mehr übrig um irgendwelche Diskussionen mit einem anderen Radfahrer zu führen... wenn ich nicht grade überhole muss ich auch nicht neben einem anderen fahren...

Ich hab als Autofahrer ja die beschriebene Situation auch oft erlebt ... aber wo ich noch echtes Verständnis habe wenn ein RRF schweißtriefend den Hang hoch kurbelt (und keine Lust auf den verkommenen Radweg hat) da ärgere ich mich doch öfters über die Sonntagsradler mit Rennrad unterm Hintern die fröhlich plaudernd und offensichtlich sehr entspannt fahrend die Straße dicht machen und sich auch noch im Recht fühlen...

Das mich (wieder als Radfahrer) dann auf einer normalen Landesstraße OHNE Rad/Fußweg noch Autofahrer anhupen wenn ich auf dem Weg zur Arbeit dort lang fahren MUSS und dabei schon rechts neben der Fahrbahnmarkierung auf dem 20-40cm Teerstreifen balanciere finde ich natürlich auch NICHT witzig ...

Mir scheint das die Fronten ziemlich verhärtet sind und das die im Straßenverkehr geforderte Rücksicht auf beiden Seiten meistens fast vollständig fehlt!!!

gruß
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Klein-Fritzchen
Beitrag 25.05.2008, 23:36
Beitrag #85


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Zitat (Vernünftiger @ 25.05.2008, 19:44) *
...
Ärgerlich finde ich in diesem Zusammenhang, dass Polizisten relativ penibel jede Überschreitung im Straßenverkehr überwachen (können). Bezüglich der Vorschriften im Radwege- und Straßenbau herrscht bei der Polizei jedoch mit Sicherheit keine große Kompetenz. Selbst wenn eine Straße mit Radweg nachweislich regelwidrig und so angelegt ist, dass höchste Lebensgefahr besteht und selbst dann, wenn es dort mehrere Unfälle gegeben hat, wird die Polizei nicht ermitteln.
...

Dann erstatte Deine Anzeige doch direkt bei der Staatsanwaltschaft. Die werden schon dafür sorgen, dass ermittelt wird. Fraglich ist allerdings, ob man durch die Ermittlungen zu dem gleichen Ergebnis kommt wie Du!
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studpeterle
Beitrag 25.05.2008, 23:45
Beitrag #86


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@bitboy0
Genauso ist es!
Es bricht keinem ein Zacken aus der Krone ein bisschen Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen!
Radwege sind häufig schlecht, dafür können aber die wenigsten Autofahrer was, oder?!


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Jack Daniels
Beitrag 25.05.2008, 23:57
Beitrag #87


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Zitat (studpeterle @ 26.05.2008, 00:45) *
Radwege sind häufig schlecht, dafür können aber die wenigsten Autofahrer was, oder?!


whistling.gif Merkwürdigerweise können aber Gehwege noch so schlecht sein doch werden sie befahren wenn es einen Vorteil verspricht.

Egal wie gut Radwege sind wird es immer welche geben die der Meinung sind sie seinen unzumutbar.
Ein ehemaliger Kollege,Amateurtriatlet,fährt wenn möglich immer auf dem Radweg da er dann so gut wie immer nur auf den Verkehr vor ihm schauen muß.Er wurde in den ganzen Jahren 2x vom Rad gefahren,in beiden Fällen von Rennradlern die meinten die STVO gilt nicht für sie.
Übrigens hat er auch keine Probleme mit seinem schweineteuren Kohefaserrad auf Radwegen zu fahren.
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Gast_Mike1312_*
Beitrag 26.05.2008, 00:31
Beitrag #88





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Zitat (jensl669 @ 25.05.2008, 12:58) *
Willst du mich beleidigen? laugh2.gif

ich muss zugeben, ich habe lange überlegt, ob ich es schreibe wink.gif
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bitboy0
Beitrag 26.05.2008, 07:05
Beitrag #89


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Als Radfahrer muss man im realen Leben ständig zwischen "Domänen" wechseln ... Grade in der Stadt sind auf 1km oft Radwege, Straßen, Fußgängerfuhrten und Verkehrsinseln dazwischen oft Anlaufpunkte...

Da kommen dann auch Sachen vor wie:

- Ich fahre bei Rot über eine Haltelinie, aber überquere die Kreuzung NICHT sondern wechsle auf den kreuzenden Radweg deren Spur gerade grün hat ...
- Ich fahre bei grün über eine Ampel die für Fußgänger und Radfahrer gilt und wechsle dann mitten drin auf die Straße über die der Radweg quert.
- Vor einer besonders dusselig umgesetzten Kreuzung wechsle ich vom Radweg auf die Straße... der Radweg hat drei mal eine Ampel und da ist rote Welle... das kostet drei Minuten Wartezeit. Wenn ich mit den Autos über die Kreuzung flitze brauche ich nicht mal 5 Sekunden für die gleiche Strecke.

Da findet sicher JEDER Radfahrer genügend Beispiele in seiner Umgebung wo er das auch macht.

Es ist für Radfahrer oft normal Verkehrsregeln zu missachten die für ihn als Autofahrer durchaus was gelten... da mache ich keine Ausnahme. Ich würde nie bewußt mit dem Auto bei Rot über eine Ampel fahren.... mit dem Rad muss ich das regelmäßig weil die Induktionsschleife in der Straße mein Rad nicht ernst nimmt und es auch keinen Knopf gibt den ich als Radfahrer drücken kann...

Ich werbe einfach hier mal dafür das man TROTZDEM versuchen sollte den anderen Verkehrsteilnehmern (KFZ) eine gewisse Rücksicht entgegen zu bringen. Und wenn man sich schon regelwidrig verhält, sollte man ein wenig "demütiger" fahren und sich dessen bewußt sein... der Polizist im Allgemeinen ist keine Üble Bazille!!! Nur wenn man dann noch den Stinkefinger erhebt kann er es eben durchaus auch mal werden!

gruß
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thetdk
Beitrag 26.05.2008, 10:24
Beitrag #90


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Hm, bin ich der Einzige dem in diesem Thread eine gewisse Paralelle auffällt?

Ich habe gerade ein wenig das Gefühl Rennradfahrer verhalten sich zu Radfahrern wie SUV-Fahrer zu Autofahrern allgemein...
Zumindest wenn man sich die Vorurteile in beiden Threads anschaut.

Auch in der Praxis scheinen sich viele (natürlich nicht alle) Rennradler schon ein wenig für etwas besseres zu halten, gleiches kann man wohl im selben Maße über SUV-Fahrer behaupten.
Vielleicht führen wir die Threads zusammen wink.gif

aber zum Topic:

Wer auf einer Bundesstrasse meint, nebeneinander fahren zu müssen und selbst auf ein kurzes Hupen von hinten nicht in der Lage ist, sich zumindest kurz hintereinander einzureihen um überholen zuzulassen, und dann auch noch den Stinkefinger auspackt, der hat jeden dieser Tageessätze wirklich verdient!
Ich denke es wäre jeder seiner Wege gegangen, wenn die beiden Radler auf das erste Hupen einfach kurz eingeschert wären, JTH hätte überholt und keinen weiteren Gedanken verschwendet, und den Radlern hätte es kaum einen Zacken aus der Krone gebrochen.
Aber wer sich auf ein derart hohes Ross begiebt kann tief fallen. Hier hat es die Richtigen getroffen.

Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin nutze ich auch nicht jeden Radweg, aber ich bin mir eines "Miteinanders" bewusst und durchaus in der Lage, auch auf den PKW-Verkehr Rücksicht zu nehmen. Fahre ich irgendwo, wo ich eigentlich nicht darf, muss ich um so mehr mit Fehlern anderer rechnen.

es grüßt

thetdk


--------------------
----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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sigggi
Beitrag 26.05.2008, 10:55
Beitrag #91


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Zitat (thetdk @ 26.05.2008, 12:24) *
aber zum Topic:

Wer auf einer Bundesstrasse meint, nebeneinander fahren zu müssen und selbst auf ein kurzes Hupen von hinten nicht in der Lage ist, sich zumindest kurz hintereinander einzureihen um überholen zuzulassen, und dann auch noch den Stinkefinger auspackt, der hat jeden dieser Tageessätze wirklich verdient!
Ich denke es wäre jeder seiner Wege gegangen, wenn die beiden Radler auf das erste Hupen einfach kurz eingeschert wären, JTH hätte überholt und keinen weiteren Gedanken verschwendet, und den Radlern hätte es kaum einen Zacken aus der Krone gebrochen.


Du meinst also wer hupt hat automatisch Recht. Die Vorstellung, dass die zwei Radfahrer eventuell zu ihrer eigenen Sicherheit nebeneinander gefahren sind weil sie sonst andauernd mit zu geringen Seitenabstand überholt werden, kommt dir nicht. Darüber haben wir zwar keine Angaben, doch die meisten Strassen Deutschlands haben einfach nicht die nötige Fahrspurbreite um auch nur einen Radfahrer überholen zu können ohne die Fahrspur zu verlassen. Sieh es mal aus der Sicht.
Auf der einen Seite wird die Behinderung angeprangert, doch auf der anderen Seite geht es um Gefährdung.
In Deutschland hat es sich leider eingebürgert, dass grundsätzlich gehupt oder oft noch knapp überholt wird wenn man zwei nebeneinander fahrende Radfahrer vor sich hat auch wenn die Gegenfahrbahn auf weite Sicht frei ist.
Selbst entgegenkommende Autofahrer haben schon drauf gehalten wenn ihnen nebeneinanderfahrende Radfahrer entgegenkommen.
Dieses Oberlehrerhafte Verhalten nervt irgendwann, vor allem weil es aus meistens Unwissenheit der Vorschriften resultiert.
Hier wurde nun schon oft genug dargelegt und vorgerechnet wann zwei nebeneinander fahrende Radfahrer den Verkehr vermeidbar behindern können, das trifft sehr selten zu.
Setzt man nun die Situationen gegenüber wo Radfahrer trotzdem hintereinander fahren obwohl sie eigentlich auch nebeneinander fahren dürften, dann kommt man zu dem Ergebniss, dass dies weitaus öfter zutrifft. Radgruppen verhalten sich in den meisten Fällen Rücksichtsvoll in dem sie hintereinander fahren ohne es zu müssen und nehmen eine erhöhte Gefahr in Kauf um dem Autoverkehr ein Recht einzuräumen welches sie eigentlich garnicht haben.


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Vernünftiger
Beitrag 26.05.2008, 11:12
Beitrag #92


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 25.05.2008, 20:55) *
Interessanter Aspekt, Vernünftiger:
Im Zweifelsfall nur tun, was ausdrücklich vorgeschrieben; oder auch: Nur bleiben lassen, was ebenso ausdrücklich verboten ist... think.gif


Was ist denn daran so seltsam?

Zitat
Im Umgang mit Radlern bestimmt ein interessanter Versuch... rolleyes.gif


Die STVO beachtend kann man als Autofahrer die Radfahrer nur geringfügig behindern. Eine strenge Einhaltung der STVO seitens der Autofahrer hätte in der Summe eher positive als behindernde Wirkung. Anders herum ist es genauso: Ein Radfahrer, der einen Radweg legal nicht benutzt, behindert den motorisierten Verkehr in der Regel nur gerinfügig. Dass der eine mal auf den anderen warten muss, ist ganz normal und geht in der Summe sicher nicht einseitig zu Lasten des Kraftverkehrs.

Viele Grüße,
V.
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Godot
Beitrag 26.05.2008, 11:14
Beitrag #93


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Passt jetzt vielleicht nicht zu 100% hier her, aber auch Radfahrer können nicht tun und lassen was sie wollen.

AG Frankfurt

....

„Frankfurter Radler unempfindlich gegen Verkehrsregeln“

Der Autofahrer verlangte von dem Radfahrer Schadensersatz für die nötig gewordenen Reparaturen. Der Radler stellte sich dagegen auf den Standpunkt, der Autofahrer habe nicht richtig aufgepasst. In Frankfurt sei es nämlich bekannt, dass sich Radfahrer nicht immer an die Verkehrsregeln hielten und auch schon mal den Bürgersteig entgegengesetzt befahren.

.....


--------------------
Ich möchte sterben wie mein Großvater. Friedlich schlafend, und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer.
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Vernünftiger
Beitrag 26.05.2008, 11:21
Beitrag #94


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Zitat (Klein-Fritzchen @ 26.05.2008, 01:36) *
Dann erstatte Deine Anzeige doch direkt bei der Staatsanwaltschaft. Die werden schon dafür sorgen, dass ermittelt wird. Fraglich ist allerdings, ob man durch die Ermittlungen zu dem gleichen Ergebnis kommt wie Du!


Ich bin kein Jurist, bezweifle aber, dass ich als Nichtbeteiligter eine solche Anzeige erstatten kann. Gefährlichen Wegen setze ich mich nach Möglichkeit nicht aus und wenn, dann mit höchster Konzentration. Ich weise in manchen Fällen örtliche Behörden auf solche Gegebenheiten hin, stoße damit aber auf geringes Interesse.

Würde man Fahrbahnen ebenso wenig regelkonform bauen und damit Unfälle provozieren, dann wäre das Gejammere wohl etwas größer.

Gruß,
V.
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ravn
Beitrag 26.05.2008, 11:24
Beitrag #95


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Ich muß auch mal anmerken, daß zwei nebeneinander fahrende Radfahrer u.U. leichter zu überholen sind, als hintereinander fahrende. Da ist man nämlich schneller dran vorbei.
Das fällt bei zwei Radfahrern noch nicht so auf, aber bei vier oder sechs Radfahrern freue ich mich, wenn sie zu zweit nebeneinander fahren.
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klausimausi
Beitrag 26.05.2008, 11:44
Beitrag #96


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Zitat (JTH @ 25.05.2008, 08:09) *
normale Bundesstraße, nagelneuer, geteerter Radweg daneben.
....
Fazit: 30 Tagessätze für den einen. Und dem anderen, der den SB nicht akzeptierte, hat der Richter auf 40 TS erhöht.

Bist'n ganz Großer, bin stolz auf dich thread.gif

Gruß,
Klaus

PS: Du hast dich natürlich vorher versichert, dass der Radweg wirklich benutzungspflichtig war?
PPS: Um es etwas freundlich zu sagen: Hupende Autofahrer die Radfahrer belehren wollen gehen mir leicht tangetial wo vorbei ...


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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sigggi
Beitrag 26.05.2008, 12:05
Beitrag #97


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Zitat (Godot @ 26.05.2008, 13:14) *
Passt jetzt vielleicht nicht zu 100% hier her, aber auch Radfahrer können nicht tun und lassen was sie wollen.

AG Frankfurt

....

„Frankfurter Radler unempfindlich gegen Verkehrsregeln“


Das Bild zum Artikel passt schon hierher.

http://www.faz.net/m/{6BAA637F-050E-40D2-8...005}Picture.jpg
Hier der Bilduntertitel
Zitat
So soll es sein - auf dem Gehweg rechts hat der Radler nichts verloren

Was ich noch sehe ist ein roter PKW, welcher den Radfahrer wohl gerade überholt hat. Laut StVO allerdings hat er dies wohl regelwidrig getan und somit einen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Denn die 1,5m bis 2,0m seitlichen Abstand zum Radfahrer konnte der PKW-Fahrer bestimmt nicht einhalten. Eigentlich hätte der Radfahrer, zu seiner eigenen Sicherheit, links neben dem Radstreifen fahren müssen um das gefährliche Überholen zu verhindern - wie viele Radfahrer machen das???
Um nur mal klarzustellen wer hier rücksichtsvoll ist und wer nicht und wer hier Verkehrsregeln missachtet und wer nicht.

Der Beitrag wurde von jensl669 bearbeitet: 26.05.2008, 15:38
Bearbeitungsgrund: Bild aus urheberrechtlichen Gründen in Link geändert


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.05.2008, 12:07
Beitrag #98


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Zitat (klausimausi @ 26.05.2008, 12:44) *
Hupende Autofahrer die Radfahrer belehren wollen gehen mir leicht tangetial wo vorbei ...

Wenn sie denn belehren wollen,zu recht yes.gif
Aber wie, bitte, erkennt man agO den Unterschied zwischen einer Belehrung und einem nach §5(5)StVO legalen Vorgang?

think.gif
c.s.
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Arthur Dent
Beitrag 26.05.2008, 12:15
Beitrag #99


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.05.2008, 13:07) *
Aber wie, bitte, erkennt man agO den Unterschied zwischen einer Belehrung und einem nach §5(5)StVO legalen Vorgang?
Häufig an der Art und Weise wie gehupt wird. Wenn jemand hunderte Meter hinter einem anderen VT herfährt und die Hupe im Dauerbetrieb einsetzt dürfte der Fall eindeutig sein. Dreht man sich in Richtung des Hupenden um, sihet man ihn dann auch meißt wild gestikulierend in/auf seinem Fahrzeug.

Übrigens: Das AgO mich mal jemand angehupt hat, um sein Überholen anzukündigen hab ich zumindes so selten erlebt, daß ich mich nicht dran erinnern kann.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Vernünftiger
Beitrag 26.05.2008, 12:23
Beitrag #100


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Zitat (sigggi @ 26.05.2008, 14:05) *
Was ich noch sehe ist ein roter PKW, welcher den Radfahrer wohl gerade überholt hat. Laut StVO allerdings hat er dies wohl regelwidrig getan und somit einen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Denn die 1,5m bis 2,0m seitlichen Abstand zum Radfahrer konnte der PKW-Fahrer bestimmt nicht einhalten. Eigentlich hätte der Radfahrer, zu seiner eigenen Sicherheit, links neben dem Radstreifen fahren müssen um das gefährliche Überholen zu verhindern - wie viele Radfahrer machen das???


Auch, wenn das Bild in meinen Augen harmlos aussieht (kann am Fotowinkel liegen), bilden Radwege und solche Schutzstreifen tatsächlich oft eine Einladung zu regelwidrigem Verhalten. Nicht nur die Autofahrer überholen dort zu nah, auch die Radfahrer, die zu enge Schutzstreifen benutzen, verstoßen gegen das Gebot, Abstände zu parkendem Verkehr einzuhalten.

Gegen ausreichend breite Schutzstreifen (der im Bild könnte ein solcher sein) habe ich persönlich jedoch nichts. Mein persönliche Meinung dazu: Lieber von allen Autos mit 1 Meter Abstand überholt werden als auf der Fahrbahn von jedem fünfzigsten Auto mit 10 cm Abstand.

Gruß,
V.
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