... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Rotlichtverstoß in den Niederlanden
Student123
Beitrag 02.11.2025, 08:08
Beitrag #1


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 93
Beigetreten: 27.10.2011
Mitglieds-Nr.: 61967



    
 
Guten Morgen zusammen,

eine gute Freundin von mir hat sich bei einem nicht bewussten Rotlichverstoß erwischen lassen und hat entsprechende Post von den niederländischen Behörden bekommen.

Sie ist sich keiner Schuld bewusst und verweigert nun die Zahlung der entsprechenden Strafe.

Welche Möglichkeiten hat Sie nun?
Weil angeblich keine wirklichen Beweise vorhanden sind, außer die schriftliche Zustellung des Verstoßes ohne Foto etc.

Welche Folgen entstehen bei Nichtzahlung?
Wird eine Strafvollstreckung durch deutsche Behören beantragt?
Kann ein Haftbefehl ausgestellt werden?
Verjährt die Strafe?

Ich persönlich hätte Akteneinsicht angefordert und ggf. einen Anwalt eingeschaltet oder halt die Strafe bezahlt, wenn ich wirklich schuld wäre...

Alle anderen Ideen meiner Freundin bereiten mir eher Sorge und Kopfschmerzen aus oben genannten Gründen.

Wie sind da eure Erfahrungswerte?

Vielen Dank und liebe Grüße
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 02.11.2025, 12:58
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30771
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Der ADAC schreibt, dass sich die Geldbuße mit der ersten Mahnung um 50 Prozent und mit der zweiten Mahnung um 100 Prozent erhöht. Außerdem kann das Bußgeld auch in Deutschland eingetrieben werden.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jan47
Beitrag 02.11.2025, 13:19
Beitrag #3


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 492
Beigetreten: 01.05.2020
Wohnort: Polen
Mitglieds-Nr.: 86793



Blödsinn. Einspruch einlegen und schreiben die NL Behörden wollen mal den Fahrer angeben, der den Verstoss begangen hat. Können sie nicht, da in NL die Halterhaftung gilt -> Bussgeld kann in DE nicht eingetrieben werden.

In nächster Zeit dann aber nicht mit dem selben Fahrzeug in NL rumfahren, ggf. neue Nummernschilder beantragen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.11.2025 - 08:09