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> Welche Bedeutung haben Radfahrerpiktogramme?
Jens
Beitrag 21.12.2025, 08:48
Beitrag #1


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Welche Bedeutung haben die Radfahrerpiktogramme an dieser Stelle?


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jan47
Beitrag 21.12.2025, 09:13
Beitrag #2


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Vielleicht Hinweis für Fussgänger dass das ein Fahrradweg ist. Gibt es paar Meter weiter an der Haltestelle auch .
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Tinu
Beitrag 21.12.2025, 09:50
Beitrag #3


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Kenne ich so auf vielen Radwegen. Dient außerdem als Hinweis auf Zweirichtungsradweg, damit nicht nur Fußgänger, sondern auch Radfahrer mit Radverkehr aus der "falschen" Richtung rechnen.


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Gruß
Martin
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Jens
Beitrag 21.12.2025, 10:43
Beitrag #4


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Zitat (Tinu @ 21.12.2025, 09:50) *
Dient außerdem als Hinweis auf Zweirichtungsradweg,

Gibt es irgendwo in irgendwelchen Vorschriften etwas, was diesen "Hinweis auf Zweirichtungsradweg" belegt?

Wenn ich den Radweg bei GoogleMaps weiter verfolge, finde ich nirgends eine Beschilderung, dass er für beide Richtungen angeordnet oder freigegeben wäre. Da auf der anderen Seite ebenfalls ein Rdweg ist, wäre das auch gar nicht erforderlich und nach VwV-StVO nicht erlaubt (Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.)


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Mueck
Beitrag 21.12.2025, 12:11
Beitrag #5


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Zitat (Jens @ 21.12.2025, 09:48) *
Welche Bedeutung haben die Radfahrerpiktogramme an dieser Stelle?
Vorsicht Fußgänger! Hier sind so kleine Fahrräder unterwegs, dass man sie übersehen kann und drüber stolpert!!1! thread.gif


Zitat (jan47 @ 21.12.2025, 10:13) *
Vielleicht Hinweis für Fussgänger dass das ein Fahrradweg ist. Gibt es paar Meter weiter an der Haltestelle auch .
Dafür würde ich sie eher 90° drehen ... think.gif


Zitat (Jens @ 21.12.2025, 11:43) *
Gibt es irgendwo in irgendwelchen Vorschriften etwas, was diesen "Hinweis auf Zweirichtungsradweg" belegt?

Wenn ich den Radweg bei GoogleMaps weiter verfolge, finde ich nirgends eine Beschilderung, dass er für beide Richtungen angeordnet oder freigegeben wäre.
... aber die Streuscheiben sind für beide Richtungen mit Radsymbolen "beglückt"!!1!
Für eine amtliche Freigabe reicht aber beides in der Tat nicht, dafür ist ausschließlich (für Fälle ohne B-Pfl.) das alleinstehende "Radf. frei" vorgesehen. Irrende Radler dürften sich aber frei nach "Im Zweifel für den Angenagten" mindestens einmalig auf Verbotsirrtum oder so berufen können (OLG Jena)
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Tinu
Beitrag 21.12.2025, 15:02
Beitrag #6


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Zitat (Jens @ 21.12.2025, 10:43) *
Wenn ich den Radweg bei GoogleMaps weiter verfolge, finde ich nirgends eine Beschilderung, dass er für beide Richtungen angeordnet oder freigegeben wäre.
Konsistente Beschilderung im Zusammenhang mit Radverkehr erwarte ich schon gar nicht mehr. Ist auch gar nicht so einfach, wenn die geforderte Stetigkeit der Radverkehrsführung (z.B. der geführte Wechsel zwischen Rechts- und Linksverkehr) nicht gegeben ist.

Vorschriften zur Kennzeichnung kenne ich jetzt nicht, aber das Sinnbild ist ja mit der Bedeutung "Radverkehr" in der StVO eingeführt. Dass es einzeln z.B. zur Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Radwege eingesetzt wird, wurde schon wiederholt thematisiert. Auch in der Zweirichtungsvariante gab es hier schon Beispiel und ich finde es selbst auch regelmäßig. Finde ich auch durchaus intuitiv.

Inwieweit man sich als Radfahrer auch ohne Blauschild darauf berufen dürfte, ist ähnlich zu beantworten wie bei markierten Furten ohne LZA oder Vorfahrt: Bewusste amtliche Irreführung dürfte nicht zu Lasten des Verwirrten gehen.


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Gruß
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Pogge
Beitrag 21.12.2025, 16:50
Beitrag #7


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Zitat (Tinu @ 21.12.2025, 15:02) *
Bewusste amtliche Irreführung dürfte nicht zu Lasten des Verwirrten gehen.

Dass Straßenverkehrsbehörden im Zusammenhang mit Radverkehr ein Art von Bewusstsein hätten halte ich für unwahrscheinlich. thread.gif
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mir
Beitrag 21.12.2025, 17:26
Beitrag #8


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Zitat (Jens @ 21.12.2025, 10:43) *
Gibt es irgendwo in irgendwelchen Vorschriften etwas, was diesen "Hinweis auf Zweirichtungsradweg" belegt?


Vielleicht soll es auch nur ein Hinweis sein, dass dort Radfahrer fahren. Immerhin hat der Fußgänger beim Queren auf diese zu achten. An und für sich haben diese Symbole keinen Regelungscharakter, aber das weiß ja niemand. Immerhin darf man sie dazu heranziehen, dass man einen optionalen Radweg daran erkennt, die brauchen ja rechts nicht unbedingt Schilder. Auf der linken Seite allerdings schon; auch das weiß aber kaum jemand.

Auffällig sind die Symbole in den Ampeln:

An der verlinkten Kreuzung ist extra eine Radampel für linksseitigen Radverkehr angebracht.

Du findest weiter vorne an der Kreuzung zum Holzkoppelweg eine Ampel mit kombiniertem Radfahrer/Fußgängersymbol für linksseitigen Radverkehr. Auch eine Kreuzung weiter. Am Z205 ist an beiden aber kein Hinweis auf Radverkehr von rechts. Oder dann auf der anderen Seite "Alte Weide" - dort findest Du wieder Radsymbole, die suggerieren, dass gegenüber der Einmündung Radfahrer links fahren. So richtig Sinn macht das alles nicht, aber idealerweise werden auch hier die falschen Vorstellungen der VT mit den falschen Vorstellungen der Symbolmaler überein stimmen.

Meiner Beobachtung nach erwartet inzwischen niemand mehr, dass Radfahrer den Beschilderungen folgen, und die Radfahrer erwarten auch nicht mehr, dass Beschilderungen tatsächlich irgendwas verbindlich regeln, schon gar nicht bei Radwegen. Sind doch alle happy, wenn die Radler die Fahrbahn frei machen.

Und dann geht man in den Städten ohnehin dazu über, linksseitiges Radfahren an größeren Straßen einfach zuzulassen, weil es die Radfahrer sowieso machen, egal was man beschildert. Ist schließlich gut fürs Image und "man hat was fürs Radfahren getan".

Wie geht die Polizei in der Gegend mit Geisterradlern um?


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Tinu
Beitrag 21.12.2025, 19:42
Beitrag #9


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Zitat (mir @ 21.12.2025, 17:26) *
Sind doch alle happy, wenn die Radler die Fahrbahn frei machen.
Eigentlich nur der restliche Fahrbahnverkehr. Fußgänger fühlen sich von Radfahrern auch auf Radwegen bedrängt, weil Radwege doch nur Teile des "Bürgersteigs" sind, auf denen man als Fußgänger dummerweise nicht mehr alleine unterwegs ist. whistling.gif


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mir
Beitrag 21.12.2025, 19:55
Beitrag #10


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Also mich hat durchaus schon mal eine Fußgängerin mit bösem Blick auf den Gehweg verweisen wollen, als sie mir geradezu ins Fahrrad lief. Also, wenn ich nicht gebremst hätte. Sie hätte es sicher besser gefunden, wenn ich auf dem Gehweg geradelt wäre.

Als nächstes meinte sie, im Straßenverkehr müsse man immer aufpassen! rolleyes.gif


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Tinu
Beitrag 21.12.2025, 20:14
Beitrag #11


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Da hat sie doch 100%ig recht. Jetzt muss sie ihr Wissen nur noch in die Tat umsetzen. (Wie in so vielen Bereichen: wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.)


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Jens
Beitrag 22.12.2025, 04:41
Beitrag #12


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Danke für die Antworten. Sie bestärken mich in meiner Einschätzung, dass die Situation an der Stelle ziemlich verworren ist. Hintergrund meiner Frage ist, dass meine Schwester letzte Woche einen Fahrradunfall an der Stelle hatte. Sie fuhr auf dem Radweg Gutenbergstraße (auf der von mir verlinkten Stelle also aus dem Bildhintergrund kommend) und wollte die Eckernförder Straße queren. Die Radfahrerampel war grün und sie stieß dann an der Stelle mit einer Radfahrerin zusammen die den Radweg auf der linken Seite befuhr. Diese war fest davon überzeugt, dass sie das doch dürfe, eben wegen der Piktogramme.

Meine Schwester hatte nicht mit von rechts kommendem Radverkehr gerechnet, eben weil auf beiden Seiten der Eckernförder Straße Radwege sind. Zum Glück gab es keine Verletzungen, abgesehen von einem blauen Fleck am Oberschenkel. Allerdings ist ihr 25 Jahre altes Fahrrad wohl schrottreif.

Zitat (mir @ 21.12.2025, 17:26) *
Wie geht die Polizei in der Gegend mit Geisterradlern um?

Abgeshen von Publicity-trächtigen Radverkehrskontrollen im Bereich der Universität, speziell zu Semesterbeginn, interessiert das wohl nicht wirklich.


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Tinu
Beitrag 22.12.2025, 09:41
Beitrag #13


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Zitat (Jens @ 22.12.2025, 04:41) *
Diese war fest davon überzeugt, dass sie das doch dürfe, eben wegen der Piktogramme.
Aber wie ist sie denn auf der linken Seite bis zu dieser Stelle gekommen? Wenn ich nichts übersehen habe, gibt es davor keine Zeichen, die dies legitimieren würden. Die Piktogramme scheinen doch recht isoliert und kontextfrei dort angebracht zu sein (abgesehen von der nachfolgenden Radverkehrsampel, die aber ihrerseits im Widerspruch zum Piktogramm auf der Furt steht!). Schon wegen dieser Widersprüche würde ich doch mal nachfragen, was das alles soll.

Die Annahme, dass dort wegen des rechtsseitigen Radwegs kein Linksverkehr erlaubt sei, halte ich für kein starkes Argument, da der beidseitige Verkehr doch recht häufig erlaubt wird. Ich würde den erlaubten Gegenverkehr allerdings wegen fehlender rechtzeitiger Beschilderung oder Kennzeichnung ausschließen (sowohl für die Geisterradlerin als Legitimation, als auch aus Sicht deiner Schwester). Unabhängig davon würde ich aber an so ausgebauten Kreuzungen immer mit unerlaubtem Gegenverkehr (also Geisterradlern) rechnen. Das sind dann aber Details, die Einfluss auf zivilrechtliche Ansprüche haben könnten und nicht die Regelung an sich betreffen.


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