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18.11.2007, 11:25
Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31522 |
ich hab gestern einen rießen mist gebaut!!! wurde gestern von der polizei angehalten und bin dann geflüchtet! wurde nach ca. 1 stunde von der polizei gefunden und dann aufs revier gebracht! habe 0,71 geblasen! also 1,32 promille! daraufhin kam der doc und hat mir 2 mal blut genommen!!! jetzt kommt die wurzel allen übels! bin wiederholungstäter! habe meinen führerschein erst seit 10.11.2007 wieder!!! damals hatte ich 1,77 promille und die mpu beim ersten mal bestanden! bin also mit der materie vertraut, bezüglich der nun wieder anstehenden mpu etc.!!! wollte nur mal die experten bitten mein eventuelles strafmaß und bezüglich einer gefängnisstrafe zu beurteilen mir tut das alles unheimlich leid und ich könnte mich ohrfeigen! kontrolliertes trinken hat nicht funktioniert, jetzt werde ich die abstinenz angehen! gibt keine andere lösung für mich!!! ich entschuldige mich und bedanke mich im vorraus für eventuelle lösungen!!! gruß scholle |
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18.11.2007, 11:32
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30804 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Über die Höhe der Geldstrafe kann ich keine Aussage treffen. Die Sperrfrist wird mindestens 12 Monate betragen. Eine Gefängnisstrafe halte ich für unwahrscheinlich.
Hast du denn auf der Flucht noch weitere Verstöße begangen? -------------------- |
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18.11.2007, 11:35
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Oh wei oh weija, oh jemineeeeeeh, nein nein nein
Was bist du doch für ein Dööskopp. Wenn du doch schon geflohen bist, wenngleich ich mir nicht vorstellen kann, wie dir das mitsamt Auto gelang, warum lässt du dich dann wieder aufgreifen? Wärst du nur versteckt geblieben, am besten gleich sehr sehr lange, hätte dich vielleicht ein sehr guter Anwalt aus der Sch.... geritten. Und nun hast du eine Anzeige wegen Widerstand am Hals und zweitens wieder eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer und drittens wird es sehr schwer, teuer und wieder und noch etwas länger dauern bis du deinen Fs wieder siehst, das war nun echt keine Heldentat!!! Wie konnte dir das denn so schnell nach dem Erhalt des Fs wieder passieren? Ist doch klar, dass die Polizei in manchen Gegenden nicht viel Stress hat und auf der Lauer liegt, jemanden wie dich zu erwischen, oder? Hattest du schon Haftandrohung? Wenn du schon eine Bewährungsstrafe hattest, könnte es dich nun hinter Gitter bringen. Wenn du aber noch keine hattest und schon mehrere Vorstrafen, dann wird bestimmt Haft(-androhung) mit Bewährung rauskommen. (Schreibe ich hier nicht wegen studierten Wissens sondern aus eigener leidiger Erfahrung!) Kommt darauf an, was noch offen ist an Geldstrafen, oder ob noch eine Bewährungsstrafe zu vollziehen wäre und auch: Welches Gericht in welchem Land bei welchem Richter. Am besten RA nehmen und keine Aussagen ggü Polizei!) Tut mir zwar leid für dich, aber du hast nun echt geschrien: "Haut mich bitte schnell wieder in die Pfanne!!!". Sehr Schade. -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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18.11.2007, 11:42
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31522 |
Erstmal Danke für die Antwort!
hab keine angaben gemacht, gar nicht und hatte auch keinen autoschlüssel dabei!!! den habe ich weggeworfen! beide polizisten haben bestätigt, dass ich der fahrer war!!! ich will auch gar nicht rumlügen, sondern für die scheiße einstehen, die ich gebaut habe!!! ich weiß auch nicht wie das passieren konnte! dachte ich habe das KT im griff, war aber nicht so! drum ab sofort Abstinenz! alles andere funktioniert bei mir nicht! ich rechne mal mit 15-18 monaten führerscheinenzug! dies ist mir bewußt! mir geht es vorallem um die strafrechtlichen konsequenzen! gruß scholle Ach ja, ich habe bis jetzt ein "weiße weste" strafrechtlich gesehen! nur der 1te führerscheinenzug bis jetzt! Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 28.11.2007, 21:15 |
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18.11.2007, 11:47
Beitrag
#5
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 15.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38335 |
Uppsss....
Und wenn man denk man ist selber ganz tief drin, sieht man leider wieder, das es andere mit noch größeren Problemen gibt.... Tut mir echt Leid für Dich....vor allem nach einer so kurzen Zeit.... Mir geht es gerade nicht anders aber ich hoffe Du kriegst Dein Problem auch in den Griff und wünsche Dir alles Gute für die Zukunft... Gruß Manuel -------------------- Wer später bremst, ist länger schnell...
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18.11.2007, 11:49
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31522 |
Danke für die Aufmunternden Worte!
Wollte zum meinem obrigen Post noch ergänzen, dass ich bis jetzt strafrechtlich nie in erscheinung getreten bin! "nur" der führerscheinenzug bis jetzt!!! gruß scholle |
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18.11.2007, 11:58
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 423 Beigetreten: 05.08.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 4748 |
Wenn Du während deiner Flucht keine weiteren Straftaten begangen hast, bleibt die Flucht selbst folgenlos. Ansonsten wird es den Führerschein erst nach einer MPU geben (sicher schwerer als die erste). Aber da melden sich sicher noch die Experten.
Gruß Jenne -------------------- Nicht das es egal wäre...........aber egal.
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18.11.2007, 12:10
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Hallo Scholle,
das tut mir ehrlich auch leid für dich! bezüglich einer gefängnisstrafe Darauf wirst du nicht hoffen brauchen. Ich schätze mal, du wirst alle Reaktionen deiner Umgebung aushalten müssen Zitat kontrolliertes trinken hat nicht funktioniert, jetzt werde ich die abstinenz angehen! gibt keine andere lösung für mich!!! Das sehe ich allerdings genauso! Und je eher du's angehst - umso besser für einen FE-Wiedererwerb. Alles Gute dir, hoffentlich holst du dir nicht noch ne riesen Erkältung weg. jfk. edit: ich sehe gerade: 2 x Blut abgenommen - da wird wohl der Btm-Verdacht noch mit im Raum stehen ... -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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18.11.2007, 12:13
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15362 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Oh Mann, Scholle
Kann gut sein, dass von Dir 12 Monate nachgewiesene Abstinenz verlangt werden, als Wiederholungstäter so kurz nach der MPU. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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18.11.2007, 12:13
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Das die Flucht folgenlos ist, ist mir neu, in Bayern weiss ich, ist es "Widerstand gegen ... ", da hat mir mein "nicht-nüchterner Zustand" auch nicht geholfen, aber bei Alk hat man ja vor den Gerichten meist Erfolgsaussichten.
So ganz weiss kann ja nun die Weste auch nicht sein, sorry, aber betrunken Autofahren zählt meines (bescheidenen Wissens bei so was) nun doch zu Straftaten, nicht zu Ordungswidrigkeiten, und da es noch frisch ist, ist´s auf jeden Fall bekannt. Die Frage ist nun nach dem Strafmaß. Unter soundsoviel Tagen und unter soundsoviel Euros gilt man nicht-vorbestraft. Falls nicht-vorbestraft, kriegst du jetzt wahrscheinlich Geldstrafen in der Höhe, dass du vorbestraft sein wirst. Falls schon vorbestraft, dann möglicherweise sogar Haftandrohung. Aber ich habe in solchen Sachen (nach meinem Empfinden) immer weniger Glück als andere. Und wie mir scheint, bist du auch jemand, der sich immer sofort erwischen lässt. Nun denn, sei weiterhin schlau und lass deinen Anwalt alles regeln, dann wird es weniger hart. Viel Glück. Ps: Dass du nun abstinent leben willst, finde ich super!!! Das wird wohl das Beste an dem Geschehen sein! Ps: Schreib mal, wie es ausgeht!!! -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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18.11.2007, 12:22
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 423 Beigetreten: 05.08.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 4748 |
Das die Flucht folgenlos ist, ist mir neu, in Bayern weiss ich, ist es "Widerstand gegen ... ", Wie hoch war die Strafe dafür? Jenne -------------------- Nicht das es egal wäre...........aber egal.
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| Gast_Uwe K._* |
18.11.2007, 12:22
Beitrag
#12
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Und wie mir scheint, bist du auch jemand, der sich immer sofort erwischen lässt. Zum Glück. Stell Dir vor, der TE würde längere Zeit betrunken fahren und über einen längeren Zeitraum andere immer wieder gefährden.Dass es Mist war, weiss der TE selber, zumal es die 2te Auffälligkeit war. Ich hoffe er hat daraus gelernt und ändert das jetzt. |
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18.11.2007, 12:27
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Ja, ich bin im Grunde genommen ja auch froh, schnell erwischt zu werden, bevor ich mir was Dummes angewöhn oder mich gar noch größere Dummheiten getraue oder gar mich perfektioniere auf dummen Gebieten.
Ist schon gut so, wenngleich diese Medizin bitter schmeckt. -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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18.11.2007, 12:34
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31522 |
Hallo!!!
worum es mir hauptsächlich geht! ich wurde das letzte mal zu 40 tagessätzen verurteilt!!! dieses urteil steht ja 10 jahre im verkehrszenralregiester! nich aber im führungszeugnis, oder? da ich student bin, möchte ich unter allen umständen einen eintrag ins führungszeugnis vermeiden, da ich diese ja bei einer bewerbung bei einem arbeitgeber vorlegen muss!!! jetzt bin ich ja wiederholungstäter! droht da ein eintrag in führungszeugniss??? oder wieder nur in verkehrszenralregiester!!! bin verzweifelt!!! |
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18.11.2007, 12:53
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23482 |
Ins Führungszeugnis werden u.a. erstmalige Geldstrafen bis 90 TS nicht eingetragen. Das heißt, du wirst dort unabhängig vom verhängten Strafmaß einen Eintrag bekommen.
-------------------- Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit |
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18.11.2007, 13:09
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26846 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
da ich student bin, möchte ich unter allen umständen einen eintrag ins führungszeugnis vermeiden, da ich diese ja bei einer bewerbung bei einem arbeitgeber vorlegen muss!!! es ist nicht üblich, dass man bei einer Bewerbung ein Führungszeugnis vorlegen muss. Es sei denn, Du bewirbst Dich bei der Polizei, in einem Atomkraftwerk oder in sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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18.11.2007, 13:21
Beitrag
#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31522 |
Ich studiere auf Lehramt! und da muss man ein führungszeugnis vorlegen...!
wie scätzen die experten die lage ein bzw. wie realistisch/sicher ist ein eintrag ins führungszeugniss!?!?! gibt es chance ihn zu "umgehen"??? ich hatte 30 TS bei meiner re 1. alkoholfahrt!!! wieviel dürfte ich jetzt bekommen um keinen eintrag zu kriegen? sollte ich mir einen anwalt nehmen? in wieweit spielt die flucht (zu fuss) eine rolle? |
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18.11.2007, 13:40
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 13.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28509 |
Oh nein, Scholle - jetzt gehst Du möglicherweise durch die gleiche Hölle wie ich, d. h. mit Verhandlung, Androhung von Bewährungsstrafe etc.
Wünsche Dir dafür alles Gute und mach Dich nicht so verrückt, wie ich es gemacht habe. Sehr günstig beeinflussen kannst Du den weiteren Verlauf eh nicht, also stell Dich einfach den Tatsachen. Ich weiß zwar nicht, ob es wirklich was gebracht hat, aber ich würde auch bei klammer finanzieller Lage jetzt einen VP in Anspruch nehmen, da der zuständige Richter regelrecht "stinkig" ist, wenn eine Alkfahrt in schnellem Abstand wiederholt wird und es so aussieht, als wenn man nichts aus der 1. Sache gelernt hat. Bei mir waren es 22 und bei Dir gerade mal 11 Monate zwischen den Fahrten - das macht keinen allzu guten Eindruck, glaub mir Man geht jetzt von einem Alkoholabhängigen aus und Du kannst Dich entweder mit der Schiene anfreunden, oder mit großem Aufwand versuchen, diese Voreinstellung zu widerlegen... Gruß Paragon Achso, da Du definitiv ein Strafurteil erhältst, erscheinen leider beide Straftaten eine Woche nach dem "neuen" Urteil in Deinem Führungszeugnis. Wann ist denn das Studium abgeschlossen? Die erste Sache sollte 3 Jahre gerechnet ab dem Tage der Unterschrift auf dem Strafbefehl wieder aus dem Führungszeugnis verschwinden. 3 Jahre nach Urteilsverkündung in dieser Sache sollte Dein Führungszeugnis wieder rein sein, es sei denn, Du würdest zu mehr als 3 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt (bei mir wollte der Staatsanwalt selbst in seinem Schlußplädoyer immer noch 4 Monate auf 2 Jahre). |
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18.11.2007, 13:53
Beitrag
#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Es gibt da eine Internetseite zu, wo genau nachzulesen ist, was alles im Führungszeugnis steht. Bei der Belegart 0 ist es natürlich noch ein wenig schlimmer.
Welche Fächer studierst du? Welches Lehramt? Welches Bundesland? Meist interessieren dort nicht die Strafen wegen "Verkehrsdelikten", eher sowas wie "Vertraulichkeit des Wortes" und alles im Bezug zu "Gewalt gegen dritte" oder "Eigentumsdelikte". Sobald du übrigens eine zweite Geldstrafe hast, bist du ebenfalls "vorbestraft", auch wenn beide Strafen unter dem "Vorbestraften-Limit" liegen. Da kommst du wohl nicht drumrum. Man kann da was beantragen wegen besonderer Härte, die aber bei dir leider nicht gegeben ist. Du kannst an der Führungszeugnisstelle auch anrufen und nachfragen. (Hatte ich damals gemacht.) Übrigens solltest du dich ggü Kollegen/innen und der Schulleitung stets bedeckt halten: Bloß nicht outen!!! Ggf. bei Personalräten der zuständigen Bezirksregierung nachfragen, die verraten nichts. Die Leute erreichst du auch per E-Mail. Und dann weisst du es genau. Wichtig ist, dass du bei deiner Frage die genauen Strafmasse angibst und auch deutlich schreibst, dass es Straftaten waren, sonst kriegst du die falsche Antwort (spreche aus Erfahrung, meine Personalrätin dachte, es wären Ordnungswidrigkeiten und hat nicht richtig nachgefragt.) Und bitte bei deinem Vorsatz bleiben, sonst bleibst du eh schnell auf der Strecke- in deinem Beruf hast du dann kein echtes Privatleben mehr, es sei denn dein Arbeitsplatz ist sehr weit weg. -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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18.11.2007, 13:58
Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31522 |
Danke erstmal für die Antworten!
also ich studiere in BW, lehramt für Grund- und Hauptschulen! bin jetzt im 1ten Semester, also bis zu 1ten Staatsprüfung noch mind. 3 jahre, dann 2 jahre referendar und dann 2te Staatprüfung! kenne mich da nicht so wirklich aus, für was man sich bewerben muss und wann! ich habe auf alle fälle totale angst! lehrer wäre mein traumberuf und ich hoffe nicht, dass ich mir alles kaputt gemacht habe, bevor ich überhaupt angefangen habe!!! danke für die antworten! gruß scholle |
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18.11.2007, 14:00
Beitrag
#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 704 Beigetreten: 07.04.2005 Wohnort: Oberfranken Mitglieds-Nr.: 9175 |
gibt es chance ihn zu "umgehen"??? ich hatte 30 TS bei meiner re 1. alkoholfahrt!!! wieviel dürfte ich jetzt bekommen um keinen eintrag zu kriegen? Ich muss dir leider den Zahn ziehn zu denken das du einen Eintrag verhindern kannst, dem ist nämlich nicht so. Sobald die zweite Straftat begangen wurde wird diese und die erste in das Führungszeugnis übernommen egal wie hoch/niedrig du bestraft wirst. LG nadderl EDIT: Hab grad gelesen das du ja noch etliche Jahre hast bevor du dich bewirbst, dann könnte es natürlich sein das es schon wieder rausgenommen worden ist. Les dich doch hier mal ein. -------------------- Hier bin ich registriert, tut auch gar nicht weh
Kampf gegen Leukämie |
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18.11.2007, 14:04
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Falls du wegen deiner "Vorstrafen" keine Stelle als Referendar bekommen solltest, gebe ich dir den Tipp, eine Vertretungsstelle anzunehmen, die kriegst du auf jeden Fall, da fragt komischerweise keiner nach dem Führungszeugnis. Dann hast du gleich Erfahrungen gesammelt und gutes Geld verdient.
Dann wird wohl alles gelöscht sein und es geht weiter. Aber ich vermute, dass sich daran die Schuleinstellungsbehörden nicht wirklich stören, möglicherweise aber doch an einer Alkoholabhängigkeit, die evtl daraus "abzulesen" ist. Ich weiss nun nicht, wie das im Führungszeugnis steht, also wäre eine sofortige Abstinenz und evtl. solche Nachweise gar nicht übel. Oder aber eine bestandene Mpu und ein wiedererteilter Fs, damit wären Eignungszweifel ja ausreichend ausgeräumt. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Übrigens: Denke daran, dass du dich in solchen Fragen nicht vertrauensvoll im Kollegium erkundigen darfst. Dort solltest du stets möglichst perfekt und zuverlässig auftreten und nicht etwa problembehaftet. Es gibt wie gesagt die Personalräte oder aber auch andere Foren, zb. 4teachers. Außerdem: Erst mal konzentrierst du dich jetzt am besten auf dein Studium und deine Abstinenz. Die erste Staatsprüfung ist ja nun auch nicht im Schlaf geschafft. Genauso die Mpu. Dann geht es schon irgendwie weiter. Ich und GSX-R sind deine Kollegen/innen. Wir helfen dir gerne weiter. Jetzt aber eines nach dem anderen. Nur nicht den Kopf hängen lassen. Jede Lebenserfahrung macht dich ein bischen klüger und reifer. -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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18.11.2007, 15:48
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31522 |
Danke für die ausfürliche Antwort!!!
ja, alles macht einen klüger und reifer! nur leider dachte ich, dass ich diesen punkt bereits nach meiner letzten Trunkenheitsfahrt erreicht hätte.....naja, alles hat auch ein gutes und ich werde mich jetzt mit vollgas auf mein studium konzentrieren und absolut keinen alkohol mehr trinken! jetzt beginnt das abwarten auf das urteil! ich kenne das ja schon alles und werde auch mit dem erneuten leberwertesammeln beginnen! gruß scholle |
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18.11.2007, 16:56
Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Scholle85, hallo, Jfk,
ich sehe gerade: 2 x Blut abgenommen - da wird wohl der Btm-Verdacht noch mit im Raum stehen ... die zweite Blutentnahme dürfte in diesem Fall nichts mit dem Verdacht auf BTM - Konsum zu tun haben. Eine zweite Blutentnahme, zeitversetzt zur ersten, wird dann durchgeführt, wenn die Möglichkeit eines Nachtrunks besteht, so, wie in diesem Fall. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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18.11.2007, 17:02
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
@Scholle
Nimm es dir nicht zu sehr zu Herzen. Nicht nur du baust solche Fehler! Shit happens. Abhaken, diesen Fehler in Zukunft nicht wiederholen. Und gut ist. Ich wünsch dir was! -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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| Gast_klaus62_* |
18.11.2007, 17:52
Beitrag
#26
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Hallo scholle
Mann, so ne Sch... Ich weiß noch, als ich mich im Forum registriert habe war dein Thread einer der ersten wo ich gelesen habe. Ich muß zugeben, ich war neidisch Auch wenn du es nicht weißt, du hast mir geholfen mein Alkoholproblem überhaupt erst zu erkennen. Ich wünsche dir, dass du aus dem Mist noch einigermaßen gut rauskommst. Aber eins kann ich nicht verstehen WIESO??????????,so kurz nach dem Führerscheinerhalt |
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19.11.2007, 09:28
Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1397 Beigetreten: 15.03.2007 Wohnort: Südliche Nordsee Mitglieds-Nr.: 29588 |
Zitat WIESO??????????,so kurz nach dem Führerscheinerhalt Mensch Scholle, ich kann mich noch gut an Dich errinnern. Wie konntest Du nur solch eine Dummheit begehen ????? Die erste Strafe war doch schon hoch genug. Man und Du bist Student, also doch sicherlich nicht auf den Kopf gefallen. Das verstehe ich absolut nicht. So kurze Zeit danach. Du weist doch genau das die Ich will hier auch nicht die Moralkeule schwingen. Das steht mir nicht zu. Allerdings kann ich das absolut nicht nachvollziehen. Und in Deinem Fall gehe ich sogar davon aus, das schon wieder erneut unter Alk Einfluß gefahren bist ohne erwischt zu werden. Mir fehlen dazu die Worte. Sorry, das mußte einfach raus Gruß -------------------- ganz liebe Grüße ... Optimist
Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr. |
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19.11.2007, 14:20
Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1844 Beigetreten: 21.05.2007 Wohnort: Rhein/Main Mitglieds-Nr.: 31916 |
bin einfach abgehaut und durch einen fluss etc. geschwommen! bei 0 C° Celisius war es halt bitterkalt und ich hab mich ca. ne stunde versteckt und dann wollte ich heimlaufen, bin aber direkt der polizei in die arme gelaufen! Tach Scholle, abgesehen von der TF hat mich die Aktion mit dem Fluß und den 0°C doch sehr beeindruckt ... Nun aber eine andere Frage. Hast du bei der MPU gut geblufft? Versteh' mich nicht falsch, ich war auch noch auf keiner MPU, aber vom Mitlesen weiß ich, dass hier so richtig Überzeugungsarbeit geleistet werden muß - und dies nicht vor Scharlatanen sondern vor diplomierten Psychologen. IMHO kann man doch erst dann solch einen Fachmann/Fachfrau überzeugen, wenn man tatsächlich von etwas selbst überzeugt ist. Warum ist es dann zu der TF gekommen? Dadurch, dass du spektakulär geflohen bist, warst du dir doch zu dem Zeitpunkt der TF deiner Konsequenzen bewußt bzw. war dir klar, dass du berauscht gefahren bist? Sorry, ich möchte hier keinesfalls Moralapostel sein, aber mir stellt sich zzt. die Frage der Sinnhaftigkeit einer MPU. Normalerweise hättest du zumindest jetzt noch niemals die MPU bestehen dürfen, da du ja noch nicht in der Lage bist, das Trinken und das Fahren erfolgreich zu trennen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Fragen auch dem Gutachter bei deiner nächsten MPU durch den Kopf gehen werden.... -------------------- Viele Grüße
Lemon70 ... alles wird gut 😊 |
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20.11.2007, 10:37
Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Hi Scholle
also erstmal... das tut mir echt leid für Dich!!! Schau, Deine Vorsätze und Strategien mit KT eine weitere TF zu verhindern, haben ja offensichtlich versagt. Geh doch jetzt in eine Suchtberatungsstelle und laß Dir helfen! Versuch, eine ambulante Therapie zu machen. Laß Dich testen, wo Du auf der Alkohol-Leiter stehst, erkenne Deine eigene Gefährdung, das gibt Dir auch Sicherheit für die Zukunft, weil Du den "Feind" dann besser einschätzen kannst. Du kriegst jetzt eine so lange FS-Sperre, daß Du problemlos jetzt die MPU auf Basis "Alkoholabhängigkeit" planen kannst. Damit ist sie, wie wir hier im Forum festgestellt haben, eigentlich einfacher zu bestehen, als auf der Mißbrauchsschiene. Also ambulante oder stationäre Therapie und danach 12 Monate Abstinenznachweise. M.E. würde es auch bei der MPU gut kommen, daß Du nach dieser erneuten Fahrt "Nägel mit Köpfen" machst, das tiefliegende Problem erkennst und Dir professionelle Hilfe holst. Die Krankenkasse würde die Kosten übernehmen, auch für eine Psychotherapie und vielleicht ist es genau das, was Dein Leben (und Du hast noch soooo viel Leben vor Dir!!!) entscheidend beeinflußt und in glückliche Bahnen lenkt? Magst Du mal schildern, wie Du aus dem KT wieder abgerutscht bist? Ich glaube, das würde viele Leser hier interessieren und den Betroffenen ermöglichen, aus Deinen Fehlern vielleicht frühzeitig zu lernen! Und eines wollte ich Dir noch sagen -als Trost aber auch Anerkennung: ich finde es total mutig von Dir, hier im Forum die Sache "einzugestehen". Mein voller Respekt dafür! Conny würde (oder wird vermutlich, wenn er Deine Story liest) sagen: Steh auf und kämpf weiter! Es kann Dich nur stärker machen, was passiert ist! Und hier stehen eine Menge Leute, die Dich schätzen gelernt haben, hinter Dir und stärken Dir den Rücken! Einen ganz herzlichen Gruß von COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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20.11.2007, 11:42
Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 |
gut daran ist :
1.du hast niemanden verletzt, geschädigt -außer Dich selbst. 2.du weisst nun wie es um dich steht und bist um die sehr wertvolle Erkenntniss reicher, daß KT bei dir nicht funktioniert. Und wenn Du bedenkst WAS alles hätte passieren können, war dies noch nicht der GAU..... Summasumarum : Nimms an und mach was draus !!!! -------------------- |
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20.11.2007, 11:44
Beitrag
#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 |
Mannooo ... was machst du
tut mir richtig leid für dich Lass dich nicht unterkriegen, seih froh, daß nicht mehr passiert ist und tröste dich ... du bist nicht der erste und auch nicht der letzte der kurz nach der MPU einen Rückfall hat. Das weiß ich nunmal aus eigener Erfahrung Der Teufel Alkohol ist heimtückisch und geduldig. Er schlägt in einem schwachen Moment dann einfach zu. Das ist die große Gefahr in der wir immer wieder und aucch lebenslang schweben. -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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22.11.2007, 20:01
Beitrag
#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 440 Beigetreten: 13.07.2007 Wohnort: Im Erzgebirge Mitglieds-Nr.: 34129 |
Hallo Scholle85,
tut mir aufrichtig sehr leid für Dich. Wie schon oben von anderen bemerkt finde ich es sehr gut, dass Du das erlebte geschrieben hast. Es hilft uns allen. Ich habe den FS auch schon das zweite mal abgegeben. Ca. 4 Wochen nach dem ich den FS zum ersten Male wieder in den Händen hielt, bin ich schon wieder mit Alk. gefahren. Der Teufel Alkohol kennt keine Gnade, wenn man Ihm eine Chance lässt. Ich kann und möchte auch keine Moralkeule auspacken. Ich weiss wie das nach dem ersten oder zweiten Glas ist. Deswegen kommt für mich kein KT in Frage. Also Kopf hoch das wird schon wieder. Gruß ron65 -------------------- Wenn Träume sterben, dann wirst du alt. Du bist dein eigener Schatten nur und holst dich nicht mehr ein.
Wenn Träume sterben, dann wird es kalt. Du bist ein Mensch zwischen toten Dingen und du bist allein. (Puhdys) |
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23.11.2007, 20:03
Beitrag
#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 09.09.2005 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 12836 |
Hallo,
die zweite TF kommt ins FZ.Und auch ins Zentralregister.Siehe ähnlich Waffengesetz.Einmalig unter sechzig TZ oder zweimal kleinere Straftaten oder über sechzig,einundneunzig TS. Hallo , hab noch was vergessen.Das blöde an der Angelegenheit ist die Tatsache, das das erste delikt mitgeschleift wird. Das bedeutet, FE Verlust 3Jahre FZ ,fünf Jahre bzW.10Jahre BZR.Jede neue Straftat bedeutet Verzögerung der Tilgung.Ich bitte mich zu verbessern falls ich falsch liege. -------------------- Ich mag dieses Forum ! MfG insekt !
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23.11.2007, 20:15
Beitrag
#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15362 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Danke erstmal für die Antworten! also ich studiere in BW, lehramt für Grund- und Hauptschulen! bin jetzt im 1ten Semester, also bis zu 1ten Staatsprüfung noch mind. 3 jahre, dann 2 jahre referendar und dann 2te Staatprüfung! kenne mich da nicht so wirklich aus, für was man sich bewerben muss und wann! ich habe auf alle fälle totale angst! lehrer wäre mein traumberuf und ich hoffe nicht, dass ich mir alles kaputt gemacht habe, bevor ich überhaupt angefangen habe!!! danke für die antworten! gruß scholle Falls du wegen deiner "Vorstrafen" keine Stelle als Referendar bekommen solltest, gebe ich dir den Tipp, eine Vertretungsstelle anzunehmen, die kriegst du auf jeden Fall, da fragt komischerweise keiner nach dem Führungszeugnis. Dann hast du gleich Erfahrungen gesammelt und gutes Geld verdient. Dann wird wohl alles gelöscht sein und es geht weiter. Aber ich vermute, dass sich daran die Schuleinstellungsbehörden nicht wirklich stören, möglicherweise aber doch an einer Alkoholabhängigkeit, die evtl daraus "abzulesen" ist. Ich weiss nun nicht, wie das im Führungszeugnis steht, also wäre eine sofortige Abstinenz und evtl. solche Nachweise gar nicht übel. Oder aber eine bestandene Mpu und ein wiedererteilter Fs, damit wären Eignungszweifel ja ausreichend ausgeräumt. Nun, für ein Lehramt muss man, zumindest in Rheinland.Pfalz, wenn man Beamter werden werden will, ein sauberes Führungszeugnis vorweisen. Und, entgegen der Vorstellung von @Hobbyfahrer, stören sich die Einstellungsbehörden ziemlich an zwei Straftaten mit Alkohol bei Leuten, die den Beruf des Lehrers ergreifen wollen. Und das hat auch einen guten Grund: In meinem Beruf gibt es überproportional viele Alkoholiker. Und wer, sorry für die Aussage, schon ohne den Streß der Schüler, Eltern, Kollegen oder der Schulleitung zur Flasche greift, der wird es mit Sicherheit , wenn der ganze Mist, der in meinem, sicher liebenswerten, Beruf auf ihn einprasselt, bestimmt nicht lassen. Traumberuf hin oder her, wie oft hast Du eigentlich schon vor einer Hauptschulklasse gestanden? -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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23.11.2007, 20:21
Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 09.09.2005 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 12836 |
Zwei Straftaten unter Alk sind sehr ungünstig?
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23.11.2007, 20:24
Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15362 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Zwei Straftaten unter Alk sind sehr ungünstig? In jedem Fall. Welche Behörde will sich einen potentiellen Alkoholiker als Beamten ans Bein binden? -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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23.11.2007, 20:29
Beitrag
#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Zitat von GSX-R
Zitat (Hobbyfahrer @ 18.11.2007, 14:04) Falls du wegen deiner "Vorstrafen" keine Stelle als Referendar bekommen solltest, gebe ich dir den Tipp, eine Vertretungsstelle anzunehmen, die kriegst du auf jeden Fall, da fragt komischerweise keiner nach dem Führungszeugnis. Dann hast du gleich Erfahrungen gesammelt und gutes Geld verdient. Dann wird wohl alles gelöscht sein und es geht weiter. Aber ich vermute, dass sich daran die Schuleinstellungsbehörden nicht wirklich stören, möglicherweise aber doch an einer Alkoholabhängigkeit, die evtl daraus "abzulesen" ist. Ich weiss nun nicht, wie das im Führungszeugnis steht, also wäre eine sofortige Abstinenz und evtl. solche Nachweise gar nicht übel. Oder aber eine bestandene Mpu und ein wiedererteilter Fs, damit wären Eignungszweifel ja ausreichend ausgeräumt. Nun, für ein Lehramt muss man, zumindest in Rheinland.Pfalz, wenn man Beamter werden werden will, ein sauberes Führungszeugnis vorweisen. Und, entgegen der Vorstellung von @Hobbyfahrer, stören sich die Einstellungsbehörden ziemlich an zwei Straftaten mit Alkohol bei Leuten, die den Beruf des Lehrers ergreifen wollen. Und das hat auch einen guten Grund: In meinem Beruf gibt es überproportional viele Alkoholiker. Und wer, sorry für die Aussage, schon ohne den Streß der Schüler, Eltern, Kollegen oder der Schulleitung zur Flasche greift, der wird es mit Sicherheit , wenn der ganze Mist, der in meinem, sicher liebenswerten, Beruf auf ihn einprasselt, bestimmt nicht lassen. Traumberuf hin oder her, wie oft hast Du eigentlich schon vor einer Hauptschulklasse gestanden? Wo schreibe ich denn, dass sich die Behörde daran nicht stört? Ich schreibe das nicht, aber ich zeige Wege auf, wie er da rauskommt. Mit erneut bestandener Mpu und wiedererlangtem Fs hat er genug bewiesen. Übrigens: Jemand der zweimal mit Alk am Steuer erwischt wird, muss noch lange kein Alkoholiker sein. Er kann auch einfach nur zweimal denselben extrem dummen Fehler machen. -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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23.11.2007, 20:48
Beitrag
#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 09.09.2005 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 12836 |
Hallo Hobbyfahrer,
zweimal mit Alk am Steuer ist sicherlich noch vertretbar.Aber ich kenne Leute welche fünf mal unter Alk gefahren sind auch mit Unfall.Das geht nicht.Wir müssen uns bewußt sein,welche Gefahr davon ausgeht.Das KFZ darf nur nüchtern geführt werden! -------------------- Ich mag dieses Forum ! MfG insekt !
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23.11.2007, 21:02
Beitrag
#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Hallo Insekt,
ich sehe nicht, dass dies überhaupt zur Diskussion oder zur Frage steht. Ich finde es nicht ok, mit Alkohol oder sonstwie berauscht zu fahren, das solltest du wissen. Und Scholle weiss das alles selbst und hat erneut einen Fehler gemacht und bereuen tut er ihn auch und seine Strafe kommt auf ihn zu. Also sehe ich nun für mich keinerlei Anlass, ihn zu tadeln oder so was. -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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23.11.2007, 21:06
Beitrag
#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15362 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Übrigens: Jemand der zweimal mit Alk am Steuer erwischt wird, muss noch lange kein Alkoholiker sein. Er kann auch einfach nur zweimal denselben extrem dummen Fehler machen. Das mag sein. Das würde die Einstellungsbehörde in Rh. PF. jedenfalls wenig beeindrucken. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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23.11.2007, 21:14
Beitrag
#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Lieber GSX-R,
unser Scholle ist ja nun noch ein Jungspund, er wird damit aufhören, seine Mpu erneut unter schwierigeren Bedingungen bestehen und schon ist seine Weste weiss. Außerdem muss er ja noch zum Gesundheitsamt. Die werden ihn dann ja auch nochmal unter die Lupe nehmen. Ich denke, das wird er schon schaukeln. Und ich wünsch es ihm Und das Problem der Alkoholiker unter den Lehrern hat ja nun nichts damit zu tun, dass er während seines Studiums zweimal leichtsinnig war. -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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23.11.2007, 21:31
Beitrag
#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 09.09.2005 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 12836 |
Hallo Insekt, ich sehe nicht, dass dies überhaupt zur Diskussion oder zur Frage steht. Ich finde es nicht ok, mit Alkohol oder sonstwie berauscht zu fahren, das solltest du wissen. Und Scholle weiss das alles selbst und hat erneut einen Fehler gemacht und bereuen tut er ihn auch und seine Strafe kommt auf ihn zu. Also sehe ich nun für mich keinerlei Anlass, ihn zu tadeln oder so was. Hallo Hobbyfahrer, mein Beitrag war doch nicht auf Scholle speziell gemünzt sondern ganz allgemein.Im übrigen muß ich mich bedeckt halten,da selbst § 316 Stgb,hatte Glück!MfG Insekt -------------------- Ich mag dieses Forum ! MfG insekt !
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24.11.2007, 11:56
Beitrag
#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15362 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Und das Problem der Alkoholiker unter den Lehrern hat ja nun nichts damit zu tun, dass er während seines Studiums zweimal leichtsinnig war. Liebe Hobbyfahrer, es geht nicht darum dass ich ihm das nicht gönnen würde sondern darum, wie die Einstellungsbehörde auf Eintragungen im Führungszeugnis reagiert. Ich werde mich nächste Woche mal bei meinem Chef richtig schlau machen. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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24.11.2007, 18:13
Beitrag
#44
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
@GSX-R:
Diese Fragen können nur die Juristen beim Schulamt beantworten, der Schulleiter ist ja nicht einstellende Behörde. Das Referendariat ist ja nun eine befristete Beamtentätigkeit auf Widerruf, da verhält es sich wieder anders als bei der Einstellung als Beamter auf Probe und wieder anders als Lehrer im Angestelltenverhältnis. Außerdem sind das teilweise auch Fall-zu-Fall-Entscheidungen. Ich schrieb ja bereits, wenn er die MPU positiv besteht, dann ist seine Weste weiß gewaschen. Ab und an weiß auch ich bescheid. Ansonsten sind die "besseren" Ansprechpartner für sowas die Personalräte oder wie geschrieben Juristen. Es sind aber zunächst einfach nur Verkehrsdelikte und nicht etwa Gewaltverbrechen oder Verbrechen, die die Vertraulichkeit des Wortes betreffen. Von daher ist die Sache nicht so aussichtslos, wie sie dir erscheint. Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn ein (noch so junger) Bewerber reinen "Wein" einschenkt und sich um die Bewältigung seiner Probleme kümmert, dass er durchaus Chancen bekommt. Ganz ehrlich würde ich Scholle raten mit dem Beamtendasein so lange zu warten, bis das Führungszeugnis sauber ist, weil ihm sonst nichts, aber auch gar nichts verziehen werden würde und er "unter strengerer Aufsicht" stünde. Und was erstmal in der Akte ist, bleibt drin bis zur Rente. Was spricht dagegen ein oder zwei Semester für die Prüfungsarbeit oder weitere Kurse oder ein Erweiterungsfach zu nutzen? Oder aber erst mal noch in ein anderes Tätigkeitsfeld zu schnuppern oder zuerst einen Vertretungsvertrag anzunehmen oder einfach zu verreisen. Das wäre wohl für ihn langfristig der beste Tipp. Mag ja sein, dass es zeitlich sowieso hinhaut. Dies kann er ja bei der Führungszeugnisstelle (?-wie heisst die doch gleich?) erfragen. -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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25.11.2007, 00:36
Beitrag
#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Dies kann er ja bei der Führungszeugnisstelle (?-wie heisst die doch gleich?) Bundeszentralregister. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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26.11.2007, 11:12
Beitrag
#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14059 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Genau, stehe auf und kämpfe weiter. - Obgleich,m in vielen SHG wird gesagt, lasse das Kämpfen mit dem Alkohol, denn ohne brauchst Du nicht mehr kämpfen!
Ich erwarte, dass die FE für ca. 18 Monate insgesamt entzogen ist/wird. Die Flucht war erlaubt. Widerstand gegen Beamte wird es nur sein, wenn man sich körperlich gegen die Festnahme wehrt. Für die MPU werden 12 Monate Abstinenz vorausgesetzt, also innerhalb obiger Zeit kein Problem. Vorbestraft ist man ab dem ersten Eintrag ins Bundeszentralregister! Nur muss man sich dieses im normalen Leben nicht angeben. Bei bestimmten behördlichen oder gerichtlichen Verfahren allerdings schon. D.h. die Vorstrafe ist nun öffentlich. Bei Einstellung frage ich immer nach Vorstrafen. Schon um mir ein Bild machen zu können. Wer Alkoholstraftaten aufweist, hat ein viel höheres Risiko, krankheitsbedingt später auszufallen. Wer lange trocken ist, eine SHG besucht, senkt dieses Risiko deutlich. Ich würde mit den kleinen Schritten beginnen. Der erste: sich vom Alkohol verabschieden. (Ohne Feier, wo er nochmals "richtig" fließt.) Lebenslange Abstinenz. Und ab in die Alkoholberatungsstelle, Therapieangebote nutzen. An einer Uni gibt es auch psychologische Beratung. Ab dorthin. Du wirst gleichgesinnte finden. Ist alles in den Jahren stabil, SHG wird weiter besucht, könntest Du Dir überlegen, bsp. den Suchtkrankenhelfer zu erwerben. Im Studium vielleicht bei allgemeiner BWL und Personalbetriebswirtschaftslehre sich einarbeiten., mit absolvierten Teilprüfungen. Und sich später gezielt zu seiner Geschichte bekennen. Ist eben ein Weg. - Ein anderer, zusätzlich journalistische Qualifikationen erwerben, Ziel ein Schulbuchverlag. Sich konkret informieren, ob Deine Lage nun die Einstellung verhindern würde. (Es schreibt für Dich ein Freund die Einstellungsbehörden an.) Alles beginnt mit dem ersten Schritt: Der ist, den Alkohol weiter wegzulassen. Berichte bitte, wie kam es denn zum Rückfall? Denn das ist einer aus heutiger Sicht. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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26.11.2007, 20:07
Beitrag
#47
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Danke erstmal für die Antworten! also ich studiere in , lehramt für Grund- und Hauptschulen! bin jetzt im 1ten Semester, also bis zu 1ten Staatsprüfung noch mind. 3 jahre, dann 2 jahre referendar und dann 2te Staatprüfung! kenne mich da nicht so wirklich aus, für was man sich bewerben muss und wann! ich habe auf alle fälle totale angst! lehrer wäre mein traumberuf und ich hoffe nicht, dass ich mir alles kaputt gemacht habe, bevor ich überhaupt angefangen habe!!! danke für die antworten! gruß scholle Scholle studiert nicht BWL sondern in , er hat noch mindestens 3 Jahre bis zum Staatsdienst auf Probe. Bis dahin müsste doch sein Führungszeugnis gelöscht sein. Quelle: http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_2...eldstrafen.html -------------------------------------------------------------------------------- "Sie sind hier: Startseite Themen Strafrecht Bundeszentralregister Hinweise zur Aufnahme von Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis Vielfach werden Führungszeugnisse als fehlerhaft beanstandet, weil die Empfänger meinen, eine Verurteilung zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen sei generell nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist jedoch nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich nicht um eine Verurteilung nach den §§ 174 -180 oder 182 des Strafgesetzbuchs handelt und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG -). Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG)." ---------------------------------------- D.h. nach der letzten Geldstrafe 3 Jahre gerechnet. Bedenkt man, dass zwischen dem Prüfungstag zum 1. Staatsexamen, der Bewerbung, der Zuweisung einer Schule, der Beischaffung geforderter Unterlagen (Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis werden (meist) erst dann angefordert) Zeit vergeht, sind für Scholle die 3 Jahre auf jeden Fall um. Ich wiederhole mich nochmal: Am besten warten bis das Führungszeugnis sauber ist, weil wenn es erst mal in der Personalakte ist, bleibt es drin bis zu Rente, die Personalakte wandert mit der Person!!! Scholle kann also meiner Meinung nach durchaus seinen Traumberuf weiter verfolgen. Ihm steht nun nicht viel im Wege. Nur auf Alkohol muss er verzichten. Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 28.11.2007, 21:19 -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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27.11.2007, 20:42
Beitrag
#48
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Habe hier eine Seite gefunden, in der man das Wichtigste zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst zusammengefasst findet. Es wird eine Erklärung zu Vorstrafen und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen verlangt. Quelle: http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1hy3l9ht...ml?ROOT=1111879
Aus dem Merkblatt für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien steht drin, das ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Quelle: http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1hy3l9ht...0gym_sep_07.pdf Quelle für Haupt-, Real- und Grundschule: http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1hy3l9ht...tt_GHS_2006.pdf oder http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1hy3l9ht...att_RS_2006.pdf Für Nachfragen kann man auf der folgenden Seite die betreffenden E-Mail-Adressen und Telefonnummern finden: http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1hy3l9ht...7318/index.html Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Gruß -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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28.11.2007, 09:07
Beitrag
#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14059 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Mir war und ist klar, dass Scholle auf Lehramt studiert. Wenn sie da keine Chance auf Einstellung hat wegen ihrer Geschichte, dann benötigt sie Alternativen. Entweder das Studium völlig ändern oder es ergänzen. Für letzteres deshalb die BWL-Komponente mit dem Ziel später als Quereinsteiger in die Personalwirtschaft zu gehen. Oder die andere Alternative mit dem Journalismus.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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28.11.2007, 17:22
Beitrag
#50
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 973 Beigetreten: 14.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36589 |
Hallo Scholle 85,
ich hab da mal ne Frage: Wie sieht das denn inzwischen aus mit dem Vorsatz: Nicht trinken ? Schreib doch mal! -------------------- Wirklich doof ist nur der, der nicht merkt, dass er sich nicht auskennt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.01.2026 - 12:48 |