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> MPU oder keine MPU
PayBackSammler
Beitrag 15.09.2025, 00:19
Beitrag #1


Neuling


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Hey Freunde, wurde gestern mit THC am Steuer erwischt, diesmal über 3,5 ng … Habe leider auch eine dicke Führerscheinakte. Meine Frage wäre: Komme ich das letzte Mal mit einem blauen Auge durch oder kann ich mit der MPU rechnen? Danke im Voraus, anbei meine Führerscheinakte.


Erteilung 09.04.2021 (17 Geburtstag)
Tag Rechtskraft Maßnahme / Verstoß Punkte
10.04.2022 10.07.2022 45 km/h A.g.o 2 A
11.08.2022 Anordnung ASF
07.09.2022 30.09.2022 Handy 1 A
07.09.2022 30.09.2022 HU über 8 Monate 1 B
09.09.2022 Teilnahme ASF
24.10.2022 Ermahnung 4 P
10.11.2022 09.12.2022 24:00 Uhr 1 Monat Fahrverbot
25.12.2022 15.01.2023 Sommerreifen 1 B
31.01.2023 Teilnahme Punkte Abbau 1-
11.04.2024 02.07.2024 1,08 % 2 A
02.07.2024 01.08.2024 24:00 Uhr 1 Monat Fahrverbot
05.08.2024 Empfehlung VPB
05.08.2024 Verwarnung 6 P
01.11.2024 05.03.2025 3,29ng THC 1
11.04.2025 Verzicht auf FE
11.07.2025 Neuerteilung
14.09.2025 THC über 3,5 ng 2

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Jens
Beitrag 15.09.2025, 06:55
Beitrag #2


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Das hier:
Zitat (PayBackSammler @ 15.09.2025, 01:19) *
11.04.2024 02.07.2024 1,08 % 2 A

14.09.2025 THC über 3,5 ng 2

sind zwei Verstöße gegen § 24a StVG. Damit ist die MPU gebucht. Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 2 FeV:
Zitat
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
[…]
3. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden.



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ulm
Beitrag 15.09.2025, 07:50
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Falls Du eine neue Fahrerlaubnis haben möchtest, wäre gestern der perfekte Tag gewesen, um mit dem Kiffen aufzuhören. Ansonsten hole es bitte heute nach.

Der Weg nur neue Fahrerlaubnis wird steinig, sehr steinig.
Oder Du wartest 15 Jahre, dann brauchst Du keine MPU machen, sondern nur eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Wenn Du die MPU angehen willst, dann ist heute der richtige Tag, mit der Vorbereitung zu starten.
Dabei helfen wir Dir gerne.

Zum Start ist es hilfreich, wenn Du uns ein bisschen über Dich verrätst:
Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung...und auch wenn das Ding "Kurzfragebogen" heisst, sind ausführliche Antworten sehr hilfreich.
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MsTaxi
Beitrag 15.09.2025, 09:04
Beitrag #4


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Zur Befriedigung meines Lerntriebs: Wird das eine "nur Drogen"-Fragestellung oder eine doppelte mit Verkehrsrecht?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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der Stef
Beitrag 15.09.2025, 10:19
Beitrag #5


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Zitat (MsTaxi @ 15.09.2025, 10:04) *
..Wird das eine "nur Drogen"-Fragestellung oder eine doppelte mit Verkehrsrecht?
Das hab ich mir auch überlegt. Nachdem THC-Fahrten mit Punkten versehen sind, dürfte das Konto nun voll sein. Ergo: Doppelte Fragestellung. Korrekt?

Und nachdem bereits andere Maßnahmen erfolgreich gescheitert sind, wird das insgesamt so richtig anspruchsvoll.
Lieber @PayBackSammler: hier wirst Du richtig ernsthaft und nachhaltig rangehen müssen. Das ist schon ne krasse Schräglage sad.gif
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ulm
Beitrag 15.09.2025, 10:22
Beitrag #6


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Zwei Tage nach Ablauf der verlängerten Probezeit Verzicht auf die Fahrerlaubnis thread.gif

Rein rechtlich sehe ich "nur" eine Drogen-MPU, doch wenn der P dann die Akte in der Hand hat, kann ich mir gut vorstellen, dass er die Regelakzeptanz des Prüflings hinterfragen wird. Natürlich nur anhand des Drogenkonsums. Aber auch da kann man als Prüfling locker stolpern.



@Johnie Walker
Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Wir legen hier Wert auf einen wertschätzenden Umgang und gegenseitigen Respekt. Egal, wie unklug sich in Deinen Augen ein anderer verhalten hat.
Du willst ja sicherlich auch, dass man Dir respektvoll begegnet?

Wenn Du Beiträge hast, die dem Threadersteller bei seinen Fragen helfen, bist Du herzlich willkommen. Moralisieren oder verurteilen ist nicht der Stil des verkehrsportal.

Zitat (der Stef @ 15.09.2025, 11:19) *
Nachdem THC-Fahrten mit Punkten versehen sind, dürfte das Konto nun voll sein.

Neuerteilung = Reset des Punktekontos.
§4 Abs. 3 StVG
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der Stef
Beitrag 15.09.2025, 10:24
Beitrag #7


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Zitat (ulm @ 15.09.2025, 11:22) *
Zitat (der Stef @ 15.09.2025, 11:19) *
Nachdem THC-Fahrten mit Punkten versehen sind, dürfte das Konto nun voll sein.

Entzug + Neuerteilung = Reset des Punktekontos.
ah ok, danke. Das hatte ich übersehen.

Aber wie sieht es den mit der zeitlichen Abfolge aus?
05.08.2024 Verwarnung 6 P
01.11.2024 05.03.2025 3,29ng THC 1
11.04.2025 Verzicht auf FE

am 1.11.24 wäre er ja fällig für eine verkehrsrechtliche MPU gewesen (8 Punkte), hätte das nicht die Neuerteilung verhindern müssen?
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ulm
Beitrag 15.09.2025, 10:32
Beitrag #8


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Das dürfte haarscharf ohne MPU durchgegangen sein aufgrund der Neuregelung Cannabis.
Unter 3,5ng und Ersttäter.
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der Stef
Beitrag 15.09.2025, 10:39
Beitrag #9


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hm... ja. Stimmt.
Danke, alle Fragen geklärt smile.gif

Das würde aber bedeuten, dass man sich doch recht gemütlich eines alten Punktestandes entledigen kann, knapp vor drohender MPU?
Einfach mal ne zeitlang freiwillig abgeben und dann neu beantragen?
Das hört sich irgendwie schräg an...

Zitat
05.08.2024 Verwarnung 6 P
01.11.2024 05.03.2025 3,29ng THC 1
11.04.2025 Verzicht auf FE
11.07.2025 Neuerteilung

als funktionierende Methode für kompletten Punkteabbau? Edith: Ginge das auch ohne die zusätzliche THC-Auffälligkeit?
(Sorry fürs OffTopic)
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ulm
Beitrag 15.09.2025, 10:46
Beitrag #10


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Jepp.
Hat halt nix gebracht... whistling.gif
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Jens
Beitrag 15.09.2025, 10:51
Beitrag #11


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Zitat (der Stef @ 15.09.2025, 11:24) *
am 1.11.24 wäre er ja fällig für eine verkehrsrechtliche MPU gewesen (8 Punkte), hätte das nicht die Neuerteilung verhindern müssen?
Der 1 Punkt hat das Konto auf 7 erhöht (nicht auf 8), denn @PayBackSammler hat am 31.01.2023 ein Punkt abgebaut.

Zitat (ulm @ 15.09.2025, 11:32) *
Das dürfte haarscharf ohne MPU durchgegangen sein aufgrund der Neuregelung Cannabis. Unter 3,5ng und Ersttäter.
Den Punkt gab es für den Verstoß gegen §24c StVG (Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen).


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der Stef
Beitrag 15.09.2025, 10:58
Beitrag #12


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Danke smile.gif

.. und die weitere Geschichte zeigt halt mal wieder eindrucksvoll, dass es nicht besonders nachhaltig ist, wenn man bei erheblicher persönlicher Schieflage nur am Symptom (Punkte) arbeitet. Dies sei als Hinweis an den TE gedacht, auf dass er seine Historie ernst nehme...
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corneliusrufus
Beitrag 15.09.2025, 11:32
Beitrag #13


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Wie oben schon gesagt, der Gutachter erhält die FS-Akte. Sieht folglich auch die anderweitigen, verkehrsrechtlichen Verstöße. Grundsätzlich sind Alkohol- und Drogendelikte ebenfalls ein Zeichen eines Unwillens oder einer Unfähigkeit, sich nicht an verkehrsrechtliche Vorschriften zumindest gehalten zu haben. Mit anderen Worten, es gibt einen (ggfs. Teil-)Motivzug als Konsumursache, der in genau diese Richtung weist. Das müsste beim Gutachter zu Hinterfragungen der anderen Verstöße führen, weil er diesem Motivzug nachgehen muss. Falls er da fündig wird, die Ursache nicht ausgeräumt ist, bestehen zwei Alternativen. Die eine ist, er stellt das dann im Gutachten dar, dass eine beispielsweise rechtsfeindliche Gesinnung besteht. Folge ist eine neue MPU mit dann verkehrsrechtlicher Fragestellung. Die andere ist, er führt quasi gleich letztere durch und setzt sich im Gutachten mit diesem Motivzug vertieft auseinander.

Deshalb ist der Vorschlag der Verkehrsbehörde zu einer verkehrspsychologischen Beratung hochaktuell. An deiner Stelle, @PayBackSammler, suchte ich einen Verkehrspsychologen auf. Und es dürfte nicht bei einer Beratungsstunde bleiben, sondern der dürften notwendigerweise einige Arbeitssitzungen bei ihm folgen.

Der ausgefüllte Fragebogen könnte schon helfen, dir angemessene inhaltliche Hilfe zukommen zu lassen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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PayBackSammler
Beitrag 16.09.2025, 14:04
Beitrag #14


Neuling


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Ich grüße euch alle und bedanke mich für die Antworten. Hatte mit dem THC-Konsum vom 1.11.24 bis 14.9.25 aufgehört gehabt. An dem Abend wollte ich wieder einen rauchen. War vor dem 1.11.24 süchtig wegen Spice/Räuchermischungen. Entzug beseitigt. Vor der Kontrolle 2 g alleine, 30 % aus der Apotheke konsumiert. Habe mich gestern für 12 Monate Abstinenz von Alkohol und Drogen angemeldet. Mein Kumpel schlug mir vor, die Rechtskraft des neuen Bußgeldbescheids hinauszuzögern, so weit wie möglich. Hat das einen Sinn, auf irgendwas ?

Mit freundlichen Grüßen
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ulm
Beitrag 16.09.2025, 14:45
Beitrag #15


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Wo ist denn Dein Führerschein derzeit?
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PayBackSammler
Beitrag 16.09.2025, 14:49
Beitrag #16


Neuling


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Noch bei mir.
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ulm
Beitrag 16.09.2025, 16:52
Beitrag #17


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Dann könntest Du tatsächlich ein bisschen den sicher kommenden Entzug ein paar Wochen nach hinten schieben.
Aber nutze die Zeit unbedingt für Deine Abstinenz und Deine Vorbereitung auf Deine MPU.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 02:16