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> Verwarnung - Umdeutung von Parken zu Halten
Zufall12345111
Beitrag 18.11.2025, 23:53
Beitrag #1


Neuling


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Hi,

es geht um die Änderung eines Tatvorwurfs, und ob das zulässig ist.

1. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Anzeige und Verwarnung wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg (Foto durch Zeugen).
55 € Verwarnungsgeld.

- Dem habe ich widersprochen, da ich nur 10 Sekunden gehalten haben um eine Trinkflasche für meine 1-Jährige Tochter aus dem Auto zu holen.


2. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Meine Schilderung sei egal, da beides nicht erlaubt.
55 € Verwarnungsgeld.

- Akteneinsicht um Beweisfoto zu sehen
Fahrerbereich war geschwärzt, durch einen Software-Glitch habe ich aber gesehen, dass man mich entweder beim Aus-Oder Einsteigen fotografiert hat. Anders war es auch gar nicht möglich, da der Vorgang so kurz war. (Weit und breit keine Fußgänger, keine Autos, extra breiter Gehweg - alles klar zu sehen).
- Das Amt hat dann auch schon direkt vor Ort gefragt, ob die Verwarnung auf "ordnungswidriges Halten" gehändert werden soll. Habe ich verneint.

- Erneuter Widerspruch, gleiche Schilderung wie am Anfang, diesmal mit Hinweis auf das Beweisfoto.

3. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Aufgrund meiner Angaben wurde der Tatvorwurf geändert.
Verbotswidriges halten auf dem Gehweg.
50 € Verwarnungsgeld

Jetzt meine Frage, darf das Amt den Tatvorwuf ändern?

Danke
Viele Grüße


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shortie
Beitrag 19.11.2025, 06:48
Beitrag #2


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Zitat (Zufall12345111 @ 18.11.2025, 23:53) *
da ich nur 10 Sekunden gehalten haben

Jetzt meine Frage, darf das Amt den Tatvorwuf ändern?

Du hast doch mit dem Widerspruch und deiner Einlassung "gehalten" zu haben darauf hin gearbeitet.
Was sollte die Behörde tun? Einstellen?

Die Behörde darf einen leichten Mangel beheben.
Du hattest Erfolg und hast 5 Euro gespart.

Musst du jetzt keine Gebühren zusätzlich bezahlen?
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auchdasnoch
Beitrag 19.11.2025, 08:22
Beitrag #3


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Zitat (Zufall12345111 @ 18.11.2025, 23:53) *
Dem habe ich widersprochen, da ich nur 10 Sekunden gehalten haben um eine Trinkflasche für meine 1-Jährige Tochter aus dem Auto zu holen.

Dem folgte die Bußgeldstelle, wenn auch erst im zweiten Versuch. Das passt also.
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Freisinn
Beitrag 19.11.2025, 11:25
Beitrag #4


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Es stimmt doch jetzt alles mit deiner Aussage, der die Bußgeldstelle gefolgt ist, überein.
Was wolltest du ansonsten mit deiner Einlassung erreichen?
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F117
Beitrag 19.11.2025, 11:27
Beitrag #5


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War doch nicht mal eine Minute, dass muss doch keine Fuffzich Euro kosten. Da kann man doch mal ein bis vier Augen zudrücken. Wo doch das Kind soooo einen Durst hatte ...


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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Zufall12345111
Beitrag 19.11.2025, 11:48
Beitrag #6


Neuling


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Danke für die Hilfe. Das war schon alles smile.gif

Es sind keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren angefallen.

Viele Grüße

Zitat (F117 @ 19.11.2025, 11:27) *
War doch nicht mal eine Minute, dass muss doch keine Fuffzich Euro kosten. Da kann man doch mal ein bis vier Augen zudrücken. Wo doch das Kind soooo einen Durst hatte ...


Ich finde es auch übertrieben - scheint aber wohl so zu sein.
- Extrabreiter Gehweg
- Abgesengter Bordstein über 30 m, da der gesamte Bereich auch eine Zufahrt zu einer Garage und Privaten Stellplätzen ist
- übersichtlich, niemand wurde behindert, keine Feuerwehrzufahrt, Rettungsgasse, Kreuzung etc.

Ja, wir hatten es nur 2 min von dort nach Hause, aber unser Kind hat uns schon zweimal ins Auto gespuckt, weil es so erregt war, da es seine Flasche nicht bekommen hatte...
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ulm
Beitrag 19.11.2025, 11:57
Beitrag #7


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...und was hinderte Dich, für zehn Sekunden auf der Fahrbahn zu halten?
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mir
Beitrag 19.11.2025, 11:59
Beitrag #8


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Ich kann nachvollziehen, dass man wegen 10 Sekunden halten glaubt, dass das doch nicht so schlimm sei. Der Radweg ist aber auch deswegen für Autos tabu, weil die Radfahrer bei diesen Aktionen gerne übersehen und dann abgeräumt werden. Radfahrer sind mancherorts auch dauergenervt von den Autos auf dem Radweg, weil es eben kein Einzelfall ist, und sind dann entsprechend anzeigefreudig. Zudem ist das Ausredenerfinden ein Lieblingssport vieler, weswegen die Bußgeldstellen das nur noch sehr zurückhaltend würdigen.

Tipp fürs nächste Mal: Man hätte die 10 Sekunden auch auf der Fahrbahn halten können. Meist ist das erlaubt. Teuer kann das nur an unübersichtlichen/engen Stellen, in zweiter Reihe oder Busstreifen werden. Selbst das behindernde Halten auf Straßenbahngleisen (nicht das Parken!) ist billiger als das Halten auf einem Radweg. Auch Anwohnerparkplätze sind beim Falschparken sehr günstig. Der Bußgeldkatalog eignet sich durchaus dafür, bei Parknot das mögliche Knöllchen niedrig zu halten.

Wenn die Bußgeldstelle fies wäre, würde sie übrigens nach der Einlassung von Vorsatz ausgehen, womit sich das Bußgeld verdoppelt. Oder beim Anzeigeerstatter nachfragen, ob Behinderung vorlag.

Edit: Es ging um Gehwege. Das hat wohl mein Radfahrerego getriggert.


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Spidersangel
Beitrag 19.11.2025, 14:16
Beitrag #9


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Es war und ist schon immer verboten gewesen, auf dem Gehweg/Radweg zu Halten/Parken.
Da die 20€ die es bisher gekostet hat, den geneigten Autofahrer nicht zum Umdenken bewogen haben, hat der Gesetzgeber reagiert und den Preis nach oben gesetzt.

Ursprünglich, hätten es nach dem Willen der Gesetzgeber, 100€ sein sollen.
Da dies aber gleichbedeutend mit einem Punkt in Flensburg verbunden gewesen wäre, sahen die Verantwortlichen davon ab.
Fußgänger-/Fahrradverbände sehen dies immer noch als zu gering an.
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Jens
Beitrag 19.11.2025, 17:23
Beitrag #10


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Zitat (mir @ 19.11.2025, 11:59) *
Der Radweg ist aber auch deswegen für Autos tabu,
Wo kommt denn auf einmal der Radweg her? unsure.gif Der Vorwurf war doch Parken auf dem Gehweg. think.gif


Zitat (Spidersangel @ 19.11.2025, 14:16) *
Ursprünglich, hätten es nach dem Willen der Gesetzgeber, 100€ sein sollen.
Da dies aber gleichbedeutend mit einem Punkt in Flensburg verbunden gewesen wäre
Das stimmt nicht. Dafür müsste der Verstoß in Anlage 13 FeV aufgeführt sein, was Parken auf dem Gehweg (BKat 144) aber nicht ist. Deshalb kann es dafür, unabhängig von der Höhe der Geldbuße, keinen Punkt geben.


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Spidersangel
Beitrag 20.11.2025, 08:47
Beitrag #11


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Jupp. ich hab mich auch durch den Radweg verleiten lassen.
Manchmal verknotet es halt in den Windungen.

Für die Zukunft Hinweis an mich selbst: Lies vor der Beantwortung noch mal den Eingangspost. ranting.gif
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mir
Beitrag 20.11.2025, 09:27
Beitrag #12


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Zitat (Jens @ 19.11.2025, 17:23) *
Zitat (mir @ 19.11.2025, 11:59) *
Der Radweg ist aber auch deswegen für Autos tabu,
Wo kommt denn auf einmal der Radweg her? unsure.gif Der Vorwurf war doch Parken auf dem Gehweg. think.gif


Ups. Sorry. Damit hat sich der Rant übers Radwegparken erledigt.

giveup.gif


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DMHH
Beitrag 20.11.2025, 12:05
Beitrag #13


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Zitat (Jens @ 19.11.2025, 17:23) *
Zitat (Spidersangel @ 19.11.2025, 14:16) *
Ursprünglich, hätten es nach dem Willen der Gesetzgeber, 100€ sein sollen.
Da dies aber gleichbedeutend mit einem Punkt in Flensburg verbunden gewesen wäre
Das stimmt nicht. Dafür müsste der Verstoß in Anlage 13 FeV aufgeführt sein, was Parken auf dem Gehweg (BKat 144) aber nicht ist. Deshalb kann es dafür, unabhängig von der Höhe der Geldbuße, keinen Punkt geben.


Das versteh ich nicht. think.gif
Parken auf dem Gehweg ist doch - mit Behinderung - punktbewehrt.
und in der verlinkten Anlage taucht unter 3.2.7b ja auch das Gehwegparken explizit auf.

thread.gif think.gif
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Spidersangel
Beitrag 20.11.2025, 12:10
Beitrag #14


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Korrekt.
Aber es ging ja um das Halten auf dem Gehweg.
Dort ist nur das Parken mit punktbewehrt.
Beim Radweg ist das Halten und das Parken punktbewehrt.
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HaWeThie
Beitrag 21.11.2025, 09:44
Beitrag #15


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Zitat
- Extrabreiter Gehweg
- Abgesengter Bordstein über 30 m, da der gesamte Bereich auch eine Zufahrt zu einer Garage und Privaten Stellplätzen ist
- übersichtlich, niemand wurde behindert, keine Feuerwehrzufahrt, Rettungsgasse, Kreuzung etc.

Die StVO sieht für solche Fälle keine Ausnahmen vor - hinzu kommt, dass es bei Behinderung teuerer gewesen wäre.

Zwar entscheidet die Behörde, ob sie OWis verfolgt - wenn sie aber ermessensfehlerfrei entschieden hat, diese zu verfolgen, ist das so.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.01.2026 - 02:21