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> Eingezogener FS Rücksendung von Ö nach D
ndby
Beitrag 05.12.2025, 20:39
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

ich hätte mal wieder eine kleine Frage. Was passiert, wenn Österreich einen eingezogenen FS nach D zurücksendet?

Ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen, aber darf nächste Woche meinen neuen österreichischen Führerschein (mit ein paar mehr Klassen) abholen.

Wohin geht denn der alte? Zu der Behörde die ihn ausgegeben hat? Und kann ich ihn von da entwertet zurück kriegen? Wäre ein schönes Andenken.

Vielen Dank für euer Wissen. Viele Grüße

Ndby
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jan47
Beitrag 05.12.2025, 21:13
Beitrag #2


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Geht zurück an die ausstellende Behörde. Der wird nicht entwertet, sondern in der Akte behalten. Du kannst ihn nur gegen Abgabe des AT Führerschein wieder erhalten, da man nur einen FS gleichzeitig besitzen darf.

Mit Drittland FS kann man soweit ich weiss auch den deutschen als Pfand abgeben wenn man in sein Heimatland fahren möchte (zB USA die akzeptieren den deutschen bei Bürgern nicht). Keine Ahnung ob das mit EU geht.

Aber generell schadet fragen nicht, manche Ämter sind flexibel was sowas angeht.
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ndby
Beitrag 05.12.2025, 21:49
Beitrag #3


Neuling
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Danke für die Antwort. Mir ist schon klar, dass ich nur einen gültigen FS besitzen darf. Wenn ich aber innerhalb D eine neue Klasse erworben hätte, dann hätte ich ja den alten auch gelocht und damit ungültig wieder mitnehmen können. Aber gut zu wissen, dass das in dem Fall nicht geht.

Edit: Bin übrigens deutscher Staatsbürger, aber das dürfte ja ohnehin keinen Unterschied machen.
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shortie
Beitrag 08.12.2025, 06:31
Beitrag #4


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Zitat (ndby @ 05.12.2025, 21:49) *
Wenn ich aber innerhalb D eine neue Klasse erworben hätte, dann hätte ich ja den alten auch gelocht und damit ungültig wieder mitnehmen können.

Dann wär der alte Führerschein aber ungültig.

Das ist bei deiner Umschreibung ja nicht der Fall.
Wenn du deinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegst, findet ja nur ein Rücktausch statt.
Du bekommst also den Alten wieder. Das wär mit Löchern drin ziemlich blöd.

Wenn sich da zwischenzeitlich in Österreich neue Klassen ergäben, die für Deutschland relevant wären, wärst du beim Rücktausch hier:
Zitat (ndby @ 05.12.2025, 21:49) *
dann hätte ich ja den alten auch gelocht und damit ungültig wieder mitnehmen können.
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Jens
Beitrag 08.12.2025, 08:22
Beitrag #5


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Zitat (shortie @ 08.12.2025, 06:31) *
Wenn du deinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegst, findet ja nur ein Rücktausch statt.

Deer fände aber nur statt, wenn @ndby ihn beantragt. Es gibt keine Verpflichtung einen Umtausch zu beantragen, solange der österreichische Führerschein gültig ist.


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ndby
Beitrag 08.12.2025, 15:34
Beitrag #6


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Naja,
ich hätte ja eigtl. meinen deutschen nie umgetauscht. Nur dadurch, ich jetzt von von nur B (und eingeschlossene Klassen) auf B, CE95 und DE95 (und eingeschlossene Klassen) erweitert habe, kriege ich ein neues österreichisches Kärtchen. Das heißt, der deutsche Führerschein wird nie mehr gültig sein, da er ja nicht mehr zu meinen Klassen passt. Ö darf ihn aber natürlich nicht lochen, da er ja der BRD gehört. Daher war meine Frage eben, ob ich ihn in D entwertet haben kann, da er ja ansonsten eh entsorgt werden müsste (oder nicht?).
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jan47
Beitrag 08.12.2025, 16:18
Beitrag #7


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Der DE Führerschein ist weiterhin in DE gültig. AT kann nicht ein ausländisches Dokument ungültig machen. Die neuen Klassen hast du in AT erworben und die sind erstmal durch den AT FS nachgewiesen. Willst du diese auch im DE FS haben musst du das explizit in DE beantragen und den AT schein abgeben.
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HaWeThie
Beitrag 08.12.2025, 20:02
Beitrag #8


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Wo liegt eigentlich das Problem, bei der ausstellenden Behörde mal nachzufragen, ob nich ausnahmsweie - so im Einzelfall - und wenn man es garantiert niemandem erzählt....
ob da nicht so Möglichkeiten vorhanden sein könnte..... mehr als ein "Nein" kann ja nicht passieren.
Zumal der deutsche Führerschein (wenn noch nicht passiert) eh in den nächsten Jahren umgetauscht werden müsste.


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shortie
Beitrag 09.12.2025, 06:35
Beitrag #9


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Zitat (Jens @ 08.12.2025, 08:22) *
Es gibt keine Verpflichtung einen Umtausch zu beantragen, solange der österreichische Führerschein gültig ist.


Das ist eher eine Frage, ob vorher schon eine deutsche FE vorhanden war.
§ 28 Abs. 4 Nr. 6 FEV
Liest sich dahingehend anders

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Jens
Beitrag 09.12.2025, 07:42
Beitrag #10


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Zum Zeitpunkt des Erwerbs der der ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse CE und DE war er nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse CE oder DE.


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