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> Fragen zur Anhörung im Bußgeldverfahren
Maddin74
Beitrag 16.12.2025, 15:40
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forenmitglieder,

zwei Brüder haben Fragen zu folgendem Sachverhalt:

Bruder A hat einen Anhörungsbogen erhalten: "Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... in ... als Führer des PKW ... folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h."
Fahrer war sein etwas älterer Bruder B.
Deshalb wird Bruder A nun im Anhörungsbogen seinen Bruder B als tatsächlichen Führer des PKW benennen und die Daten von Bruder B mitteilen.

Fragen:
- Wie ist danach das weitere Prozedere?
- Bekommt Bruder A danach eine irgendeine Nachricht oder Schreiben, dass das Bußgeldverfahren gegen ihn aufgehoben wird oder passiert dies stillschweigend, da stattdessen ein Bußgeldverfahren gegen seinen Bruder B eröffnet wird?
- Erhält Bruder B zunächst auch einen Anhörungsbogen oder bekommt er gleich den Bußgeldbescheid übersandt?

Beide Brüder fahren zwar seit ca. 30 Jahren, haben beide allerdings noch nie einen Bußgeldbescheid, Punkte etc. erhalten. Deswegen verfügen beide über keinerlei Erfahrung im Hinblick auf Bußgeldverfahren.

Vielen Dank im Voraus für Eure fachkundigen Rückmeldungen!

Beste vorweihnachtliche Grüße von uns beiden
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durban
Beitrag 16.12.2025, 16:00
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im Forum! wavey.gif

Wenn die Behörde nach der Anhörung von A zu dem Schluss kommt, dass B der verantwortliche Fahrzeugführer war und es so abläuft, wie es ablaufen sollte, bekommt A eine Mitteilung, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde und B vor dem Bußgeldbescheid eine (verjährungsunterbrechende) Anhörung.


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Maddin74
Beitrag 16.12.2025, 16:55
Beitrag #3


Neuling


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Danke für den netten Empfang im Forum wavey.gif

D.h. der Anhörungsbogen wird quasi von Bruder A auf Bruder B umgeschrieben als wäre gleich bekannt gewesen, dass Bruder B gefahren ist. Richtig?
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durban
Beitrag 16.12.2025, 19:07
Beitrag #4


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Na ja, eher wird einfach eine neue Anhörung eingeleitet, weil sich das Verfahren jetzt gegen eine andere Person richtet.


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Maddin74
Beitrag 16.12.2025, 20:52
Beitrag #5


Neuling


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Bruder A und B hatten wie erwähnt noch nie mit einem Bußgeldverfahren zu tun, daher wirkt folgende Idee vielleicht seltsam auf einen Sachkundigen:

Kann man die Angelegenheit ggf. rascher, unbürokratischer und mit weniger Papierkram erledigen, indem Bruder A den erhaltenen Anhörungsbogen direkt an seinen Bruder B weitergibt und dieser den Anhörungsbogen des Bruders mit seinen Daten zurückschickt? Ist dieses Vorgehen möglich? Oder stiften die Brüder damit nur ein behördliches Durcheinander, was keiner will?
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shortie
Beitrag 17.12.2025, 06:30
Beitrag #6


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Zitat (Maddin74 @ 16.12.2025, 15:40) *
Deshalb wird Bruder A nun im Anhörungsbogen seinen Bruder B als tatsächlichen Führer des PKW benennen

Damit begeht Bruder A eine Straftat (§ 164 StGB).


Geh mal davon aus, dass die Behörde schon das Foto vom Einwohnermeldeamt angeguckt hat und Bruder A für den Fahrer hält.
Würde die Fahrereigenschaft noch fraglich sein, hätte die Behörde zunächst einen Zeugenbogen verschickt.


Zitat (Maddin74 @ 16.12.2025, 20:52) *
Bruder A und B hatten wie erwähnt noch nie mit einem Bußgeldverfahren zu tun, daher wirkt folgende Idee vielleicht seltsam auf einen Sachkundigen:

Warum will denn Bruder B das Bußgeld und den Punkt auf sich nehmen?
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durban
Beitrag 17.12.2025, 06:48
Beitrag #7


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Zitat (shortie @ 17.12.2025, 07:30) *
Zitat (Maddin74 @ 16.12.2025, 15:40) *
Deshalb wird Bruder A nun im Anhörungsbogen seinen Bruder B als tatsächlichen Führer des PKW benennen

Damit begeht Bruder A eine Straftat (§ 164 StGB).


Wenn B sich selbst benennt, begeht A keine falsche Verdöchtigung - erst recht nicht, wenn er tatsächlich der Fahrer war.

Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird kaum etwas an den Abläufen ändern.


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Jens
Beitrag 17.12.2025, 08:41
Beitrag #8


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Zitat (shortie @ 17.12.2025, 06:30) *
Zitat (Maddin74 @ 16.12.2025, 15:40) *
Deshalb wird Bruder A nun im Anhörungsbogen seinen Bruder B als tatsächlichen Führer des PKW benennen

Damit begeht Bruder A eine Straftat (§ 164 StGB).

Wieso begeht A eine Straftat, wenn er den Anhörungsbogen wahrheitsgemäß ausfüllt? unsure.gif Denn:
Zitat (Maddin74 @ 16.12.2025, 15:40) *
Fahrer war sein etwas älterer Bruder B.

think.gif


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HaWeThie
Beitrag 17.12.2025, 09:21
Beitrag #9


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Zitat
Geh mal davon aus, dass die Behörde schon das Foto vom Einwohnermeldeamt angeguckt hat und Bruder A für den Fahrer hält.
NEIN - davon kannst du nicht ausgehen. Das wäre ein viel zu großer Verwaltungsaufwand.
An den Anfang der Ermittlungen hat das Gesetz den Anhörungsbogen gesetzt - erst, wenn bei der Antwort Unklarheiten entstehen, wird evtl. das EMA hinzugezogen und das Bild verglichen.
Unklarheiten wären z.B. wenn der benannte Fahrer ca 50 Jahre alt ist, das Foto aber einen ca. 20 jährigen zeigt.

Zitat
Würde die Fahrereigenschaft noch fraglich sein, hätte die Behörde zunächst einen Zeugenbogen verschickt.
Die Aussage ist auch so nicht richtig - der Zeugenfragebogen wird nur bei den o.g. Unklarheiten verschickt, da man ansonsten davon ausgehen kann, dass der Halter auch gefahren ist.

Zitat
Warum will denn Bruder B das Bußgeld und den Punkt auf sich nehmen?
Du hast aber gelesen, was der TE geschrieben hat? Dass B der Fahrer war?

Zitat
Kann man die Angelegenheit ggf. rascher, unbürokratischer und mit weniger Papierkram erledigen, indem Bruder A den erhaltenen Anhörungsbogen direkt an seinen Bruder B weitergibt und dieser den Anhörungsbogen des Bruders mit seinen Daten zurückschickt? Ist dieses Vorgehen möglich?
das ist möglich, würde aber nichts daran ändern, dass B noch eine Anhörung erhält. Diese ist gestzlich vorgeschrieben und muss (!!) an den Betroffenen geschickt werden. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass evtl. noch weitere Ermittlungen erforderlich sein könnten, da die Anhörung die Verjährung unterbricht.


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TAK
Beitrag 17.12.2025, 12:09
Beitrag #10


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also als Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle haben wir in einem solchen Fall, dass der Anhörbogen weitergegeben wurde und klar ersichtlich war, dass der Bogen dann vom Betroffenen ausgefüllt wurde direkt einen BGB erlassen...

Daher unter die Unterschrift vielleicht einfach nochmal in Druckbuchstaben den Namen drunter schreiben, dass erkennbar ist, wer den Bogen unterschrieben hat... oder auch eingescannt per Mail zurücksenden, dann sieht man an der Signatur bzw. am Text von wem die Antwort kam...

Kann funktionieren, muss aber nicht... spielt letztlich für Euch glaube auch keine große Rolle, da keine Punkte bisher im Spiel waren und auch kein FV ansteht...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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shortie
Beitrag 17.12.2025, 15:52
Beitrag #11


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Zitat (Jens @ 17.12.2025, 08:41) *
Wieso begeht A eine Straftat, wenn er den Anhörungsbogen wahrheitsgemäß ausfüllt? unsure.gif Denn:
Zitat (Maddin74 @ 16.12.2025, 15:40) *
Fahrer war sein etwas älterer Bruder B.

think.gif

Oh Sorry - das hab ich überlesen.
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