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> Verjährung einer Ordnungswidrigkeit
Parkplatznutzer
Beitrag 05.12.2025, 11:15
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 05.12.2025
Mitglieds-Nr.: 92768



    
 
Hallo, bin hier neu. Leider brachte mir die Nutzung der Suchfunktion nicht die gewünschte Lösung.
Also, ich habe am 19.08.25 im absoluten Halteverbot geparkt. Eine Abschleppung konnte ich gerade noch verhindern, habe aber für die begonnene Umsetzung am 27.10.25 einen Gebührenbescheid erhalten.
Ich nehme an, dass zusätzlich zum Gebührenbescheid noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren folgt? Bis heute erhielt ich aber weder eine Anhörung noch einen Bußgeldbescheid.
Nun gibt es da ja die Frist von drei Monaten. Unterbricht denn der erhaltene Gebührenbescheid diese Frist?
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Jens
Beitrag 05.12.2025, 11:24
Beitrag #2


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Nein, der Gebührenbescheid hat keinen Einfluss auf ein eventuell laufendes Ordnungswidrigkeitenverfahren.


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Parkplatznutzer
Beitrag 05.12.2025, 11:59
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
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Mitglieds-Nr.: 92768



Danke für die schnelle (und inhaltlich so erhoffte) Antwort.
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