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05.12.2025, 11:15
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 05.12.2025 Mitglieds-Nr.: 92768 |
Also, ich habe am 19.08.25 im absoluten Halteverbot geparkt. Eine Abschleppung konnte ich gerade noch verhindern, habe aber für die begonnene Umsetzung am 27.10.25 einen Gebührenbescheid erhalten. Ich nehme an, dass zusätzlich zum Gebührenbescheid noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren folgt? Bis heute erhielt ich aber weder eine Anhörung noch einen Bußgeldbescheid. Nun gibt es da ja die Frist von drei Monaten. Unterbricht denn der erhaltene Gebührenbescheid diese Frist? |
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05.12.2025, 11:24
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30790 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nein, der Gebührenbescheid hat keinen Einfluss auf ein eventuell laufendes Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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05.12.2025, 11:59
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 05.12.2025 Mitglieds-Nr.: 92768 |
Danke für die schnelle (und inhaltlich so erhoffte) Antwort.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.12.2025 - 13:07 |