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16.12.2025, 15:40
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 16.12.2025 Mitglieds-Nr.: 92777 |
zwei Brüder haben Fragen zu folgendem Sachverhalt: Bruder A hat einen Anhörungsbogen erhalten: "Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... in ... als Führer des PKW ... folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h." Fahrer war sein etwas älterer Bruder B. Deshalb wird Bruder A nun im Anhörungsbogen seinen Bruder B als tatsächlichen Führer des PKW benennen und die Daten von Bruder B mitteilen. Fragen: - Wie ist danach das weitere Prozedere? - Bekommt Bruder A danach eine irgendeine Nachricht oder Schreiben, dass das Bußgeldverfahren gegen ihn aufgehoben wird oder passiert dies stillschweigend, da stattdessen ein Bußgeldverfahren gegen seinen Bruder B eröffnet wird? - Erhält Bruder B zunächst auch einen Anhörungsbogen oder bekommt er gleich den Bußgeldbescheid übersandt? Beide Brüder fahren zwar seit ca. 30 Jahren, haben beide allerdings noch nie einen Bußgeldbescheid, Punkte etc. erhalten. Deswegen verfügen beide über keinerlei Erfahrung im Hinblick auf Bußgeldverfahren. Vielen Dank im Voraus für Eure fachkundigen Rückmeldungen! Beste vorweihnachtliche Grüße von uns beiden |
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16.12.2025, 16:00
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19699 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Hallo, willkommen im Forum!
Wenn die Behörde nach der Anhörung von A zu dem Schluss kommt, dass B der verantwortliche Fahrzeugführer war und es so abläuft, wie es ablaufen sollte, bekommt A eine Mitteilung, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde und B vor dem Bußgeldbescheid eine (verjährungsunterbrechende) Anhörung. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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16.12.2025, 16:55
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 16.12.2025 Mitglieds-Nr.: 92777 |
Danke für den netten Empfang im Forum
D.h. der Anhörungsbogen wird quasi von Bruder A auf Bruder B umgeschrieben als wäre gleich bekannt gewesen, dass Bruder B gefahren ist. Richtig? |
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16.12.2025, 19:07
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19699 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Na ja, eher wird einfach eine neue Anhörung eingeleitet, weil sich das Verfahren jetzt gegen eine andere Person richtet.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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16.12.2025, 20:52
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 16.12.2025 Mitglieds-Nr.: 92777 |
Bruder A und B hatten wie erwähnt noch nie mit einem Bußgeldverfahren zu tun, daher wirkt folgende Idee vielleicht seltsam auf einen Sachkundigen:
Kann man die Angelegenheit ggf. rascher, unbürokratischer und mit weniger Papierkram erledigen, indem Bruder A den erhaltenen Anhörungsbogen direkt an seinen Bruder B weitergibt und dieser den Anhörungsbogen des Bruders mit seinen Daten zurückschickt? Ist dieses Vorgehen möglich? Oder stiften die Brüder damit nur ein behördliches Durcheinander, was keiner will? |
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17.12.2025, 06:30
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1025 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Deshalb wird Bruder A nun im Anhörungsbogen seinen Bruder B als tatsächlichen Führer des PKW benennen Damit begeht Bruder A eine Straftat (§ 164 StGB). Geh mal davon aus, dass die Behörde schon das Foto vom Einwohnermeldeamt angeguckt hat und Bruder A für den Fahrer hält. Würde die Fahrereigenschaft noch fraglich sein, hätte die Behörde zunächst einen Zeugenbogen verschickt. Bruder A und B hatten wie erwähnt noch nie mit einem Bußgeldverfahren zu tun, daher wirkt folgende Idee vielleicht seltsam auf einen Sachkundigen: Warum will denn Bruder B das Bußgeld und den Punkt auf sich nehmen? |
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17.12.2025, 06:48
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19699 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Deshalb wird Bruder A nun im Anhörungsbogen seinen Bruder B als tatsächlichen Führer des PKW benennen Damit begeht Bruder A eine Straftat (§ 164 StGB). Wenn B sich selbst benennt, begeht A keine falsche Verdöchtigung - erst recht nicht, wenn er tatsächlich der Fahrer war. Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird kaum etwas an den Abläufen ändern. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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17.12.2025, 08:41
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30794 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Deshalb wird Bruder A nun im Anhörungsbogen seinen Bruder B als tatsächlichen Führer des PKW benennen Damit begeht Bruder A eine Straftat (§ 164 StGB). Wieso begeht A eine Straftat, wenn er den Anhörungsbogen wahrheitsgemäß ausfüllt? Fahrer war sein etwas älterer Bruder B. -------------------- |
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17.12.2025, 09:21
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6698 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Geh mal davon aus, dass die Behörde schon das Foto vom Einwohnermeldeamt angeguckt hat und Bruder A für den Fahrer hält. NEIN - davon kannst du nicht ausgehen. Das wäre ein viel zu großer Verwaltungsaufwand.An den Anfang der Ermittlungen hat das Gesetz den Anhörungsbogen gesetzt - erst, wenn bei der Antwort Unklarheiten entstehen, wird evtl. das EMA hinzugezogen und das Bild verglichen. Unklarheiten wären z.B. wenn der benannte Fahrer ca 50 Jahre alt ist, das Foto aber einen ca. 20 jährigen zeigt. Zitat Würde die Fahrereigenschaft noch fraglich sein, hätte die Behörde zunächst einen Zeugenbogen verschickt. Die Aussage ist auch so nicht richtig - der Zeugenfragebogen wird nur bei den o.g. Unklarheiten verschickt, da man ansonsten davon ausgehen kann, dass der Halter auch gefahren ist.Zitat Warum will denn Bruder B das Bußgeld und den Punkt auf sich nehmen? Du hast aber gelesen, was der TE geschrieben hat? Dass B der Fahrer war?Zitat Kann man die Angelegenheit ggf. rascher, unbürokratischer und mit weniger Papierkram erledigen, indem Bruder A den erhaltenen Anhörungsbogen direkt an seinen Bruder B weitergibt und dieser den Anhörungsbogen des Bruders mit seinen Daten zurückschickt? Ist dieses Vorgehen möglich? das ist möglich, würde aber nichts daran ändern, dass B noch eine Anhörung erhält. Diese ist gestzlich vorgeschrieben und muss (!!) an den Betroffenen geschickt werden. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass evtl. noch weitere Ermittlungen erforderlich sein könnten, da die Anhörung die Verjährung unterbricht.
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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17.12.2025, 12:09
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2650 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
also als Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle haben wir in einem solchen Fall, dass der Anhörbogen weitergegeben wurde und klar ersichtlich war, dass der Bogen dann vom Betroffenen ausgefüllt wurde direkt einen BGB erlassen...
Daher unter die Unterschrift vielleicht einfach nochmal in Druckbuchstaben den Namen drunter schreiben, dass erkennbar ist, wer den Bogen unterschrieben hat... oder auch eingescannt per Mail zurücksenden, dann sieht man an der Signatur bzw. am Text von wem die Antwort kam... Kann funktionieren, muss aber nicht... spielt letztlich für Euch glaube auch keine große Rolle, da keine Punkte bisher im Spiel waren und auch kein FV ansteht... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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17.12.2025, 15:52
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1025 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.12.2025 - 03:26 |