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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 17.09.2025 Mitglieds-Nr.: 92657 ![]() |
ich habe noch einen alten Führerscheinklasse 3, der wurde jetzt auf C1E umgeschrieben. Damit darf ich ja bekanntlich Gespanne bis zu 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. In der Firma, wo ich arbeite, haben wir einen LKW 7,5 Tonnen und einen Anhänger mit 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ergibt zusammen 15 Tonnen. Die 15 Tonnen werden aber nur erreicht, wenn alles voll beladen ist. Das kommt aber so gut nie vor. Das Gesamtgewicht liegt in der Regel unter 12 Tonnen. Das bedeutet doch, dass ich dieses Gespann fahren darf, solange die 12 Tonnen nicht überschritten werden, oder? |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6482 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Nee, Führerscheinrechtlich zählt das eingetragene zulässige Gesamtgewicht. -> Fahren mit diesem Anhänger ist Fahren ohne Fahrerlaubnis also eine Straftat.
Entweder muss der Chef den Anhänger ablasten oder einen neuen mit kleinerem zGG anschaffen. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 23:46 |