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> Optimierungsverordnung FeV
darkstar
Beitrag 22.08.2008, 11:06
Beitrag #151


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Zitat (Mr.T @ 22.08.2008, 12:01) *
Ein kleiner, aber feiner Unterschied. cool.gif
Für mich zählt wohl zu oft das Ergebnis. laugh2.gif Trotzdem wenn es einen bereits einen ministeriellen Erlass gibt, dann ist der Arbeitsaufwand für die FEB auf jeden Fall kleiner, als wenn für jeden einzelnen Fall eine Ausnahme durchgehen muß. Deswegen evtl. auch die genannten zusätzlichen Gebühren.

mfg
darkstar


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Mr.T
Beitrag 22.08.2008, 11:18
Beitrag #152


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Zitat (darkstar @ 22.08.2008, 12:06) *
laugh2.gif Trotzdem wenn es einen bereits einen ministeriellen Erlass gibt, dann ist der Arbeitsaufwand für die FEB auf jeden Fall kleiner, als wenn für jeden einzelnen Fall eine Ausnahme durchgehen muß. Deswegen evtl. auch die genannten zusätzlichen Gebühren.
Über die Höhe der Gebühren lässt sich natürlich diskutieren. Aber da er sich um eine Ausnahme von den Vorschriften der FeV handelt, ist eine Gebühr nach Nr. 213 GebOSt zu fordern.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Sheila76
Beitrag 23.08.2008, 09:45
Beitrag #153


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Zitat
Zitat (Sheila76 @ 22.08.2008, 10:15)
Meine FSST meinte auch , dass in JEDEM Bundesland genau der gleiche Tag für die Umsetzung gilt. Ist doch gar nicht wahr, so wie ich das hier gelesen habe!

Was mich echt schockiert, ist auch noch die TAtsache, dass ich einen 100 € zahlen soll, wenn ich nach der neuen VO bearbeitet werden möchte.
Das ist doch BESTECHUNG bzw. Korruption mit Einwilligung des Staates!! Und das auf einer Deutschen Behörde! DAs ist echt übel.
Das nennt sich dann aber nur schön verpackt "Ausnahmeantragstellung
".

Zitat
Mr. T Anwortet: Das ist ok und nicht zu beanstanden. Auf keinen Fall ist das ein strafbares Handeln der FSST, wie von dir unterstellt.


Lieber Mr. T:
So meinte ich das nicht. Ich verurteile hier keine Behörde, deswegen habe ich dazugeschriebne " mit Einwilligung des Staates".
Ich kenne mich nun wirklich nicht so gut aus mit all den behördlichen Angelegehnheiten und Vorschriften.

Ich mache nur als Laie in diesem Bereich einen Vergleich:
In meinem Arbeitsbereich (Bank), würden wir immer dem KUNDEN helfen, wie er am besten vorgehen sollte, um dieses oder jenes zu vermeiden. Wie würden aber nie sagen: Zahlen Sie uns 100 €, dann mache ich mal eine Ausnahme von der Regel.

Ich mache einen EINFACHEN Gedankengang, ohne all den Schnick Schnack der Vorschriften. Dass Vorschriften nicht immer durchdacht und bürgerfreundlcih sind, dass wissen wir.

Ich unterstelle somit keiner Behörde, dem Arbeiter an sich, eine Bestechung, sondern DEM STAAT an sich, der das in meinen Augen so eingeführt hat und es ber mit irgendwelchen Paragraphen geschmückt hat.

Außerdem hätte für alle Bundesländer der 31.10. gelten müssen, ohne Ausnaheregelungen.

Weiterhin hätte festgelegt werden müssen, was diese Frist genau bedeutet...verschieden Fälle hätten vorher (ich meine, die Mitarbeiter sind gar nicht geschult bzw. informiert worden....das tut mir aber auch für die Mitarbeiter leid!)erläutert und schriftlich dokumentiert werden sollen.

Das ist für mich schwer nachvollziehbar wie so ein Arbeiten möglich ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Mitarbeiter der FSST auch nicht unbedingt damit zufrieden sind.
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ichhabihnwieder
Beitrag 25.08.2008, 13:04
Beitrag #154


Neuling


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hallo,

kurze info,

schleswig-holstein setzt die neuerungen seit letzter woche
nun auch um.

gruss


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Jeder hat eine zweite Chance verdient,

auch wenn es die Dritte ist...
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Mr.T
Beitrag 25.08.2008, 13:21
Beitrag #155


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Danke für die Info. wavey.gif


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Gruß Mr.T

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MickeyMouse
Beitrag 26.08.2008, 14:32
Beitrag #156


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Hätte noch eine Frage, passt zwar eigentlich nicht hier rein, aber deswegen ein neues Thema anfangen erschien mir übertrieben.

Ich benötige für die Klassen C1E noch das augenärztliche Gutachten und die ärztliche Bescheinigung. Sind die Kosten für diese festgesetzt? Sprich ist es völlig egal zu welchem Arzt/Augenarzt ich gehe oder kann es da unterschiedliche Preise geben?
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Andreas
Beitrag 26.08.2008, 14:42
Beitrag #157


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Zitat (MickeyMouse @ 26.08.2008, 15:32) *
Sind die Kosten für diese festgesetzt?


Nein.

Zitat
oder kann es da unterschiedliche Preise geben?


Ja


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_charly68_*
Beitrag 26.08.2008, 15:14
Beitrag #158





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Zitat (MickeyMouse @ 26.08.2008, 16:32) *
Sprich ist es völlig egal zu welchem Arzt/Augenarzt ich gehe?



Du hast freie Arztwahl.

Überlicherweise geht man zum Hausarzt bzw zu dem Augenarzt, bei dem man schon immer war.

LG
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Mr.T
Beitrag 26.08.2008, 15:53
Beitrag #159


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Zitat (charly68 @ 26.08.2008, 16:14) *
Überlicherweise geht man zum Hausarzt bzw zu dem Augenarzt, bei dem man schon immer war.
Oder zu einem Arbeits- oder Betriebsmediziner. Diese machen idR. sowohl die ärztl. als auch augenärztl. Untersuchung. Die Kosten für die Untersuchungen bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner liegen meist erheblich unter den Kosten, die beim Haus- und Augenarzt anfallen würden.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 26.08.2008, 15:59
Beitrag #160





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Zitat (Mr.T @ 26.08.2008, 17:53) *
Oder zu einem Arbeits- oder Betriebsmediziner. Diese machen idR. sowohl die ärztl. als auch augenärztl. Untersuchung. Die Kosten für die Untersuchungen bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner liegen meist erheblich unter den Kosten, die beim Haus- und Augenarzt anfallen würden.


Kommt darauf an.

Mich kostet ein augenärztliches Gutachten bei meinem üblichen Augenarzt nur die Schreibgebühr von ca. 10 Euro, da die anderen Untersuchungskosten wegen Einäugigkeit von meiner Krankenkasse übernommen werden. Somit wäre der Arbeits- oder Betreibsmediziner für mich teurer. und beim Hausarzt fallen in der Regel auch nur die Schreibgebühren an, weil die Untersuchungen an sich ja von der Krankenkasse übernommen werden können. Es kommt halt darauf an wie der Arzt abrechnet.

Von dem her ist vergleichen bei den Preisen angesagt.

LG
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.08.2008, 16:04
Beitrag #161





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Einäugigkeit ist aber bei der Erteilung der C- und D-Klassen ausgeschlossen. Die üblichen Kosten für ein augenärztliches Gutachten liegen jedenfalls deutlich über 10 Euro.
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Gast_charly68_*
Beitrag 26.08.2008, 16:12
Beitrag #162





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Zitat (Georg_g @ 26.08.2008, 18:04) *
Einäugigkeit ist aber bei der Erteilung der C- und D-Klassen ausgeschlossen. Die üblichen Kosten für ein augenärztliches Gutachten liegen jedenfalls deutlich über 10 Euro.


1. Wer sagt denn, daß ich die C- oder D-Klasse wieder holen würde? Mir reicht BE.
2. sprach ich von der Schreibgebühr in Höhe von ca. 10 Euro. Die Untersuchungen gehen in meinem Fall zu Lasten der Krankenkasse. Ich werde doch die Preise meines Augenarztes kennen. Oder willst du die auch schon anzweifeln.

Daß normalerweise ein Gutachten irgendwo bei 50 bis 60 Euro anzusiedeln ist, ist mir auch bekannt.

Daher kann man nur empfehlen die Preise zu vergleichen und die eigenen Ärzte nach ihren Abrechnungsmöglichkeiten fragen.

LG
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.08.2008, 16:14
Beitrag #163





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Zitat (charly68 @ 26.08.2008, 17:12) *
Wer sagt denn, daß ich die C- oder D-Klasse wieder holen würde?

Das sagt der Fragesteller ("Ich benötige für die Klassen C1E noch das augenärztliche Gutachten ...").
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Gast_buerger_*
Beitrag 26.08.2008, 17:03
Beitrag #164





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Hallo charly68

Zitat
Daher kann man nur empfehlen die Preise zu vergleichen und die eigenen Ärzte nach ihren Abrechnungsmöglichkeiten fragen.


Es muss aber richtig gestellt werden, das diese Kosten im normal Fall nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Wie das nun dein Arzt abrechnet ist eine andere Sachen whistling.gif

wavey.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 26.08.2008, 17:12
Beitrag #165





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Zitat (buerger @ 26.08.2008, 19:03) *
Es muss aber richtig gestellt werden, das diese Kosten im normal Fall nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Wie das nun dein Arzt abrechnet ist eine andere Sachen whistling.gif


Der Arzt kann alle Kosten, die im Rahmen eines Gutachtens anfallen jederzeit über die Krankenkasse abrechnen, sofern es auch Untersuchungen sind, die die Krankenkasse sowieso bezahlen müsste.

z. b. Blutdruck messen usw.

Da beim Augenarzt in meinem Fall durch die Einäugigkeit z. B. eine regelmässige Gesichtsfelduntersuchung zum Umfang der Kassenleistung fällt, brauche ich diese bei einem Gutachten nicht noch mal bezahlen.

Jedoch macht dies nicht jeder Arzt, weil er durch eine Privatabrechnung einen höheren Satz gegenüber dem Patienten abrechnen kann als gegenüber der Krankenkasse.

Daher sollte man den Arzt nach den Abrechnungsmodalitäten fragen.

LG
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Gast_buerger_*
Beitrag 26.08.2008, 17:28
Beitrag #166





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Zitat
Jedoch macht dies nicht jeder Arzt,


Es wurde ja auch nix anderes behauptet. dry.gif

Es gibt aber überwiegend Ärzte die für dieses Gutachten 50€ Berechnen. Da zu kommt noch die Augenuntersuchung, dann ist die Komplette Untersuchung bei einen Betriebsarzt auf alle fälle immer Billiger, so wie es bereits von Mr.T geschrieben worden ist.

Ich habe es immer bei einen Betriebsarzt gemacht. Die vorteile Sprachen auch immer für sich.

wavey.gif

Aber ich glaube wir kommen hier ziemlich vom Thema ab.
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MickeyMouse
Beitrag 26.08.2008, 17:54
Beitrag #167


Neuling
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Erst mal Danke für die zahlreichen Wortmeldungen.

Werde auf alle Fälle mal etwas herum telefonieren und Preise vergleichen. Wie sieht es denn mit Betriebsärzten aus, kann ich auch zu einem Betriebsarzt, wenn ich momentan in keinem Arbeitsverhältnis bin. Also quasi als Privatperson.


Desweiteren habe ich nochmal bei der Regierung telefonisch nachgefragt, wegen der neuen FeV.
In Bayern gibt es keine Regelung, dass diese schon jetzt generell umgesetzt wird. Die FEB hat jedoch die Möglichkeit in Ausnahmefällen bereits jetzt von dieser neuen Regelung(§20) zugunsten der Betroffenen Gebrauch zu machen.
Die nette Dame von der Regierung(Bezirk) meinte ich solle einen schriftlichen Antrag stellen auf Ausnahmeregelung mit Begründung. Weiß allerdings nicht genau was ich da als Grund angeben sollte. Vielleicht kann mir einer der Experten hier im Forum ja Gründe nennen, mit denen man Aussicht auf Erfolg hätte?
(Benachteiligung gegenüber Bürgern aus anderen Bundesländern?; Finanzierungsprobleme der 3Prüfungen für B;C1;C1E?; Job als Fahrer in Aussicht?...)

Gruß mickey.gif

Der Beitrag wurde von MickeyMouse bearbeitet: 26.08.2008, 17:57
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Gast_buerger_*
Beitrag 26.08.2008, 18:04
Beitrag #168





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Hallo MickeyMouse

Zitat
kann ich auch zu einem Betriebsarzt, wenn ich momentan in keinem Arbeitsverhältnis bin. Also quasi als Privatperson.


yes.gif

Kann aber eine weile dauern bis du einen Termin bekommst, bei mir in Berlin muss ich immer so um 6 Wochen rechnen.

wavey.gif
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StringosGehilfe
Beitrag 27.08.2008, 15:15
Beitrag #169


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So...ich war auch gerade bei der FSST.
Hintergrund: im jahr 2000 mußte ich meinen lappen abgeben wegen BTM, Körperveletzung im Strassenverkehr und dann folgte noch fahren ohne fahrerlaubnis. Danach folgte eine negative MPU und letztes jahr eine positive. Fragestellung war, ob ich unter drogeneinfluss nochmals fahre. Fragestellung wurde mit nein beantwortet und nach einem extra kurs durfte ich nun letztendlich meinen lappen neu machen. sachbearbeiter sagte vor einem halben jahr zu mir das nur die prüfungen wiederholt werden müßte. daraufhin hab ich mich in der fahrschule angemeldet und bin gerade dabei für die theorie zu büffeln.
dann hörte ich von der neuregelung der 2-jahresfrist
bin dann heute morgen zum amt und nachdem ich alles geschildert hatte holte der sachbearbeiter meine akte hervor und sagte mir das der zuständige sachbearbeiter darüber entscheiden werde
hm,schön und gut...ich hatte nachgefragt was es denn für kriterien gebe obs klappt oder nicht...leider keine antwort
ich solle am montag anrufen dann steht die entscheidung fest
was soll ich jetzt machen? den zuständigen sachbearbeiter anrufen und um ein persönliches gespräch bitten? abwarten? ich würde gerne die kriterien wissen.
das ganze spielt sich im raum Lev ab. evtl. kann jmd was dazu sagen?
Danke

edit: führerscheinentzug war während der probezeit...ist das evtl ein kriterium?
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Mr.T
Beitrag 27.08.2008, 15:28
Beitrag #170


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Zitat (StringosGehilfe @ 27.08.2008, 16:15) *
was soll ich jetzt machen?
Montag anrufen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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StringosGehilfe
Beitrag 29.08.2008, 14:37
Beitrag #171


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habe heute abgerufen...mein antrag wurde abgelehnt
grund: bevor ich als beifahrer mit btm erwischt wurde hatte ich ne kleine keilerei im strassenverkehr. mir wurde eigentlich auch nur wegen der keilerei der lappen entzogen. mpu mußte ich machen wegen btm.
jetzt sagen die weil ich vor der sache mit dem btm schon krass aufgefallen bin, muß ich den lappen neu machen.
hm, ich versteh es irgendwie nicht, mir wurde der lappen nach der keilerei abgenommen und davor war nichts.
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Gast_charly68_*
Beitrag 29.08.2008, 14:40
Beitrag #172





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Dann würde ich den Antrag bis Ende Oktober ruhen lassen.

Dann sollte es prüfungsfrei klappen.

LG
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StringosGehilfe
Beitrag 29.08.2008, 14:46
Beitrag #173


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wieso sollte es dann klappen?
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Gast_charly68_*
Beitrag 29.08.2008, 14:59
Beitrag #174





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Zitat (StringosGehilfe @ 29.08.2008, 16:46) *
wieso sollte es dann klappen?


Mit welcher Begründung wurde Dei Antrag abgelehnt?

Wegen der BTM-Geschichte geht es ja nicht, da positive MPU vorliegt.

Und wegen der Keilerei geht es eigentlich auch nicht mehr, wenn dann hätte dies in Verbindung mit der MPU geklärt werden müssen.

Weil dann die 2-Jahresfrist für die Prüfungen wegfällt und nur noch eine Kann-Bestimmung ist.

Und für die Kann-Bestimmung muß die FEB dann schon harte Geschütze auffahren um dann nochmals eine Prüfung zu verlangen.

LG
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StringosGehilfe
Beitrag 29.08.2008, 15:19
Beitrag #175


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O-Ton vom Sachbearbeiter:
Da ich schon vor der BTM Sache Eintragungen in Flensburg hatte, ist eine erneute Prüfung angebracht.

21.07.99 Vorsätzliche Körperverletzung,Sachbeschädigung im Strassenverker ---> daraufhin Führerscheinentzug
20.10.99 Fahren ohne Führerschein
29.11.99 Verbotene Einfuhr BTM
25.09.01 MPU negativ wegen thc im Screening
17.01.02 Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis


So siehts bei mir aus crybaby.gif
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Lexus
Beitrag 29.08.2008, 16:13
Beitrag #176


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Ich halte die Entscheidung der FEB für völlig daneben. Die Keilerei vor der BTM-Sache betrifft die charakterliche Eignung (darüber kann aber keine Fahrprüfung - praktisch oder theoretisch - Auskunft geben, sondern nur eine MPU), die ja schon erledigt ist. Bei der Befähigungsprüfung geht es um Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie darf nicht als nachträgliches Folterinstrument für eine vergessene Fragestellung missbraucht werden.


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StringosGehilfe
Beitrag 29.08.2008, 17:32
Beitrag #177


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soll ich nochmal beim strassenverkehrsamt vorstellig werden?
was genau soll ich denen dann sagen?
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jfk
Beitrag 29.08.2008, 20:27
Beitrag #178


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Wie lange hattest du insgesamt die Fahrerlaubnis? Du schriebst, der (erste?) Entzug war noch während der Probezeit. Der zweite auch?


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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StringosGehilfe
Beitrag 29.08.2008, 20:48
Beitrag #179


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Zitat (StringosGehilfe @ 29.08.2008, 16:19) *
O-Ton vom Sachbearbeiter:
Da ich schon vor der BTM Sache Eintragungen in Flensburg hatte, ist eine erneute Prüfung angebracht.

21.07.99 Vorsätzliche Körperverletzung,Sachbeschädigung im Strassenverker ---> daraufhin Führerscheinentzug
20.10.99 Fahren ohne Führerschein
29.11.99 Verbotene Einfuhr BTM
25.09.01 MPU negativ wegen thc im Screening
17.01.02 Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis


So siehts bei mir aus crybaby.gif



ich hatte den lappen kaum ein jahr.der rest steht oben geschrieben.
also, mir wurde der lappen 1x abgenommen, direkt nach der keilerei
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jfk
Beitrag 29.08.2008, 21:50
Beitrag #180


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Ich hatte das obige gelesen, allerdings stand da eben nichts von FE-Erteilung, deshalb fragte ich nach...
Und das hier
Zitat
21.07.99 Vorsätzliche Körperverletzung,Sachbeschädigung im Strassenverker ---> daraufhin Führerscheinentzug
[...]
17.01.02 Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis

las sich für mich wie Entzug, zwischenzeitliche Wiedererteilung, erneuter Entzug.

Bei kurzen FE-Besitzzeiten hatten wir hier schon des öfteren die Meinung, dass dann die Fsst von ihrem Ermessen Gebrauch macht und trotz der neuen Verordnung erneute Prüfungen verlangt, besonders eben in der Konstellation:

kurzer FE-Besitz --> Entzug --> nunmehr langer Zeitraum ohne FE --> dadurch Zweifel, ob noch genügend theoretische und praktische Kenntnisse vorhanden sind.

Gruß,
jfk.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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weangsta
Beitrag 01.09.2008, 19:47
Beitrag #181


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Zitat (Kai R. @ 09.05.2008, 12:19) *
wann soll die denn in Kraft treten?

Grüße

Kai

mir wurde heute gesagt am 31.10.08
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Mr.T
Beitrag 01.09.2008, 20:04
Beitrag #182


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Dann wurde dir was falsches gesagt. Die Änderung tritt am 29.10.2008 in Kraft.


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michi1
Beitrag 06.09.2008, 21:22
Beitrag #183


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liebe gemeinde,also bei uns in BRANDENBURG (OSL-kreis)klappt es mit der umsetzung,hatte leider "zu früh"mit der abarbeitung (erst B,dann BE,dann A usw.)der wiedererteilung meiner klassen 1-5 (A,B,BE,C,CE) begonnen.konnte ja keiner wissen vorher...!!!C,CE stand noch aus.da ich einen laufenden antrag auf wiedererteilung hatte,bekam ich OHNE UMSTÄNDE nach abgabe der geforderten ärzlichen gesundheitlichen gutachten (augen/allgem.)ohne prüfungswiederholung meinen FS C,CE wieder...!!!mit fröhlichen grüßen MIC wavey.gif HI1!
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Turbosurfer
Beitrag 08.09.2008, 16:58
Beitrag #184


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Hallo,

ich habe heute meinen Antrag abgegeben und das Führungszeugnis beantragt .
Wie lange dauert es ungefähr , bis mein Antrag bearbeitet wurde und ich
eventuell meinen FS abholen kann ,wenn alles klar geht?
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.09.2008, 17:00
Beitrag #185





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Rechne mal mit ca. 4 bis 6 Wochen.

Hängt aber von der einzelnen FEB ab.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.09.2008, 17:26
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Zitat des gesamten Vorposting gelöscht.
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Turbosurfer
Beitrag 08.09.2008, 17:08
Beitrag #186


Neuling


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Alles klar ,danke schön smile.gif
Dann warte ich mal ab und hoffe das alles klappt !!!
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kraftisaw
Beitrag 09.09.2008, 21:15
Beitrag #187


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Anmerkung:

think.gif Ich denke, wer 40 Jahre FS hat und die letzten 39 Jahre nicht gefahren ist, hat mit Sicherheit noch all das nötige Wissen und die Fähigkeiten dazu....!??
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Mr.T
Beitrag 09.09.2008, 21:34
Beitrag #188


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Anmerkung:

think.gif Und?


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Gruß Mr.T

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Gast_buerger_*
Beitrag 12.09.2008, 11:34
Beitrag #189





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In der Hoffnung das dies noch nicht verlinkt worden ist und ich keinen Rüffel des wegen vom Mod bekomme laugh2.gif ,
habe ich eine Auflistung der Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung mal hier rein gestellt. Teilweise ändern sich doch auch einige Anlagen, aber wie nun genau habe ich nicht (noch nicht ) nachgelesen.

Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung

wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 12.09.2008, 11:54
Beitrag #190


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Zitat (buerger @ 12.09.2008, 12:34) *
und ich keinen Rüffel des wegen vom Mod bekomme laugh2.gif ,
Du weißt doch, dass die Mods hier alle lieb sind und nicht zum Rüffeln neigen. tongue.gif


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Gruß Mr.T

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jfk
Beitrag 12.09.2008, 13:55
Beitrag #191


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Zitat (buerger @ 12.09.2008, 12:34) *
In der Hoffnung das dies noch nicht verlinkt worden ist ....


Da wollte ich schon fast oberschlau daherkommen, und dir erzählen, dass du ja nur bei uns hier im VP suchen mußt:

klick,
doch - was sehe ich dort:

Zitat
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung/FeV) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214) in der Fassung des Inkrafttretens vom 18.04.2008. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht vom 08. April 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 15 S. 706, ausgegeben zu Bonn am 17. April 2008).

Okay:
Danke, lieber Bürger für den aktueller-als-VP Link!

Gruß,
jfk.


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Mr.T
Beitrag 12.09.2008, 14:14
Beitrag #192


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Zitat (jfk @ 12.09.2008, 14:55) *
Da wollte ich schon fast oberschlau daherkommen, und dir erzählen, dass du ja nur bei uns hier im VP suchen mußt:
Warum sollte hier im VP schon die Fassung der FeV stehen, die noch gar nicht in Kraft getreten ist? unsure.gif
Unser Bundesministerium der Justiz hält hier ja auch noch die derzeit gültige Fassung bereit. wink.gif


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jfk
Beitrag 12.09.2008, 14:47
Beitrag #193


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Zitat (Mr.T @ 12.09.2008, 15:14) *
Warum sollte hier im VP schon die Fassung der FeV stehen, die noch gar nicht in Kraft getreten ist?


think.gif Vorauseilender Gehorsam vielleicht? thread.gif
Oder fühlte sich hier jemand kritisiert?


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MickeyMouse
Beitrag 13.09.2008, 00:32
Beitrag #194


Neuling
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Probleme über Probleme sad.gif

Nach mittlerweile wochenlangem Kampf hat meine FEB nun endlich begonnen die neue FeV anzuwenden. Hab jetzt einen vorläufigen FS für B,BE,M;... bekommen.
Eigentlich sollte dabei auch mein Kartenführerschein endlich bestellt werden.
Da ich vor dem Entzug 2001 den FS Klasse 3 besessen hatte, hab ich auch C1E beantragt.
Meine FEB hat sich jetzt was neues dazu einfallen lassen und verlangt von mir nun einen Nachweis, dass ich Fahrzeuge der Klasse C1E geführt habe, ansonsten wird sie eine Prüfung verlangen.
Und das ganze am besten bis nächste Woche, damit der FS bestellt werden kann und fertig ist bis der vorläufige abläuft.
Am liebsten möchte meine FEB einen Nachweis der beruflichen Nutzung. Bin aber nie beruflich mit dieser Klasse gefahren, sondern nur im privaten Bereich.
Das große Problem ist jetzt für mich den Nachweis zu erbringen ein KFZ der Klasse C1E in den acht Jahren vor dem Entzug geführt zu haben.
Es gibt genug FEBs bei denen ich meinen Kartenführerschein komplett schon in den Händen halten könnte, aber ich wohne nun mal da wo ich wohne und muss mich wohl weiter mit der hiesigen Behörde herum ärgern.
Bin mittlerweile ziemlich ratlos und hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

Gruß Mickey
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Gast_charly68_*
Beitrag 13.09.2008, 00:45
Beitrag #195





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Ich kann Dir jetzt nur noch raten einen Rechtsanwalt zu nehmen, der sich auch im Führerscheinrecht auskennt.

Denn auf der Nase rum tanzen lassen brauchst Du Dir nicht.

Es gibt meiner Ansicht nach keinen Grund einen Nachweis für die C1E zu verlangen.

LG
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Uwe W
Beitrag 13.09.2008, 03:34
Beitrag #196


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Ob die Fahrerlaubnisbehörde auf eine Prüfung verzichtet, steht in derem pflichtgemäßen Ermessen.

Eine Klasse, die 8 Jahre lang nicht vorhanden war und vorher auch nie benutzt wurde, braucht meiner Ansicht nach nicht prüfungsfrei erteilt zu werden.

Das wäre ja gegenüber denjenigen, die zur Zeit den B schon haben und jetzt mit Ausbildung und Prüfung auf C1E aufstocken, eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_charly68_*
Beitrag 13.09.2008, 09:14
Beitrag #197





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@uwe

Deine Argumentation steht auf wackligen Füssen.

Dann müsst neben der C1E auch die BE angezweifelt werden.

LG
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MickeyMouse
Beitrag 13.09.2008, 09:39
Beitrag #198


Neuling
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Die FEB argumentiert damit, dass ich damals zum 3er nicht in der Klasse C1E ausgebildet worden bin und wenn ich auch keinen Nachweis habe Fahrzeuge der Klasse geführt zu haben = Prüfung.
In den Klassen wie M,L,S wurde ich auch nie ausgebildet und bekomme die wieder obwohl ich die definitiv noch nie gefahren bin, aber definitiv schon KFZ>3,5t. Nur Nachweisen hört sich ja in der Theorie einfach an, aber praktisch birgt das mehr Probleme als gedacht.
Leider war ich nie Maurer und könnte somit die berufliche Nutzung beweisen, soll ich deshalb benachteiligt werden?
Mal ein kleines Beispiel wie das praktisch ausschaut:
Hab z.B. wegen Zivistelle überlegt, wäre ja sogar sowas wie der berufliche Nachweis. Nur gab es 1995 diese Klassen noch nicht, und heute gibt es diese Fahrzeuge nicht mehr. Dann müsste ich dort Nachfragen ob die mir das führen der Fahrzeuge bestätigen und denen auch erklären warum, was aber niemanden was anzugehen hat. Davor müsste ich mit der Stelle natürlich abklären ob eines der von mir benutzten Fahrzeuge >3,5t zugelassen war. Die erklären mich doch für verrückt...
Im privaten Bereich gestaltet es sich auch nicht einfacher und birgt auch ähnliche Probleme.
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Gast_charly68_*
Beitrag 13.09.2008, 09:43
Beitrag #199





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Zitat (MickeyMouse @ 13.09.2008, 11:39) *
Die FEB argumentiert damit, dass ich damals zum 3er nicht in der Klasse C1E ausgebildet worden bin und wenn ich auch keinen Nachweis habe Fahrzeuge der Klasse geführt zu haben = Prüfung.


Das ist in meinen Augen kein Argument, das zieht.

Denn dann müsste die zuständige FEB auch die Klasse BE anzweifeln, da nicht darauf ausgebildet = Prüfung.

LG
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.09.2008, 17:27
Beitrag #200





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Zitat (charly68 @ 13.09.2008, 01:45) *
Ich kann Dir jetzt nur noch raten einen Rechtsanwalt zu nehmen, der sich auch im Führerscheinrecht auskennt.

Der Anwalt würde aber vermutlich bestätigen, dass die Vorgehensweise der Führerscheinstelle korrekt ist.
Zitat (charly68 @ 13.09.2008, 01:45) *
Es gibt meiner Ansicht nach keinen Grund einen Nachweis für die C1E zu verlangen.

Der Grund ist § 20 Abs. 2 FeV. Außerdem besteht ja immer noch die Möglichkeit, sich die frühere Nutzung von der Zivildienststelle bescheinigen zu lassen.
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