... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Verwarnung - Umdeutung von Parken zu Halten
Zufall12345111
Beitrag 18.11.2025, 23:53
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 18.11.2025
Mitglieds-Nr.: 92740



    
 
Hi,

es geht um die Änderung eines Tatvorwurfs, und ob das zulässig ist.

1. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Anzeige und Verwarnung wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg (Foto durch Zeugen).
55 € Verwarnungsgeld.

- Dem habe ich widersprochen, da ich nur 10 Sekunden gehalten haben um eine Trinkflasche für meine 1-Jährige Tochter aus dem Auto zu holen.


2. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Meine Schilderung sei egal, da beides nicht erlaubt.
55 € Verwarnungsgeld.

- Akteneinsicht um Beweisfoto zu sehen
Fahrerbereich war geschwärzt, durch einen Software-Glitch habe ich aber gesehen, dass man mich entweder beim Aus-Oder Einsteigen fotografiert hat. Anders war es auch gar nicht möglich, da der Vorgang so kurz war. (Weit und breit keine Fußgänger, keine Autos, extra breiter Gehweg - alles klar zu sehen).
- Das Amt hat dann auch schon direkt vor Ort gefragt, ob die Verwarnung auf "ordnungswidriges Halten" gehändert werden soll. Habe ich verneint.

- Erneuter Widerspruch, gleiche Schilderung wie am Anfang, diesmal mit Hinweis auf das Beweisfoto.

3. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Aufgrund meiner Angaben wurde der Tatvorwurf geändert.
Verbotswidriges halten auf dem Gehweg.
50 € Verwarnungsgeld

Jetzt meine Frage, darf das Amt den Tatvorwuf ändern?

Danke
Viele Grüße


Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 19.11.2025, 06:48
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1002
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (Zufall12345111 @ 18.11.2025, 23:53) *
da ich nur 10 Sekunden gehalten haben

Jetzt meine Frage, darf das Amt den Tatvorwuf ändern?

Du hast doch mit dem Widerspruch und deiner Einlassung "gehalten" zu haben darauf hin gearbeitet.
Was sollte die Behörde tun? Einstellen?

Die Behörde darf einen leichten Mangel beheben.
Du hattest Erfolg und hast 5 Euro gespart.

Musst du jetzt keine Gebühren zusätzlich bezahlen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 19.11.2025, 08:22
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2745
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (Zufall12345111 @ 18.11.2025, 23:53) *
Dem habe ich widersprochen, da ich nur 10 Sekunden gehalten haben um eine Trinkflasche für meine 1-Jährige Tochter aus dem Auto zu holen.

Dem folgte die Bußgeldstelle, wenn auch erst im zweiten Versuch. Das passt also.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freisinn
Beitrag 19.11.2025, 11:25
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3370
Beigetreten: 04.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59663



Es stimmt doch jetzt alles mit deiner Aussage, der die Bußgeldstelle gefolgt ist, überein.
Was wolltest du ansonsten mit deiner Einlassung erreichen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 19.11.2025, 11:27
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2231
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



War doch nicht mal eine Minute, dass muss doch keine Fuffzich Euro kosten. Da kann man doch mal ein bis vier Augen zudrücken. Wo doch das Kind soooo einen Durst hatte ...


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Zufall12345111
Beitrag 19.11.2025, 11:48
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 18.11.2025
Mitglieds-Nr.: 92740



Danke für die Hilfe. Das war schon alles smile.gif

Es sind keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren angefallen.

Viele Grüße

Zitat (F117 @ 19.11.2025, 11:27) *
War doch nicht mal eine Minute, dass muss doch keine Fuffzich Euro kosten. Da kann man doch mal ein bis vier Augen zudrücken. Wo doch das Kind soooo einen Durst hatte ...


Ich finde es auch übertrieben - scheint aber wohl so zu sein.
- Extrabreiter Gehweg
- Abgesengter Bordstein über 30 m, da der gesamte Bereich auch eine Zufahrt zu einer Garage und Privaten Stellplätzen ist
- übersichtlich, niemand wurde behindert, keine Feuerwehrzufahrt, Rettungsgasse, Kreuzung etc.

Ja, wir hatten es nur 2 min von dort nach Hause, aber unser Kind hat uns schon zweimal ins Auto gespuckt, weil es so erregt war, da es seine Flasche nicht bekommen hatte...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 19.11.2025, 11:57
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14363
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



...und was hinderte Dich, für zehn Sekunden auf der Fahrbahn zu halten?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 19.11.2025, 11:59
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24956
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ich kann nachvollziehen, dass man wegen 10 Sekunden halten glaubt, dass das doch nicht so schlimm sei. Der Radweg ist aber auch deswegen für Autos tabu, weil die Radfahrer bei diesen Aktionen gerne übersehen und dann abgeräumt werden. Radfahrer sind mancherorts auch dauergenervt von den Autos auf dem Radweg, weil es eben kein Einzelfall ist, und sind dann entsprechend anzeigefreudig. Zudem ist das Ausredenerfinden ein Lieblingssport vieler, weswegen die Bußgeldstellen das nur noch sehr zurückhaltend würdigen.

Tipp fürs nächste Mal: Man hätte die 10 Sekunden auch auf der Fahrbahn halten können. Meist ist das erlaubt. Teuer kann das nur an unübersichtlichen/engen Stellen, in zweiter Reihe oder Busstreifen werden. Selbst das behindernde Halten auf Straßenbahngleisen (nicht das Parken!) ist billiger als das Halten auf einem Radweg. Auch Anwohnerparkplätze sind beim Falschparken sehr günstig. Der Bußgeldkatalog eignet sich durchaus dafür, bei Parknot das mögliche Knöllchen niedrig zu halten.

Wenn die Bußgeldstelle fies wäre, würde sie übrigens nach der Einlassung von Vorsatz ausgehen, womit sich das Bußgeld verdoppelt. Oder beim Anzeigeerstatter nachfragen, ob Behinderung vorlag.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
3 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 1)
1 Mitglieder: Spidersangel

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.11.2025 - 14:04