Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
18.11.2025, 23:53
Beitrag
#1
|
|||||
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92740 |
es geht um die Änderung eines Tatvorwurfs, und ob das zulässig ist. 1. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung Amt: Anzeige und Verwarnung wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg (Foto durch Zeugen). 55 € Verwarnungsgeld. - Dem habe ich widersprochen, da ich nur 10 Sekunden gehalten haben um eine Trinkflasche für meine 1-Jährige Tochter aus dem Auto zu holen. 2. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung Amt: Meine Schilderung sei egal, da beides nicht erlaubt. 55 € Verwarnungsgeld. - Akteneinsicht um Beweisfoto zu sehen Fahrerbereich war geschwärzt, durch einen Software-Glitch habe ich aber gesehen, dass man mich entweder beim Aus-Oder Einsteigen fotografiert hat. Anders war es auch gar nicht möglich, da der Vorgang so kurz war. (Weit und breit keine Fußgänger, keine Autos, extra breiter Gehweg - alles klar zu sehen). - Das Amt hat dann auch schon direkt vor Ort gefragt, ob die Verwarnung auf "ordnungswidriges Halten" gehändert werden soll. Habe ich verneint. - Erneuter Widerspruch, gleiche Schilderung wie am Anfang, diesmal mit Hinweis auf das Beweisfoto. 3. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung Amt: Aufgrund meiner Angaben wurde der Tatvorwurf geändert. Verbotswidriges halten auf dem Gehweg. 50 € Verwarnungsgeld Jetzt meine Frage, darf das Amt den Tatvorwuf ändern? Danke Viele Grüße |
||||
|
|
|||||
|
|||||
19.11.2025, 06:48
Beitrag
#2
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1039 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
da ich nur 10 Sekunden gehalten haben Jetzt meine Frage, darf das Amt den Tatvorwuf ändern? Du hast doch mit dem Widerspruch und deiner Einlassung "gehalten" zu haben darauf hin gearbeitet. Was sollte die Behörde tun? Einstellen? Die Behörde darf einen leichten Mangel beheben. Du hattest Erfolg und hast 5 Euro gespart. Musst du jetzt keine Gebühren zusätzlich bezahlen? |
|
|
|
19.11.2025, 08:22
Beitrag
#3
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2763 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
|
|
|
|
19.11.2025, 11:25
Beitrag
#4
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3373 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 |
Es stimmt doch jetzt alles mit deiner Aussage, der die Bußgeldstelle gefolgt ist, überein.
Was wolltest du ansonsten mit deiner Einlassung erreichen? |
|
|
|
19.11.2025, 11:27
Beitrag
#5
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2278 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
War doch nicht mal eine Minute, dass muss doch keine Fuffzich Euro kosten. Da kann man doch mal ein bis vier Augen zudrücken. Wo doch das Kind soooo einen Durst hatte ...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
|
19.11.2025, 11:48
Beitrag
#6
|
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.11.2025 Mitglieds-Nr.: 92740 |
Danke für die Hilfe. Das war schon alles
Es sind keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren angefallen. Viele Grüße War doch nicht mal eine Minute, dass muss doch keine Fuffzich Euro kosten. Da kann man doch mal ein bis vier Augen zudrücken. Wo doch das Kind soooo einen Durst hatte ... Ich finde es auch übertrieben - scheint aber wohl so zu sein. - Extrabreiter Gehweg - Abgesengter Bordstein über 30 m, da der gesamte Bereich auch eine Zufahrt zu einer Garage und Privaten Stellplätzen ist - übersichtlich, niemand wurde behindert, keine Feuerwehrzufahrt, Rettungsgasse, Kreuzung etc. Ja, wir hatten es nur 2 min von dort nach Hause, aber unser Kind hat uns schon zweimal ins Auto gespuckt, weil es so erregt war, da es seine Flasche nicht bekommen hatte... |
|
|
|
19.11.2025, 11:57
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14379 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...und was hinderte Dich, für zehn Sekunden auf der Fahrbahn zu halten?
|
|
|
|
19.11.2025, 11:59
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25038 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Tipp fürs nächste Mal: Man hätte die 10 Sekunden auch auf der Fahrbahn halten können. Meist ist das erlaubt. Teuer kann das nur an unübersichtlichen/engen Stellen, in zweiter Reihe oder Busstreifen werden. Selbst das behindernde Halten auf Straßenbahngleisen (nicht das Parken!) ist billiger als das Halten auf einem Radweg. Auch Anwohnerparkplätze sind beim Falschparken sehr günstig. Der Bußgeldkatalog eignet sich durchaus dafür, bei Parknot das mögliche Knöllchen niedrig zu halten. Wenn die Bußgeldstelle fies wäre, würde sie übrigens nach der Einlassung von Vorsatz ausgehen, womit sich das Bußgeld verdoppelt. Oder beim Anzeigeerstatter nachfragen, ob Behinderung vorlag. Edit: Es ging um Gehwege. Das hat wohl mein Radfahrerego getriggert. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
|
19.11.2025, 14:16
Beitrag
#9
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 220 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 |
Es war und ist schon immer verboten gewesen, auf dem Gehweg/Radweg zu Halten/Parken.
Da die 20€ die es bisher gekostet hat, den geneigten Autofahrer nicht zum Umdenken bewogen haben, hat der Gesetzgeber reagiert und den Preis nach oben gesetzt. Ursprünglich, hätten es nach dem Willen der Gesetzgeber, 100€ sein sollen. Da dies aber gleichbedeutend mit einem Punkt in Flensburg verbunden gewesen wäre, sahen die Verantwortlichen davon ab. Fußgänger-/Fahrradverbände sehen dies immer noch als zu gering an. |
|
|
|
19.11.2025, 17:23
Beitrag
#10
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30804 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Der Radweg ist aber auch deswegen für Autos tabu, Wo kommt denn auf einmal der Radweg her? Ursprünglich, hätten es nach dem Willen der Gesetzgeber, 100€ sein sollen. Das stimmt nicht. Dafür müsste der Verstoß in Anlage 13 FeV aufgeführt sein, was Parken auf dem Gehweg (BKat 144) aber nicht ist. Deshalb kann es dafür, unabhängig von der Höhe der Geldbuße, keinen Punkt geben.
Da dies aber gleichbedeutend mit einem Punkt in Flensburg verbunden gewesen wäre -------------------- |
|
|
|
20.11.2025, 08:47
Beitrag
#11
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 220 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 |
Jupp. ich hab mich auch durch den Radweg verleiten lassen.
Manchmal verknotet es halt in den Windungen. Für die Zukunft Hinweis an mich selbst: Lies vor der Beantwortung noch mal den Eingangspost. |
|
|
|
20.11.2025, 09:27
Beitrag
#12
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25038 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Der Radweg ist aber auch deswegen für Autos tabu, Wo kommt denn auf einmal der Radweg her? Ups. Sorry. Damit hat sich der Rant übers Radwegparken erledigt. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
|
20.11.2025, 12:05
Beitrag
#13
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 546 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
Ursprünglich, hätten es nach dem Willen der Gesetzgeber, 100€ sein sollen. Das stimmt nicht. Dafür müsste der Verstoß in Anlage 13 FeV aufgeführt sein, was Parken auf dem Gehweg (BKat 144) aber nicht ist. Deshalb kann es dafür, unabhängig von der Höhe der Geldbuße, keinen Punkt geben.Da dies aber gleichbedeutend mit einem Punkt in Flensburg verbunden gewesen wäre Das versteh ich nicht. Parken auf dem Gehweg ist doch - mit Behinderung - punktbewehrt. und in der verlinkten Anlage taucht unter 3.2.7b ja auch das Gehwegparken explizit auf. |
|
|
|
20.11.2025, 12:10
Beitrag
#14
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 220 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 |
Korrekt.
Aber es ging ja um das Halten auf dem Gehweg. Dort ist nur das Parken mit punktbewehrt. Beim Radweg ist das Halten und das Parken punktbewehrt. |
|
|
|
21.11.2025, 09:44
Beitrag
#15
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6698 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat - Extrabreiter Gehweg - Abgesengter Bordstein über 30 m, da der gesamte Bereich auch eine Zufahrt zu einer Garage und Privaten Stellplätzen ist - übersichtlich, niemand wurde behindert, keine Feuerwehrzufahrt, Rettungsgasse, Kreuzung etc. Die StVO sieht für solche Fälle keine Ausnahmen vor - hinzu kommt, dass es bei Behinderung teuerer gewesen wäre. Zwar entscheidet die Behörde, ob sie OWis verfolgt - wenn sie aber ermessensfehlerfrei entschieden hat, diese zu verfolgen, ist das so. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
|
|
|
|
![]() ![]() |
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.01.2026 - 02:21 |