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> Verständnisfrage zu ausländischen Temposündern in Deutschland
Söne spitze Steine
Beitrag 30.10.2025, 06:37
Beitrag #1


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In einer Folge "Achtung Kontrolle" rauscht ein polnischer Autofahrer mit 49 zuviel auf dem Tacho in eine Tempokontrolle (agO). Der Off-Sprecher erzählt, die reguläre Strafe beliefe sich auf 320 Euro, 2 Flenspunkte und 1 Monat Fahrverbot. „Da der Mann keinen Wohnsitz im Inland nachweisen kann, verdoppelt sich die Geldstrafe.“ – Warum? Rechtsgrundlage? Als Ausgleich für die Flenspunkte?


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ulm
Beitrag 30.10.2025, 07:11
Beitrag #2


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Reicht "Kabel 1" als Rechtsgrundlage?
Sollte die Aussage so gefallen sein, ist sie in ihrer Absolutheit schlicht Blödsinn.
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Jens
Beitrag 30.10.2025, 07:11
Beitrag #3


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Punkte bekommt jeder, unabhängig vom Wohnsitz.
Es wäre denkbar, dass die Bußgeldstelle vom Fahrverbot absieht und deshalb die Geldbuße verdoppelt, weil das Fahrverbot bei einem Ausländer ohne deutschen Wohnsitz wenig bringt. Nur mal so als Idee.

Ansonsten kann ich nur empfehlen, nicht alles zu glauben was in der Sendung so erzählt wird.


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shortie
Beitrag 30.10.2025, 08:14
Beitrag #4


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Zitat (Söne spitze Steine @ 30.10.2025, 06:37) *
„Da der Mann keinen Wohnsitz im Inland nachweisen kann, verdoppelt sich die Geldstrafe.“

Wurde der denn angehalten nach der Raserei?
Könnte mir vorstellen, dass die vom Fernsehen da was falsch verstanden oder missverstanden haben.

Möglicherweise wurde eine Sicherheitsleistung genommen
Sicherheitsleistung § 132 StPO

Die setzt sich zusammen aus der zu erwartenden Geldbuße (ggf. mit Vorsatz), die Kosten des Verfahrens und eine Pauschalgebühr.
Das kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Es wird meistens deutlich mehr genommen, um sicherzustellen, dass die Behörde nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann der Betroffene das zuviel gezahlte Geld zurückerhalten.
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meddler
Beitrag 30.10.2025, 19:31
Beitrag #5


Neuling
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Da wurde zwangsläufig ja erstmal eine Sicherheitsleistung kassiert.
Höchstwahrscheinlich schon deshalb konform, weil Vorsatz im Raum steht
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Söne spitze Steine
Beitrag 31.10.2025, 01:00
Beitrag #6


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Kabel 1 ist keine Rechtsgrundlage und glauben tue ich es auch nicht.

Aber Vorsatz und daher doppelte Sicherheitsleistung hört sich schon mal besser an. Weil der nächste Tempoverstoß auch von einem Fahrer mit Sitz EU-Ausland ist und dann kein "doppeltes Bußgeld" fällig ist.


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auchdasnoch
Beitrag 31.10.2025, 14:02
Beitrag #7


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Das Ausländer doppeltes Bußgeld bezahlen ist alltägliche Praxis. Damit soll Andi Scheuers gescheiterte Maut für Ausländer kompensiert, bzw. durch die Hintertür vorbei, doch noch durchgesetzt werden.


Nein. Das war natürlich nicht ernst gemeint.



Ich sehe es wie Jens. Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland wird häufig auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet und das Bußgeld dafür verdoppelt.
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shortie
Beitrag 02.11.2025, 16:36
Beitrag #8


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Zitat (auchdasnoch @ 31.10.2025, 14:02) *
wird häufig

Eher nicht. Da gibt es für die Polizei vor Ort keine Rechtsgrundlage.
Die Polizei erläßt keinen Bußgeldbescheid und ordnet vor Ort weder ein Fahrverbot an, noch lässt sie das gegen höheres Bußgeld fallen.
Die Polizei schafft dafür lediglich die Voraussetzungen.
Das doppelte Bußgeld gegen Wegfall des Fahrverbots müsste von anderer Stelle (Bußgeldstelle / Richter) entschieden werden.
An den Wegfall sind strenge Maßstäbe anzulegen.
Ob eine Ausnahme oder ein Härtefall vorliegt, der den Wegfall rechtfertigt, kann der Beamte vor Ort gar nicht prüfen.

Der Beamte würde im Nachgang sehr wahrscheinlich von der Sachbearbeitung/Anzeigenbearbeitung/Staatsanwaltschaft aufgefordert sich schriftl. dazu zu äußern.
Das ist nicht nur unangenehm, sondern bedeutet auch mehr Arbeit.
Über die Sicherheitsleistung wird vor Ort ein Protokoll oder eine Niederschrift gefertigt.
Das sieht da nicht gut aus, wenn im Fahrverbotsfall kein FS dranhängt.
Warum also sollte der Polizist sich selber in Schwierigkeiten bringen für Fehler Anderer.

Im Normalfall wird der ausl. FS einbehalten bzw. beschlagnahmt.
Dafür gibt es Rechtsgrundlagen für die Polizei.
Das ist nur ein Kreuzchen im Formular bzw. ein Satz
"Der Führerschein wurde hinsichtl. des zu erwartenden Fahrverbotes beschlagnahmt"
Dann wird von der Bußgeldstelle das Fahrverbot vermerkt und der FS zum Wohnort geschickt.

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auchdasnoch
Beitrag 03.11.2025, 02:52
Beitrag #9


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Zitat (shortie @ 02.11.2025, 16:36) *
Die Polizei erläßt keinen Bußgeldbescheid und ordnet vor Ort weder ein Fahrverbot an, noch lässt sie das gegen höheres Bußgeld fallen.
Das ist hinlänglich bekannt, und wurde auch nicht anders behauptet.


Zitat (shortie @ 02.11.2025, 16:36) *
Die Polizei schafft dafür lediglich die Voraussetzungen.
Eben.
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jan47
Beitrag 03.11.2025, 06:51
Beitrag #10


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Ich kenne persönlich einige polnische Bürger die in DE ein Bussgeld mit Fahrverbot erhalten haben, 2x Strafe statt Fahrverbot habe ich aber noch nicht gesehen.

Das antreten des Fahrverbotes ist da aber sehr unterschiedlich je nach Behörde. Manche wollten nur eine Fotokopie des PL Führerscheins und haben dann per Mail geschrieben "Ab heute gilt das Fahrverbot", manchmal wollen die den FS physisch und kleben so ein gestrichenes "D" hinten auf die Karte aber senden den sofort zurück, manche behalten den FS für die volle Länge.

Behalten direkt bei der Kontrolle ist völliger Quatsch in DE. Du hast als Ersttäter 4 Monate Zeit um das Fahrverbot anzutreten, und selbst als Wiederholungsfall hat man noch Rechtsmittel etc bevor das Fahrverbot rechtskräftig wird. Wenn es nicht um schwere Straftaten oder Gefahr im Vollzug geht, sehe ich keine Möglichkeit den FS bei zB 30 kmh zu schnell direkt vor Ort einzukassieren.
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