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> Klasse C1E Anhänger, Klasse C1E Anhänger
joergx66
Beitrag 17.09.2025, 17:20
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich habe noch einen alten Führerscheinklasse 3, der wurde jetzt auf C1E umgeschrieben. Damit darf ich ja bekanntlich Gespanne bis zu 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren.
In der Firma, wo ich arbeite, haben wir einen LKW 7,5 Tonnen und einen Anhänger mit 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ergibt zusammen 15 Tonnen. Die 15 Tonnen werden aber nur erreicht, wenn alles voll beladen ist. Das kommt aber so gut nie vor. Das Gesamtgewicht liegt in der Regel unter 12 Tonnen. Das bedeutet doch, dass ich dieses Gespann fahren darf, solange die 12 Tonnen nicht überschritten werden, oder?
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blackdodge
Beitrag 17.09.2025, 20:26
Beitrag #2


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Nee, Führerscheinrechtlich zählt das eingetragene zulässige Gesamtgewicht. -> Fahren mit diesem Anhänger ist Fahren ohne Fahrerlaubnis also eine Straftat.

Entweder muss der Chef den Anhänger ablasten oder einen neuen mit kleinerem zGG anschaffen.


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bulletini
Beitrag 18.09.2025, 07:08
Beitrag #3


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Ich dachte immer, dass der alte Besitzstand erhalten bleibt, man also bis 18,75 t fahren darf. unsure.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.09.2025, 12:19
Beitrag #4


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Dann hätte der in einen C1E umgeschriebene 3er den Zusatz "CE79" enthalten müssen... crybaby.gif
Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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bulletini
Beitrag 18.09.2025, 13:14
Beitrag #5


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Zitat (joergx66 @ 17.09.2025, 18:20) *
Hallo,
ich habe noch einen alten Führerscheinklasse 3, der wurde jetzt auf C1E umgeschrieben


Schau doch mal auf dein Kärtchen ob der Zusatz CE79 mit enthalten ist.


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Jens
Beitrag 18.09.2025, 14:36
Beitrag #6


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Bei CE 79 ist die Achszahl der Fahrzeugkombination auf 3 beschränkt, das sollte beachtet werden.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.09.2025, 15:50
Beitrag #7


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Wobei die meisten der typischen CE79-Gespanne im technischen Sinne 4 Achsen haben.
Aber zulassungsrechtlich zählt eine Doppelachse mit nicht mehr als 1.000 mm Achsabstand als EINE Achse...

Doc


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Hoheneicherstation
Beitrag 18.09.2025, 15:56
Beitrag #8


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Die Schlüsselzahl CE 79 hilft aber nix.
Damit geht kein gewerblicher Güterverkehr! Jedenfalls nicht, wenn das Gespann den Vorgaben der alten Klasse 3 entspricht.

(Das wissewn nur wenige und folglich fahren viiiele ohne gültige FE durchs Land whistling.gif )

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dopero
Beitrag 18.09.2025, 16:00
Beitrag #9


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Wenn es nur wenige wissen, wäre es ein schöner Service eine Fundstelle anzugeben.
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Hoheneicherstation
Beitrag 18.09.2025, 16:24
Beitrag #10


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Die gewerbliche Nutzung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 79 (einer Beschränkung der Klasse CE) ist nicht erlaubt, weil für die gewerbliche Nutzung von LKW eine Beschleunigte Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erforderlich ist.
Diese Qualifikation ist unabhängig von der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse selbst und muss nach dem BKrFQG absolviert werden.
Die Schlüsselzahl 79 ist eine Auflage, die aus der alten Fahrerlaubnisklasse 3 entstanden ist und bestimmte Beschränkungen für das Führen von Fahrzeugkombinationen festlegt.

Für die gewerbliche Personen- und Güterbeförderung ist nicht nur die entsprechende Fahrerlaubnisklasse (wie CE) notwendig, sondern zusätzlich eine berufliche Qualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG).

Wer gewerblich fährt, muss diese zusätzliche Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren und regelmäßig erneuern, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und den Nachweis der beruflichen Eignung zu erbringen. - Sollte die Qualifikation doch vorliegen, dann isses was anderes.

Ausserdem wurde für die Klassen C und CE eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt. Deshalb muss nach dem Umschreiben des "Dreiers" in den Lkw-Führerschein der Klasse CE 79, dieser auch alle fünf Jahre erneuert werden.


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hk_do
Beitrag 18.09.2025, 21:43
Beitrag #11


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Zitat (Hoheneicherstation @ 18.09.2025, 17:24) *
Die gewerbliche Nutzung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 79 (einer Beschränkung der Klasse CE) ist nicht erlaubt, weil für die gewerbliche Nutzung von LKW eine Beschleunigte Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erforderlich ist.


häh?

Wer die alten 2er und 3er Klassen hatte braucht doch überhaupt keine Grundqualifikation. Siehe §4 BKrFQG.

Spannender sind da die "Module". Die braucht man aber auch bei C1 und C1E. Also keine Besonderheit für CE 79,

Und es gibt auch weiterhin diverse gewerbliche Nutzungen, wo ohnehin keine Berufskraftfahrerqualifizierung benötigt wird...



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Hoheneicherstation
Beitrag 19.09.2025, 17:04
Beitrag #12


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Es geht, wie Du schon richtig geschrieben hast, um die Qualifikation.
Wer einen "alten" 2er hatte ist bereits qualifiziert für die Klasse CE ( Für z.B. 40tonner)
Wer einen "alten" 3er hatte ist ebenfalls qualifiziert für C1 und C1E (Gespanne bis 12 Tonnen ZGG)
Wer aber auf Antrag beim Umschreiben des alten Dreiers die CE 79 eintragen lässt, erhält eine mit Auflagen versehene Fahrerlaubnis CE.
Wenn vor dem Umschreiben keine 2er Klasse vorhanden war, ist auch keine Qualifikation für die Klasse CE 79 vorhanden.
§ 2, Abs. 3 BKrFQG
Die Klasse CE79 gilt für Fahrzeuggespanne, die schwerer wie 12 Tonnen zGG sind, aber das ziehende Fahrzeug nur 7,5 Tonnen zGG haben darf.

Von diesen Gespannen sind doch etliche unterwegs.

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hk_do
Beitrag 19.09.2025, 19:46
Beitrag #13


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Das überrascht.

Denn der Inhaber der Klasse 3 hatte ja zum Stichtag (irgendwann 2009?) die Fahrerlaubnis im selben Umfang wie sie jetzt im Raum steht...

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Hoheneicherstation
Beitrag 19.09.2025, 21:04
Beitrag #14


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Er darf ja auch noch im selben Umfang die Fahrzeuge privat fahren. Aaber sobald gewerblich mit diesen alten Klasse Drei Gespannen (LKW 7,5 t und Anhänger 11 t) gefahren wird, muss eine Qualifikation für die CE Klasse vorhanden sein.
Ausserdem gilt diese Klasse CE79 nur befristet bis zum 50. Lebensjahr, danach muss ein Antrag auf Verlängerung und ärztliche Untersuchung erfolgen. (Im Gegensatz zu den Klassen C1 und C1E, die gelten lebenslang)

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Kühltaxi
Beitrag 05.10.2025, 11:59
Beitrag #15


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.09.2025, 13:19) *
Dann hätte der in einen C1E umgeschriebene 3er den Zusatz "CE79" enthalten müssen... crybaby.gif

CE79 wäre bei dir doch eh schon lange verfallen, also heute kein Grund mehr zu weinen. rolleyes.gif
Oder hättest du dafür alle fünf Jahre die CE-Untersuchungen gemacht?
Hättest du den überhaupt jemals brauchen können?
Mir jedenfalls hat die letzten zwanzig Jahre außer einer einzigen Probefahrt mit einem 4,6-Tonner die nicht zu einem Kauf führte immer BE und A gereicht.

Typische Anhänger für den regulären professionellen Transport-Einsatz mit C1E-FS sehen heute übrigens etwa so aus, nur eine Achse und fast immer auch einzelbereift. Nicht so toll bei einem Reifenplatzer.
Die alten großen Tandems "für den Dreier" von 7,5 bis zu sagenhaften 11 t zGG sterben so langsam aus.


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Valentino
Beitrag 05.10.2025, 13:08
Beitrag #16


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Zitat (Hoheneicherstation @ 19.09.2025, 22:04) *
Er darf ja auch noch im selben Umfang die Fahrzeuge privat fahren. Aaber sobald gewerblich mit diesen alten Klasse Drei Gespannen (LKW 7,5 t und Anhänger 11 t) gefahren wird, muss eine Qualifikation für die CE Klasse vorhanden sein.


Wie kann eine solche Qualifikation erworben werden? Reichen die 5 Tage Weiterbildung?
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Hoheneicherstation
Beitrag 05.10.2025, 17:49
Beitrag #17


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.11.2025 - 11:58