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> Verständnisfrage zu ausländischen Temposündern in Deutschland
Söne spitze Steine
Beitrag 30.10.2025, 06:37
Beitrag #1


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In einer Folge "Achtung Kontrolle" rauscht ein polnischer Autofahrer mit 49 zuviel auf dem Tacho in eine Tempokontrolle (agO). Der Off-Sprecher erzählt, die reguläre Strafe beliefe sich auf 320 Euro, 2 Flenspunkte und 1 Monat Fahrverbot. „Da der Mann keinen Wohnsitz im Inland nachweisen kann, verdoppelt sich die Geldstrafe.“ – Warum? Rechtsgrundlage? Als Ausgleich für die Flenspunkte?


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ulm
Beitrag 30.10.2025, 07:11
Beitrag #2


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Reicht "Kabel 1" als Rechtsgrundlage?
Sollte die Aussage so gefallen sein, ist sie in ihrer Absolutheit schlicht Blödsinn.
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Jens
Beitrag 30.10.2025, 07:11
Beitrag #3


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Punkte bekommt jeder, unabhängig vom Wohnsitz.
Es wäre denkbar, dass die Bußgeldstelle vom Fahrverbot absieht und deshalb die Geldbuße verdoppelt, weil das Fahrverbot bei einem Ausländer ohne deutschen Wohnsitz wenig bringt. Nur mal so als Idee.

Ansonsten kann ich nur empfehlen, nicht alles zu glauben was in der Sendung so erzählt wird.


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shortie
Beitrag 30.10.2025, 08:14
Beitrag #4


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Zitat (Söne spitze Steine @ 30.10.2025, 06:37) *
„Da der Mann keinen Wohnsitz im Inland nachweisen kann, verdoppelt sich die Geldstrafe.“

Wurde der denn angehalten nach der Raserei?
Könnte mir vorstellen, dass die vom Fernsehen da was falsch verstanden oder missverstanden haben.

Möglicherweise wurde eine Sicherheitsleistung genommen
Sicherheitsleistung § 132 StPO

Die setzt sich zusammen aus der zu erwartenden Geldbuße (ggf. mit Vorsatz), die Kosten des Verfahrens und eine Pauschalgebühr.
Das kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Es wird meistens deutlich mehr genommen, um sicherzustellen, dass die Behörde nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann der Betroffene das zuviel gezahlte Geld zurückerhalten.
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meddler
Beitrag 30.10.2025, 19:31
Beitrag #5


Neuling
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Da wurde zwangsläufig ja erstmal eine Sicherheitsleistung kassiert.
Höchstwahrscheinlich schon deshalb konform, weil Vorsatz im Raum steht
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Söne spitze Steine
Beitrag 31.10.2025, 01:00
Beitrag #6


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Kabel 1 ist keine Rechtsgrundlage und glauben tue ich es auch nicht.

Aber Vorsatz und daher doppelte Sicherheitsleistung hört sich schon mal besser an. Weil der nächste Tempoverstoß auch von einem Fahrer mit Sitz EU-Ausland ist und dann kein "doppeltes Bußgeld" fällig ist.


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auchdasnoch
Beitrag 31.10.2025, 14:02
Beitrag #7


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Das Ausländer doppeltes Bußgeld bezahlen ist alltägliche Praxis. Damit soll Andi Scheuers gescheiterte Maut für Ausländer kompensiert, bzw. durch die Hintertür vorbei, doch noch durchgesetzt werden.


Nein. Das war natürlich nicht ernst gemeint.



Ich sehe es wie Jens. Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland wird häufig auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet und das Bußgeld dafür verdoppelt.
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shortie
Beitrag 02.11.2025, 16:36
Beitrag #8


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Zitat (auchdasnoch @ 31.10.2025, 14:02) *
wird häufig

Eher nicht. Da gibt es für die Polizei vor Ort keine Rechtsgrundlage.
Die Polizei erläßt keinen Bußgeldbescheid und ordnet vor Ort weder ein Fahrverbot an, noch lässt sie das gegen höheres Bußgeld fallen.
Die Polizei schafft dafür lediglich die Voraussetzungen.
Das doppelte Bußgeld gegen Wegfall des Fahrverbots müsste von anderer Stelle (Bußgeldstelle / Richter) entschieden werden.
An den Wegfall sind strenge Maßstäbe anzulegen.
Ob eine Ausnahme oder ein Härtefall vorliegt, der den Wegfall rechtfertigt, kann der Beamte vor Ort gar nicht prüfen.

Der Beamte würde im Nachgang sehr wahrscheinlich von der Sachbearbeitung/Anzeigenbearbeitung/Staatsanwaltschaft aufgefordert sich schriftl. dazu zu äußern.
Das ist nicht nur unangenehm, sondern bedeutet auch mehr Arbeit.
Über die Sicherheitsleistung wird vor Ort ein Protokoll oder eine Niederschrift gefertigt.
Das sieht da nicht gut aus, wenn im Fahrverbotsfall kein FS dranhängt.
Warum also sollte der Polizist sich selber in Schwierigkeiten bringen für Fehler Anderer.

Im Normalfall wird der ausl. FS einbehalten bzw. beschlagnahmt.
Dafür gibt es Rechtsgrundlagen für die Polizei.
Das ist nur ein Kreuzchen im Formular bzw. ein Satz
"Der Führerschein wurde hinsichtl. des zu erwartenden Fahrverbotes beschlagnahmt"
Dann wird von der Bußgeldstelle das Fahrverbot vermerkt und der FS zum Wohnort geschickt.

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auchdasnoch
Beitrag 03.11.2025, 02:52
Beitrag #9


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Zitat (shortie @ 02.11.2025, 16:36) *
Die Polizei erläßt keinen Bußgeldbescheid und ordnet vor Ort weder ein Fahrverbot an, noch lässt sie das gegen höheres Bußgeld fallen.
Das ist hinlänglich bekannt, und wurde auch nicht anders behauptet.


Zitat (shortie @ 02.11.2025, 16:36) *
Die Polizei schafft dafür lediglich die Voraussetzungen.
Eben.
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jan47
Beitrag 03.11.2025, 06:51
Beitrag #10


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Ich kenne persönlich einige polnische Bürger die in DE ein Bussgeld mit Fahrverbot erhalten haben, 2x Strafe statt Fahrverbot habe ich aber noch nicht gesehen.

Das antreten des Fahrverbotes ist da aber sehr unterschiedlich je nach Behörde. Manche wollten nur eine Fotokopie des PL Führerscheins und haben dann per Mail geschrieben "Ab heute gilt das Fahrverbot", manchmal wollen die den FS physisch und kleben so ein gestrichenes "D" hinten auf die Karte aber senden den sofort zurück, manche behalten den FS für die volle Länge.

Behalten direkt bei der Kontrolle ist völliger Quatsch in DE. Du hast als Ersttäter 4 Monate Zeit um das Fahrverbot anzutreten, und selbst als Wiederholungsfall hat man noch Rechtsmittel etc bevor das Fahrverbot rechtskräftig wird. Wenn es nicht um schwere Straftaten oder Gefahr im Vollzug geht, sehe ich keine Möglichkeit den FS bei zB 30 kmh zu schnell direkt vor Ort einzukassieren.
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shortie
Beitrag 04.11.2025, 08:51
Beitrag #11


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Zitat (jan47 @ 03.11.2025, 06:51) *
Behalten direkt bei der Kontrolle ist völliger Quatsch in DE.

Man denke da nur mal an die Alleinfahrer.
Was passiert mit dem Auto bei sofortigem Fahrverbot?
Abschlepper bis nach Polen? . . . . Oder 1 Monat im deutschen Hotel . . . whistling.gif

Zitat (jan47 @ 03.11.2025, 06:51) *
manche behalten den FS für die volle Länge.

Eher nicht. Dafür gibt es hier keine Rechtsgrundlage.
Das wäre ja quasi ein Fahrverbot für überall.

Zitat (jan47 @ 03.11.2025, 06:51) *
Wenn es nicht um schwere Straftaten oder Gefahr im Vollzug geht, sehe ich keine Möglichkeit den FS bei zB 30 kmh zu schnell direkt vor Ort einzukassieren.

Bei "nur" 30 zu schnell gibt's eh kein Fahrverbot.
Bei schweren Straftaten gibt's keine Sicherheitsleistung.
Da gibts die vorläufige Festnahme wegen Fluchtgefahr. Dann wäre das "Rasen" wohl auch Peanuts.
Dann geht der böse Bube am nächsten Tag vor den Haftrichter.
Und dann hat man eh Zeit.
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jan47
Beitrag 04.11.2025, 10:49
Beitrag #12


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Zitat
Eher nicht. Dafür gibt es hier keine Rechtsgrundlage
Hatten wir aber einmal. Die Behörde sagte, sie dürfen nicht mehr den Aufkleber mit dem "D" machen.

Dazu habe ich auch folgendes gefunden: https://flotte.de/artikel/112/18624/fahrerl...eu-fuhrerschein
Zitat
dürfen deutsche Behörden nur dann nach § 47 Abs. 2 Satz 2 und 3 FeV ein durchgestrichenes „D“ (= Gebrauchsverbot in Deutschland) auf einem EU-Führerschein vermerken, wenn der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Art. 12 der Richtlinie im Inland hat.
Hatte der Kollege aber nicht..

Zitat
Das wäre ja quasi ein Fahrverbot für überall.
Theoretisch besteht die Fahrerlaubnis ja weiterhin, nur der Nachweis (Dokument) fehlt. Kann aber in der Praxis natürlich zu Problemen führen. Ist im Fall von PL zum Glück kein Problem mehr da man hier den FS eh nicht mehr dabei haben muss. (Polizei sieht alles im Computer)
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shortie
Beitrag 15.11.2025, 07:28
Beitrag #13


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Zitat (jan47 @ 04.11.2025, 10:49) *

In dem Urteil des VG Düsseldorf ging es um die Entziehung der FE bzw. Entzug der Fahrberechtigung für Deutschland (zu viel Verstöße mit zu vielen Punkten).
Da war die Verwaltung schon vorher dran.
Hier geht es aber um ein zu erwartendes Fahrverbot eines nichtdeutschen Fahrzeugführers unmittelbar nach der Tat - das ist was anderes.
Als Rechtsgrundlage bin ich auch eher beim § 25 Abs. 3 StVG und nicht im beim § 47 FEV.
Ob da später ein rotes D reingemalt wird oder ein Totenkopf oder ein Einhorn ist den Beamten vor Ort sicher wurscht.


VG Düsseldorf - Volltext

Und wenn da schon ein Gericht mit befasst war, hatten vorher schon ganz viele andere Leute ihrer Hände dran. Natürlich geht ein Richterspruch dann vor.
Dann sind wir aber auch nicht mehr bei der Sofortmaßnahme "Sicherheitsleistung" - die erfolgt vor Ort, durch die Polizei, ganz ohne Gericht.
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