Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
02.11.2025, 08:08
Beitrag
#1
|
|||||
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 27.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61967 |
eine gute Freundin von mir hat sich bei einem nicht bewussten Rotlichverstoß erwischen lassen und hat entsprechende Post von den niederländischen Behörden bekommen. Sie ist sich keiner Schuld bewusst und verweigert nun die Zahlung der entsprechenden Strafe. Welche Möglichkeiten hat Sie nun? Weil angeblich keine wirklichen Beweise vorhanden sind, außer die schriftliche Zustellung des Verstoßes ohne Foto etc. Welche Folgen entstehen bei Nichtzahlung? Wird eine Strafvollstreckung durch deutsche Behören beantragt? Kann ein Haftbefehl ausgestellt werden? Verjährt die Strafe? Ich persönlich hätte Akteneinsicht angefordert und ggf. einen Anwalt eingeschaltet oder halt die Strafe bezahlt, wenn ich wirklich schuld wäre... Alle anderen Ideen meiner Freundin bereiten mir eher Sorge und Kopfschmerzen aus oben genannten Gründen. Wie sind da eure Erfahrungswerte? Vielen Dank und liebe Grüße |
||||
|
|
|||||
|
|||||
02.11.2025, 12:58
Beitrag
#2
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30794 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Der ADAC schreibt, dass sich die Geldbuße mit der ersten Mahnung um 50 Prozent und mit der zweiten Mahnung um 100 Prozent erhöht. Außerdem kann das Bußgeld auch in Deutschland eingetrieben werden.
-------------------- |
|
|
|
02.11.2025, 13:19
Beitrag
#3
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 520 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Blödsinn. Einspruch einlegen und schreiben die NL Behörden wollen mal den Fahrer angeben, der den Verstoss begangen hat. Können sie nicht, da in NL die Halterhaftung gilt -> Bussgeld kann in DE nicht eingetrieben werden.
In nächster Zeit dann aber nicht mit dem selben Fahrzeug in NL rumfahren, ggf. neue Nummernschilder beantragen. |
|
|
|
03.11.2025, 08:29
Beitrag
#4
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1026 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
und verweigert nun die Zahlung der entsprechenden Strafe. Welche Folgen entstehen bei Nichtzahlung? Einfach mal so nicht bezahlen ist keine gute Idee. Da verstreichen sicher irgendwelche wichtigen Fristen und die Sache wird rechtskräftig. Das ist in NL genau so wie hier. Und es laufen immer höhere Kosten auf. Weil angeblich keine wirklichen Beweise vorhanden sind, außer die schriftliche Zustellung des Verstoßes ohne Foto etc. Was heisst "angeblich" ? Hat sie schon in NL nachgefragt ob es ein Foto gibt? Auch in NL werden mittlerweile viele Kreuzungen mit Frontkameras überwacht. Wird eine Strafvollstreckung durch deutsche Behören beantragt? Es gibt in der EU ein Rechtshilfe- oder Vollstreckungsabkommen. Vollstreckungsabkommen Es kann sein, das dass beim Bundesamt für Justiz von der NL Behörde beantragt wird. Da diese Gelder aber nicht in die NL zurückfließen, sondern in Deutschland bleiben, ist das Interesse daran eher gering. Der ausl. Bescheid muss in deutscher Sprache verfasst sein und der Fahrer muss bewiesen werden können. Einfach mal so den Fz-Halter beschuldigen ist nicht. Verjährt die Strafe? So ein Verjährungssystem wie hier gibt es in NL nicht. Die können noch Jahre nach dem Verstoß zur Kasse bitten. Verjährung NL Ich persönlich hätte Akteneinsicht angefordert und ggf. einen Anwalt eingeschaltet oder halt die Strafe bezahlt, wenn ich wirklich schuld wäre... Besser zuerst den Anwalt konsultieren. Der wird dann Widerspruch einlegen und Akteneinsicht fordern. Das sollte aber zügig passieren. Das wäre auch mein Ratschlag - oder halt zahlen wenn sie "Schuld" wäre. Zumindest sollte sie zahlen, wenn sie öfter nach Holland möchte. Können sie nicht, da in NL die Halterhaftung gilt Das ist Blödsinn. Es gibt in NL zwar die Halterhaftung. Aber das ist ja nicht der Grund, warum die den Fahrer nicht benennen können. |
|
|
|
03.11.2025, 09:07
Beitrag
#5
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 520 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat Aber das ist ja nicht der Grund, warum die den Fahrer nicht benennen können. Sofern du nicht auf frischer tat erwischt und rausgewunken wurdest, haben die nur ein Foto und Nummernschild. Daraus bekommen die über das EU System den Halter. Sofern am Steuer nicht ein Holländer sas, ist das Foto nutzlos. Somit können die nicht sagen wer gefahren ist, und es gibt in DE niemanden der verantwortlich ist. |
|
|
|
03.11.2025, 09:52
Beitrag
#6
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4326 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo!
Welche Möglichkeiten hat Sie nun? Ich nehme jetzt mal an, dass die Freundin zugleich Halterin des Fahrzeugs ist. Dann hat sie im Prinzip genau zwei Möglichkeiten:
Die Entscheidung liegt bei ihr. MfG Gerhard -------------------- |
|
|
|
04.11.2025, 09:58
Beitrag
#7
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 554 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 |
Sie ist sich keiner Schuld bewusst [...] Ich weiß nicht, ob das heutzutage immer noch eine Sache bei NL-Behörden ist, aber NL-Kennzeichen kennen das Konzept der Striche (bzw. der Leerstelle) zwischen Unterscheidungs- und Erkennungszeichen wie bei unseren Kennzeichen nicht (will heißen: für die sind die Kennzeichen "B-OR 123" und "BO-R 123" gleich). Kann es sein, dass eine solche Verwechslung mit dem Kennzeichen Deiner Freundin möglich wäre? Dann sollte man von den NL-Behörden auf jeden Fall das Foto des Verstoßes anfordern, auf dem das tatsächliche Kennzeichen zu erkennen ist. Es ist aber auf jeden Fall eine schlechte Idee, das Ticket rechtskräftig werden zu lassen und nicht zu zahlen - selbst wenn man nicht bewußt vorhat, in Zukunft die Niederlande zu besuchen. Das kann manchmal auch auf anderen Wegen passieren, z.B. bei einer Flugreise ein (evtl. sogar ungeplanter) Transfer via AMS (Amsterdam-Schiphol). Spätestens dann ist man dran (und hat zusätzlich gute Chancen, den Anschlußflug zu verpassen...). |
|
|
|
04.11.2025, 10:36
Beitrag
#8
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 520 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Wie ist das eigentlich bei gestohlenen oder gefälschten Kennzeichen? Muss der Inhaber der Nummer dann trotzdem Zahlen? Kann mir nicht vorstellen dass das Verfassungskonform ist.
Wenn man nachweislich nicht in den Niederlanden war? Überhaupt dass man seine Unschuld beweisen muss ist ein Verstoss gegen den Rechtsstaat. |
|
|
|
04.11.2025, 12:17
Beitrag
#9
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4326 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Wie ist das eigentlich bei gestohlenen oder gefälschten Kennzeichen? Kennzeichendiebstahl sollte unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden. Dann kann gegen den Bußgeldbescheid mit entsprechender Begründung Einspruch eingelegt werden. Ich hatte den Fall schon mal, als ich noch in NL gewohnt habe: Mein Auto war nach einem Unfall in Reparatur und ich hatte einen Leihwagen von der Werkstatt. In der Nacht vor der Rückgabe des Leihwagens wurden wohl vor meinem Haus dessen Kennzeichen gestohlen. Ich habe nicht darauf geachtet und nichts ahnend den Leihwagen zurückgegeben und mein Auto wieder abgeholt. Erst die Werkstatt hat dann gemerkt, dass die Kennzeichen weg sind, und nach Rücksprache mit mir Anzeige erstattet. Ein paar Wochen später kam dann prompt ein Bußgeldbescheid an die Werkstatt (Fahrzeughalter), weil die Kennzeichen in der Nacht des Diebstahls mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn Richtung Osten geblitzt worden waren. Auf dem Foto war aber auch klar erkennbar, dass sie an einem dicken Mercedes hingen und nicht an dem Kleinwagen, an den sie gehörten. Das Verfahren wurde nach Einspruch durch die Werkstatt eingestellt. Bei gefälschten Kennzeichen mag der Nachweis etwas schwieriger sein, aber auch hier gibt es die Möglichkeit eines Einspruchs. Wenn man nachweislich nicht in den Niederlanden war? Wenn man nachweisen kann, dass das Auto nicht in den Niederlanden war, dann: Einspruch einlegen! Wo sich der Halter zum Tatzeitpunkt aufgehalten hat, ist egal, es kommt in NL nur auf das Auto an. MfG Gerhard -------------------- |
|
|
|
![]() ![]() |
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.12.2025 - 10:06 |