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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 16.10.2025 Mitglieds-Nr.: 92695 ![]() |
ich wurde im Oktober 2018 von der Polizei angehalten und musste damals einen Bluttest machen. Ergebnis waren 2,9 ng aktives THC und 34 ng THC-CooH. Nach einem erfolgreichen äG im Mai 2019 konnte ich zum Glück eine MPU umgehen. Den Führerschein muss ich noch für 4w abgeben. Den Konsum hatte ich seit Oktober 2018 komplett eingestellt. Da sich die Situation seit dem CanG geändert hat, konsumiere ich (normalerweise) wieder ca. 1x die Woche. Ich verzichte immer mind. 48 Std nach dem Konsum auf das Autofahren, wenn möglich länger. Dennoch plagen mich immer wieder ein paar Fragen und ich hoffe hier eine Anwort erhalten zu können. 1. Gibt es bereits Erfahrungen wie die Führerscheinstelle reagiert, sollte ich erneut kontrolliert werden und UNTER die 3,5 ng fallen? 2. Wird meine "alte" Ordnungswidrigkeit aus 2018 irgendwann aus meiner Führerscheinakte gelöscht oder droht mir nun ein lebenlang die MPU bei einer zweiten Überschreitung? Aktuelle läuft kein Verfahren etc. auch mein Konsum habe ich seit der Geburt meiner Tochter eingestellt. Die Fragen beschäftigen mich einfach seit ca. 1 Jahr und ich wollte die schlaflose Zeit nutzen ![]() LG Gallos52 |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30768 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die Fahrt aus 2018 wurde fünf Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids aus dem Fahreignungsregister getilgt. Danach darf sie nicht mehr verwertet werden, selbst wenn sie noch in der Führerscheinakte vorhanden ist.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 960 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
1. Gibt es bereits Erfahrungen wie die Führerscheinstelle reagiert, sollte ich erneut kontrolliert werden und UNTER die 3,5 ng fallen? Es kann sein dass die Führerscheinstelle "sauer" reagiert. Trennt euch mal von diesen 3,5 ng - das ist nur die Grenze zum Bußgeld. Das heißt aber nicht, das ein Wert unter 3,5 ng immer völlig ohne Folgen bleibt. Es gibt nunmal keinen numerischen Vortest auf Cannabis, der die Polizei von einer Blutprobe absehen lässt. Die Folge ist, dass die Polizei immer eine Blutprobe ziehen wird, sobald der Verdacht auf Drogenkonsum vorliegt. Aus dem Blut werden immer zwei THC Werte ermittelt, zum einen das aktive THC und zum anderen das COOH als ein Abbauprodukt von THC. konsumiere ich (normalerweise) wieder ca. 1x die Woche. Ich verzichte immer mind. 48 Std nach dem Konsum auf das Autofahren, Je öfter und regelmäßiger du kiffst, kann zwar das aktive THC unter den Grenzwert fallen, aber der COOH Wert kann sich immer weiter aufbauen. Ein hoher COOH Wert ist eine Tatsache die auf Cannabis-Abhängigkeit oder -Missbrauch schließen lassen. Guck mal in den § 13a FeV - da steht nix von 3,5 ng THC. Und selbst wenn du ein Rezept oder eine ärztliche Cannabisverordnung vorlegen kannst, ist die Blutprobe gebucht. Diese verordnete Einnahme muss nämlich bestimmungsgemäß sein. Guck mal in § 24a StVG. Wenn also die ärztliche Verordnung zum, in der Blutprobe festgestellten, THC / COOH Wert nicht plausibel ist, liegt wieder der Mißbrauch vor. Soweit ich weiß, gibt es eine absolute Höhe von noch zulässigem oder folgenlosem COOH nicht. Du solltest dich also entscheiden, kiffen oder Auto fahren. Beides ist m.M.n. auf lange Sicht nicht möglich. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 08.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90914 ![]() |
Soweit ich weiß, gibt es eine absolute Höhe von noch zulässigem oder folgenlosem COOH nicht. jup, der Mißbrauchsverdacht aufgrund COOH ist wohl mit dem neuen §13a (10/24) verwaschen worden.Eine Originalaussage aus einer Führerscheinstelle 11/24: "wir gucken mal, was die frisch revidierte Fassung vom 13a (10/24) so alles hergibt und warten auf richterliche Entscheidungen". Und: "wir würden uns eine verpflichtende Dokumentation des 11-Hydroxy-Wertes wünschen, weil dann zumindest fahrtnaher Konsum halbwegs sicher belegt werden könnte. Das wäre eine stabilere Ausgangsbasis für die Mißbrauchsvermutung" Obs inzwischen neue Entwicklungen / Urteile gibt, weiss ich nicht. Es wirkt auf mich so, als hätte der Gesetzgeber mit viel Mühle neue Grauzonen etabliert und die Richter sollen sich nun darum kümmern, wie das wohl "gemeint" war :/ |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5760 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Ist halt ein "Bananengesetz"
![]() Edit: reift bei Gericht. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 06.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75641 ![]() |
Wie genau sollte die Führerscheinstelle von einem THC Wert unter 3,5nG erfahren?
Was "eine" Führerscheinstelle in 11/24 mal gesagt haben soll, halte ich auch für wenig belastbar. Gegen die pauschale Aussage, kiffen und FE seien grundsätzlich nicht miteinander vereinbar, spricht meine 27 Jahre alte FE. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 08.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90914 ![]() |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 06.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75641 ![]() |
Ich lese hier ja schon ein paar Tage mit im Forum. Ist ruhiger hier geworden, seit dem neuen Grenzwert...
Die bereits unzählige Male verlinkte Erfahrungswertetabelle von Manuel Cran spricht dafür, dass der THC Wert sehr wohl erstmal eine Grundlage für eine Entscheidung darstellt. Ich weiß nicht mehr wie viele Betroffene dort zuletzt gelistet waren, aber es waren etliche. Das es Angriffsflächen im Hinblick auf Abbauprodukte gibt die einige Hinterwäldler-FE-Behörden versuchen zu nutzen, ist und bleibt unbestritten. Scheint mir aber aktuell nicht die Regel zu sein. Aber die Zeit wird es zeigen. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 960 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Wie genau sollte die Führerscheinstelle von einem THC Wert unter 3,5nG erfahren? Weil die Polizei eine gesetzliche Mitteilungspflicht hat. siehe § 2 Abs. 12 StVG Ich hab doch weiter oben schon gesagt, das es keinen Test auf Drogen gibt, der einen numerischen Wert ausgibt, der dann ggf. eine Blutprobe unnötig macht. Das heißt, dass sofort die Blutprobe gebucht ist, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum vorliegt. Von dem Verdacht unter Drogeneinfluss Auto gefahren zu haben und der entnommenen Blutprobe erhält die Fahrerlaubnisbehörde direkt am nächsten Tag Kenntnis. Das Ergebnis der Blutprobe wird dann, nach ein paar Tagen, nachgereicht. Was die FEB mit dieser Mitteilung macht weiß ist nicht. Aber bei zu hohem oder verdächtig hohem COOH könnten die dort stinkig werden. Vor so einer Blutprobe schützt auch kein Rezept oder ärztl. Verordnung. Gegen die pauschale Aussage, kiffen und FE seien grundsätzlich nicht miteinander vereinbar, spricht meine 27 Jahre alte FE. Dann hast du ganz einfach, sowohl bei Polizeikontrollen als auch bei Unfällen, Glück gehabt. Und weil Glück nicht zuverlässig funktioniert und auch nicht reproduzierbar ist, bleibt meine Aussage richtig. Das sieht du schon daran, dass hier ganz oft zu lesen ist: "aber ich brauch meinen Führerschein so dringend für die Arbeit" Da hat das mit dem Glück nicht so geklappt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.10.2025 - 07:36 |