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17.11.2025, 08:28
Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
kürzlich habe ich hier eine mit grünen Schildern beschilderte Wohnstraße gesehen. Mit 'grün' meine ich übliche StVO-Schildeer (Z250, Z220, Z283) - bei denen statt der üblichen Farbe 'rot' nun die Farbe 'grün' verwendet wurde. (ich hab sowas auch schonmal mit 'blauen' Schildern [Link] gesehen) ...offenbar eine Privatstraße... Nur: wo steht in der StVO (oder VwV-StVO), dass solche Verkehrszeichen gültig sind? OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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17.11.2025, 08:42
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6080 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Das sind eben keine VZ, sondern private Schilder auf privatem Gelände, die den Regelungswunsch deutlich machen sollen und dabei dankenswerterweise die Verwechslungsgefahr mit amtlichen VZ vermeiden.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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17.11.2025, 18:17
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
soviel klar - nur steht das irgendwo so?
(also das auf privatgrund keine StVO-Schilder aufgestellt werden dürfen? bzw. das auch andere Farben erlaubt sind?) In meinem Beispiel sind viele wegen der abweichenden Farben eher verwirrrt... OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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17.11.2025, 20:01
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6080 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Es steht auch nirgendwo, dass du auf deinem Privatgrund Gartenzwerge aufstellen darfst oder welche Farben sie haben dürfen. Und dass es verboten ist amtliche VZ aufzustellen, dürfte klar sein. Auf deinem Privatgrund darfst du zwar Schilder aufstellen, die so aussehen, als wären sie amtlich, solange klar ist, dass es sich um Privatgrund handelt. Im Zweifelsfall - wie vielleicht hier - kann man natürlich auf Nummer Sicher gehen.
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Gruß Martin |
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17.11.2025, 21:17
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Und dass es verboten ist amtliche VZ aufzustellen, dürfte klar sein. Schau dir nur jeden Baumarkt o.ä. an - Privatgrund mit StVO-Schildern... ...und daher meine Frage woher der Eigentümer in meinem beispiel auf die Idee kam andersfarbige Vz zu verwenden. OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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18.11.2025, 04:51
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30799 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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18.11.2025, 09:39
Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25037 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Und in § 132 StGB.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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19.11.2025, 16:19
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
dann dürften ja auf jedem Supermarkt- oder Baumarkt-Parkplatz keinerlei Schilder stehen... oder wo ist da mein Denkfehler? OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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19.11.2025, 16:30
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25037 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Verkehrszeichen können auch auf Privatgrund angeordnet werden, auf dem öffentlicher Straßenverkehr stattfindet, insbesondere wenn das der Eigentümer anregt.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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19.11.2025, 16:30
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14378 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Dein Denkfehler ist das "Verwechseln mit".
Ein Zeichen 283 darf niemand außer der zuständigen Straßenverkehrsbehörde anordnen. Daher darf auch nicht jedermann/jederbaumarktbetreiber ein Zeichen 283 aufstellen. Ein von ihm gewünschtes Haltverbot hat er anders zu verdeutlichen, damit es nicht mit einem amtlich angeordneten Verkehrszeichen verwechselt werden kann. Hintergrund (natürlich falsch geschlussfolgert, aber doch mit einem Funken Wahrheit): Das Missachten eines amtlichen Halteverbots ist billiger als eine privatrechtliche Besitzstörung. Wenn ich mich in den Bereich eines Zeichen 283 stelle, erwarte ich eine "Strafe", die nicht in den dreistelligen Bereich geht. |
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19.11.2025, 17:12
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6080 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Einen Graubereich vermute ich dennoch auf Privatgelände mit tatsächlich öffentlichem Verkehr: da auf Privatgelände (das auch also solches erkennbar ist) der Eigentümer grundsätzlich aufstellen kann, was er will, spricht doch nichts dagegen, wenn er auch ein Schild aufstellt, das VZ 283 gleicht.
Dieses wäre dann weder ein offizielles VZ, noch angeordnet, sondern lediglich ein unmissverständlich kenntlich gemachter, aber privater Regelungswunsch. Und soweit der Parkplatz auch als Privatgelände identifizierbar ist, ist im Grunde auch keine Verwechslungsgefahr gegeben, weil man auf Privatgelände davon ausgehen darf, dass Schilder eben nicht amtlich sondern privat sind. Ein häufig zu findender Hinweis "Hier gilt die StVO" am Eingang unterstreicht das auch noch, weil dieser Hinweis ja sonst überflüssig wäre. Liege ich da richtig oder wo ist da die Grenze der privaten Gestaltung? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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20.11.2025, 09:44
Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 25037 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Das Problem ist, dass genau durch die amtlichen Verkehrszeichen wieder der Eindruck entsteht, dass dort eben öffentlicher Straßenverkehr stattfindet. Vermutlich wird das im Einzelfall nach dem Gesamteindruck entschieden. Die Schilder dürfen auch nicht nach außen wirken, so dass am Ende doch der öff. Straßenverkehr beeinflusst wird.
Baurecht kann noch 'ne Rolle spielen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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20.11.2025, 12:54
Beitrag
#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6080 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Sowas war meine Vermutung und genau das meinte ich auch mit "Graubereich".
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Gruß Martin |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.01.2026 - 14:06 |