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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
Gast_BAB3_*
Beitrag 24.03.2010, 11:16
Beitrag #1501





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Zitat (Offroad-Events @ 24.03.2010, 00:30) *
...So bescheuert kann doch niemand ernsthaft sein...
Ob du es glaubst oder nicht: doch, das geht. Und viel öfter als man das insgeheim wahrhaben will yes.gif
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Offroad-Events
Beitrag 24.03.2010, 11:21
Beitrag #1502


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Ok, ich glaubs ja. Ich hatte auch schon den Vollhonk der seinen brandneuen A6 quer in der FW Anfahrt geparkt hat und wir mussten da durch zu einer Menschenrettung (Unterstützung für die FW). Um die Kiste wegzuheben waren wir zuwenig Personal, also gab mein Zugführer das Kommando "Schieb an!"
Ich hab ihn dann ganz elegant mit der Stoßstange des GKW über den Bordstein geschoben. Dabei hat uns die ganze Zeit ein Typ aus einem Fenster im Haus zugeschaut. Erst als die Kiste "umgeparkt" war kam er brüllend runtergerannt was wir mit seinem Audi machen würden thread.gif


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Mahlzeit ! und Gruß Karsten
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thetdk
Beitrag 24.03.2010, 11:31
Beitrag #1503


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@offroad: Gab es dazu ein Nachspiel in irgendeiner Art und Weise?
Gehe schon davon aus das diese Aktion zu rechtfertigen war, aber der Audifahrer hat das sicher anders gesehen. Verursacht vermutlich eine Menge Papierkram?

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Offroad-Events
Beitrag 24.03.2010, 11:54
Beitrag #1504


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Das Nachspiel war relativ kurz. Der Audifahrer wurde noch vor Ort von der Rennleitung über die Bedeutung der Feuerwehrzufahrt aufgeklärt, wobei ihm der Scheitel zur Fönfrisur verrutscht sein dürfte. Danach bekam er seine passende Anzeige. Da Menschenleben in Gefahr waren hat ihm sein Anwalt wohl direkt von einer Klage abgeraten, jedenfalls hat er neben seinem Schaden auch noch den Lackschaden an unserer Stoßstange gelöhnt. Wie hoch das Ticket der Bußgeldstelle war kann ich nicht sagen, allerdings hing da noch eine Anzeige dran wegen unterlassener Hilfeleistung, bzw Behinderung des Einsatzes da er uns ja die ganze Zeit beobachtet hatte und die Rennleitung das gesehen hat. Ich denke mal er wurde komplett eingeseift.
Mein Papierkrieg bestand aus einem kurzen Eintrag im Fahrtenbuch "PKW mit Stoßstange aus FW Einfahrt geschoben auf Anweisung von Zugführer xx", der Papierkrieg meines Zugführers war eine kurze Stellungnahme. Das wars.


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geckolino
Beitrag 24.03.2010, 18:37
Beitrag #1505


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Bei so was kann man nur hoffen, dass die FSST noch eine Überprüfung der Fahreignung nachlegt.
Was geht im "Hirn" eines Menschen vor, der einfach zuschaut, wenn sein Auto einen Notfalleinsatz der Feuerwehr blockiert?


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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blackdodge
Beitrag 24.03.2010, 21:15
Beitrag #1506


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heute gab`s die Herstellerübergabe eines neuen MB Sprinter als Kontrollfahrzeug. Innenausbau wie die Sprinter-Kontrollfahrzeuge der BAG aber als Halbhochdach.
MB-319 CDI mit Wandler-Automatik (660 Nm Drehmoment beim Anfahren) nicht schlecht.
Aber
als SOSI-Anlage optisch Frontblitzer (LED) ok
Dachkennleuchten als Halogen/Xenonblitz. Wer`s kennt weiß wie schlecht man das bei Sonneneinstrahlung sieht. LED ist da besser.
man hatte aber ne "gute Ausrede"
1.zu teuer -> zählt nicht (Das Auto/die Autos ist/sind sowieso teurer als durch die Beschaffer geplant, geworden)
2. Farbfrequenz blink.gif Die Farbfrequenz der LED wird durch die Hubschrauberpiloten bei der Einweisung an einer Einsatzstelle durch die Sichtscheibe des Visieres nicht wahrgenommen blink.gif na gut mus man geltenlassen (siehe Thread mit den blineknden Rückleuchten hier drin)
2. aber Wunsch war eine Umfeldbeleuchtung mit LED-Technik um Strom der Batterien zu sparen.
gekommen ist
rechtsseitig 2x Halogenscheinwerfer ( ich denke mal 55 Watt ) und am Heck

haltet euch fest



2 x 1000Watt Xenonbrenner blink.gif whistling.gif


soweit reichen unser Waage-Kabel nicht.


Irgendwie haben manche die Wandlung der Elektronik noch nicht verstanden.


Ach so, der Ausbau erfolgte durch BINZ(Ilmenau in Thü) und ist ansonsten in Ordnung. (3 Batterien, guter Spannungswandler usw. also sonst zufrieden)


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JTH
Beitrag 25.03.2010, 06:58
Beitrag #1507


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Zitat (blackdodge @ 24.03.2010, 21:15) *
2 x 1000Watt Xenonbrenner blink.gif whistling.gif

Hatten wir im alten Sprinter auch! Allerdings mit Aggregat... (wurde aber höchstens alle 3 Jahre mal benutzt, so daß dieser Kram im neuen Crafter nicht mehr versteckt wurde, sondern auf einem Anhänger seinem nächsten Einsatz entgegenfiebert)


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Jens
Beitrag 02.04.2010, 21:04
Beitrag #1508


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Ich hab dem Rätselbild mal einen eigenen Thread spendiert


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mir
Beitrag 05.04.2010, 10:13
Beitrag #1509


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In Flint, Michigan, hat 'ne Gemeinde 2 von 5 fire stations geschlossen und 23 Feuerwehrleuten gekündigt. Innerhalb der letzten Woche gab's 50 Feuer, und einige der umgebenden Gemeinden reagieren nicht mehr auf Anforderungen. blink.gif

Ist das Realität, oder nur aufgeblasen?

Hier eine Seite mit Links auf weitere Berichterstattung


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Hoheneicherstation
Beitrag 05.04.2010, 10:35
Beitrag #1510


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Zitat (mir @ 05.04.2010, 11:13) *
... und 23 Feuerwehrleuten gekündigt. Innerhalb der letzten Woche gab's 50 Feuer, und einige der umgebenden Gemeinden reagieren nicht mehr auf Anforderungen. blink.gif



Hallo

Da könnte man direkt die Vermutung äussern, dass einer der entlassenen Firefighter darauf hinweisen will, die ursprüngliche Anzahl der Kameraden wäre doch nötig ...
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Damastor
Beitrag 05.04.2010, 11:49
Beitrag #1511


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War auch mein erster Gedanke...weil 50 Feuer wegen 23 entlassenen Feuerwehrleuten erscheint mir ein wenig arg sprunghaft und plötzlich...


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Viele Grüße!

VW CC:
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udobur
Beitrag 01.05.2010, 11:27
Beitrag #1512


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Tja - jetzt hat es mich erwischt.

Danke an die Kollegen der Feuerwehr Wuppertal, die mein Auto gelöscht haben.
Ich hoffe, das es dem verletzten Kollegen wieder besser geht.



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Beste Grüße
Udo
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Baller
Beitrag 01.05.2010, 11:40
Beitrag #1513


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Dir geht es aber gut???
Wie passiert denn so etwas?
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Offroad-Events
Beitrag 01.05.2010, 11:42
Beitrag #1514


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Gute Besserung dem Kollegen.
Wie ist es passiert und wie hat sch der FWler verletzt ?


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udobur
Beitrag 01.05.2010, 11:58
Beitrag #1515


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Tja - fahr beim Hotel in Wuppertal weg, alles normal.
Auf der Bahn Richtung Neuss reagiert der Wagen auf einmal nicht mehr auf's Gaspedal, Motor geht aus.
Ich fahr' also auf den Standstreifen raus.
Im Rückspiegel sehe ich wildes "Lichtgehupe", vor der Frontscheibe fast gleichzeitig Rauch und Flammen ...
Gut, raus, die wichtigsten Sachen ausladen.
Da seh ich aus dem Augenwinkel vorne eine Flüssigkeit unter dem Auto rauslaufen - Benzin, das sich sofort entzündete.

Naja, Handschuhfach konnte ich nicht mehr ausräumen,
Arbeitsschuhe, Warnwesten, kleine private SAN-Tasche, Kindersitz und diverse Kleinigkeiten (Bonbons der Kids! - ganz schlimm) konnte ich nicht mehr retten - es war etwas zu heiss (Der fehlende Teil vom Nummernschild - siehe Bilderstrecke bei der WZ) ist weggeschmolzen! - und die Polizei hatte etwas dagegen.

Ursache? Möglicherweise ein Defekt an der Einspritzpumpe, lose Benzinleitung - keine Ahnung - ist Sache des Gutachters.

Fazit:
Einseitige Vollsperrung der A46 Fahrtrichtung Düsseldorf von 8:00 bis etwa 9:30 Uhr - mitten im Berufsverkehr.
Ein Feuerwehrmann im Krankenhaus, bekam Stichflamme ins (ungeschützte) Gesicht.

Naja, erstmal ein wenig entspannen, Ruhe reinbringen, bevor nächste Woche der Kampf mit der Versicherung anfängt.


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Udo
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Martiniii
Beitrag 01.05.2010, 12:38
Beitrag #1516


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Hast Du den Feuerwehrmann mal besucht ?
Stichflamme ins Gesicht klingt sehr übel.
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Cookiedeluxe
Beitrag 01.05.2010, 12:53
Beitrag #1517


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Schön, dass dir und deiner Familie nichts passiert ist. Alles andere ist ja versichert. Auch interessant zu wissen, dass wir bei der Feuerwehr "Schaumkanonen" haben. Wusste ich bislang noch nicht. wink.gif

Zitat (udobur @ 01.05.2010, 12:58) *
Ein Feuerwehrmann im Krankenhaus, bekam Stichflamme ins (ungeschützte) Gesicht.


Wie konnte das denn passieren? Unzureichende Schutzausrüstung getragen?

Zitat (Martiniii @ 01.05.2010, 13:38) *
Stichflamme ins Gesicht klingt sehr übel.

Naja, das ist bei einem Fahrzeugbrand jetzt nicht unbedingt etwas, was unerwartet kommt. Ist normalerweise auch kein Problem, dafür trägt man ja seine Schutzausrüstung. Da wird sich dieser Kollege wohl einige Fragen gefallen lassen müssen, fürchte ich. Ich hatte mal das persönliche Vergnügen, mehrere Sekunden lang mitten in einem kompletten Flammenmeer zu stehen, weil ein Kollege schön Wasser auf einen brennenden Motorblock geknallt hat. Was wir beide nicht wussten: Es handelte sich um einen Magnesiummotor, und brennendes Magnesium verträgt sich nunmal nicht so gut mit Wasser. War ausgesprochen "interessant", aber passiert ist mir dabei dank Schutzausrüstung nichts (auch wenn selbige danach ablegereif war).


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Hoheneicherstation
Beitrag 01.05.2010, 13:03
Beitrag #1518


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Zitat (Cookiedeluxe @ 01.05.2010, 13:53) *
Wie konnte das denn passieren? Unzureichende Schutzausrüstung getragen?



Hallo

Auf dem Foto, wo im Text die "Schaumkanonen" erwähnt werden, sieht man doch ganz deutlich, dass ausser dem Knitterfreien nichts auf'm Kopf ist ...


Edith sagt, ab Bild Nummer 9, in der Fotostrecke, wird erklärt wieso der Feuerwehrmann eine Verletzung davongetragen hat.
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udobur
Beitrag 01.05.2010, 13:12
Beitrag #1519


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Die Bilder auf der WZ passen nicht unbedingt zum Text darunter.

Soweit ich nachvollziehen konnte, sollte das Fahrzeug auf die Seite gekippt werden, um besser an den Tank heranzukommen.
Dabei zündete bisher vom Schaum abgedecktes Benzin.

Genaueres weiss ich nicht zu den Verletzungen, ich hoffe näheres über Bekannte dort zu erfahren.


Zum Glück war ich alleine (geschäftlich) unterwegs, mit den Kids --- ne, besser kein Kopfkino.


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Udo
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Jens
Beitrag 01.05.2010, 13:18
Beitrag #1520


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Zitat (udobur @ 01.05.2010, 14:12) *
Die Bilder auf der WZ passen nicht unbedingt zum Text darunter.

Die Texte unter den Bildern hätten sie sich lieber gespart, die sind doch … no.gif


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Cookiedeluxe
Beitrag 01.05.2010, 13:46
Beitrag #1521


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Zitat (udobur @ 01.05.2010, 14:12) *
Zum Glück war ich alleine (geschäftlich) unterwegs, mit den Kids --- ne, besser kein Kopfkino.

Hmm, ich ging jetzt von Familie aus, weil im Artikel stand "die Insassen konnten sich retten".


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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.05.2010, 13:59
Beitrag #1522


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Zitat (Cookiedeluxe @ 01.05.2010, 14:46) *
...weil im Artikel stand "die ...".


Da hat wohl der rasende Reporter im Getümmel den Überblick verloren... rolleyes.gif

@Udobur: hug.gif

lg
c.s.
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udobur
Beitrag 01.05.2010, 17:11
Beitrag #1523


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Danke. smile.gif

Mal abwarten, was der Gutachter sagt ...

Zum Glück hab ich 'nen Schutzbrief eines Clubs.


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blackdodge
Beitrag 01.05.2010, 17:43
Beitrag #1524


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Zitat (blackdodge @ 24.03.2010, 22:15) *
heute gab`s die Herstellerübergabe eines neuen MB Sprinter als Kontrollfahrzeug. Innenausbau wie die Sprinter-Kontrollfahrzeuge der BAG aber als Halbhochdach.
MB-319 CDI mit Wandler-Automatik (660 Nm Drehmoment beim Anfahren) nicht schlecht.



und hier ein Bild:



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Jens
Beitrag 01.05.2010, 17:50
Beitrag #1525


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Was ist das Gelbe unter der Schiebetür?


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Kurier
Beitrag 01.05.2010, 17:51
Beitrag #1526


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Zitat (Jens @ 01.05.2010, 18:50) *
Was ist das Gelbe unter der Schiebetür?


Eine herausziehbare Trittstufe?


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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udobur
Beitrag 01.05.2010, 19:01
Beitrag #1527


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Zitat (Hoheneicherstation @ 01.05.2010, 14:03) *
... wieso der Feuerwehrmann eine Verletzung davongetragen hat.


Hab grad vor ein paar Minuten erfahren, das der Kollege Glück hatte und wieder einsatzfähig ist.
Mensch, da bin ich echt froh.


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blackdodge
Beitrag 01.05.2010, 19:13
Beitrag #1528


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Zitat (Jens @ 01.05.2010, 18:50) *
Was ist das Gelbe unter der Schiebetür?



mechanisch (Federbetätigte) Trittstufe mit Warnkennzeichnung. War eine Auflage des Arbeitsschutzes ( mit Kontrollampe im Armaturenbrett )

Zitat (udobur @ 01.05.2010, 20:01) *
Hab grad vor ein paar Minuten erfahren, das der Kollege Glück hatte und wieder einsatzfähig ist.
Mensch, da bin ich echt froh.




also Sonnenbrand im Gesicht whistling.gif


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haidi
Beitrag 01.05.2010, 21:35
Beitrag #1529


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Zitat (udobur @ 01.05.2010, 12:27) *
Tja - jetzt hat es mich erwischt.
Danke an die Kollegen der Feuerwehr Wuppertal, die mein Auto gelöscht haben.


Wie alt war denn das Auto? Normalerweise sollte man nach 10 Jahren die Benzinschläuche tauschen, deiner scheint aber etwas jünger gewesen zu sein.


Ich fahr vor Jahren mit einem REnault 19 im Sommer in der Stadt und steh vor einer Ample, als es im Auto fürchterlich nach Benzin zu riechen beginnt. Also ums Eck ins Halteverbot, Motorhaube auf und mir schießt aus einem kleinen Loch (wie von einer STecknadel) ein Benzinstrahl fast ins GEsicht. Motor abgestellt, ins Autozubehör gegangen (vor dem ich gerade stehen geblieben bin), Schlauch und 2 neue SChellen gekauft und nach 5 Minuten gings weiter.

Ich hab immer so ein Glück -aber die die Tante Jolesch *) gesagt hat: "Gott schütz mich vor allem, was gerade noch ein Glück ist."

Hannes

*) Friedrich Thorberg, Die Tante Jolesch oder Der Untergang des Abendlandes in Anekdoten
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udobur
Beitrag 02.05.2010, 10:12
Beitrag #1530


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Im Juli wäre vor der fälligen HU eh eine Inspektion fällig gewesen, hat sich ja jetzt erledigt, Geld gespart wink.gif

'Ne regelmäßige Sichtkontrole des Motors und der Nebenaggregate ist aufgrund der Vollkapselung eh nicht mehr möglich, Eigenreparaturen für den Laien auch nicht mehr (was war das damals bei dem Käfer noch schön... smile.gif ).


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dopero
Beitrag 02.05.2010, 10:27
Beitrag #1531


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Zitat (udobur @ 02.05.2010, 11:12) *
'Ne regelmäßige Sichtkontrole des Motors und der Nebenaggregate ist aufgrund der Vollkapselung eh nicht mehr möglich, Eigenreparaturen für den Laien auch nicht mehr (was war das damals bei dem Käfer noch schön... smile.gif ).

Ich habe keine Vollkapselung, der Motorraum ist aber so mit Schläuchen und Kabeln voll gestopft das man weder erkennen kann wo das Leck sich befindet, noch das man zur schnellen Reparatur hinkommt.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 11.05.2010, 18:30
Beitrag #1532


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Sonderrechte ohne Sondersignal?

Als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr auf dem „Dorfe“ habe ich auch irgendwann mal die Führerscheinklasse 2 gemacht. Neulich war ich mit einem Fünfzeheneinhalbtonner auf einer Landstraße mit ca. 65km/h unterwegs. think.gif Mein Beifahrer und Vorgesetzter (auch Klasse 2-Besitzer) war dann doch etwas irritiert, dass ich mich an die LKW-Verkehrsregeln gehalten habe. Er war der Meinung, dass ein Feuerwehrfahrzeug kein LKW sei und dass deshalb LKW-Überholverbote, -Geschwindigkeitsregeln usw. nicht gelten. Ich denke, da ist bei uns mal eine Fahrerschulung fällig. whistling.gif

Für mich stellt sich aber die Frage was alles mit §35 begründet werden kann.
Durchfahrtsverbote (Zeichen 250 bis 253) auch mit Zusatz „Anlieger frei“, „Land- und Forstwirtschaft frei“ bei uns im Löschbezirk werden generell nicht beachtet. Da ich diese Straßen im Notfall nachts um drei bei Regen mit grösstmöglicher Geschwindigkeit befahren muss, sollte ich die örtlichen Gegebenheiten schon einigermaßen kennen und Probegefahren sein. Zur Not habe ich eben überprüft ob ich die Straße noch passieren kann oder schon wieder Falschparker die Durchfahrt erschweren.
Höhen- und Breitenbegrenzungen (Zeichen 264 bis 265) werden auch ignoriert, man sollte aber wissen welche reale Durchfahrtshöhe und -breite vorhanden ist.

Kommen wir auf das Anfangsproblem zurück, wenn ich mit 15,5t auf einer Landstraße außerorts unterwegs bin, kann ich dann zu Ausbildungszwecken schneller als 60km/h fahren und §35 in Anspruch nehmen? (Es geht mir in dieser Frage hauptsächlich um die rechtliche Situation.police.gif )
Immerhin soll ich das Fahrzeug auch bei einer SoSi-Fahrt sicher beherrschen.
Andersrum stelle ich mich die Frage, ob ich als Hobby-Fahrer wirklich bis in den Begrenzer (99km/h) fahren muss oder es dann doch nicht auf die letzten 10Sekunden ankommt. Später ankommen ist immerhin noch besser als gar nicht ankommen, und das man als ungeübter SoSi-LKW-Fahrer nicht immer ankommt kann man das öfteren im Feuerwehrmagazin in den Meldungen lesen.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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JTH
Beitrag 11.05.2010, 18:38
Beitrag #1533


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Sehen wir doch einfach mal ins Gesetz:

Zitat
§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


Ein Überholen im Überholverbot oder Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit ist bei einem Einsatz wohl immer gedeckt, da das "Dringend geboten" zutreffen dürfte. Bei einer Ausbildungsfahrt sehe ich das als nicht gegeben an.


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Haberlon
Beitrag 11.05.2010, 18:44
Beitrag #1534


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Im RF meine ich mich an einen zu erinnern, der einen alten Feuerwehrwagen hat und erfolgreich gegen eine Verwarnung wegen Überholens im LKW-Überholverbot vorgegangen ist. Es gäbe wohl Urteile, die sagen, daß ein FW-Auto kein LKW sei. Das tut imho nichts zur Sache, da es um das Gewicht geht, aber die scheinen da regelmäßig mit durchzukommen think.gif
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Cookiedeluxe
Beitrag 11.05.2010, 20:34
Beitrag #1535


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Die Sache ist doch ganz einfach: Wird §35 StVO in Anspruch genommen, dann ist sowieso alles egal. Wird er nicht in Anspruch genommen, dann wird das Fahrzeug bewegt wie ein ganz normales ziviles Fahrzeug der entsprechenden Klasse.

Ob die Sonderrechte in vollem Umfang (!) zu Ausbildungs- und Übungszwecken in Anspruch genommen werden dürfen ist ein Thema, über welches sich die Gelehrten streiten. Die einen sagen ja, die anderen nein. Meine persönliche Meinung ist "nein", abgesehen von ein oder zwei unangekündigten Alarmübungen pro Jahr. So ist es m.E. unverhältnismäßig, mit einem Großfahrzeug in der Stadt mit 100km/h unterwegs zu sein, damit man ein Gefühl dafür bekommt wie es sich bei diesen Geschwindigkeiten verhält. Auf der Autobahn mag das wieder angemessen sein. Sogenannte "Ortsbegehungsfahrten" in ansonsten gesperrten Gebieten sind m.E. in gewissen periodischen Abständen unproblematisch, und hier kann man auch den §35 nutzen, da zwingend geboten. Auf dem Weg dorthin darf ich aber natürlich nicht links und rechts an anderen VT vorbei, sondern habe die Sonderrechte nur soweit auszuschöpfen, wie es unbedingt notwendig ist. Lediglich Gewichtsbeschränkungen sollte man aus eigenem Interesse heraus immer beachten. wink.gif


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nachteule
Beitrag 11.05.2010, 23:52
Beitrag #1536


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Hallo, Cookiedeluxe,

Zitat (Cookiedeluxe @ 11.05.2010, 21:34) *
Sogenannte "Ortsbegehungsfahrten" in ansonsten gesperrten Gebieten sind m.E. in gewissen periodischen Abständen unproblematisch, und hier kann man auch den §35 nutzen, da zwingend geboten. Auf dem Weg dorthin darf ich aber natürlich nicht links und rechts an anderen VT vorbei, sondern habe die Sonderrechte nur soweit auszuschöpfen, wie es unbedingt notwendig ist.

das sehe ich ebenso, denn es kann lebenswichtig sein, dass die Fahrer wissen, welche Straßen und Wege sie befahren können und welche nicht.

Viele Grüße,

Nachteule


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JTH
Beitrag 12.05.2010, 05:24
Beitrag #1537


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Zitat (Haberlon @ 11.05.2010, 19:44) *
Im RF meine ich mich an einen zu erinnern, der einen alten Feuerwehrwagen hat und erfolgreich gegen eine Verwarnung wegen Überholens im LKW-Überholverbot vorgegangen ist. Es gäbe wohl Urteile, die sagen, daß ein FW-Auto kein LKW sei. Das tut imho nichts zur Sache, da es um das Gewicht geht, aber die scheinen da regelmäßig mit durchzukommen think.gif

Verwirrung...

1. Überholverbote (durch Schilder) führen nicht zu Verwarnungen, sondern zu BGBen.

2. Das "Lkw-Überholverbot" gilt nicht nur für Lkw sondern für Fahrzeuge und Kombinationen über 3,5t zgG ausgenommen PKW und KOM. Da so ein Feuerwehrauto (außer den kleinen Flitzern) aber idR kein Pkw und kein KOM ist, gilt es unabhängig von der eingetragenen Fahrzeugart


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Coyota
Beitrag 12.05.2010, 05:41
Beitrag #1538


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Hallo liebe "Kollegen",

heute komm ich mal mit einem Dienst-Thema, das mich schon länger beschäftigt, aber so langsam hab ich die Nase echt voll!!! Es geht um "Gewalt im Rettungsdienst".

Ich fahre jetzt ja seit über 20 Jahren Notarzt und finde die Entwicklung so langsam wirklich erschreckend. Als Rettungsdienstler ist man zunehmend in Gefahr, durch Patienten oder Angehörige körperlich verletzt zu werden, von den zigfachen Beleidigungen, die man sich tagaus tagein anhören muß, will ich noch nicht mal mehr reden.

Es klingt jetzt "sentimental", aber früher hatten die Leute vor Rettungsdienstlern noch einen gewissen Respekt, es wurde Platz gemacht und man wurde selten attackiert. Wenn, dann waren die "Angreifer" eher akut Gehirnverletzte oder schwer psychisch Erkrankte (z.B. wahnvorstellungen), bei denen diese Aggressivität tatsächlich ein Krankheitssymptom und oft Ausdruck von Todesangst ist, weil sie die Situation nicht mehr realistisch einschätzen können. Diese Patienten wird es immer geben, da hab ich auch noch am ehesten Verständnis und fühle mich nicht "persönlich" angegriffen.

Was ich nicht mehr ertragen kann, sind die hochaggressiven Besoffenen und auch Patienten bzw. Angehörige mit oft sehr hohem Aggressionspotential, bei denen es sich zu einem hohen Anteil (ich muß es leider sagen) auch um Leute mit Migrationshintergrund handelt.

NEF-Team mit Axt angegriffen
Rettungssanitäter durch Fausschläge verletzt
Rettungswagenbesatzung von betrunkenen Jugendlichen angegriffen

Selbst nach Einsätzen ist man seines Lebens nicht mehr sicher, wie die Übergriffe türkischer Migranten auf Feuerwehrleute nach dem verheerenden Brand in Ludwigshafen zeigte. Damals mussten die Rettungskräfte unter Polizeischutz gestellt werden, nachdem ein Feuerwehrmann zusammengeschlagen worden war ->KLICK

Es werden mittlerweile "Deeskalations- und Selbstschutzseminare" für Rettungsdienstler angeboten... ich finde das schön langsam pervers. ranting.gif

Ich hole aus Eigenschutzgründen immer schon sehr früh die Polizei dazu, aber die Zeit, bis diese Kollegen eintreffen, kann verdammt lang werden...

Bei Einsätzen Samstags Abend in die Disko krampft sich mir schon der Magen zusammen... unsure.gif insbesondere, wenn Schlägerei-Opfer gemeldet werden. Schon die Anfahrt auf den Disko-Parkplatz ist aufreibend, da hängen Horden besoffener Jugendlicher rum, die nicht aus dem Weg gehen oder es lustig finden, sich während der Fahrt hinten auf die Trittbretter des RTW zu stellen. Bis wir im Gebäude am Einsatzort sind, werden wir x-fach blöd angemacht oder angepöbelt und müssen uns mühsam einen Weg bahnen. Mit dem Patienten zu RTW zu kommen, ist dann der gleiche Spießrutenlauf...

Besoffene Patienten, oft mit klaffenden Wunden von Stürzen, schlagen auf alles ein, was sich ihnen nähert. Nicht selten müssen Rettungsdienstler sich im RTW verschanzen, während draussen ein randalierender Besoffener gegen den Wagen tritt (auch schon erlebt). Im letzten Dienst wurden wir von einer 50-jährigen "Dame" attackiert, die kurz vorher einen Atemstillstand im Vollrausch erlitten hatte, dann beim Heruntertragen im Treppenhaus wacher wurde, kratzte und schlug, verbunden mit derben Beleidigungen. Da kann man nicht einfach mal das Tragetuch loslassen und sie die Treppe runterdonnern lassen, sondern muß trotz krallendem Klammergriff am Unterarm weiterschleppen...

Ein Bulle von Mann, der vom ersteintreffenden RTW mehrere Minuten lang mit dem Ambu-Beutel beatmet werden musste, weil er aus unklaren Gründen einen Atemstillstand hatte und blau war, wurde im RTW immer wacher und renitenter, wollte unbedingt aussteigen (Februar, barfuß und in Unterhose nachts an der Landstraße!). Erst zu diesem Zeitpunkt wurde klar, daß er einen Vollrausch hatte und deshalb die vorangegangene Symptomatik. Die Angehörigen hatten jeglichen Alkoholkonsum des Patienten bestritten und ich war zum Ausschluß einer Hirnblutung mit ihm in eine Großklinik unterwegs. Der wäre vermutlich im Wald an Unterkühlung oder Atemstillstand gestorben. Wir konnten da nur noch aus dem RTW raus und hoffen, daß er nicht die ganze Einrichtung zerdrischt (zum Glück kamen die Grünen schnell!). Er war zum Glück nicht in der Lage, die Sicherheitsgurte aufzukriegen...der sitzt wenigstens wieder im Bau, schön blöd, vor Polizei und RTW-Team auch noch den Hitlergruß zu praktizieren... dry.gif

Bei Einsätzen in Großfamilien mit Migrationshintergrund geht mir auch oft die Düse... da stehen oft 20 Familienangehörige rum (die sich nicht wegschicken lassen!) und wissen genau, was der Patient hat und wie er behandelt werden muß. Tue ich das nicht nach deren Vorstellungen, folgen oft hochaggressive Beleidigungen und "Schubsereien".

Ich könnte noch unzählige Beispiele anführen, aber worauf ich hinauswill, ist Folgendes:

Solche Angriffe und Beleidigungen werden im Rettungsdienst meist unter "gut, daß nichts passiert ist!" unter den Tisch gekehrt. Man liest in der Presse extrem selten davon, meist nur, wenn wirklich jemand verletzt wurde. Ich habe den Eindruck, daß die Patienten und Angehörigen daraus schliessen, daß man es mit dem Rettungsdienst ja ungestraft machen und an den Mitarbeitern seine Aggressionen ablassen kann. Die Patienten sind meistens nämlich nicht "unzurechnungsfähig" in dem Sinne, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun! Meist reicht auch schon das bloße Erscheinen der Polizei, ohne daß diese körperlich tätig werden muß, damit der Patient oder Angehörige aufhören, es scheint also mangelnder Respekt vor dem Rettungsdienstpersonal oder fehlende Furcht vor rechtlichen Konsequenzen zu sein, weswegen die Hemmschwellen der Aggression fallen.

Ich möchte solche Vorfälle daher nicht mehr hinnehmen! dry.gif

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um zumindest im Nachhinein solche Aggressoren zur Verantwortung zu ziehen, auch wenn es "nur" Beleidigungen waren oder ich bei den körperlichen Attacken nicht verletzt werde ? Bei Angriffen gegen die Polizei gibst dann ja eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Aber ich bin ja keine Staatsgewalt. Würde eine Anzeige wegen Beleidigung oder versuchter Körperverletzuing da was bringen? Oder würde das dann gleich wieder eingestellt nach dem Motto "war ja besoffen" oder "Berufsrisiko eines Rettungsdienstlers" oder "selbst schuld, Eigenschutz nicht beachtet"???

Wäre toll, wenn die freundlichen police.gif da wa zu wüssten???

ein etwas frustrierter Gruß (nach 48-h-Dienst) von COYOTA thread.gif


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udobur
Beitrag 12.05.2010, 06:34
Beitrag #1539


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Moin,

ich denke, mit deinem Frust bist du nicht alleine.

Ich erlebe diese excessive Gewalt mittlerweile auch im Ehrenamt, einfach nur traurig ...

Möglichkeiten, gegen Übergriffe - egal ob tätlich oder verbal - vorzugehen, gibt es derzeit wenige.
Klar, Anzeige - das entsprechende Verfahren wird dann häufig genug (Begründung: Extremsituation!) von der Exekutive eingestellt.

Ich kenne Rettungsdienstbereiche, in denen die Kollegen mittlerweile zu bestimmten Einstäzen grundsätzlich nur mit Polizeibegleitung fahren - ohne die geht dort gar nichts (keine Polizei verfügbar - kein Einsatz! - wegen erheblicher eigener Gefährdung) oder auch Schutzwesten(!) und/oder Verteidungssprays tragen.

Allerdings hat der Bundesrat am vergangenen Freitag (07.05.) in seiner 869. Sitzung einen Beschluss zur Verschärfung des § 113 StGB "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und die dortige Einbindung von Feuerwehr und Rettungsdienst gefasst (siehe Sitzungsdokumentation).

Dies wird zwar an der grundsätzlichen (gesellschaftlichen) Situation nichts ändern (leider) - erleichtert es aber Betroffenen, zumindest nachträgliche Konsequenzen für die Aggressoren durchzusetzen.


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Beste Grüße
Udo
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Coyota
Beitrag 12.05.2010, 07:13
Beitrag #1540


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Hallo Udo, wavey.gif

das sind ja echt erfreuliche Nachrichten bzw. ein Hoffnungsschimmer!!!

"Ebenso wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert oder ihn dabei tätlich angreift."'

Das Gute an der Aufnahme von Rettungskräften in diesen §133 StGb scheint mir zu sein, daß hierin allein der versuchte Angriff strafbar ist, also auch wenn er nochmal glimpflich ohne Verletzungsfolgen abgeht. Hoffen wir mal, daß das bald abgesegnet wird und in Kraft tritt!

Meine Frage an die Polizisten, die ja schon Erfahrung mit der Ahndung nach §113 haben:

Macht ihr, wenn ihr angegriffen werdet, konsequent solche Anzeigen gegen den Aggressor (also z.B. auch, wenn es nicht zu Verletzungen bei Euch kommt)?

Wie geht das erfahrungsgemäß dann aus, kommt es zu Strafen???? think.gif

Danke und Gruß von COYOTA thread.gif


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mir
Beitrag 12.05.2010, 07:21
Beitrag #1541


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Man muß doch hier eigentlich verschiedene Sachverhalte voneinander trennen. Besoffene gab es immer, und diese neigen zu hemmungsloser Gewalt. Bei Leuten mit Migrationshintergrund spielen andere Dinge eine Rolle: Einmal eine latente Angst vor Behörden und vor erlebter Diskriminierung mit Angst in einer Situation, in der plötzlich das Leben eines Angehörigen von der fremden Kultur abhängt; zum anderen auch einfach eine andere Umgangsart.

Die paar Male, die ich vor Jahren im RD mitgefahren bin, hat man sich schnellstens zurückgezogen, wenn Gewalt zu erwarten war, und eben die Polizei gerufen. Ich habe das als unproblematisch erlebt. Cookies Beschreibungen klangen allerdings erheblich brenzliger.


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Der_Veranstalter
Beitrag 12.05.2010, 07:38
Beitrag #1542


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Bei mir hier im LK München gabs solche Probleme eigentlich nie. (Wobei ich mich auch vor 3 Jahren aus dem RD zurückgezogen habe, war insgesamt 12 Jahre dabei.)

Ich weiß noch "Messerstecherei" im Asylbewerberheim, da haben die Kinder rumgeblödelt und tatsächlich Messer rumgeworfen. Eines hatte eine 3 mm tiefen Stichwunde am Rücken.
Einer hat seine Freundin mitm Messer getötet, war aber selbst mit den Nerven am Ende. (Trotzdem immer schön den Koffer zwischen mir und Täter gehalten. Ich persönlich möchte nicht von einem Ulmer Koffer getroffen werden!)

Die größten Sorgen hatten wir immer im Autokino, wenn Samstags privater Automarkt mit 90% Besuchern aus ethnischen Minderheiten war. Weniger wg. Gewalt, mehr wg. Diebstahl ausm direkt neben uns abgestellten Auto. Die hielten es aber auch nicht für nötig, zur Seite zu gehen, wenn wir mit SoSi durch die Menschenmenge wollten. (Auf 2 meter ist ein Martinhorn dann aber doch schmerzhaft im Ohr...)


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Coyota
Beitrag 12.05.2010, 07:38
Beitrag #1543


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Zitat (mir @ 12.05.2010, 07:21) *
Besoffene gab es immer, und diese neigen zu hemmungsloser Gewalt.


Nein, @mir, auch das hat sich geändert. Klar waren Besoffene schon immer aggressiv, auch vor 20 Jahren schon. Aber es gab selbst bei denen früher noch eine Hemmschwelle gegenüber dem Rettungsdienst, extrem zu pöbeln oder zuzuschlagen. Ich kann mich aus den ersten 10 Jahren im Rettungsdienst nur an einen einzigen Vorfall erinnern, bei dem ein Besoffener angriff und das war im Krankenhaus. Es gab früher irgendwie eine Hemmschwelle und die scheint mir heute einfach weg zu sein, das hat mit grundlegendem Respekt zu tun, denke ich. Meiner Beobachtung nach ist die Gefahr, von Besoffenen angegriffen zu werden, umso größer, je jünger die sind. Früher hätte ein besoffener 14-jähriger es schlicht nicht gewagt zu randalieren, wenn 3 Rettungsdienstler um ihn rumstehen. Das größte Gewaltpotential geht m.E. von besoffenen Osteuropäern, insbesondere Russen aus. Da schickt unsere Leitstelle immer häufiger schon "prophylaktisch" die Grünen mit raus, wenn der Patientenname osteuropäisch ist...

Zitat
Bei Leuten mit Migrationshintergrund spielen andere Dinge eine Rolle: Einmal eine latente Angst vor Behörden und vor erlebter Diskriminierung mit Angst in einer Situation, in der plötzlich das Leben eines Angehörigen von der fremden Kultur abhängt; zum anderen auch einfach eine andere Umgangsart.


Ja, aber bei allem Verständnis (ich bin sehr geduldig und erkläre Patient wie Angehörigen immer genau, was ich mache bzw. vorhabe!), wir sind hier in Deutschland und nicht in Kasachstan oder Izmir (*dazu s.auch weiter unten)!!! Es ist ein Unterschied, ob jemand besorgt ist und dies in eher südländischer Art zum Ausdruck bringt, oder ob er hochaggressiv ist.

*Ich kann mir nicht vorstellen, daß in den Heimatländern dieser Migranten einem Arzt oder Rettungssani Schläge angedroht oder verabreicht werden!!! Ich habe einmal in der Türkei (Ostanatolien) bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe geleistet und die Leute waren unglaublich höflich respektvoll und dankbar, obwohl ich da in Motorradklamotten rumturnte und wir keine gemeinsame Sprache hatten, auf der wir uns verständigen konnten. Ebenso wurde das Personal des Rettungswagens dann mit großer Hochachtung behandelt.

Zitat
Die paar Male, die ich vor Jahren im RD mitgefahren bin, hat man sich schnellstens zurückgezogen, wenn Gewalt zu erwarten war, und eben die Polizei gerufen. Ich habe das als unproblematisch erlebt. Cookies Beschreibungen klangen allerdings erheblich brenzliger.


Ja, wenn Du Dich noch zurückziehen kannst, dann geht es ja, aber wenn der Patient im sehr beengten Raum eines fahrenden RTW oder einer Wohnung anfängt zu randalieren, dann kannst Du Dich eben oft nicht so leicht zum Eigenschutz zurückziehen.


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Der_Veranstalter
Beitrag 12.05.2010, 07:49
Beitrag #1544


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Zitat (Coyota @ 12.05.2010, 08:38) *
*Ich kann mir nicht vorstellen, daß in den Heimatländern dieser Migranten einem Arzt oder Rettungssani Schläge angedroht oder verabreicht werden!!! Ich habe einmal in der Türkei (Ostanatolien) bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe geleistet und die Leute waren unglaublich höflich respektvoll und dankbar, obwohl ich da in Motorradklamotten rumturnte und wir keine gemeinsame Sprache hatten, auf der wir uns verständigen konnten. Ebenso wurde das Personal des Rettungswagens dann mit großer Hochachtung behandelt.


Ein grundlegendes Erziehungsproblem: In den Heimatländern wacht das ganze Dorf über die Erziehung eines Kindes/Jugendlichen. Hier gibts diese Instanz nicht.
Der Mutter (= Frau) muss man keinerlei Respekt entgegenbringen und Vatern ist arbeiten.


Zitat (Coyota @ 12.05.2010, 08:38) *
Ja, wenn Du Dich noch zurückziehen kannst, dann geht es ja, aber wenn der Patient im sehr beengten Raum eines fahrenden RTW oder einer Wohnung anfängt zu randalieren, dann kannst Du Dich eben oft nicht so leicht zum Eigenschutz zurückziehen.


Gut, in der Wohnung sehe ich das ja ein, aber im RTW sollte man doch einen Patienten fixieren können... Und mir fallen nur wenige RDler ein, die keine privat angeschafften "Handschellen" dabei hatten.


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Coyota
Beitrag 12.05.2010, 08:06
Beitrag #1545


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Zitat (Der_Veranstalter @ 12.05.2010, 07:49) *
Gut, in der Wohnung sehe ich das ja ein, aber im RTW sollte man doch einen Patienten fixieren können... Und mir fallen nur wenige RDler ein, die keine privat angeschafften "Handschellen" dabei hatten.


Wie willst Du das denn noch machen, wenn der Patient schon randaliert, ohne selbst der immensen Gefahr von Verletzungen ausgesetzt zu sein??? blink.gif Wir sind Rettungsdienstler und haben keine Nahkampfausbildung! Vorschriftsmäßig müssen wir uns in solchen Fällen zum Eigenschutz zurückziehen.

Wenn wir es noch rechtzeitig merken, dann können wir noch versuchen, mit elastischen Binden die Arme an der Trage oder am Gürtel des Patienten zu fixieren. Nur muß man sich im Klaren sein, daß man ein Riesenproblem kriegen kann, wenn der Patient plötzlich erbricht. Der kann sich nicht mehr schnell aufrichten (oder man kann ihn nicht mehr schnell auf die Seite werfen), um eine Aspiration zu verhindern! Schon mal auf dem Rücken flach liegend gekotzt???

Leider geht solche Gewalt aber oft von Null auf hundert los, so wie bei der stark Betrunkenen "Dame" im letzten Dienst. Die war anfangs komatös, dann bedingt ansprechbar, man konnte sie problemlos auf dem Tragetuch lagern und im Treppenhaus (3 Etagen) drehte sie dann auf. Im Erdgeschoss konnten wir sie gerade noch auf die Trage legen und dann aus dem Weg springen. Sie schaffte es zwar nicht, aus eigener Kraft aufzustehen, aber LMAA und sonst was brüllen, kratzen und spucken, das konnte sie noch. Auch die police.gif police.gif halten bei sowas erstmal Abstand und holen sich ggfls. noch Verstärkung, bevor sie versuchen zu fixieren.


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Der_Veranstalter
Beitrag 12.05.2010, 08:41
Beitrag #1546


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Zitat (Coyota @ 12.05.2010, 09:06) *
Wenn wir es noch rechtzeitig merken, dann können wir noch versuchen, mit elastischen Binden die Arme an der Trage oder am Gürtel des Patienten zu fixieren. Nur muß man sich im Klaren sein, daß man ein Riesenproblem kriegen kann, wenn der Patient plötzlich erbricht. Der kann sich nicht mehr schnell aufrichten (oder man kann ihn nicht mehr schnell auf die Seite werfen), um eine Aspiration zu verhindern! Schon mal auf dem Rücken flach liegend gekotzt???


Um beim Beispiel zu bleiben: Handcuffs (aber nicht die mitm Plüsch) sind erste Wahl. Damals wurde uns auch regelmäßig von der Pol bestätigt, dass wir das dürfen.

Wenn ich die Gefahr sehe, dass der Patient randaliert/randalieren würde und ihn fixiere, kann ich auch die Trage oben hochstellen. Beim bewusstlosen muss ich das ja nicht machen.

Grundsätzlich gebe ich dir aber natürlich Recht: Die guten Sitten von früher gibts heute nicht mehr. Weder bei D noch bei Mitbürgern mit Migrationshintergrund.

gb




Ich kanns mir nicht verkneifen: Erbrochenes muss man nicht wegmachen, das wird vom Patienten einfach weggeatmet... rolleyes.gif


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udobur
Beitrag 12.05.2010, 08:49
Beitrag #1547


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Zitat (Der_Veranstalter @ 12.05.2010, 08:49) *
Gut, in der Wohnung sehe ich das ja ein, aber im RTW sollte man doch einen Patienten fixieren können... Und mir fallen nur wenige RDler ein, die keine privat angeschafften "Handschellen" dabei hatten.

... und sich damit bei der Anwendung dem Vorwurf der Freiheitsberaubung aussetzen.

Jede(!) Fixierung durch Nicht-cop.gif erfüllt den objektiven Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB - es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung, ein Gerichtsbeschluss oder im Falle der §§ 32, 34 StGB eine schriftliche(!), ärztliche Anordnung vor.
(Selbst ein Bettgitter im Krankenhaus bei Kindern(!) zum Schutz vor Herausfallen stellt rechtlich eine Freiheitsberaubung dar)

Gerade bei alkoholisierten Patienten, insbesondere in Verbindung mit einschlägigen Drogen, ist eine Fixierung praktisch nicht möglich; die Leute entwickeln Kräfte, denen selbst Fixiergurte aus Leder (polizeiliche Anordnung) nicht standhalten (selbst erlebt).

Zitat (Der_Veranstalter @ 12.05.2010, 09:41) *
Handcuffs (aber nicht die mitm Plüsch) sind erste Wahl. Damals wurde uns auch regelmäßig von der Pol bestätigt, dass wir das dürfen.
Dies gilt nur in den Bundesländern (z.B. Berlin) in denen Rettungsdienst-Mitarbeiter als Verwaltungshelfer mit den entsprechenden Rechten fungieren.


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Udo
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Pionic
Beitrag 12.05.2010, 09:12
Beitrag #1548


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Zitat (Coyota @ 12.05.2010, 08:13) *
das sind ja echt erfreuliche Nachrichten bzw. ein Hoffnungsschimmer!!!

"Ebenso wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert oder ihn dabei tätlich angreift."'

Ich möchte deine Hoffnungen nicht trüben, aber (ohne eine Kommentierung zur Hand zu haben!) könnte ich mir gut vorstellen, dass der § bei der Behandlung eines "normalen Betrunkenen" nicht zutreffend scheint, wenn man sich die Definition von Unglücksfall zur Gemüte führt:
Zitat
Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder bedeutende Sachwerte mit sich bringt

Hier wird von Personen gesprochen. Es wäre interessant, ob ein solcher Unglücksfall auch schon bei einer Person vorliegt und insbesondere, ob man von einem Unglücksfall reden kann, wenn der Betroffene selbst sich der Maßnahmen von euch "erwehrt"? Vielleicht schaut ja hier noch jemand rein, der Klarheit schaffen kann.


Aber an dieser Stelle habe ich an dich noch eine andere Frage, Coyota:
Zitat (Coyota @ 12.05.2010, 06:41) *
Ein Bulle von Mann, der vom ersteintreffenden RTW mehrere Minuten lang mit dem Ambu-Beutel beatmet werden musste, weil er aus unklaren Gründen einen Atemstillstand hatte und blau war, wurde im RTW immer wacher und renitenter, wollte unbedingt aussteigen...

Mir stellt sich bei solchen Beschreibungen folgende Frage, zur der ich leider keine Antwort weiß (eine in meinen Augen unverzeihliche Lücke in der Ausbildung mad.gif ): Habt ihr denn gegenüber solchen Personen ein (gesetzliches) Festhalterecht und wenn ja, worauf begründet sich das?

Mir selbst ist nur aus meinem Laienwissen die Geschichte bekannt, dass man sich nach der berühmten Unterschrift während einer laufenden Behandlung selbst aus dem Krankenhaus entlassen kann (unter Hinweis auf und unter Übernahme des gesundheitlichen Risikos).

Wie aber sieht es jetzt bei einer Behandlung mit dem RtW aus? Ab wann ist ein Patient evtl. verpflichtet, auf Anordnung da zu bleiben? Und - noch wichtiger - wer darf die Anordnung treffen? Nur der Notarzt, oder auch schon der Rettungsassistent oder der Rettungssanitäter?

Hintergrund der Frage ist, wie du dir sicher schon denken kannst, die rechtliche Sicherheit hinter dem Tun der Polizei. Wenn wir zu einem solchen Einsatz dazugerufen werden und mit hinlangen, treffen ja auch wir Maßnahmen, welche einer rechtlichen Grundlage bedürfen. Nur ist natürlich eine Festhaltung, unter Umständen auch eine gewaltsame, ein relativ heftiger Grundrechtseingriff und aus diesem Grund würde mich eben interessieren, auf welcher Grundlage ihr Behandlungsbedürftige ins nächste KH bringt. smile.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 12.05.2010, 09:39
Beitrag #1549


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Zitat (udobur @ 12.05.2010, 09:49) *
... und sich damit bei der Anwendung dem Vorwurf der Freiheitsberaubung aussetzen.


Hm, das ist so nicht ganz richtig.

Grundlos macht man das ja nicht. Im einfachsten Fall geht dem ganzen eine Drohung oder eine Tätlichkeit etc. voraus. Dann ist das automatisch nach §34 StGB ein rechtfertigender Notstand.

In seiner Auswirkung auf den gewalttätigen Patienten ist das ja nichts anders als wie Coyota schon angesprochen hat eine Fixierung mit Binden etc.


Cave: Nicht jeden Patienten automatisch in Handschellen legen!!! Erst, wenn ein konkreter Grund dazu besteht. (Beispielsweise wenn der Pat in aggressiver Art und Weise mit den Augen blinzelt.)


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steveluke
Beitrag 12.05.2010, 09:43
Beitrag #1550


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Zitat (Der_Veranstalter @ 12.05.2010, 10:39) *
Dann ist das automatisch nach §34 StGB ein rechtfertigender Notstand.

Den braucht man allerdings nur zu bemühen, wenn man vorher den Tatbestand einer Straftat (hier: Freiheitsberaubung) verwirklicht hat wink.gif


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